Nächste Sitzungswoche: 22.–26. Juni (morgen)

Der Bundestag, dokumentiert

Namentliche Abstimmungen, Fraktionspositionen, Drucksachen — quellenbasiert aus den Primärquellen des Deutschen Bundestages. Keine Einordnung, keine Wertung.

Aktuelle Abstimmungen

Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Bundestag, 12. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4081, 21/4264, 21/6393

✅ 297 Ja · ❌ 130 Nein · 134 Enthaltungen

MigrationJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beriet den Regierungsentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Das Gesetz sieht vor, dass Ausländerbehörden künftig prüfen, ob eine Vaterschaftsanerkennung allein der Umgehung des Aufenthaltsrechts dient. Gleichzeitig lag ein Alternativentwurf der AfD-Fraktion vor, der die Beweislast vollständig beim Anerkennenden verortet. Abgestimmt wurde namentlich über den Regierungsentwurf in der Ausschussfassung.

CDU/CSU193 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Das Gesetz gebe Ausländerbehörden endlich Instrumente gegen ein „perfides, lukratives Geschäftsmodell", mit dem Sozialkassen geplündert werden sollen.
  • Das Gesetz stelle keine echten Familien unter Generalverdacht, sondern greife nur bei konkretem Aufenthaltsgefälle und fehlender gelebter Beziehung.
  • Wer am Verfahren nicht mitwirke, solle künftig keine Zustimmung erhalten können.

AfD0 Ja · 0 Nein · 133 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Der Regierungsentwurf sei ein „hyperbürokratischer, fehleranfälliger Weg"; der eigene Entwurf lege die Beweislast beim Anerkennenden und sei einfacher.
  • Da der Regierungsentwurf die Lage aus Sicht der AfD immerhin etwas verbessere, enthalte man sich statt Nein zu stimmen.

SPD104 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen seien ein reales Problem, das der Gesetzgeber nicht ignorieren dürfe.
  • Im parlamentarischen Verfahren sei der Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt worden, u. a. durch Ausnahmen für Personen mit Beschäftigungsduldung und Absenkung der Melderegisterfrist.
  • Die Genehmigungsfiktion — Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Behörde vier Monate untätig bleibt — mache das Gesetz besser als den Status quo.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 78 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Das Gesetz schaffe ein Sonderfamilienrecht für ausländische und binationale Familien und verlagere die Vaterfrage aus dem Familien- ins Aufenthaltsrecht.
  • Für jährlich rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle würden 65 000 zusätzliche Prüfverfahren durchgeführt — das sei nicht verhältnismäßig.
  • Vermutungstatbestände wie fehlende gemeinsame Sprache oder Mindestdauer des Zusammenlebens erfassten viele legale Familienkonstellationen.

Die Linke0 Ja · 51 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das Gesetz sei diskriminierend, breche die UN-Kinderrechtskonvention und sei verfassungswidrig.
  • Für 73 Fälle im Jahr würden 65 000 Verwaltungsverfahren eingeführt, wodurch Zehntausende Kinder bei Geburt ohne rechtlichen Vater blieben.
  • Letzte Änderungen seien ohne Anhörung und Debatte durchgesetzt worden; das Asylgesetz kollidiere bis Oktober mit EU-Recht.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

CO2-Obergrenzen bis 2040: Verordnung angenommen

Amtlich: Jahresemissions-gesamtmengen-Verordnung 2031-2040

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5069, 21/5428 Nr. 2, 21/6124

✅ 303 Ja · ❌ 188 Nein · 74 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Verordnung der Bundesregierung überführt die im Klimaschutzgesetz festgelegten prozentualen Minderungsziele in absolute Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040. Sie legt fest, dass die jährliche Gesamtmenge von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken soll. Der Umweltausschuss empfahl, der Verordnung zuzustimmen; abgestimmt wurde über diese Beschlussempfehlung.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Verordnung rechne lediglich prozentuale in absolute Werte um und setze das Klimaschutzgesetz um — keine Verschärfung, keine Aufweichung.
  • Ein europäischer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr ab 2028 helfe beim CO2-Sparen und nütze der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Wirtschaft, Soziales sowie Umwelt- und Klimaschutz müssten vernünftig miteinander verbunden werden.

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Verordnung vernichte die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und mache das Leben der Bürger unbezahlbar.
  • Die CO2-Bepreisung von Fahren und Wohnen belaste die Bürger.
  • Eine Reduktion von 409 auf 150 Millionen Tonnen sei sinnlos, solange die größten Emittenten weiter ausstießen.

SPD107 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Klimaschutz und wirtschaftliche Stärke dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
  • Frühe klare Rahmenbedingungen ermöglichten Investitionen und Innovationen und sicherten Arbeitsplätze.
  • Die Verordnung sei ein Baustein für wirksamen, wirtschaftlich tragfähigen und sozialen Klimaschutz.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 74 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Das bloße Hin- und Herschieben von Zahlen sei Klimaschutzsimulation statt echter Emissionsminderung.
  • Parallel werde die Energiewende ausgebremst und über die staatseigene SEFE auf langfristige Gasimporte gesetzt.
  • Gefordert wurden eine reale Senkung der CO2-Emissionen und der Öl- und Gasimporte.

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Umrechnung sei viel Theater bei wenig Inhalt und verschlechtere die Vergleichbarkeit der Ziele.
  • Der Kurs der Bundesregierung verfehle absehbar die Vorgaben des Pariser Abkommens.
  • Gefordert wurde ein radikal sozialer Klimaschutz statt Rechenspielchen.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5513, 21/6054

✅ 382 Ja · ❌ 192 Nein · 2 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) ab. Das Mandat betrifft den seit 1999 laufenden, längsten ununterbrochenen Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der Antrag der Bundesregierung sieht die Weiterführung der deutschen Beteiligung mit rund 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Die jährlichen Kosten wurden im Debattenverlauf mit rund 35 Millionen Euro beziffert.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Spannungen zwischen Kosovo und Serbien bestünden weiter, im Norden des Landes habe es in den letzten Monaten wiederholt Zwischenfälle gegeben, und das Eskalationspotenzial sei nach wie vor vorhanden.
  • Der Westbalkan liege keine zwei Flugstunden entfernt und mitten in Europa; Konflikte in der Nachbarschaft blieben selten dort, wo sie entstünden, wie der Krieg in der Ukraine gezeigt habe.

AfD0 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Nach mehr als einem Vierteljahrhundert fehle es an besonderen Evaluierungsmechanismen; das Kosovo gelte weithin als Failed State ohne flächendeckend funktionierende Infrastruktur.
  • Die Bundesregierung lasse sich von der kosovarischen Führung vor den Karren spannen, obwohl diese NATO-Mitgliedstaaten wie Nordmazedonien und Montenegro wiederholt provoziert habe.

SPD108 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die jüngsten Parlamentswahlen im Kosovo hätten gezeigt, dass das Land politisch tief gespalten bleibe und die Regierungsbildung schwierig sei; die innenpolitische Krise drohe sich fortzusetzen.
  • Die Umsetzung des Normalisierungsabkommens von Ohrid komme kaum voran, und die paramilitärischen Angriffe im Nordkosovo 2023 seien bis heute nicht ausreichend strafrechtlich aufgearbeitet worden.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Kurz vor Neujahr 2023 sei eine scheinbar harmlose Straßensperre in Mitrovica im Nachgang als militärisch-taktisch geplant identifiziert worden, mit seitlich freigelegten, mit Sprengfallen gespickten Gängen — ein Beleg dafür, dass die Gefahr im Kosovo weiterhin von außen drohe.
  • Der Überfall auf das Kloster Banjska durch serbische Paramilitärs unter Führung von Radoičić zeige, mit welchen perfiden Mitteln in der Region operiert werde; Radoičić sei in Serbien bis heute auf freiem Fuß.
  • Die Grünen forderten zusätzlich, dass sich die Bundesregierung dafür einsetze, dass die Republik Kosovo in den Europarat aufgenommen werde, da damit vielen Menschen geholfen wäre.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 1 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Ursachen des Konflikts seien nach mehr als 25 Jahren nicht überwunden; die Erfahrungen dieser Zeit zeigten, dass militärische Interventionen einen dauerhaften Frieden nicht schaffen könnten.
  • Frieden brauche soziale Gerechtigkeit, demokratische Teilhabe und Versöhnung zwischen den Gesellschaften — zivilgesellschaftliche Initiativen, unabhängige Medien und grenzüberschreitende Begegnungen leisteten mehr für Verständigung als militärische Präsenz.
  • Die Bundesregierung solle stattdessen einen multilateralen Friedensprozess für den Westbalkan unter Einbeziehung der OSZE, der Vereinten Nationen und zivilgesellschaftlicher Akteure fördern sowie konkrete Schritte zur Normalisierung der Beziehungen auf Grundlage von Völkerrecht und Minderheitenschutz einleiten.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea)

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5512, 21/6052

✅ 386 Ja · ❌ 193 Nein · 3 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Verlängerung des Mandats zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina ab. Die Mission ist seit 2004 aktiv und dient der Stabilisierung des Landes nach dem Bosnien-Krieg und dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Deutschland betreibt im Rahmen des Einsatzes zwei Verbindungs- und Beobachtungsposten (LOT-Häuser) und stellt die CIMIC-Führungsrolle für NATO und EU.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Mission sei ein Stabilitätsanker, der die Voraussetzungen dafür schaffe, dass politische Konflikte friedlich ausgetragen und Reformprozesse nicht durch Instabilität gefährdet werden könnten.
  • Die Verlängerung des Mandats sende ein klares Signal: Deutschland stehe an der Seite der Menschen in Bosnien und Herzegowina, erwarte aber von allen Beteiligten, dass notwendige Reformen entschlossen umgesetzt und Einzelinteressen hintenangestellt werden.

AfD0 Ja · 135 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Nach über 20 Jahren fehlten messbare Erfolge und eine Exitstrategie; das Mandat werde nicht verlängert, weil es nachweislich erfolgreich wäre, sondern schlicht weil es immer verlängert worden sei.
  • Die einsatzbedingten Zusatzkosten seien von 11,6 auf 16,1 Millionen Euro gestiegen, während politischer Stillstand, Reformstau und Status quo fortbestünden.

SPD107 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Mission schaffe Vertrauen und Zuversicht bei den Menschen vor Ort und binde das Land sicherheitspolitisch enger in Europa ein.
  • Abspaltungsbestrebungen der Republika Srpska und die Blockadehaltung nationalistischer Akteure untergrüben die staatliche Integrität; wer in dieser Situation den deutschen Rückzug fordere, gefährde europäische und deutsche Interessen.
  • EUFOR Althea sei in ein Gesamtbild aus Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und EU-Beitrittsprozess einzuordnen; wenn Europa auf dem Westbalkan nicht präsent sei, seien es andere.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Bundeswehr leiste in den LOT-Häusern hervorragende Arbeit: tägliche Lagebilder, Patrouillen und direkter Kontakt mit der Bevölkerung schüfen ein Gesamtgefühl der Präsenz im Land.
  • Die Angriffe Milorad Dodiks auf den Gesamtstaat richteten sich gegen den Friedensvertrag von Dayton; diese nationalistischen Handlungen dürften nicht hingenommen werden.
  • Mit Blick auf die Wahlen im Oktober müsse die internationale Gemeinschaft darauf achten, dass die Friedensordnung von Dayton gewahrt bleibe und extremistische Kräfte im Blick behalten werden.

Die Linke0 Ja · 57 Nein · 1 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Mission EUFOR Althea sichere den beklagenswerten Istzustand eines tief gespaltenen, dysfunktionalen Staates nur militärisch ab, ohne eine wirkliche Perspektive für das Land zu eröffnen.
  • Das Amt des Hohen Repräsentanten habe eine Fremdbestimmung zementiert, die einem internationalen Protektorat gleiche und dem Prinzip der Staatensouveränität widerspreche.
  • Statt militärischer Absicherung brauche es den Aufbau multiethnischer Sicherheitskräfte, mehr Mittel für Traumabewältigung und Friedensbildung sowie Entwicklungsinvestitionen und Bildungschancen für die Bevölkerung.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur BAföG-Reform

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/6359

❌ Antrag abgelehnt: 141 Ja · 442 Nein · 0 Enthaltungen

BildungSoziales

Worum ging es?

Die Fraktion Die Linke beantragte, das BAföG grundlegend zu reformieren. Kernforderungen waren die Umwandlung der Förderung in einen vollständigen Zuschuss ohne Darlehensanteil, eine existenzsichernde Bedarfsberechnung sowie eine Wohnkostenpauschale, die die tatsächlichen Mietkosten in Hochschulstädten abdeckt. Zudem sollte der Empfängerkreis ausgeweitet werden. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen; über ihn wurde jedoch noch in der Sitzung namentlich abgestimmt.


CDU/CSU0 Ja · 196 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Redner Ebmeyer verwies auf den Konsolidierungsdruck des Bundeshaushalts und kritisierte, dass der Antrag keine Gegenfinanzierung enthalte; die entscheidende Frage „Wer soll das bezahlen?" bleibe unbeantwortet.
  • Redner Theiss warf der Linken vor, nicht das Wohl der Studierenden im Blick zu haben, sondern gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen und Sozialneid zu schüren.

AfD0 Ja · 137 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Redner Birghan bezeichnete die Forderung nach einem vollständigen Vollzuschuss als „Wahnsinn" und kritisierte insbesondere die im Antrag enthaltene Ausweitung der Förderung auf Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus.
  • Redner Hahn nannte den Antrag ein „Rundum-sorglos-Paket" und ein „Wünsch dir was", das das hart erarbeitete Steuergeld zum „Freifahrtschein" mache, anstatt Leistungsanreize zu setzen.

SPD0 Ja · 107 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Redner Kaczmarek betonte, die SPD stehe unverändert zum Koalitionsvertrag und wolle das BAföG schrittweise bis 2029 an das Grundsicherungsniveau anpassen; eine kleine Reform ohne Leistungserhöhung komme nicht infrage.
  • Kaczmarek warf der AfD vor, den Förderkreis des BAföG historisch begrenzen zu wollen, und zitierte einen AfD-Antrag aus der letzten Wahlperiode, der eine Ausweitung auf die „untere Mittelschicht" abgelehnt hatte.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Rednerin Asar kritisierte, wer Studierende auf gebührenfreies Studium verweise und ihre Existenzängste als „Vollkaskostudium" verhöhne, handele als Minister weit entfernt von der Lebensrealität junger Menschen.
  • Asar bezeichnete das BAföG nicht als Sozialleistung, sondern als Investition mit messbarer steuerlicher Rendite; Sparen an Auszubildenden und Studierenden spare die Zukunft des Landes kaputt.
  • Die Grünen sprachen sich für ein automatisiertes, digitales BAföG ohne jährliche Formularflut, eine inflationsgekoppelte Bedarfsberechnung sowie eine regional angepasste Wohnkostenpauschale aus.

Die Linke61 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Rednerin Gohlke verwies auf Mietpreise von 600 bis 800 Euro für WG-Zimmer in Hochschulstädten, während die Wohnkostenpauschale bei 380 Euro eingefroren bleibe; zwei Drittel der Studierenden jobbten bereits, weil das BAföG nicht zum Leben reiche.
  • Gohlke warf der Regierung vor, durch gleichzeitige Kürzungen bei Pflege, Elterngeld und Bildung verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen, anstatt Prioritäten zugunsten Schwächerer zu setzen.
  • Die Fraktion forderte ein BAföG als Vollzuschuss, damit niemand Angst vor Schulden haben müsse, sowie eine Reform noch im laufenden Wintersemester.

Fraktionslose1 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Arzneimittelversorgung

Bundestag, 22. Mai 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2553, 21/3829, 21/6076

❌ Antrag abgelehnt: 126 Ja · 440 Nein · 0 Enthaltungen

Gesundheit

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über den Antrag der AfD-Fraktion ab, die eine flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen wollte. Im Rahmen desselben Tagesordnungspunkts beriet das Parlament auch über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung sowie einen Antrag der Linken zur Stärkung der Apotheken. Über den AfD-Antrag wurde namentlich abgestimmt; er wurde mehrheitlich abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 191 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Die Apothekenreform stärke pharmazeutische Dienstleistungen, führe das Once-Only-Prinzip ein und entlaste Familien durch den Wegfall bürokratischer Anforderungen bei der Vergütungsabrechnung.
  • Die Nullretaxierung aus formellen Gründen sei abgeschafft und Skonti für Apotheken wieder eingeführt worden; das Packungsfixum werde schrittweise auf 9,50 Euro angehoben.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

  • Die Vergütung der Apotheken sei in 24 Jahren nur einmalig um 3,5 Prozent angepasst worden, während die Inflation im gleichen Zeitraum 60 Prozent betragen habe; die AfD fordere eine Anhebung aller Vergütungen um 25 Prozent mit jährlicher Inflationsanpassung.
  • Das Regierungsgesetz löse keines der bestehenden Probleme, sondern schaffe neue Bürokratie, etwa durch Dokumentationspflichten bei gestaffelten Fixumssätzen, und wirke als Brandbeschleuniger beim Apothekensterben.

SPD0 Ja · 111 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Reform stärke die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheken durch verbesserte Nacht- und Notdienstvergütung, Aufhebung des Skontiverbots und Erhöhung des Fixums.
  • Die Abschaffung der Nullretaxierung bei Formfehlern stelle sicher, dass korrekt versorgende Apotheken nicht die gesamten Kosten tragen müssten.
  • Neue Handlungsspielräume bei Impfungen, Blutabnahmen und pharmazeutischen Dienstleistungen stärkten Apotheken als moderne Heilberufler und entlasteten überlastete Arztpraxen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 81 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz verursache 2,3 bis 2,7 Milliarden Euro Mehrkosten durch das Fixum sowie rund 2 Milliarden Euro durch das Verbot von Rabattverträgen für Antikörpertherapien, ohne Gegenfinanzierung – zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern.
  • Von der Fixumserhöhung profitierten vor allem große Versandapotheken ohne zusätzliche Leistung, mit bis zu 7 Millionen Euro je Versandapotheke, während kleine Vor-Ort-Apotheken nicht zielgerichtet entlastet würden.
  • Das Gesetz sei im parlamentarischen Verfahren schlechter geworden und unehrlich, da es die Sozialversicherungen in einer ohnehin defizitären Lage mit 4 Milliarden Euro zusätzlich belaste.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die im Koalitionsvertrag versprochene Fixumserhöhung komme nur stückweise, während gleichzeitig das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Zwangsrabatte der Apotheken an die Krankenkassen erhöhe – ein Hin- und Hergeschiebe ohne reale Verbesserung.
  • Der Versandhandel werde nicht eingehegt, sondern durch die Fixumserhöhung sogar begünstigt, während Vor-Ort-Apotheken weiter unter Druck stünden und keine wohnortnahe Notversorgung sicherstellen könnten.
  • Das Gesetz sei in wenigen Tagen ohne ausreichende Vorbereitung auf die Tagesordnung gesetzt worden; noch in den Ausschussberatungen hätten Tischvorlagen zur Fehlerkorrektur nachgereicht werden müssen.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Übergewinnsteuer

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2363, 21/5326, 21/5546

❌ Antrag abgelehnt: 136 Ja · 449 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion hatte beantragt, von der Einführung einer Übergewinnsteuer abzusehen und stattdessen durch gezielte Maßnahmen auf die hohen Kraftstoffpreise zu reagieren. Der Antrag stand im Zusammenhang mit einem Paket von Beratungen zu Energiepreisen und Entlastungsmaßnahmen, darunter das 2. Energiesteuersenkungsgesetz der Koalition. Der Finanzausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt.

CDU/CSU0 Ja · 201 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Dr. Matthias Hiller betonte, die Koalition handle mit der Energiesteuersenkung „schnell und zielgenau" und in „Partnerschaft mit Unternehmen und Arbeitgebern und nicht als Vollkaskostaat".
  • Dr. Stefan Korbach erklärte, nur bei exogenen Marktverwerfungen wie dem aktuellen Ölpreisschock sei staatliches Eingreifen vertretbar; man greife dabei bewusst nicht in die Preisbildung ein, sondern reduziere gezielt den steuerlich induzierten Kostenblock.

AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Kay Gottschalk bezeichnete eine Übergewinnsteuer als unredlich, da Unternehmen wie Shell ihren Gewinn ohnehin im Ausland versteuerten, und fragte, warum BioNTech trotz staatlicher Mittel in der Coronakrise nicht mit einer Übergewinnsteuer belegt worden sei.
  • Gottschalk und Jörn König sprachen sich stattdessen für eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum, die Abschaffung der CO2-Bepreisung sowie eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Mineralöl aus.

SPD0 Ja · 113 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Michael Thews erklärte, die Senkung der Energiesteuer um 17 Cent wirke dämpfend auf die Inflation und helfe Pendlern sowie Unternehmen; eine Übergewinnsteuer werde von der SPD weiterhin angestrebt, sei aber in der Koalition nicht durchsetzbar.
  • Frauke Heiligenstadt rechnete vor, dass die AfD-Vorschläge — Umsatzsteuerabsenkung, CO2-Abschaffung und Pendlerpauschalen-Erhöhung — Mindereinnahmen von mindestens 55 Milliarden Euro bedeuteten und damit die Gegenfinanzierung nicht gesichert sei.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Andreas Audretsch kritisierte, der Tankrabatt befeuere laut dem Gesetzentwurf selbst den Verbrauch fossiler Brennstoffe und triebe Deutschland tiefer in die Abhängigkeit von Öl und Gas, statt auf Elektrifizierung zu setzen.
  • Lisa Badum warf der Bundesregierung vor, in einer Zeit, in der andere Länder den Ausbau erneuerbarer Energien forcierten, mit dem Tankrabatt Glaubwürdigkeit in der internationalen Klimapolitik zu verspielen.

Die Linke0 Ja · 57 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Doris Achelwilm bezeichnete den Tankrabatt als „sehr wenig" und kritisierte, die Energiesteuersenkung dürfte teils bei den Mineralölunternehmen landen, ohne die Kartellstruktur der Ölmultis zu brechen.
  • Christian Görke erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe die Abschöpfung von Stromübergewinnen bestätigt, weshalb eine nationale Übergewinnsteuer rechtssicher sei und ohne Zeitverzug eingebracht werden müsse.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Entlastung berufstätiger Pendler

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2363, 21/5326, 21/5546

❌ Antrag abgelehnt: 136 Ja · 448 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenVerkehrEnergie & Klima

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion hatte beantragt, berufstätige Pendler gezielt zu entlasten, insbesondere durch eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 50 Cent je gefahrenem Kilometer. Der Antrag war Teil eines Debattenblocks, der sich mit steigenden Kraftstoffpreisen infolge geopolitischer Spannungen im Nahen Osten befasste. Parallel beriet der Bundestag über das von CDU/CSU und SPD eingebrachte 2. Energiesteuersenkungsgesetz, das eine temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um 17 Cent vorsieht.

CDU/CSU0 Ja · 201 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Koalition entscheide sich bewusst für die Absenkung der Energiesteuer um 17 Cent je Liter, weil diese Maßnahme schnell, bürokratiearm und zielgenau bei Pendlern, Handwerkern, Pflegediensten und Familien im ländlichen Raum ankomme.
  • Der Tankrabatt mindere die Inflationsrate direkt um etwa 0,4 Prozentpunkte und verhindere unliebsame Zweitrundeneffekte.

AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Die Pendlerpauschale sei seit 2001 real um 18 Prozent gesunken, während die Inflation um über 59 Prozent gestiegen sei; ein durchschnittlicher Pendler mit 25 Kilometern Arbeitsweg bleibe arbeitstäglich auf 12,50 Euro sitzen.
  • Der temporäre Tankrabatt von 17 Cent für zwei Monate sei lediglich ein „Notpflästerchen" ohne dauerhafte Wirkung; notwendig seien stattdessen eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 50 Cent, die Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum sowie die Abschaffung der CO2-Bepreisung.

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Senkung der Energiesteuer um 17 Cent entlaste die Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt um 1,6 Milliarden Euro und helfe zugleich Unternehmen wie Speditionen, die direkt von hohen Mineralölpreisen betroffen seien.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass der Tankrabatt in den ersten zwei Monaten nahezu zu 100 Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden sei; das neu verschärfte Kartellrecht solle ein erneutes Versickern in Margen der Mineralölkonzerne verhindern.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der Tankrabatt befeuere laut dem Gesetzestext selbst den Verbrauch fossiler Brennstoffe, obwohl die Krise in der Straße von Hormus andauere und sich die Abhängigkeit von Öl und Gas als strukturelles Problem erweise.
  • Statt den vorhandenen Direktzahlungsmechanismus zu nutzen, der eine treffsichere Entlastung in Stadt und Land ermögliche, wähle die Koalition ein sozial unausgewogenes Instrument, von dem Mineralölkonzerne profitieren könnten.

Die Linke0 Ja · 57 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Mineralölkonzerne trieben seit dem Irankrieg täglich weit mehr als 20 Millionen Euro an krisenbedingten Übergewinnen ein; 90 Prozent der Deutschen rechneten laut Politbarometer damit, dass die Energiesteuerentlastung nicht vollständig weitergegeben werde.
  • Die Linke fordere stattdessen ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle, finanziert durch eine Übergewinnsteuer, deren Rechtssicherheit das Bundesverfassungsgericht bei der Abschöpfung von Stromübergewinnen bestätigt habe.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung der Stromsteuer

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5320, 21/5546

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 270 Ja · 310 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften eingebracht. Der Gesetzentwurf sah unter anderem eine Senkung der Stromsteuer vor. Der Finanzausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Entwurf wurde im Kontext einer breiteren Debatte über Energiepreisbelastungen und Entlastungsmaßnahmen infolge der Lage im Nahen Osten beraten.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Koalition habe sich bewusst für eine Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel entschieden, da in der aktuellen Situation die Strompreise nicht gestiegen seien.
  • Ein Tankrabatt sei schnell, bürokratiearm und zielgenau, da er unmittelbar bei Pendlern, Handwerkern, Pflegediensten und Familien im ländlichen Raum ankomme.
  • Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sei bereits gesenkt worden; an einer weiteren Absenkung für alle wolle man weiterarbeiten.

AfD136 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Die AfD-Forderung, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, werde mittlerweile auch von den Grünen erkannt; man unterstütze diesen Antrag, da man ihn selbst bereits mehrfach eingebracht habe.
  • Kurzfristige Maßnahmen könnten helfen, ersetzten aber keine strukturellen Antworten; gefordert seien unter anderem die Abschaffung der CO2-Bepreisung und eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum.
  • Die aktuelle Krise müsse Anlass sein, grundlegende Fehlentwicklungen anzugehen, wozu auch die Rückkehr zur Kernenergie zähle.

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Strompreise seien in der momentanen Situation nicht gestiegen, weshalb eine Stromsteuersenkung nicht an der richtigen Stelle helfe.
  • Die Koalition handle schnell und zielgenau mit der Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe, die dämpfend auf die Inflation wirke und Arbeitsplätze sichere.
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hätten bestätigt, dass der Tankrabatt in den ersten zwei Monaten nahezu zu hundert Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden sei.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Der eigene Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Stromsteuer zu senken, Strom für alle günstig zu machen und zukunftssichere Alternativen beim Heizen und bei der Mobilität zu fördern.
  • Der Tankrabatt der Koalition sei sozial unausgewogen und befeuere laut dem Gesetz selbst den Verbrauch fossiler Brennstoffe; ein Direktzahlungsmechanismus kombiniert mit einem reduzierten Deutschlandticket wäre treffsicherer.
  • Die volle Konzentration müsse auf die Elektrifizierung des Landes gerichtet werden; die Nachfrage nach Solarmodulen und Wärmepumpen sei um 30 Prozent gestiegen.

Die Linke57 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Energiesteuersenkung sei ein Strohfeuer für zwei Monate, nicht zielgenau und nicht ausreichend; 90 Prozent der Deutschen erwarteten laut Politbarometer, dass Mineralölkonzerne sich weiter bedienten.
  • Notwendig seien stattdessen ein Krisenenergiegeld von 150 Euro für alle, finanziert durch eine Übergewinnsteuer, sowie eine echte Preisaufsicht statt eines Kartellamts, das mit seiner Rolle fremdele.
  • Das Fremdbesitzverbot für Steuerberatungskanzleien, das die Koalition verschärft habe, sei eine von der Linken seit Längerem geforderte Maßnahme.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetzentwurf zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5321, 21/5546, 21/5547

✅ 451 Ja · ❌ 134 Nein · 1 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Gesetz senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate um 17 Cent je Liter (Tankrabatt) — als Reaktion auf hohe Rohölpreise im Zuge der Lage im Nahen Osten. Zusätzlich enthalten: eine freiwillige steuer- und abgabefreie Arbeitgeberprämie von bis zu 1.000 Euro, auszahlbar bis zum 30. Juni 2027.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Absenkung um 17 Cent je Liter wirke schnell, sei bürokratiearm und erreiche zielgenau Pendler, Handwerker, Pflegedienste, Spediteure und Familien im ländlichen Raum.
  • Die Maßnahme mindere die Inflationsrate direkt um etwa 0,4 Prozentpunkte und verhindere Zweitrundeneffekte.
  • Das verschärfte Kartellrecht mit Beweislastumkehr zwinge Mineralölunternehmen, auffällige Preisbewegungen zu begründen, sodass der Tankrabatt nicht in Margen versickern könne.

AfD136 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Die AfD stimme zu, kritisiere aber, dass die Maßnahme nur zwei Monate gelte und keine dauerhafte Energiepolitik darstelle.
  • Gefordert werde eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 50 Cent je Kilometer und eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum.
  • Die CO2-Bepreisung solle vollständig abgeschafft werden; nötig seien strukturelle Reformen einschließlich einer Rückkehr zur Kernenergie.

SPD113 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Senkung helfe Verbrauchern und Unternehmen wie Speditionen, die direkt von hohen Mineralölpreisen betroffen seien, und wirke dämpfend auf die Inflation.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass der Tankrabatt in den ersten zwei Monaten nahezu zu 100 Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden sei.
  • Die Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro schaffe zusätzlichen Spielraum in Tarifrunden.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Im Gesetzentwurf stehe selbst, dass der Tankrabatt den Verbrauch fossilen Brennstoffs erhöhe — die Maßnahme befeuere damit die Abhängigkeit von Öl und Gas.
  • Der Tankrabatt sei sozial unausgewogen; ein Direktzahlungsmechanismus mit reduziertem Deutschlandticket würde treffsicherer entlasten.
  • Statt in fossile Lösungen zu investieren, müsse die Stromsteuer gesenkt und die Elektrifizierung vorangetrieben werden.

Die Linke0 Ja · 57 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Energiesteuersenkung sei ein Strohfeuer; 90 Prozent der Deutschen erwarteten laut Politbarometer, dass sich die Mineralölkonzerne weiter bedienten.
  • Nötig sei stattdessen ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle, finanziert durch eine Übergewinnsteuer (verfassungsrechtlich beim Strom bereits bestätigt).
  • Die steuerfreie Entlastungsprämie ändere nichts Grundlegendes, da Arbeitgeber sie freiwillig zahlten.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Altersvorsorgereformgesetz – Abschaffung der Riester-Rente, Einführung des Altersvorsorgedepots

Bundestag, 27. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/4088, 21/4996, 21/4997

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite und dritte Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung der Fraktion Die Linke und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und AfD)

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung löst die bisherige Riester-Rente durch ein neues System der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ab. Kernstück ist das sogenannte Altersvorsorgedepot, das renditeorientierte Produkte wie ETF-Sparpläne ermöglicht und starre 100-Prozent-Garantien abschafft. Erstmals werden auch Selbstständige in die staatliche Förderung einbezogen. Das Gesetz sieht zudem ein öffentlich verwaltetes Standarddepot mit einem Kostendeckel von 1 Prozent jährlicher Effektivkosten vor.

CDU/CSUdafür

  • Die Riester-Rente war zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach; das neue Altersvorsorgedepot behebt diese strukturellen Konstruktionsfehler.
  • Das öffentlich verwaltete Standarddepot schafft Wettbewerb und dient als Kostenmaßstab für private Anbieter, ohne diesen Wettbewerbsvorteile zu gewähren.
  • Die Einbeziehung von Selbstständigen und verbesserte Zulagen für Geringverdiener und Familien mit Kindern stärken die Breite der Förderung.

AfDenthalten

  • Einzelne Forderungen der AfD wie der Zugang für Selbstständige und eine erhöhte Kinderzulage wurden aufgegriffen, was ausdrücklich begrüßt wird.
  • Der Kostendeckel von 1 Prozent wird als zu hoch kritisiert; private ETF-Sparpläne seien bereits für unter 0,2 Prozent erhältlich.
  • Das öffentlich verwaltete Standardprodukt wird als risikobehaftet abgelehnt, da politische Interessen die Rendite- und Sicherheitsziele der Anleger verdrängen könnten.

SPDdafür

  • Das neue Altersvorsorgedepot beseitigt die einseitige Fixierung auf starre Garantien und eröffnet breiten Bevölkerungsschichten die Teilhabe am Kapitalmarkt.
  • Das öffentlich verwaltete Standarddepot ist ein historischer Meilenstein, der erstmals einen Benchmark für Kosten und Rendite aller Anbieter setzt.
  • Die Förderung wurde gezielt verbessert: Bereits ab 25 Euro Einzahlung gibt es die volle Kinderzulage; Kleinstsparer erhalten 50 Cent Zulage pro gespartem Euro.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Einführung eines öffentlich verwalteten Standardprodukts wird begrüßt, da Grüne dies seit Jahren fordern; das Gesetz stellt insoweit eine Verbesserung gegenüber dem Riester-System dar.
  • Es fehlt ein automatisches Opt-out-Modell, das gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener automatisch einbeziehen würde; die Förderung allein reiche als Anreiz nicht aus.
  • Das Standardprodukt wird nicht für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet, wodurch eine wichtige Chance für kleine und mittlere Unternehmen verpasst wird.

Die Linkedagegen

  • Die private Altersvorsorge sei gescheitert; der einzige Weg zu einer guten Absicherung für alle sei eine gestärkte gesetzliche Rente.
  • Das Gesetz sichere weder Erwerbsminderung noch Todesfall ab und verlagere das Altersvorsorgerisiko vollständig ins Private.
  • Die beitragsproportionale Förderung ohne Einkommensbezug begünstige Besserverdienende, während Menschen mit kleinen Einkommen und echter Altersarmutsgefahr kaum profitierten.

Quellen

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3204, 21/4981
Handzeichen/Aufstehen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 zu Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Binnenmarktnotfall um. Im Artikel 3 wird zugleich der Schwellenwert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach dem SGB VII neu geregelt: In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten wird ein Sicherheitsbeauftragter bei besonderer Gefährdung bestellt, ansonsten erst ab 50 Beschäftigten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl die Annahme. Die Fraktion Die Linke beantragte eine getrennte Abstimmung und eine namentliche Abstimmung über Artikel 3.

CDU/CSUdafür

  • Betriebe unter 50 Beschäftigten machten bis zu 95 Prozent der Wirtschaft in Deutschland aus; die Schwellenwert-Änderung sei ein wichtiges Signal an Handwerk und Mittelstand.
  • Die Anhörung habe gezeigt, dass Sicherheitsbeauftragte nicht als Kostenfaktor, sondern als Hilfe im Arbeitsschutz wirksam werden müssten.

AfDunklar

  • Die EU-Vorgaben müssten immer wieder abgenickt werden; die Umsetzung sei aber sinnvoll und richtig.
  • § 6 Absatz 2 des Gesetzes schreibe vor, dass anzubringende Hinweise in deutscher Sprache abzufassen seien — das sei lebensnah.

SPDdafür

  • Sicherheitsbeauftragte nähmen eine wichtige Funktion wahr und sähen oft früh, wo es hake.
  • In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten werde ein Sicherheitsbeauftragter weiterhin bei besonderer Gefährdung bestellt; man gehe mit Bedacht vor.

Bündnis 90/Die Grünenunklar

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

Die Linkeunklar

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; die Linke beantragte getrennte und namentliche Abstimmung über Artikel 3.)*


Quellen

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (IVSG)

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2999, 21/3507, 21/4983

✅ Angenommen per Handzeichen

VerkehrDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verpflichtet Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen, relevante Verkehrs- und Mobilitätsdaten digital und einheitlich über den Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen. Ziel sind bessere Echtzeitinformationen, Transparenz und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsdienste. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem der Personenfernverkehr von der Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten ausgenommen. Der Verkehrsausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Es gehe um mehr Sicherheit; Falschfahrer, Straßenglätte oder Sperrungen könnten in Echtzeit in Routenplaner übernommen werden.
  • Informationen zu Ladesäulen, Carsharing und barrierefreien Verkehrsmitteln kämen bei den Nutzerinnen und Nutzern an.
  • Die verpflichtende Registrierung werde schlank umgesetzt; Know-how und Geschäftsinformationen der Datenanbieter blieben geschützt.

AfDenthalten

  • Durch die Datenweitergabe könnten Herausforderer profitable Standorte abgreifen; Pioniere, die in der Fläche investierten, gerieten unter Druck.
  • Den Kommunen würden Zusatzkosten aufgedrückt, ohne dass der Bund einen Kostenzuschuss leiste.
  • Es fehlten Anreize zur Steigerung der Datenqualität, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Kostengerechtigkeit.

SPDdafür

  • Die Pflicht zur Bereitstellung gelte nur für bereits digital und maschinenlesbar vorliegende Daten; keine neuen bürokratischen Hürden für analoge Daten.
  • Reiseinformationsdienste müssten Daten vollständig und neutral weitergeben; „Höchstbietende"-Modelle wie bei Booking seien nicht Anspruch moderner Mobilität.
  • Eigenerklärungen könnten digital eingereicht und nur bei Änderungen aktualisiert werden.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Der ursprüngliche Entwurf sei hochgradig problematisch gewesen; ein von der Fraktion beauftragtes Rechtsgutachten habe Teile für grundgesetzwidrig gehalten.
  • Einzelne Unionsabgeordnete seien auf die Kritik eingegangen; problematische Stellen seien gelöst worden, deshalb werde zugestimmt.
  • Der Fokus liege zu stark auf der Straße; Bahn und andere Mobilitätsformen blieben zurück.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz zementiere den Status quo; bestehende Datenlücken blieben bestehen, es gebe keine Sanktionen und Qualitätsstandards.
  • Beim Fernverkehr ziehe sich das Gesetz zurück; die Bahn bleibe außen vor, Fernbusanbieter behielten ihre Datenhoheit.
  • Gebraucht werde eine gemeinwohlorientierte digitale Infrastruktur, nicht neue Registrierungs- und Lizenzhürden.

Quellen

Überkreuz-Lebendnierenspende: Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes angenommen

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3619, 21/4991

✅ Angenommen per Aufstehen

GesundheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung novelliert das Transplantationsgesetz, um die Überkreuz-Lebendnierenspende in Deutschland rechtlich zu ermöglichen. Damit können inkompatible Spender-Empfänger-Paare künftig miteinander vernetzt werden, um immunologisch oder medizinisch passende Organe zu finden. Zusätzlich wird die anonyme nicht gerichtete Nierenspende eingeführt und der Schutz der Spenderinnen und Spender durch verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und bundeseinheitliche Verfahren für Lebendspende-Kommissionen gestärkt.

CDU/CSUdafür

  • Rund 8 500 Menschen warteten allein 2024 auf eine Spenderniere, viele davon mit jahrelanger Dialyse und fortschreitender Gesundheitsverschlechterung.
  • Die Einführung der Überkreuz-Lebendspende und die Erweiterung des Begriffs der Inkompatibilität von „immunologisch" auf „medizinisch" vergrößern den Pool an geeigneten Spenderpaarungen erheblich.
  • Das Gesetz stärkt den Spenderschutz durch verpflichtende psychosoziale Beratung, enge Begleitung und transparente, bundeseinheitliche Verfahren der Lebendspende-Kommissionen.

AfDenthalten

  • Die Überkreuz-Lebendspende ist eine im Ausland bewährte Lösung, für die auch in Deutschland eine Rechtsgrundlage und Kostenübernahme durch Krankenkassen geschaffen werden muss.
  • Der Gesetzentwurf berücksichtigt weder die Erfahrungswerte anderer Länder noch von Betroffenen vorgebrachte Bedenken und sieht auf Seite 81 einen Start des Programms erst drei Jahre nach Inkrafttreten vor.
  • Das Gesetz enthält keine ausreichende psychosoziale Nachsorge und führt zu zusätzlichem Bürokratieaufwand, während der eigene AfD-Antrag schlanker und näher an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen sei.

SPDdafür

  • Rund 6 400 Menschen warten aktuell auf eine Spenderniere, für viele dauert das Warten bis zu acht Jahre und endet für manche tödlich.
  • Die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende und der anonymen nicht gerichteten Nierenspende schaffen neue Therapieoptionen für Menschen, die bislang kaum eine Chance hatten.
  • Gleichzeitig werden mit verpflichtenden psychosozialen Beratungen und klaren Strukturen für Vermittlung und Organisation die Rechte der Spenderinnen und Spender gesichert.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Überkreuz-Lebendspende kann Leid mindern und Leben retten und stellt einen wichtigen Schritt für schwer kranke Menschen dar.
  • Das Gesetz bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, weil kein einziger Änderungsantrag der Grünen — darunter die Ausweitung der psychosozialen Beratung auf Empfängerinnen und Empfänger und ein bundesweites Lebendspenderegister — eingearbeitet wurde.
  • Die Streichung des Merkmals „Geschlecht" aus der Dokumentation ist ausdrücklich falsch, da Frauen häufiger spenden und Männer häufiger empfangen; wer solche Ungleichheiten nicht erfasst, kann sie auch nicht abbauen.

Die Linkedagegen

  • Der Gesetzentwurf verschiebt die Verantwortung vom Staat auf die Betroffenen — auf Menschen in einer Extremsituation, deren Entscheidung zur Organspende nicht wirklich frei sei.
  • Die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips (Vorrang der postmortalen Spende) ist besonders kritisch, da sie das gesamte Risiko auf den gesunden spendenden Menschen verlagert.
  • Positiv bewertet Die Linke das Ermöglichen von Überkreuz- und Ringspenden, lehnt aber die geplante anonyme Spende ab, da internationale Studien keinen signifikanten Anstieg verfügbarer Organe belegen.

Quellen

Sicherheitsbeauftragte: Schwellenwert steigt von 20 auf 50

Bundestag, 26. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3204, 21/4981

✅ 430 Ja · ❌ 132 Nein · 0 Enthaltungen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde über ein EU-Durchführungsgesetz zu Notfallverfahren bei Gasgeräten und Schutzausrüstungen (PSA). Im selben Paket änderte die Koalition das Siebte Buch Sozialgesetzbuch: Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Beschäftigten statt ab 20. Für Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten gilt die Pflicht nur noch bei besonderen Gefährdungslagen.

CDU/CSU191 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Die Anhebung des Schwellenwerts sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft bildeten
  • Man setze auf eine risikobasierte Bestellung — die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gelte weiter uneingeschränkt für alle Betriebe
  • Guter Arbeitsschutz und wirtschaftliche Vernunft seien keine Gegensätze, sondern bedingten einander

AfD128 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Man stimme dem Gesetz trotz aller Kritik an der Vorgehensweise zu, weil Wirtschaft und Bürger diese Erleichterung in der Krise brauchten
  • Die „Salamitaktik", Änderungen im SGB VII in ein Gesetz über Heizthermen einzuschmuggeln, sei eines Rechtsstaats unwürdig und erschwere die Kontrolle
  • Die Gesetzespflicht, eine Bescheinigung „in deutscher Sprache" abzufassen, sei ein „kleines Novum" — fast aus Versehen lebensnah

SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Als Sozialdemokraten kämpfe man für gute Arbeit — und das heiße immer auch für wirksamen Arbeitsschutz
  • Man erhöhe den Schwellenwert mit Bedacht; bei besonderer Gefährdung werde weiter ein Sicherheitsbeauftragter bestellt
  • Die Unfallversicherungsträger hätten zudem die Möglichkeit, bei besonderer Gefahrensituation vor Ort gezielt Anweisungen zu erteilen

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Arbeitsschutz sei kein Randthema, sondern Grundvoraussetzung für gute Arbeitsbedingungen — mit dem Gesetz werde die Arbeitssituation für viele Beschäftigte unsicherer
  • Die Abläufe in den Betrieben würden nicht einfacher; die Arbeit verschwinde nicht, sondern werde nur verlagert
  • Statt echtem Bürokratieabbau setze die Koalition auf symbolische Punkte und senke soziale und ökologische Standards

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Arbeitsschutz werde unter einem harmlosen Titel den sogenannten Bürokratieabbau-Opfern zugeschlagen — das dürfe nicht widerspruchslos geschehen
  • Gerade in kleinen Betrieben, wo Unfallzahlen besonders hoch seien, werde der Arbeitsschutz ausgerechnet abgeschafft
  • Verbände, Berufsgenossenschaften, Feuerwehren und Gewerkschaften hätten sich klar gegen die Änderung positioniert — auch die Unternehmen seien nicht gefragt worden

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Ablehnung eines Antrags zu Energiepreisschocks durch den Irankrieg

Bundestag, 26. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/4984 (Beschlussempfehlung)

❌ Antrag abgelehnt: 138 Ja · 445 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Fraktion der AfD hatte beantragt, die durch den Irankrieg ausgelösten Energiepreisschocks ernst zu nehmen und Unternehmen sowie Verbraucher nachhaltig und dauerhaft zu entlasten. Parallel beriet der Bundestag ein von CDU/CSU und SPD eingebrachtes Kraftstoffmaßnahmenpaket, das Änderungen am Wettbewerbsrecht sowie eine Begrenzung von Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich vorsah. Der AfD-Antrag wurde im Rahmen derselben Ausschuss-Beschlussempfehlung behandelt und abgelehnt.


CDU/CSU0 Ja · 203 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Koalition handele mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket, das Wettbewerb stärke, Missbrauchsaufsicht verschärfe und durch eine Beweislastumkehr die Mineralölkonzerne verpflichte, Preissteigerungen zu begründen.
  • Steuersenkungen und direkte Tankrabatte seien abzulehnen, weil beim letzten Tankrabatt 70 Prozent der Mittel in die Kassen der Konzerne geflossen seien und kein Cent beim Verbraucher ankam.
  • Entlastungen müssten zielgenau sein, die Zeit der Gießkanne sei vorbei; der Staat dürfe in der Krise nicht von steigenden Einnahmen profitieren, und nachfragebereingte Mehreinnahmen seien an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.

AfD137 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das beschlossene Paket senke den Spritpreis um keinen einzigen Cent; weder die Verschärfung des Kartellrechts noch die Einmal-am-Tag-Regel hätten einen spürbaren Effekt auf die Kraftstoffpreise.
  • Die einzig wirksame Maßnahme seien Steuersenkungen: Rund 60 Prozent des Spritpreises bestünden aus Steuern und Abgaben; eine AfD-Regierung werde die CO2-Steuer streichen und Energiesteuern auf ein Minimum senken.
  • Der Staat saniere sich auf Kosten der Autofahrer und Unternehmer; der Finanzminister kassiere monatlich 200 Millionen Euro Mehreinnahmen über die Mehrwertsteuer und sei damit einer der Hauptprofiteure der Krise.

SPD0 Ja · 107 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Einmal-am-Tag-Regel schaffe Preistransparenz und ermögliche informierte Kaufentscheidungen; zusammen mit der Beweislastumkehr verpflichte sie Mineralölkonzerne zur nachvollziehbaren Erklärung von Preissteigerungen.
  • Das Paket sei ein erster Schritt; weitere Maßnahmen seien nötig, darunter eine Übergewinnsteuer, denn Mineralölkonzerne dürften sich in Krisen nicht bereichern.
  • Steuersenkungen würden nicht zu niedrigeren Preisen führen, weil Konzerne und Großhändler das hohe Preisniveau dann einfach beibehielten und die Entlastung nicht an die Verbraucher weitergäben.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 80 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Der Gesetzentwurf enthalte nichts grundlegend Falsches, adressiere aber nicht den Ernst der Lage; die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer historischen Wirtschaftskrise auszuweiten, auf die das Paket keine ausreichende Antwort gebe.
  • Gefordert wurden stattdessen die Abschöpfung von Übergewinnen der Öl- und Gaskonzerne, Transparenz bei Lebensmittelpreisen, eine Stromsteuersenkung sowie günstigeres E-Auto-Leasing als Maßnahmen, die gleichzeitig Preise senkten und eine erneuerbare Perspektive aufzeigten.
  • Der Feldzug gegen erneuerbare Energien und der Wille, die Energieversorgung weiter auf fossile Träger zu stützen, seien in der aktuellen Lage kontraproduktiv; die Märkte signalisierten bereits, dass Erneuerbare, Batterietechnik und Energiespeicher die sicheren Zukunftstechnologien seien.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Notwendig sei sofort eine Übergewinnsteuer, denn Mineralölkonzerne erzielten täglich 21 Millionen Euro an Zusatzgewinnen; ein bestehendes EU-Gesetz aus dem Jahr 2022 habe Übergewinne rechtssicher definiert und könne mit höherem Steuersatz reaktiviert werden.
  • Die Menschen bräuchten keine Tankstellenanzeige-Regime, sondern ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle, gegenfinanziert durch eine Übergewinnsteuer.
  • Auch die Düngemittelfrage für die Landwirtschaft müsse dringend adressiert werden, da der erhöhte Kraftstoffpreis die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu Lebensmittelpreisen belaste.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/4744, 21/4984

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf reagiert auf die aktuelle Energie- und Spritpreiskrise. Er begrenzt Preiserhöhungsmöglichkeiten auf den Kraftstoffmärkten und stärkt das Bundeskartellamt als Wettbewerbshüter. Die AfD-Fraktion hatte eine Teilung der Abstimmung beantragt, der von Union und SPD widersprochen wurde. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Tankrabatt 2022 habe 3 Milliarden Euro gekostet, bei den Verbrauchern sei wenig angekommen; dasselbe zeige sich aktuell in Italien und Österreich.
  • Eine Übergewinnsteuer sei schwer umsetzbar; Konzerne könnten sie auf Verbraucher und Mittelstand umwälzen.
  • Mit Preiserhöhungsbegrenzung und gestärktem Kartellamt werde ein freier und fairer Markt geschützt.

AfDdagegen

  • Steuersenkungen seien notwendig; 2022 habe man gezeigt, dass Kraftstoffpreissenkungen an die Menschen durchgereicht werden könnten.
  • Deutschland habe kein eigenes Öl- und Gasunternehmen mehr; deutsche Raffinerien seien in US-Hand, das sei Ausverkauf deutscher Interessen.
  • Gefordert werden Reaktivierung der Kernkraftwerke, Fortbetrieb der Kohlekraftwerke und eine interessengeleitete Energiepolitik.

SPDdafür

  • Das Maßnahmenpaket sei ein Signal des Bundestages an das Bundeswirtschaftsministerium, in welche Richtung es gehen solle.

Bündnis 90/Die Grünendafür

*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

Die Linkedagegen

  • Die Bundesregierung mache die dümmstmögliche Energiepolitik; Ministerin Reiche trete beim Frackingvorantreiben und Atomausbau auf.
  • Übergewinne entstünden, wenn Gewinne nach Kosten und Steuern im Schnitt über 20 Prozent der Vorjahre lägen; eine Übergewinnsteuer könne ein Krisengeld und das 9-Euro-Ticket finanzieren.
  • Geplante Kürzungen bei der Solarförderung bedrohten rund 50.000 Arbeitsplätze.

Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Reform der Einbürgerungspolitik

Bundestag, 25. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4466, 21/4792

❌ Antrag abgelehnt: 135 Ja · 439 Nein · 0 Enthaltungen

MigrationInnere Sicherheit

Worum ging es?

Die Fraktion der AfD beantragte eine Reform der Einbürgerungspolitik unter dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik". Kern des Antrags war die Wiederanhebung der Einbürgerungsfrist von fünf auf acht Jahre, womit eine Änderung durch das Staatsangehörigkeitsrecht der vorherigen Bundesregierung rückgängig gemacht werden sollte. Der Innenausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag abzulehnen.

CDU/CSU0 Ja · 201 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion betonte, gut integrierte Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund leisteten einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft und sollten bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erhalten.
  • Die Regierungskoalition arbeite bereits an einer Begrenzung irregulärer Migration durch Grenzkontrollen, erhöhte Abschiebetätigkeit und europäische Reformen, weshalb es keiner weitergehenden Änderung der Einbürgerungsfristen bedürfe.
  • Die AfD blende in ihrem Antrag Integrationsanstrengungen der Eingewanderten, demografische Erfordernisse für den Arbeitsmarkt und die bereits geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vollständig aus.

AfD134 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Die Fraktion argumentierte, die Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf fünf Jahre durch die vorherige Bundesregierung sei eine „Schadregelung" gewesen, die das bewährte frühere Einbürgerungsrecht untergrabe.
  • Der vorliegende Antrag beschränke sich bewusst auf die Wiederherstellung der Achtjahresfrist und greife damit einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags auf, den die Union nun im Parlament zu bestätigen Gelegenheit habe.
  • Die Fraktion warf CDU/CSU vor, durch die Ablehnung eigener Parteitagsbeschlüsse im Ausschuss parteipolitisches Ressentiment über das Wohl Deutschlands zu stellen.

SPD0 Ja · 103 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Die Fraktion verwies darauf, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei und wer die gesetzlichen Voraussetzungen — gemeinsame Sprache, Sicherung des Lebensunterhalts, Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes — erfülle, einen klaren Pfad zur Staatsbürgerschaft haben solle.
  • Die bestehende Einbürgerung nach fünf Jahren sei ein guter und breit getragener Kompromiss, den es gemeinsam zu verteidigen gelte; die AfD hingegen wolle anerkannten Geflüchteten die Möglichkeit verwehren, Teil der Gesellschaft zu werden.
  • Die Fraktion kritisierte, ein früherer AfD-Antrag habe sogar die Abschaffung der Anspruchseinbürgerung gefordert, was bedeute, dass trotz Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen kein verbindlicher Pfad zu gleichen Rechten bestehen solle.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 78 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion bezeichnete die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der vorigen Legislaturperiode als entscheidenden Fortschritt, da die Verkürzung der Einbürgerungsfristen und die Ermöglichung der Mehrstaatigkeit auch einem Auseinanderfallen von Wohn- und Wahlbevölkerung entgegenwirkten.
  • Eingebürgerte Fachkräfte blieben nachweislich häufiger in Deutschland, was angesichts hoher Mobilität auf dem Arbeitsmarkt wirtschaftlich eine Win-win-Situation darstelle; Syrerinnen und Syrer hätten überdurchschnittlich früh die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt und seien zu einer zentralen Säule des Arbeitsmarkts geworden.
  • Die Fraktion wies politische Ressentiments gegenüber Syrerinnen und Syrern sowie Abschiebungsdebatten entschieden zurück und rief dazu auf, den Antrag gemeinsam abzulehnen.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Fraktion schilderte am Beispiel einer türkischstämmigen Großmutter, der die Einbürgerung trotz jahrzehntelangem Leben und Arbeiten in Deutschland verwehrt geblieben sei, was eine restriktive Einbürgerungspolitik für Menschen bedeute, die längst ihren Platz im Land gefunden hätten.
  • Die AfD hetze gegen migrantische Nachbarinnen und Nachbarn und wolle, dass Menschen noch länger warten müssten, bevor sie an demokratischen Entscheidungen teilhaben dürften.
  • Die Fraktion betonte, dass Einbürgerung eine Frage von Gerechtigkeit und Respekt gegenüber hart arbeitenden Menschen sei, die das Land am Laufen hielten, und lehnte den Antrag ab.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Bundestag, 19. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3737, 21/4815

✅ Angenommen per Handzeichen

JustizDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beendet das bisherige Nebeneinander von digitalen Anträgen und papiergebundenen Vollstreckungstiteln. Vollstreckbare Ausfertigungen können künftig elektronisch übermittelt werden, statt als Papierdokument per Post. Außerdem werden Kreditinstitute verpflichtet, ein elektronisches Justizpostfach vorzuhalten, was vor allem Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beschleunigt.

CDU/CSUdafür

  • Der ständige Wechsel zwischen digitalen Anträgen und Papiertiteln kostet Fachkräfte wertvolle Arbeitszeit und erzeugt unnötige Fehlerquellen, was mit diesem Gesetz beendet wird.
  • Der Änderungsantrag zur Einbeziehung der Kreditinstitute ist ein entscheidender Hebel, da über 90 Prozent der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken eingehen.
  • Weitere Schritte sollen schnell folgen, insbesondere eine zentrale digitale Vollstreckungsdatenbank noch in dieser Wahlperiode.

AfDdafür

  • Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt, weil er Medienbrüche abbaut und die Zwangsvollstreckung beschleunigt; der Kern des Entwurfs wurde bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeitet.
  • Kritisiert wird, dass keine vollständige Pflicht zum Papierverzicht besteht und Ausnahmen für ältere Beteiligte und Anwälte bestehen bleiben.
  • Die fehlende Fälschungssicherheit und die nur „mittelfristig" angekündigte zentrale Datenbank werden als unzureichend angesehen.

SPDdafür

  • Das hybride System aus digitalen Aufträgen und papiergebundenen Titeln ist bürokratisch und fehleranfällig; der Gesetzentwurf schließt diese Lücke.
  • Allein bei Gerichtsvollziehern werden durch den Wegfall manueller Zuordnung jährlich über 76 000 Arbeitsstunden eingespart.
  • Die Ausweitung der digitalen Kommunikationspflicht auf Inkassounternehmen und alle Kreditinstitute sorgt dafür, dass professionelle Akteure für die Justiz digital erreichbar sind.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz ist richtig, notwendig und überfällig; die täglichen Lastwagenladungen an Papier zwischen Justiz und Banken gehören beendet.
  • Beim Rückstand Deutschlands gegenüber anderen EU-Staaten, etwa bei Fluggastklagen, zeigt sich, wie dringend vollständig digitalisierte Prozesse gebraucht werden.
  • Videoverhandlungen und KI-gestützte Massenverfahren müssen als nächste Schritte konsequent und schnell eingeführt werden.

Die Linkedagegen

  • Gläubiger dürfen mit unbeglaubigten Kopien arbeiten, während überschuldete Menschen eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen – das verschärft das Machtgefälle zwischen Arm und Reich.
  • Fehler im System oder nicht erfasste Teilzahlungen können sofort zu erneuter Vollstreckung führen, wobei Schuldner alles selbst darlegen und beweisen müssen.
  • Transparenz und Schutz vor Missbrauch wurden beim Entwurf nicht mitgedacht; ohne entsprechende Regelungen lehnt die Fraktion das Gesetz ab.

Quellen

Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Bundestag, 6. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3193, 21/4524

✅ Angenommen per Handzeichen

BildungSoziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab 1. August 2026 auch in den Schulferien absichern. Dazu sollen Angebote anerkannter Träger der Jugendarbeit herangezogen werden dürfen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gelte ab 1. August 2026; in den Ferien entscheide sich, ob das Versprechen trage.
  • Viele Ehrenamtliche in Fußballcamps oder Pfadfinder-Zeltlagern mit Jugendleiter-Card seien keine Notlösung.
  • Ziel sei Pragmatismus statt mehr Bürokratie; Rechtssicherheit und Versicherungsschutz für Übungsleiter seien zu stärken.

AfDenthalten

  • Das System sei überfordert; zunächst sollten Schulen saniert und Unterrichtsausfall angegangen werden.
  • Das Gesetz diene als „strategischer Hebel", Eltern in dauerhafte Vollzeiterwerbstätigkeit zu drängen.
  • Da viele Eltern arbeiten müssten, werde der Entwurf weder abgelehnt noch zugestimmt.

SPDdafür

  • Ganztagsangebote in den Ferien seien keine Zusatzleistung, sondern Investitionen in die Zukunft.
  • Auf der kommunalen Ebene sei ein Kraftakt geleistet worden, damit der Rechtsanspruch gelinge.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Kinder- und Jugendarbeit folge einer anderen Logik — offen, selbstbestimmt, freiwillig — und eigne sich nicht als reines Auffangbecken für Betreuungslücken.
  • Ein Entschließungsantrag fordere bundesweite Qualitätsstandards, Fachkräftegewinnung und finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.
  • Nach der Anhörung sei der Entwurf nicht erkennbar nachgebessert worden.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz sei ein Sparprogramm auf dem Rücken von Kindern, Eltern und Fachkräften.
  • Ohne klare Qualitätsvorgaben drohe ein Flickenteppich unkoordinierter Freizeitmaßnahmen.
  • Jugendtrainerausbildungen ersetzten kein pädagogisches Fachpersonal.

Quellen

Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Bundestag, 5. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3510, 21/4497

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Richtlinien OGAW II und AIFMD II um. Die Kreditvergabemöglichkeiten alternativer Investmentfonds (AIF) werden auf 175 Prozent des Kapitals für offene und 300 Prozent für geschlossene Fonds auf Anbieterebene begrenzt. Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten. Der Finanzausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Fonds seien ein zentraler Baustein der Finanzarchitektur für Kreditvergabe, Infrastrukturfinanzierung und Transformation.
  • Mit dem Gesetz werde ein verlässlicher Ordnungsrahmen geschaffen und gleichzeitig Spielraum für Investitionen belassen; Risiken wie Illiquidität und höhere Leverage würden adressiert.
  • Zusammen mit Standortfördergesetz und BRUBEG entstehe ein Gesamtpaket zur Stärkung des Finanzstandorts.

AfDdagegen

  • Das Gesetz setze nur EU-Richtlinien um und gehöre zur überbordenden EU-Finanzmarktregulierung.
  • Private-Debt-Fonds seien lizenzlose Schattenbanken, die mittelständischen Banken Konkurrenz machten; 450 Milliarden Euro Volumen bei kreditgehebelten AIF seien systemisch riskant.
  • Echte Risikobegrenzung liege nicht vor; das Gesetz sei politische Symbolik.

SPDdafür

  • Die Reform der privaten Altersvorsorge sei der nächste Schritt; Fonds sollten gute Renditen und langfristiges Kapital für Innovationen bringen.
  • Liquidität sei der Engpass im Krisenfall; offene Fonds müssten zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Es gebe gemeinsame Ziele, mehr Bewegung in die Geldflüsse zu bringen; man habe konstruktiv beraten.

Die Linkedagegen

*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*


Quellen

Grundsicherung (Bürgergeld-Reform)

Bundestag, 5. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3541, 21/4087, 21/4522

✅ 320 Ja · ❌ 268 Nein · 2 Enthaltungen

Soziales

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen „Grundsicherung". Das Gesetz tritt ab Juli 2026 schrittweise in Kraft. Kernpunkte: verschärfte Mitwirkungspflichten, härtere Sanktionen (bis zu vollständiger Streichung bei Arbeitsverweigerung), Wegfall der einjährigen Karenzzeit beim Schonvermögen und Vermittlungsvorrang vor Weiterbildung. Der Leistungsbetrag bleibt unverändert.

CDU/CSU206 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Der Sozialstaat sei an einigen Stellen nicht mehr gerecht — deshalb werde das Bürgergeld abgeschafft und das Prinzip „Fordern und Fördern" gestärkt
  • Weiterbildung bleibe wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache — der Vermittlungsvorrang müsse wieder gelten
  • Europäische Freizügigkeit sei als Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gedacht gewesen, nicht in die Sozialsysteme

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Koalition sei nicht entschlossen genug vorgegangen und mache gleichzeitig zu komplexe, bürokratische Vorgaben
  • Gute Ansätze liefen so wieder ins Leere — die Last für den Steuerzahler ändere sich kaum
  • Sozialleistungsmissbrauch müsse im Vorfeld verhindert statt erst hinterher geahndet werden

SPD113 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Reform sei kein Systemwechsel, sondern ein Nachschärfen — insbesondere bei der Integration in Arbeit
  • Man bestrafe Menschen nicht pauschal: Wer mitmache, für den ändere sich nichts — 97 Prozent der Betroffenen seien von Sanktionsverschärfungen gar nicht betroffen
  • Man stehe an der Seite derer, die Hilfe benötigten — erwarte aber auch Einsatz, Ehrlichkeit und Verantwortung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 80 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Koalition stelle die Schwächsten an den Pranger und führe unmenschliche Sanktionen ein
  • Man solle die Perspektive armutsbetroffener Menschen einnehmen — dann würde man so ein Gesetz nicht beschließen
  • Es handele sich nicht um Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Sanktionen brächten keine stabile Beschäftigung — die Koalition setze auf Angst statt auf Vertrauen
  • Es werde eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor aufgebaut
  • Das sei der falsche Weg — der Staat solle in Menschen investieren, nicht sie bestrafen

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Kensington-Vertrag)

Bundestag, 5. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3945, 21/4520

✅ Angenommen per Handzeichen

AußenpolitikVerteidigung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ratifiziert den Kensington-Vertrag vom 17. Juli 2025, den ersten deutsch-britischen Freundschaftsvertrag seit dem Zweiten Weltkrieg. Er umfasst fünf Kernbereiche: Sicherheits- und Verteidigungszusammenarbeit (u.a. Trinity-House-Abkommen), Wirtschaft/Wissenschaft/Technologie, innere Sicherheit und Migration, Klima und Energie sowie Austausch zwischen den Menschen einschließlich visafreiem Schüleraustausch. Der Auswärtige Ausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Kensington-Vertrag sei ein Freundschaftsvertrag von historischer Tragweite, ein Puzzleteil in der europäischen Geschichte der Aussöhnung nach Élysée-Vertrag und Polen-Vertrag.
  • Die Zusammenarbeit der Deutschen Marine mit der Royal Navy solle intensiviert werden, etwa beim Schutz von Unterwasserinfrastruktur.
  • Der britische Beitritt zum Übereinkommen über Rüstungsausfuhrkontrollen stärke Europa als leistungsfähigen Standort der Verteidigungsindustrie.

AfDdagegen

  • Eine vertiefte Zusammenarbeit werde grundsätzlich unterstützt, insbesondere in der Verteidigungspolitik, aber nicht in der vorliegenden Form.
  • Die Briten seien bei der Bekämpfung illegaler Migration voraus; das Thema sei im Vertrag zu schmal adressiert.
  • Viele Ansätze, etwa bei Rüstungsprojekten und nuklearer Abschreckung, seien nicht zu Ende gedacht; stattdessen dominierten Klima- und ideologische Themen.

SPDdafür

  • Der Vertrag trage eine sozialdemokratische Handschrift; die Bande zwischen Scholz und Starmer hätten den Boden bereitet.
  • Ein deutsch-britisches Jugendwerk analog zum deutsch-französischen sei wünschenswert, nachdem der Schüleraustausch seit dem Brexit um 80 Prozent eingebrochen sei.
  • Die Hoffnung auf eine Rückkehr Großbritanniens in die EU bleibe bestehen.

Bündnis 90/Die Grünendafür

*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; nur Zwischenrufe von Claudia Roth und Chantal Kopf.)*

Die Linkeenthalten

  • Ein Freundschaftsvertrag zweier Demokratien sei ein starkes Zeichen gegen Autokraten wie Trump und Putin.
  • Gemeinsame Migrationsabwehr verbinde Menschen nicht, sondern trenne sie; die Erleichterung von Rüstungsexporten sei zu kritisieren.
  • Die bilaterale Klausel, jede strategische Bedrohung des Partners als eigene zu betrachten, wirke wie „entgrenzte Nibelungentreue".

Quellen

GEAS-Anpassungsgesetz (EU-Asylreform)

Bundestag, 27. Februar 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1848, 21/2460, 21/4321

✅ 309 Ja · ❌ 260 Nein · 2 Enthaltungen

MigrationAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht. Kernpunkte: verbindliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, einheitliche Registrierungs- und Zuständigkeitsregeln als Dublin-Nachfolge, Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen, Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten sowie ein europäischer Solidaritätsmechanismus. Die Regelungen werden Mitte 2026 EU-weit anwendbar.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die GEAS-Reform sei ein echter gemeinsamer Erfolg — sie schaffe endlich verbindliche Zuständigkeitsregeln, klare Fristen und bessere Vollzugsinstrumente
  • Das bisherige Dublin-System sei in der Praxis dysfunktional gewesen; nun werde Sekundärmigration unterbunden und Dublin wieder funktionsfähig
  • Wer sich einer Überstellung entziehe oder nicht kooperiere, dürfe nicht so behandelt werden wie ein anerkannter Flüchtling

AfD0 Ja · 128 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Das GEAS sei „too little, too late" — es werde an dem Problem einer unkontrollierten Zuwanderung durch faktisch offene Grenzen nichts ändern
  • Der vorgelegte Entwurf hole zwar das Beste aus dem GEAS heraus, das Gesamtpaket bleibe jedoch unzureichend
  • Nötig sei ein weitgehender Stopp jeder weiteren Zuwanderung und ein exterritoriales Verfahren für Ankömmlinge aus sicheren Drittländern

SPD106 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltungen · 11 n.a.

  • GEAS setze hohe menschenrechtliche Standards, die man jetzt gemeinsam umsetze — damit werde das Recht auf Asyl in Europa gestärkt
  • Man habe im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen für Kinder und Familien erzielt, darunter besseren Gesundheitszugang und Regelbeschulung nach zwei Monaten
  • Der neue Solidaritätsmechanismus bringe mehr Ordnung und zugleich mehr Humanität — genau das brauche Europa in schwierigen Zeiten

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 83 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die Bundesregierung habe jeden Ermessensspielraum maximal schlecht genutzt und noch mehr Härte in das Gesetz hineingebracht
  • In Sekundärmigrationszentren würden Schutzsuchende de facto weggesperrt, mit Ausgangssperren und Inhaftierung Minderjähriger „zu ihrem Wohl"
  • Man schieße weit über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus und beschränke zudem den Zugang zu Integrationskursen — das schade Kommunen und Geflüchteten

Die Linke0 Ja · 48 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Statt Ordnung bringe die Reform Chaos, Leid und Rechtlosigkeit — das individuelle Recht auf Asyl werde ausgehöhlt
  • Menschen auf der Flucht würden in geschlossenen Zentren isoliert, der Rechtsschutz werde drastisch verkürzt
  • Es brauche stattdessen legale Fluchtwege und ein Ende der Gewalt an den EU-Außengrenzen, nicht neue Lager

Quellen

Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3055, 21/4318

✅ Angenommen per Handzeichen

Staat & DemokratieDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erweitert die registerbasierte Erprobung für den Zensus 2031 auf die Bereiche Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand. Prozessdaten der Finanzbehörden sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit sollen getestet werden, um Haushaltsbefragungen zu reduzieren. Die steuerliche Identifikationsnummer dient laut Entwurf ausschließlich der technischen Verknüpfung und wird nach Fristen gelöscht. Der Innenausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Zensus 2031 solle so weit wie möglich registerbasiert durchgeführt werden; das sei effizienter, kostengünstiger und mit deutlich weniger Befragungen verbunden.
  • Der Entwurf stehe für das Once-Only-Prinzip, Bürokratieabbau und wissenschaftliche Qualität.
  • Hilfsmerkmale würden frühestmöglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und fristgerecht gelöscht.

AfDdafür

  • Der Staat solle Bürger nicht ständig neu befragen, wenn er die Daten längst habe; das sei im Sinne der Alternative für Deutschland.
  • Die Zusammenführung sensibelster Datenbestände verlange höchste Datenschutzsensibilität und parlamentarische Kontrolle.
  • Es bestehe die Sorge, dass das Gesetz Grundlage für stärkere Zugriffe der Finanzämter und Sozialkassen auf Bürger mit Vermögen und Einkommen sein könnte.

SPDdafür

*(Redebeitrag von Johannes Schätzl zu Protokoll gegeben.)*

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

*(Redebeitrag von Lukas Benner zu Protokoll gegeben.)*

Die Linkedagegen

*(Redebeitrag von Jan Köstering zu Protokoll gegeben.)*


Quellen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3511, 21/4329

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stärkt den Vollzug im Kampf gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) und setzt EU-Vorgaben um. Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette sollen klarer geregelt werden; Händler, Importeure und Fachbetriebe tragen die Verantwortung, Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht zusätzlich belastet. Bei Verstößen soll ein befristetes Handelsverbot verhängt werden können. Der Umweltausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

*(Redebeitrag von Alexander Engelhard zu Protokoll gegeben.)*

AfDdagegen

  • Die Ausschussfassung mache die Bundesrepublik zur Aufgabe, Transitverkehr auf illegale F-Gase zu prüfen; das sei unpraktikabel.
  • 30 bis 40 Prozent der F-Gase auf dem EU-Markt seien illegal; statt Durchsetzung im Inland brauche es ein restriktives Zollregime gegen systematische Wettbewerbsverzerrung etwa durch Billigimporte aus Fernost.
  • Rechtsdurchsetzung dürfe nicht nur auf dem Papier stattfinden; Symbolpolitik gefährde Lebensmittel-, Pharma- und Rechenzentrumsbetriebe.

SPDdafür

  • Mit der Novelle werde der Vollzug gestärkt, Lücken gegen illegalen F-Gas-Handel geschlossen und die Lieferkette klarer geregelt.
  • Auf Wunsch der Länder sei eingefügt worden, dass Qualitätsbescheinigungen für Labore mit Nebenbestimmungen versehen werden dürfen.
  • Bei Verstößen dienten befristete Handelsverbote als Notfallschalter, um größere Schäden zu verhindern.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Industrie weiche teils auf andere F-Gase aus, die in der Atmosphäre Trifluoracetat bildeten und ins Grundwasser gelangten.
  • Das Gesetz erlaube, für ohne Genehmigung verkaufte Kühlmittel nachträglich eine Quotengenehmigung zu besorgen — das sei wie eine Fahrkarte erst nach der Kontrolle.
  • Es fehlten gescheite Strafen für jene, die illegal F-Gase in die Atmosphäre entließen.

Die Linkeenthalten

  • Die Bundesregierung mache aus eng begrenzten EU-Ausnahmen für militärische Notwendigkeiten eine dauerhafte Ausnahme für Rüstungsindustrie und Bundespolizei.
  • Es existierten längst klimafreundliche Alternativen, auf die Katastrophenschutz und zivile Seenotrettung ohnehin umstellen müssten.
  • Umwelt- und Klimaschutz werde grundsätzlich den Profiten von Unternehmen untergeordnet.

Quellen

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen Deutschland und Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2963, 21/3917

✅ Angenommen per Handzeichen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt ein bilaterales Abkommen mit Österreich in Kraft, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Luftbedrohungen regelt. Deutsche und österreichische militärische Luftfahrzeuge dürfen verdächtige zivile Luftfahrzeuge gegenseitig begleiten, identifizieren und zur Kursänderung oder Landung auffordern; Waffeneinsatz im Luftraum des jeweils anderen Staates bleibt ausgeschlossen. Der Verteidigungsausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Das Abkommen schließe die letzte Lücke im Alpendreieck; mit allen anderen Nachbarn bestünden solche Regelungen bereits.
  • Die Führung der Operation verbleibe beim Aufnahmestaat; die Souveränität beider Staaten bleibe gewahrt.
  • Sicherheitsrisiken hielten sich nicht an Staatsgrenzen; klare Kooperationsmechanismen könnten im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen.

AfDdafür

  • Das Abkommen sei ein längst fälliger Schritt; Österreich habe ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz schon 2019 umgesetzt.
  • Es gebe jährlich über 1.000 Vorkommnisse mit Drohnen über militärischen Einrichtungen, Flughäfen und kritischer Infrastruktur.
  • Gefordert werden Investitionen in Anti-Drohnen-Technologie, zentrale Drohnenabwehrzentren und eine Harmonisierung zwischen innerer und äußerer Sicherheit.

SPDdafür

*(Redebeiträge von Christoph Schmid und Charlotte Antonia Neuhäuser zu Protokoll gegeben.)*

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Abkommen sei ein guter Schritt gegen hybride Kriegsführung; man müsse unterscheiden können zwischen harmlosen Quadrocoptern und gezielter Spionage.
  • Sicherheit entstehe durch Kooperation, nicht durch Abschottung; die Bedrohungen hielten sich nicht an Grenzen.
  • Die Bundesregierung hätte zusätzlich eine bundeseinheitliche Zuständigkeit für die Bundespolizei und klare Meldewege regeln sollen.

Die Linkedagegen

*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*


Quellen

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2997, 21/3487, 21/4323

✅ Angenommen per Handzeichen

Justiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 zur Vaterschaftsanfechtung um. Karlsruhe hatte die bisherige Regelung, wonach die Anfechtung bei bestehender sozialfamiliärer Beziehung zum rechtlichen Vater ausgeschlossen war, für verfassungswidrig erklärt. Dem leiblichen Vater wird damit ein Anfechtungsrecht eingeräumt, flankiert von Anerkennungssperren und Verfahrensregeln. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Neuregelung dürfe nicht zu einem Wettlauf um die Vaterschaft führen; das Kindeswohl sei oberste Richtschnur.
  • Drei Prinzipien seien leitend: Stärkung des Kindeswohls, Rechtssicherheit durch Anerkennungssperre und geordnete Verfahren mit klaren Zustimmungsregeln.
  • Durch einen Änderungsantrag der Koalition sei der Entwurf weiter verbessert worden; ein ausgewogener Rechtsrahmen respektiere bestehende familiäre Bindungen.

AfDenthalten

  • Das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip und die Absage an die Mehrelternschaft seien richtig und gut.
  • Zahlreiche Kritikpunkte aus der Ausschussanhörung seien nur zum Bruchteil berücksichtigt worden; das sei kritikwürdig.
  • Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht werde der Entwurf nicht blockiert, aber auch nicht zugestimmt.

SPDdafür

*(Redebeitrag des Abgeordneten Hakan Demir zu Protokoll gegeben.)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz schieße über das Urteil hinaus; eine einmalige Anfechtungsmöglichkeit hätte ausgereicht.
  • Die Möglichkeit der mehrfachen Anfechtung belaste Kinder ohne Not.
  • Die Chance, das Abstammungsrecht grundsätzlich zu reformieren und Regenbogenfamilien einzubeziehen, werde versäumt.

Die Linkeenthalten

  • Der Entwurf stelle Interessen des leiblichen Vaters vor jene von Mutter und Kind und öffne Missbrauch durch gewalttätige Ex-Partner.
  • Ein Mann, der gegen Mutter oder Kind gewalttätig war, dürfe kein Anfechtungsrecht haben.
  • Die Möglichkeit der Mehrelternschaft bleibe ausgeschlossen; queere Lebensrealitäten blieben unbeachtet.

Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes — Drohnenabwehr und Flughafenschutz

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3252, 21/3506, 21/4322

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitVerkehr

Worum ging es?

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes schafft einen modernen Rechtsrahmen für die Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge. Es erweitert die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland im Rahmen der Amtshilfe bei besonders schweren Unglücksfällen und erlaubt Soldaten, Drohnen notfalls abzuschießen. Außerdem wird das unbefugte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens als neuer Straftatbestand eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Drohnenbedrohung über kritischer Infrastruktur, Flughäfen und militärischen Einrichtungen erfordert entschlossenes staatliches Handeln mit klaren Befugnissen.
  • Das Gesetz gibt Sicherheitsbehörden und Bundeswehr einen zusammenhängenden, zeitgemäßen Rechtsrahmen und ermöglicht enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Streitkräften.
  • Das vorsätzliche Eindringen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens wird erstmals strafrechtlich sanktioniert, was dem Schutz des Luftverkehrs vor Störungen wie Klimaaktivistenblockaden dient.

AfDdafür

  • Die Gefahr für den Luftverkehr durch Drohnen ist real und wurde zu lange unterschätzt; das Gesetz schließt eine überfällige Lücke in der öffentlichen Sicherheit.
  • Der zentrale Begriff des „besonders schweren Unglücksfalls" ist zu unscharf: Es fehlen präzise, rechtssichere Kriterien dafür, wann Soldaten im Inland Waffen einsetzen dürfen.
  • Die AfD stimmt dennoch zu, verbindet das aber mit der klaren Erwartung einer umfassenden, strategisch durchdachten Sicherheitsarchitektur statt weiteren Stückwerks.

SPDdafür

  • Drohnen waren lange eine unterschätzte Gefahr; die Koalition hat mit der neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei und dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum bereits gehandelt.
  • Die Bundeswehr verfügt über Detektions- und Interventionstechniken aus anderen Bedrohungslagen; es ist richtig, diese Fähigkeiten im Rahmen der Amtshilfe bereitzustellen.
  • Auch Betreiber kritischer Infrastruktur sind in der Pflicht, eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen; die Entschließung fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Betreibern Lösungen zu erarbeiten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz gibt der Bundeswehr im Inland lediglich einen Prüfauftrag statt klarer Ermächtigungen; die Polizei bleibt vor Ort mit wenigen Minuten Reaktionszeit ohne ausreichende rechtliche Grundlage zum schnellen Handeln.
  • Der Entschließungsantrag schiebt die Verantwortung für den Schutz kritischer Infrastruktur an die Bundesregierung ab, anstatt klare Zuständigkeiten gesetzlich zu regeln.
  • Der neue Straftatbestand zum Eindringen in Flughäfen ist bloße Symbolpolitik, da das Eindringen bereits durch Hausfriedensbruch und seit 1922 bestehende Spezialvorschriften des Luftsicherheitsstrafrechts erfasst ist.

Die Linkedagegen

  • Die Verlagerung der Entscheidungskompetenz für den Luftwaffeneinsatz im Inland vom Innenministerium auf den Verteidigungsminister ist kein Detail, sondern ein verfassungsrechtlich bedenklicher Paradigmenwechsel.
  • Das Grundgesetz erlaubt Bundeswehramtshilfe nur als Ultima Ratio bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen; Drohnenspionage und Flughafenstörungen sind klassische Polizeilagen, keine Ausnahmefälle.
  • Ein Drohnenabschuss beseitigt die Gefahr in vielen Szenarien nicht, kann sie sogar verschärfen — etwa wenn die Drohne gefährliche Stoffe transportiert; eine Risikoanalyse und klare Verhältnismäßigkeitsprüfung fehlen.

Quellen

Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz)

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2506, 21/3203, 21/4326

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Wasserstoff erhält in vielen Rechtsbereichen ein überragendes öffentliches Interesse, Genehmigungsverfahren sollen verkürzt und Planungen gebündelt werden. Neben grünem Wasserstoff werden auch andere Produktionsformen einschließlich CO2-Abscheidung einbezogen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Wasserstoff sei der fehlende Baustein für Stahl, Chemie, Schwerlastverkehr und Luftfahrt; das Gesetz schaffe Planungssicherheit.
  • Im parlamentarischen Verfahren sei Technologieoffenheit nachgeschärft worden; die Farbe des Wasserstoffs sei beim Infrastrukturaufbau nicht relevant.
  • Die Kosten der Wasserstoffproduktion seien heute zwei- bis vierfach höher als Erdgas; Beschleunigung und vereinfachte Verfahren seien der richtige Weg.

AfDdagegen

  • Das Wasserstoffziel von 10 Gigawatt bis 2030 werde verfehlt; bisher seien nur 0,2 Gigawatt installiert.
  • Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass grüner Wasserstoff selbst unter besten Bedingungen doppelt so teuer sei wie Erdgas inklusive CO2-Bepreisung.
  • Die Strategie laufe auf dauerhafte Quersubventionen der energieintensiven Industrie hinaus.

SPDdafür

  • Versorgungssicherheit und Investitionssicherheit seien das Ziel; Wasserstoff solle als Abwägungsbelang gesetzlich festgeschrieben werden.
  • Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure und Strompreiskompensation nach 2029 müssten gesichert werden.
  • Beim RFNBO brauche es einen Systemwechsel; auch die CO2-Abscheidung habe ihren Platz in bestehenden industriellen Anlagen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Mit der Zulassung von blauem Wasserstoff und CO2-Verpressung werde der Gasindustrie ein weiteres Geschenk gemacht.
  • Die Elektrolyseur-Ausbauziele seien ersatzlos gestrichen; es fehlten Ankerkunden bei der Kraftwerksstrategie.
  • Investitionen sollten in Erneuerbare, Speicher und eine grüne Wasserstoffinfrastruktur fließen, nicht in fossile Abhängigkeiten.

Die Linkedagegen

  • Die klare EU-Definition von grünem Wasserstoff werde aufgelöst; das Ausbauziel von 10 Gigawatt Elektrolyseuren sei gestrichen.
  • Blauer Wasserstoff aus fossilem Erdgas mit CCS unter der Nordsee sei ein Irrsinn.
  • Sinnvoller wären Quoten für grünen Stahl im Automobilsektor und bei der Bahn sowie die Nutzung abgeregelten Stroms aus Erneuerbaren für Elektrolyse.

Quellen

Bundestariftreuegesetz: Tariftreuepflicht bei öffentlichen Bundesaufträgen

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1941, 21/4325

✅ Angenommen per Handzeichen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag beriet in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Rechtsverordnung festschreibt. Lieferleistungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen; Aufträge der Bundeswehr sind bis 2032 ausgenommen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/4325 die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1941 in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bei Bundesaufträgen, sodass der Lohn der Beschäftigten nicht mehr das entscheidende Kriterium für den Zuschlag ist.
  • Lieferleistungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, um kaum beherrschbare Haftungs- und Nachweispflichten vor allem für den Mittelstand zu vermeiden.
  • Der Erlass der Rechtsverordnung erfolgt künftig nur im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, was die wirtschaftspolitische Balance stärkt und ein einseitiges Übergewicht verhindert.

AfDdagegen

  • Das Gesetz ist kein Tariftreuegesetz, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz, das Unternehmen zwingt, staatlich ausgewählte Arbeitsbedingungen einzuhalten, auch wenn sie einen besser passenden Haustarifvertrag haben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden durch Nachweis-, Prüf- und Kontrollpflichten sowie durch das Haftungsrisiko der Nachunternehmerhaftung erheblich belastet und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Das Gesetz schafft mehr Bürokratie und neue Prüfstellen, ohne die Tarifbindung tatsächlich zu erhöhen, wie die Erfahrungen mit Landestarifregelungen zeigen.

SPDdafür

  • Das Gesetz setzt den Grundsatz durch, dass wer öffentliche Aufträge bekommt, seine Beschäftigten nicht schlechter bezahlen darf als die Konkurrenz, die bereits nach Tarifvertrag zahlt.
  • Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Schnitt 11 Prozent weniger und arbeiten länger; das macht rund 2.900 Euro weniger pro Jahr aus, die das Gesetz für viele Menschen verbessern wird.
  • Der Zeitpunkt ist richtig, da der Bund Milliarden aus dem Sondervermögen in die Infrastruktur investiert und dieses Geld auch die Arbeit der bauenden und ausführenden Menschen besser machen soll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Tarifautonomie und flächendeckende Tarifverträge sind die Basis für gute Arbeit und fairen Wettbewerb; Unternehmen, die Löhne drücken, dürfen bei öffentlichen Ausschreibungen keine Vorteile mehr haben.
  • Das vorliegende Gesetz ist im Vergleich zum früheren Ampel-Entwurf an vielen Stellen löchrig: Der Schwellenwert wurde von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben, Lieferleistungen und Bundeswehraufträge sind ausgenommen, sodass am Ende weniger als die Hälfte des Auftragsvolumens erfasst wird.
  • Gerade in Zeiten heftiger Angriffe auf Arbeitnehmerrechte muss eine starke Tarifbindung hochgehalten werden, weil sie Kaufkraft, Binnennachfrage und gute Arbeitsbedingungen sichert.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz ist grundsätzlich richtig, weil öffentliches Geld nicht für Lohndumping verwendet werden darf; die Linke hat ein solches Gesetz lange gefordert.
  • Der Anwendungsbereich ist jedoch zu löchrig: Lieferleistungen, Bundeswehraufträge und Aufträge unter 50.000 Euro sind ausgenommen, sodass mehr als die Hälfte der Bundesaufträge nicht erfasst wird.
  • Subunternehmer und Leiharbeit sind von den Nachweispflichten ausgenommen, obwohl genau über diese Bereiche Lohndumping systematisch organisiert wird.

Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (E-Evidence)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3192, 21/3903, 21/3904

✅ Angenommen per Handzeichen

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die E-Evidence-Richtlinie und -Verordnung der EU in nationales Recht um. Strafverfolgungsbehörden können damit direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anfordern. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl die Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung schaffe ein rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept zur Terrorismusbekämpfung und grenzüberschreitenden Beweismittelsicherung.
  • Das Instrument sei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden; im Einzelfall gelte der Richtervorbehalt und weitere Unterrichtungspflichten.
  • Zusammen mit dem Eurojust-Gesetz entstehe ein europäisch vernetzter Rechtsrahmen für die Strafverfolgung.

AfDdagegen

*(Keine zusammenhängende Rede zum E-Evidence-Gesetz im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

SPDdafür

  • Strafbarkeitslücken würden geschlossen, etwa bei Vorbereitungshandlungen mit Fahrzeug oder Messer und beim Unterstützungsversuch terroristischer Vereinigungen.
  • Die Vorverlagerung der Strafbarkeit solle Terror schon im Ansatz verhindern.
  • Bei Polizei und Justiz fehle Personal; die Länder sollten den zweiten Pakt für den Rechtsstaat annehmen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Koalition habe die Kritik der Sachverständigenanhörung ignoriert und überzogene Strafbarkeiten nicht gestrichen.
  • Beim Eurojust-Gesetz habe man die Hausaufgaben ohne Anhörung erledigt; beim E-Evidence-Paket seien nötige Nachbesserungen unterblieben.
  • Gegen transnationale Repressionen helfe eine Gesamtstrategie, nicht nur eine neue Strafbarkeit nach § 87a StGB.

Die Linkedagegen

  • Private Kommunikationsdaten würden damit auch Mitgliedstaaten wie Ungarn leichter ausgehändigt, die Spionagesoftware gegen Journalisten und Opposition einsetzten.
  • Das Gesetz werde Menschen als Terroristen dastehen lassen, weil sie Müllsäcke oder Gummibänder gekauft hätten.
  • In Bayern würden nach ähnlicher Logik Klimaaktivisten überwacht wie Neonazis; die Regelungen könnten später von einem AfD-Justizministerium genutzt werden.

Quellen

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3058, 21/3897

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt das EU-Bankenpaket mit CRR- und CRD-Vorgaben um und soll zugleich Bürokratie im Bankensektor abbauen. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Anforderungen für kleinere Banken, ein einheitlicher Rahmen für Drittstaaten-Zweigstellen, Ausnahmen für Förder- und Bürgschaftsbanken sowie höhere Schwellenwerte bei der Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse. Der Finanzausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die CRR- und CRD-Vorgaben würden ohne nationales „obendrauf" sachgerecht umgesetzt; für Förder- und Bürgschaftsbanken sei eine Ausnahme erreicht worden.
  • Ein zentraler Grundsatz sei Verhältnismäßigkeit: kleinere Banken erhielten vereinfachte ESG-Risikopläne, längere Fristen und qualitative Ansätze.
  • Die höheren Schwellenwerte für die Offenlegung entlasteten nicht nur Banken, sondern auch Mittelstandskunden.

AfDdagegen

  • Das Gesetz sei keine Bürokratieentlastung, sondern blähe die EU-Regulierung weiter auf und schade deutschen Banken im Wettbewerb mit US-Banken.
  • Die Frauenquote sei überflüssig, da bereits im Deutschen Corporate Governance Kodex geregelt.
  • Beim Restrukturierungsfonds-Gesetzentwurf der Grünen fehle der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Absatz 4 EStG.

SPDdafür

  • Das BRUBEG sei ein substanzieller Beitrag zum Bürokratieabbau im Bankensektor und Teil eines Reformpakets mit Standortfördergesetz und Fondsrisikobegrenzungsgesetz.
  • Europa könne durch Unsicherheit in den USA zum sicheren Hafen für Kapital werden; dafür brauche es mehr europäische Integration des Finanzsektors.
  • Die Änderungsanträge hätten die Regelungen insbesondere für kleine Institute verbessert.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, ähnlich wie beim Standortfördergesetz.
  • Die Integration von Umwelt- und Klimarisiken ins Risikomanagement sei wichtig; bis 2030 könnten in Europa bis zu 5 Prozent des BIP durch Dürren und Überschwemmungen in Gefahr sein.
  • Der BaFin-Präsident habe sich für eine quantitative Erhebung der Risiken ausgesprochen, damit sie gut gesteuert werden könnten.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz entfessele den Finanzmarkt weiter, statt die Lehren aus der Finanzkrise umzusetzen.
  • Ein wettbewerbsfähiger Bankensektor mache keine Rendite auf Kosten der Gesellschaft und zahle lieber Bürgerinnen und Bürgern anständige Zinsen als Aktionären Dividenden.
  • Gefordert werde stattdessen ein Ausbau öffentlicher Förderbanken für eine zukunftsfähige und solidarische Finanzpolitik.

Quellen

Streichung des Straftatbestands Politikerbeleidigung (§ 188 StGB)

Bundestag, 29. Januar 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/652, 21/3901

❌ Antrag abgelehnt: 133 Ja · 440 Nein · 0 Enthaltungen

JustizStaat & Demokratie

Worum ging es?

Die AfD beantragte die Abschaffung von § 188 StGB, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter verschärfte Strafe stellt. Die Begründung: Bürger dürften mächtige Politiker nicht aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr kritisieren können — das gefährde die Demokratie. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 195 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Der besondere Schutz von Amtsträgern und politischen Persönlichkeiten sei notwendig, damit diese ihr Amt ohne Einschüchterung ausüben könnten
  • § 188 schütze nicht Politiker als Privatpersonen, sondern die demokratische Funktion des politischen Lebens
  • Meinungsfreiheit ende dort, wo sie zur gezielten Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens werde

AfD133 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürften, gerate die Demokratie selbst in Gefahr
  • § 188 schaffe eine Zweiklassengesellschaft vor dem Gesetz — Politiker genössen mehr Schutz als normale Bürger
  • Die Streichung des Paragrafen stärke die Meinungsfreiheit und stelle die Gleichheit vor dem Gesetz wieder her

SPD0 Ja · 113 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Der besondere Schutz politischer Akteure sei eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie
  • Ohne § 188 würde gezielten Verleumdungskampagnen gegen Politiker Tür und Tor geöffnet — das schwäche, nicht stärke die Demokratie
  • Meinungsfreiheit bedeute das Recht auf Kritik, nicht das Recht auf Verleumdung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 73 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Der Antrag der AfD sei ein durchsichtiger Versuch, strafbare Hetze gegen Politiker zu legalisieren
  • § 188 schütze keine Privilegierten, sondern sichere die Handlungsfähigkeit demokratisch gewählter Vertreter
  • Angesichts wachsender Bedrohungen gegen Politiker sei der Schutz eher aus- als abzubauen

Die Linke0 Ja · 58 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Der § 188 schütze vor gezielten Desinformationskampagnen und Verleumdungen, die das politische Leben vergifteten
  • Gleichzeitig: Der Paragraf dürfe nicht dazu genutzt werden, legitime politische Kritik zu kriminalisieren — seine Anwendung müsse eng begrenzt bleiben
  • Der AfD-Antrag gehe jedoch in die falsche Richtung — Abschaffung sei keine Lösung

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz gegen den Islamischen Staat

Bundestag, 29. Januar 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3206, 21/3627

✅ 389 Ja · ❌ 187 Nein · 1 Enthaltung

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag verlängerte das Mandat für bis zu 500 Bundeswehrsoldaten im Irak um ein weiteres Jahr. Die Soldaten bilden irakische Streit- und Sicherheitskräfte aus und übernehmen Aufgaben wie Lufttransport, Aufklärung und Lagebilderstellung im Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI). Der IS ist territorial weitgehend besiegt, dehnt seine Aktivitäten aber wieder auf urbane Gebiete aus. Die einsatzbedingten Zusatzkosten: ca. 109 Millionen Euro.

CDU/CSU198 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die internationale Präsenz im Irak bleibe unverzichtbar, da der IS trotz territorialer Niederlage weiter aktiv sei und sich dezentraler aufstelle
  • Der Irak bitte Deutschland und die Nato ausdrücklich um Fortsetzung des Einsatzes — das sei die völkerrechtliche Grundlage
  • Eine Beendigung des Mandats wäre ein falsches Signal und gefährde die Stabilität der Region

AfD0 Ja · 131 Nein · 1 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Der IS-Einsatz sei in seiner jetzigen Form nicht zielführend — ein Ende sei nicht absehbar und die Kosten liefen weiter
  • Deutschland solle sich auf die Verteidigung des eigenen Territoriums und Europas konzentrieren, statt in weiteren Auslandseinsätzen gebunden zu bleiben
  • Die Bundesregierung lege keinen klaren Ausstiegsplan vor — das sei politisch verantwortungslos

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Territorial sei der IS weitgehend besiegt, aber das Wiedererstarken müsse verhindert werden — dafür bleibe der Ausbildungseinsatz notwendig
  • Die Bundeswehr helfe dabei, dass der Irak langfristig selbst für seine Sicherheit sorgen könne — das sei der richtige Ansatz
  • Der Einsatz habe eine klare Rechtsgrundlage durch UN-Sicherheitsratsresolutionen und die Zustimmung der irakischen Regierung

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Der IS bleibe eine reale Bedrohung — ein Abzug jetzt wäre verfrüht und gefährde den Wiederaufbau stabiler staatlicher Strukturen im Irak
  • Die internationale Gemeinschaft trage Verantwortung für die Stabilität einer Region, die durch frühere Interventionen destabilisiert worden sei
  • Der Ausbildungseinsatz sei dem direkten Kampfeinsatz vorzuziehen — er stärke lokale Kapazitäten nachhaltig

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Bundeswehreinsätze im Ausland lösten keine politischen Probleme, sondern verlängerten Konflikte
  • Deutschland solle seine Ressourcen in diplomatische Lösungen und humanitäre Hilfe investieren, statt Militär zu entsenden
  • Die Verlängerung des Mandats ohne klare Exitstrategie sei abzulehnen

Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2510, 21/3906

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht um und schafft ein KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur vor Sabotage und physischen Angriffen. Vorgesehen sind verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards, ein dynamisches Meldeverfahren und eine gemeinsame Meldestelle bei BBK und BSI. Der Innenausschuss empfahl die Annahme in der Ausschussfassung sowie eine begleitende Entschließung.

CDU/CSUdafür

  • Mit dem KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Umsetzungsgesetz entstehe erstmals ein bundesweit einheitliches Schutzkonzept.
  • Ein Rahmengesetz werde vorbereitet, das den bisherigen Informationsvorrang beende — Transparenz nur dort, wo sie Sicherheit nicht gefährde.
  • Der Brandanschlag vom 3. Januar 2026 auf das Berliner Stromnetz zeige, wie real die Bedrohung sei.

AfDdafür

  • Eine weitere gesetzgeberische Untätigkeit hätte schlimmere Folgen als die Verschiebung dieses unvollkommenen Gesetzes.
  • Eine erste Evaluation sei schon in zwei statt in fünf Jahren vorgesehen; deshalb werde zugestimmt.
  • Die Trennung der Zuständigkeit zwischen BSI für digitale und BBK für physische Angriffe sei bürokratisches Melde-Pingpong; Finanzierung, etwa für Krankenhäuser, sei offen.

SPDdafür

  • Die gemeinsame Meldestelle schaffe ein Gesamtlagebild und ermögliche Warnungen vor Mustern und Wiederholungsangriffen.
  • Der Koalitionsausschuss werde schnell Transparenzpflichten für KRITIS-Betreiber reduzieren; künftig gelte „Resilienz vor Transparenz".
  • Die AfD versuche in Bund, Ländern und Kommunen, Details kritischer Infrastruktur transparent zu machen, ohne erkennbares parlamentarisches Ziel.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; nur Zwischenrufe.)*

Die Linkedagegen

*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*


Quellen

EU-Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden — Gesetz angenommen

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2996, 21/3488, 21/3634

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt eine EU-Richtlinie um, die den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten regelt. Er richtet das Bundeskriminalamt als zentrale Kontaktstelle ein, ermöglicht Direktverkehr zwischen nationalen Behörden und ihren ausländischen Partnern sowie sogenannte Spontanübermittlungen. Ziel ist eine schnellere und verlässlichere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz schafft klare Wege für Polizei, Zoll- und Finanzbehörden und erleichtert Ermittlungen sowie Strafverfolgung erheblich.
  • Eine RAF-Terroristin darf nicht von Journalisten gefunden werden müssen, weil Behörden die Hände gebunden sind — effektive Instrumente wie Gesichtserkennung und Informationsaustausch sind notwendig.
  • Kriminalität im 21. Jahrhundert macht nicht an Ländergrenzen halt; Polizei und Strafverfolgungsbehörden müssen eng und nach klaren Regeln mit europäischen Partnern zusammenarbeiten.

AfDdagegen

  • Das Gesetz schafft einen präventiven Dauerstrom von Verdachtsdaten ohne konkreten Tatverdacht und ohne vorherige richterliche Entscheidung, was einen Paradigmenwechsel weg vom anlassbezogenen Datenaustausch bedeutet.
  • Statt klarer Löschpflichten werden nur Prüffristen eingeführt, sodass Daten, der Verdacht und der Makel bestehen bleiben.
  • Nationale Datenschutzstandards und der Richtervorbehalt werden auf europäische Mindestvorgaben reduziert, was die Souveränität und Grundrechte der Bürger gefährdet.

SPDdafür

  • Wer diesen Gesetzentwurf ablehnt, lehnt nicht Europa ab, sondern moderne Polizeiarbeit — internationale Kriminalität lässt sich nicht national bekämpfen.
  • In grenzüberschreitenden Verfahren — etwa mit Tatverdächtigen in einem Bundesland, Konten in Litauen, Briefkastenfirmen in Zypern und Servern in den Niederlanden — brauchen Ermittler schnellen Datenzugriff, klare Zuständigkeiten und rechtssicheren Informationsaustausch.
  • Das Gesetz stärkt die Ermittlerinnen und Ermittler, die Verfahren führen, Haftbefehle beantragen und Beweise sichern — nicht irgendeine Institution in Brüssel.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Hochprofessionelle kriminelle Netzwerke handeln grenzüberschreitend mit Waffen, Menschen und Drogen und sind schneller, vernetzter und oft besser organisiert als nationale Zuständigkeiten — wer sie bekämpfen will, muss europäisch denken und handeln.
  • Die EU-Richtlinie stärkt die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden, schafft klare Verfahren und wahrt zugleich rechtsstaatliche Standards und Verhältnismäßigkeit.
  • Die AfD-Forderung, internationale Terroristen und Organisierte Kriminalität mit Kleinstaaterei zu bekämpfen, verkennt die sicherheitspolitische Realität, da sich Kriminelle nicht für Grenzen interessieren.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz ermöglicht die Weitergabe personenbezogener Daten, wenn sie für den Empfängerstaat „relevant sein könnten" — ein unkonkreter Maßstab, der nicht zu den strengen Anforderungen an polizeiliche Datenverarbeitung passt.
  • Künftig sollen Mutmaßungen allein ausreichen, um Daten weiterzugeben, die dann bis zu einem halben Jahr gespeichert und auf weitere Speicherung geprüft werden können.
  • Personenbezogene Daten auf Basis einer Mutmaßung dauerhaft abzulegen und weiterzuleiten, ist ein Angriff auf Bürgerrechte und den Datenschutz.

Quellen

Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (Außenwirtschaftsgesetz-Novelle)

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2508, 21/3205, 21/3637

✅ Angenommen per Handzeichen

AußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine EU-Richtlinie aus 2024 in nationales Recht umgesetzt, die EU-weit Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Sanktionsverstößen als Straftaten schafft. Zudem wird eine neue Treuhandform nach dem Außenwirtschaftsgesetz geschaffen, relevant etwa für die Raffinerien Schwedt, Ingolstadt und Karlsruhe. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Novelle diene der europäischen Harmonisierung der Sanktionsregeln; deutscher Mittelstand brauche verlässliche und umsetzbare Regeln.
  • Mit den neuen Treuhand-Instrumenten solle Rechtssicherheit und betriebswirtschaftliche Handlungsfähigkeit für Raffineriestandorte geschaffen werden.
  • Mitarbeiter in Banken sollten trotz Abschaffung der 48-Stunden-Schonfrist keine Sorgen vor Strafverfahren haben müssen.

AfDdagegen

  • Die Strafverschärfung ersetze keine Außenpolitik; die Sanktionen kosteten Deutschland jährlich Milliarden an Wertschöpfung.
  • Drittländer wie Türkei, Georgien oder Kasachstan profitierten von der Umgehung; Russland liefere inzwischen mehr Gas nach China als nach Europa.
  • Strafbewehrung der Jedermannspflicht und Strafen bei leichten Verstößen beim Dual-Use-Export seien unverhältnismäßig.

SPDdafür

  • Die Richtlinie werde eins zu eins umgesetzt; Sanktionen seien nur wirksam, wenn sie EU-weit einheitlich durchgesetzt würden.
  • Überwiegend nur vorsätzliche Verstöße seien strafbar; Leichtfertigkeit sei nur in eng begrenzten Fällen strafbewehrt.
  • Die neue Treuhandform sei notwendig, um PCK Schwedt und andere Raffineriestandorte und deren Beschäftigte abzusichern.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Verschärfung und Vereinheitlichung der Sanktionsregeln sei ausdrücklich zu begrüßen.
  • Die unbefristete Treuhandverwaltung sei ein harter Eingriff und sei im Ausschuss kaum beraten worden.
  • Statt Treuhand wäre eine Enteignung von Rosneft der bessere Weg, um Rechtssicherheit für Beschäftigte und Standorte zu schaffen.

Die Linkeenthalten

  • Harmonisierung und Verschärfung der Durchsetzung seien zu begrüßen, auch wenn nicht jede Sanktion im Einzelnen befürwortet werde.
  • Ermittlungs- und Justizbehörden fehlten technische und personelle Kapazitäten; es fehle Fachpersonal für Wirtschaftskriminalität.
  • Das Gesetz sei ein Papiertiger; die Bundesregierung verantworte die Nichtdurchsetzung von Wirtschafts- und Sanktionsrecht in der Praxis.

Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3292, 21/3632

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf verschiebt den Stichtag für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027. Mit der Fristverlängerung soll Zeit für eine grundsätzliche Reform des Gesetzes gewonnen werden. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Kennzeichnung müsse praktikabel sein; die Möglichkeit eines Downgradings helfe gegen Lebensmittelverschwendung.
  • Eine nur für heimische Produkte geltende Kennzeichnung schaffe Wettbewerbsverzerrungen; es brauche faire Regeln.
  • Man wolle realistische Übergangsfristen und weniger Bürokratie für Tierhalter und Betriebe.

AfDenthalten

  • Das Gesetz sei ein Bürokratiemonster und treibe Bauern in den Ruin, während Billigimporte unangetastet blieben.
  • Die Verschiebung sei kein Plan, sondern ein weiterer Aufschub; das System sei nicht handhabbar.
  • Statt Fristverlängerung brauche es die Abschaffung des Gesetzes und Schutz vor unfairen Importen.

SPDdafür

  • Eine Rückabwicklung wäre ein fatales Signal und würde weniger Transparenz bedeuten.
  • Ab 1. Juli 2027 solle auch die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden, um Transparenz an allen Orten des Konsums zu schaffen.
  • Die Verschiebung sei Voraussetzung dafür, dass das Gesetz funktioniere und dauerhaft Bestand habe.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung sei das absolute Minimum; freiwillige Produktangaben reichten nicht.
  • Die Regierung mache Druck, die Kennzeichnung weiter zu verschieben, statt bei der Umsetzung voranzugehen.
  • Eine Schriftgröße von 1,2 Millimetern habe mit Lesbarkeit nichts zu tun; das Gesetz sei bürokratiearm.

Die Linkedafür

  • Wiederholte Verschiebungen signalisierten Unzuverlässigkeit und schafften Unsicherheit.
  • Wenn die Kennzeichnung nur einen Bruchteil der Lebensrealität abbilde, sei sie ein Feigenblatt.
  • Manche Haltungsbedingungen wie „Stall+Platz“ mit 1,1 Quadratmetern für ein Mastschwein gehörten verboten, nicht nur gekennzeichnet.

Quellen

Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr angenommen

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1931, 21/3635

✅ Angenommen per Handzeichen

Verteidigung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr soll Beschaffungsverfahren für die Streitkräfte vereinfachen und beschleunigen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/3635, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1931 in der Ausschussfassung anzunehmen. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung angenommen.

CDU/CSUdafür

  • Die Bereichsausnahme der Schuldenbremse wird als Erleichterung und als Gamechanger für Investitionen in die Sicherheit bezeichnet.
  • Rechtssicherheit sei Voraussetzung, damit auch schnellere und einfachere Beschaffungsmaßnahmen verlässlich umgesetzt werden können.
  • Es bestehe großes Vertrauen in den Verteidigungsminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in eine gute Umsetzung in der Praxis.

AfDdafür

SPDdafür

  • Rechtssicherheit sei Grundlage, damit die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich greifen könnten.
  • Als Abgeordnete seien man den Bürgerinnen, Bürgern und Steuerzahlern verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Geld schuldig.
  • Das Gesetz sei ein guter Tag für die Beschaffung, für die Bundeswehr und für die Sicherheit Deutschlands und Europas.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

Die Linkedagegen


Quellen

Verbraucherverträge: Widerrufsbutton & Dark-Patterns-Verbot

Bundestag, 19. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/3345

✅ 306 Ja · ❌ 242 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenDigitalesJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss die Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts. Kernpunkte: verpflichtender elektronischer Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge, Verbot manipulativer „Dark Patterns" direkt im Zivilrecht, Begrenzung des „ewigen Widerrufsrechts" bei Versicherungen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage sowie Anpassungen im Behandlungsvertragsrecht nach EuGH-Urteil.

CDU/CSU191 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Man setze die EU-Richtlinie eins zu eins um — ohne Gold-Plating und mit Augenmaß für den mündigen Verbraucher
  • Der verpflichtende Widerrufsbutton schaffe klare, praktikable Widerrufsregeln; irreführende „klimaneutral"-Werbung ohne Nachweis werde untersagt
  • Das ewige Widerrufsrecht bei Versicherungen habe zu unangemessenen Ergebnissen geführt — Verbraucherschutz brauche auch Rechtssicherheit nach ein oder zwei Jahren

AfD0 Ja · 123 Nein · 0 Enthaltungen · 28 n.a.

  • Die EmpCo-Richtlinie sei ein weiteres Beispiel für die Regelungswut der EU-Bürokratie, die neue Bürokratien erfinde statt Probleme zu lösen
  • Der elektronische Widerrufsbutton sei ein bürokratischer und ineffizienter Holzweg — der Sachverständige Grünhoff habe im Ausschuss auf Fehleranfälligkeit hingewiesen
  • Murks werde nicht besser, wenn er von der EU ausgedacht sei; Aufgabe der Koalition wäre gewesen, diesen Murks zu verhindern statt umzusetzen

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Man stärke den fairen und transparenten Umgang mit Verbrauchern — erfundene Nachhaltigkeitssiegel werde es nicht mehr geben
  • Besonders wichtig sei das konsequente Vorgehen gegen Dark Patterns; man fordere die Bundesregierung zudem zu einem umfassenden Verbot auf EU-Ebene auf
  • Der Widerrufsbutton mache online geschlossene Verträge transparent, schnell und ohne Hürden widerrufbar

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Der Widerrufsbutton sei ein grüner Erfolg — aber das Paket bleibe unvollständig, etwa bei untergeschobenen Telefon- und Haustürgeschäften
  • Bei falscher Widerrufsbelehrung solle das Widerrufsrecht weiterhin unbegrenzt greifen, um unseriöse Unternehmen in die Pflicht zu nehmen
  • Eine 14-tägige Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften sei zu kurz — dreißig Tage wären angemessen, um Druck und Scham auszugleichen

Die Linke0 Ja · 42 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Der lang geforderte Widerrufsbutton komme endlich — und die Koalition habe Dark Patterns im Onlinehandel zu Recht verboten
  • Bei Rechtsverstößen fehle jedoch ein wirksamer Schadensersatzanspruch — ohne Verbandsklagen mit echtem Anspruch bleibe das Gesetz zahnlos
  • Die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts bei Versicherungen schwäche den Verbraucherschutz spürbar — das sei nicht hinnehmbar

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Standortfördergesetz (StoFöG) — Zweite und dritte Beratung

Bundestag, 19. Dezember 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/2507, 21/3065, 21/3343

✅ Angenommen per Handzeichen/Aufstehen — CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD dafür · AfD, Die Linke dagegen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Standortfördergesetz soll private Investitionen in Deutschland fördern und den Finanzstandort stärken. Es verbessert Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups, erleichtert Investmentfonds die Beteiligung an Venture-Capital- und Infrastrukturprojekten und baut steuerrechtliche Hürden ab, die bislang das Zusammenfinden von Kapitalsammelstellen und Investitionsprojekten verhinderten. Ergänzt wird es durch den geplanten Deutschlandfonds, der öffentliches und privates Kapital bündeln soll.


CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz setzt das richtige Signal, indem es Investitionshemmnisse abbaut und Rahmenbedingungen für Wachstum schafft.
  • Start-ups und Scale-ups erhalten besseren Zugang zu Kapital — sie sind die Hidden Champions und DAX-Unternehmen von morgen.
  • Das Potenzialwachstum Deutschlands liegt laut Sachverständigenrat bei nur noch 0,3 Prozent; entschlossenes Handeln wie dieses Gesetz ist notwendig, um weiteren Rückgang zu verhindern.

AfDdagegen

  • Das Gesetz betreibe sozialistische Lenkungspolitik statt marktwirtschaftlicher Freiheit und könne nicht mit Instrumenten wie dem Inflation Reduction Act mithalten.
  • Die Fokussierung auf Erneuerbare Energien und Infrastruktur gehe am eigentlichen Investitionsbedarf vorbei; selbst Vorstände großer Energiekonzerne hielten die Ausbauziele für Fehlinvestitionen.
  • Sinnvolle Vorschläge wie die Abschaffung der Wegzugsteuer und ein Modell verrechenbarer Anfangsverluste nach kanadischem Vorbild seien nicht aufgegriffen worden.

SPDdafür

  • Das Gesetz reißt eine unsichtbare steuerrechtliche Wand ein, die Versicherungen und Pensionsfonds bislang daran hinderte, in Windkraft, Solarparks, Stromnetze und Venture-Capital-Fonds zu investieren.
  • Privates Kapital — fast 90 Prozent aller Investitionen — soll dorthin fließen, wo es den größten Nutzen stiftet: Zukunftsinfrastruktur, erneuerbare Energien und Zukunftsunternehmen.
  • Nicht zu investieren bedeute, heutige Herausforderungen zu Problemen von morgen zu machen und sie an die nächste Generation weiterzugeben.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz ist gut, weil es u. a. den Mindeststreubesitz auf 10 Prozent herabsetzt und den Wegfall der Mindestbestehensdauer des Emittenten ermöglicht — das erleichtert Börsengänge für wachsende Start-ups.
  • In China steht fünfmal so viel Venture-Capital zur Verfügung wie in Deutschland (gemessen am BIP); das Gesetz ist ein erster richtiger Schritt, reicht aber noch nicht.
  • Trotz Zustimmung wurde ein Entschließungsantrag eingereicht, der die Bundesregierung auffordert, Mängel im Investmentsteuergesetz zu beheben und die Förderung zielgerichteter auszugestalten.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz nütze vor allem der Finanzlobby und den Reichsten im Land; es enthalte steuerliche Vorteile für aggressive Finanzinvestoren und schaffe Sonderregelungen, die dem Gemeinwohl nicht dienten.
  • Private Finanzinvestoren investierten nur dort, wo kurzfristig hohe Renditen warten — das stehe im Widerspruch zum langfristigen, strategischen Investitionsbedarf der Wirtschaft.
  • Das Problem sei nicht fehlendes Geld, sondern die politische Entscheidung, wofür es eingesetzt werde; das Bundesfinanzministerium habe selbst bestätigt, dass der Bankensektor bereits über eine komfortable Eigenmittelausstattung verfüge.

Quellen

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz modernisiert: Digitale Fortbildung per App

Bundestag, 18. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1862, 21/2456, 21/3353

✅ Angenommen per Handzeichen

VerkehrBildung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Ziel ist es, die Pflichtfortbildung für Lkw- und Busfahrer (35 Stunden alle fünf Jahre) zu modernisieren: Künftig sollen die Stunden auch digital per App — synchron oder asynchron — absolviert werden können. Außerdem werden Regelungen zur Erfassung und Verarbeitung der entsprechenden Daten eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer störe bisher die Betriebsabläufe und belaste Disponenten, weil die Fahrer körperlich anwesend sein müssen, ohne dass es eine Abschlussprüfung gibt.
  • Digitale Fortbildung per App sei ein erster, notwendiger Schritt zu einer modernen und flexiblen Fahrerausbildung, der Speditionen und Fahrern gleichermaßen nutze.
  • Als nächste Schritte seien weitere Reformen geplant, darunter günstigere Grundausbildungskosten, mehr Lkw-Parkplätze und bessere Sanitäranlagen an Autobahnrastplätzen.

AfDenthalten

  • Das Gesetz führe E-Learning ein, obwohl Präsenzunterricht dem Fernunterricht aus Erfahrung überlegen sei; der versprochene Bürokratieabbau werde nicht eingelöst, stattdessen steige der Verwaltungsaufwand für Unternehmen.
  • Die Koalition habe das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz der Ampelregierung inhaltlich kopiert, obwohl CDU/CSU dieses in der Opposition noch scharf kritisiert hatte — ein „Argumentetausch" ohne echten Politikwechsel.
  • Die Lösung des Fachkräftemangels durch Anwerbung ausländischer Fahrer gehe am eigentlichen Problem vorbei; stattdessen sollten Arbeitslose qualifiziert werden.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

Die Linkedafür


Quellen

Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes

Bundestag, 18. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2475, 21/3352

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Aufstehen (Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenGesundheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz und das Tiergesundheitsrechtliche Bußgeldgesetz. Kernpunkt ist die rückwirkende Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes für Geflügel im Seuchenfall von 50 auf 110 Euro, rückwirkend zum 1. Oktober 2025. Daneben werden EU-rechtliche Vorgaben zu Tierarzneimitteln, Diagnostika und Impfstoffen umgesetzt sowie Bürokratie abgebaut.

CDU/CSUdafür

  • Die Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes auf 110 Euro ist für betroffene Geflügelhalterinnen und -halter im Seuchenfall existenziell, da 50 Euro die tatsächlichen Tierwerte nicht abdecken und private Versicherungsmöglichkeiten fehlen.
  • Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Oktober angesetzt, um das aktuelle Seuchengeschehen abzusichern.
  • Mit dem Gesetz werden EU-Recht eins zu eins umgesetzt und Bürokratie abgebaut; der Koalitionsvertrag wird weiter umgesetzt.

AfDdagegen

  • Die drei gleichzeitig behandelten Gesetzentwürfe seien inhaltlich zu verschieden für eine gemeinsame 20-Minuten-Debatte und würden damit nicht die nötige individuelle Aufmerksamkeit erhalten.
  • Die Gesetzentwürfe stellten reine Symbolpolitik dar, täuschten Handlungsfähigkeit vor und packten die wahren Herausforderungen für Landwirtinnen und Landwirte nicht an.
  • Die Vorhaben setzten Überregulierung aus Brüssel um, schufen neue Bürokratie und zusätzliche Belastungen für deutsche Bauernfamilien.

SPDdafür

  • Tiergesundheit ist die Grundlage für Tierwohl und menschliche Gesundheit; EU-weit einheitliche und stringente Regeln für Tierarzneimittel, Diagnostika und den Umgang mit Tierseuchen seien das Ziel.
  • Die rückwirkende Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes auf 110 Euro sichere das wirtschaftliche Überleben betroffener Betriebe.
  • Alle Gesetzgebungsvorhaben stünden unter der Prämisse des Bürokratieabbaus; auf EU-Vorgaben werde nichts aufgesattelt.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Tiere seien fühlende Lebewesen mit dem Recht auf artgerechte Verhaltensweisen; diesen Schutzanspruch müsse Gesetzgebung konsequent berücksichtigen.
  • Die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nehme Landwirtinnen und Landwirten, die mehr für Tierwohl leisteten, die Chance, diesen Mehrwert sichtbar zu machen und dafür entlohnt zu werden.
  • Bürgerinnen und Bürger wollten Klarheit und Transparenz über Haltungsbedingungen; der Aufschub widerspreche diesem gesellschaftlichen Anspruch.

Die Linkeenthalten


Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes

Bundestag, 18. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2373, 21/3121

✅ Angenommen per Handzeichen (und Schlussabstimmung per Aufstehen)

Innere SicherheitAußenpolitik

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung passt das deutsche Europol-Gesetz an die 2022 in Kraft getretene EU-Europol-Verordnung an. Er erweitert den Kreis der Behörden, die Daten an Europol übermitteln oder auf Europol-Daten zugreifen dürfen – darunter Landespolizeien, Bundespolizei, Zoll sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung. Erstmals wird auch der volle Zugriff auf Informationen für gemeinsame operative Analysen ermöglicht.

CDU/CSUdafür

  • Terrorismus, Menschenhandel, Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität machten Europol zum Herzstück der europäischen Sicherheitsarchitektur.
  • Das Gesetz passe die innerstaatlichen Zuständigkeiten der Behörden an die EU-Verordnung an und ermögliche eine wirksamere Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
  • Die Koalition strebe eine echte europäische Sicherheitsunion an und wolle Ermittlungsbehörden mit notwendigen Befugnissen ausstatten.

AfDdagegen

  • Das Gesetz öffne Europol massiven Zugriff auf polizeiliche Informationen zahlreicher Behörden, die direkt, umfassend und dauerhaft Daten liefern sollen.
  • Auch Personen ohne Tatverdacht könnten in internationale Datenanalysen geraten – ohne ihr Wissen, ohne klaren Verdacht und ohne wirksame Rechtsmittel.
  • Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für Polizeidienststellen sei von der Bundesregierung selbst nicht absehbar und belaste die Polizeiarbeit vor Ort.

SPDdafür

  • Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberangriffe und Geldwäsche operierten längst grenzüberschreitend; Deutschland könne diese Bedrohung nicht alleine bewältigen.
  • Europol sei keine EU-Zentralpolizei, sondern eine hochprofessionelle Analyse-, Koordinierungs- und Unterstützungseinheit der nationalen Polizeien.
  • Wer Europol schwäche, schwäche die nationalen Polizeien und liefere Kriminellen einen Standortvorteil.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Europol sei eine wichtige Institution zur Zusammenführung von Informationen, Mustererkennung und Ermittlungskoordination – auch gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität.
  • Mehr Daten dürften jedoch nicht automatisch weniger Kontrolle bedeuten; bei Speicherfristen, KI-Einsatz und parlamentarischer Kontrolle bestehe bei Europol erheblicher Handlungsbedarf.
  • Die Tragweite der neuen Befugnisse sei kaum zu überblicken; das Umsetzungsgesetz beseitige die bestehenden rechtsstaatlichen Defizite nicht.

Die Linkedagegen

  • Europol habe in der Vergangenheit rechtswidrig massenhaft Daten gesammelt; diese Praxis sei durch die Europol-Verordnung lediglich nachträglich legalisiert worden.
  • Das Gesetz speise Europols bereits riesigen Datenbestand durch immer mehr Behörden weiter, während der Abfluss von Daten zunehmend ohne Kontrolle erfolge.
  • Auch personenbezogene Daten von Menschen ohne Tatverdacht – etwa Zeugen oder Opfer – würden bei Europol gespeichert; Datenschutz sei dort zweitrangig.

Quellen

Russische Atomgeschäfte in Lingen stoppen (Grünen-Antrag)

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/354

❌ Antrag abgelehnt: 130 Ja · 454 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaInnere SicherheitAußenpolitik

Worum ging es?

Die Grünen forderten, dem Unternehmen Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen die Produktion von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart zu untersagen, solange eine Beteiligung der Rosatom-Tochter Tvel nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem sollten EU-Importe russischer Kernbrennstoffe verboten werden. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 204 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Die Genehmigungsfrage für die Produktionserweiterung in Lingen liege bei den zuständigen Behörden — parlamentarische Vorabfestlegungen seien hier nicht der richtige Weg
  • Energiesicherheit und Versorgung europäischer Reaktoren müssten in die Abwägung einbezogen werden
  • Sanktionen gegen den russischen Nuklearsektor seien Sache europäischer Koordination, nicht nationaler Einzelmaßnahmen

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Der Antrag mische sich in laufende Genehmigungsverfahren ein und setze ideologische Ziele über Rechtssicherheit
  • Russland aus der nuklearen Lieferkette auszusperren ohne europäische Koordination schwäche die Versorgungssicherheit Deutschlands und seiner Nachbarn
  • Ein vollständiger Ausstieg aus nuklearer Wertschöpfung sei für Deutschland der falsche Weg

SPD0 Ja · 118 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Sicherheitsrisiken durch russische Beteiligungen in der deutschen Atomindustrie seien ernstzunehmen und müssten geprüft werden
  • Die Frage sei aber über das Genehmigungsverfahren zu klären — ein parlamentarischer Vorab-Stopp schaffe keine Rechtssicherheit
  • EU-Sanktionen gegen den russischen Nuklearsektor seien im Rahmen europäischer Koordination anzustreben

Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Mitarbeiter russischer Staatskonzerne dürften keinen Zugang zu sicherheitsrelevanter nuklearer Infrastruktur in Deutschland erhalten — Spionage- und Sabotagerisiken seien real
  • Es sei nicht hinnehmbar, dass Deutschland nach dem Atomausstieg weiterhin Brennelemente für überalterte sowjetische Reaktoren produziere
  • EU-Importe russischer Kernbrennstoffe müssten schnellstmöglich verboten und der Ausstieg aus der nuklearen Wertschöpfungskette gesetzlich vollendet werden

Die Linke53 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Russische Staatsbeteiligung an Anlagen in Deutschland sei sicherheitspolitisch unvertretbar — da sei dem Antrag zuzustimmen
  • Allerdings: Der Weg heraus aus fossilen und nuklearen Abhängigkeiten führe über erneuerbare Energien, nicht über neue Nukleargeschäfte mit westlichen Konzernen
  • Die Bundesregierung handele zu zögerlich bei der Entkopplung von russischer Energieinfrastruktur

Quellen

Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung – Pflichtanwalt in Abschiebehaft abgeschafft

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/780, 21/3079

✅ Angenommen per Handzeichen

Migration

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ermächtigt die Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung – ohne Zustimmung des Bundesrates – zu bestimmen. Damit sollen Asylverfahren für Staatsangehörige mit sehr geringen Anerkennungsquoten beschleunigt werden. Gleichzeitig schafft das Gesetz die verpflichtende Beiordnung eines Anwalts in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam ab. Ergänzend werden eine zehnjährige Einbürgerungssperre bei Täuschung im Einbürgerungsverfahren sowie eine Schließung gesetzlicher Lücken bei Schleusungen in Richtung Großbritannien eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sei überfällig, da bisherige Regelungen im Bundesrat jahrelang blockiert worden seien.
  • Wer wirklich Verfolgung fürchten müsse, könne auch weiterhin Schutz beantragen; die Einzelfallprüfung bleibe bestehen.
  • Der verpflichtende Pflichtanwalt in Abschiebehaft habe in der Praxis nicht zur Erleichterung von Rückführungen beigetragen; Justizminister der Länder hätten dessen Abschaffung empfohlen.

AfDdafür

  • Die AfD stimme zu, halte die Maßnahmen aber für zu zaghaft; grundlegendere Reformen des Asyl- und EU-Primärrechts seien nötig.
  • Die unkontrollierte Zuwanderung destabilisiere die Gesellschaft und belaste den Sozialstaat; die bisherigen Abschiebezahlen seien viel zu niedrig.
  • Die Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene für eine fundamentale Reform des Asylrechts einsetzen, nicht nur an Sekundärregeln herumdoktern.

SPDdafür

  • Humanität und Ordnung seien keine Gegensätze; ein funktionierendes Asylsystem müsse Schutz gewähren, wo er geboten sei, und schnell entscheiden, wo er es nicht sei.
  • Die Abschaffung des Pflichtanwalts folge der Empfehlung der Justizminister der Länder; anwaltliche Hilfe bleibe weiterhin möglich, wenn die Rechtslage schwierig sei.
  • Das Gesetz mache den Staat handlungsfähiger, ohne den Kern des Asylrechts anzutasten; wer Verfolgung begründen könne, erhalte nach wie vor Schutz.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung ohne Bundesratsbeteiligung verstoße gegen den Parlamentsvorbehalt und die Wesentlichkeitstheorie des Grundgesetzes und sei verfassungswidrig.
  • Die angestrebten Länder wie Marokko und Tunesien seien nicht sicher; dort würden Menschen systematisch verfolgt, auch queere Menschen und Demokratieaktivisten.
  • Die Abschaffung des Pflichtanwalts sei rechtsstaatlich unvertretbar, da bis zur Hälfte der Abschiebehaftanordnungen rechtswidrig seien und Betroffene so keinen wirksamen Schutz mehr hätten.

Die Linkedagegen

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Verordnung verschiebe Entscheidungsgewalt vom Parlament zur Regierung und schaffe ein Asylverfahren zweiter Klasse.
  • Das Streichen des Pflichtanwalts entziehe Menschen in Abschiebehaft entscheidenden Rechtsschutz, obwohl jede zweite solche Inhaftierung rechtswidrig sei.
  • Das Gesetz löse kein einziges Problem, baue keine Wohnung und stelle keine Lehrkraft ein – es erzeuge lediglich Bilder von Härte auf dem Rücken der Schutzlosen.

Quellen

Ablehnung eines Antrags zu eingefrorenem russischem Staatsvermögen

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/572, 21/3084

❌ Antrag abgelehnt: 77 Ja · 454 Nein · 53 Enthaltungen

AußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, dass die Bundesregierung darauf hinwirkt, eingefrorene russische Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Der Finanzausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Im Mittelpunkt der Debatte standen die völkerrechtliche Zulässigkeit einer vollständigen Übertragung sowie die Frage, ob eine europäische oder eine G7-weite Lösung vorzuziehen sei.

CDU/CSU0 Ja · 204 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Die CDU/CSU teilt das Ziel, Russland für den Angriffskrieg finanziell haftbar zu machen, und unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für ein Reparationsdarlehen als rechtssichere EU-Lösung.
  • Der Antrag der Grünen priorisiere falsch: Militärische Handlungsfähigkeit und Schutz kritischer Infrastruktur müssten an erster Stelle stehen, bevor über umfassenden Wiederaufbau gesprochen werde.
  • Eine sofortige G7-weite Gesamtlösung, wie im Antrag gefordert, sei politisch und rechtlich komplex und könnte die laufenden EU-Bestrebungen sogar erschweren.

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Nach geltendem Völkerrecht seien Staatsvermögen im Ausland besonders geschützt; eine vollumfängliche Konfiskation kenne keinen Präzedenzfall und stelle einen Bruch mit den Prinzipien des internationalen Rechts dar.
  • Die wirtschaftlichen Risiken seien erheblich: Euroclear habe gewarnt, eine solche Maßnahme gefährde die Stabilität der europäischen Finanzmärkte und erhöhe die Kreditkosten für alle Mitgliedstaaten.
  • Russland könnte mit Gegensanktionen reagieren und in Russland investierte deutsche Unternehmen enteignen; zudem müsse Deutschland gute Beziehungen zu seinem dauerhaften Nachbarn Russland im Blick behalten.

SPD0 Ja · 118 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die Zielrichtung des Antrags sei absolut richtig, doch die geforderte vollumfängliche Übertragung der Vermögen sei völkerrechtlich mindestens ungeklärt und damit problematisch.
  • Der EU-Kommissionsvorschlag eines Reparationsdarlehens ermögliche die Nutzung der Assets, komme aber keiner direkten Enteignung gleich und berücksichtige die Staatenimmunität.
  • Belgien trage als Sitzstaat von Euroclear ein enormes Haftungsrisiko; eine Entscheidung im Sinne des Grünen-Antrags riskiere, dass Belgien blockiere und der gesamte EU-Kompromiss scheitere.

Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Nach 1 381 Tagen Angriffskrieg lägen Putins Kriegsmilliarden noch immer sicher auf europäischen Konten; sie müssten für den Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
  • Der Antrag stütze ausdrücklich den Kurs des Bundeskanzlers und solle ihm Rückenwind für die schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene geben.
  • Russisches Vermögen in Europa dürfe nicht geschützter sein als die Menschen in der Ukraine; die AfD schütze mit ihrer Haltung russische Oligarchen mehr als die eigene Heimat.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 53 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Das Einfrieren des russischen Staatsvermögens sei vollkommen richtig gewesen; daneben müssten aber auch Vermögenswerte russischer Oligarchen systematisch erfasst und eingefroren werden.
  • Offen sei nach wie vor, welche Institution die Vermögenswerte wann und zu welchen Konditionen ausschütten solle; ein gemeinsames europäisches Vorgehen fehle bislang.
  • Der Antrag fordere Schritte, die juristisch ungeklärt und politisch schwer umsetzbar seien; deshalb enthalte sich die Fraktion.

Quellen

Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/780, 21/3079

✅ 455 Ja · ❌ 130 Nein · 3 Enthaltungen

MigrationJustizStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Bundestag ermächtigte die Bundesregierung, Staaten für den europarechtlichen Flüchtlingsschutz per Rechtsverordnung als „sichere Herkunftsstaaten" einzustufen — ohne Zustimmungspflicht des Bundesrats. Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden beschleunigt. Zugleich wurde der gesetzliche Anspruch auf einen Rechtsbeistand bei Abschiebehaft gestrichen. Für Art. 16a GG (Asylberechtigung) bleibt das bisherige Gesetzgebungsverfahren bestehen.

CDU/CSU205 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Die zügige Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten beschleunige Asylverfahren und signalisiere, dass Anträge aus diesen Ländern regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg hätten
  • Deutschland werde dadurch als Zielland für asylfremde Antragsteller weniger attraktiv — das habe in der Vergangenheit zu deutlichen Rückgängen geführt
  • Der individuelle Anspruch auf Einzelfallprüfung bleibe unberührt — das Gesetz sei verfassungskonform

AfD133 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, reiche aber bei weitem nicht aus
  • Echte Migrationsbegrenzung erfordere konsequente Zurückweisungen an der Grenze und nicht nur beschleunigte Verfahren
  • Solange Abschiebungen nicht konsequent vollzogen würden, ändere auch ein schnelleres Verfahren nichts am Grundproblem

SPD117 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Beschleunigte Verfahren für Menschen aus sicheren Ländern seien ordnungspolitisch sinnvoll und entlasteten das Asylsystem
  • Der Individualanspruch auf Prüfung des Einzelfalls bleibe gewahrt — das Gesetz sei rechtsstaatlich einwandfrei
  • Die Streichung des Pflichtrechtsbeistands bei Abschiebehaft sei eine notwendige Vereinfachung, keine Rechtsverletzung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 75 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Das Gesetz höhle den Flüchtlingsschutz systematisch aus — Rechtsverordnungen ohne Bundesratszustimmung umgingen demokratische Kontrolle
  • Die Streichung des Rechtsbeistands bei Abschiebehaft sei ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
  • Schnellere Verfahren dürften nicht auf Kosten fairer Prüfung gehen — Abschiebung von Menschen in unsichere Situationen sei rechtswidrig

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Das Gesetz diene dazu, Menschen möglichst schnell abzuschieben, statt ihren Schutzanspruch ernsthaft zu prüfen
  • Die Abschaffung des Anwaltsrechts bei Abschiebehaft sei ein Angriff auf elementare Rechtsstaatlichkeit
  • Kein Herkunftsland sei pauschal sicher — Einzelfallprüfung müsse Vorrang haben

Quellen

Stabilisierung des Rentenniveaus und Kindererziehungszeiten

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/1929

✅ 318 Ja · ❌ 225 Nein · 53 Enthaltungen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss das Rentenpaket der Bundesregierung: Das Rentenniveau bleibt dauerhaft bei 48 Prozent (Haltelinie). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentenanpassungen bremst, bleibt bis 2031 außer Kraft. Zudem werden Kindererziehungszeiten für Mütter der Jahrgänge vor 1992 vollständig gleichgestellt. Die Abstimmung erreichte mit 318 Ja-Stimmen knapp die Kanzlermehrheit (316).

CDU/CSU198 Ja · 7 Nein · 2 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent sichere das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Weiterbildung und Betriebsrente würden als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gestärkt — das Aktivrentengesetz setze Anreize für länger Arbeitende
  • Die Kanzlermehrheit zeige, dass die Koalition trotz interner Diskussionen handlungsfähig sei

AfD0 Ja · 141 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde — die Haltelinie löse das Strukturproblem nicht
  • Das Gesetz öffne einen „Weg in sozialistische Armut" — die SPD wolle keine Reformen und könne keine Reformen
  • Die CDU/CSU nehme in Kauf, das Gesetz ohne sichere Kanzlermehrheit zu beschließen — das sei politisch unverantwortlich

SPD120 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.

  • Das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren sei ein sozialstaatliches Versprechen, das erneuert werde — über alle Altersgruppen hinweg unterstützten das 70 Prozent der Bevölkerung
  • Es sei wichtig, dass Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten könnten — dafür brauche es eine verlässliche gesetzliche Rente
  • Verbesserungen bei der Betriebsrente seien die wichtigste Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Das Rentenpaket greife strukturell zu kurz — ohne Kapitaldeckung und breitere Beitragsbasis sei die Finanzierung langfristig nicht gesichert
  • Das Aktivrentengesetz setze zwar Anreize, löse aber nicht die demografische Herausforderung
  • Die Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sei richtig, komme aber zu spät und zu begrenzt

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 50 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Sanktionen im Sozialstaat seien der falsche Weg — Menschen bräuchten Vertrauen, nicht Druck
  • Das Rentenniveau müsse dauerhaft auf 53 Prozent angehoben werden, nicht nur auf 48 Prozent stabilisiert
  • Große Einkommen und Vermögen müssten stärker zur Rentenfinanzierung herangezogen werden — das Paket finanziere sich auf Kosten zukünftiger Generationen

Quellen

Rentenpaket: Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/1929, 21/3112, 21/3113

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung)

Soziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren und die Kindererziehungszeiten vollständig gleichzustellen (Mütterrente III). Zudem enthält das Paket die Einführung einer Aktivrente mit einem steuerfreien Jahresbetrag von bis zu 36.000 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters weiterarbeiten, sowie Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Im Anschluss an die zweite Beratung per Handzeichen folgte eine namentliche Schlussabstimmung, deren Ergebnis separat bekannt gegeben wird.

CDU/CSUdafür

  • Das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten schützt alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, und schafft Verlässlichkeit für künftige Generationen.
  • Die Aktivrente ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter, freiwillig weiterzuarbeiten und dabei einen steuerlichen Anreiz zu nutzen – ein Paradigmenwechsel hin zu positivem Arbeitsanreiz.
  • Die einzusetzende Rentenkommission soll bereits im zweiten Quartal 2026 Ergebnisse für die notwendigen Reformen nach 2031 vorlegen.

AfDdagegen

  • Das Rentenpaket sei nicht finanzierbar: Ab 2029 entstünden 120 Milliarden Euro Mehrkosten zusätzlich zu den ohnehin anfallenden 150 Milliarden Euro, was das Rentensystem und die Wirtschaft überfordere.
  • Das Rentensystem brauche grundlegende Strukturreformen, keine weitere Kommission, die Probleme auf die lange Bank schiebe – die Methode, Expertengremien einzusetzen und deren Ergebnisse zu ignorieren, habe sich seit Jahrzehnten bewährt und die Rentenkasse belastet.
  • Einer isolierten Abstimmung über die Mütterrente hätte die AfD zugestimmt; das Gesamtpaket in dieser Form sei jedoch abzulehnen.

SPDdafür

  • Die Rente sei eine Versicherungsleistung, kein Geschenk – wer ein Leben lang eingezahlt habe, dürfe im Alter nicht im Stich gelassen werden.
  • Die Stabilisierung des Rentenniveaus sei ein Wahlversprechen und ein Sozialstaatsversprechen, das laut Umfragen über alle Altersgruppen hinweg auf breite Zustimmung stoße.
  • Das Ziel dürfe nicht sein, die Rente durch weiteres Absenken zu „retten" – zusätzlich sorge die Aktivrente dafür, dass Fachkräfte freiwillig länger arbeiten können, während die Sozialbeiträge weiterlaufen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Rentenpaket stabilisiere das Rentenniveau nur für sechs Jahre bis 2031, ohne eine dauerhafte Lösung zu schaffen – die junge Generation werde damit im Stich gelassen.
  • Notwendig seien grundlegende Reformen: eine Ausweitung des Kreises der Beitragszahlenden, eine Reform des Rentenübergangs sowie eine Garantierente gegen Altersarmut.
  • Die steigende Beitragsbelastung für die junge Generation und für Unternehmen werde durch das Paket nicht adressiert; der Reformwille der Koalition ende dort, wo es ans eigene Portemonnaie gehe.

Die Linkeenthalten

  • Die Linke halte das Rentenniveau von 48 Prozent für unzureichend – erforderlich seien 53 Prozent sowie eine solidarische Mindestrente –, eine Ablehnung des Pakets würde die Lage der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner jedoch unmittelbar verschlechtern.
  • Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots im Rahmen der Aktivrente stelle Arbeitgeberinteressen über den Schutz älterer Beschäftigter und werde daher entschieden abgelehnt.
  • Die Enthaltung sei verantwortungsvolles Handeln, um ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu verhindern, solange keine bessere Mehrheit für weitergehende Reformen erreichbar sei.

Quellen

Modernisierung des Wehrdienstes

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1853, 21/2581

✅ 323 Ja · ❌ 272 Nein · 1 Enthaltung

Verteidigung

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss ein neues Wehrdienst-Modell: Alle 18-jährigen Männer müssen einen Fragebogen ausfüllen und sich mustern lassen, für Frauen ist es freiwillig. Der eigentliche Dienst bleibt freiwillig mit 2.600 Euro Mindestbruttolohn. Falls ein Aufwuchskorridor nicht erreicht wird, kann der Bundestag in einem eigenen Gesetz eine Bedarfswehrpflicht einführen.

CDU/CSU206 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die neue Bedrohung durch Russland erfordere eine grundlegende Reaktion — Deutschland müsse wieder verteidigungsfähig werden
  • Freiwilligkeit allein reiche nicht mehr aus; der Fragebogen und die Musterung schafften die Grundlage für einen Aufwuchs der Streitkräfte
  • Die Möglichkeit einer Bedarfswehrpflicht sei eine notwendige Rückfallposition, über die der Bundestag zu entscheiden habe

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Regierung packe das Personalproblem der Bundeswehr nicht bei der Wurzel an, sondern versuche es erneut mit mehr Geld
  • Dies sei eine Fortsetzung der Merkel-Politik — die Bundeswehr brauche keine Soldaten wegen des Soldes, sondern aus Überzeugung
  • Gebraucht werde der Verteidiger aus innerer Überzeugung, nicht der Söldner

SPD117 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Es gehe nicht darum, junge Menschen als Kanonenfutter zu schicken, sondern darum, sich verteidigen zu können, um es nicht zu müssen
  • Mehr Attraktivität durch höheren Sold und Führerschein-Zuschüsse seien der richtige Weg, Freiwillige zu gewinnen
  • Der Bundestag behalte das Heft des Handelns — eine Bedarfswehrpflicht werde nur eingeführt, wenn der Bundestag es selbst beschließe

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 1 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion habe die Zeitenwende und die Schuldenbremsen-Ausnahme für Verteidigung mitgetragen, könne dem Gesetz aber dennoch nicht zustimmen
  • Es fehle eine Antwort auf den Bedarf beim Zivilschutz — ein Fragebogen nur für 18-jährige Männer greife zu kurz
  • Es brauche eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement und die Einbeziehung aller Generationen und Geschlechter

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Eine Rückkehr zur Wehrpflicht oder zur Bedarfswehrpflicht sei abzulehnen — deshalb habe die Fraktion beantragt, die Wehrpflicht aus Artikel 12a Grundgesetz zu streichen
  • Der Zwang zum Ausfüllen eines Fragebogens und zur Musterung sei keine Freiwilligkeit, sondern staatlicher Druck
  • Junge Menschen sollten über ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung informiert werden und es nutzen

Quellen

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/3076, 21/1853, 21/2581

✅ Angenommen per Handzeichen

Verteidigung

Worum ging es?

Der Bundestag hat in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Wehrdienstes abgestimmt. Der Verteidigungsausschuss empfahl unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/3076, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1853 und 21/2581 in der Ausschussfassung anzunehmen. Im Anschluss folgte eine namentliche Abstimmung zur dritten Beratung und Schlussabstimmung.

Koalitionsfraktionendafür

*(Keine Wortmeldungen aus dem vorliegenden Ausschnitt)*

Übrige Fraktionendagegen

*(Keine Wortmeldungen aus dem vorliegenden Ausschnitt)*


Quellen

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

Bundestag, 4. Dezember 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/2509, 21/2964, 21/3111

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zur Bankenregulierung in deutsches Recht um. Es betrifft Bankengruppen mit sogenannten Daisy-Chain-Strukturen, also Konzerne mit mehrstufigen Beteiligungsketten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Verlustpuffer sollen künftig klar und sachgerecht auf die einzelnen Konzernteile verteilt werden, um Doppelzählungen und unverhältnismäßige Belastungen einzelner Tochtergesellschaften zu vermeiden. Ziel ist es, im Krisenfall eine geordnete Bankenabwicklung zu ermöglichen, ohne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist notwendig, um ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, da die Frist zur Umsetzung bereits am 13. November 2024 abgelaufen war.
  • Das Gesetz fügt neue Regelungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ein und schafft Rechtssicherheit, ohne Banken zusätzlich zu belasten.
  • Finanzkrisen machen nicht an Grenzen halt; gemeinsame EU-Regularien und der Binnenmarkt schützen Deutschland, das besonders stark von offenen Märkten profitiert.

AfDdagegen

  • Die Richtlinienumsetzung stelle lediglich eine Vorschriftenänderung dar, die Teil einer überzogenen EU-Bankenregulierung sei, die Geschäftstätigkeit durch Bürokratie ohne greifbaren Nutzen ausbremse.
  • Der europäische Abwicklungsmechanismus sei ein rein theoretisches Konstrukt, das sich in Deutschland bisher nie bewährt habe; im Ernstfall hafte letztlich doch der Steuerzahler, wie das Beispiel der HSH Nordbank zeige.
  • Statt zentralisierter EU-Bankenaufsicht brauche es lokal starke, national beaufsichtigte Banken mit den drei deutschen Säulen sowie einen Rückbau übermäßiger Regulierung zugunsten unternehmerischer Freiheit.

SPDdafür

  • Das Gesetz stellt sicher, dass auch Banken mit komplexen Konzernstrukturen ausreichende Eigenpuffer vorhalten müssen, sodass Verluste durch Eigentümer und Gläubiger getragen werden, nicht durch die Allgemeinheit.
  • Die EU-Richtlinie wird eins zu eins ohne Gold-Plating umgesetzt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, um kleinere und mittlere Institute nicht unnötig zu belasten.
  • Das Gesetz stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darin, dass die Lehren aus der Finanzkrise 2008 gezogen wurden und Verluste nicht erneut sozialisiert werden.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Regelung verhindert, dass Eigenmittel innerhalb von Konzernstrukturen doppelt gezählt oder einzelne Tochterunternehmen übermäßig belastet werden, was sachgerecht und verhältnismäßig sei.
  • Kleinere Institute bleiben weiterhin von den verschärften Anforderungen ausgenommen, was als angemessen bewertet wird.
  • Die wichtigste Lehre aus der Finanzkrise bleibe: Nie wieder Steuergeld für Bankenrettungen; das Gesetz stärke den Abwicklungsrahmen und nehme Eigentümer und Gläubiger stärker in die Haftung.

Quellen

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/2672, 21/2966, 21/3109, 21/3110

✅ Angenommen per Aufstehen

VerkehrEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlängert die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sollen längstens bis Ende 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit bleiben. Die Steuerbefreiung greift automatisch bei der Zulassung, ohne Antrag oder Formular. Die erwarteten Steuermindereinnahmen belaufen sich auf rund 1 Milliarde Euro.

CDU/CSUdafür

  • Die Verlängerung schafft Verlässlichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die Industrie und den Mittelstand und setzt einen Anreiz für den Markthochlauf der Elektromobilität.
  • Die Steuermindereinnahmen von rund 1 Milliarde Euro seien als gezielte Investition in industrielle Wettbewerbsfähigkeit und hochwertige Arbeitsplätze zu verantworten.
  • CDU/CSU stehe für Technologieoffenheit: Neben Elektromobilität sollen auch Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe und Hybridtechnologien künftig eine Rolle spielen.

AfDdagegen

  • Seit über 14 Jahren seien CO2-Einsparungen durch E-Autos nicht nachvollziehbar belegt worden; statt Nachweise zu erbringen, werde die Steuerbefreiung für weitere fünf Jahre verlängert.
  • Die Gesamtbilanz von Elektroautos müsse Rohstoffabbau, Batterieherstellung, Recycling sowie die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung einbeziehen – dies bleibe unberücksichtigt.
  • Die AfD fordert Steuergerechtigkeit durch einheitliche Besteuerung aller Antriebsarten nach Gewicht und Leistung statt einer selektiven Begünstigung.

SPDdafür

  • Die Verlängerung gebe Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, die nötige Planungssicherheit beim Umstieg auf ein E-Auto.
  • E-Autos machten Deutschland unabhängiger, da weniger fossile Energien importiert werden müssten.
  • Die Steuerbefreiung wirke direkt, ohne Antrag und ohne Bürokratie, und sei durch ihre Befristung bis 2035 haushaltspolitisch verantwortungsvoll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung entspreche einer eigenen Forderung der Fraktion und sei ein wichtiges Symbol für die Verkehrswende.
  • Die Diskussion über ein mögliches europäisches Verbrenner-Aus erzeuge Verunsicherung bei Unternehmen, die ihre Investitionsentscheidungen bereits auf die geltenden Rahmenbedingungen ausgerichtet hätten.
  • Darüber hinaus regt die Fraktion eine weitergehende Reform der Kfz-Steuer hin zu einem Bonus-Malus-System an, das CO2-Ausstoß stärker bepreist.

Die Linkeenthalten

  • Die Steuerbefreiung begünstige Halter teurer Elektrofahrzeuge stärker als Eigentümer günstigerer Modelle und sei damit sozialökologisch nicht durchdacht.
  • Die Linke fordert stattdessen einen Systemwechsel: gezielte Förderung von E-Mobilität etwa für Pflegedienst-Flotten sowie eine Extrasteuer für große, schwere Verbrenner.
  • Notwendig seien zudem Investitionen in den ÖPNV und Radverkehr sowie eine Entlastung städtischer Straßen von zu vielen und zu großen Fahrzeugen.

Quellen

Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Bundestag, 4. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1926, 21/3106, 21/3107

✅ Angenommen per Handzeichen

SozialesJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beriet den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Das Gesetz weitet Sicherheitsüberprüfungen auf den KRITIS-Sektor aus und ermöglicht künftig systematische Recherchen in sozialen Netzwerken und auf öffentlich zugänglichen Internetplattformen. Neu eingeführt werden erweiterte Anzeigepflichten für sicherheitsüberprüfte Personen, eine Fiktionsregelung zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung für Bundesbeamte sowie beamtenrechtliche Änderungen zur Fürsorgepflicht des Staates.

CDU/CSUdafür

  • Spionage und Sabotage durch fremde Mächte erfordern, dass KRITIS-Betreiber auf sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können.
  • Die Ausweitung der Netzrecherche auf alle Überprüfungsarten und die Erweiterung der Anzeigepflichten helfen, Manipulationen und Erpressbarkeit durch fremde Mächte zu erkennen.
  • Die neue Fiktionsregelung bei der Beihilfebearbeitung sorgt dafür, dass Polizistinnen, Soldaten und Bundesbeamte ihre Auslagen für medizinische Versorgung zügig erstattet bekommen.

AfDdagegen

  • Das Gesetz ermächtigt Prüfbehörden, Recherchen auf allen öffentlich zugänglichen Internetplattformen einschließlich sozialer Netzwerke durchzuführen, ohne die Drei-Sphären-Theorie des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen.
  • Menschen in sicherheitsrelevanten Bereichen können vom Staat mindestens dieselben Menschenrechtsstandards erwarten wie Tatverdächtige in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • Die ausgeweiteten Anzeigepflichten — einschließlich Insolvenzen, Zwangsvollstreckungen und Ermittlungsverfahren im Ausland sowie für Partner — schaffen nach Ansicht der Fraktion ein dauerhaftes Misstrauensregister.

SPDdafür

  • Verfassungsfeinde oder Akteure im Sinne Moskaus dürfen keine sicherheitssensiblen Aufgaben übernehmen; das Gesetz stellt sicher, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
  • Die Möglichkeit, in sozialen Medien nach möglichen verfassungsfeindlichen Positionen zu suchen, entlastet die Behörden bei Überprüfungen.
  • Die Fiktionsregelung für die Beihilfebearbeitung mit einer vierjährigen Befristung und einer Widerrufsregelung sichert Fairness und Transparenz für die Betroffenen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Sicherheitsüberprüfungen sind ein wichtiges Instrument, um den Rechtsstaat und die Gesellschaft vor Verfassungsfeinden und Spionen zu verteidigen; die systematische Auswertung öffentlicher Social-Media-Profile ist ein wichtiger Baustein.
  • Besonders riskant ist die Ausweitung des Zeitraums, in dem Personen ohne Sicherheitsüberprüfung an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig sein können, auf bis zu acht Wochen.
  • Statt an dieser Stelle Abstriche zu machen, hätte die Koalition die Ressourcen stärken, Personal aufstocken und Verfahren digitalisieren sollen; die Verfahrensdigitalisierung bis Anfang 2030 ist deutlich zu spät.

Die Linkedagegen

  • Die beabsichtigten Regelungen führen dazu, dass Menschen mit internationalem Hintergrund kaum mehr eine Chance haben, eine Sicherheitsüberprüfung zu bestehen, da Kontakte von Angehörigen in Staaten auf der Staatenliste zum Problem erklärt werden.
  • Das Gesetz gibt freie Bahn für etwa 100 000 zusätzliche Internetrecherchen und lässt biometrische Bilder der sicherheitsüberprüften Person und ihrer Angehörigen in Bilderdatenbanken einfließen, was die Privatsphäre weiter schleift.
  • Die Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung bei der Einstellung von Soldaten begleitet die Verschärfungen und wird als widersprüchlich bewertet.

Quellen

Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1846, 21/2580, 21/3073

✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung) / Aufstehen (3. Beratung)

VerteidigungInnere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung reformiert den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durch ein erstmals eigenständiges integriertes Gesetz mit erweiterten Befugnissen gegen Spionage, Sabotage, Extremismus und Cyberangriffe. Zudem werden die Kompetenzen der Feldjäger ausgeweitet, das Sicherheitsüberprüfungsverfahren für Bundeswehrangehörige modernisiert und beschleunigt sowie Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten für fremde Mächte ohne zeitliche Befristung genehmigungspflichtig gemacht.

CDU/CSUdafür

  • Für den MAD wird erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen, was Rechtssicherheit und Transparenz erhöht und von Sachverständigen gelobt wurde.
  • Die Befugnisse der Feldjäger wurden im parlamentarischen Prozess erweitert: u. a. Identitätsfeststellungen, Festhalten verdächtiger Personen, Beschlagnahme von Gegenständen wie Drohnen sowie eigenverantwortliche Sicherung militärischer Konvois.
  • Die Reform der Sicherheitsüberprüfungen beschleunigt das Verfahren und baut den bestehenden Rückstau ab, ohne das Schutzniveau zu senken.

AfDdagegen

  • Die erweiterten MAD-Befugnisse seien in einem politischen Klima bedenklich, in dem legitime Regierungs- und Machtkritik als Extremismus dargestellt werde.
  • Konkret kritisiert wird die Befugnis des MAD, nachrichtendienstliche Erkenntnisse an Vermieter, Arbeitgeber und Hausbanken weiterzugeben, was anhand eines Fallbeispiels aus Hessen als schwerwiegender Grundrechtseingriff dargestellt wird.
  • Die Nachrichtendienste bräuchten keine neuen Befugnisse, sondern Reformen; solange Fehlverhalten wie im geschilderten Fall möglich sei, werde das Gesetz abgelehnt.

SPDdafür

  • Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mache eine konsequente Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands notwendig; das Gesetz sei ein zentraler Baustein der Zeitenwende.
  • Der MAD erhält eine klare, transparente Rechtsgrundlage, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, während die richterliche Kontrolle durch zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln gestärkt wird.
  • Die Abschaffung der bisherigen Zehnjahresfrist für Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten für fremde Mächte schließt eine sicherheitsrelevante Lücke, die laut Presseberichten bereits ausgenutzt worden sei.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Anpassung des MAD-Gesetzes an neue Herausforderungen wie die Brigade in Litauen sei grundsätzlich richtig und längst überfällig gewesen.
  • Bei § 52 des MAD-Gesetzes bestehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des unzureichenden Schutzes von Grundrechten im Spannungs- und Verteidigungsfall, die trotz Anhörung nicht behoben wurden.
  • Die Aufhebung der Zehnjahresfrist für ehemalige Soldatinnen und Soldaten wird ausdrücklich begrüßt; gleichzeitig kritisiert die Fraktion das Fehlen von Reformen bei anderen Sicherheitsgesetzen als unverantwortlich.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz rüste den MAD zu einer operativen Eingriffsbehörde auf, die tief in die Privatsphäre eindringen dürfe, teils ohne ausreichende richterliche Kontrolle.
  • Zentrale Regelungen würden in parlamentarisch unkontrollierbare Dienstvorschriften ausgelagert; zudem drohten durch die Auslandsbefugnisse des MAD Doppelstrukturen mit dem BND, die Effizienz und Kontrolle schwächten.
  • Grundlegende Sicherheitsdefizite wie struktureller Rechtsextremismus in der Bundeswehr würden von der Bundesregierung nicht anerkannt, während Eingriffsrechte massiv ausgebaut werden.

Quellen

CO2-Bepreisung abschaffen (AfD-Antrag)

Bundestag, 4. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/227

❌ Antrag abgelehnt: 138 Ja · 444 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die AfD forderte die sofortige Abschaffung der CO2-Bepreisung auf Heizöl und Gas sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Außerdem sollten alle EU-Klimaregulierungen wie der Green Deal und der CO2-Grenzausgleich unverzüglich gestoppt werden. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

CDU/CSU

  • Eine vollständige Abschaffung der CO2-Bepreisung sei nicht Teil des Koalitionsvertrags — das GEG solle technologieoffener, nicht gestrichen werden
  • Klimapolitik müsse wirtschaftlich tragbar bleiben, aber der Ordnungsrahmen für Energieeffizienz bleibe notwendig
  • Eine sofortige Abschaffung aller EU-Klimaregulierungen sei unrealistisch und schade deutschen Exportinteressen

AfD

  • Die CO2-Bepreisung sei ein verstecktes „Heizungsgesetz durch die Hintertür" — sie mache Öl- und Gasheizungen unbezahlbar
  • Nicht die Technologie solle bestimmen, wie Menschen heizten, sondern die freie Entscheidung der Bürger
  • Der EU-Green Deal und alle damit verbundenen Regulierungen seien sofort und ersatzlos zu beenden

SPD

  • Die CO2-Bepreisung sei ein marktwirtschaftliches Instrument zur Lenkung von Investitionen in saubere Energien
  • Eine Abschaffung würde langfristige Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen zerstören
  • Klimaschutz und bezahlbares Heizen ließen sich verbinden — durch Förderung, nicht durch Abschaffung von Lenkungspreisen

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die CO2-Bepreisung sei das effektivste Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen — ihre Abschaffung sei klimapolitisch fahrlässig
  • Der Antrag zeige, dass die AfD keinen ernsthaften Plan für die Energiewende habe
  • Deutschland gefährde damit seine internationalen Klimaverpflichtungen und die Wettbewerbsfähigkeit grüner Industrien

Die Linke

  • Die CO2-Bepreisung belaste vor allem einkommensschwache Haushalte — das Problem sei aber die soziale Ausgestaltung, nicht das Instrument selbst
  • Die Lösung sei ein Energiegeld für alle, das die Mehrbelastung ausgleiche — nicht die ersatzlose Streichung
  • Der AfD-Antrag biete keine Alternative für Menschen, die sich das Heizen nicht leisten könnten

Quellen

Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/1928, 21/3101

✅ Angenommen per Aufstehen (zweite und dritte Beratung)

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Geothermieprojekte werden bis 2045 in das „überragende öffentliche Interesse" gestellt, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Planungssicherheit zu schaffen. Zudem werden Verfahren im Berg- und Wasserrecht gestrafft, Speicher und Geothermieanlagen im Außenbereich baurechtlich privilegiert und Regelungen zur finanziellen Absicherung möglicher Bergschäden eingeführt. Ein begleitender Entschließungsantrag befasst sich u. a. mit dem Potenzial der Abwasserwärme.

CDU/CSUdafür

  • Geothermie ist eine grundlastfähige erneuerbare „Heimatenergiequelle", unabhängig von Tageszeit und Wetter, die Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele stärkt.
  • Das Gesetz schafft durch die Verzahnung von Wasser- und Bergrecht sowie Fristverkürzungen Planungssicherheit und beschleunigt Verfahren spürbar.
  • Die Regelung zur finanziellen Absicherung von Bergschäden – etwa durch Haftpflichtversicherung oder Bergschadensausfallkasse – sowie die bestehende Bergschadensvermutung schützen Bürgerinnen und Bürger im Schadensfall.

AfDdagegen

  • Geothermie habe in der Vergangenheit nachweislich Schäden verursacht – von Grundwasserverunreinigungen über Erdbeben bis hin zu beschädigten Häusern – und sei für das dicht besiedelte Deutschland ungeeignet.
  • Das Gesetz verzichte auf verpflichtende Mindestversicherungssummen und eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr und lasse Bürger mit den Risiken allein.
  • Statt auf verlässliche Kernenergie zu setzen, würden hier mit dem Sondervermögen Milliarden in eine riskante und teure Technologie gepumpt.

SPDdafür

  • Geothermie biete eine dauerhaft verfügbare, klimaneutrale Wärmequelle und stärke die Versorgungssicherheit; die Bergschadensvermutung erleichtere Betroffenen bereits heute die Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Mit dem überragenden öffentlichen Interesse, Fristverkürzungen und Digitalisierung werden bewährte Beschleunigungsinstrumente konsequent auf die Geothermie angewandt.
  • Speicher und Geothermieanlagen werden baurechtlich im Außenbereich privilegiert, dabei aber mit klaren Flächengrenzen und kommunaler Einbindung umsichtig umgesetzt.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz enthalte nur kosmetische Änderungen bei der Geothermie und nutze das Vorhaben gleichzeitig, um in anderen Bereichen zurückzurudern – etwa durch eine Verschiebung der Klimaziele für Wärmenetze um fünf Jahre und die Streichung der E-Kerosinquote.
  • Der Trinkwasserschutz müsse klar und unmissverständlich im Gesetz verankert werden, ebenso eine saubere Trennung zwischen hydrothermaler Geothermie und petrothermaler Geothermie mit Fracking-ähnlichen Methoden.
  • Für leistungsfähige Wärmenetze und den Geothermieausbau fehle ausreichende Förderung, obwohl das Sondervermögen bereitstehe.

Die Linkedagegen

  • Geothermie habe ein enormes Potenzial von rund 300 Terawattstunden jährlich, doch das Gesetz enthalte keine konkreten Ausbauziele und sei damit ungenügend.
  • Statt Finanzierungen und Förderprogramme bereitzustellen, die Städten und Gemeinden die hohen Anfangsinvestitionen ermöglichen, würden lediglich Planungsverfahren bevorzugt und Beteiligungsrechte eingeschränkt.
  • Bohrungen in Trinkwasserschutzgebieten sollten nach dem Vorsorgeprinzip ausgeschlossen werden; auch der fehlende Ausschluss petrothermaler Geothermie mit Fracking-ähnlichen Methoden sei ein schweres Versäumnis.

Quellen

Steueränderungsgesetz 2025

Bundestag, 4. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 · Beschlussempfehlung: 21/3104 · Finanzbericht: 21/3105
Koalitionsfraktionen dafür · Bündnis 90/Die Grünen und AfD dagegen · Die Linke enthalten

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält eine Reihe steuerlicher Änderungen. Kernpunkte sind die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent, die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen. Hinzu kommen die steuerlich gesonderte Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen, die Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck und die Steuerbefreiung für Prämien olympischer und paralympischer Athletinnen und Athleten.


CDU/CSUdafür

  • Die Absenkung der Gastromehrwertsteuer sichere Arbeitsplätze in einer personalintensiven Branche unter hohem Kostendruck und erhalte gastronomische Angebote besonders im ländlichen Raum.
  • Die Anhebung der Entfernungspauschale entlaste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen; der progressive Einkommensteuertarif erkläre, warum höhere Einkommen dabei eine höhere absolute Entlastung erhielten.
  • Die Erhöhung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sowie Bürokratieabbau im Vereinsrecht seien konkrete Anerkennung für das Ehrenamt als Rückgrat der Gesellschaft.

AfDdagegen

  • Die Absenkung der Gastromehrwertsteuer werde durch den Ausschluss von Getränken unnötig kompliziert; ein einheitlicher Satz von 7 Prozent ohne Ausnahmen wäre der bessere Schritt gewesen.
  • Die Pendlerpauschale von 38 Cent je Kilometer sei laut Sachverständigen nicht kostendeckend; die AfD fordere stattdessen 50 Cent sowie die Abschaffung der CO2-Steuer als strukturelle Ursache hoher Fahrtkosten.
  • Die steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen bedeute 160 Millionen Euro Steuerausfall zugunsten von Organisationen, die sich nach AfD-Ansicht politisch gegen die Partei positionieren; die gleichzeitige Verdoppelung der steuerlich geförderten Parteispenden sei ein „schamloser Griff in die Staatskasse".

SPDdafür

  • Die Senkung der Gastromehrwertsteuer helfe kleinen und mittleren Betrieben, die unsere Stadtteile prägten, und sichere Arbeitsplätze gerade für Menschen mit schwierigem Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Die Anhebung der Entfernungspauschale sei eine spürbare Entlastung für Menschen, die täglich lange Wege zur Arbeit zurücklegten.
  • Die steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen stärke Mitbestimmung, Tarifbindung und damit die Demokratie im Land.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Mehrwertsteuerabsenkung für die Gastronomie koste Bund und Länder rund 4 Milliarden Euro jährlich, ohne dass ein positiver Wirtschaftsimpuls zu erwarten sei; der IWF habe ausdrücklich vor solchen sektorspezifischen Ermäßigungen gewarnt.
  • Die Anhebung der Entfernungspauschale begünstige vor allem Hochverdiener mit langen Pendelstrecken; eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1 500 Euro hätte deutlich mehr Menschen entlastet.
  • Die Koalition versäume es, Gewerbesteuer-Schlupflöcher zu schließen und die kommunale Finanzkrise zu adressieren, obwohl dies im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei.

Die Linkeenthalten

  • Die Kosten des Gesetzes gingen zur Hälfte zulasten von Ländern und Kommunen, denen das Wasser bereits bis zum Hals stehe, was dem im Koalitionsvertrag zugesagten Konnexitätsprinzip widerspreche.
  • Sowohl die Gastromehrwertsteuer als auch die Entfernungspauschale kämen unteren Einkommensgruppen kaum zugute, während Gutverdiener am stärksten profitierten.
  • Notwendig sei stattdessen eine Steuerpolitik, die Riesenerbschaften angemessen besteuere, die Vermögensteuer wieder einsetze und ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeldsystem einführe.

Quellen

Antrag für Visa für Afghanen mit Aufnahmezusage

Bundestag, 3. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/3031

❌ Antrag abgelehnt: 130 Ja · 441 Nein · 0 Enthaltungen

MigrationAußenpolitik

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte mit ihrem Antrag, dass die Bundesregierung Visa für alle afghanischen Staatsangehörigen erteilt, die eine Aufnahmezusage erhalten haben, und bestehende Gerichtsentscheidungen dazu umsetzt. Im Mittelpunkt standen rund 2.000 Personen, die sich zum Zeitpunkt der Debatte in Pakistan aufhielten und auf ihre Einreise nach Deutschland warteten. Parallel dazu empfahl der Innenausschuss, einen inhaltlich verwandten früheren Antrag der Grünen (Drucksache 21/1542) abzulehnen, was ebenfalls beschlossen wurde.

CDU/CSU0 Ja · 195 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Koalition halte rechtlich verbindliche Aufnahmezusagen nach § 23 Aufenthaltsgesetz ein; das Visumsverfahren diene dabei der Sicherheits- und Identitätsprüfung, die erst in diesem Stadium erfolge.
  • Das Bundesaufnahmeprogramm, das nicht Ortskräften, sondern von NGOs ausgewählten Personen zugutekam, sei zu Recht beendet worden; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe einen solchen Stopp bereits im August 2025 für zulässig erklärt.
  • Freiwillige Aufnahmen über verbindliche Zusagen hinaus werde es nicht mehr geben; wer die Bundesregierung dafür kritisiere, dass sie Personen ohne Rechtsanspruch dennoch finanzielle Unterstützung anbiete, zeige, welch Geistes Kind er sei.

AfD0 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Deutschland sei als souveräner Staat berechtigt zu entscheiden, wer ins Land komme; dieses Recht leite sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab und stehe über jeder Aufnahmezusage der Vorgängerregierung.
  • Die Kriminalstatistik weise seit 2015 über 108.000 schwere Straftaten durch afghanische Tatverdächtige aus; wer unter diesen Umständen die Aufnahme weiter vorantreibe, handle gegen die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung.
  • Das Ortskräfteverfahren sei ein „organisierter Etikettenschwindel", bei dem NGOs die Auswahl kontrollierten; zudem stehe der Vorwurf im Raum, dass im Auswärtigen Amt Visa trotz gefälschter Papiere ausgestellt worden seien.

SPD0 Ja · 110 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die rund 2.000 noch wartenden Personen in Pakistan hätten deutsche, keine pakistanischen Aufnahmezusagen erhalten; dieses Versprechen müsse eingehalten werden.
  • Es gehe nicht um Zahlen, sondern um Menschen, um Schicksale und um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt.
  • Das Angebot der Bundesregierung, Personen Geld dafür zu zahlen, nicht auszureisen, sei zynisch und unwürdig, weil das Geld an der afghanischen Grenze ohnehin abgenommen werde.

Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Menschen mit Aufnahmezusage seien bereits sicherheitsüberprüft; dennoch würden Gerichte die Bundesregierung durch Zwangsgelder zur Einhaltung ihrer eigenen Zusagen zwingen müssen.
  • Innenminister Dobrindt habe im Innenausschuss zugesichert, Ortskräfte würden aufgenommen, und wenige Tage später 78 Ortskräften und ihren Angehörigen die Zusage entzogen.
  • Zu Weihnachten drohten 650 Schutzsuchenden die Abschiebung aus Pakistan zurück nach Afghanistan; die evangelische Kirche unterstütze mit Kollektengeldern die Betroffenen dabei, ihr Recht einzuklagen.

Die Linke53 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Alle Aufnahmezusagen seien erteilt worden, während die SPD regierte; wer Menschen aufgefordert habe, Afghanistan zu verlassen, müsse sich nun auch um sie kümmern.
  • Es sei willkürlich, zwischen den verschiedenen Aufnahmeprogrammen zu unterscheiden, da Frauenrechtsaktivistinnen, Journalisten und Richter gleichermaßen gefährdet seien, unabhängig davon, auf welcher Liste sie stünden.
  • Dass manche Betroffenen mittlerweile vor dem Bundesverfassungsgericht klagen müssten und die evangelische Kirche sie dabei mit 100.000 Euro aus Kollekten unterstütze, zeige das Versagen der Bundesregierung.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Haushaltsgesetz 2026

Bundestag, 28. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2062, 21/2063

✅ 322 Ja · ❌ 252 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Bundestag hat in dritter Beratung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2026 abgestimmt. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses auf Drucksachen 21/2062 und 21/2063, den Entwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Zuvor waren Änderungsanträge der AfD sowie von Bündnis 90/Die Grünen in der zweiten Beratung abgelehnt worden.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

AfD0 Ja · 130 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Der Redner Dr. Michael Espendiller erklärte, der wirtschaftliche Abschwung sei „einer mit Ansage" gewesen und von der AfD seit Jahren vorhergesagt worden.
  • Er warf den übrigen Fraktionen vor, auf Warnungen nicht reagiert zu haben, und bezeichnete entsprechende Erklärungsversuche als „Augenwischerei".
  • Er schilderte, aus dem eigenen Umfeld die Frage erhalten zu haben, warum das Parlament die Lage nicht begreife und nichts unternehme.

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 68 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Haushalt 2026: Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung

Bundestag, 26. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2014, 21/2061

✅ 324 Ja · ❌ 274 Nein · 0 Enthaltungen

VerteidigungWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag hat über den Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung) in der Ausschussfassung abgestimmt. Der Verteidigungshaushalt 2026 umfasst rund 108 Milliarden Euro, davon 39 Milliarden Euro aus der Bereichsausnahme von der Schuldenbremse und 26 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Vorgesehen sind u. a. Mittel für Rüstungsbeschaffung, Munition, Infrastruktur, Personal sowie die Unterstützung der Ukraine in Höhe von 11,5 Milliarden Euro.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Deutschland reagiere nicht mehr nur, sondern agiere: Der Haushalt sende ein klares Signal an Bündnispartner und schaffe mit der Bereichsausnahme Planungssicherheit und Glaubwürdigkeit.
  • Investitionen in persönliche Schutzausrüstung, Munitionsbestände, Infrastruktur sowie den Cyber Innovation Hub seien notwendig, um die Bundeswehr technologisch und strukturell fit zu machen.
  • Wer verteidigungsfähig sei, schrecke ab; wer es nicht sei, lade ein — deshalb müsse der personelle und materielle Aufwuchs der Bundeswehr konsequent vorangetrieben werden.

AfD0 Ja · 141 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Mehr als jeder zweite Euro der Verteidigungsausgaben werde durch Schulden finanziert; die entstehende Tilgungslast werde Deutschland bis 2036 nahezu handlungsunfähig machen.
  • Das Beschaffungssystem sei aus der Zeit gefallen: Trotz Rekordausgaben seien weniger Luftabwehrsysteme einsatzbereit als vor der Zeitenwende, und Projekte wie die F126 oder der Digitalfunk gerieten zu Milliardengräbern.
  • Die Mittel für die Ukraine seien in der Bereinigungssitzung auf 11,5 Milliarden Euro erhöht worden, gleichzeitig sei einer der größten Korruptionsskandale in der Ukraine bekannt geworden — die Bundesregierung müsse lückenlose Aufklärung einfordern.

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Mit dem Haushalt erhalte die Bundeswehr Zahlungs-, Ausstattungs- und Fähigkeitssicherheit; Deutschland erfülle seinen Bündnisbeitrag und stärke die eigene Wehrhaftigkeit gegenüber Russlands Angriffskrieg.
  • Investitionen in Munitionsbestände, gepanzerte Fahrzeuge, Cyber- und Informationsraum sowie den freiwilligen Wehrdienst seien notwendig, weil Diplomatie militärischen Rückhalt und Abschreckung brauche.
  • Die Reform der Schuldenregeln für Verteidigung sei entscheidend gewesen, damit Deutschland seiner sicherheitspolitischen Bündnisverantwortung gerecht werden und gleichzeitig in Bildung und Infrastruktur investieren könne.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 78 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Eine nationale Fähigkeitsplanung liege fünf Monate nach den Entscheidungen in Den Haag noch immer nicht vor; ohne diese Grundlage sei dem Haushalt nicht zuzustimmen.
  • Beim Digitalfunk der Landstreitkräfte — rund 11 Milliarden Euro teuer — gebe es keinerlei Entwarnung: Der Zeitplan sei völlig unklar, und das Projekt schwäche derzeit die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
  • Die Bereichsausnahme dürfe keine Ewigkeitsgarantie haben; mittelfristig müsse Verteidigung wieder aus dem Kernhaushalt finanziert werden, denn Verteidigungsfähigkeit setze auch eine stabile Gesellschaft und geordnete Staatsfinanzen voraus.

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Dem „Whatever it takes"-Etat für Verteidigung stehe ein Sozialkahlschlag gegenüber: Die 83 Milliarden Euro des Kernhaushalts entsprächen zusammen den Ausgaben für Forschung, Wohnen, Bildung, Familie, Gesundheit und Wirtschaft.
  • Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass aus „Whatever it takes" nicht „Geld spielt keine Rolle" werden dürfe — die Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld werde verletzt.
  • Parlamentarischer Staatssekretär Hartmann habe den Bundestag bei einer Routineanfrage zur Zahl verbündeter NATO-Streitkräfte in Deutschland nachweislich belogen; antiparlamentarisches Verhalten müsse Konsequenzen haben.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Bundestag, 14. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1505, 21/2073, 21/2146 Nr. 1.12, 21/2778, 21/2779

✅ Angenommen per Handzeichen (2. + 3. Beratung)

JustizDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz führt die elektronische Präsenzbeurkundung im deutschen Notariat ein. Notarielle Urkunden sollen künftig direkt digital erstellt werden, indem Beteiligte ihre Unterschrift auf einem digitalen Unterschriftenpad leisten und der Notar eine qualifizierte elektronische Signatur erteilt. Der bisherige „Medienbruch" — digitale Vorbereitung, Ausdruck, analoge Unterschrift, erneutes Einscannen — soll damit entfallen. Zudem werden Regelungen zum Umgang mit ausländischen Urkunden und zur elektronischen Zustellung getroffen.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz beseitige unnötige Ineffizienz: Ausdrucken, Unterschreiben und erneutes Einscannen koste Zeit, Nerven und Ressourcen.
  • Die Bundesnotarkammer bezeichne das Gesetz als „Meilenstein in der Digitalisierung" und habe die Änderung ausdrücklich eingefordert.
  • Einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 22,9 Millionen Euro in der Verwaltung stünden jährliche Entlastungen von 5,6 Millionen Euro gegenüber.

AfDdagegen

  • Die Wahl zwischen digitaler und körperlicher Urkunde treffe nach dem Gesetzentwurf der Notar, nicht die Beteiligten — ein Wahlrecht der Bürger bestehe ausdrücklich nicht.
  • Wenn Notare das analoge Angebot nach und nach einstellten, werde der Bürger absehbar keine Wahl mehr haben, auch wenn die Papierform formal noch erlaubt sei.
  • Da der Staat die notarielle Beurkundung für viele Vorgänge zwingend vorschreibe, müsse er auch sicherstellen, dass Bürger beim Notar selbst zwischen körperlicher und elektronischer Urkunde wählen könnten.

SPDdafür

  • Das Gesetz ermögliche es, bislang papiergebundene notarielle Urkunden in die digitale Gegenwart zu überführen und Medienbrüche zu verhindern.
  • Notarielle Urkunden könnten künftig qualifiziert elektronisch signiert und direkt digital an Behörden übermittelt werden, etwa bei Vorkaufsrechtsmitteilungen bei Grundstücksgeschäften.
  • Auch der Umgang mit ausländischen Urkunden werde modernisiert: Konsularbeamte könnten die Echtheit künftig elektronisch attestieren.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz verfestige mit dem Unterschriftenpad eine technische Insellösung ohne konkretes Enddatum, anstatt an bestehende Technologien wie den digitalen Personalausweis oder die EU-Wallet anzuknüpfen.
  • In der Anhörung zum Vorgängerentwurf sei von Experten festgestellt worden, das Gesetz sei in vielen Aspekten technisch bereits veraltet, bevor es überhaupt in Kraft trete.
  • Es wäre zumindest richtig gewesen, die Übergangstechnologie zeitlich zu befristen, um eine Perspektive zur vollständigen Digitalisierung klar zu eröffnen — wie es in anderen Bereichen, etwa im Zahlungsverkehr, Standard sei.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz enthalte viel zu Software-Abläufen, aber zu wenig zu den Menschen, deren Daten betroffen seien — Fragen zu Zugriff, Speicherdauer und Haftung blieben offen.
  • Ein „angemessen sicher" reiche nicht aus, wenn es um Häuser, Erbschaften und die wichtigsten Entscheidungen im Leben gehe.
  • Nicht jeder Mensch habe guten Zugang zum digitalen Raum; eine sozial gerechte Digitalisierung dürfe niemanden ausschließen oder stärker benachteiligen.

Quellen

Geoschutzreformgesetz: Schutz geografischer Angaben reformiert

Bundestag, 14. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1510, 21/1936, 21/2146 Nr. 1.7, 21/2758

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt EU-Vorgaben zum Schutz geografischer Angaben um und erweitert diesen Schutz erstmals auch auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Bisher geschützte Produkte wie Schwarzwälder Schinken oder Spreewaldgurken bleiben weiterhin geschützt; neu hinzu kommen etwa Solinger Messer oder Meissner Porzellan. Das Gesetz führt zudem eine neue Rechtsform der Erzeugervereinigung ein und schafft durch eine Verordnungsermächtigung die Grundlage, auch Nichtmitglieder von Schutzgemeinschaften an deren Finanzierung zu beteiligen.

CDU/CSUdafür

  • Geografische Angaben stehen für Qualität, Tradition und Herkunft; das Gesetz schließt bisherige Schutzlücken und erweitert den Schutz auf handwerkliche und industrielle Produkte.
  • Die Reform stärkt die Schutzgemeinschaften im Weinbau, indem künftig auch Nichtmitglieder, die von der Arbeit der Gemeinschaften profitieren, zur Finanzierung beitragen müssen.
  • Das Gesetz erfüllt europäische Vorgaben und sichert deutschen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt.

AfDdagegen

  • Die unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und handwerklich-industrieller Erzeugnisse führt zu zwei unnötigen Antragsbehörden und damit zu vermeidbarer Bürokratisierung.
  • Die neu eingeführte behördliche Marktüberwachung auch im digitalen Handel sei nicht notwendig, da bisherige marken- und wettbewerbsrechtliche Instrumente bereits einen wirksamen Schutz gewährleistet hätten.
  • Geografische Herkunftsangaben sollten für alle Erzeugnisse wie echte geistige Eigentumsrechte ausgestaltet und die Rechtsdurchsetzung im zivilrechtlichen und registerrechtlichen Bereich belassen werden.

SPDdafür

  • Das Gesetz modernisiert den Geoschutz durch ein Phasenmodell und erweitert ihn auf industriell-handwerkliche Produkte, was Europa im Zusammenspiel mit nationaler Gesetzgebung einzigartige Traditionen stärkt.
  • Mit der Verordnungsermächtigung wird die Finanzierung der Schutzgemeinschaften auf solide Füße gestellt, sodass auch Nichtmitglieder zur Finanzierung beitragen können.
  • Für die krisengeplagte Weinbranche sendet das Gesetz das wichtige Signal, dass der Ernst der Lage erkannt wurde und die Arbeitsfähigkeit der Schutzgemeinschaften dauerhaft gesichert werden soll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Reform ermöglicht es, geografische Angaben auch im industriellen Bereich europaweit einheitlich zu schützen, was regionale Wertschöpfung und Traditionen stärkt.
  • Es wird bedauert, dass die Anerkennung von Erzeugervereinigungen nicht ins Gesetz selbst aufgenommen wurde, sondern dem Verordnungsweg überlassen bleibt.
  • Die Marktüberwachung verbleibt bei mindestens 16 Länderbehörden ohne einheitliche Standards; eine zentrale Bundesbehörde, wie vom Bundesrat gefordert, wäre vorzugswürdig gewesen.

Die Linkedagegen

  • Die im Gesetz festgeschriebenen Kürzel „g.U." und „g.g.A." seien für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den ersten Blick verständlich und schufen Verwirrung statt Transparenz.
  • Die Kontrolle der Herkunftsangaben verbleibe ohne zentrale Koordinierung bei den Ländern, was weder gerecht noch effizient sei und Missbrauch begünstige.
  • Das Gesetz schütze im Ergebnis eher Unternehmensinteressen als Verbraucherinnen und Verbraucher.

Quellen

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/1849, 21/2466, 21/2669 Nr. 23, 21/2777

✅ Angenommen per Handzeichen (Artikel 1: CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen dafür; Die Linke dagegen)

Justiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von 5 000 auf 10 000 Euro an – erstmals seit der Festsetzung im Jahr 1993. Zugleich werden bestimmte Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen, um sowohl die Amtsgerichte in der Fläche zu stärken als auch die Spezialisierung der Landgerichte auszubauen. Darüber hinaus werden Berufungs- und Beschwerdewertgrenzen sowie weitere prozessuale Regelungen angepasst.

CDU/CSUdafür

  • Der Zuständigkeitsstreitwert sei seit über 30 Jahren nicht angepasst worden und daher inflationsbedingt dringend zu erhöhen.
  • Die Stärkung der Amtsgerichte sichere eine ortsnahe, bürgernahe und barrierefreie Justiz, auch für Menschen in ländlichen Regionen mit weiten Wegen zum nächsten Landgericht.
  • Das Gesetz sei ein erster wichtiger Schritt; weitere Reformen des Zivilprozessrechts, etwa eine umfassende ZPO-Reform, seien bereits geplant.

AfDdafür (Artikel 1) / Bedenken vorgetragen

  • Die Erhöhung des Streitwerts und die Stärkung der Amtsgerichte werden grundsätzlich begrüßt, weil dadurch der ländliche Raum und rechtsuchende Bürger mit kurzen Wegen gestärkt würden.
  • Die geplante Spezialisierung werde so nicht funktionieren, wie die Anhörung gezeigt habe; die Einrichtung von Fachkammern erfordere Investitionen in Schulungen, Personal und IT-Systeme.
  • Die Ausbildung von Richtern für neue Fachkammern dauere 12 bis 18 Monate; eine realistische Umsetzungsdauer von fünf bis zehn Jahren werde im Gesetz nicht berücksichtigt.

SPDdafür

  • Der Zuständigkeitsstreitwert von 5 000 Euro sei ein Relikt aus D-Mark-Zeiten; die allgemeine Inflation seit 1993 betrage rund 70 Prozent, während der Streitwert um null Prozent angepasst worden sei.
  • Die Anhebung sowie die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Streitigkeiten an die Amtsgerichte – etwa nachbarrechtlicher Streitigkeiten mit Ortskenntnis – stärkten die Amtsgerichte.
  • Das Gesetz entspreche einem ausdrücklichen Wunsch der Länder und sei ein notwendiger erster Schritt vor der geplanten großen ZPO-Reform.

Bündnis 90/Die Grünendafür

*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)*

Die Linkedagegen

  • Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10 000 Euro bedeute, dass Menschen bis zu dieser Grenze ohne zwingenden anwaltlichen Beistand gegen große Unternehmen, Versicherungen oder Anwaltskanzleien antreten müssten – ein strukturelles Machtgefälle zulasten der Schwächeren.
  • Durch die Erhöhung des Streitwerts landeten viele bau- und architektenrechtliche Verfahren künftig automatisch bei den Amtsgerichten, obwohl dort die über Jahre aufgebaute Expertise der spezialisierten Baukammern an Landgerichten fehle.
  • Ohne Anwalt seien für Betroffene – etwa von digitaler Gewalt – komplexe Verfahrensregeln kaum zu bewältigen; das Kostenrisiko schrecke ab und schwäche letztlich diejenigen, die Recht am nötigsten bräuchten.

Quellen

Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780, 21/2781

✅ Angenommen per Handzeichen (2. + 3. Lesung)

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft die Grundlage für ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, das zunächst an ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden soll. Klagen auf Zahlung bis zu 10.000 Euro sollen künftig vollständig digital – von der Einreichung über die Verhandlung bis zur Entscheidung – auf einer bundeseinheitlichen Plattform geführt werden können. Das Gesetz sieht Evaluierungszyklen nach zwei, vier und acht Jahren vor und enthält eine Absenkung der Verfahrensgebühr für das Onlineverfahren.

CDU/CSUdafür

  • Das Onlineverfahren ist ein Paradigmenwechsel im Rechtssystem und ermöglicht einen vollständig digital geführten Zivilprozess.
  • Eine Evaluierung bereits nach zwei Jahren in dieser Legislaturperiode war der Fraktion besonders wichtig, um frühzeitig zu prüfen, ob Kommunikationsplattform und Strukturierungsregeln funktionieren.
  • Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle von bis zu 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte bis 2030 könne sich Deutschland Reformverzögerungen nicht leisten.

AfDdagegen

  • Die standardisierte Eingabemaske berge die Gefahr, dass individuelle Falldetails verloren gehen und das Grundrecht auf rechtliches Gehör damit eingeschränkt werde.
  • Die Regelung zur mündlichen Verhandlung sei irreführend: Obwohl der Gesetzentwurf dem Wortlaut nach einen Verhandlungstermin bei Antrag vorsehe, ermögliche ein Verweis auf eine EU-Verordnung dem Gericht, diesen Antrag abzulehnen.
  • Beklagte, die gegen ihren Willen in einen Prozess gezogen werden, könnten sich das Verfahren nie aussuchen und würden so in ein neuartiges Verfahren mit eingeschränkten Rechten gezwungen.

SPDdafür

  • Das Gesetz ermögliche Bürgerinnen und Bürgern einen nutzerfreundlichen, barrierefreien und einfachen Zugang zur Justiz für Zahlungsklagen.
  • Als Reallabor mit Evaluierungszyklen werde genau beobachtet, ob etwa die Waffengleichheit zwischen Kläger- und Beklagtenseite gewährleistet sei.
  • Die Absenkung der Verfahrensgebühr für das Onlineverfahren setze einen Anreiz zur Nutzung des neuen Formats.

Bündnis 90/Die Grünendafür

*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente überliefert)*

Die Linkedagegen

  • Der Gesetzentwurf sei zu stark technikorientiert und zu wenig sozial gedacht; Menschen ohne Internetzugang oder digitale Routine drohten vom Zugang zum Recht ausgeschlossen zu werden.
  • Freiwilligkeit des Onlineverfahrens sei nur dann echte Freiwilligkeit, wenn analoge Alternativen gleichwertig erhalten blieben – dies sei im Gesetz nicht garantiert.
  • Datenschutz, IT-Sicherheit und Verfahrensfairness in der Erprobungsphase seien ungeklärt; Reallabore dürften kein rechtsfreier Raum sein.

Quellen

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1852, 21/2461, 21/2669 Nr. 18, 21/2775

✅ Angenommen per Aufstehen

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Verlängerung der Fristen für die verbindliche Einführung der elektronischen Akte in der Justiz um ein Jahr vor. Darüber hinaus enthält er Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern, einschließlich der Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschern, sowie Änderungen des Stiftungsregisterrechts.

CDU/CSUdafür

  • Die bundesweite Geltung der E-Akte wird als wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Justiz bewertet, auch wenn die verpflichtende Einführung um ein Jahr verschoben wird.
  • Aus der Praxis stammende Rückmeldungen werden als Grundlage für die Verschiebung angeführt; künftig werden bundeseinheitliche statt föderaler Einzellösungen gefordert.
  • Erprobungs- und Experimentierklauseln werden als Instrument empfohlen, um Erfahrungen zu sammeln, bevor neue Regelungen bundesweit ausgerollt werden.

AfDdagegen

  • Die bloße Verschiebung der verbindlichen Fristen wird als unzureichend bewertet, weil eine ehrliche Analyse der Ursachen für das bisherige Scheitern ausbleibe.
  • Es wird kritisiert, dass die Reform trotz eines Beschlusses vor acht Jahren vielfach noch immer nicht umgesetzt ist, ohne dass Gründe wie fehlendes Geld, fehlender Umsetzungswille oder andere Faktoren aufgeklärt wurden.
  • Die vorgesehene Fristverlängerung werde nicht die letzte sein; auch die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat könne daran nichts ändern, weil dieser im aktuellen Kontext kaum rechtzeitig wirken könne.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünendagegen

Die Linkedafür

  • Das Zögern über Jahre statt zielgerichteter Unterstützung wird als eigentliche Ursache der Umsetzungsprobleme benannt.
  • Gefordert werden verbindliche technische Mindeststandards, verlässliche Ausstattung und ausreichend Personal in den Gerichten sowie ein gemeinsames Investitions- und Modernisierungsprogramm von Bund und Ländern.
  • Zur Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschern in das Gerichtsdolmetschergesetz werden Nachbesserungen verlangt, insbesondere die Anerkennung translationswissenschaftlicher Abschlüsse mit nachgewiesener Praxis als Zugangsvoraussetzung.

Quellen

Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam und EU–Singapur

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1897, 21/1898

✅ Angenommen per Aufstehen (beide Gesetzentwürfe)

Wirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag hat in zweiter Beratung und Schlussabstimmung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beschlossen: das Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 21/1897) sowie das Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 21/1898). Beide Abkommen zielen auf den Schutz gegenseitiger Investitionen ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte die Annahme beider Gesetzentwürfe empfohlen (Beschlussempfehlung Drucksache 21/2757).

CDU/CSUdafür

  • Investitionsschutzabkommen dieser Art werden als Baustein einer strategischen Handelspolitik gesehen, die Sicherheit durch Handel und Sicherheit im Handel verbindet.
  • Deutschland als Handelsnation müsse strategischen und einseitigen Abhängigkeiten durch mehr Handel mit mehr unterschiedlichen Partnern begegnen.
  • Die Handelspolitik verbinde deutsche Interessen mit den Stärken und Bedürfnissen der Partnerländer und diene so einem ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Ansatz.

AfDdafür

  • Freier Austausch von Waren und Dienstleistungen sei eine der wichtigsten Grundlagen des deutschen wirtschaftlichen Erfolgs und habe seit Gründung der Bundesrepublik Millionen gutbezahlter Arbeitsplätze geschaffen.
  • Sinkende Zölle senkten Importpreise, stärkten die Exportwirtschaft und führten zu mehr Wachstum für alle Beteiligten; Geld verbleibe bei Bürgern und Betrieben statt beim Staat.
  • Freihandel stärke Souveränität: Eine exportorientierte Nation wie Deutschland bleibe nur dann unabhängig, wenn sie ihre Absatzmärkte diversifiziere.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünendagegen (Vietnam) / enthalten (Vietnam, laut Protokoll Enthaltung) · dagegen (Singapur)

  • Mehr Handelsabkommen seien grundsätzlich notwendig angesichts der Weltlage, doch müssten sie der Wirtschaft wirklich nutzen.
  • Die vorliegenden Abkommen seien traditionelle, überkommene Investitionsschutzabkommen, die Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit erzeugten statt Klarheit zu schaffen.
  • Ausländische Unternehmen könnten den deutschen Staat vor nicht-öffentlichen Investitionsschutzgerichten verklagen, was zu Unklarheit darüber führe, ob Urteile solcher Gerichte oder das Grundgesetz gelte.

Die Linkedagegen (beide Abkommen)

~~~ *Keine Wortmeldung im Plenum; Rede zu Protokoll gegeben.*


Quellen

Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam und EU–Singapur

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1897, 21/1898

✅ Angenommen per Aufstehen (beide Gesetzentwürfe)

Wirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu Investitionsschutzabkommen ab: eines vom 30. Juni 2019 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 21/1897) sowie eines vom 19. Oktober 2018 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 21/1898). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme beider Gesetzentwürfe auf Grundlage seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/2757.

CDU/CSUdafür

  • Strategische Handelspolitik diene dazu, einseitige Abhängigkeiten als wirtschaftliches Risiko zu reduzieren.
  • Mehr Handel mit mehr unterschiedlichen Partnern schaffe sowohl Sicherheit durch als auch Sicherheit im Handel.
  • Die Abkommen seien Teil einer Wirtschaftswende, die den Standort Deutschland stärken solle.

AfDdafür

  • Sinkende Zölle senkten Importpreise, entlasteten Verbraucher und Unternehmen und förderten Investitionen sowie Produktivität.
  • Freihandel stärke die Souveränität einer exportorientierten Nation durch Diversifizierung der Absatzmärkte.
  • Klar definierte Verträge schafften Rechtssicherheit und begegneten Bedenken einer Umgehung nationaler Parlamente.

SPDdafür

  • (Keine eigene Wortmeldung in der Debatte im vorliegenden Ausschnitt.)

Bündnis 90/Die Grünenenthalten (Vietnam) / dagegen (Singapur)

  • Die vorliegenden Abkommen seien traditionelle, überkommene Investitionsschutzabkommen, die Rechtsunsicherheit statt Rechtssicherheit schüfen.
  • Ausländische Unternehmen könnten auf Basis solcher Abkommen den deutschen Staat vor nicht-öffentlichen Investitionsschutzgerichten verklagen, was das Verhältnis zum Grundgesetz unklar lasse.
  • Die Bundesregierung solle stattdessen moderne Handelsabkommen abschließen, wie es der Vorgängerregierung etwa im Verhältnis zum Mercosur gelungen sei.

Die Linkedagegen

  • (Keine eigene Wortmeldung im vorliegenden Ausschnitt; Rede zu Protokoll gegeben.)

Quellen

EnWG-Novelle: Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146, 21/2793, 21/2794

✅ Angenommen per Handzeichen (Aufstehen in der Schlussabstimmung)

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Bundestag beriet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Die Novelle setzt EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz um, regelt unter anderem Energy Sharing, Smart-Meter-Ausbau, Absicherungsstrategien gegen Strompreisschwankungen sowie Übergangsregelungen für Kundenanlagen und Biomethananlagen. Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem Änderungen zu Energiespeichern, Eigenverbrauch bei Netzengpässen und der Außenbereichsprivilegierung für Speicher ergänzt.

CDU/CSUdafür

  • Energiespeicher werden dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet und im Außenbereich privilegiert, um Planungsverfahren zu erleichtern.
  • Der geschützte Eigenverbrauch bei PV-Anlagen soll auch bei Netzabriegelungen so weit wie möglich gewahrt bleiben.
  • Energy Sharing ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien innerhalb eines Netzgebietes und stärkt regionale Wertschöpfung.

AfDdagegen

  • Das Gesetz gehe auf einen Entwurf aus der Ampel-Zeit zurück und setze die als verfehlt bewertete Energiepolitik fort.
  • Sachverständige hätten in der öffentlichen Anhörung massive Kritik geäußert, unter anderem wegen fehlenden Bürokratieabbaus und überschießender Umsetzung europäischer Vorgaben.
  • Die Pflicht zum beschleunigten Smart-Meter-Einbau stelle einen abgelehnten Eingriff ins Eigentum dar; statt Symptombekämpfung bei Strompreisschwankungen sei ein energiepolitischer Neustart mit grundlastfähiger Stromerzeugung nötig.

SPDdafür

  • Die Novelle setzt Energy Sharing um und erleichtert die Weitergabe erneuerbarer Energie an Letztverbraucher, auch für kommunale Kleinstunternehmen und Energiegenossenschaften.
  • Im parlamentarischen Verfahren wurde eine Außenbereichsprivilegierung für Speicher im Baugesetzbuch verankert sowie klargestellt, dass Abriegelungen von PV-Anlagen nur als Ultima Ratio erfolgen dürfen.
  • Übergangsfristen für Biomethananlagen und Kundenanlagen sowie Erleichterungen beim bidirektionalen Laden und bei der Wärmeplanung wurden ergänzt.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Umsetzung der EU-Vorgaben sei sinnvoll, doch die eigentlichen Herausforderungen der Energiewende würden mit der Novelle nicht angegangen.
  • Beim Smart-Meter-Roll-out, der bei nur 3 Prozent liege, reagiere die Koalition mit Abwarten statt mit konkreten Maßnahmen in dieser Novelle.
  • Die Koalition kündige zwar schnelle Vorschläge an, verschiebe Lösungen aber laut Entschließung auf das nächste Jahr, obwohl Lösungen bereits ausgearbeitet vorlägen.

Die Linkeenthalten


Quellen

Änderung des Tierarzneimittel- und des Apothekengesetzes

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1938, 21/2668

✅ 238 Ja · ❌ 120 Nein · 28 Enthaltungen

GesundheitWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt europäische Vorgaben im Tiergesundheitsrecht um. Er verschiebt das Meldedatum für den Antibiotikaeinsatz bei Hunden und Katzen auf 2029, vereinfacht Mitteilungspflichten bei der Antibiotikagabe von halbjährlich auf jährlich und lockert das Versandverbot für Tierarzneimittel, die für nicht lebensmittelliefernde Tiere bestimmt sind. Damit werden zugleich Änderungen am Tierarzneimittelgesetz und am Apothekengesetz vorgenommen.

CDU/CSU151 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 57 n.a.

  • Der Gesetzentwurf wird genutzt, um EU-Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig Bürokratie in der Landwirtschaft spürbar abzubauen.
  • Das von der Vorgängerregierung einseitig vorgezogene Meldedatum für den Antibiotikaeinsatz wird auf das Jahr 2029 verschoben, um die Brüsseler Vorgaben eins zu eins umzusetzen.
  • Das Gesetz ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen.

AfD0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 72 n.a.

  • Das Gesetz wird als Bürokratiemonster bezeichnet, das trotz gegenteiliger Versprechen zusätzliche Bürokratie schaffe.
  • Zusagen des zuständigen EU-Kommissars, keine übermäßige neue Bürokratie entstehen zu lassen, werden als nicht verlässlich eingestuft.
  • Die Fraktion spricht sich grundsätzlich für mehr Eigenverantwortung, Subsidiarität und die Bewahrung kleiner Betriebe und des Mittelstands aus und lehnt die Umsetzung der EU-Verordnung ab.

SPD86 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 34 n.a.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 41 Nein · 0 Enthaltungen · 44 n.a.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 28 Enthaltungen · 36 n.a.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669, 21/2754, 21/2755

✅ 309 Ja · ❌ 0 Nein · 238 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 vor. Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds und soll vollständig an Haushalte, Gewerbe- und Industriekunden weitergegeben werden. Im bundesweiten Durchschnitt würden die Netzentgelte für Haushalte um rund 17 Prozent, für Gewerbekunden um rund 21 Prozent und für Industriekunden um rund 25 Prozent sinken.

CDU/CSU198 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Wirtschaft brauche niedrigere Energiekosten; mit dem Zuschuss werde eine zusätzliche Entlastung für das Jahr 2026 geschaffen.
  • Die Netzentgelte für durchschnittliche Industriekunden sänken von knapp 6,7 auf 2,8 Cent je Kilowattstunde, was Sicherheit für Arbeitsplätze und den Standort Deutschland bedeute.
  • Man habe gemeinsam mit der SPD eine Regelung gefunden, die die Balance zwischen Transparenz und bürokratischem Aufwand halte.

AfD0 Ja · 0 Nein · 121 Enthaltungen · 30 n.a.

  • Die Verwendung von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Netzentgeltentlastung sei der Grund, dass die AfD nicht dagegen stimme.
  • Das Geld im Klimafonds sei jedoch Steuergeld, das zuerst eingetrieben und dann als Entlastung ausgegeben werde; eine geringere Schröpfung sei keine echte Entlastung.
  • Die einmalige Rückzahlung könne nur ein erster Schritt sein; nötig sei ein fundamentaler Richtungswandel hin zu einem marktwirtschaftlichen Kraftwerkspark und der Abschaffung von CO2-Abgaben.

SPD111 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Strompreise seien im Vergleich mit anderen Ländern weiterhin zu hoch, und die Lage insbesondere in der Industrie sei ernst; daher sei es richtig zu handeln.
  • Neben der Abschaffung der Gasspeicherumlage und der Senkung der Stromsteuer sei die Senkung der Netzentgelte ein weiterer Schritt der Koalition zur Entlastung.
  • Das beste Mittel für eine langfristig bezahlbare Energieversorgung sei und bleibe der Ausbau der erneuerbaren Energien; alles andere wäre Illusion.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 73 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Es sei richtig und gut, dass es einen Zuschuss zu den Netzentgelten gebe, aber die Ausgestaltung sei das Problem: Ein Jahr sei für Unternehmen zu kurz, um Planungssicherheit zu schaffen.
  • Die Netzentgeltentlastung verteile sich ungleich über das Land; eine Offshore-Netzumlage würde eine gleichmäßigere Entlastung für alle ermöglichen.
  • Beim Kohleausstieg sei es bemerkenswert, dass die AfD gegen die Entschädigungen für die LEAG sei; dieses Geld gehöre den Beschäftigten in der Lausitz und diene der Arbeitssicherung.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 43 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Der Zuschuss für ein Jahr sei besser als nichts, reiche aber nicht aus; darüber hinaus gebe es nur Ankündigungen, etwa zur angekündigten Strompreissenkung für alle.
  • Eine finanziell nachhaltige Lösung bestünde darin, den Staat stärker am Eigenkapital der Netzbetreiber zu beteiligen, um Finanzierungskosten zu senken und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker zu berücksichtigen.
  • Gebraucht werde eine langfristige und faire Lösung für die Verbraucher, für den Klimaschutz und für eine stabile Netzinfrastruktur.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Änderungsantrag zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669, 21/2753, 21/2756

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 244 Ja · 313 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Der Änderungsantrag zielte darauf ab, die Stromsteuer nicht nur für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft, sondern für alle Unternehmen und privaten Haushalte auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sah bereits Entlastungen für energieintensive Unternehmen sowie Modernisierungen im Bereich E-Mobilität und dezentrale Energieerzeugung vor.

CDU/CSU0 Ja · 199 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Dr. Florian Dorn betonte, das Gesetz entlaste gezielt bis zu 600 000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft um rund 2,8 Milliarden Euro jährlich.
  • Dr. Stefan Korbach erklärte, verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeute, zunächst dort anzusetzen, wo Wertschöpfung entstehe, und verwies darauf, dass eine breitere Entlastung wünschenswert gewesen wäre, aber nicht finanzierbar sei.
  • Beide Unionsredner hoben hervor, dass das Gesetz Rechtssicherheit, Bürokratieabbau und Planungssicherheit für rund 10 Millionen Beschäftigte schaffe.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.

  • Rainer Groß kritisierte, die Bundesregierung ziere sich, mutig für Bürger und Wirtschaft zu handeln, und forderte eine Stromsteuersenkung für alle — bis hin zur vollständigen Abschaffung der Steuer.
  • Groß bemängelte, die bürokratische Abwicklung der Steuerentlastung koste allein 47 Millionen Euro und sei damit zu teuer.
  • Die AfD-Fraktion verwies auf ihren eigenen Antrag zur dauerhaften Absenkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß und forderte die Union auf, diesem zuzustimmen.

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Michael Thews hob hervor, das Gesetz schaffe Planungssicherheit und Entlastung für die Wirtschaft und sei ein starkes Signal für den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb.
  • Thews erläuterte, die Abschaffung der Anlagenverklammerung bringe mehr Rechtssicherheit für dezentrale Stromerzeugung, unter anderem beim Mieterstrommodell.
  • Als weiteren Fortschritt nannte Thews die Klarstellung, dass Biomasse, Klär- und Deponiegas uneingeschränkt als erneuerbare Energien gelten, sowie die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden von Elektrofahrzeugen.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Michael Kellner begrüßte die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden und beim Speichern, kritisierte aber, dass die Stromsteuersenkung nur ein Siebtel der rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland und keine einzige Familie entlaste.
  • Kellner illustrierte den seiner Ansicht nach verbleibenden Bürokratieirrsinn am Beispiel einer Bäckerei, bei der in der Backstube der reduzierte Stromsteuersatz gelte, im Café vorne jedoch nicht.
  • Die Grünen legten einen Änderungsantrag vor, der eine Stromsteuersenkung für alle Unternehmen und Haushalte um mindestens 100 Euro vorsehe, und forderten CDU/CSU und SPD zur Zustimmung auf.

Die Linke43 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Christian Görke warf der Koalition vor, trotz angekündigtem Bürokratieabbau mit dem Gesetz einen „Haufen neuer Bürokratie" zu schaffen, etwa durch Formularaufwand für Bäcker und Fleischer beim Thekenverkauf.
  • Görke kritisierte, das gesamte Dienstleistungsgewerbe — darunter Autowerkstätten, Frisiersalons, Hafenanlagen und Logistiker — gehe bei der Entlastung leer aus.
  • Die Linke kündigte an, für den Änderungsantrag der Grünen zu stimmen, da private Haushalte weiterhin rund ein Viertel mehr als vor dem Ukrainekrieg für Strom zahlten.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksache 21/2719

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD fordert die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Die Kommission soll Abhängigkeiten in Wertschöpfungsketten und bei kritischen Rohstoffen identifizieren, chinesische Investitionen in kritische Infrastruktur analysieren und konkrete Handlungsoptionen erarbeiten. Grundlage ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Prinzip des De-Risking statt De-Coupling.

CDU/CSUdafür

  • Die Kommission soll Abhängigkeiten in Lieferketten und bei kritischen Rohstoffen identifizieren und legislative sowie exekutive Handlungsvorschläge erarbeiten.
  • Deutschland dürfe nicht einseitig strategisch abhängig sein bei Rohstoffen, seltenen Erden oder Mikrochips, da dies das Land verwundbar mache.
  • Ein solches Gremium sei keine Absage an Marktwirtschaft oder Handel, sondern diene dazu, Souveränität aus eigener Stärke zu schaffen.

AfDdafür

  • China sei mittlerweile Deutschlands wichtigster Handelspartner nach Volumen; ein Rückzug wäre verheerend, doch dürfe man sich in keine Abhängigkeiten begeben.
  • Es brauche das Prinzip der Reziprozität: Kooperationen und Investitionen dürften nur erfolgen, wenn Deutschland im gleichen Maße Marktzugang erhalte.
  • Die Kommission müsse klare Instrumente erarbeiten, um deutsche Unternehmen vor Übernahmen zu schützen, die nicht im nationalen Interesse liegen; eine stärkere parlamentarische Anbindung wäre jedoch wünschenswert.

SPDdafür

  • China nutze Rohstoff- und Wertschöpfungsketten konsequent zur Wahrung eigener Interessen, wie zuletzt im Zollstreit mit den USA gezeigt.
  • Die Kommission solle China-spezifische Risiken identifizieren, Bewusstsein schaffen und von anderen Ländern lernen; dabei müsse auch die Stimme der Beschäftigten Gehör finden.
  • Das Thema dürfe mit der Gründung der Kommission nicht ad acta gelegt werden; es brauche konsequente Weiterarbeit.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Regierung reagiere auf bekannte Abhängigkeiten lediglich mit einem weiteren Arbeitskreis, statt konsequent zu handeln; das Wissen sei längst vorhanden.
  • Es brauche eine Chinapolitik aus einem Guss mit härterer Gangart gegenüber unfairem Wettbewerb, etwa bei der Öffnung staatlicher Auftragsvergabe auf Gegenseitigkeit.
  • Auch eine Kommission nehme der Regierung nicht ab, eine eigene Strategie zu entwickeln und hinter den deutschen Unternehmen zu stehen.

Die Linkeenthalten

  • Deutschland und die EU sollten auf Entspannung der Beziehungen zu China hinwirken und vielversprechende Kooperationen in Zukunftstechnologien zum gegenseitigen Nutzen vertiefen.
  • Eine Sonderkommission für ein bestimmtes Land habe es so noch nicht gegeben; ob das in der ohnehin angespannten Lage das richtige Signal sei, bezweifle die Fraktion.
  • Unfairen Handelspraktiken müsse selbstbewusst entgegnet werden, doch seien vertrauensbildende Offenlegungsmechanismen und diplomatische Entspannung der richtige Weg.

Quellen

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer „Sea Guardian"

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2069, 21/2650

✅ 387 Ja · ❌ 169 Nein · 3 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN ab. Die Operation ist seit 2016 im Mittelmeer aktiv und umfasst Seeraumüberwachung, Lagebildaustausch sowie die Bekämpfung von Waffenschmuggel und Terrorismus. Deutschland kann im Rahmen des Mandats bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten einsetzen. Die Kosten des Mandats wurden mit 0,8 Millionen Euro angegeben.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt könne Deutschland nicht davon profitieren, dass andere den freien Seehandel garantieren, ohne selbst einen Beitrag zu leisten.
  • Sea Guardian leiste einen Beitrag gegen Waffenschmuggel und terroristische Bedrohungen, schütze kritische Infrastruktur und sichere internationale Seewege, die auch für die Energieversorgung unabdingbar seien.
  • Da die NATO-Partner bei der Sicherung der Ost- und Nordflanke auf Deutschland bauten, erwarteten sie umgekehrt auch Unterstützung bei der Sicherung der Südflanke.

AfD0 Ja · 126 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

  • Es habe so gut wie keine messbaren Ergebnisse der Operation in den letzten Jahren gegeben, weshalb eine Verlängerung nicht zu rechtfertigen sei.
  • Sea Guardian sei im Kern nichts anderes als eine reine Kooperationsplattform, bei der Bundeswehrschiffe lediglich beim Eintritt ins Mittelmeer kurzzeitig angemeldet würden.
  • Die bisherige Praxis, im Mittelmeer aufgegriffene Migranten nach Europa zu bringen, mache die an Sea Guardian beteiligten Streitkräfte zum unfreiwilligen Unterstützer irregulärer Migration.

SPD113 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Sea Guardian trage seit 2016 dazu bei, das Mittelmeer sicherer zu machen, schütze die südliche Grenze des NATO-Bündnisgebiets und bewahre Europa vor dem Übergreifen von Instabilität und Organisierter Kriminalität.
  • Die Mission sei Ausdruck einer modernen Sicherheitsarchitektur, die auf Kooperation, Prävention und Partnerschaft setze und Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie der integrierten Sicherheit verwirkliche.
  • Die Sicherheit Deutschlands beginne nicht erst an den Grenzen, sondern auf See; gerade in einer Zeit zunehmender internationaler Krisen brauche es Verlässlichkeit und Bündnistreue.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Ohne das durch Sea Guardian erstellte Lagebild wäre die NATO auf dem Mittelmeer nahezu blind; die Operation ermögliche es, verdächtige Schiffe zu identifizieren und im Ernstfall zu beschlagnahmen.
  • Sea Guardian sei gelebte Bündnissolidarität: Deutschland zeige Flagge im Mittelmeer, während Frankreich bei der Seeraumüberwachung in der Ostsee aktiv sei.
  • Im August sei das Seenotrettungsschiff „Ocean Viking" von der libyschen Küstenwache beschossen worden, wobei ein der NATO unterstelltes Schiff den Notruf unbeantwortet gelassen habe; dieser Vorfall müsse aufgeklärt und jede Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache beendet werden.

Die Linke0 Ja · 42 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Trotz zahlreicher Überwachungsoperationen — Irini, Sea Guardian, Frontex, Satelliten, Drohnen — seien allein in diesem Jahr über 1.500 Tote und Vermisste im Mittelmeer gemeldet worden; das sei kein Zufall, sondern politisch gewollt.
  • Die von der NATO gesammelten Daten über Schiffsbewegungen landeten bei Frontex und den Küstenwachen und dienten dazu, Menschen auf der Flucht systematisch abzuwehren.
  • Sea Guardian diene der Kontrolle des Mittelmeerraums und der Abschottung Europas; mit den eingesetzten Schiffen ließen sich stattdessen unzählige Menschenleben retten.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer „Eunavfor Med Irini"

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2068, 21/2648, 21/2649

✅ 313 Ja · ❌ 182 Nein · 69 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitikMigration

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI ab. Die Mission hat den Auftrag, das UN-Waffenembargo gegen Libyen auf See durchzusetzen sowie Schleusernetzwerke zu bekämpfen. Deutschland beteiligt sich derzeit mit Personal im Hauptquartier in Rom sowie mit Luftaufklärung; die Mandatsobergrenze liegt bei 300 Soldatinnen und Soldaten mit einem Kostenrahmen von rund 21,7 Millionen Euro bis Ende 2026.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Mission sei Ausdruck des Willens der EU, an der Südflanke Europas Verantwortung zu übernehmen, und leiste trotz der Schwächen des Waffenembargos im Bereich Lageaufklärung wichtige Arbeit.
  • Der Rückzug aus der Mission würde Russland und seinem Afrika-Korps ermöglichen, entstehende Lücken in der Region zu füllen, wie es nach dem Abzug aus Mali und dem Sahel geschehen sei.
  • Die Mission stehe beispielhaft für den vernetzten Ansatz europäischer Sicherheitspolitik, bei dem diplomatische, entwicklungspolitische und militärische Mittel ineinandergreifen.

AfD0 Ja · 128 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Die bisherige Bilanz der Mission sei mit nur drei festgestellten Verstößen gegen das Waffenembargo bei über 20 000 abgefragten Schiffen wirkungslos; laut Bundesregierung seien dabei keine Waffen beschlagnahmt worden.
  • Das Mandat enthalte entwicklungs- und außenpolitische Aufträge wie die Förderung von Gemeinden entlang von Migrationsrouten, was nach Auffassung der Fraktion organisierte Schlepperei decke statt sie zu bekämpfen.
  • Aufgegriffene Migranten würden nicht nach Afrika zurückgebracht, sondern nach Europa verteilt; die Mission sei daher kein Instrument zur Grenzsicherung, sondern Teil eines Schleppernetzes.

SPD113 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die SPD unterstütze den Antrag, weil Verantwortung unteilbar sei; wer europäische Friedenspolitik mit Neinstimmen gestalten wolle, solle sich fragen, wem das nütze.
  • Die Ablehnung durch die AfD öffne faktisch die Tür für Russland, sein Afrika-Korps in der Region einzusetzen.
  • Das Parlament trage eine Fürsorgepflicht gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, die im Namen des Bundestages einen verantwortlichen und gefährlichen Job leisteten.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 9 Nein · 67 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Ampelregierung habe bewusst die Unterstützung der libyschen Küstenwache aus dem Mandat gestrichen, weil diese für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werde; die neue Bundesregierung schreibe diese Unterstützung nun wieder in den Mandatstext.
  • Die Vereinten Nationen hätten in ihrer Überprüfungsmission festgestellt, dass die europäische Unterstützung für die libysche Küstenwache die Begehung von Verbrechen begünstigt habe.
  • Mit der Enthaltung mache die Fraktion deutlich, dass der Kernauftrag — die Durchsetzung des Waffenembargos — wichtig sei, eine deutsche Beteiligung an Ausbildung und Ausstattung der libyschen Küstenwache aber nicht akzeptiert werde.

Die Linke0 Ja · 45 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Seit Beginn der Operation seien über 20 000 Schiffe abgefragt und rund 800 kontrolliert worden, doch nur drei Schiffe mit Waffenverstößen gefunden worden — eine mehr als miserable Quote für über 20 Millionen Euro im Jahr.
  • Irini kooperiere mit der libyschen Küstenwache, die Geflüchtete abfange und in Lager zurückbringe, in denen versklavt, gefoltert und vergewaltigt werde, während zivile Seenotretter blockiert und kriminalisiert würden.
  • Die Fraktion sieht in der Mandatsverlängerung keine Antwort auf die mehr als 30 000 Toten und Vermissten im Mittelmeer der vergangenen zehn Jahre, sondern eine Fortsetzung von Abschottung unter vorgeschobenen Zielen.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Schwarzarbeit: Zoll-Kontrollen werden digitalisiert

Amtlich: Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1930, 21/2670

✅ 322 Ja · ❌ 50 Nein · 207 Enthaltungen

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf modernisiert und digitalisiert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Kontrollen sollen künftig risikobasiert erfolgen, mit Datenabgleich zwischen Behörden. Friseur-, Kosmetikgewerbe und plattformbasierte Lieferdienste werden als Schwerpunktbranchen aufgenommen, das handwerkliche Fleischerhandwerk wird herausgenommen. Abgestimmt wurde über die Ausschussfassung.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz stärke das Handwerk und sorge für fairen Wettbewerb, indem für Meisterbetrieb und Barbershop dieselben Regeln gälten.
  • Friseur- und Kosmetikgewerbe würden auf Wunsch des Handwerks zur Schwerpunktbranche; ehrliche Betriebe erfüllten die Pflichten ohnehin schon.
  • Handwerkliche Fleischereien zählten künftig nicht mehr als Schwerpunktbranche, was rund 95 Prozent der Betriebe entlaste.

AfD1 Ja · 2 Nein · 128 Enthaltungen · 20 n.a.

  • Der Entwurf setze auf mehr Staat, Kontrolle und Regulierung und ignoriere, dass Schattenwirtschaft auch Reaktion auf zu hohe Abgaben und zu komplexe Vorschriften sei.
  • Die bisherige Regelung habe oft die Falschen getroffen und Betriebe unter Generalverdacht gestellt, die korrekt arbeiteten.
  • Der Schwerpunkt der Fraktion lag auf der aus ihrer Sicht unzureichenden Aufarbeitung von Cum-Cum und Cum-Ex.

SPD117 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Schwarzarbeit sei Wirtschaftskriminalität; das Gesetz gebe dem Zoll digitale Verfahren und stärkere Ermittlungsbefugnisse.
  • Künftig zähle nicht die Anzahl der Kontrollen, sondern deren Qualität durch einen risikobasierten Ansatz und moderne Datenanalyse.
  • Man reagiere gezielt auf Brennpunkte wie Barbershops, Nagelstudios und Lieferdienste und entlaste, wo kein erhöhtes Risiko bestehe.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 77 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der risikobasierte Grundgedanke und der Datenaustausch zwischen Behörden seien richtig.
  • Die Ausnahme für handwerkliche Fleischereien schaffe eine Lücke, die die Skandalfleischindustrie zur Ausbeutung von Billiglöhnern ausnutzen werde.
  • Positiv seien die Einstufung der Lieferdienste als Risikobranche und längere Aufbewahrungsfristen bei Cum-Cum; man fordere die Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie.

Die Linke0 Ja · 48 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Das Gesetz ziele vor allem auf Steuereinnahmen und Wettbewerbsbedingungen statt auf den Schutz der Betroffenen.
  • Branchen wie Fleischerei und Landwirtschaft, wo Gewerkschaften Ausbeutung sähen, würden ausgenommen.
  • Betroffene litten unter Täter-Opfer-Umkehr; Ausgebeutete müssten bedingungslos geschützt, Ausbeuter bestraft werden.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

NIS-2-Umsetzungsgesetz: Cybersicherheit für Staat und Wirtschaft

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11, 21/2782, 21/2783

✅ Angenommen per Aufstehen

DigitalesInnere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um und regelt wesentliche Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Er verpflichtet besonders wichtige Einrichtungen zu Risikoanalysen, Notfallplänen und Verschlüsselungslösungen und stärkt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem wird ein Chief Information Security Officer (CISO) des Bundes im BSI verankert und der Bundesverwaltung die Möglichkeit gegeben, kritische Komponenten von Anbietern aus sicherheitsgefährdenden Staaten zu untersagen.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie schließt eine jahrelange Verzögerung aus der Ampel-Zeit und stärkt die Cybersicherheit in Deutschland.
  • Mit dem CISO Bund als Vizepräsidentenstelle im BSI und der Einbeziehung der gesamten Bundesverwaltung setzt der Staat ein Vorbildsignal gegenüber der Wirtschaft.
  • Der Mechanismus zur Untersagung kritischer Komponenten wurde im Einvernehmen mit betroffenen Ministerien und unter Anhörung der Wirtschaft gestaltet.

AfDdafür

  • Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist längst überfällig, da die Frist zum Schutz kritischer Infrastrukturen bereits im Oktober 2024 abgelaufen war.
  • Der Gesetzentwurf erreicht einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheitsstandards und dem Schutz vor Überbürokratisierung, auch für kleinere Unternehmen.
  • Die Erweiterung der BSI-Unterstützung auf Fälle von Ausländerextremismus gegen auswärtige Belange Deutschlands wurde als wichtiger Punkt begrüßt.

SPDdafür

  • Deutschland gehört zu den am häufigsten durch staatliche Akteure attackierten Ländern weltweit; das Gesetz stärkt die digitale Souveränität durch den Fokus auf europäische Komponenten in kritischer Infrastruktur.
  • Die Einbeziehung der gesamten Bundesverwaltung ist sowohl eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der Wirtschaft als auch eine zentrale Sicherheitsfrage.
  • Die Möglichkeit, kritische Komponenten von Anbietern aus autoritären Staaten zu verbieten, erhöht die Resilienz der kritischen Infrastruktur.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Der ursprüngliche Regierungsentwurf erhielt in der Anhörung einhellig vernichtende Kritik aller Sachverständigen; die Verbesserungen durch die Koalition werden anerkannt, reichen aber nicht aus.
  • Das Gesetz enthält kein verantwortungsvolles, transparentes und vom Bundesverfassungsgericht gefordertes IT-Schwachstellenmanagement, was die Sicherheit des Landes schwächt und das Vorhaben auf verfassungsrechtlich unsicheres Terrain stellt.
  • NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz werden nicht kohärent aufeinander abgestimmt, was den Betreibern kritischer Infrastrukturen Schaden entstehen lässt.

Die Linkeenthalten

  • Die Regelungen orientieren sich an Beschäftigten- und Umsatzzahlen statt an der tatsächlichen Kritikalität oder Absicherungswürdigkeit eines Systems.
  • Kommunen wurden ohne rechtliche Notwendigkeit aus dem Gesetz ausgenommen, obwohl Cyberangriffe auf kommunale IT-Dienstleister bereits Millionen von Menschen betroffen haben.
  • Das BSI darf nicht als Helfershelfer für Sicherheitsbehörden fungieren, die Schwachstellen bewusst offenhalten; ein tagesaktuelles IT-Lagebild und ein echtes Schwachstellenmanagement fehlen.

Quellen

Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/575, 21/1725

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 128 Ja · 432 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaStaat & Demokratie

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion legte einen Gesetzentwurf vor, der Artikel 143h des Grundgesetzes neu fassen sollte. Kern der Änderung: Das „überragende öffentliche Interesse" sollte nicht länger für erneuerbare Energien gelten, sondern für eine stabile, wetterunabhängige und kostengünstige Energieversorgung. Gleichzeitig sollte der Verfassungsauftrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a GG) faktisch entkernt werden.

CDU/CSU0 Ja · 200 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der Entwurf sei kein Zukunftskonzept, sondern ein „Abbruchkommando", das sämtliche Investitionsgrundlagen und Planungssicherheit für Wirtschaft, Handwerk und Kommunen zerstören würde.
  • Die AfD wolle den Staat fesseln und seine Handlungsfähigkeit einschränken; das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass der Staat die Pflicht habe, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen.
  • Ein Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen und dem Kyoto-Protokoll würde Deutschland aus der internationalen Gemeinschaft katapultieren und die exportabhängige Wirtschaft in Rechtsunsicherheit stürzen.

AfD128 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Die Grundgesetzänderung solle klarstellen, dass das überragende öffentliche Interesse der sicheren, stabilen und bezahlbaren Energieversorgung gilt – nicht ideologischen CO2-Zielen.
  • Die bisherige Energiepolitik habe Deutschland die höchsten Energiepreise der Welt beschert, Unternehmen zur Abwanderung getrieben und Arbeitsplätze vernichtet; eine AfD-Regierung werde diesen Kurs umkehren.
  • Das Kyoto-Protokoll und das Pariser Abkommen sollen gekündigt, alle zentralen Klimagesetze aufgehoben und Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen sowie neu gebaut werden.

SPD0 Ja · 109 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Rückabwicklung der erneuerbaren Energien würde Deutschland in den Ruin treiben; Kommunen auf dem Land profitierten von erneuerbarer Energie, und deren Abbau würde ihnen finanzielle Mittel für Kitas, Sport und Kultur entziehen.
  • Kernenergie sei nicht günstig, nicht resilient und mangels Endlager nicht verantwortbar; Atomkraftwerke könnten in Krisen angegriffen werden und seien zudem nicht versicherbar.
  • Klimaschutz aufzugeben bedeute, Zukunft, Sicherheit und internationale Glaubwürdigkeit aufzugeben und kommenden Generationen ein Erbe aus Konflikten und Katastrophen zu hinterlassen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 74 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die AfD ignoriere den eindeutigen Stand der Klimaforschung und diskreditiere das Bundesverfassungsgericht; ihre behaupteten „Entlastungen" beruhten auf dem Wegsehen bei Klimarisiken und Folgekosten.
  • Die im Gesetzentwurf enthaltene These, gefährliche klimatische Änderungen durch CO2 seien „praktisch auszuschließen", diene fossilen Konzernen, die jahrzehntelang Erkenntnisse über den Klimawandel unter Verschluss gehalten hätten.
  • Die AfD verspreche Wirtschaft und Freiheit, wolle das Land aber an fossile Konzerne verschachern und in Abhängigkeit führen.

Die Linke0 Ja · 47 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Sonne und Wind stünden kostenfrei und unbegrenzt zur Verfügung; die Geschichte von billigem Atomstrom und teuren Erneuerbaren sei Unsinn, denn kein Atomkraftwerk rechne sich ökonomisch – ein Zitat des früheren Siemens-Chefs Kaeser.
  • Die Rückbaukosten für Atomkraftwerke betrügen eine Milliarde Euro pro Anlagenblock, ohne die Endlagerung des Atommülls einzurechnen; AKWs seien zudem störanfällig und nicht versicherbar.
  • Klimaschutz sei Umweltschutz: Die größte Gefahr für Wälder, Arten und Ernten sei der Klimawandel, nicht das Windrad; bis 2050 drohten allein in Deutschland Klimaschäden von 900 Milliarden Euro.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Gesetzentwurf zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/576, 21/1725

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 131 Ja · 443 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaAußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion brachte den Entwurf eines „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes" ein, das zentrale Klimaschutzgesetze aufheben sollte, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Zudem sollten das Kyoto-Protokoll und das Pariser Klimaabkommen gekündigt werden. Betreiber von Wind-, Photovoltaik- und weiteren Erneuerbaren-Anlagen hätten ihre Anlagen auf eigene Kosten stilllegen und rückbauen müssen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Ablehnung des Entwurfs.

CDU/CSU0 Ja · 204 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Der Gesetzentwurf fordere die vollständige Rückabwicklung der erneuerbaren Energien und würde 200 Gigawatt installierte Leistung gefährden, was als wirtschaftlicher Irrsinn im Widerspruch zur von der AfD behaupteten Versorgungssicherheit stehe.
  • Die Begründung des Gesetzentwurfs stütze sich auf Zweifel an der wissenschaftlichen Evidenz zum Klimawandel; die herrschende Lehrmeinung sei jedoch eindeutig, und das vollständige Ignorieren des Problems sei schlechtes Risikomanagement.
  • Der Austritt aus multilateralen Klimaverträgen würde Deutschland aus der Weltgemeinschaft katapultieren und die internationale Verlässlichkeit des Landes beschädigen, während die Koalition stattdessen auf einen klugen Energiemix aus Erneuerbaren, Speichern und weiteren Technologien setze.

AfD131 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 20 n.a.

  • Die bisherige Klimaschutzgesetzgebung habe mit den höchsten Energiepreisen der Welt und einer instabilen Energieversorgung die deutsche Wirtschaft zerstört und Unternehmen zur Abwanderung oder in die Insolvenz getrieben.
  • Allein durch die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke erzeuge Deutschland 15 Millionen Tonnen CO2 jährlich mehr; hätte man alle 17 deutschen Kernkraftwerke weiterlaufen lassen und neue gebaut, wären die Klimaziele ohne CO2-Steuer und ohne den Rückbau bestehender Infrastruktur erreichbar gewesen.
  • Die vorliegenden Gesetzentwürfe seien der erste Schritt zur Rückabwicklung der Energiewende, zur Abschaffung der CO2-Steuer und zur Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken, sobald die AfD Regierungsverantwortung trage.

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Der Gesetzentwurf sei kein Sanierungskonzept, sondern ein Versuch der Rückabwicklung, der Deutschland in den wirtschaftlichen Ruin treibe, da er unter anderem den Rückbau intakter Windkraftanlagen fordere und damit Kommunen, Genossenschaften und Landwirte schädige, die von regionaler Stromerzeugung profitierten.
  • Kernenergie sei weder günstig noch resilient: Atomstrom koste 40 bis 60 Cent pro Kilowattstunde, die Endlagerung sei nicht gewährleistet, und Kernkraftwerke könnten in Krisen angegriffen werden.
  • Der Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen und die beabsichtigte Außerkraftsetzung von EU-Recht seien ein Deindustrialisierungsprogramm, das für die exportabhängige Wirtschaft totale Rechtsunsicherheit bedeute.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die AfD ignoriere und diskreditiere den eindeutigen Stand der Klimaforschung sowie das Bundesverfassungsgericht; ihre angeblichen Entlastungen lebten vom Wegsehen bei Klimarisiken und Folgekosten etwa bei Dürren, Hitzestress und Hochwasser.
  • Im Gesetzentwurf stehe, durch CO2-Ausstoß verursachte gefährliche Klimaänderungen seien „praktisch auszuschließen" und lägen vor allem an kosmisch verursachter Wolkenbildung; das Mutterinstitut des klimapolitischen Ideengebers der AfD, das Institut EIKE, sei jahrelang von Exxon Mobil finanziert worden.
  • Der Gesetzentwurf wolle die Bürgerinnen und Bürger für dumm verkaufen, damit andere Milliarden verdienen könnten, und mache die AfD zum willfährigen Diener fossiler Lobbyisten, die Deutschland in die Abhängigkeit von fossilen Konzernen führen würden.

Die Linke0 Ja · 46 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Kein Klimaschutz sei viel teurer als Klimaschutz: Bis 2050 drohten allein in Deutschland Klimaschäden von 900 Milliarden Euro laut einer Studie der Bundesregierung, und Extremwetter kosteten europäische Volkswirtschaften laut EZB und Universität Mannheim bis 2029 schätzungsweise 126 Milliarden Euro.
  • Die Geschichte von billigem Atomstrom und teuren Erneuerbaren sei Unsinn: Rückbaukosten für Atomkraftwerke betrügen eine Milliarde Euro pro Anlagenblock ohne Endlagerkosten, und der frühere Siemens-Chef Kaeser habe festgestellt, dass sich kein Kernkraftwerk der Welt ökonomisch rechne.
  • Die AfD entdecke den Naturschutz nur dann, wenn es um die Verhinderung von Windrädern gehe, während sie ihn bei Autobahnen, Kohleabbau und Flughäfen für lästig halte; der Braunkohletagebau Garzweiler II umfasse 4 800 Hektar, ein einzelnes Windrad verbrauche 0,5 bis 1 Hektar.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung)

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Er zielt auf eine Verbesserung der Sammelquoten für Altgeräte und Batterien sowie auf die Anpassung von Informationspflichten für den Handel ab. Unter anderem wird durch das sogenannte Thekenmodell die Rückgabe von Elektrogeräten — darunter Einweg-E-Zigaretten — dort ermöglicht, wo sie auch verkauft werden.

CDU/CSUdafür

  • Brände auf Recyclinganlagen, wie ein konkreter Großbrand in Pirmasens, zeigen die Dringlichkeit des Handelns; das Gesetz adressiere diese Gefahr.
  • Das Thekenmodell reduziere Gefahren bei Wertstoffhöfen und verbessere die Erreichbarkeit von Rückgabestellen.
  • Die europäischen Sammelquoten müssten realistisch sein; die Fraktion setzt sich für eine Überarbeitung der WEEE-Richtlinie auf EU-Ebene ein.

AfDdagegen

  • Das Gesetz sei lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber kein echter Fortschritt — eher unnötige Arbeitsbeschaffung.
  • Statt Vorschriften und Sanktionen seien innovative Industriepartnerschaften und digitale Rückverfolgung durch Hersteller der richtige Weg.
  • Die dreijährige Glättung bei Sammelquoten sei überholt; stattdessen seien jährliche Quoten sowie marktwirtschaftliche Anreize wie eine reduzierte Mehrwertsteuer auf reparierte Produkte sinnvoller.

SPDdafür

*(keine eigene Wortmeldung in der Debatte — nur Abstimmungsrichtung protokolliert)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

*(keine eigene Wortmeldung in der Debatte — nur Abstimmungsrichtung protokolliert)*

Die Linkedagegen

*(keine eigene Wortmeldung in der Debatte — nur Abstimmungsrichtung protokolliert)*


Quellen

Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1890, 21/2303

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Agrarstatistikgesetz sowie das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Kernziel ist der Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe, indem bereits bei Behörden vorliegende Verwaltungsdaten künftig systematisch genutzt werden, anstatt Betriebe erneut direkt zu befragen. Zudem wird das Gesetz an geändertes EU-Recht angepasst.

CDU/CSUdafür

  • Jede Maßnahme zur finanziellen oder bürokratischen Entlastung der Landwirte sei richtig und wichtig, unabhängig von ihrer Größe.
  • Durch die Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten müssten bis zu 80 000 Betriebe nicht mehr direkt befragt werden.
  • Das Gesetz stehe für konkrete, wirksame Hilfen statt für Schaufensterpolitik.

AfDdafür

  • Die verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten sowie der Wegfall bestimmter Erhebungsmodule seien positive Ansätze.
  • Die tatsächliche Entlastung bleibe mit rund 10 Euro pro Betrieb jedoch symbolisch und komme im Alltag nicht spürbar an.
  • Auch ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sei zustimmungsfähig; strukturelle Digitalisierung und konsequente Vermeidung von Mehrfacherhebungen seien aber notwendig.

SPDdafür

*(Rede zu Protokoll gegeben, keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)*

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Anpassungen am Agrarstatistikgesetz seien sinnvoll und sparten Landwirtschaft und Verwaltung rund 1 Million Euro jährlich.
  • Das Gesetz hätte bereits im Vorjahr beschlossen werden können; das Scheitern damals habe unnötige Bürokratiekosten verursacht.
  • CDU/CSU und AfD seien nach dem Ampel-Bruch nicht bereit gewesen, das Gesetz noch gemeinsam mit Grünen und SPD zu verabschieden.

Die Linkedagegen

*(Rede zu Protokoll gegeben, keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)*


Quellen

SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/1858, 21/2453, 21/2634, 21/2638

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung): CDU/CSU, SPD dafür — Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD dagegen

Soziales

Worum ging es?

Das SGB VI-Anpassungsgesetz ist ein Omnibusgesetz mit Regelungen aus verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherung. Es führt u. a. ein personenzentriertes Fallmanagement bei der beruflichen Rehabilitation ein, verstetigt Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen für ausländische Berufsabschlüsse und verlängert die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage. Zudem werden Sozialleistungen künftig nur noch per Banküberweisung statt per Barauszahlung ausgezahlt.

CDU/CSUdafür

  • Das Fallmanagement bei der Rehabilitation wurde von der Fraktion in der letzten Wahlperiode aus der Opposition heraus vorangetrieben, im Koalitionsvertrag verankert und wird nun umgesetzt.
  • Die Ausweitung der Saisonarbeit von 70 auf 90 Tage sei ein zentrales Koalitionsversprechen, das mit diesem Gesetz eingelöst werde.
  • Die Umstellung auf Banküberweisung bei Sozialleistungen folge der Realität, da Banken Barauszahlungen nicht mehr anbieten; nur wenige hundert Fälle seien betroffen.

AfDdagegen

  • Die Ausweitung auf 90 Tage sei nicht ausreichend; die Fraktion fordert 115 Tage, um die gesamte Erntesaison von Mai bis Oktober abzudecken.
  • Der Gesetzentwurf sei insgesamt typisch für eine Regierung, die nur Brotkrümel verteile statt grundlegende Missstände zu beheben.
  • Überzogene Standards und der Mindestlohn schadeten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft.

SPDdafür

  • Das Gesetz baue Hürden auf dem Weg in Arbeit ab und bessere Stolperfallen im Sozialstaat aus.
  • Das Fallmanagement ermögliche eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung bei der Rückkehr ins Berufsleben.
  • Die Koalition aus CDU/CSU und SPD sei als Arbeitskoalition angetreten und arbeite mit diesem Gesetz daran, den Sozialstaat reibungslos funktionsfähig zu halten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 90 Tage sei die falsche Richtung; Saisonarbeitskräfte bräuchten vom ersten Tag an vollständigen Krankenversicherungsschutz.
  • Das Fallmanagement in der Rehabilitation beziehe die medizinische Reha nicht ein und werde nicht evaluiert — das Gesetz bleibe hier unvollständig.
  • Die Streichung der Möglichkeit zur Barauszahlung von Sozialleistungen gehe an der Lebenswirklichkeit von Obdachlosen und anderen betroffenen Menschen vorbei.

Die Linkedagegen

  • Die Ausweitung auf 90 Tage ohne Sozialversicherungsschutz entspreche rund 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit — das sei keine Wertschätzung für harte Arbeit.
  • Das Gesetz legalisiere in einzelnen Fällen den bisher verbotenen Direktabzug der Miete vom Lohn und ermögliche so im Extremfall die Umgehung des Mindestlohns.
  • Den Sozialversicherungen entgingen durch die Regelung zur Saisonarbeit rund 150 Millionen Euro im Jahr.

Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC-8-Umsetzungsgesetz)

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1937, 21/2622, 21/2623

✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung) und Schlussabstimmung (3. Beratung)

Wirtschaft & FinanzenDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie DAC 8 in nationales Recht um. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Kryptodienstleister Transaktionsdaten ihrer Kunden an die zuständigen Steuerbehörden melden. Diese Daten werden anschließend im Rahmen eines internationalen Informationsaustauschs mit anderen Staaten geteilt. Das Gesetz erweitert zudem bestehende Meldepflichten für Finanzkonten auf E-Geld und digitales Zentralbankgeld.

CDU/CSUdafür

  • Die Meldepflichten schaffen steuerliche Transparenz im Kryptomarkt, ähnlich wie es bei klassischen Kapitalanlagen durch Banken bereits der Fall ist.
  • Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen habe bei der Auswertung eines ersten Krypto-Datenpakets bereits einen hohen einstelligen Millionenbetrag festgestellt — ein Beleg für die Notwendigkeit des Gesetzes.
  • Deutschland solle bei internationalen Standards Taktgeber sein; derzeit beteiligten sich 67 OECD-Staaten am gemeinsamen Rahmenwerk, was noch nicht ausreiche.

AfDdagegen

  • Der Staat wolle am Kryptomarkt mitverdienen, ohne selbst zur Innovation beigetragen zu haben — dies sei grundsätzlich abzulehnen.
  • Die Meldepflichten für private Transaktionen stellten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die finanzielle Freiheit der Bürger dar.
  • Der Deutsche Bundestag werde durch die zwingende Umsetzung von EU-Richtlinien zum bloßen Verwaltungsarm der EU-Kommission degradiert.

SPDdafür

  • Klassische Finanzprodukte unterlägen bereits klarer Regulierung und Besteuerung — eine Gleichbehandlung von Kryptowährungen sei ein Gebot der Steuerfairness.
  • Ab 2026 melden Kryptodienstleister Daten automatisch an die Steuerbehörden; für Nutzer sei das Verfahren einfach, da nur einmalig eine Abfrage persönlicher Daten erforderlich sei.
  • Das Gesetz sei Teil einer globalen OECD-Initiative mit 68 beteiligten Staaten — ein wichtiger Schritt zur weltweit einheitlichen Steuerpolitik.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Umsetzung von DAC 8 schaffe Transparenz in einem Bereich, der zu lange ein digitales Schattenreich gewesen sei.
  • Die bestehende steuerfreie Haltefrist sorge für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit: Kryptogewinne von einer Million Euro nach 366 Tagen seien steuerfrei, während Pflegefachkräfte und Aktiensparer voll besteuert würden.
  • Die sogenannte Kryptolücke koste den Staat Milliarden und müsse beendet werden; die Grünen hätten einen Entschließungsantrag zur Abschaffung dieser Sonderregel eingebracht.

Die Linkedafür

  • Lediglich 3 Prozent der 7 Millionen Kryptonutzenden kämen aktuell ihrer Steuerpflicht nach — momentan zahlten nur die Ehrlichen Steuern.
  • Es sei vollkommen richtig, gemeinsam mit den europäischen Staaten strukturiert gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
  • Die steuerfreie Haltefrist für Kryptowerte sei eine Sonderregelung, die abgeschafft gehöre; der eigene Entschließungsantrag schlage vor, die Auswirkungen der Haltefrist zu prüfen und sie entweder zu streichen oder Kryptowerte als Währung zu definieren.

Quellen

Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Bundestag, 6. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1508, 21/1905, 21/2602

✅ 428 Ja · ❌ 131 Nein · 0 Enthaltungen

GesundheitAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag beriet in zweiter Lesung und Schlussabstimmung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005. Die Änderungen betreffen unter anderem eine neue Warnstufe für pandemische Notfälle, verstärkte Zusammenarbeit der Vertragsstaaten mit der WHO, schnellere Meldung von Krankheitsausbrüchen sowie den Ausbau sogenannter Kernkapazitäten wie Labordiagnostik. Der Ausschuss für Gesundheit empfahl in seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs.

CDU/CSU194 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das Gesetz ziehe die richtigen Schlussfolgerungen aus der Coronapandemie: Die Einführung einer Warnstufe für den pandemischen Notfall, schnelleres Erkennen von Infektionsentwicklungen und der Ausbau von Kernkapazitäten seien „gebotene, kluge Instrumente".
  • Die WHO könne nur Empfehlungen geben und habe keine Exekutivgewalt; nationale Parlamente und Regierungen blieben jederzeit verantwortlich für die Umsetzung — eine Abgabe nationaler Souveränität finde nicht statt.
  • Auch die von der AfD benannten Gutachter seien sich in der Anhörung einig gewesen, dass die IGV ein gutes Werkzeug seien.

AfD0 Ja · 130 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Die WHO sei keine unabhängige Institution, sondern spendenabhängig; laut ihrer Homepage stammten Ende 2023 rund 76 Prozent der Finanzierung aus zweckgebundenen Spenden, unter anderem von der Bill & Melinda Gates Foundation und GAVI.
  • Die neuen IGV verpflichteten zu Maßnahmen gegen „Fehl- und Desinformation" und enthielten geheime Verträge mit der Tech-Branche, die zu Löschregeln bei Plattformen geführt hätten — ein Angriff auf Artikel 5 des Grundgesetzes.
  • Gewählte Parlamentarier erhielten ihr Mandat vom Wähler und nicht von der WHO; die Verantwortung dürfe nicht an internationale Organisationen abgegeben werden.

SPD111 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Viren machten an Grenzen nicht halt; wer nach der Coronapandemie mit Tausenden Toten in Deutschland nicht gelernt habe, dass internationale Zusammenarbeit nötig sei, dem sei nicht zu helfen.
  • Die IGV ließen Grundrechtseinschränkungen weiterhin allein durch den Deutschen Bundestag entscheiden; die Empfehlungen der WHO seien und blieben immer nur ein nicht verbindlicher Rat.
  • In der Anhörung mit Expertinnen und Experten sei klar geworden, dass gegenseitige Solidarität und kein „Grenzen zu!" die richtige Antwort auf globale Gesundheitsrisiken sei.

Bündnis 90/Die Grünen71 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Die neuen Regeln ermöglichten bessere und schnellere internationale Zusammenarbeit und schützten damit Leben; alle Expertinnen und Experten — auch die von der AfD benannten — hätten in der Anhörung bestätigt, dass Deutschlands Souveränität vollständig gewahrt bleibe.
  • Viren, Strahlung und Pandemien hielten an keinen Grenzen; das zeige sich aktuell bei der Vogelgrippe, weshalb es den One-Health-Ansatz brauche.
  • Wer die WHO schwäche, gefährde Menschenleben international und in Deutschland; Trumps Austritt aus der WHO habe bereits verheerende Folgen gezeigt.

Die Linke51 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Weiterentwicklung der IGV sei ein entscheidender Schritt für Pandemieprävention und solidarische Zusammenarbeit; Gerechtigkeit und Solidarität seien nun ausdrücklich als Grundsätze verankert.
  • Wenn ein Virus ungebremst auf der Welt zirkuliere, betreffe das alle — in Lagos, Lima und Ludwigshafen.
  • Notwendig sei ein gerechter Zugang zu Impfstoffen, Schutzmaterialien und Arzneimitteln für alle Länder, nicht nur für jene, die es sich leisten könnten.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16 · Beschlussempfehlung 21/2594
CDU/CSU und SPD dafür · AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und fraktionsloser Abgeordneter Stefan Seidler dagegen

✅ Angenommen per Aufstehen (Dritte Beratung / Schlussabstimmung)

Energie & Klima

Worum ging es?

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes — neu: Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz — schafft erstmals einen bundesweiten Rechtsrahmen für die großmaßstäbliche Abscheidung, den leitungsgebundenen Transport und die dauerhafte Speicherung von CO₂. Die Speicherung wird in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (deutsche Nordsee) sowie im Festlandsockel ermöglicht. Für eine Onshore-Speicherung erhalten Bundesländer eine Opt-in-Option. CO₂-Infrastruktur wird als überragendes öffentliches Interesse eingestuft, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.


CDU/CSUdafür

  • CCS ermögliche es Industrien mit schwer vermeidbaren Emissionen — etwa Zement, Kalk, Chemie — Klimaschutzvorgaben zu erfüllen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Das Gesetz sei ein Ermöglichungsgesetz, das Technologien nicht gegeneinander ausspiele, sondern multimodale Transportwege und ein überragendes öffentliches Interesse für CCS festlege.
  • Länder wie Norwegen, die Niederlande und Dänemark belegten, dass CCS erfolgreich und risikoarm funktioniere; Deutschland hole damit einen langen Rückstand auf.

AfDdagegen

  • CO₂ sei kein Schadstoff, sondern das „Gas des Lebens"; die CO₂-Steuer schneide der deutschen Wirtschaft bereits die Pulsadern auf, CCS sei ein weiterer Kostentreiber.
  • Abscheidung, Transport und Speicherung erforderten fossile Stromerzeugung und seien auf nicht existierende Infrastruktur angewiesen, während Asien 600 neue Kohlekraftwerke plane.
  • Die Maßnahmen machten Deutschland nicht zum Klimaretter, sondern zum Totengräber der deutschen Industrie.

SPDdafür

  • Das Gesetz sei eine klimapolitische und industriepolitische Notwendigkeit, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze dort zu sichern, wo eine Dekarbonisierung ohne Abscheidung technisch kaum möglich sei.
  • Trinkwasserschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung seien im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft worden; Meeresschutzgebiete blieben mit einer 8-Kilometer-Schutzzone ausgenommen.
  • CCS müsse als Sowohl-als-auch neben natürlichen Senken gedacht werden, da letztere allein den erforderlichen Umfang nicht leisten könnten und teils selbst zur Emissionsquelle würden.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • CCS an Gaskraftwerken sei teuer und sinnlos — eine Einschätzung, die sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit der Sachverständigen im Ausschuss geteilt hätten.
  • Die Fraktion befürchtet Lock-in-Effekte: Der Aufbau von CCS-Infrastruktur verzögere den Hochlauf von grünem Wasserstoff und verhindere den konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien.
  • Priorität müsse die Vermeidung von CO₂ haben, etwa durch verbindliche Klimaschutzrahmenbedingungen und grünen Stahl in der öffentlichen Beschaffung.

Die Linkedagegen

  • CCS sei eine seit über 20 Jahren von Öl- und Gaskonzernen propagierte Scheinlösung, die den Ausstieg aus fossiler Energie verzögere.
  • Scheinbar unvermeidliche Restemissionen könnten durch Kreislaufwirtschaft, verbessertes Recycling und neue Verfahren in der Zementherstellung schrittweise reduziert werden.
  • Allein die Wiedervernässung trockengelegter Moore könnte 30 der jährlich rund 50 Millionen Tonnen CO₂ aus sogenannten unvermeidbaren Emissionen aufnehmen — ohne neue Milliardeninvestitionen in Leitungsnetze.

Quellen

Medizinische Versorgung von Ausländern: AfD-Antrag abgelehnt

Amtlich: Ablehnung eines Antrags zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern

Bundestag, 6. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1750, 21/2603

❌ Antrag abgelehnt: 126 Ja · 434 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Die AfD beantragte, die medizinischen Leistungen für nicht erwerbstätige Ausländer auf das verfassungsrechtlich notwendige Minimum zu beschränken und sich dabei am dänischen Modell zu orientieren. Vorgesehen war eine Reduzierung auf akute Notfallbehandlungen sowie die Streichung von Leistungen etwa für chronische Krankheiten, Zahnbehandlungen, Schwangerschaftsvorsorge, Impfungen und Psychotherapien, soweit keine behördliche Einzelfallgenehmigung vorliegt. Der Antrag wurde abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 194 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Akut- und Notfallversorgung sowie alles medizinisch Notwendige müsse jeder Mensch bekommen, unabhängig von der Herkunft.
  • Eine Streichung von Impfungen, Versorgung chronischer und psychischer Erkrankungen sowie Schwangerschaftsvorsorge sei unmenschlich und unvernünftig.
  • Entlastung des Gesundheitssystems gelinge durch Steuerung und Begrenzung der Migration, nicht durch das beantragte Vorgehen.

AfD126 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

  • Ausländer, die nichts ins Sozialsystem eingezahlt hätten, sollten medizinische Leistungen wie weltweit üblich selbst tragen.
  • Die Versorgung solle nach dänischem Vorbild auf Notfallversorgung, Schmerzlinderung und nicht aufschiebbare Behandlungen begrenzt werden.
  • Ziel seien die Reduzierung falscher Migrationsanreize, die Entlastung des Gesundheitssystems und mehr Gerechtigkeit gegenüber Beitragszahlern.

SPD0 Ja · 113 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Der Antrag sei ein Angriff auf die Menschenwürde und der Versuch, Menschen in Not gegeneinander auszuspielen.
  • Das Bundesverfassungsgericht habe 2012 festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei.
  • Auch ausländische Staatsbürger hätten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das eine medizinische Versorgung einschließe.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 73 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Der Antrag sei verfassungs-, völker- und unionsrechtswidrig und verstoße gegen die Menschenwürde sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Das Vorenthalten von Impfungen und der Behandlung von Infektionskrankheiten gefährde die öffentliche Gesundheit der gesamten Bevölkerung.
  • Statt vermeintlicher Einsparungen drohe das Gegenteil; nötig sei eine hohe Impfquote zum Schutz aller.

Die Linke0 Ja · 53 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Ein bloßes verfassungsrechtliches Minimum der Versorgung gebe es nicht; das Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstand sei ein Menschenrecht.
  • Der Antrag sei rassistisch und reihe sich in Spaltungsversuche ein, die auch die Versorgung der hier länger Lebenden gefährdeten.
  • Geflüchteten werde der Zugang schon jetzt erschwert; gefordert sei ein guter Zugang für alle, etwa mit Sprachmittlung.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Abstimmung: Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen · Drucksache 21/2589

✅ Angenommen per Handzeichen

Staat & Demokratie

Worum ging es?

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung legte eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse vor. Eine Aussprache fand zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt. Der Ausschuss empfahl, die Genehmigung zu erteilen.

CDU/CSUdafür

AfDenthalten

(Eine Stimme dagegen, restliche Fraktion enthielt sich)

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünendafür

Die Linkedafür


Quellen

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes — Abschaffung der Gasspeicherumlage

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1496, 21/2078, 21/2597

✅ Angenommen per Aufstehen (3. Beratung)

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Die Kosten für die Speicherbewirtschaftung übernimmt künftig der Bund; ein bestehendes Defizit auf dem Umlagekonto wird einmalig ausgeglichen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Gaslieferanten werden verpflichtet, die Weitergabe der Entlastung an Kundinnen und Kunden auf der Rechnung auszuweisen.

CDU/CSUdafür

  • Die Umlage war ein notwendiges Kriseninstrument nach dem Ausfall russischer Gaslieferungen 2022, dürfe aber keine Dauermaßnahme bleiben.
  • Die Abschaffung entlaste Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe spürbar und schaffe Haushaltsklarheit und Transparenz.
  • Nachgeschärfte Regelungen zu Transparenz, Kontrolle der Trading Hub Europe und Ausschluss von Gewinnen sicherten Rechtssicherheit und Verbraucherrechte.

AfDdagegen

  • Die Entlastung von der Umlage sei zwar richtig, doch die Finanzierung über den KTF sei ein „Taschenspielertrick" auf Kosten der Steuerzahler ohne ausreichende Kontrolle.
  • Im Gesetzentwurf würden im letzten Moment Entschädigungsregelungen für den Kohleausstieg eingefügt, was die ideologische Ausrichtung der Energiepolitik belege.
  • Die Energiepolitik der Bundesregierung führe zur Deindustrialisierung, steigender Arbeitslosigkeit und sinkenden Kommunaleinnahmen.

SPDdafür

*(keine eigene Wortmeldung in der Debatte)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF fehlten für Investitionen in Klimaschutz und Transformation, etwa für Gebäudesanierung oder Wärmepumpen.
  • Das Vorgaukeln dauerhaft günstigen Gases führe Verbraucherinnen und Verbraucher in die Kostenfalle und zementiere fossile Abhängigkeit.
  • Mit demselben Betrag hätten alle rund 60 000 Kitas in Deutschland mit einer Wärmepumpe ausgestattet werden können.

Die Linkeenthalten

  • Die Abschaffung der Umlage senke den Gaspreis und entlaste Haushalte und Betriebe — das werde ausdrücklich begrüßt.
  • Die Finanzierung aus dem KTF widerspreche dem Zweck des Fonds, da das Geld für erneuerbare Energien, Gebäudesanierung und kommunale Nahwärme benötigt werde.
  • Der Ausgleich des Umlagekonto-Defizits solle aus dem Kernhaushalt erfolgen; zudem fordere die Fraktion die sofortige Auszahlung des Klimageldes und eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß.

Quellen

Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Bundestag, 5. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1933, 21/2249

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung richtet sich gegen Geldautomatensprengungen und organisierte Sprengstoffkriminalität. Er führt einen neuen Qualifikationstatbestand im Strafgesetzbuch ein, der Sprengungen mit Diebstahlsabsicht mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bedroht. Daneben werden Strafschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Taten im Sprengstoffgesetz eingeführt, eine Versuchsstrafbarkeit für den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff geschaffen sowie die Telekommunikationsüberwachung als Ermittlungsinstrument bei einschlägiger Bandenkriminalität ermöglicht.

CDU/CSUdafür

  • Die Gesamtschäden durch Geldautomatensprengungen bewegen sich im deutlichen dreistelligen Millionenbereich und gefährden auch das Sicherheitsgefühl der Menschen, besonders im ländlichen Raum.
  • Durch den neuen Qualifikationstatbestand und Strafschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Taten werden Strafbarkeitslücken geschlossen und ein klares Signal gegen Organisierte Kriminalität gesetzt.
  • Die Aufnahme der Taten in den TKÜ-Katalog gibt Ermittlungsbehörden notwendige Werkzeuge, um kriminelle Banden, die sich über digitale Telekommunikationsmittel verabreden, aufzuklären.

AfDdafür

  • Geldautomatensprengungen sind kein Randphänomen mehr, sondern ein Symbol für den fortschreitenden innenpolitischen Kontrollverlust; der Staat ist hier zum Handeln verpflichtet.
  • Die Anpassung der Mindeststrafen im StGB, die Versuchsstrafbarkeit im Sprengstoffgesetz und die Einordnung banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität als TKÜ-fähige Delikte sind richtig und überfällig.
  • Das Gesetz löse das Grundproblem jedoch nicht allein; es brauche zusätzlich verbindliche technische Sicherheitsstandards, länderübergreifende Fahndungsgruppen und eine konsequente Anwendung der beschlossenen Strafrahmen.

SPDdafür

  • Geldautomatensprengungen sind gemeingefährliche Straftaten, die Unbeteiligte, Einsatzkräfte und das Wohnumfeld erheblich gefährden und das Sicherheitsgefühl in betroffenen Stadtteilen nachhaltig erschüttern.
  • Der neue Qualifikationstatbestand, die Versuchsstrafbarkeit und die Strafschärfungen für bandenmäßige Taten bestrafen die Taten angemessen und stärken die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz.
  • Die Erweiterung der Strafprozessordnung um die Telekommunikationsüberwachung bei gewerbs- oder bandenmäßiger Sprengstoffkriminalität ermöglicht es, Täternetzwerke frühzeitig aufzudecken, wobei richterliche Kontrolle die Verhältnismäßigkeit sicherstelle.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Der Rückgang der Geldautomatensprengungen sei bereits auf Aufrüstung der Banken und erfolgreiche Ermittlungsarbeit zurückzuführen; höhere Strafandrohungen schrecken Kriminelle nicht ab.
  • Das Gesetz gehe nicht dagegen vor, dass Sprengstoff in die falschen Hände gelange; wer es mit Sicherheit ernst meine, müsse den Zugang zu Sprengstoff strenger regeln und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Kontrollen ausweiten.
  • Statt sich auf dieses Gesetz zu beschränken, brauche es ein verschärftes Sprengstoffrecht, stärkeres Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität und eine Verschärfung des Waffengesetzes.

Die Linkeenthalten

  • Härtere Strafen schrecken nicht ab und verhindern keine Straftaten; nicht die Strafhöhe, sondern die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, wirke präventiv.
  • Das Vorbild Niederlande zeige, dass Prävention — Sicherung der Automaten, Reduzierung von Bargeldbeständen, Zusammenarbeit zwischen Banken und Polizei — die Zahl der Sprengungen gesenkt habe, nicht ein neues Strafrecht.
  • Der Gesetzentwurf schaffe symbolisches Strafrecht, weite die Telekommunikationsüberwachung und die Versuchsstrafbarkeit aus und schränke Grundrechte ein, ohne an den Ursachen der Kriminalität anzusetzen.

Quellen

NOOTS-Staatsvertrag: Rechtliche Grundlage für digitalen Datenaustausch in der Verwaltung

Bundestag, 16. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/538, 21/894, 21/1628 Nr. 9, 21/2192

✅ Angenommen per Handzeichen

DigitalesStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf betrifft die Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag, der zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern geschlossen wurde. Das Nationale Once-Only-Technical-System soll die technische und rechtliche Grundlage schaffen, damit Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsdaten sicher und automatisiert austauschen können. Ziel ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips, wonach Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber dem Staat angeben müssen.

CDU/CSUdafür

  • Der NOOTS-Staatsvertrag schafft die technische und rechtliche Basis für die Registermodernisierung und die Verknüpfung von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Die Umsetzung erfordere verbindliche Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen sowie eine klare Governance-Struktur mit Standards und Interoperabilität.
  • Die EUDI-Wallet solle als Brücken- und Ergänzungstechnologie dienen, um bereits ab Ende 2026 in die praktische Umsetzung zu kommen.

AfDdafür

  • Der NOOTS-Staatsvertrag sei die zweitbeste Lösung; die bessere wäre eine Anpassung von Artikel 91c des Grundgesetzes gewesen, für die die AfD ihre Zustimmung signalisierte.
  • Das föderale System mit drei Ebenen berge das Risiko mangelnder Durchgängigkeit, da Kommunen im Staatsvertrag nicht als Vertragspartei eingebunden seien.
  • Der Staatsvertrag sei dennoch besser als keine Lösung, weshalb die AfD zustimme.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünendafür

Die Linkedagegen


Quellen

Taser für die Bundespolizei: Erstes Gesetz zur Änderung des UZwG

Bundestag, 16. Oktober 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1502, 21/1868, 21/2146 Nr. 1.2, 21/2252

✅ Angenommen per Aufstehen (Dritte Beratung/Schlussabstimmung)

Innere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Bundespolizei flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), sogenannten Tasern, auszustatten. Das Gesetz ändert das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dem Entwurf war eine fünfjährige Erprobungsphase vorausgegangen. Der Innenausschuss empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs.

CDU/CSUdafür

  • Die Einführung des Tasers sei ein wichtiger Schritt für eine zeitgemäße Ausstattung der Bundespolizei.
  • In fast 90 Prozent der Erprobungsfälle habe bereits die Androhung des Einsatzes zur Deeskalation gereicht, ohne dass eine Auslösung erforderlich gewesen sei.
  • Der Taser stärke den Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten und ermögliche eine effektive und angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen.

AfDdafür

  • Die AfD begrüße die Einführung des Tasers ausdrücklich und sehe darin ein Ergebnis ihres eigenen politischen Drucks seit der 19. Wahlperiode.
  • Auf mittlere Distanz könnten Störer schnell außer Gefecht gesetzt werden; zudem wirke das Gerät der Hemmung entgegen, die Schusswaffe einzusetzen.
  • Der Taser sei jedoch kein Allheilmittel und keine Lösung für das grundlegende Problem, das die Fraktion in der Migrationspolitik und offenen Grenzen sieht.

SPDdafür

*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Reden wurden zu Protokoll gegeben)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede wurde zu Protokoll gegeben)*

Die Linkedagegen

*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede wurde zu Protokoll gegeben)*


Quellen

Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Bundestag, 16. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1507, 21/2071, 21/2146 Nr. 1.10, 21/2256

✅ Angenommen per Handzeichen (Aufstehen in der Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenSoziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die ab Januar 2027 geltende EU-Maschinenverordnung in nationales Recht um und passt maschinenrechtliche Vorschriften entsprechend an. Zugleich wird die seit 2019 befristete Nachunternehmerhaftung im Paketboten-Schutz-Gesetz entfristet. Die Haftungsregelung verpflichtet Auftraggeber dafür einzustehen, dass ihre Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

CDU/CSUdafür

  • Die EU-Maschinenverordnung soll möglichst bürokratiearm umgesetzt werden, um nationale Verlässlichkeit zu schaffen, ohne Maschinenbauer mit Papierbergen zu belasten.
  • Die Nachunternehmerhaftung hat sich bewährt, weil sie seit 2019 dazu beigetragen hat, dass mehr Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und mehr Arbeitnehmer ordentlich beschäftigt werden.
  • Neben der vorbeugenden Wirkung des Gesetzes brauche es aber auch Kontrolle und Durchsetzung, damit ehrliche Unternehmen geschützt und Betrüger spürbare Konsequenzen ziehen.

AfDdagegen

  • Die EU-Maschinenverordnung und ihre nationale Umsetzung engen den Spielraum für KI-Systeme und KI-Forschung durch übermäßigen Regulierungswahn ein.
  • Andere Länder wie die USA und China erproben bereits autonomes Fahren und Drohnenlieferungen, während Europa sich mit Verordnungstexten beschäftige statt Technologieoffenheit zu praktizieren.
  • Die Bundesregierung stelle Bürokratie ins Zentrum statt der Bedürfnisse der Bevölkerung, wodurch Regulierung schneller wachse als Innovation.

SPDdafür

  • Die Nachunternehmerhaftung ist eine sinnvolle Regelung, weil sie große Unternehmen daran hindert, sich durch Subunternehmerketten aus der Verantwortung zu ziehen.
  • Seit 2019 steige die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Paketbranche, was die Wirksamkeit der Regelung belege.
  • Mit der Entfristung sollen sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auch dauerhaft verbessern.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes ist richtig, weil die Einigung von 2019 zu einer höheren Sozialversicherungsquote in der Branche geführt hat.
  • Darüber hinaus brauche es ab einer Paketgrenze von 20 Kilogramm eine gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Personen-Zustellung, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
  • Bürokratieabbau dürfe nicht zur Chiffre für den Abbau sozialer und ökologischer Schutzstandards werden; außerdem müsse die Bundesnetzagentur personell ausreichend ausgestattet sein, um ihre Kontrollfunktion wahrnehmen zu können.

Die Linkedafür

  • Die Entfristung der Nachunternehmerhaftung wird begrüßt, löse aber die strukturellen Probleme in der Branche noch nicht.
  • Es brauche eine verbindliche 20-Kilogramm-Grenze im Postgesetz sowie ein Verbot von Subunternehmerketten nach dem Vorbild der Fleischindustrie, weil der Mindestlohn systematisch unterlaufen werde.
  • Paketboten müssten direkt bei den Paketdiensten angestellt werden; große Paketdienstleister dürften nicht länger aus ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Recht und Gesetz entlassen werden.

Quellen

Bundeswehr im Südsudan: UNMISS-Mandat verlängert

Amtlich: Bundeswehreinsatz im Südsudan „Unmiss“

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1371, 21/2117

✅ 494 Ja · ❌ 72 Nein · 4 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag entschied über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission UNMISS im Südsudan. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor; aktuell sind 14 Soldaten und 6 Polizisten beteiligt. Die Mission soll die Zivilbevölkerung schützen, das Friedensabkommen begleiten und die Stabilisierung des Landes unterstützen.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion verwies auf die humanitäre Notlage: rund 9 Millionen Menschen seien auf Hilfe angewiesen, es drohten Bürgerkrieg, Cholera und Hungersnöte.
  • Der Einsatz diene humanitärer Verantwortung wie auch deutschen und europäischen Interessen, etwa der Stabilität der Region.
  • Die Soldatinnen und Soldaten schafften die Voraussetzung dafür, dass humanitäre Mittel die Menschen erreichten.

AfD117 Ja · 18 Nein · 3 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte ein jährliches Verlängern „ohne Ziel, ohne Plan, ohne Bilanz" und forderte klare Erfolgskriterien und eine Exitstrategie.
  • Man stimme dem Mandat zu, weil man eine Eindämmung von Gewalt, die Bekämpfung von Fluchtursachen und humanitären Zugang für machbar halte.
  • Einzelne humanitäre Projekte, etwa zu „geschlechtergerechter KI", seien aus ihrer Sicht ideologisch und fehlinvestiert.

SPD108 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion beschrieb den Südsudan als einen der fragilsten Staaten; drei Viertel der Bevölkerung seien auf humanitäre Hilfe angewiesen.
  • Ohne Stabilität gebe es keine humanitäre Hilfe und keine Entwicklungszusammenarbeit; der integrierte Ansatz verknüpfe beides.
  • Sie warnte, dass humanitäre Prinzipien wie Neutralität und Unparteilichkeit zunehmend unter Druck gerieten, und warb für eine Stärkung der UN.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion verwies auf UN-Berichte zur Protection of Civilians, wonach UNMISS jährlich Hunderttausenden Menschen Schutz biete.
  • Der deutsche Beitrag sei klein, aber sinnvoll; die Verlängerung sei klug und richtig.
  • Sie appellierte, Kürzungen bei humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zurückzunehmen.

Die Linke0 Ja · 53 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion lehnte das Mandat ab: Deutsche Soldaten hätten in anderen Ländern nichts zu suchen.
  • Sinnvolle Elemente wie humanitäre Unterstützung und zivile Konfliktbearbeitung seien auch ohne Militär möglich und müssten priorisiert werden.
  • Sie forderte stattdessen eine massive Aufstockung der humanitären Hilfe und kritisierte Kürzungen im entsprechenden Etat.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Verbrenner-Verbot: AfD-Antrag zur Rücknahme abgelehnt

Amtlich: Ablehnung eines Antrags zur Rücknahme des Verbrenner-Verbots

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/225, 21/476

❌ Antrag abgelehnt: 138 Ja · 433 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben" forderte, das ab 2035 geltende Zulassungsverbot für CO2-ausstoßende Pkw zurückzunehmen. Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ab, den Antrag abzulehnen. Die Mehrheit lehnte den Antrag ab.

CDU/CSU0 Ja · 199 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Man stehe für Technologieoffenheit und mehr Vertrauen in die Innovationskraft der Unternehmen; es brauche kein explizites Verbot, sondern den Verweis auf CO2-arme Antriebe.
  • Ein Zusammenhang zwischen einem Verbot in zehn Jahren und heutigen Zulassungszahlen sei nicht herstellbar.
  • Dem Antrag gehe es nicht um die Sache, sondern um das Schlechtreden der E-Mobilität.

AfD138 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das Verbrennerverbot beschleunige die Deindustrialisierung und gefährde Wohlstand und Arbeitsplätze.
  • Die CO2-Flottengrenzwerte seien technisch nicht realisierbar und kämen einem verkappten Berufsverbot für die Autoindustrie gleich.
  • Man fordere die sofortige Abschaffung des Verbots und setze auf Markt, Technologieoffenheit und Innovation statt staatlicher Verbote.

SPD0 Ja · 109 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Es gebe kein Verbrennerverbot; bestehende Fahrzeuge dürften weiter genutzt, verkauft und repariert werden, ab 2035 gelte ein Zulassungsverbot für CO2-Fahrzeuge.
  • Die Regelung sei technologieoffen, auch klimaneutral betriebene Verbrenner und E-Fuels-Fahrzeuge blieben zulässig.
  • Leittechnologie bleibe die E-Mobilität; die Klimaschutzvorgaben würden eingehalten.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 72 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Lage der Branche sei ernst, doch der Markt habe sich längst Richtung Elektromobilität entschieden.
  • Der Antrag sei ein Rückwärtsgang und ein ideologisches Festklammern an der Vergangenheit.
  • Die Branche brauche Planungssicherheit, Förderung des E-Hochlaufs und Investitionen in Batterien und Ladesäulen.

Die Linke0 Ja · 52 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Schuld an der Lage sei nicht der Motor, sondern kurzfristige Gewinnmaximierung und ein fehlender industriepolitischer Kurs.
  • Wer sich weigere, in neue Technologien zu investieren, befördere selbst die Deindustrialisierung.
  • Nötig seien Planungssicherheit, öffentliche Investitionen, Mitbestimmung und ein staatlicher Transformationsfonds von 20 Milliarden Euro jährlich.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehr-Mandat im Roten Meer verlängert

Amtlich: Bundeswehreinsatz im Roten Meer „Eunavfor Aspides“

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1372, 21/2119

✅ 435 Ja · ❌ 69 Nein · 77 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES ab. Die Mission soll die Freiheit der Seeschifffahrt im Roten Meer und am Horn von Afrika sichern und reagiert auf Angriffe der Huthi-Miliz auf zivile Handelsschiffe. Vorgesehen ist eine Mandatsobergrenze von bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Über das Rote Meer laufe ein erheblicher Teil des Welthandels; der Schutz der Seewege sichere Wohlstand, wirtschaftliche Stabilität und Energiesicherheit.
  • Der Einsatz stärke Deutschlands Verlässlichkeit im europäischen und transatlantischen Bündnis und fuße auf dem Bekenntnis zum Völkerrecht.
  • Die Mission sei rechtlich solide und sicherheitspolitisch notwendig; Dank gelte den eingesetzten Soldatinnen und Soldaten.

AfD122 Ja · 15 Nein · 2 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Das Rote Meer sei eine der wichtigsten Handelsrouten; ein Stocken treffe Deutschland unmittelbar bei Versorgung, Preisen und Sicherheit.
  • Das Mandat sei zu zurückhaltend; ein robusteres Vorgehen wie die US-Mission Prosperity Guardian sorge für glaubhaftere Abschreckung.
  • Der Einsatz liege im deutschen Interesse; Dank gelte den Soldaten, weshalb die Fraktion der Verlängerung zustimme.

SPD110 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Es handle sich um eine defensive Mission zum Schutz von Handels- und Seewegen, eingebettet in die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
  • Die Sicherung der Handelswege diene nicht nur dem eigenen Interesse, sondern einer Ordnung, die die Stärke des Rechts statt das Recht des Stärkeren durchsetze.
  • Aus der Fürsorgepflicht heraus müssten den entsandten Soldatinnen und Soldaten die bestmöglichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 73 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Das Ziel, Schiffe wieder durch den Suezkanal statt um Afrika fahren zu lassen, sei über die Mandatslaufzeit nicht erreicht worden.
  • Die mögliche erneute Einmeldung einer Fregatte bedeute ein hohes Risiko für Leib und Leben bei fraglicher militärischer Wirkung.
  • Die Aufklärung solle weitergehen; die Enthaltung sei keine Absage, das Mandat müsse aber neu zugeschnitten werden.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Angriffe der Huthi-Miliz würden verurteilt, stellten aber keinen bewaffneten Angriff im Sinne der UN-Charta dar; ein UN-Mandat fehle.
  • Der Einsatz habe nichts mehr mit dem grundgesetzlichen Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung zu tun, sondern setze Handelsinteressen militärisch durch.
  • Der Einsatz wirke konfliktverschärfend; gefordert wird eine Rückkehr zum Verteidigungsauftrag und zur Kultur militärischer Zurückhaltung.

Quellen

Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Bundestag, 9. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1493, 21/1940, 21/2090, 21/2091
CDU/CSU und SPD dafür · alle übrigen Fraktionen enthalten

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Schlussabstimmung per Aufstehen

GesundheitBildung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen ein. Bisher existieren 27 verschiedene Helfer- und Assistenzausbildungen mit unterschiedlichen Inhalten und Abschlüssen je nach Bundesland. Das Gesetz schafft ein einheitliches Berufsbild, eine geregelte Ausbildungsvergütung, klare Kompetenzstrukturen sowie eine Anschlussfähigkeit an die Pflegefachkraftausbildung und ein späteres Studium. Zudem werden Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen bundeseinheitlich geregelt.

CDU/CSUdafür

  • Die Vereinheitlichung der bislang 27 verschiedenen Landesverordnungen schafft Transparenz, Rechtssicherheit und bundesweite Mobilität für Auszubildende und Einrichtungen.
  • Die Durchlässigkeit des Gesetzes ermöglicht Aufstieg von der Assistenzkraft über die Pflegefachkraft bis hin zum Studium und macht den Beruf attraktiver.
  • Die modifizierte Modellklausel erlaubt es Bundesländern, neue Ausbildungsstrukturen zu erproben, etwa durch Einbeziehung von Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung.

AfDenthalten

  • Die Vereinheitlichung von 27 Ausbildungsverordnungen wird als positiver Schritt anerkannt.
  • Das Gesetz gehe jedoch nicht an die eigentlichen Ursachen des Pflegenotstandes heran, wie unattraktive Arbeitsbedingungen, Schichtdienst und schlechte Bezahlung.
  • Es bestehe die Gefahr, dass bereits ausgebildetes Personal durch die neue Regelung als schlechter qualifiziert wahrgenommen werde.

SPDdafür

  • Der bisherige „Ausbildungsflickenteppich" werde beendet, und eine verpflichtende Ausbildungsvergütung werde eingeführt.
  • Die generalistische Ausbildung mit Anschlussfähigkeit bis zum Studium schaffe ein attraktives und durchlässiges Pflegeausbildungssystem.
  • Die bundeseinheitliche Regelung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stärke die Personalgewinnung, da das Pflegesystem auf engagierte Mitarbeitende aus dem Ausland angewiesen sei.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, hätte jedoch in zentralen Punkten nachgebessert werden müssen, etwa bei klaren Kriterien zur Anerkennung von Berufserfahrung und bei der Sprachförderung als Teil der Ausbildung.
  • Ausbildungskosten dürften nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, da deren Eigenanteile bereits heute zu hoch seien.
  • Das Gesetzgebungsverfahren habe nicht die nötige Sorgfalt gezeigt: Die öffentliche Anhörung fand am Montag statt, die Abstimmung bereits drei Tage später.

Die Linkeenthalten

  • Eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten reiche nicht aus; für Qualität und Gerechtigkeit gegenüber den Auszubildenden sei eine 24-monatige Ausbildung notwendig.
  • Die Ausbildung brauche eine starke duale Struktur mit fairer Vergütung, Verbot von Schulgeld und verbindlichen Standards für mindestens 30 Prozent Praxisanleitung.
  • Sprachförderung für Auszubildende mit Migrationsgeschichte müsse Teil der Ausbildung während der Arbeitszeit sein, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Quellen

Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Abschaffung der Turboeinbürgerung

Bundestag, 8. Oktober 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26, 21/1634

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung)

Migration

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft die sogenannte Turboeinbürgerung ersatzlos ab. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen zu erwerben. Die Möglichkeit der Einbürgerung nach fünf Jahren sowie die generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit bleiben bestehen. Parallel wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke zur einkommensunabhängigen Einbürgerung mitberaten.

CDU/CSUdafür

  • Die Turboeinbürgerung habe ein falsches Signal gesendet und Pullfaktoren für irreguläre Migration verstärkt.
  • Der deutsche Pass müsse Anerkennung für gelungene Integration sein und nicht Anreiz für illegale Migration – Einbürgerung stehe am Ende, nicht am Anfang eines Integrationsprozesses.
  • Die Abschaffung sei politisch bedeutsam, auch wenn die Dreijahreregelung in der Praxis nur selten genutzt wurde; die Beibehaltung der doppelten Staatsangehörigkeit werde dabei akzeptiert.

AfDdafür

  • Die Abschaffung der Dreijahresfrist sei lediglich eine kosmetische Korrektur, da Anspruchseinbürgerung nach fünf Jahren und Mehrstaatigkeit fortbestünden.
  • Staatsbürgerschaft dürfe kein Rechtsanspruch und kein Automatismus sein, sondern müsse Ausdruck staatlicher Souveränität und das Ergebnis persönlicher Integrationsleistung bleiben.
  • Durch die bisherige Einbürgerungspolitik seien Konflikte, Extremismus und Antisemitismus importiert worden; es brauche eine Rückkehr zur mindestens achtjährigen Frist sowie den Ausschluss von Extremisten und Mehrfachtätern.

SPDdafür

  • Die Beibehaltung der doppelten Staatsangehörigkeit sei ein wichtiges Ergebnis der Koalition, das einen langen politischen Konflikt befriedet und die Lebensleistung vieler Menschen anerkenne.
  • Wer in Deutschland lebe, arbeite und gut integriert sei, solle nach fünf Jahren Staatsangehöriger werden können – das stärke den Standort Deutschland im Wettbewerb um Fachkräfte.
  • Die Dreijahreregelung sei ohnehin kaum genutzt worden und sei nicht der zentrale Hebel der Reform gewesen; entscheidend sei die Einführung der Mehrstaatigkeit geblieben.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die privilegierte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen sei eine falsche und kurzsichtige Entscheidung rückgängig zu machen, da sie bereits unter unionsgeführten Bundesregierungen existiert habe.
  • Studien belegten, dass der Zugang zur Staatsbürgerschaft die wirtschaftliche, soziale und politische Teilhabe von Zugewanderten stärke und Investitionen auslöse.
  • Die rückwärtsgewandte Politik schade der Integration, dem Standort Deutschland und sende ein falsches Signal in die Welt.

Die Linkedagegen

  • Einbürgerung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen; gefordert wird zudem, dass alle seit fünf Jahren in Deutschland lebenden Menschen auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.
  • Menschen mit Migrationsgeschichte hätten dieses Land mit aufgebaut und trügen täglich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei – ihre Lebensleistung verdiene Anerkennung statt bürokratischer Hürden.
  • Die Migrationspolitik der Regierungskoalition mache den Hass der AfD salonfähig, anstatt ihm entgegenzutreten.

Quellen

Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes — Abschaffung der Turboeinbürgerung

Bundestag, 8. Oktober 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26, 21/1634

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung)

Migration

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf schafft die sogenannte Turboeinbürgerung ersatzlos ab — also die mit der Reform des Vorjahres eingeführte Möglichkeit, bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen eingebürgert zu werden. Die allgemeine Einbürgerungsfrist von fünf Jahren sowie die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeit bleiben bestehen. Der Innenausschuss empfahl Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Die Turboeinbürgerung habe ein falsches Signal gesendet und zur gesellschaftlichen Spaltung beigetragen, da sie einen Pullfaktor für illegale Migration dargestellt habe.
  • Das Staatsangehörigkeitsrecht sei kein Fachkräfteeinwanderungsgesetz; die Einbürgerung solle am Ende eines Integrationsprozesses stehen, nicht an seinem Anfang.
  • Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibe bestehen, solle aber die Ausnahme bilden und nicht zur Regel werden; eine persönliche Vorsprache im Einbürgerungsverfahren solle künftig wieder stärker eingefordert werden.

AfDdafür

  • Die Abschaffung der Dreijahresmöglichkeit sei lediglich eine kosmetische Korrektur, da Anspruchseinbürgerung nach fünf Jahren und generelle Hinnahme des Doppelpasses weiter bestehen blieben.
  • Staatsbürgerschaft dürfe kein Automatismus sein, sondern müsse Ausdruck staatlicher Souveränität bleiben und ein tiefes Bekenntnis zur geschichtlichen und kulturellen Herkunft des Landes verlangen.
  • Zeiten rechtswidrigen Aufenthalts würden weiterhin angerechnet, und es würden Menschen eingebürgert, die dauerhaft Transferleistungen bezögen oder Extremismus verbreiteten — das untergrabe Vertrauen in den Rechtsstaat.

SPDdafür

  • Die Dreijahresmöglichkeit sei in der Praxis kaum genutzt worden — in Brandenburg ein Fall, in Niedersachsen vier, in Baden-Württemberg sechzehn — und damit nicht der zentrale Hebel der Reform.
  • Das entscheidende Ergebnis der Koalition sei die Bestätigung der doppelten Staatsangehörigkeit, die einen langen politischen Konflikt befriedet habe.
  • Menschen, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten, sollten nach fünf Jahren Teil der Gesellschaft werden können, ohne auf ihre alten Wurzeln verzichten zu müssen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die privilegierte Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen habe es bereits unter unionsgeführten Bundesregierungen gegeben; ihre Abschaffung sei eine falsche und kurzsichtige Entscheidung.
  • Studien belegten, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit die wirtschaftliche, soziale und politische Teilhabe von Zugewanderten stärke und bessere Chancen am Arbeitsmarkt sowie höhere Einkommen ermögliche.
  • Die rückwärtsgewandte Politik schade der Integration und dem Standort Deutschland und sende ein falsches Signal in die Welt.

Die Linkedagegen

  • Einbürgerung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen; alle, die fünf Jahre im Land lebten, sollten auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.
  • Menschen wie die exemplarisch geschilderte Gastarbeiterkind-Generation hätten Jahrzehnte für dieses Land gearbeitet und könnten trotzdem nicht an der Demokratie teilhaben, weil Behörden überlastet und Digitalisierung unzureichend seien.
  • CDU/CSU und SPD machten mit ihrer Migrationspolitik den Hass der AfD salonfähig, anstatt ihm entgegenzuwirken.

Quellen

Bundeshaushalt 2025: Etat in zweiter Lesung angenommen

Amtlich: Haushaltsgesetz 2025

Bundestag, 18. September 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1061, 21/1062

✅ 324 Ja · ❌ 268 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte in zweiter Beratung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025 ab. Der Haushaltsausschuss hatte auf den Drucksachen 21/1061 und 21/1062 empfohlen, den Entwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Eine Aussprache war in dieser Beratung nicht vorgesehen.

CDU/CSU205 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

AfD0 Ja · 133 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Die Linke0 Ja · 59 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz: Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Bundestag, 11. September 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/570, 21/1150, 21/1587, 21/1588

✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung & Schlussabstimmung)

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batt-EU-AnpG) beraten und verabschiedet. Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Batterien und setzt europäisches Recht in nationales Recht um. Begleitend wurde eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen sowie ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz setzt die EU-Verordnung praxisnah um, ohne über europäische Vorgaben hinauszugehen – kein deutsches Gold-Plating.
  • Mit der Einführung einer Altbatteriekommission werden Wirtschaft, Kommunen, Umweltverbände und Gesellschaft gleichberechtigt einbezogen.
  • Eine Übergangsfrist sichert die gewohnte Batterieabgabe in Wertstoffhöfen und schützt Kommunen vor übermäßiger Belastung; ein mögliches Pfandsystem solle hingegen mit mehr Zeit und Augenmaß eingeführt werden.

AfDdagegen

  • Die Batterieverordnung schaffe ungezügelte Bürokratie mit Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Sammelquoten.
  • Durch die erweiterte Herstellerverantwortung ohne ausreichende Mitsprache werde ein Marktumfeld geschaffen, das vor allem kleine Unternehmen belaste und Oligopolstrukturen begünstige.
  • Der Gesetzentwurf biete Unternehmen eine Entscheidungsvorlage, Produktion ins Ausland zu verlagern; die Abhängigkeit von asiatischen Herstellern bei Batterierohstoffen werde dadurch nicht verringert.

SPDdafür

  • Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für nachhaltige Produktion, Nutzung und Entsorgung von Batterien und geht damit einen wichtigen Schritt.
  • Kommunen und Wertstoffhöfe erhalten eine Übergangsfrist, um sich auf die Rücknahme neuer Batterietypen wie E-Scooter- und E-Bike-Akkus einzustellen.
  • Die begleitende Entschließung adressiert das dringende Problem der durch Lithium-Ionen-Akkus verursachten Brände in Entsorgungsanlagen und schlägt unter anderem die Prüfung einer Pfandpflicht vor.

Bündnis 90/Die Grünendagegen (Gesetzentwurf); dafür (eigener Entschließungsantrag, Drucksache 21/1588)

  • Die EU-Batterieverordnung war ein Riesenerfolg für ökologische Batterietechnologie, der vorliegende Gesetzentwurf gehe jedoch an einigen Stellen nicht weit genug.
  • Ein verbindliches Pfandsystem sei notwendig, um Batterien in den Kreislauf zurückzuführen; der bloße Prüfauftrag der Koalition reiche nicht aus, da das Umweltbundesamt bereits ein fertiges Gutachten vorgelegt habe.
  • Es brauche konsequente Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten in Rohstoffabbauregionen sowie eine Stärkung der Wiederverwendung und Austauschbarkeit von Batterien.

Die Linkedagegen (Gesetzentwurf); enthalten (Entschließungsantrag Grüne)

  • Das Gesetz öffne der Oligopolbildung Tür und Tor: Wenige große Konzerne kontrollierten dann den Markt, während Gewinne verschwänden und Risiken wie Brände und Entsorgungskosten verblieben.
  • Die Rückführungsquote von Gerätealtbatterien liege bei nur 53,8 Prozent, weit unter dem EU-Ziel; bei Lithium-Ionen-Batterien sogar unter 30 Prozent – genau jenen, die täglich bis zu 30 Brände in Recyclinganlagen verursachten.
  • Statt Oligopole zu stärken, brauche es öffentliche Verantwortung und ein generelles Pfandrecht auf Batterien als wirksames Instrument zur Rückführung und Ressourcenschonung.

Quellen

Rückbaustopp für abgeschaltete Atomkraftwerke: Antrag abgelehnt

Amtlich: Ablehnung eines Antrags zum Rückbau abgeschalteter AKW

Bundestag, 11. September 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/220, 21/386

❌ Antrag abgelehnt: 131 Ja · 449 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion forderte ein sofortiges Moratorium für den Rückbau bereits abgeschalteter deutscher Kernkraftwerke. Ziel des Antrags war, den laufenden Rückbau zu stoppen, damit die Anlagen erhalten bleiben und perspektivisch wieder ans Netz gehen könnten. Über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, den Antrag abzulehnen, wurde namentlich abgestimmt.

CDU/CSU0 Ja · 199 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Aus heutiger Sicht sei der Atomausstieg ein Fehler gewesen, doch einen realistischen Weg zurück gebe es nicht mehr.
  • Der Antrag sei rückwärtsgewandt; statt um Rückbau zu streiten, solle man Infrastruktur und Know-how der Standorte für Innovation nutzen.
  • Der Bund dürfe Standortkommunen, denen Einnahmen wegfallen und bei denen Zwischenlager bleiben, nicht alleinlassen.

AfD131 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 20 n.a.

  • Funktionierende, sichere Kraftwerke würden mutwillig zerstört; ein sofortiges Rückbau-Moratorium solle das stoppen.
  • Erneuerbare seien teuer, wetterabhängig und unzuverlässig; nötig sei stattdessen planbarer, preiswerter Kernkraftstrom.
  • Abgeschaltete Reaktoren könnten wieder ans Netz, während andere Länder weltweit auf Kernkraft setzten.

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Betriebsgenehmigungen seien erloschen, Personal und alte Bauteile fehlten; selbst Betreiber wie RWE und EnBW hielten einen Rückbaustopp für unmöglich.
  • Atomkraft sei die teuerste Form der Stromerzeugung, während Wind und Sonne für wenige Cent lieferten.
  • Seit Abschaltung der letzten Reaktoren 2023 habe es keinen Blackout gegeben; das Netz zähle weiter zu den zuverlässigsten der Welt.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Der Atomausstieg sei richtig und erfolgreich gewesen; die Stromausfallzeiten je Anschluss hätten sich seit der Abschaltung etwa halbiert.
  • Atomkraft sei zu teuer, finanziell zu riskant und für Klimaziele ohnehin zu spät.
  • Konzentrieren solle man sich auf die noch ungelösten Fragen der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle statt auf neue atomare Risiken.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der Antrag stütze sich auf Lobby-nahe Studien; unabhängige Analysen von Fraunhofer, Agora und DIW kämen zu anderen Ergebnissen.
  • Ein vollständiges Erneuerbare-Energien-System sei technisch machbar, wirtschaftlich günstiger und sicherer.
  • Die Behauptung, Atomenergie garantiere Versorgungssicherheit, halte dem europäischen Alltag nicht stand.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Corona-Untersuchungsausschuss der AfD: Antrag abgelehnt

Amtlich: Ablehnung eines Antrags zur Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses

Bundestag, 10. Juli 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/562, 21/573, 21/805

❌ Antrag abgelehnt: 146 Ja · 450 Nein · 1 Enthaltungen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde über den Antrag der AfD-Fraktion, einen 1. Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Coronapandemie einzusetzen (Drucksache 21/573). Parallel lag der Antrag von CDU/CSU und SPD vor, stattdessen eine Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Coronapandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ einzurichten. Der Geschäftsordnungsausschuss empfahl, die Enquete-Kommission anzunehmen und den Untersuchungsausschuss-Antrag abzulehnen.

CDU/CSU0 Ja · 200 Nein · 1 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Eine Enquete-Kommission sei der richtige Weg, um nach vorn zu schauen und Lehren für künftige Pandemien zu ziehen, statt Parteienstreit zu führen.
  • Ein Untersuchungsausschuss sei ein Kampfinstrument und tauge nicht zur sachlichen Aufklärung, sondern vertiefe die gesellschaftliche Spaltung.
  • Politische Fehlerkultur heiße, Fehler zu analysieren und in funktionierende Systeme zu überführen; dafür sei die Enquete-Kommission geeignet.

AfD145 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Es brauche kein zweites Gremium, sondern einen Untersuchungsausschuss; eine Enquete-Kommission reiche für eine schonungslose Aufarbeitung nicht aus.
  • Verantwortliche müssten identifiziert und Konsequenzen, auch strafrechtliche, gezogen werden, bevor Ansprüche verjähren.
  • Die Maskenbeschaffung um den früheren Gesundheitsminister Spahn sei Vetternwirtschaft und müsse aufgeklärt werden.

SPD1 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Enquete-Kommission solle prüfen, was gut und was schlecht gelaufen sei; es gehe nicht um Schuldzuweisung, sondern darum, aus der Pandemie zu lernen.
  • Zwei Jahre nach dem Ende der pandemischen Lage sei der Zeitpunkt, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und Lehren zu ziehen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 83 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die Pandemie müsse parlamentarisch aufgearbeitet werden; man habe sich gemeinsam auf eine Enquete-Kommission verständigen können.
  • Ein Untersuchungsausschuss bleibe für die Aufklärung der Maskenbeschaffung um den früheren Gesundheitsminister Spahn richtig; die Enquete ersetze diese Aufklärung nicht.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Aufarbeitung der Pandemie über eine Enquete-Kommission werde unterstützt; ein eigener Antrag dazu sei bereits früher vorgeschlagen worden.
  • Der AfD-Antrag sei unzureichend und decke gerade den Punkt der Maskenbeschaffung um Spahn nicht ab; ein Untersuchungsausschuss zu Spahn werde dennoch angestrebt.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III (Omnibusgesetz)

Bundestag, 10. Juli 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/568, 21/797

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzt Teile der europäischen Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) um. Er enthält Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Baugesetzbuch. Ziel ist die Beschleunigung von Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie an Land. Zudem soll ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der RED III-Richtlinie war bereits überfällig; ein EU-Vertragsverletzungsverfahren galt es abzuwenden.
  • Ein Webfehler der Vorgängerregierung bei der Berücksichtigung militärischer und luftverkehrlicher Belange bei Änderungsgenehmigungen wird korrigiert.
  • Nach Erreichen der Flächenziele soll sich der Windenergieausbau auf ausgewiesene Gebiete konzentrieren, um einen unkontrollierten Wildwuchs zu verhindern.

AfDdagegen

  • Deutschland erfülle die EU-Vorgabe von 42,5 Prozent erneuerbarer Energien bereits heute mit rund 60 Prozent; ein weiteres Beschleunigungsgesetz sei daher unnötig.
  • Das Gesetz höhle den Rechtsstaat aus, trete den Föderalismus mit Füßen und entmündige Bundesländer und Kommunen.
  • Negative Strompreise nähmen stetig zu; statt weiterer Windkraft brauche Deutschland mehr Grundlastenergie, etwa Kernenergie.

SPDdafür

  • Der Bund setze sich mit diesem Gesetz nicht über den Föderalismus hinweg; Kommunen und Länder behielten ihre eigene Entscheidungshoheit beim Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen würden nicht ausgesetzt, sondern durch ein Screening auf Basis bestehender Strategischer Umweltprüfungen ersetzt; Behörden prüften dasselbe wie zuvor, nur schneller.
  • Zahlreiche Projekte hätten auf den Lückenschluss für einfachere Genehmigungen in Beschleunigungsgebieten gewartet; die Koalition halte damit Wort.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die extreme Kurzfristigkeit des Verfahrens habe es Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie der Branche kaum erlaubt, alle Auswirkungen der Änderungen zu prüfen.
  • Unklare Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf führten zu Verunsicherung bei Planungs- und Genehmigungsbehörden und brächten damit keine echte Beschleunigung.
  • Standards beim Arten-, Natur- und Gewässerschutz würden geschliffen, etwa bei UVP und Artenschutzprüfungen sowie bei Natura-2000-Gebieten.

Die Linkedagegen

  • Sämtliche Sachverständigen der Anhörung hätten den Gesetzentwurf als nicht zielführend bezeichnet, da er neue Rechtsunsicherheiten schaffe.
  • Der Entwurf berge das Risiko, den Windkraftausbau in Gebieten außerhalb der Beschleunigungsgebiete auszubremsen.
  • Statt Umwelt- und Artenschutzstandards zu schleifen, brauche es mehr Personal, bundesweit einheitliche Standards, Digitalisierung und mehr Bürgerbeteiligung durch Genossenschaften und kommunalen Ausbau.

Quellen

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt

Amtlich: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Bundestag, 27. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/321, 21/634, 21/635

✅ 444 Ja · ❌ 133 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf setzt den Nachzug von Angehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre aus. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen ohne Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Angaben der Bundesregierung kommen dadurch rund 12 000 Personen pro Jahr weniger nach Deutschland. Für Härtefälle ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen; nach zwei Jahren soll die Maßnahme evaluiert werden.

CDU/CSU202 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Belastbarkeit von Sozialsystemen, Bildung, Betreuung und Wohnungsmarkt habe Grenzen, weshalb der Zuzug gesteuert und begrenzt werden müsse.
  • Der Familiennachzug wirke als „Pulleffekt" und befördere das Geschäftsmodell krimineller Schlepperbanden, das mit dem Gesetz beendet werde.
  • Die kommunalen Spitzenverbände sähen die Kommunen bei Unterbringung, Versorgung und Integration weiterhin am Limit.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.

  • Die Aussetzung sei ein richtiger, aber viel zu kleiner Schritt; 12 000 Nachzügler bei rund 250 000 Asylanträgen jährlich seien ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • Es gebe kein Grundrecht auf Familiennachzug; die Einräumung des Nachzugsrechts sei eine freiwillige politische Geste gewesen, die revidierbar sei.
  • Wohnungsmärkte, Kita- und Schulplätze seien überlastet, das Asylsystem laufe weiter aus dem Ruder.

SPD117 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Das Thema habe sich die SPD nicht ausgesucht, sei aber Teil des Koalitionskompromisses; entscheidend sei das Gesamtwerk der Regierung.
  • Wer bereits einen Termin zur Visumserteilung oder ein Visum habe, sei von der Aussetzung nicht betroffen.
  • Im Mittelpunkt stünden die Härtefälle — besonders kleine Kinder, Kranke und beeinträchtigte Personen — denen ein effektiver Zugang zum Verfahren gesichert werden müsse.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 80 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Das Gesetz bedeute Leid für Tausende getrennte Kinder und Ehepartner und sei ein integrationspolitischer Irrweg, da Familienzusammenführung ein Schlüssel für Integration sei.
  • Familiennachzug werde als Pullfaktor dämonisiert; statt dieser Logik zu folgen, brauche es pragmatisches Handeln und Unterstützung der Kommunen.
  • Die SPD gebe eigene Errungenschaften preis, ohne zu kämpfen, etwa bei Zurückweisungen an der Grenze und der Härtefallregelung.

Die Linke0 Ja · 51 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Der Familiennachzug sei eine der letzten legalen Möglichkeiten, Schutz zu finden; seine Sperrung zwinge Familien auf gefährlichere Fluchtrouten.
  • 12 000 Personen pro Jahr entsprächen bei rund 11 000 Kommunen im Schnitt einer Person je Kommune; verantwortlich für überlastete Kommunen sei die Sparpolitik.
  • Die Härtefallregelung über § 22 Aufenthaltsgesetz helfe in der Praxis kaum jemandem und sei nach dem EGMR menschenrechtswidrig.

Quellen

Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (CDU/CSU und SPD)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/326, 21/642

✅ Angenommen per Handzeichen

VerteidigungStaat & Demokratie

Worum ging es?

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD hatten einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes eingebracht. Der Verkehrsausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/642 unter Buchstabe a, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. In der Debatte standen Fragen zur Kapazität des Schienennetzes im Vordergrund, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stuttgarter Hauptbahnhof und möglichen Engpässen im deutschen Schienennetz.

CDU/CSUdafür

AfDdagegen

  • Die AfD bewertete das Ziel eines verspätungsfreien Bahnverkehrs höher als das Interesse der Stadt Stuttgart an einer Stadtparkerweiterung.
  • Sie verwies auf bestehende Nadelöhre in Mannheim, Frankfurt und Hamburg und warnte davor, in Stuttgart ein weiteres Nadelöhr mit Ansage entstehen zu lassen.
  • Die AfD plädierte dafür, die Eröffnung des neuen Hauptbahnhofs Ende 2026 abzuwarten und bis dahin Lösungen zu finden, die sowohl Wohnbebauung als auch störungsfreien Eisenbahnbetrieb berücksichtigen.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

Die Linkedagegen


Quellen

Abstimmung: Grünen-Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Flächenbedarfe der Eisenbahn)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/335, 21/642

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Verkehr

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Änderungen am Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie weiteren Gesetzen vor, um die Flächenbedarfe der Eisenbahn zu spezifizieren. Hintergrund ist die seit 2023 geltende Verschärfung des Freistellungsverfahrens für nicht mehr genutzte Bahnflächen. Der Entwurf zielte darauf ab, Bahnflächen umfassender zu schützen – auch für Wachstum durch Verlagerung auf die Schiene, Güterverkehr und Netzkapazitäten. Parallel lag ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vor, über den namentlich abgestimmt wurde.

CDU/CSUdagegen

  • Der Grünen-Entwurf schaffe neue Bürokratie und vermische Infrastrukturziele mit Flächenrecht.
  • Er bleibe in vielen Punkten unkonkret und würde Entscheidungsbehörden sowie Kommunen überfordern.
  • Der eigene Koalitionsentwurf biete eine ausgewogenere Lösung mit klarer Prüfkaskade und mehr Rechtssicherheit.

AfDdagegen

  • Das Einschreiben fester Verkehrsanteile der Bahn für das Jahr 2040 als Planziele entspreche sozialistischer Planwirtschaft.
  • Richtig wäre es gewesen, auf die Formulierung des „überragenden öffentlichen Interesses" ganz zu verzichten, damit verschiedene Bedürfnisse gegeneinander abgewogen werden können.
  • Bis zur Eröffnung von Stuttgart 21 Ende 2026 sollten erst Lösungen gefunden werden, die sowohl Wohnbebauung als auch störungsfreien Eisenbahnbetrieb berücksichtigen.

SPDdagegen

*(Keine Wortmeldung in der Debatte; Rede zu Protokoll gegeben)*

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • In der Vergangenheit seien zu viele Bahnflächen entwidmet worden, sodass der Bahnverkehr nicht mehr wachsen könne; der eigene Entwurf schütze Flächen besser und konsequenter.
  • Der Koalitionsentwurf sei zu kurz gesprungen, weil er sich nahezu ausschließlich auf potenzielle Streckenreaktivierungen fokussiere und Flächen für Güterverkehr und Netzausbau vernachlässige.
  • Eine beantragte Fachanhörung zum Vergleich beider Gesetzentwürfe sei von der Koalition abgelehnt worden, was eine gründliche Prüfung verhindert habe.

Die Linkeenthalten

  • Die Änderung des AEG von 2023 habe zu Recht das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck gesichert; das jetzt wieder aufzugeben sei ein Kniefall vor der Immobilienlobby.
  • Wohnraum werde durch dieses Gesetz nicht günstiger; es diene den Interessen der Wohnbaumafia auf Kosten von Klimaschutz und Mietern.
  • Für bezahlbaren Wohnraum brauche es einen bundesweiten Mietendeckel, nicht die Entwidmung von Bahnflächen.

Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/219, 21/638

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)

Staat & DemokratieJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht kleinere Anpassungen am Kulturgutschutzgesetz von 2016 vor, das den illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen und den Schutz von Kulturgütern anderer Länder sicherstellen soll. Konkrete Änderungen betreffen unter anderem Fristen, Wertgrenzen und Nachweispflichten sowie die Festlegung einer nationalen zuständigen Behörde. Zusätzlich werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt und einem Petitum des Bundesrates zu Artenschutzregelungen gefolgt. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen einem bereits in der vorangegangenen Wahlperiode erarbeiteten, jedoch der Diskontinuität anheimgefallenen Gesetzentwurf.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz erfüllt in der Anwendung grundsätzlich seine Aufgabe, Kulturgutschutz durch Regeln sicherzustellen, und funktioniert an vielen Stellen gut.
  • Die vorgesehenen Anpassungen bei Fristen, Wertgrenzen und Nachweispflichten haben in Kunsthandel, Museen und beim Zoll breite positive Resonanz erfahren.
  • Die Festlegung einer nationalen Behörde stellt einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar; die Artenschutzregelungen sind auf andere Weise bereits geregelt.

AfDenthalten

  • Der Schutz wertvoller Kulturgüter mit herausragender Bedeutung für das eigene Volk und die Nation wird vollumfänglich geteilt.
  • Die Novellierung erhöhe den Druck auf verkaufswillige Privateigentümer, da der Verkauf verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ohne Einigung faktisch unmöglich gemacht werde, während der Staat das Eigentum entwertet, ohne direkt einzugreifen.
  • Das Kulturgutschutzgesetz stehe im Schatten postkolonialer Weltanschauungen, die Restitutionen befördern, ohne dabei alle historischen Zusammenhänge gleichgewichtig zu beleuchten.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünendafür

Die Linkedafür


Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/328, 21/556

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht vor, das Inkrafttreten zweier Ökoregelungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes um zwölf Monate zu verschieben. Betroffen sind eine Regelung zur Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie eine Regelung zur Verteilung von Biodiversitätsflächen in Betrieben. Die freiwerdenden Mittel sollen stattdessen flächenbezogen ausgezahlt werden. Bündnis 90/Die Grünen hatte zudem einen Entschließungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde.

CDU/CSUdafür

  • Die beiden Ökoregelungen seien überhastet und ohne ausreichende Praxistauglichkeit in das Gesetz aufgenommen worden und verursachten unnötigen bürokratischen Aufwand.
  • Die Verschiebung sei nötig, um Planungssicherheit für Betriebe zu schaffen und den Bundesländern Zeit für die Vorbereitung der Umsetzung zu geben.
  • Änderungen an der GAP gegen Ende der Förderperiode, die hohen Bürokratie- und Programmieraufwand verursachen und viele Landwirte mehr Geld kosten als bringen, seien der Sache nicht dienlich.

AfDdagegen

  • Die Verschiebung schaffe keine echte Planungssicherheit, da sie nur für ein Jahr gelte und die Förderperiode bis 2027 laufe.
  • Weidetierhalter hätten sich bereits auf die Einführung der Ökoregelungen eingestellt; ein kurzfristiges Zurückrudern schade der Planbarkeit.
  • Landwirte benötigten einen langen Planungshorizont und kein kurzfristiges politisches Handeln ohne langfristige Perspektive.

SPDdafür

*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede zu Protokoll gegeben)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die bisherigen Ökoregelungen hätten Landwirte fördern sollen, die Kühe auf die Weide lassen oder Ökosysteme vernetzen; die Verschiebung nehme diesen Betrieben die finanzielle Grundlage.
  • Die Umverteilung auf Flächenbasis begünstige vor allem Großbetriebe, während kleinere Betriebe mit Tierschutz- und Naturschutzleistungen weniger erhielten.
  • Die Koalition folge einem Muster, bei dem Vergünstigungen systematisch größeren Akteuren zugutekämen, nicht kleineren.

Die Linkedagegen

  • Die Verschiebung der Ökoregelungen sei ein Rückschlag für eine ökologische Landwirtschaft und entziehe jenen Betrieben die Grundlage, die extensiv und nachhaltig wirtschaften wollen.
  • Die Koalition bleibe die Antwort schuldig, was konkret an den Regelungen nachgebessert werden müsse, um eine Verschiebung zu rechtfertigen.
  • Die Agrarpolitik der Regierung diene den Interessen von Konzernen und Großbetrieben statt dem Gemeinwohl und dem Schutz der Lebensgrundlagen.

Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/328, 21/556

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, das Inkrafttreten zweier Ökoregelungen im Rahmen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes um zwölf Monate zu verschieben. Betroffen sind die Förderung der Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie die Förderung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben. Das durch die Verschiebung freiwerdende Restgeld soll stattdessen flächenbezogen ausgezahlt werden. Zusätzlich lag ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung vor, der abgelehnt wurde.

CDU/CSUdafür

  • Die beiden Ökoregelungen seien überhastet und ohne Praxistauglichkeit in das Gesetz aufgenommen worden, was einen hohen bürokratischen Aufwand verursache.
  • Die Verschiebung schaffe Planungssicherheit für Betriebe und gebe den Länderverwaltungen die nötige Zeit zur Vorbereitung, deren Bedenken bisher ignoriert worden seien.
  • Änderungen bei der GAP sollten im Einklang mit den Bundesländern erfolgen; die vorherigen Regelungen seien auch von SPD-geführten Ländern abgelehnt worden.

AfDdagegen

  • Die Verschiebung löse das grundlegende Problem nicht, da die Förderperiode bis 2027 laufe und in einem Jahr dieselbe Diskussion erneut drohe.
  • Die GAP sei bereits ein unübersichtlicher Flickenteppich, und das Vorgehen der Koalition biete den Landwirten keinen ausreichenden Planungshorizont.
  • Landwirten sei mit einer kurzfristigen Verschiebung nicht geholfen; sie bräuchten grundlegende Entbürokratisierung statt wiederholter Aufschieberei.

SPDdafür

*(Redebeitrag ging zu Protokoll — keine mündlichen Argumente im Ausschnitt dokumentiert)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das freiwerdende Geld von rund 29 Millionen Euro solle nun flächenbezogen statt an Landwirte mit konkreten Tierschutz- und Naturschutzleistungen ausgezahlt werden.
  • Wer mit Ja stimme, verteile den Betrag auf die Fläche, was pro Hektar etwa 1,80 Euro ergebe und vor allem Großbetriebe begünstige.
  • Das Vorgehen passe zu einem Muster, bei dem Entlastungen und Förderungen bevorzugt größeren Betrieben und Konzernen zugutekämen.

Die Linkedagegen

  • Die Verschiebung sei ein Rückschlag für eine ökologische Landwirtschaft und entziehe denjenigen die Grundlage, die extensive Weidehaltung und kleinflächige Strukturen betreiben wollten.
  • Die Koalition bleibe die Antwort schuldig, was konkret an den Ökoregelungen nachgebessert werden müsse, um eine Verschiebung zu rechtfertigen.
  • Die Agrarpolitik der Regierung diene den Interessen von Konzernen und Großbetrieben statt dem Gemeinwohl und dem Schutz natürlicher Lebensgrundlagen.

Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/327, 21/555
CDU/CSU und SPD dafür — alle übrigen Fraktionen dagegen

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Aufstehen (dritte Beratung)

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf ändert das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Er sieht unter anderem verlängerte Übergangsfristen vor. Der zuständige Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl die Annahme des Entwurfs sowie eine begleitende Entschließung.

CDU/CSUdafür

*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben — keine mündlichen Argumente dokumentiert)*

AfDdagegen

  • Das Gesetz baue auf einem gescheiterten Fundament auf und verwalte ein Bürokratiemonster weiter, statt es abzuschaffen.
  • Die bürokratischen Vorgaben gälten nur für heimische Produkte, während ausländische Importe ohne vergleichbare Hürden auf den Markt drängten.
  • Die Kennzeichnung sage nichts über tatsächliches Tierwohl aus und schaffe bei heimischen Bauern nur Zusatzkosten.

SPDdafür

  • Eine staatliche, von der Wirtschaft unabhängige Tierhaltungskennzeichnung werde von Verbraucherseite, Landwirtschaft, Verarbeitern und dem Lebensmittelhandel eingefordert.
  • Gute Haltungsbedingungen seien nicht nur gesellschaftlicher Wunsch, sondern auch den Tieren gegenüber geboten.
  • Die Haltungskennzeichnung sei integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts zum Umbau der Tierhaltung und Teil der Empfehlungen der Zukunftskommission, des Wissenschaftlichen Beirats und der Borchert-Kommission.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz werde ohne öffentliche Anhörung und im Schnellverfahren durchs Parlament gebracht, was ein misserables Verfahren sei.
  • Die Frage der nachhaltigen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sei weiterhin nicht gelöst; eine Umlage oder Modifikation der Mehrwertsteuer wäre statt Haushaltsmitteln nötig.
  • Die Bevorzugung der Tierhaltung gegenüber Obst- und Gemüseproduktion im Haushalt sei nicht fair gegenüber Menschen, die mehr pflanzliche Ernährung wünschten.

Die Linkedagegen

*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben — keine mündlichen Argumente dokumentiert)*


Quellen

Anpassung des BKA-Gesetzes (Informationsverbund & Kontaktpersonen)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/324, 21/325, 21/633

✅ Angenommen per Handzeichen (Zweite & Dritte Beratung)

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Zwei Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD passen das Bundeskriminalamtgesetz an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 an. Das Gericht hatte zentrale Befugnisse des BKA beanstandet. Die Änderungen betreffen die Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund sowie die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen zur Terrorismusabwehr. Per Änderungsantrag wurde zudem eine Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen in das Verfahren aufgenommen.

CDU/CSUdafür

  • Die Anpassungen setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und erhalten die Handlungsfähigkeit der Polizei im Alltag.
  • Der polizeiliche Informationsverbund muss länderübergreifend funktionieren, damit Erkenntnisse aus einem Bundesland auch anderen Behörden zugänglich sind.
  • Die Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen schließt eine gefährliche Lücke im Waffenrecht, ohne der geplanten umfassenden Waffenrechts-Evaluierung vorzugreifen.

AfDdafür

  • Die Anpassung des BKA-Gesetzes an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich richtig, da ein handlungsfähiger Staat Grundpfeiler jeder Nation ist.
  • Kritisiert wird die schleichende Ausweitung staatlicher Befugnisse im Bereich der präventiven Überwachung, da die Grenzen zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und Geheimdiensttätigkeit zunehmend verschwimmen.
  • Die waffenrechtliche Änderung hätte nach Ansicht der AfD in einem eigenen Verfahren behandelt werden müssen; das Hinzufügen per Omnibus-Änderungsantrag entzieht dem Plenum die Möglichkeit ausführlicher Debatte.

SPDdafür

  • Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht den Kern der Regelungen beanstandet, sondern lediglich einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung, die nun behoben werden.
  • Der ambitionierte Zeitplan war durch eine ursprünglich Ende Juli 2025 ablaufende Frist des Gerichts begründet; die Fristverlängerung bis März 2026 erreichte den Ausschuss erst nach Abschluss aller Terminplanungen.
  • Bei den Druckluftwaffen besteht dringender Handlungsbedarf, da Geschosse trotz einer Energie unter 7,5 Joule Schutzwesten durchschlagen können.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Speichervoraussetzungen im neuen § 30a BKA-Gesetz sind unzureichend, weil andere Maßstäbe angelegt werden als bei vergleichbaren Datenspeicherungsregelungen im selben Gesetz.
  • Die Ausweitung auf Daten von Tatverdächtigen, gegen die noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, geht über das verfassungsgerichtlich Geforderte hinaus und wird nicht begründet.
  • Anstatt das BKA-Gesetz erneut nur punktuell nachzubessern, brauche es eine grundlegende Reform, die Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Sicherheitsanforderungen vernünftig ausbalanciert.

Die Linkedagegen

  • Mehrere Sachverständige sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben rechtliche Ungenauigkeiten, Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten in den Entwürfen bemängelt.
  • Freisprüche oder Einstellungen von Ermittlungsverfahren haben keinen gesetzlich verankerten Einfluss auf die Speicherdauer personenbezogener Daten; Tatverdächtige und Beschuldigte werden hinsichtlich der Fristen gleichgestellt.
  • Die zweijährige Speicherdauer personenbezogener Daten von Kindern sei unverhältnismäßig; zudem überlasse der Gesetzgeber dem BKA selbst die Konkretisierung der Prüf- und Löschvorgaben.

Quellen

Bundeswehr-Einsatz im Libanon (UNIFIL) verlängert

Amtlich: Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL)

Bundestag, 26. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/229, 21/442

✅ 390 Ja · ❌ 179 Nein · 2 Enthaltungen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission „United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL). Deutschland ist dort vor allem auf See vor der libanesischen Küste sowie in Stabsfunktionen eingesetzt; Aufgabe ist unter anderem die Unterbindung von Waffenschmuggel und die Ausbildung der libanesischen Marine. Aktuell ist die Fregatte „Brandenburg" mit über 200 Soldatinnen und Soldaten beteiligt.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Nach dem Sturz des Assad-Regimes ergebe sich ein „Fenster der Gelegenheit", den libanesischen Staat zu stärken und die Hisbollah zurückzudrängen.
  • Deutschland nehme eine Vertrauensstellung zwischen Libanon und Israel ein; UNIFIL diene auch dem Kontakt zwischen beiden Seiten.
  • Jeder Beitrag zur Stärkung der offiziellen libanesischen Streitkräfte sei zugleich ein Beitrag zur Schwächung der Hisbollah.

AfD0 Ja · 127 Nein · 0 Enthaltungen · 24 n.a.

  • Oberste Priorität sei der Schutz der Soldaten; sie würden in eine immer gefährlichere Umgebung geschickt, ohne dass der Mehrwert dies rechtfertige.
  • Die Mission habe ihr Ziel nicht erreicht: Die Region sei nicht stabiler geworden, der Waffenschmuggel nicht nachhaltig unterbunden.
  • Es fehle eine Exitstrategie; die Kräfte sollten dort konzentriert werden, wo sie einen sichtbaren Beitrag leisteten.

SPD114 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Marine leiste seit 2006 einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung einer der gefährlichsten Regionen der Welt.
  • UNIFIL zeige, dass internationale Zusammenarbeit und multilaterale Lösungen funktionieren könnten.
  • Völker- und Menschenrechte müssten unabhängig von politischer Opportunität für alle gelten.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 4 n.a.

  • UNIFIL stelle in der angespannten Lage einen der wenigen Kommunikationskanäle zwischen Hisbollah und Israel bereit und gewinne so an Bedeutung.
  • Kritisiert wurde, dass die umfassende Mandatsevaluation ersatzlos gestrichen werden solle; das Parlament solle dies von der Regierung einfordern.
  • Bemängelt wurde zudem die fehlende Sondersitzung der Ausschüsse angesichts der Lage im Nahen Osten.

Die Linke0 Ja · 52 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Nach 19 Jahren Einsatz sei die Lage im Libanon nicht militärisch zu lösen und das Ziel, den Waffenschmuggel zu unterbinden, nicht erreicht.
  • Es fehle eine selbstkritische Aufarbeitung; man spreche von Symbolpolitik, da Konfliktursachen nicht adressiert würden.
  • Kritisiert wurden parallele Waffenexporte in die Region als Widerspruch zum erklärten Einsatzziel.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

TKG-Änderungsgesetz 2025: Netzausbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/319, 21/639

✅ Angenommen per Aufstehen

Digitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ändert das Telekommunikationsgesetz (TKG) an 33 Stellen. Die zentrale Neuerung: Der Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen wird bis zum 31. Dezember 2030 zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren für den Netzausbau zu beschleunigen und eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G bis 2030 zu erreichen.

CDU/CSUdafür

  • Der Ausbau digitaler Netze soll wie bereits Verkehrs- und Energieinfrastruktur zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden, damit Genehmigungsverfahren schneller abgeschlossen werden können.
  • Deutschland liegt beim Glasfaserausbau mit 77 Prozent Netzabdeckung unterhalb des EU-Durchschnitts von 82 Prozent; das Gesetz soll den laufenden Aufholprozess beschleunigen.
  • Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Planungssicherheit; das Gesetz soll auch gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum fördern.

AfDdafür

  • 32 der 33 Änderungen betreffen lediglich veränderte Ministeriumsbezeichnungen; diesen stimmt die AfD vorbehaltlos zu.
  • Die zentrale Erweiterung von § 1 Absatz 1 TKG enthält nach Einschätzung der AfD keine echten Vorrangregelungen gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern und erfasst den Bau neuer Mobilfunkmasten nicht.
  • Die Befristung des überragenden öffentlichen Interesses bis 2030 wird als verfehlt angesehen, da Digitalisierung nicht mit einem Datum endet; dennoch stimmt die AfD zu, weil der Entwurf zumindest eine gewisse Chance bietet.

SPDdafür

  • Digitale Infrastruktur ist ein Grundpfeiler moderner Daseinsvorsorge und gehört wie Wasser, Strom und Straßen zur staatlichen Pflichtversorgung für alle Menschen.
  • Die rechtliche Klarstellung des überragenden öffentlichen Interesses hat im Energiesektor bereits zu spürbar beschleunigten Verfahren geführt; dasselbe Prinzip soll nun auf digitale Netze übertragen werden.
  • Das Gesetz gibt ein starkes Signal an den Markt und ist das erste Digitalgesetz des neuen Bundestages, weitere Beschleunigungsmaßnahmen sollen folgen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Koalition beschränkt sich auf drei Worte – „überragendes öffentliches Interesse" –, ohne eine verbindliche Evaluierung vorzusehen, ob die Maßnahme messbar Fortschritt bringt.
  • Wichtige Perspektiven fehlen: ein Konzept gegen den strategischen Doppelausbau, der kleinere Anbieter aus dem Markt drängt, sowie ein wirksamer Verbraucherschutz für Internetkunden.
  • Umwelt- und Denkmalschutz dürfen beim beschleunigten Netzausbau nicht auf der Strecke bleiben; weitere konkrete Beschleunigungsmaßnahmen sind nicht enthalten.

Die Linkedagegen

  • Die versprochene Beschleunigung schafft nach Einschätzung der Linken vor allem eine Überholspur für Telekommunikationskonzerne ohne Schutz für Beschäftigte.
  • Auf Glasfaserbaustellen arbeiten Menschen in mehrgliedrigen Subunternehmerketten ohne Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung oder Versicherungsschutz; das Gesetz enthält kein Wort dazu.
  • Die Linke hat einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, der u. a. eine Begrenzung der Subunternehmerketten auf maximal zwei Ebenen und eine Generalunternehmerhaftung fordert.

Quellen

KFOR im Kosovo: Bundeswehr-Mandat verlängert

Amtlich: Bundeswehreinsatz in Kosovo

Bundestag, 26. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/230, 21/444

✅ 391 Ja · ❌ 189 Nein · 2 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) ab. Das Mandat sollte um ein weiteres Jahr verlängert werden. Deutschland beteiligt sich seit 1999 an dem Einsatz. Über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses wurde namentlich abgestimmt.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion bezeichnete den seit 1999 laufenden Einsatz als Erfolgsgeschichte, der zur Sicherung der öffentlichen Ordnung im Kosovo beitrage.
  • Es gehe um Deutschlands Glaubwürdigkeit als Stabilitätsfaktor und um die Erfüllung von Bündnisverpflichtungen in der unmittelbaren Nachbarschaft.
  • KFOR halte den Raum offen, in dem Verständigung zwischen den Akteuren möglich bleibe; deshalb müsse das Mandat verlängert werden.

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Die Fraktion lehnte das Mandat ab und sieht den Einsatz als seit 26 Jahren andauernde Belastung mit einer Mehrbelastung von rund 39 Millionen Euro.
  • Sie zweifelte die Notwendigkeit an und verwies auf bestehende Polizeistrukturen und EULEX vor Ort.
  • Statt der Bundeswehr solle die EU mit eigenen Kräften für Sicherheit sorgen und Deutschland als diplomatischer Mittler auftreten.

SPD114 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Fraktion sah die Bundeswehr als Beitrag zu Sicherheit und öffentlicher Ordnung sowie zum Aufbau einer multiethnischen Sicherheitsstruktur.
  • Die Lage im Nordkosovo sei seit 2022 angespannt; KFOR werde von beiden Bevölkerungsgruppen als stabilisierender Faktor anerkannt.
  • Mit der Verlängerung stehe Deutschland zu seinen internationalen Zusagen und übernehme gemeinsam mit Partnern Verantwortung.

Bündnis 90/Die Grünen80 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Die Fraktion unterstützte die Fortsetzung und bezeichnete KFOR angesichts der angespannten Lage als Stabilitätsanker im westlichen Balkan.
  • Sie forderte zugleich eine politische Strategie, einen klaren Zeitplan und den Willen, militärische Präsenz eines Tages überflüssig zu machen.
  • Konflikte ließen sich am Ende nur politisch lösen; die durch die Soldaten gewonnene Zeit müsse dafür auch genutzt werden.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Fraktion forderte die Beendigung des Einsatzes, der zu einer militärischen Dauerlösung ohne Perspektive verkommen sei.
  • Der Einsatz sei teuer und wirkungslos; statt in Kasernen solle in Arbeitsplätze, Schulen, Krankenhäuser und Friedensprojekte investiert werden.
  • Sie warf der Bundesregierung vor, von Dialog zu sprechen, tatsächliche Fortschritte aber zu blockieren.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehr bleibt im EU-Einsatz in Bosnien (Eufor Althea)

Amtlich: Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea)

Bundestag, 25. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/228, 21/443

✅ 386 Ja · ❌ 187 Nein · 4 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung ab, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses; der Haushaltsausschuss berichtete gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Die Beteiligung wurde mit Mehrheit verlängert.

CDU/CSU192 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

AfD0 Ja · 133 Nein · 1 Enthaltungen · 17 n.a.

SPD114 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 5 n.a.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 4 n.a.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Rückkehr zu Nord Stream ausschließen: Grünen-Antrag abgelehnt

Amtlich: Antrag gegen weitere Nutzung von Nord-Stream-Pipelines

Bundestag, 25. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/224, 21/468

❌ Antrag abgelehnt: 443 Ja · 85 Nein · 55 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen forderte, die Sicherheit zu stärken, Energieabhängigkeiten durch erneuerbare Energien zu verringern und eine Rückkehr zu den Nord-Stream-Pipelines auszuschließen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl in seiner Beschlussempfehlung (21/468), den Antrag (21/224) abzulehnen. Abgestimmt wurde namentlich über diese Beschlussempfehlung; ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

CDU/CSU195 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Nord Stream 2 habe keine Zukunft, das habe auch der Bundeskanzler deutlich gemacht.
  • Russisches Vermögen für die Ukraine sei denkbar, wenn es mit dem Völkerrecht vereinbar und die Risiken tragbar seien; einen Alleingang lehne man ab.
  • Russische Energieimporte würden bis 2027 entlang des REPowerEU-Fahrplans schrittweise beendet, nicht über Schlagzeilen, sondern über Speicher- und Netzstrategie.

AfD134 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Eingefrorenes russisches Staatsvermögen an die Ukraine zu geben, sei Diebstahl an einem souveränen Staat, mit dem man nicht im Krieg sei.
  • Mit dem Geld solle stattdessen Nord Stream repariert und wieder in Betrieb genommen werden, um günstige Energie zu sichern.
  • Der Anschlag auf die Pipeline müsse aufgeklärt werden; die Schließung gefährde Energiesicherheit und treibe die Preise.

SPD114 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Nord Stream sei tot; Russland müsse als Aggressor politisch, völkerstrafrechtlich und finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
  • Eine weitergehende Nutzung der Vermögenswerte sei nur abgestimmt mit EU- und G7-Partnern und rechtlich einwandfrei möglich, da das Völkergewohnheitsrecht staatliche Immunität schütze.
  • Der Mehrwert des Antrags liege darin, die Thematik voranzutreiben; die Klärung müsse aber schnell gehen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 82 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Der EU-Vorschlag zum Ausstieg aus russischem Gas und Öl brauche eine Mehrheit; der „Zombiepipeline" Nord Stream 2 müsse das Gas abgedreht werden.
  • Russland müsse zahlen; das eingefrorene russische Vermögen solle völkerrechtskonform vollständig für die Ukraine genutzt werden.
  • Jetzt stünden die Entscheidungen beim Europäischen Rat an; es brauche Handeln statt markiger Sprüche.

Die Linke0 Ja · 1 Nein · 55 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Entscheidend bleibe, den Ausbau der Erneuerbaren konsequent fortzusetzen; Nord Stream 2 brauche niemand mehr.
  • Russland müsse für die Kriegsschäden zur Rechenschaft gezogen werden, doch eine solche Regelung sollte nicht einseitig erfolgen, sondern Teil eines anerkannten Friedensvertrags oder einer Rechtsprechung sein.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen