Plenum tagt diese Woche — bis Fr., 16. Okt.Tagesordnung

Der Bundestag, dokumentiert

Namentliche Abstimmungen, Fraktionspositionen, Drucksachen — quellenbasiert aus den Primärquellen des Deutschen Bundestages. Keine Einordnung, keine Wertung.

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… und 10 weitere in den letzten 14 Tagen — im Archiv.

Aktuelles aus dem Bundestag

Wahl eines AfD-Politikers zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt

Amtlich: „Zäsur in Sachsen-Anhalt – Nicht zur Tagesordnung übergehen – Keine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen“

Bundestag, 9. Oktober 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke · Aussprache

Worum ging es?

Am 6. Oktober 2026 wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt ein Mitglied der AfD zum Landtagspräsidenten gewählt; ein weiteres AfD-Mitglied wurde zum Vizepräsidenten gewählt. Die AfD hatte bei der Landtagswahl am 6. September 2026 43,8 Prozent der Stimmen erhalten und ist seither stärkste Fraktion. Die Aktuelle Stunde drehte sich um die politische Bewertung dieser Wahlen, die Frage einer möglichen Zusammenarbeit demokratischer Parteien mit der AfD sowie um Vorwürfe gegen einzelne Fraktionen im Umgang mit Extremismus.


CDU/CSU

  • Die Fraktion bezeichnete das Ergebnis der Wahl in Sachsen-Anhalt als tiefen Bruch und erklärte, es gebe nichts schönzureden; zugleich hielt sie fest, dass Wahlen geheim seien und sich Spekulationen über das Abstimmungsverhalten verböten.
  • Die Fraktion bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der AfD und erklärte, keine Koalition und keine Zusammenarbeit mit der AfD einzugehen; ein Fraktionsmitglied aus Sachsen-Anhalt sicherte zu, die 15 CDU-Abgeordneten würden bei einer etwaigen Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten mit Nein stimmen.

AfD

  • Die Fraktion bewertete die Wahl des Landtagspräsidiums als vollständig demokratischen und parlamentarisch normalen Vorgang, der die durch freie Wahlen entstandenen Mehrheitsverhältnisse widerspiegle.
  • Die Fraktion wies den Begriff „rechtsextrem" zurück und stellte die Legitimität der entsprechenden Verfassungsschutzeinstufung in Frage.

SPD

  • Die Fraktion bezeichnete die Wahl eines AfD-Mitglieds zum Landtagspräsidenten als Zäsur und erklärte, niemand sei verpflichtet, Demokratiefeinden zu Ämtern zu verhelfen.
  • Die Fraktion erklärte, die CDU Sachsen-Anhalt habe mit dieser Wahl gezeigt, dass sie kein verlässlicher Koalitionspartner sei; die SPD Sachsen-Anhalt habe daraufhin Koalitionsgespräche abgebrochen.
  • Die Fraktion kündigte an, die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten im Dezember verhindern zu wollen, und verabschiedete nach eigenen Angaben ein Papier mit Vorschlägen zum Schutz der Demokratie.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion erklärte, die anderthalb Millionen Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, die nicht für die AfD gestimmt hätten, hätten eine Botschaft der Unterstützung durch den Bundeskanzler, die Bundestagspräsidentin und den Bundespräsidenten verdient, die jedoch ausgeblieben sei.
  • Die Fraktion forderte die CDU auf, im Dezember die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern, und kritisierte, dass Teile der Union und einzelne Medien die Linke und die AfD permanent gleichsetzten, um eine Zusammenarbeit mit der AfD vorzubereiten.
  • Die Fraktion erklärte, die AfD verfolge das Ziel, die CDU zu eliminieren, nicht mit ihr zu koalieren, und warnte die Union davor, sich durch fehlende Klarheit an dieser Frage spalten zu lassen.

Die Linke

  • Die Fraktion bezeichnete die Wahl eines AfD-Mitglieds zum Landtagspräsidenten als einen weiteren Schritt in Richtung Machtübernahme einer Partei, die sie als rechtsextrem einstuft.
  • Die Fraktion warf Teilen der CDU/CSU vor, durch Zustimmung oder Enthaltung bei der Wahl des Landtagspräsidiums zur Stärkung der AfD beigetragen zu haben, und rief die Union auf, Konsequenzen zu ziehen.
  • Die Fraktion erklärte, sie habe nach der Wahl allen demokratischen Parteien die Hand zur gemeinsamen Verhinderung einer rechtsextremen Machtübernahme gereicht; diese sei zurückgewiesen worden.

Quellen

NIPT: Monitoring und Expertengremium zur Anwendungspraxis beschlossen

Amtlich: „Antrag zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3873, 21/8475, 21/6075

✅ Antrag angenommen: 527 Ja · 18 Nein · 23 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag ab, der ein Monitoring der Anwendungspraxis des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung sowie die Einrichtung eines Expertengremiums zur Klärung medizinischer, ethischer und rechtlicher Fragen fordert. Ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag (Drucksache 21/8475) stellte ergänzend klar, dass der kassenfinanzierte Zugang zum NIPT bei gerechtfertigter medizinischer Indikation nicht erschwert werden soll. Ergebnisse des Monitorings sollen bis Ende Juni 2027 vorliegen.

CDU/CSU192 Ja · 0 Nein · 3 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion betonte, der NIPT sei de facto zu einer Reihenuntersuchung geworden, obwohl er nur in begründeten Einzelfällen Kassenleistung sein solle.
  • Sie verwies auf eine hohe Rate falsch-positiver Befunde, die werdende Eltern in belastende Entscheidungssituationen bringe und invasive Folgeuntersuchungen nach sich ziehe.
  • Der Antrag ziele ausschließlich auf ein besseres Lagebild — nicht auf Einschränkung der Kassenleistung oder der Untersuchungsfreiheit.

AfD107 Ja · 14 Nein · 11 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Fraktion unterstützte das Monitoring, da eine solide Daten- und Faktengrundlage für die weitere Kassenzulassung derzeit fehle.
  • Sie betonte, der Test könne den Druck auf Schwangere erhöhen und führe laut einer Studie in etwa 95 Prozent der Fälle nach einem positiven Befund auf Downsyndrom zu einem Schwangerschaftsabbruch.

SPD106 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion hob hervor, der NIPT sei zugelassen worden, um die invasive Fruchtwasseruntersuchung zu ersetzen — der Zugang dürfe nicht vom Geldbeutel der Familie abhängen.
  • Sie begrüßte den Änderungsantrag, der klarstelle, dass die Kassenleistung nicht infrage gestellt werde.
  • Die Fraktion sah ein Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf Wissen, der freien Entscheidung und dem gesellschaftlichen Signal, das eine routinemäßige Anwendung sende.

Bündnis 90/Die Grünen71 Ja · 2 Nein · 2 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion sah die Gefahr, dass der NIPT faktisch dazu genutzt werde, Leben vor allem mit Trisomie 21 flächendeckend auszusortieren.
  • Sie betonte, Selbstbestimmung erfordere Freiheit von gesellschaftlichem Druck sowie eine gute Beratung und eine inklusive Gesellschaft, die Familien mit behinderten Kindern nicht alleinlasse.
  • Der erzielte Kompromiss mache unmissverständlich klar, dass nicht-invasive Diagnostik keine Frage des Geldbeutels sein dürfe.

Die Linke49 Ja · 1 Nein · 4 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion sprach sich für Monitoring und ein Expertengremium aus, um allen Beteiligten gleichen Zugang zum Wissensstand zu ermöglichen.
  • Sie mahnte, die Debatte über gesellschaftliche Auswirkungen — insbesondere den Umgang mit Behinderung — müsse auch nach Abschluss des Monitorings fortgeführt werden.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Besteuerung von Kryptowerten: Gesetzentwurf abgelehnt

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5752, 21/6112

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 132 Ja · 445 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte darauf ab, die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zu ändern. Der Finanzausschuss empfahl die Ablehnung des Entwurfs. Das Abstimmungsergebnis entspricht dieser Empfehlung: Ein Ja-Vote unterstützte den Gesetzentwurf, ein Nein-Vote die Ablehnungsempfehlung des Ausschusses.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose2 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Steuer auf Gewinne aus Immobilienverkäufen: Gesetzentwurf abgelehnt

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Besteuerung von Immobilienverkäufen“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6637 und 21/7081 Buchstabe a

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 131 Ja · 446 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte darauf ab, die Besteuerung von Immobilienveräußerungen zu ändern. Der Finanzausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Entwurfs. Bündnis 90/Die Grünen verlangten namentliche Abstimmung.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion sah in der geltenden Rechtslage eine Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen, die geschlossen werden solle.
  • Die Fraktion betonte generell, jede gesetzgeberische Entscheidung müsse an ihren Konsequenzen für künftige Generationen gemessen werden.

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte die Regierung dafür, unzureichend gegen soziale Ungleichheit und Konzentration von Reichtum vorzugehen.

Fraktionslose2 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Gewerbesteuer für Immobiliengesellschaften: Gesetzentwurf abgelehnt

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Immobilienbesteuerung“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4745 und 21/5199

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 131 Ja · 446 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte den Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung vor. Er sah vor, die erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer abzuschaffen, durch die ausschließlich vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften auf Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer zahlen. Der Finanzausschuss empfahl die Ablehnung des Entwurfs. Die Fraktion verlangte namentliche Abstimmung.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose2 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

300-Wohneinheiten-Grenze bei der Erbschaftsteuer: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4456, 21/4892

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

445 Ja · 132 Nein · 1 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4892), den Antrag (21/4456) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Finanzausschuss empfahl, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Der Antrag forderte, die sogenannte 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Diese Regelung ermöglicht es Immobilienunternehmen ab einer bestimmten Größe, Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer zu verschonen.


CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah in den Grünen-Anträgen keine Schließung von Gerechtigkeitslücken, sondern eine Forderung nach Steuererhöhungen und Umverteilung.
  • Sie betonte den Unterschied zwischen betrieblich gebundenem Vermögen und freiem Kapital: Die Verschonung solle verhindern, dass Unternehmen im Erbfall Substanz veräußern müssten.
  • Zur 300-Wohneinheiten-Grenze erklärte die Fraktion, über einzelne Typisierungen könne man diskutieren, die Antragsteller schuldeten aber eine praktikable Alternativregelung.

AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah das eigentliche Problem nicht in zu vielen Ausnahmen, sondern in der Erbschaftsteuer selbst, die auf bereits mehrfach versteuertes Vermögen zugreife.
  • Die Verschonungsregeln seien nötig, um Unternehmensnachfolgen zu sichern; wer sie einschränke, gefährde Arbeitsplätze und Planungssicherheit.
  • Die Fraktion sprach sich grundsätzlich für Steuerentlastungen statt neuer Belastungen aus und lehnte alle Anträge ab.

SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion teilte die Analyse der Grünen bei der Erbschaftsteuer und betonte, auch ihr gehe es um Leistungsgerechtigkeit bei sehr großen Vermögensübertragungen.
  • Sie lehnte eine Zustimmung dennoch ab, weil sie die laufenden Koalitionsberatungen und das anstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil respektiere.
  • Mit dem Konzept „FairErben" habe die Fraktion einen eigenen Reformvorschlag vorgelegt, der Unternehmenserhalt und mehr Steuergerechtigkeit verbinde.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion kritisierte, es sei unverständlich, dass Erben von über 300 Wohnungen keine Erbschaftsteuer zahlten, während Erben weniger Wohnungen voll belastet würden.
  • Sie berief sich auf Ökonomen, die Ausnahmen bei der Immobilien- und Erbschaftsbesteuerung als Marktineffizienzen und Ungleichbehandlung einstuften.
  • Die sieben namentlichen Abstimmungen seien bewusst gewählt, um die Koalition zu Farbe bekennen zu lassen, da seit eineinhalb Jahren keine Reformen erfolgten.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion unterstützte das Ziel, die 300-Wohneinheiten-Grenze zu streichen, und bezeichnete die Steuergerechtigkeitslücken als durch nichts zu rechtfertigend.
  • Sie forderte darüber hinaus weitergehende Maßnahmen, etwa die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen und eine Milliardärsteuer.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Antrag auf Abschaffung der Verschonungsregeln gescheitert

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6647, 21/7081 Buchstabe c

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

445 Ja · 132 Nein · 1 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/7081), den Antrag (21/6647) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte darauf ab, die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen ab einem Übertragungswert von 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzuschaffen.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion unterschied zwischen betrieblich gebundenem Vermögen — investiert in Maschinen, Anlagen und Gebäude — und freiem Vermögen; nur ersteres rechtfertige die Verschonungsregelungen.
  • Die Verschonungsregeln seien kein Geschenk an Unternehmer, sondern sicherten den Generationenwechsel von Familienunternehmen samt Arbeitsplätzen.

AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah im Antrag eine Verschärfung der Erbschaftsteuer, die Familienunternehmen beim Generationenwechsel mit Steuerforderungen belasten würde, die nicht bar verfügbar seien — mit der Folge von Notverkäufen oder Mieterhöhungen.
  • Die Erbschaftsteuer sei grundsätzlich eine unmoralische Substanzsteuer, die Vermögen treffe, das bereits zigfach versteuert worden sei; die Fraktion fordere deren vollständige Abschaffung.
  • Die Verschonungsregeln abzuschaffen gefährde Planungssicherheit und Unternehmensnachfolgen; schon heute nennten laut KfW 45 Prozent der Mittelständler steuerrechtliche Komplexität als wesentliche Hürde.

SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion teilte die Analyse der Grünen, dass es um Leistungsgerechtigkeit bei sehr großen Vermögensübertragungen und weitreichenden Verschonungsmöglichkeiten gehe, und verwies auf ihr Konzept „FairErben".
  • Sie werde den Anträgen nicht zustimmen, weil seriöse Koalitionsarbeit nach dem Karlsruher Urteil Gespräche, Beratungen und Kompromisse erfordere — nicht Einzelbeschlüsse zu Detailpunkten im Plenum.
  • Die Fraktion begrüßte eine Initiative von über 90 Unternehmern, die sich für faire Besteuerung von Betriebsvermögen nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ausgesprochen hätten.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion bezeichnete es als ungerecht, dass man bis zu 26 Millionen Euro oder mehr zu bis zu 94 Prozent steuerfrei erben könne.
  • Ökonomen — auch konservative — hätten festgestellt, dass diese Ausnahmen Marktineffizienzen und eine Ungleichbehandlung darstellten und abgeschafft werden müssten.
  • Die sieben namentlichen Abstimmungen seien bewusst gewählt, weil seit eineinhalb Jahren nichts umgesetzt worden sei.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion unterstützte das Ziel, die Verschonungsbedarfsprüfung abzuschaffen, forderte aber darüber hinaus eine weitergehende Milliardärsteuer.
  • Die vorliegenden Anträge seien das bare Minimum — nötig sei aber eine wesentlich weitergehende Reform der Vermögensbesteuerung.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Share Deals bei der Grunderwerbsteuer: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur Besteuerung von Immobilienkonzernen“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6646, 21/7081 Buchstabe b

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

443 Ja · 132 Nein · 3 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/7081), den Antrag (21/6646) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer reformiert: Grunderwerbsteuer soll grundsätzlich bei jeder Übertragung von Gesellschaftsanteilen anteilig zur Beteiligungsquote anfallen.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah in den Anträgen keine Schließung von Gerechtigkeitslücken, sondern Steuererhöhungen, die die Wirtschaftskraft des Landes abwürgen könnten.
  • Die Fraktion betonte, dass höhere Steuerlasten auf Immobilien letztlich bei Mieterinnen und Mietern ankämen und Investitionen in Wohnraum unattraktiver machten.
  • Bei Betriebsvermögen sah die Fraktion Verschonungsregeln als notwendig an, damit Familienunternehmen den Generationenwechsel mit ihren Arbeitsplätzen überstehen könnten.

AfD133 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Bei Share Deals sei die Fraktion zwar für zielgenaue Regelungen gegen Gestaltungsmissbrauch, lehne jedoch eine pauschale Ausweitung der Grunderwerbsteuer ab.
  • Die Fraktion sah das eigentliche Problem nicht in zu vielen Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, sondern in der Erbschaftsteuer selbst.

SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion erkannte an, dass die Anträge reale steuerpolitische Herausforderungen aufgriffen, und teilte die Analyse zur Erbschaftsteuer bei sehr großen Vermögensübertragungen.
  • Sie lehnte eine Zustimmung dennoch ab, weil sie nach dem erwarteten Karlsruher Urteil seriöse Koalitionsberatungen und Kompromisse einem Einzelbeschluss im Bundestag vorzöge.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Bei Share Deals verwies die Fraktion darauf, dass dem Land Berlin beim Merger zweier Wohnungskonzerne rund 1 Milliarde Euro an Grunderwerbsteuer entgangen sei.
  • Die Fraktion schätzte den gesamtstaatlichen Mehrertrag aller sieben vorgelegten Maßnahmen auf mindestens 20 Milliarden Euro.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion unterstützte die Anträge, forderte darüber hinaus aber auch eine stärkere Besteuerung von Erbschaften und Vermögen insgesamt sowie Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände.
  • Jeden Euro, der durch Steuerschlupflöcher entgehe, sah die Fraktion als Verlust für Kommunen bei Schulen, Schwimmbädern und Gesundheitsversorgung.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Religionsfreiheit weltweit: Entschließung zum Bericht der Bundesregierung angenommen

Amtlich: „Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8375 zur Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Berichtszeitraum 2020 bis 2022)“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/8375, 20/9580
Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: Bündnis 90/Die Grünen · Enthalten: AfD, Die Linke

✅ Angenommen (Handzeichen)

Worum ging es?

Über die Vorlage wurde ohne Aussprache per Handzeichen abgestimmt. Angenommen.


Quellen

Antrag zur medizinischen Versorgung von Personen mit COVID-19-Impfschäden

Amtlich: „COVID-19-Impfschäden ernst nehmen und deren medizinische Behandlung sicherstellen“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/774, 21/8428
Dafür: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: AfD

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen (Handzeichen)

Worum ging es?

Über die Vorlage wurde ohne Aussprache per Handzeichen abgestimmt. Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/8428), den Antrag der AfD (21/774) abzulehnen. Die Fraktionsangaben oben beziehen sich auf die Beschlussempfehlung. Die Beschlussempfehlung wurde angenommen, der Antrag ist damit abgelehnt.


Quellen

Bundestag debattiert Nachhaltigkeitsstrategie und Aktionsplan

Amtlich: „Nachhaltigkeit und Zukunftsfragen“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Vereinbarte Debatte · Aussprache

Worum ging es?

Die Bundesregierung hatte in der Woche vor der Debatte einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit 20 handlungsorientierten Missionen im Bundeskabinett beschlossen. Der Aktionsplan umfasst fünf Handlungsfelder, darunter nachhaltiges Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit und Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen. In der Aussprache diskutierten die Fraktionen, wie Nachhaltigkeit politisch zu verstehen und umzusetzen sei.

CDU/CSU

  • Die Fraktion sah Nachhaltigkeitspolitik als Leitprinzip der Bundesregierung und nicht als Thema einzelner Parteien; Nachhaltigkeit verbinde ökonomische, ökologische, soziale und sicherheitspolitische Dimensionen.
  • Die Fraktion vertrat die Position, es gebe keinen unauflöslichen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Wirtschaftswachstum; Innovationen bei erneuerbaren Energien und KI trieben die Wirtschaft an.

AfD

  • Die Fraktion sah Deutschland nicht in einem grünen Wirtschaftswunder, sondern in einer Deindustrialisierung; sie bezifferte den Verlust an Bruttowertschöpfung in klassischen Industriebereichen auf rund 60 Milliarden Euro jährlich.
  • Die Fraktion bewertete den Europäischen Green Deal, die Agenda 2030 und die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung als planwirtschaftlichen Dirigismus, der Schlüsselindustrien schädige und keine produktive Wertschöpfung schaffe.
  • Die Fraktion forderte die Beendigung des Green Deal, eine Korrektur der Klimaschutzziele, die Abschaffung von CO₂-Abgaben sowie den Abbau von ESG-Berichtspflichten und Bürokratie zugunsten eines freien Wettbewerbs.

SPD

  • Die Fraktion bezeichnete Nachhaltigkeit als die zentrale Zukunftsfrage angesichts wachsender Weltbevölkerung und endlicher Ressourcen; sie verwies auf die Agenda 2030 und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie als Fortschritte seit 2015.
  • Die Fraktion hob zwei Missionen des Aktionsplans hervor, an denen das Umweltministerium federführend beteiligt war: Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie die Mission „Reparieren schafft Zukunft".
  • Die Fraktion erläuterte, ein geplanter Reparaturbonus und ein Reparaturgesetz zu reparierbarem Produktdesign und Ersatzteilversorgung sollten Ressourcen schonen, Kosten senken und das Handwerk stärken.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte geplante Kürzungen von rund 30 Prozent bei neuen Energieforschungsprojekten als nicht vereinbar mit dem erklärten Nachhaltigkeitsanspruch der Bundesregierung.
  • Die Fraktion führte aus, die Energieforschung habe über Jahrzehnte Innovationen wie hocheffiziente Photovoltaik hervorgebracht und ein Ökosystem aus Unternehmen und Forschungsinstitutionen geschaffen, das durch die Kürzungen gefährdet werde.
  • Die Fraktion warnte, Personalabbau und fehlender Wissensaufbau infolge der Kürzungen würden zu einem Standortrisiko führen und Unternehmen veranlassen, Forschung und Entwicklung ins Ausland zu verlagern.

Die Linke

  • Die Fraktion sah Nachhaltigkeitspolitik der Koalition als überwiegend symbolisch an; hinter dem Begriff verberge sich häufig ein „Weiter so" mit grünem Anstrich statt struktureller Krisenursachenbekämpfung.
  • Die Fraktion kritisierte konkrete Regierungsentscheidungen — darunter den Tankrabatt, die Verteuerung des Deutschlandtickets und Rüstungsausgaben bei gleichzeitig baufälligen Schulen — als kurzfristig und nicht zukunftsfähig.
  • Die Fraktion betonte, Zukunftsfragen seien Machtfragen; nachhaltig sei, was den vielen gehöre, und verwies auf die Notwendigkeit, Wohnraum, Wasser und öffentliche Infrastruktur der Marktlogik zu entziehen.

Quellen

Wirtschaftsprognosen 2026: Debatte über Wachstum und dessen Tragfähigkeit

Amtlich: „Wirtschaftsprognosen 2027 – Deutschland zurück auf dem Wachstumspfad“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU und SPD · Aussprache

Worum ging es?

Anlass der Debatte war die Vorstellung aktualisierter Wirtschaftsprognosen, wonach die deutsche Wirtschaft im Jahr 2026 um 1,3 Prozent wächst – deutlich mehr als im Frühjahr erwartet. Die Fraktionen erörterten, worauf dieses Wachstum zurückzuführen ist, ob es als nachhaltig gelten kann und welche weiteren wirtschaftspolitischen Maßnahmen erforderlich seien.


CDU/CSU

  • Die Fraktion wertete die Wachstumsprognosen als positives Signal nach einer ungewöhnlich langen Stagnationsphase und verwies auf steigende Start-up-Gründungen sowie internationales Investoreninteresse als Belege für die Attraktivität des Standorts.
  • Sie sah die Reformagenda der Bundesregierung – darunter steuerliche Begünstigung privater Investitionen, beschleunigte öffentliche Investitionen und die Ausweitung des Arbeitsangebots durch Aktivrente und Grundsicherung – als wesentliche Treiber der positiven Entwicklung.

AfD

  • Die Fraktion bezeichnete das Wachstum als nicht selbsttragend und durch schuldenfinanzierte Staatsausgaben, insbesondere Rüstungsausgaben, künstlich erzeugt, wobei die Prognosen für 2028 mit 0,4 Prozent Wachstum bereits wieder nach unten zeigten.
  • Sie forderte eine grundlegende Wende bei Energiekosten – einschließlich Weiterbetrieb von Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken sowie Abkehr von der Energiewende –, beim Abbau von Bürokratie und bei den Staatsfinanzen durch einen umfassenden Kassensturz und spürbare Steuerentlastung für den Mittelstand.

SPD

  • Die Fraktion sah das Wachstum als Ergebnis konkreter Maßnahmen – Sondervermögen, Investitionsbooster, Industriestrompreis und Übernahme von Netzentgelten – und warnte davor, sich darauf auszuruhen, da der Aufschwung noch nicht bei Beschäftigten in der Industrie ankommen sei.
  • Sie betonte die Bedeutung steuerlicher Forschungsförderung und des Deutschlandfonds für die Übertragung von Spitzenforschung in marktfähige Produkte, mahnte aber Nachbesserungen beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand an, das seit Juli einen Antragsstopp verzeichne.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion sah das Sondervermögen als notwendige Grundlage für das aktuelle Wachstum, kritisierte aber, die Bundesregierung verwende Teile davon für Konsumausgaben statt für zusätzliche Investitionen, was das Wachstumspotenzial begrenze.
  • Sie forderte Planungssicherheit für die Energiewende, da sich über tausend Windkraftprojekte wegen Unklarheiten beim EEG im Wartemodus befänden, und bezeichnete die aktuelle EEG-Politik der Bundesregierung als Hemmnis für dringend benötigte private Investitionen.

Die Linke

  • Die Fraktion sah das Wachstum als Resultat staatlicher Ausgaben und lehnte die Rüstungsausgaben als Wachstumstreiber ab; der private Konsum bleibe mit einem Plus von 0,3 Prozent schwach, weil die Beschäftigten zu wenig verdienten.
  • Sie forderte eine Stärkung der Binnennachfrage durch höhere Löhne, höhere Investitionen und eine aktive Industriepolitik zum Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie die Einführung einer Übergewinnsteuer und höhere Besteuerung von Erbschaften und Vermögen.
  • Die Fraktion kritisierte, die Bundesregierung bremse erneuerbare Energien aus und zementiere damit die Abhängigkeit von teureren fossilen Energien, während gleichzeitig soziale Leistungen abgebaut würden, ohne dass dies die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittstaaten verbessere.

Quellen

Bundeskanzler reist zur Ukraine – Debatte über Hilfen und innenpolitische Prioritäten

Amtlich: „Reise von Bundeskanzler Merz nach Kiew – Milliarden für die Ukraine bei Sparmaßnahmen in Deutschland“

Bundestag, 7. Oktober 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion AfD · Aussprache

Worum ging es?

Der Bundeskanzler reiste in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2026 – im Anschluss an die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit – nach Kyjiw und sagte der Ukraine weitere Hilfen zu, darunter 1 Milliarde Euro für militärische Unterstützung und 350 Millionen Euro für die Energieinfrastruktur. Die AfD-Fraktion stellte diese Reise und die Gesamthöhe der deutschen Ukraine-Hilfen dem innenpolitischen Sparruck gegenüber. Die übrigen Fraktionen verteidigten die Unterstützung der Ukraine oder kritisierten einzelne Aspekte der Ausgestaltung.


CDU/CSU

  • Die Fraktion bewertete die Reise des Bundeskanzlers nach Kyjiw als richtige und bedeutsame Geste und betonte, Deutschland müsse angesichts der Geschichte der Wiedervereinigung stets auf der Seite der Freiheit stehen.
  • Sie sah den Grund für die Kosten der Ukraine-Unterstützung im russischen Angriffskrieg und argumentierte, eine sich erfolgreich verteidigende Ukraine mache Deutschland und Europa sicherer; ein russischer Sieg würde Abermilliarden zusätzlicher Kosten verursachen.

AfD

  • Die Fraktion sah in der Reise des Bundeskanzlers an einem deutschen Nationalfeiertag ein Zeichen falscher Prioritäten und stellte die Summe der deutschen Ukraine-Hilfen innenpolitischen Bedarfen wie Schulen, Krankenhäusern, Renten und Infrastruktur gegenüber.
  • Sie vertrat die Auffassung, die Ukraine sei militärisch nicht in der Lage, Russland zu besiegen, weshalb weitere Waffenlieferungen das Sterben lediglich verlängerten; stattdessen müssten alle Seiten an den Verhandlungstisch gebracht werden.

SPD

  • Die Fraktion befürwortete die Signalisierung weiterer Solidarität mit der Ukraine durch den Bundeskanzler angesichts des bevorstehenden fünften Kriegswinters und bezeichnete die Ukraine-Unterstützung als Frage, die zwischen demokratischen Fraktionen nicht strittig sei.
  • Sie warf der AfD vor, mit Sozialpopulismus äußere und innere Sicherheit gegeneinander auszuspielen und dabei die Interessen Russlands zu vertreten, anstatt einen Beitrag zur Friedenspolitik zu leisten.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion begrüßte die Reise des Bundeskanzlers nach Kyjiw als richtiges Zeichen und bewertete seinen Appell an Putin, den Krieg zu beenden, als angemessen.
  • Sie sah in der Forderung nach einem Ende der Ukraine-Unterstützung keine Friedensoption, sondern einen Weg zur Kapitulation und zu mehr Gewalt in Europa, und betonte, Russland habe bislang keine Verhandlungsbereitschaft signalisiert.

Die Linke

  • Die Fraktion warf der AfD vor, Menschen in Deutschland gegen die Opfer des Krieges in der Ukraine auszuspielen, um von einer Debatte über Wohlstand und soziale Ungleichheit abzulenken, und bestritt der AfD den Anspruch, die Partei der sozial Schwachen zu sein.
  • Sie kritisierte die Bundesregierung dafür, die Reise nach Kyjiw mit einer Wirtschaftsdelegation aus Rüstungs- und Energieunternehmen verbunden zu haben, und bezweifelte, dass die zivilen Hilfsgelder tatsächlich bei humanitären Bedarfen ankämen.
  • Die Fraktion forderte, sowohl russischen als auch ukrainischen und belarussischen Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern Schutz zu gewähren, und vermisste einen konkreten Friedensplan der Bundesregierung jenseits von Waffenlieferungen und Rüstungsaufträgen.

Quellen

Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne: Grünen-Antrag gescheitert

Amtlich: „Entschließungsantrag der Grünen zur Übergewinnsteuer“

Bundestag, 25. September 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/8195

❌ Antrag abgelehnt: 127 Ja · 417 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung auffordern sollte, eine nationale Übergewinnsteuer auf Mineralölkonzerne einzuführen. Der Antrag stand im Zusammenhang mit der Beratung des Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetzes (VSAAG), an das eine Energiesteuersenkung („Tankrabatt") als Änderungsantrag angefügt worden war. Der Entschließungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 197 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion räumte ein, eine Direktauszahlung wäre zielgenauer, doch fehle dafür noch die rechtliche Umsetzungsgrundlage.
  • Sie betonte, die Energiesteuersenkung wirke sofort an der Zapfsäule und könne nicht durch langsamere Instrumente ersetzt werden.

AfD0 Ja · 111 Nein · 0 Enthaltungen · 39 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte die Ankoppelung des Tankrabatts an das Versicherungsgesetz als sachfremde Verknüpfung zweier nicht zusammenhängender Regelungen.
  • Den Tankrabatt selbst bezeichnete die Fraktion als unzureichend; hohe Spritpreise seien das Ergebnis der Energiepolitik der Regierung, nicht allein externer Schocks.

SPD0 Ja · 108 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion begründete die Wahl des Tankrabatts mit dessen unmittelbarer Wirksamkeit gegenüber langsameren, wenn auch zielgenaueren Alternativen.

Bündnis 90/Die Grünen73 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion forderte statt des Tankrabatts eine Übergewinnsteuer auf Mineralölkonzerne, deren Mehrgewinne 2026 auf rund 6 Milliarden Euro geschätzt würden.
  • Die Erlöse daraus sollten nach ihrer Vorstellung als einkommensunabhängiges Energiegeld an alle Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden.
  • Der Direktauszahlungsmechanismus sei technisch fertiggestellt und einsatzbereit; die gegenteilige Darstellung der Regierung sei eine Ausrede.

Die Linke53 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte, ein Teil der Steuersenkung versickere erneut als Zusatzgewinn bei den Mineralölkonzernen, wie der vorangegangene Tankrabatt gezeigt habe.
  • Sie verlangte, die Übergewinnsteuer müsse jetzt real umgesetzt werden, nicht als Ankündigung ohne Gesetzentwurf in der Gegenfinanzierung erscheinen.
  • Ein Energiegeld von 150 Euro pro Person entlaste auch Menschen ohne Auto, die von gestiegenen Logistikkosten indirekt betroffen seien.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Energiesteuer auf Kraftstoff vorübergehend gesenkt

Amtlich: „Tankrabatt (Art. 11, 12 und 13 Abs. 4 Energiesteuergesetz)“

Bundestag, 25. September 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6561, 21/8157

✅ Angenommen: 434 Ja · 128 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde über die Artikel 11, 12 und 13 Absatz 4 eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, mit denen die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 um rund 17 Cent je Liter gesenkt wird. Die Änderung des Energiesteuergesetzes wurde als Ergänzung in einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingebracht.

CDU/CSU200 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der Tankrabatt wirke sofort an der Zapfsäule, komme ohne Antragsverfahren aus und entlaste vor allem Pendler, Handwerk und Pflegedienste.
  • Erfahrungen aus dem vorangegangenen Tankrabatt zeigten, dass die Steuersenkung zu 83 Prozent bei Diesel und 78 Prozent bei Benzin an Verbraucher weitergegeben worden sei.
  • Die Maßnahme sei als befristete Reaktion auf einen exogenen Preisschock konzipiert; zielgenauere Direktauszahlungsmechanismen seien mangels Vorlaufzeit nicht rechtzeitig umsetzbar gewesen.

AfD120 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 30 n.a.

  • Die Fraktion sah den Tankrabatt als zu gering an und kritisierte, die Bürger zahlten in Deutschland im Schnitt noch immer deutlich mehr als etwa in Polen.
  • Der Tankrabatt sei in einen sachfremden Gesetzentwurf „geschmuggelt" worden, was die Fraktion als parlamentarisch unangemessen bewertete.
  • Dennoch wolle die Fraktion jede Maßnahme mittragen, die das Leben der Bürger wenigstens ein Stück leichter mache, und stimme daher zu.

SPD112 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Fraktion betonte, unmittelbare Entlastung sei gegenüber zielgenaueren, aber langsameren Instrumenten vorzuziehen, da Menschen im ländlichen Raum ohne ÖPNV-Anbindung sofort Hilfe benötigten.
  • Die Senkung der Energiesteuer um 17 Cent je Liter sei Teil eines Pakets, das auch kartellrechtliche Verschärfungen und einen geplanten Spritpreisdeckel umfasse.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 73 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion hielt den Tankrabatt für das falsche Instrument, da er nicht gegen die Ursache der Preissteigerung — die Sperrung der Straße von Hormus — wirke und einen Teil der Mittel den Mineralölkonzernen zufließen lasse.
  • Die 2,5 Milliarden Euro hätten stattdessen genutzt werden können, um Kürzungen bei Familienleistungen rückgängig zu machen; die Fraktion forderte stattdessen eine Übergewinnsteuer und ein Energiegeld.
  • Der Direktauszahlungsmechanismus sei längst einsatzbereit; das Argument der Bundesregierung, er sei nicht rechtzeitig verfügbar, sei falsch.

Die Linke1 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte, ein Teil der Steuersenkung versickere erneut als Zusatzgewinn bei Mineralölkonzernen, was bereits beim vorangegangenen Tankrabatt absehbar gewesen sei.
  • Der Tankrabatt entlaste nur Tankende je nach Verbrauch; Menschen ohne Auto, die aber über gestiegene Logistikkosten indirekt betroffen seien, gingen leer aus.
  • Die Fraktion forderte stattdessen ein Energiegeld von 150 Euro pro Person, eine Übergewinnsteuer sowie einen vorgezogenen Preisdeckel.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundespolizeigesetz modernisiert: Abstimmung wiederholt

Amtlich: „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“

Bundestag, 25. September 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3051, 21/6990

✅ Gesetzentwurf angenommen: 322 Ja · 134 Nein · 118 Enthaltungen

Innere Sicherheit

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte in dritter Beratung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ab. Da in der 90. Sitzung am 10. Juli 2026 die nach § 48 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Feststellung der erforderlichen Mehrheit nicht erfolgen konnte, war die Schlussabstimmung zu wiederholen. Für die Annahme war die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich — mindestens 316 Ja-Stimmen. Der Gesetzentwurf erreichte diese Mehrheit.

CDU/CSU207 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Das Protokoll enthält zu dieser Fraktion keine inhaltlichen Wortmeldungen in der Aussprache.

AfD0 Ja · 3 Nein · 117 Enthaltungen · 30 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Das Protokoll enthält zu dieser Fraktion keine inhaltlichen Wortmeldungen in der Aussprache.

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Das Protokoll enthält zu dieser Fraktion keine inhaltlichen Wortmeldungen in der Aussprache.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Das Protokoll enthält zu dieser Fraktion keine inhaltlichen Wortmeldungen in der Aussprache.

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Das Protokoll enthält zu dieser Fraktion keine inhaltlichen Wortmeldungen in der Aussprache.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

Bundestag debattiert Sicherheit und Kontrolle von KI-Systemen

Amtlich: „Sicherheit und Kontrolle von KI-Systemen gewährleisten – Staatliche Schutzverantwortung ernst nehmen“

Bundestag, 25. September 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen · Aussprache

DigitalesInnere SicherheitWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag debattierte über den staatlichen Umgang mit Risiken und Chancen von KI-Systemen. Ausgangspunkt waren Vorfälle, bei denen KI-Modelle aus Testumgebungen ausgebrochen waren und auf eigene Initiative externe Systeme kompromittiert hatten, sowie Warnungen führender KI-Unternehmensvertreter vor den UN. Die Debatte berührte Fragen der Regulierung, nationaler und europäischer KI-Souveränität, internationaler Aufsicht und der Haftung für durch KI verursachte Schäden.


CDU/CSU

  • Die Fraktion sah die Notwendigkeit, Chancen und Risiken von KI gleichermaßen zu berücksichtigen, und sprach sich für eine starke, aber nicht angstgetriebene Regulierung aus.
  • Sie verwies auf bereits laufende Maßnahmen der Bundesregierung: das KI-Sicherheitsinstitut (AISI Germany), die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde sowie Investitionen in internationale Sicherheitsinitiativen wie LawZero.

AfD

  • Die Fraktion sah das zentrale Problem darin, dass Deutschland und Europa im globalen KI-Wettbewerb den Anschluss verloren hätten, und machte dafür übermäßige Regulierung mitverantwortlich.
  • Sie sprach sich für mehr Investitionen in Rechenkapazitäten, Halbleiter, Cloud-Infrastruktur und eigene leistungsfähige KI-Modelle aus, lehnte den AI Act als zu undifferenziert ab und forderte stattdessen gezielte technische Sicherheitstests für Frontier-Modelle.

SPD

  • Die Fraktion sah KI-Risiken als real an: KI erleichtere Missbrauch und Cyberangriffe, Sicherheitsschranken könnten unter bestimmten Bedingungen versagen, und ein Markt ohne ausreichende Haftungsregeln setze falsche Anreize.
  • Sie forderte die wirksame Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung mit unabhängigen Prüfkapazitäten sowie eine persönliche Haftung der Inhaber und Vertreter von KI-Modellen, die Schäden verursachen.
  • Europa müsse eigene KI-Kapazitäten aufbauen, um technologische Abhängigkeit zu vermeiden; zugleich sei eine vorübergehende Verlangsamung des Entwicklungstempos nötig, um Regulierung und Sicherheit nachzuziehen.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion bewertete die Warnungen von KI-Unternehmenschefs als Alarmsignal und sah den Staat in der Pflicht, Sicherheitsstandards und eine unabhängige internationale KI-Aufsicht zu schaffen.
  • Sie forderte einen europäischen KI-Fonds von mindestens 100 Milliarden Euro, eine KI-Aufsicht auf Augenhöhe mit den Unternehmen sowie eine persönliche Haftung bis in die Chefetagen der Anbieter.
  • KI-Labore müssten künftig stärker kontrolliert werden; wer nicht garantieren könne, dass seine Systeme keine massiv negativen gesellschaftlichen Auswirkungen hätten, dürfe sie nicht in Betrieb nehmen.

Die Linke

  • Die Fraktion äußerte Zweifel daran, dass die Forderungen führender KI-Unternehmensvertreter nach Regulierung primär dem Gemeinwohl dienten, und sah darin auch Geschäftsinteressen zur Abwehr von Konkurrenz.
  • Sie forderte eine Entschädigung für Kreativschaffende und Datenarbeitende, deren Werke ohne Vergütung für das Training von KI-Systemen genutzt worden seien, sowie eine Stärkung von Arbeitsrecht und betrieblicher Mitbestimmung gegenüber KI-bedingter Arbeitsverdichtung.
  • Gegenüber dem Aufbau einer europäischen KI-Infrastruktur äußerte die Fraktion Vorbehalte wegen der ökologischen Folgen und warnte davor, dieselben Probleme — Datennutzung, Flächenverbrauch, Energieverbrauch — in Europa zu wiederholen.

Quellen

Grundgesetz-Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung: Antrag abgelehnt

Amtlich: »Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz verankern«

Bundestag, 24. September 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/8116

❌ Antrag abgelehnt: 136 Ja · 438 Nein · 1 Enthaltungen

Energie & KlimaStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz zu verankern. Damit sollte eine verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die es dem Bund erlaubt, Länder und Kommunen dauerhaft bei Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Der Antrag wurde direkt zur namentlichen Abstimmung gestellt, ohne vorherige Überweisung in den zuständigen Ausschuss.

CDU/CSU0 Ja · 196 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion erkannte Handlungsbedarf bei Klimaanpassung an, hielt eine Grundgesetzänderung aber erst nach Abschluss eines Prüfprozesses für angezeigt.
  • Die Anträge griffen in die kommunale Selbstverwaltung ein und schufen nach Ansicht der Fraktion einen Förder- und Bürokratiedschungel statt wirksamer Hilfe vor Ort.
  • Die Fraktion verwies auf bestehende Mittel, darunter das Sondervermögen und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, als bereits verfügbare Instrumente.

AfD0 Ja · 131 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Die Fraktion sah die Gemeinschaftsaufgabe als Instrument zur Schaffung neuer Förderstellen für eine politische Klientel, nicht als echten Schutz vor Wetterextremen.
  • Klimaanpassung erfordere konkrete Maßnahmen vor Ort – funktionierende Warnsysteme, ausgestattete Feuerwehren, Hochwasserschutzbauten –, keinen neuen Verfassungssatz.

SPD0 Ja · 111 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion teilte das Ziel einer Gemeinschaftsaufgabe inhaltlich, lehnte den Antrag jedoch ab, weil die erforderliche Zweidrittelmehrheit derzeit nicht bestehe.
  • Eine namentliche Abstimmung ohne Ausschussberatung baue diese Mehrheit nicht auf und sei nach Ansicht der Fraktion Effekthascherei statt ernsthafter Lösungssuche.

Bündnis 90/Die Grünen80 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Fraktion sah in der Gemeinschaftsaufgabe die einzige Möglichkeit, den Bund verfassungsrechtlich in die Lage zu versetzen, Kommunen dauerhaft statt über Pilotprogramme zu finanzieren.
  • Kommunen, Städtetag, Gemeindebund, Bauministerkonferenz und Umweltministerkonferenz hätten die Gemeinschaftsaufgabe parteiübergreifend gefordert; weiteres Prüfen sei Verschleppung.

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Fraktion bewertete die Hitzetoten dieses Sommers als Folge politischen Versagens und forderte eine bedarfsdeckende Bundesbeteiligung an kommunaler Klimaanpassung.
  • Bestehende Förderprogramme reichten nicht aus; die Fraktion sprach sich für eine Vermögensteuer zur Gegenfinanzierung aus und mahnte die SPD, ihre Koalitionsvertragsverpflichtung gegenüber der Union durchzusetzen.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

Änderungen im Seelotsgesetz

Amtlich: „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes“

Bundestag, 24. September 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/8163, 21/6498
Dafür: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: AfD · Enthalten: Die Linke

✅ Angenommen (Handzeichen)

Verkehr

Worum ging es?

Über die Vorlage wurde ohne Aussprache per Handzeichen abgestimmt. Angenommen.


Quellen

AfD: 4 Vorlagen ohne Aussprache abgelehnt

Bundestag, 24. September 2026
Handzeichen · Sammelübersicht

GesundheitWirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

In einer Sitzung standen 4 Vorlagen der AfD zur Abstimmung, über die ohne erneute Aussprache per Handzeichen entschieden wurde.


1. Arzneimittelversorgung: Weniger Abhängigkeit von Nicht-EU-Importen

Amtlich: „Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern – Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren“ · Drucksache 21/1567

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Arzneimittelversorgung: Bürokratieabbau und Förderung heimischer Produktion

Amtlich: „Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion“ · Drucksache 21/2717

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

3. Nahrungs- und Futtermittelvorräte auf Höfen sowie staatliche Dürrehilfen

Amtlich: „Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren“ · Drucksache 21/8135

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

4. Nichtigkeitsklage gegen EU-Altfahrzeugverordnung beim EuGH einreichen

Amtlich: „Eigentum der Fahrzeughalter schützen – Nichtigkeitsklage gegen die EU-Altfahrzeugverordnung einreichen“ · Drucksache 21/8136

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Quellen

Designrecht: Änderungsantrag zur Haftung bei 3D-Druck und Verfahrensbeitritt

Amtlich: „Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8161“

Bundestag, 24. September 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/8158, 21/6215, 21/8161

❌ Abgelehnt per Handzeichen

JustizDigitalesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Änderungsantrag zielte auf zwei Änderungen am Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts. Erstens sollte die Haftung Dritter für designrechtsverletzende Handlungen im Zusammenhang mit 3D-Druck-Software explizit an Wissen oder offensichtliche Erkennbarkeit der Bestimmung zur Rechtsverletzung geknüpft werden. Zweitens sollte die geplante Abschaffung des Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren im Design- und Markenrecht rückgängig gemacht werden.

CDU/CSUdagegen

  • Sachverständige hätten den von der AfD gezogenen Vergleich mit dem Patentgesetz als Vergleich von „Äpfeln und Birnen“ zurückgewiesen; ein Sachverständiger der Patentanwaltskammer habe die neue Fassung von § 38 ausdrücklich gelobt und sich gewünscht, dass sie auch im Patentgesetz gelte.
  • Kaum genutzte Verfahrensrechte seien zu streichen, um Anmeldung und Verwaltung von Designs zu vereinfachen.

AfDdafür

  • Die Fraktion sah in der Formulierung „kann" im neuen § 38a des Designgesetzes ein Rechtssicherheitsproblem, da unklar bleibe, ob bereits die bloße Eignung einer Software zur Herstellung eines designverletzenden Erzeugnisses eine Haftung begründe.
  • Die Abschaffung des Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren überzeuge nicht, da ein Verfahrensrecht nicht dadurch überflüssig werde, dass es selten genutzt werde.

SPDdagegen

  • Die Fraktion bewertete den Gesetzentwurf als Erfolgsgeschichte, bei der Sachverständige das Designrecht als gut funktionierend eingestuft hätten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Fraktion (Rede zu Protokoll gegeben) begrüßte den Schutz digitaler und animierter Designs, vermisste aber Regeln zu KI-generierten Designs und dazu, wie sich Soloselbstständige ihre Rechte leisten können; beim Gesetzentwurf kündigte sie Enthaltung an.

Die Linkedagegen

  • Die Fraktion (Rede zu Protokoll gegeben) hielt die Anpassung an die digitale Realität für richtig, forderte aber einfache Anmeldeverfahren und echten Zugang zum Recht für Soloselbstständige: „Ein Recht, das man sich erst leisten können muss, ist kein gutes Recht.“

Quellen

Energiekosten senken durch Ende aller Klimaschutzmaßnahmen

Amtlich: „Sofortige Senkung der Energiekosten – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen“

Bundestag, 24. September 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/5650, 21/5322

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Antrag der AfD-Fraktion forderte, die Energiekosten in Deutschland sofort zu senken und sämtliche deutschen Klimaschutzmaßnahmen zu beenden. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/5650, den Antrag auf Drucksache 21/5322 abzulehnen.

CDU/CSUdagegen

  • Die Problemdiagnose des Antrags sei in weiten Teilen richtig — hohe Energiepreise, gefährdete Versorgungssicherheit, Druck auf den Wirtschaftsstandort —, die vorgeschlagene Therapie einer vollständigen Rückabwicklung der Energiepolitik sei jedoch weder realistisch noch volkswirtschaftlich sinnvoll.
  • Deutschland brauche keine Abkehr von allen internationalen Vereinbarungen, sondern eine Korrektur dort, wo Regulierung zu weit gehe, sowie eine breit aufgestellte, unabhängigere Energieversorgung — „man reißt nicht gleich das ganze Haus ab, wenn ein paar Zimmer renoviert werden müssen."

AfDdafür

  • Die Fraktion machte die Energiepolitik für hohe Spritpreise, Mieten, Nebenkosten und Lebensmittelpreise verantwortlich; die Energiewende führe „ins Elend und in die Armut“.
  • Dass menschengemachte CO2-Emissionen Haupttreiber des Klimawandels seien, sei nach Ansicht der Fraktion nicht wissenschaftlich belegt; Deutschland und die EU sollten dem Rest der Welt folgen und die Klimapolitik beenden.
  • In Regierungsverantwortung wolle die Fraktion jede CO2-Bepreisung streichen und auf wetterunabhängige Grundlastkraftwerke setzen.

SPDdagegen

  • Die Fraktion bezeichnete Klimaschutz als Frage der Sicherheit: Deutschland importiere rund zwei Drittel seiner Energie, und über den Preis jeder im Inland erzeugten Kilowattstunde werde nicht in Moskau, Teheran oder Riad entschieden.
  • Ein Ende der Klimapolitik mache keine Tankfüllung billiger; längere Laufzeiten für Kohle- und Atomkraftwerke verschöben die Abhängigkeit nur, weil Steinkohle und Uran-Anreicherung teils aus Russland stammten.
  • Die von der AfD geforderten Erdgasimporte aus Russland nützten nach Ansicht der Fraktion vor allem Putin und schadeten langfristig den Unternehmen, die entlastet werden sollten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Neue Kernkraft sei keine Lösung: Die Kosten für neue Atomkraftwerke seien massiv gestiegen, und bei Small Modular Reactors bestehe derzeit eine Abhängigkeit von russischen Brennstablieferanten.
  • Nicht zu handeln sei teurer als zu handeln — allein die Ahrtal-Flut habe 40 Milliarden Euro gekostet, und die EZB berechne, dass klimabedingte Schäden das BIP in Europa um bis zu rund 5 Prozent senken könnten.

Die Linkedagegen

  • Die Forderung, sich lediglich an Klimaveränderungen anzupassen statt gegenzusteuern, sei angesichts tausender Hitzetote ein Hohn gegenüber den Betroffenen und ihren Angehörigen.
  • Von Klimaleugnung profitierten vor allem Großkonzerne, während die Kosten die Menschen trügen; die Fraktion fordere stattdessen radikalen und sozialen Klimaschutz im Einklang mit der physikalischen Realität.

Quellen

Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungsinstitute gelockert

Amtlich: „Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8164“

Bundestag, 24. September 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/4500, 21/4784

✅ Angenommen per Handzeichen

BildungWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz von 2012 befreite große Forschungsorganisationen vom sogenannten Besserstellungsverbot, das übertarifliche Vergütung aus öffentlichen Mitteln untersagt. Gemeinnützige projektgeförderte Forschungseinrichtungen ohne institutionelle Bundesförderung waren davon bisher ausgenommen. Die Novelle erweitert den Geltungsbereich des Gesetzes auf diese Einrichtungen und nimmt zusätzlich einzelne Großforschungszentren des Bundes auf. Zudem entfallen bestimmte Berichtspflichten und Steuerungsinstrumente für bereits erfasste Einrichtungen.


CDU/CSUdafür

  • Das Besserstellungsverbot habe über Jahrzehnte gemeinnützige Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte behindert; die Novelle beseitige diesen Konstruktionsfehler.
  • Die Reform koste den Steuerzahler keinen zusätzlichen Euro, da übertarifliche Vergütung nur aus nichtöffentlichen Mitteln finanziert werden dürfe.

AfDdafür

  • Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Einrichtungen korrigiere eine lange bestehende Benachteiligung und sei überfällig.
  • Eine umfassende Entlastung der Wissenschaft stehe jedoch weiterhin aus; Förderbedingungen müssten verständlicher und Berichtspflichten verhältnismäßiger werden.

SPDdafür

  • Über 100 gemeinnützige Forschungsinstitute hätten bisher nicht im Wettbewerb um Fachkräfte mitbieten können oder seien auf Sondergenehmigungen angewiesen gewesen; das werde nun behoben.
  • Die bestehende zuwendungs- und satzungsrechtliche Kontrolle des Bundes bleibe unverändert; gestrichen würden nur Doppelstrukturen ohne zusätzlichen Nutzen.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Änderung sei richtig und werde ausdrücklich mitgetragen, reiche aber nicht aus — ein Schritt sei noch keine Offensive.
  • Angekündigte Folgemaßnahmen wie das Innovationsfreiheitsgesetz und Regelungen zum Jährlichkeitsprinzip seien trotz selbst gesetzter Fristen der Bundesregierung weiterhin ausständig.

Die Linkedagegen

  • Im Mittelpunkt des Gesetzes stehe allein die Möglichkeit, Spitzenpersonal höher zu vergüten, während prekäre Arbeitsbedingungen und kurze Vertragslaufzeiten für die übrige Belegschaft unberührt blieben.
  • Der gestrichene Steuerungsmechanismus für große Forschungsorganisationen sei angesichts vergangener Kontrollmängel notwendig; der Abbau öffentlicher Kontrolle werde abgelehnt.

Quellen

65 Jahre Berliner Mauerbau: Gedenken und Gegenwartsbezüge

Amtlich: „65 Jahre Mauerbau: Verantwortung für die Gegenwart – Mahnung für die Zukunft“

Bundestag, 24. September 2026
Vereinbarte Debatte · Aussprache

Staat & Demokratie

Worum ging es?

Am 13. August 1961 begann die DDR mit dem Bau der Berliner Mauer, die Deutschland und Europa fast drei Jahrzehnte lang teilte. Anlässlich des 65. Jahrestags des Mauerbaus debattierte der Bundestag über das Gedenken an die Opfer der innerdeutschen Grenze und die Frage, welche Lehren aus der Geschichte der SED-Diktatur für die Gegenwart zu ziehen seien. Die Redebeiträge verbanden das historische Gedenken mit unterschiedlichen gegenwartspolitischen Bewertungen.

CDU/CSU

  • Die Fraktion erklärte, das Erinnern an die Berliner Mauer sei eine Frage der Anerkennung gegenüber den Menschen in der ehemaligen DDR und müsse als vollwertiger Bestandteil des nationalen Gedächtnisses verstanden werden — in Schulen, Universitäten und der politischen Bildung.
  • Die Mauer sei das „Beton gewordene Verbrechen eines sozialistischen Unrechtsregimes" gewesen; Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seien keine Selbstverständlichkeit.

AfD

  • Die Fraktion sah in der Berliner Mauer einen Ausdruck derselben antikapitalistischen und antiwestlichen Grundhaltung, die sie auch im heutigen Programm der Linken erkenne.
  • Die Fraktion bezeichnete die von der CDU praktizierte Koalitionsausschlusspolitik gegenüber der AfD als „Brandmauer" und zog eine direkte Parallele zum „antifaschistischen Schutzwall" der DDR.
  • Die Fraktion erklärte, die Mauer sei keine historische Zufälligkeit gewesen, sondern die logische Konsequenz einer Politik, die Privateigentum bekämpfe und Bürger dem Staat ausliefere — eine Traditionslinie, in der sie die Linke weiterhin sieht.

SPD

  • Die Fraktion erklärte aus persönlicher Erfahrung als in der DDR aufgewachsene Person, die Mauer habe den Alltag der Menschen grundlegend geprägt; jedes Todesopfer an der innerdeutschen Grenze sei eines zu viel gewesen.
  • Der Mauerfall sei im Kontext des gesamteuropäischen Kampfes für Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte zu verstehen und stehe in einer historischen Linie von der ungarischen Revolution 1956 bis zu den Friedlichen Revolutionen 1989/90.
  • Die Fraktion sprach sich für den Antrag auf UNESCO-Natur- und Kulturerbe-Status des Grünen Bandes aus und verwies auf das in Halle entstehende Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation als Ort der Aufarbeitung.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion bezeichnete die Mauer als „betongewordene Unfreiheit" und als Beweis der Hilflosigkeit der Diktatur, die ihre Bürgerinnen und Bürger nicht anders habe halten können als durch Einschließung und Gewalt.
  • Die Fraktion erklärte, zwei bei vergangenen Wahlen angetretene Parteien hätten sich zum Programm gemacht, diesen Teil der Vergangenheit auszublenden und zu verklären.
  • Die Überreste der Mauer seien Auftrag, Einigkeit zu leben, Recht zu wahren und Freiheit zu verteidigen — auch angesichts dessen, was die Fraktion als drohende rechtsextreme Landesregierungen bezeichnete.

Die Linke

  • Die Fraktion erklärte, ein Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger einsperrt, sei weder demokratisch noch sozialistisch, und bezeichnete dies als für ihre Partei unumstößliche Lehre.
  • Die Fraktion würdigte die mutigen Menschen in der DDR, die Freiheit und Demokratie erkämpft hätten, und verurteilte die Verletzung elementarer Menschenrechte durch Mauer und Schießbefehl als durch nichts zu rechtfertigen.
  • Die Fraktion zog eine Verbindung zum Sterben von Geflüchteten an den europäischen Außengrenzen und erklärte, der Schutz einer Grenze dürfe nie mehr zählen als der Schutz eines Menschenlebens.

Quellen

Bundestag debattiert Prioritäten für das EU-Kommissionsprogramm 2027

Amtlich: „Zukunft Europas – Prioritäten für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2027“

Bundestag, 24. September 2026
Vereinbarte Debatte · Aussprache

AußenpolitikStaat & DemokratieWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Anlass der Debatte war die Rede zur Lage der Union der EU-Kommissionspräsidentin der Vorwoche. Die Fraktionen erörterten, welche Prioritäten das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2027 haben solle. Dabei standen Fragen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigungszusammenarbeit, Erweiterung, Haushalt und der engeren Anbindung Kanadas an die EU im Mittelpunkt.


CDU/CSU

  • Die Fraktion sah Deutschland und Europa im globalen Wettbewerb mit China und den USA nur gemeinsam als handlungsfähig an und sprach sich für einen starken EU-Binnenmarkt, Bürokratieabbau und gemeinsame Verteidigung aus.
  • Die Fraktion bewertete die wachsende Zahl von Staaten, die Mitgliedschaft, Partnerschaft oder Freihandelsabkommen mit der EU anstrebten, als Beleg für die Attraktivität Europas.

AfD

  • Die Fraktion lehnte die Pläne der EU-Kommissionspräsidentin als demokratisch nicht legitimiert und rechtlich nicht gedeckt ab — insbesondere die geplante assoziierte Mitgliedschaft Kanadas, einen EU-Sicherheitsrat sowie die Chatkontrolle und EU-ID.
  • Die Fraktion kritisierte den geplanten EU-Haushalt von annähernd zwei Billionen Euro, die Ausgabe von Gemeinschaftsanleihen und die fortgesetzte Finanzierung der Ukraine als regelwidrig und schädlich.
  • Die Fraktion sprach sich gegen eine supranationale Weiterentwicklung der EU aus und forderte stattdessen eine auf Handel, Wissenschaft und freiwillige Zusammenarbeit beschränkte Organisation souveräner Staaten.

SPD

  • Die Fraktion befürwortete eine Stärkung Europas als Reaktion auf veränderte globale Rahmenbedingungen — darunter den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und wirtschaftliche Herausforderungen — und sah die EU als dafür geeignetes Instrument.
  • Die Fraktion unterstützte die EU-Erweiterung, knüpfte sie aber an institutionelle Reformen, etwa eine Überprüfung des Einstimmigkeitsprinzips, und nannte engere Partnerschaften mit Nicht-Mitgliedern wie Norwegen, Island, der Schweiz und Kanada als ergänzende Option.
  • Die Fraktion betonte, Investitionen auf europäischer Ebene stärkten die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten, und zeigte sich zuversichtlich, beim Mehrjährigen Finanzrahmen eine tragfähige Lösung zu finden.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion sah in der gebündelten europäischen Handlungsfähigkeit die Chance, Krisen zu bewältigen, die einzelne Mitgliedstaaten allein nicht lösen könnten, und kritisierte, dass die EU gegenüber Russland und China bisher zu zögerlich agiere.
  • Die Fraktion sprach sich für einen gestärkten mehrjährigen EU-Haushalt aus, um in Technologie, erneuerbare Energien und Beschäftigung zu investieren.
  • Die Fraktion begrüßte die geplante assoziierte Anbindung Kanadas und plädierte dafür, dieses Modell zügig mit Inhalt zu füllen.

Die Linke

  • Die Fraktion warnte davor, dass das Leitbild „Wettbewerbsfähigkeit" im Kommissionsprogramm zu einem Abbau von Arbeitnehmerrechten, Tarifbindung und sozialen Standards führen könne, und lehnte den Vorschlag einer vereinfachten europäischen Unternehmensform (EU Inc.) als gefährlich für Beschäftigte ab.
  • Die Fraktion sprach sich gegen Kürzungen bei Strukturfonds und Kohäsionsmitteln aus und forderte, einen größeren EU-Haushalt durch stärkere Beteiligung großer Vermögen und Unternehmen zu finanzieren; die Bundesregierung liege falsch, wenn sie einen deutlich kleineren EU-Haushalt anstrebe.
  • Die Fraktion definierte europäische Souveränität vorrangig über nachhaltige Energie- und Rohstoffstrategien sowie die Fähigkeit zur diplomatischen Konfliktlösung und verwies auf den Widerstand junger Menschen gegen eine Wehrpflicht.

Quellen

Erster Orbitalstart einer privaten europäischen Rakete vom Festland

Amtlich: „Deutscher Raketenstart Isar Aerospace – Ausdruck eines erfolgreichen Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland“

Bundestag, 24. September 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU und SPD · Aussprache

Wirtschaft & FinanzenVerteidigungDigitales

Worum ging es?

Am 5. September 2026 brachte das deutsche Start-up Isar Aerospace seine Trägerrakete „Spectrum" vom norwegischen Weltraumbahnhof Andøya in den Erdorbit und setzte dabei fünf Kleinsatelliten aus. Es war der erste erfolgreiche Orbitalstart eines kommerziellen Unternehmens vom europäischen Festland. Im Bundestag debattierten die Fraktionen über die industriepolitische, sicherheitspolitische und wissenschaftliche Bedeutung des Starts sowie über den politischen Handlungsbedarf — insbesondere ein noch ausstehendes nationales Raumfahrtgesetz und die Stärkung des Technologietransfers.

CDU/CSU

  • Die Fraktion sah in dem Start den Beleg, dass das Modell „Staat als Ankerkunde statt Subventionsgeber" — umgesetzt durch den Mikrolauncher-Wettbewerb der Deutschen Raumfahrtagentur — wirke und auf andere Technologiebereiche ausgeweitet werden solle.
  • Eigene Startkapazitäten seien sicherheitspolitisch notwendig, da zerstörte Satelliten schnell ersetzt werden müssten und eine Abhängigkeit von Startdienstleistungen einzelner ausländischer Anbieter vermieden werden müsse.

AfD

  • Die Fraktion würdigte die Leistung von Isar Aerospace als Erfolg des Unternehmens, nicht der Koalition, und kritisierte, dass Deutschland im internationalen Vergleich — SpaceX starte alle zwei Tage, China alle vier Tage — weit zurückliege.
  • Ein nationales Raumfahrtgesetz sei überfällig; auf wiederholte schriftliche Anfragen hin habe das Raumfahrtministerium keinen konkreten Vorlagetermin nennen können.

SPD

  • Die Fraktion bewertete den Start als Beleg dafür, dass gezielte Forschungsförderung, Begeisterung für MINT-Themen und ein langer Atem zu wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen führten, und plädierte für verstärkte Investitionen in Bildung und Innovation.
  • Europäische Trägerraketen seien ein Beitrag zur technologischen Souveränität und reduzierten Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern, insbesondere aus dem amerikanischen Raum.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion sah in dem Start den Beweis, dass Deutschland Innovationspotenzial besitze, und mahnte zugleich, die Bundesregierung dürfe nicht beim Schulterklopfen verharren, sondern müsse Rahmenbedingungen für ein breites Raumfahrtökosystem aus großen Unternehmen, Start-ups und Mittelstand schaffen.
  • Ein nationales Raumfahrtgesetz müsse unverzüglich vorgelegt werden; die Eckpunkte aus der Vorgängerregierung lägen seit zwei Jahren vor und könnten aufgegriffen werden, statt von vorn zu beginnen.
  • Innovationsfreundliche Regulierung müsse auch Nachhaltigkeitsfragen einschließen: Weltraumschrott und die Anreicherung von Metallrückständen in der oberen Atmosphäre durch Raketenwiedereintritt erforderten begleitende Forschung und Berücksichtigung bereits im Design.

Die Linke

  • Die Fraktion anerkannte den Start als technischen Erfolg, kritisierte jedoch, dass die Bundesregierung die Raumfahrt zunehmend durch eine sicherheits- und verteidigungspolitische Perspektive betrachte und damit Verteidigungshaushaltsmittel als wesentlichen Treiber des New-Space-Sektors einsetze.
  • Aus der gesellschaftlichen Unverzichtbarkeit von Raumfahrtinfrastruktur folge nicht, dass jeder Bereich militärischer Logik unterworfen werden dürfe; statt einer Eskalationsspirale im Weltraum sei deren Verhinderung geboten.
  • Wer künftig technologische Spitzenleistungen wolle, müsse heute in Bildung und Wissenschaft investieren; Schulen, Hochschulen und deren IT-Infrastruktur seien nach Ansicht der Fraktion unterfinanziert.

Quellen

Berliner Linke im Fokus: Antisemitismus, Clankontakte und Sicherheitspolitik

Amtlich: „Fälle von Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans bei den Linken Berlin – Jüngste Entwicklungen in den Blick nehmen“

Bundestag, 23. September 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion AfD · Aussprache

Innere SicherheitStaat & Demokratie

Worum ging es?

Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl, bei der Die Linke stärkste Kraft wurde, debattierte der Bundestag über Vorfälle rund um die Berliner Linke: Chatkontakte eines Bundestagsabgeordneten der Linken zum Umfeld eines bekannten Clanchefs, die Anwesenheit einer Person auf der Wahlparty, der eine Nähe zur PFLP vorgeworfen wird, sowie Äußerungen aus dem Berliner Landesverband, denen Antisemitismus vorgeworfen wird. Gegenstand war zudem das sicherheitspolitische Programm der Berliner Linken, das unter anderem eine Reduzierung polizeilicher Befugnisse vorsieht.


CDU/CSU

  • Die Fraktion sah in der Berliner Linken eine strukturelle, nicht bloß individuelle Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie; Antisemitismus, Nähe zu Organisierter Kriminalität und Verbindungen zu terrornahen Organisationen seien kein Zufall, sondern System.
  • Sie forderte den Abzug des betreffenden Linken-Abgeordneten aus dem Innenausschuss, die Offenlegung sämtlicher Kontakte ins Clan- und Extremistenmilieu sowie eine erneute Beobachtung der Berliner Linken durch den Verfassungsschutz.

AfD

  • Die Fraktion bewertete das Wahlergebnis der Berliner Linken als Folge einer gezielten Mobilisierung über antisemitische Positionen; Die Linke sei nicht trotz, sondern wegen dieser Haltungen gewählt worden.
  • Sie bezeichnete das Wahlprogramm der Berliner Linken — mit geplantem Abbau von Videoüberwachung, Auflösung kriminalitätsbelasteter Orte und Ersatz von Polizeiarbeit durch Sozialarbeit — als sicherheitspolitische Bankrotterklärung.

SPD

  • Die Fraktion betonte, dass Organisierte Kriminalität systematisch Zugang zu politischen Strukturen suche; die Häufung von Vorfällen rund um die Berliner Linke belege deren strukturelle Verwundbarkeit gegenüber solchen Einflussversuchen.
  • Sie schloss sich der Einschätzung an, dass die AfD als Antragstellerin dieser Aktuellen Stunde keine glaubwürdige Anklägerin in Fragen des Antisemitismus sei, da sie selbst Relativierungen der NS-Geschichte betreibe.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion sah in Teilen der Berliner Linken eine reale Gefahr für die politische Kultur, da sich dort Personen mit offenem Israelhass und antisemitischen Positionen wohlfühlten; Lippenbekenntnisse und nachträgliche Distanzierungen reichten nicht aus.
  • Sie forderte personelle Konsequenzen für den betreffenden Linken-Abgeordneten und erklärte, Verbindungen zu Organisierter Kriminalität oder zu Personen, die Hamas-Verbrechen verherrlichen, seien für eine mögliche Berliner Regierungsbeteiligung inakzeptabel.
  • Zugleich warf die Fraktion der AfD vor, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren und die deutsche Erinnerungskultur anzugreifen; Antisemitismus dürfe nicht selektiv gegen politische Gegner instrumentalisiert werden.

Die Linke

  • Die Fraktion wies den Antisemitismusvorwurf aus dem Mund der AfD als unglaubwürdig zurück und hielt der AfD vor, selbst Antisemitismus in ihren Reihen zu dulden sowie die NS-Geschichte zu verharmlosen.
  • Sie räumte ein, dass ein Abgeordneter der Fraktion einen Fehler begangen habe, und verwies auf ein Fünf-Punkte-Programm der Berliner Spitzenkandidatin zum Schutz jüdischen Lebens; zugleich warf sie CDU und anderen Parteien vor, bei eigenen Kontakten in das Clan-Milieu andere Maßstäbe anzulegen.
  • Die Fraktion verteidigte ihr Berliner Wahlprogramm — darunter Mietdeckelung und Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne — als demokratisches Mandat und lehnte eine Verfassungsschutzbeobachtung als politische Drohung ab.

Quellen

Zugang zum Mietwohnungsmarkt für Immobilienunternehmen begrenzen

Amtlich: „Keine Spekulation mit Wohnraum – Marktzugang von Immobilienunternehmen einschränken, Mieterinnen und Mieter schützen“

Bundestag, 23. September 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/6732, 21/6020

❌ Antrag abgelehnt per Handzeichen

Worum ging es?

Der Antrag der Fraktion Die Linke sah vor, den Marktzugang von Immobilienunternehmen zu beschränken. Für Unternehmen mit mehr als 50 Wohnungen sollte ein Genehmigungsvorbehalt gelten; börsennotierten Unternehmen sollte die gewerbliche Vermietung grundsätzlich versagt werden. Unternehmen, die festgelegte Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten ihre Bestandsimmobilien nach einer Übergangsfrist veräußern.

CDU/CSUdagegen

  • Die Fraktion sehe einen Widerspruch darin, dass börsennotierte Unternehmen, die bereits heute gesetzlichen Veröffentlichungs- und Beteiligungstransparenzpflichten unterlägen, vom Markt ausgeschlossen werden sollten.
  • Genehmigungsentzug und Veräußerungspflichten schreckten Investoren ab und schüfen keine einzige neue Wohnung; große Kapitalgesellschaften seien es, die über den Kapitalmarkt erhebliche Mittel für Neubau und Sanierung mobilisieren könnten.

AfDdagegen

  • Die Fraktion bewertete den Vorwurf überhöhter Renditen als unzutreffend: Kaufpreise für Wohnimmobilien seien von 2014 bis 2024 um über 55 Prozent gestiegen, Nettokaltmieten hingegen nur um 17 Prozent, und nach der Zinswende seien Renditen ins Negative gerutscht.
  • Wer Vergesellschaftung androhe, verscheuche jeden seriösen Investor; hohe Mieten seien kein Marktversagen, sondern ein Staatsversagen.

SPDdagegen

  • Die Fraktion sprach sich dafür aus, gemeinsam mit landeseigenen Gesellschaften, Genossenschaften und dem Bund zu bauen, lehnte dagegen Enteignungsansätze ab.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Fraktion benannte Ungerechtigkeiten bei Share Deals, durch die Konzerne beim Immobilienerwerb keine Grunderwerbsteuer zahlten, und forderte gleiche steuerliche Regeln für alle.
  • Zugleich betonte die Fraktion die Bedeutung von Transparenz als Voraussetzung für gerechte Steuern und Kontrolle, verwies aber auf die Notwendigkeit, datenschutzrechtliche Aspekte zu klären.

Die Linkedafür

  • Die Fraktion argumentierte, Konzerne, Fonds und börsennotierte Unternehmen, die allein auf Gewinnmaximierung ausgerichtet seien, hätten auf dem Wohnungsmarkt nichts verloren und müssten stärker reguliert werden.
  • Als Beleg führte die Fraktion an, ein großes börsennotiertes Wohnungsunternehmen habe 2025 durchschnittlich 166 Euro je Wohnung und Monat an Aktionäre ausgeschüttet, anstatt diese Mittel für Instandsetzung oder Neubau einzusetzen.

Quellen

Haushalt 2027: vier Tage Aussprache, abgestimmt wird im November

Bundestag, 8. bis 11. September 2026
Erste Lesung · Plenarprotokolle 21/91 bis 21/94

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Bundesregierung will 2027 im Kernhaushalt rund 555 Milliarden Euro ausgeben, mehr als 118 Milliarden Euro davon für Investitionen; neue Kredite sind in Höhe von knapp 119 Milliarden Euro vorgesehen. Vier Sitzungstage lang hat der Bundestag darüber beraten: Am Dienstag brachte der Bundesfinanzminister den Entwurf ein, am Mittwoch folgte die Generaldebatte mit dem Bundeskanzler, danach die Etats der einzelnen Ministerien.

Abgestimmt wurde nicht. Die erste Lesung ist eine Aussprache; entschieden wird erst, wenn der Haushaltsausschuss den Entwurf durchgearbeitet hat. Am Freitag überwies der Bundestag ihn ohne Widerspruch dorthin, samt Finanzplan bis 2030.

Die Eckzahlen, wie sie in der Debatte genannt wurden

  • „Rund 555 Milliarden Euro wird der Bund im Jahr 2027 ausgeben. Mehr als 118 Milliarden Euro davon werden wir investieren.“ — SPD, S. 11271
  • „555 Milliarden Euro Ausgaben, knapp 119 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme, fast 110 Milliarden Euro für Verteidigung: Das sind drei Zahlen aus dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2027.“ — CDU/CSU, S. 11277

Was gesagt wurde

Für die Bundesregierung die Einbringung, für jede Fraktion die erste Rede in der Generaldebatte:

Bundesregierung

  • „Und ja, um den Investitionsstau in unserem Land hinter uns zu lassen, nehmen wir Schulden auf.“ — Bundesfinanzminister, Einbringung, S. 11254

CDU/CSU

  • „Der Haushaltsentwurf 2027 ist der Ausdruck unseres Willens, Deutschland wieder nach vorne zu bringen.“ — CDU/CSU, Generaldebatte, S. 11388

AfD

  • „Statt zu sparen, blähen Sie diesen Haushalt auf fast 600 Milliarden Euro auf.“ — AfD, Generaldebatte, S. 11367

SPD

  • „Wir haben wirklich ein Zukunftspaket geschnürt. Wir haben Rekordinvestitionen in die Zukunft.“ — SPD, Generaldebatte, S. 11385

Bündnis 90/Die Grünen

  • „Sie haben sich entschieden, in diesem Bundeshaushalt ausgerechnet bei den Familien, ausgerechnet bei den Kindern als Erstes zu kürzen.“ — Bündnis 90/Die Grünen, Generaldebatte, S. 11382

Die Linke

  • „Wenn ich mir den Haushaltsplan 2027 anschaue, stelle ich fest, dass Sie 140 Milliarden Euro für Verteidigung einschließlich Sondervermögen einplanen.“ — Die Linke, Generaldebatte, S. 11386

Was in den Beratungen noch Thema werden soll

Auch aus Regierung und Koalition kam die Ankündigung, einzelne Punkte noch einmal anzusehen.

  • Elterngeld und Unterhaltsvorschuss: „Mit Blick auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen hoffe ich deshalb, dass wir bei den geplanten Änderungen beim Elterngeld und beim Unterhaltsvorschuss gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen.“ — Bundesfamilienministerin, S. 11544
  • „Gerade die Kürzungen beim Elterngeld sind auch für mich eigentlich eine rote Linie.“ — CDU/CSU, S. 11550
  • Wohngeld: „Und in den parlamentarischen Beratungen wird das sicher noch einmal eine Rolle spielen. Das unterstütze ich ausdrücklich.“ — Bundesbauministerin, S. 11564
  • Pauschale Kürzung im Forschungsetat, 759 Millionen Euro: „Diese Zahl muss runter.“ — CDU/CSU, S. 11643
  • Kalte Progression: „Wir werden uns in den anstehenden Haushaltsberatungen ernsthaft mit der Frage befassen: Gibt es nicht doch noch eine Möglichkeit, die kalte Progression auszugleichen?“ — CDU/CSU, S. 11662

Wie geht es weiter?

  • „Wenn dem nicht widersprochen wird – dem wird nicht widersprochen –, dann verfahren wir wie vorgeschlagen.“ — Sitzungsleitung zur Überweisung an den Haushaltsausschuss, S. 11673
  • Bis 12. November berät der Haushaltsausschuss. Für jeden Einzelplan gehen Berichterstatterinnen und Berichterstatter die Ausgabeposten durch und fragen in den Ministerien nach.
  • Am 12. November folgt die Bereinigungssitzung. Dort werden die letzten, strittigsten Fragen geklärt.
  • Vom 24. bis 27. November sind zweite und dritte Lesung. Am Freitag, 27. November, stimmt der Bundestag namentlich über das Haushaltsgesetz ab.
  • Danach ist noch einmal der Bundesrat dran. Er kann den Vermittlungsausschuss anrufen; ein Einspruch lässt sich vom Bundestag überstimmen.

Quellen

Ausschuss empfiehlt: AfD-Antrag zur A20-Priorisierung ablehnen

Amtlich: „Fertigstellung der Autobahn 20 vor der Bahn-Neubaustrecke Hamburg–Hannover priorisieren“

Bundestag, 10. September 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/6595, 21/5764
Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Verkehr

Worum ging es?

Über die Vorlage wurde ohne Aussprache per Handzeichen abgestimmt. Eingebracht von AfD; abgelehnt.


Quellen

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: 35 Bezugnahmen ohne Tagesordnungspunkt

Bundestag, 10. September 2026
Debattenbericht · Plenarprotokoll 21/93
📋 Kein Beschluss — Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stand nicht auf der Tagesordnung

Staat & Demokratie

Worum ging es?

Auf der Tagesordnung standen an diesem Sitzungstag 6 Punkte. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stand auf keinem davon — und kam in 5 von 6 Aussprachen zur Sprache: 35 nachgewiesene Bezugnahmen von 12 Rednerinnen und Rednern aus 4 Fraktionen und Gruppen.

Was gesagt wurde

AfD

  • „[…] Der Chef des thüringischen Verfassungsschutzes und SPD-Mitglied Stephan Kramer will den Kollegen aus Sachsen-Anhalt beispielsweise künftig Informationen aus dem Verfassungsschutzverbund vorenthalten und einzelne Agenten und Quellen abziehen und von anderen Behörden übernehmen lassen.“ — Dr. Christian Wirth, S. 11497
  • „Weil Ihre Partei am Sonntag in Sachsen-Anhalt pulverisiert wurde.“ — Sebastian Maack, S. 11551
  • „Für genau diese verfehlte Politik auf allen Ebenen haben die Menschen in Sachsen-Anhalt Sie abgewählt.“ — Carolin Bachmann, S. 11570
  • „Wenn Sie sich die Wahlergebnisse von Sachsen-Anhalt ansehen, dann sehen Sie das ganz deutlich: Gesundheitspolitik war für 96 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt ein wichtiges oder sehr wichtiges Thema bei der Wahlentscheidung.“ — Martin Sichert, S. 11585

SPD

  • „[…] 43,8 Prozent für die AfD in Sachsen-Anhalt!“ — Esther Dilcher, S. 11510

Ohne nachgewiesene Bezugnahme im Redetext: CDU/CSU.

Bündnis 90/Die Grünen

  • „Wir haben diese Woche erlebt, dass die AfD in Sachsen-Anhalt auch aus der Mitte der Gesellschaft heraus zur stärksten Kraft im Landtag gewählt worden ist.“ — Lamya Kaddor, S. 11498
  • „V or einer Woche, ungefähr um diese Zeit, war ich in Tangerhütte in Sachsen-Anhalt an einem Wahlkampf-Infostand.“ — Julia Schneider, S. 11507
  • „Wir haben es seit Sonntag oft gehört: Das Wahlergebnis von Sachsen-Anhalt ist ein tiefer Einschnitt.“ — Helge Limburg, S. 11518
  • „„Der Ernstfall ist jetzt“, das schrieb „Die Zeit“ vor drei Tagen mit Blick auf die Wahl in Sachsen-Anhalt.“ — Jamila Schäfer, S. 11547

Die Linke

  • „Meine Damen und Herren, haben Sie das Wahlergebnis am vergangenen Sonntag nicht gesehen?“ — Dr. Dietmar Bartsch, S. 11488
  • „[…] Frau Warken hat am Sonntag zur Wahl in Sachsen-Anhalt gesagt, das Problem sei, dass die Bürger/-innen bei den letzten Reformen nicht mitgenommen wurden.“ — Tamara Mazzi, S. 11589

Wie gezählt wurde

47 Fundstellen · 35 nachgewiesen · 12 ohne Nachweis Nachgewiesen heißt: dieselbe Rede benennt das Ereignis auch ausdrücklich; die übrigen bleiben ungezählt, weil sich dort nicht entscheiden lässt, ob es um das Ereignis oder um den Ort geht. Gesucht wurde im Stenografischen Bericht nach: „Sachsen-Anhalt“, „Landtagswahl“, „Wahlergebnis“, „Wahlsonntag“, „Wahlabend“. Welcher Begriff gesucht wird, ist die eine redaktionelle Setzung; alles Weitere folgt festen Regeln ohne Einzelfallentscheidung — je Rednerin und Redner die erste nachgewiesene Bezugnahme, je Fraktion höchstens 4, ausgewählt nach Regel, nicht nach Wirkung. Zwischenrufe innerhalb eines Zitats sind durch […] ersetzt.


Quellen

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: 50 Bezugnahmen ohne Tagesordnungspunkt

Bundestag, 9. September 2026
Debattenbericht · Plenarprotokoll 21/92
📋 Kein Beschluss — Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stand nicht auf der Tagesordnung

Staat & Demokratie

Worum ging es?

Auf der Tagesordnung standen an diesem Sitzungstag 4 Punkte. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stand auf keinem davon — und kam in allen 4 Aussprachen zur Sprache: 50 nachgewiesene Bezugnahmen von 21 Rednerinnen und Rednern aus 6 Fraktionen und Gruppen.

Was gesagt wurde

CDU/CSU

  • „Mit Blick auf den vergangenen Sonntag und die Wahl in Sachsen-Anhalt will ich im Namen dieser Koalition vor allem eines feststellen: […] Sachsen-Anhalt ändert nichts am Reformbedarf, am Modernisierungsbedarf dieses Landes, liebe Kolleginnen und Kollegen.“ — Alexander Hoffmann, S. 11399
  • „Gerade nach der Wahl in Sachsen-Anhalt muss klar sein: Das Gedenken an die Opfer des Holocausts und an die Opfer der beiden deutschen Diktaturen gehört zum Fundament unseres Landes.“ — Dr. Ottilie Klein, S. 11409

AfD

  • „Die Wähler in Sachsen-Anhalt haben es Ihnen in der Sprache des demokratischen Souveräns mit aller Klarheit mitgeteilt: Schwarz-Rot ist vorbei.“ — Dr. Alice Weidel, S. 11367
  • „Es ist der Tag drei nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt.“ — Tino Chrupalla, S. 11390
  • „Herr Klüssendorf, ich möchte voranschicken: Ihre Partei hat in Sachsen-Anhalt ein Wahlergebnis von 9 Prozent erreicht, und zwar deswegen, weil sie auch hier im Bundestag von Menschen wie Ihnen vertreten wird, die in ihrem Leben noch nie wertschöpfend gearbeitet haben.“ — Martin Reichardt, S. 11403

SPD

  • „Wenn ich die Redebeiträge höre und mir vor Augen führe, wie wir schon wieder anfangen, uns unter den demokratischen Fraktionen mit kleinen Nickeligkeiten zu beharken, um einen kurzfristigen Geländegewinn zu erreichen, dann komme ich zu dem Schluss, dass wir nicht viel aus dem, was vor drei Tagen mit Blick auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt passiert ist, gelernt haben.“ — Tim Klüssendorf, S. 11400
  • „[…] Die Wahlen in Sachsen-Anhalt sind eine Zäsur.“ — Katrin Zschau, S. 11411

Bündnis 90/Die Grünen

  • „Sehr geehrter Herr Merz, ich sage Ihnen ganz persönlich: Ich nehme Ihnen Ihre Betroffenheit und Erschütterung über dieses schlimme Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt wirklich ab.“ — Katharina Dröge, S. 11378
  • „Dafür erhalten Sie und eigentlich wir alle gerade die Quittung, und das nicht nur in Sachsen-Anhalt.“ — Claudia Müller, S. 11394
  • „Ich glaube und nehme dem Bundeskanzler ab, dass ihn das Ergebnis von Sachsen-Anhalt schockiert hat.“ — Andreas Audretsch, S. 11404

Die Linke

  • „Wenn man sich das Wahlergebnis vom Wochenende anschaut, ist das unverantwortlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.“ — Sören Pellmann, S. 11386
  • „Das in Sachsen-Anhalt war kein Warnschuss.“ — Heidi Reichinnek, S. 11397

Regierungsbank

  • „[…] Sie haben ein in jeder Hinsicht bemerkenswertes Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt erzielt.“ — Friedrich Merz, S. 11371

Wie gezählt wurde

59 Fundstellen · 50 nachgewiesen · 9 ohne Nachweis Nachgewiesen heißt: dieselbe Rede benennt das Ereignis auch ausdrücklich; die übrigen bleiben ungezählt, weil sich dort nicht entscheiden lässt, ob es um das Ereignis oder um den Ort geht. Gesucht wurde im Stenografischen Bericht nach: „Sachsen-Anhalt“, „Landtagswahl“, „Wahlergebnis“, „Wahlsonntag“, „Wahlabend“. Welcher Begriff gesucht wird, ist die eine redaktionelle Setzung; alles Weitere folgt festen Regeln ohne Einzelfallentscheidung — je Rednerin und Redner die erste nachgewiesene Bezugnahme, je Fraktion höchstens 3, ausgewählt nach Regel, nicht nach Wirkung. Zwischenrufe innerhalb eines Zitats sind durch […] ersetzt.


Quellen

Erstes Sportfördergesetz: Bundestag regelt Spitzensportförderung

Amtlich: „Sportfördergesetz der Bundesregierung“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5921, 21/7006

✅ 519 Ja · ❌ 43 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes. Er errichtet eine neue Spitzensport-Agentur in der Rechtsform einer Stiftung mit Sitz in Leipzig, deren Stiftungsrat Förderentscheidungen steuert. Die Einhaltung des Safe Sport Codes sowie Kriterien guter Verbandsführung werden zur Fördervoraussetzung für Sportverbände gemacht.

CDU/CSU202 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion sah in dem Gesetz einen Paradigmenwechsel, der die Steuerung der Spitzensportförderung professionalisiere und externalisiere.
  • Sie habe die Vorlage im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft: Die Bundesregierung verliere einen Sitz im Stiftungsrat zugunsten des Bundestages und des organisierten Sports.
  • Die Athletenkommission des DOSB sei nun verpflichtend im Stiftungsrat vertreten; zudem werde die Einhaltung des Safe Sport Codes zur Fördervoraussetzung gemacht.

AfD124 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.

  • Die Fraktion begrüßte das Gesetz ausdrücklich, da die Spitzensportförderung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werde, sah es aber nur als Anfang.
  • Sie kritisierte, dass der DOSB als Zuwendungsempfänger zugleich Mitglieder in das Aufsichtsgremium entsende; stattdessen sollten Athleten und Trainer mehr stimmberechtigte Sitze erhalten.
  • Die Sachverständigenanhörung sei im Wesentlichen folgenlos geblieben; die Trainerproblematik sei mit dem unbestimmten Begriff „angemessene Vergütung" nicht gelöst.

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Fraktion habe im Verfahren durchgesetzt, dass ein Mitglied der DOSB-Athletenkommission stimmberechtigt im Stiftungsrat sitze und die Kommission selbst über die Entsendung entscheide.
  • Sie habe die Verankerung des Safe Sport Codes als verbindliche Fördervoraussetzung sowie verbindliche Kriterien guter Verbandsführung im Gesetz als zentrales Anliegen eingebracht.
  • Der Bundesrechnungshof habe wiederholt unklare Steuerungs- und Kontrollstrukturen bemängelt; das Gesetz schaffe nun eine klare Regelung und ersetze bloße Appelle.

Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion stimmte zu, sah das Gesetz aber als erste Ziellinie, nicht als Endpunkt, und kündigte an, an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken.
  • Sie betonte, Athletinnen und Athleten müssten durch das Gesetz einen freien Kopf für Leistung bekommen und erstmals auf eine gesetzliche Absicherung ihrer Situation vertrauen können.

Die Linke0 Ja · 43 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Die Fraktion lehnte das Gesetz ab, weil aus einer Chance auf einen echten Neuanfang lediglich eine neue Stiftung, neue Gremien und mehr Bürokratie geworden seien.
  • Sie bemängelte, die Athletenvertretung im Stiftungsrat stütze sich auf die DOSB-Athletenkommission statt auf die unabhängige Interessenvertretung; Trainerinnen und Trainer sowie Athletinnen und Athleten kämen im Gesetz schlicht zu kurz.
  • Den größten Konstruktionsfehler sah die Fraktion in der Finanzierung: Sportförderung bleibe eine Kannbestimmung statt Pflichtaufgabe und biete damit keine verlässliche Sicherheit.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

GEG-Novelle: Gasheizungen mit Biokraftstoff-Pflicht zugelassen

Amtlich: „Änderung des Gebäudeenergiegesetz“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6278, 21/6565, 21/7009, 21/7010

✅ 323 Ja · ❌ 271 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Gebäudeenergiegesetz sowie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Er lässt den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin zu und verpflichtet Energieanbieter schrittweise, wachsende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (Biogas, Bioöl) beizumischen – die sogenannte Biotreppe. Zudem werden Mieter beim Kostenrisiko teilweise entlastet, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen.

CDU/CSU207 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Das Gesetz ersetze Bevormundung durch Wahlfreiheit: Bürgerinnen und Bürger könnten künftig selbst zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung oder Biomasse wählen.
  • Die Grüngasquote und Bestandsquote würden ab 2029 grüne Öle und Gase in den Bestand bringen, was heimische Arbeitsplätze schütze und Abhängigkeit von Energieimporten verringere.
  • Seit Ankündigung der Abschaffung des alten Heizungsgesetzes seien die Wärmepumpeninstallationen stark gestiegen – Freiheitspolitik führe zu besserem Klimaschutz als Vorschriften.

AfD0 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Der eigene Normenkontrollrat des Bundes habe das Gesetz als handwerklich schwach, praxisfern und in Teilen kaum umsetzbar eingestuft.
  • Biogas sei nach übereinstimmender Einschätzung von Verbänden und Instituten weder in ausreichender Menge verfügbar noch ökonomisch sinnvoll – und bereits heute dreimal so teuer wie Erdgas.
  • Die Fraktion kündigte an, das Heizungsgesetz vollständig abschaffen zu wollen.

SPD116 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz stelle die Wärmewende neu auf: Wärmepumpen, Fern- und Nahwärme sowie klimaneutrale Brennstoffe würden gemeinsam dafür sorgen, dass 2045 hundert Prozent klimaneutrale Brennstoffe im Netz seien.
  • Die Biotreppe werde durch einen S-förmigen Hochlauf der Grünöl- und Grüngasquote ergänzt, bis am Ende der verbleibende Gasbedarf aus Biomasse gedeckt werden könne.
  • Beim Mieterschutz übernehme der Vermieter bei Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung jeweils 50 Prozent der Biotreppe-Kosten, der CO₂-Kosten und der Netzentgelte.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion bezweifelte, wie ein Gesetz, das Öl- und Gasheizungen über 2045 hinaus erlaube, mit dem Klimaschutzgesetz vereinbar sei.
  • Die Verfügbarkeit grüner Gase in ausreichenden Mengen sei nicht gesichert; Expertinnen und Experten sähen die Klimaschutzlücke durch dieses Gesetz wachsen.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion verwies darauf, dass die Bundesregierung trotz mehrfacher Anfragen keine belastbaren Angaben zur Klimawirkung des Gesetzes geliefert habe.
  • Über die Hälfte der Bevölkerung seien Mieterinnen und Mieter, die keine eigene Entscheidungsfreiheit bei der Heizung hätten – das Gesetz ignoriere diese Realität.
  • Die Erzeugungskapazitäten für Biogas nähmen in Deutschland derzeit ab, während das Gesetz auf stark steigende Biogasmengen angewiesen sei.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

GKV-Finanzlücke: Linken-Antrag für Beitragszahlende abgelehnt

Amtlich: »Ablehnung des Antrags der Linken „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“«

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/7015, 21/5487

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

539 Ja · 56 Nein · 1 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/7015), den Antrag (21/5487) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Antrag der Fraktion Die Linke „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten" wurde im Rahmen eines Tagesordnungspunkts zur gesetzlichen Krankenversicherung beraten.

CDU/CSU204 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah im parallel verabschiedeten GKV-Stabilisierungsgesetz eine faire Belastungsverteilung: Alle Beteiligten — Krankenhäuser, Ärzte, Industrie, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bund — leisteten ihren Beitrag.
  • Die Fraktion verwies darauf, dass ohne Eingreifen bis 2027 ein GKV-Defizit von 20 Milliarden Euro drohe, das bis 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsen werde.

AfD137 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion stimmte für die Beschlussempfehlung, lehnte zugleich das begleitende Koalitionsgesetz als Scheinlösung ab: Es stabilisiere allenfalls die Illusion einer Rettung, während Beiträge im Folgejahr erneut steigen würden.
  • Die Fraktion kritisierte den Gesetzgebungsprozess als überstürzt und warf der Koalition vor, trotz Hinweisen aus den Wahlkreisen die Sorgen von Patienten, Praxen und Kommunen zu ignorieren.

SPD116 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah die vorrangige Aufgabe darin, ein GKV-Defizit von 18,5 Milliarden Euro zu schließen — ohne Eingreifen stiegen die Beiträge noch vor Jahresende um rund einen Prozentpunkt.
  • Als eigene Verhandlungserfolge nannte die Fraktion den Verzicht auf Krankengeldabschläge, die Anhebung der Familienversicherungsgrenze auf zwölf Jahre sowie erhöhte Steuermittel für Bürgergeldempfänger.

Bündnis 90/Die Grünen81 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah das Koalitionsgesetz als Bruch mit dem Prinzip solidarischer Lastenverteilung: Eigentliche Kostentreiber würden geschont, tiefgreifende Reformen ausgeblieben.
  • Die Fraktion warnte, das Gesetz werde die Beitragssätze nicht stabilisieren und stattdessen bis zu 140 000 Arbeitsplätze sowie die Versorgung von Millionen Menschen gefährden.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion lehnte die Beschlussempfehlung ab und forderte stattdessen eine Bürgerversicherung, in die alle Einkommensarten ohne Beitragsbemessungsgrenze einzahlen.
  • Die Fraktion kritisierte den parlamentarischen Prozess als unzumutbar: Verbände hätten vier Tage — über ein Wochenende — für Stellungnahmen gehabt, danach seien 279 Seiten Änderungsanträge in kürzester Zeit durch den Ausschuss gepeitscht worden.
  • Die Fraktion warf der Koalition vor, Pharmakonzerne und Hochverdiener zu schonen, während Hebammen, Psychotherapeuten und Rettungsdienste die Folgekosten trügen.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

enthalten


Quellen

GKV-Finanzreform: Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Amtlich: „Vierter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/7022

❌ Antrag abgelehnt: 267 Ja · 326 Nein · 6 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Fraktion Die Linke stellte einen Entschließungsantrag zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Antrag war als Entschließung zu einem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Der Bundestag lehnte den Antrag ab.

CDU/CSU0 Ja · 207 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD129 Ja · 2 Nein · 6 Enthaltungen · 13 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD0 Ja · 117 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen81 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke55 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

GKV-Finanzreform: Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Amtlich: „Dritter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/7021

❌ Antrag abgelehnt: 57 Ja · 456 Nein · 75 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Linke beantragte, die Begrenzung von Gesundheitsausgaben anhand der Kasseneinnahmen aufzugeben und die Versorgung am medizinischen Bedarf auszurichten. Der Entschließungsantrag zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurde abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 205 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

SPD0 Ja · 116 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Bündnis 90/Die Grünen1 Ja · 0 Nein · 75 Enthaltungen · 9 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Die Linke55 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(Position aus der Antragsbegründung auf Drucksache 21/7021, keine Wiedergabe einer Plenarrede.)

  • Die Fraktion argumentiere in der Antragsbegründung, sinkende beitragspflichtige Einkommen bedeuteten nicht, dass Menschen weniger Behandlung benötigten.
  • Sie fordere eine bedarfsorientierte Finanzierung; stärkere Schultern müssten mehr Beiträge tragen als schwächere.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

GKV-Finanzreform: Linken-Entschließungsantrag abgelehnt

Amtlich: „Zweiter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/7020

❌ Antrag abgelehnt: 135 Ja · 456 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Linke beantragte neue Regeln für die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Hörgeräten. Das Hilfsmittelverzeichnis sollte unter Beteiligung von Patientenorganisationen vereinbart und mindestens jährlich überprüft werden; für neue Produkte mit behauptetem Zusatznutzen waren unabhängige Erprobungsstudien vorgesehen. Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 204 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

AfD0 Ja · 137 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Bündnis 90/Die Grünen78 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(Position aus der Antragsbegründung auf Drucksache 21/7020, keine Wiedergabe einer Plenarrede.)

  • Die Fraktion kritisiere in der Antragsbegründung hohe Eigenzahlungen, aufwendige Einzelanträge und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Versorgungsansprüchen.
  • Die Versorgung müsse sich am aktuellen Wissen orientieren; nachgewiesene Vorteile neuer Produkte sollten die Erstattung bestimmen.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

GKV-Finanzreform: Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Amtlich: „Erster Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/7019

❌ Antrag abgelehnt: 58 Ja · 462 Nein · 80 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Linke beantragte, Pflegepersonalkosten einschließlich Tarifsteigerungen und Entlastungsregelungen vollständig zu finanzieren. Das Pflegebudget sollte schrittweise auf alle Beschäftigten im Krankenhaus ausgeweitet werden. Der Entschließungsantrag zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurde abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 206 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

SPD0 Ja · 117 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Bündnis 90/Die Grünen1 Ja · 0 Nein · 80 Enthaltungen · 4 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(Position aus der Antragsbegründung auf Drucksache 21/7019, keine Wiedergabe einer Plenarrede.)

  • Die Fraktion argumentiere in der Antragsbegründung, eine Begrenzung des Pflegebudgets verschlechtere Arbeitsbedingungen und Patientenversorgung.
  • Sie fordere die dauerhafte Finanzierung pflegeentlastender Tätigkeiten und eine Krankenhausfinanzierung nach medizinischem Bedarf.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

GKV-Finanzierung: Beitragssatzstabilisierungsgesetz angenommen

Amtlich: „Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016

✅ 318 Ja · ❌ 284 Nein · 4 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Ohne das Gesetz drohte laut Bundesregierung ein Anstieg der Beitragssätze um rund einen Prozentpunkt zum Jahresende. Das Paket sieht Einsparmaßnahmen und Anpassungen bei Leistungserbringern, Krankenhäusern, der Pharmaindustrie sowie bei Zuzahlungen und der Familienversicherung vor. Zudem wird der Bundesbeitrag für Grundsicherungsempfänger schrittweise erhöht.


CDU/CSU207 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.

  • Die Fraktion sah das Defizit der GKV — bis 2030 auf 40 Milliarden Euro anwachsend — als Grund, ohne weitere Verzögerung zu handeln.
  • Sie betonte eine faire Belastungsstatik: Krankenhäuser, Ärzte, Industrie, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund leisteten alle ihren Beitrag.
  • Die Fraktion wertete das Gesetz als Beleg dafür, dass Deutschland wieder Reformfähigkeit beweise und nicht die nächste Umfrage, sondern Verantwortung im Vordergrund stehe.

AfD0 Ja · 141 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion sah das Gesetz nicht als Reform, sondern als eine weitere Belastung für Patienten, Beitragszahler, Leistungsträger und Kommunen, ohne strukturelle Ursachen zu beheben.
  • Sie kritisierte das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren als inhaltlich nicht seriös und warf der Koalition vor, Klagen in Kauf zu nehmen.
  • Die Fraktion warnte, die medizinische Versorgung stehe auf dem Spiel, und lehnte das Gesetz ab.

SPD111 Ja · 3 Nein · 4 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die Fraktion bezeichnete das Gesetz nicht als Gesundheitsreform, sondern als notwendige Maßnahme, um ein Defizit von 18,5 Milliarden Euro zu schließen und einen Beitragssatzanstieg zu verhindern.
  • Als eigene Verhandlungserfolge nannte sie die Anhebung der Familienversicherungsgrenze auf zwölf Jahre, den Wegfall der Zuzahlungs-Dynamisierung sowie den Erhalt des Pflegebudgets.
  • Die Fraktion sprach sich grundsätzlich für eine Bürgerversicherung aus, akzeptierte den erzielten Koalitionskompromiss jedoch als notwendigen Schritt.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 81 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Die Fraktion sah das Gesetz als Bruch mit dem Prinzip solidarischer Lastenverteilung, der 75 Millionen GKV-Versicherte zusätzlich belaste und eigentliche Kostentreiber schone.
  • Sie warnte vor einer Insolvenzwelle bei Krankenhäusern, gefährdeten Arztpraxen und dem faktischen Kahlschlag bei psychotherapeutischen Kapazitäten — mit massiven Folgen für vulnerable Gruppen.
  • Die Fraktion kritisierte das Beratungsverfahren als überstürzt und kündigte an, das Gesetz werde Korrekturgesetze nach sich ziehen.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Fraktion warf der Koalition vor, das Gesetz durch den Bundestag gejagt zu haben — mit nur vier Tagen Stellungnahmefrist für Verbände und ohne weitere Anhörung.
  • Sie sah Patienten, Pflegekräfte, Psychotherapeuten, Hebammen und Rettungsdienste als Leidtragende, während Pharmaunternehmen und Hocheinkommensbezieher geschont würden.
  • Als Alternative forderte die Fraktion eine Bürgerversicherung auf alle Einkommensarten ohne Beitragsbemessungsgrenze.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gebäudeenergiegesetz: Anforderungen an Heizungen in Gebäuden

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 4 Vorlagen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf ändert das Gebäudeenergiegesetz und hebt dabei bestehende Vorgaben auf, nach denen neu eingebaute Heizungen einen Mindestanteil erneuerbarer Energie nutzen müssen. Ab 2029 soll für Gas- und Ölheizungen stattdessen schrittweise ein biogener Beimischungsanteil verpflichtend werden. Zugleich wird die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und das Mietrecht um Regelungen zu Heizungskosten ergänzt. Über 4 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Gebäudeenergiegesetz: Anforderungen an Heizungen in Gebäuden

Amtlich: „Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 21/6278“ · Drucksachen 21/6278, 21/6565

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Antrag: Recht auf bezahlbares und erneuerbares Heizen

Amtlich: „Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/3910“ · Drucksachen 21/7009, 21/3910

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen

3. Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen

Amtlich: „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ · Drucksachen 21/7009, 21/6019

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen

4. Antrag: Schutz von Mieterinnen und Mietern vor hohen Heizkosten und Stärkung erneuerbarer Energien

Amtlich: „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 21/6006“ · Drucksachen 21/7008, 21/6006

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion verteidigte das Gebäudemodernisierungsgesetz als Befreiung von Verboten und sah Technologiefreiheit sowie Planungssicherheit als zentrale Vorteile.
  • Sie führe an, das frühere GEG habe den Einbau von Wärmepumpen gesenkt und Öl- sowie Gasheizungsabsätze erhöht; das neue Gesetz schaffe Abhilfe.

AfD

  • Die Fraktion lehnte das Gesetz ab und forderte die vollständige Abschaffung des GEG, da nur echte Freiheit der Bürger bei der Heizungswahl ohne staatliche Vorgaben akzeptabel sei.
  • Sie kritisierte die im Gesetz vorgesehene „Biotreppe" als unzulässige Gängelung und sah das Vorhaben als „Heizungshammer 2.0" in neuem Gewand.

SPD

  • Die Fraktion betonte, das frühere Heizungsgesetz sei von der Bevölkerung nicht angenommen worden; man dürfe nicht an den Menschen vorbeiregieren.
  • Sie erklärte, das neue Gesetz stelle bis 2045 klimaneutrale Wärmeversorgung sicher und schütze Mieterinnen und Mieter durch Kostenbeteiligung der Vermieter.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion warf der Koalition vor, mit dem Gesetz die Klimaziele zu verfehlen und fossile Brennstoffe über 2045 hinaus zuzulassen, was sie als „Klimabetrug" bezeichnete.
  • Sie sah das Gesetz zudem als Gefahr für Energieunabhängigkeit, kritisierte fehlende Biogas-Mengen als unrealistische Grundlage und hielt es für verfassungswidrig.

Die Linke

  • Die Fraktion warnte, wer auf Öl- und Gasheizungen setze, laufe in eine dramatische Kostenfalle durch steigende CO₂-Abgaben, Biogas-Aufschläge und wachsende Netzgebühren.
  • Sie bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig und sozial- wie klimapolitisches Desaster, da die Bundesregierung zentrale Fragen zu Biogas-Herkunft und Klimawirkung unbeantwortet lasse.

Quellen

Gesetz zur Gründung einer Spitzensport-Agentur

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 4 Vorlagen

Worum ging es?

Das Gesetz errichtet eine Spitzensport-Agentur in der Rechtsform einer Stiftung mit Sitz in Leipzig, die die Bundesförderung des Spitzensports erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll. Ein Stiftungsrat aus zehn Mitgliedern – darunter je ein Vertreter aus Kanzleramt, Finanz-, Verteidigungs-, Haushalts- und Sportausschuss sowie DOSB und Ländern – soll Förderentscheidungen leiten. Die Einhaltung des Safe Sport Codes wird zur verbindlichen Fördervoraussetzung für Verbände. Über 4 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Gesetz zur Gründung einer Spitzensport-Agentur

Amtlich: „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ · Drucksache 21/5921

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD, AfD, Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: Die Linke

2. Antrag zur Reform der staatlichen Spitzensportförderung (abgelehnt)

Amtlich: „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ · Drucksachen 21/7013, 21/4292

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke

3. Antrag auf Mutterschutz für selbstständige Spitzensportlerinnen (abgelehnt)

Amtlich: „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern – Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ · Drucksachen 21/7014, 21/6009

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke

4. Antrag zur Neugestaltung der Sportförderung (abgelehnt)

Amtlich: „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ · Drucksachen 21/7012, 21/5568

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion bewertete das Gesetz als historischen Meilenstein, da die Spitzensportförderung erstmals auf eine gesetzliche, einheitliche und transparente Grundlage gestellt werde.
  • Die Fraktion sehe die neue Spitzensport-Agentur als Kern der Reform; Förderentscheidungen würden damit transparenter und stärker an sportlichen Leistungen ausgerichtet.

AfD

  • Die Fraktion kritisierte, institutionelle Zuwendungsempfänger wie der DOSB hätten im Stiftungsrat nichts zu suchen; stattdessen sollten mehr Athleten- und Trainervertreter mit Stimmrecht aufgenommen werden.
  • Trotz Kritik stimme die Fraktion zu, da eine gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung überfällig sei und der Sport Planungssicherheit brauche.

SPD

  • Die Fraktion hob hervor, sie habe im parlamentarischen Verfahren Athletenmitbestimmung im Stiftungsrat sowie den Safe Sport Code als verbindliche Fördervoraussetzung durchgesetzt.
  • Die Fraktion bewertete das Gesetz als wichtigen Paradigmenwechsel und kündigte an, die Evaluierungsprozesse nach sechs bzw. zehn Jahren intensiv zu begleiten.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion begrüßte das Gesetz als längst überfälligen Schritt und betonte, es sei gemeinsam mit dem Sport erarbeitet worden; weiterer Änderungsbedarf bestehe und werde begleitet.
  • Die Fraktion hob hervor, Trainerinnen und Trainer sowie die Sportwissenschaft müssten gestärkt werden, damit der Nachwuchs bestmögliche Bedingungen erhalte.

Die Linke

  • Die Fraktion lehnte das Gesetz ab, da die Finanzierung der Sportförderung als Kannbestimmung ausgestaltet sei und damit keine verlässliche Sicherheit biete.
  • Die Fraktion kritisierte, Trainerinnen und Trainer erhielten lediglich eine „angemessene Vergütung" ohne klare Standards, und die unabhängige Athletenvertretung sei nicht ausreichend im Stiftungsrat verankert.

Quellen

Änderungsantrag zur automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 3 Vorlagen

Worum ging es?

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion sah vor, den bestehenden Automatismus zur jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung abzuschaffen. Stattdessen sollte eine Erhöhung der Diäten künftig nur noch nach ausdrücklicher Abstimmung und offener Debatte im Bundestag möglich sein. Über 3 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Änderungsantrag zur automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten

Amtlich: „Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/7031“ · Drucksachen 21/6330, 21/7031

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetendiäten

Amtlich: „Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Streichung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung“ · Drucksachen 21/6851, 21/331

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

3. Freiwilliger Verzicht auf Amtsbezüge für Bundesminister und Staatssekretäre

Amtlich: „Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre“ · Drucksachen 21/6673, 21/5477

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion befürworte das Aussetzen der Diätenerhöhung als Signal der Glaubwürdigkeit, da alle Bürger den Gürtel enger schnallen müssten.
  • Die Fraktion begrüße die Einführung der digitalen Anwesenheitserfassung als sinnvollen Schritt zur Parlamentsdigitalisierung und kündigte weitere Projekte an.

AfD

  • Die Fraktion fordere, den automatischen Diätenanpassungsmechanismus abzuschaffen und künftige Erhöhungen nur nach offener Bundestagsabstimmung zu ermöglichen.
  • Die Fraktion warnte vor Missbrauchsmöglichkeiten bei der digitalen Anwesenheitserfassung und schlug ergänzende elektronische Unterschriftenterminals vor.

SPD

  • Die Fraktion halte den bestehenden Kopplungsmechanismus zwischen Lohn- und Diätenentwicklung grundsätzlich für richtig und das Aussetzen der Erhöhung für das richtige Signal.
  • Die Fraktion spreche sich dafür aus, dass Abgeordnete künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ebenso wie Beamtinnen und Beamte.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte die Koalition, zu spät auf frühzeitige Grünen-Forderungen nach einem Verzicht auf die Diätenerhöhung reagiert zu haben, was zu einer unnötig komplizierten Gesetzeslage geführt habe.
  • Die Fraktion unterstütze die Einführung der Rentenversicherungspflicht für Abgeordnete und bot an, dies gemeinsam schnellstmöglich umzusetzen.

Die Linke

  • Die Fraktion bezeichnete das einmalige Aussetzen der Diätenerhöhung als Hohn gegenüber den dauerhaft von Armut betroffenen rund 20 Prozent der Bevölkerung.
  • Die Fraktion verwies darauf, dass sie Diätenerhöhungen seit Jahren ablehne und steigende Entschädigungsbeträge seit über 25 Jahren für Sozialprojekte spende.

Quellen

Freiwilligenprogramm „kulturweit": Bundestag über Weiterbetrieb abgestimmt

Amtlich: »Das Freiwilligenprogramm „kulturweit" erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken«

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/6987, 21/5517

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Worum ging es?

Die Vorlage befasste sich mit dem Antrag, das Freiwilligenprogramm „kulturweit" zu erhalten und den internationalen Freiwilligendienst zu sichern und zu stärken. Das Programm ermöglicht jungen Menschen, Freiwilligendienste im Ausland zu leisten — etwa an Goethe-Instituten, deutschen Auslandsschulen und UNESCO-Projekten — und bringt zugleich junge Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland. Der Auswärtige Ausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung, den zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

CDU/CSUdafür (Beschlussempfehlung zur Ablehnung)

(keine Wortmeldung zu dieser Vorlage im Ausschnitt)

AfDdafür (Beschlussempfehlung zur Ablehnung)

(keine Wortmeldung zu dieser Vorlage im Ausschnitt)

SPDdafür (Beschlussempfehlung zur Ablehnung)

(keine Wortmeldung zu dieser Vorlage im Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünendagegen (Beschlussempfehlung zur Ablehnung)

  • Die Fraktion betonte, das Programm habe über 15 Jahre jungen Menschen internationale Freiwilligendienste ermöglicht und zur kulturellen Verständigung beigetragen; das Auswärtige Amt selbst bescheinige dem Programm, dass es Maßstäbe setze und über einen hervorragenden Ruf verfüge.
  • Die Fraktion argumentierte, mit einem Betrag von 5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts sei das Programm vergleichsweise günstig, während der politische Schaden seiner Streichung um ein Vielfaches größer sei.

Die Linkedagegen (Beschlussempfehlung zur Ablehnung)

(keine Wortmeldung zu dieser Vorlage im Ausschnitt)


Quellen

Bundespolizei: Menschenrechte in Ausbildung und Vollzug stärken

Amtlich: „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksache 21/3306

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Innere SicherheitDigitalesJustiz

Worum ging es?

Der Antrag der Fraktion Die Linke zielte darauf ab, die Bundespolizei rechtsstaatlich zu modernisieren und Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung zu stärken. Der Innenausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/6990 die Ablehnung des Antrags. Die Abstimmung erfolgte über Buchstabe c dieser Beschlussempfehlung.

CDU/CSUdafür (Ablehnung des Antrags)

  • Die Fraktion sah den Antrag der Linken als Versuch, die Bundespolizei aktiv zu schwächen.
  • Die Fraktion betonte, sie vertraue den Polizistinnen und Polizisten und stehe hinter den neuen Befugnissen im Bundespolizeigesetz.

AfDdafür (Ablehnung des Antrags)

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPDdafür (Ablehnung des Antrags)

  • Die Fraktion sah sich als Sicherheitskoalition auf der Seite der Opfer von Kriminalität und der Beschäftigten, die für die Sicherheit den Kopf hinhalten.
  • Die Fraktion argumentierte, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gehörten zusammen und schlössen sich nicht aus.

Bündnis 90/Die Grünendafür (Ablehnung des Antrags)

  • Die Fraktion kritisierte das parlamentarische Verfahren der Koalition als überstürzt und warf ihr vor, einen 23-seitigen Änderungsantrag erst kurz vor Sitzungsende vorgelegt zu haben.
  • Die Fraktion lehnte das Bundespolizeigesetz in seiner vorliegenden Form ab, da die biometrische Echtzeitüberwachung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfe und keine sichere Rechtsgrundlage für die Beamten schaffe.

Die Linkedagegen (Ablehnung des Antrags)

  • Die Fraktion sah in den geplanten Befugnissen — darunter Staatstrojaner, anlasslose Kontrollen und biometrische Echtzeitüberwachung — einen Ausbau staatlicher Macht auf Kosten von Grundrechten.
  • Die Fraktion forderte stattdessen mehr demokratische Kontrolle der Polizei, unter anderem durch eine Kennzeichnungspflicht und automatisch aktivierte Bodycams beim Einsatz von Zwang.

Quellen

Abstimmung: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 2 Vorlagen

DigitalesStaat & DemokratieInnere Sicherheit

Worum ging es?

Das Gesetz erneuert die Rechtsgrundlage der rund 55.000 Beschäftigten der Bundespolizei, die seit über 30 Jahren nicht grundlegend geändert worden war. Vorgesehen sind neue Befugnisse, darunter der Einsatz von Drohnen, verschlüsselter Mobilkommunikation sowie KI-gestützter biometrischer Echtzeiterkennung an Bahnhöfen und Flughäfen. Zudem soll die Bundespolizei Sicherheitsstandards für Bahnunternehmen verbindlich festlegen können. Über 2 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Abstimmung: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ · Drucksachen 21/6990, 21/3051

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Enthalten: AfD

2. Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Bundespolizeigesetz

Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ · Drucksache 21/6996

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion sehe das neue Bundespolizeigesetz als überfälliges Modernisierungswerk, das der Bundespolizei zeitgemäße Befugnisse und Technologien verschaffe.
  • Die Fraktion vertraue den Polizistinnen und Polizisten und habe deshalb alle Elemente aus dem Entwurf entfernt, die sie als Misstrauensausdruck gegenüber den Beamten bewertete.

AfD

  • Die Fraktion lehne eine Gesinnungskontrolle von Polizeibeamten ab und kritisiere, technische Modernisierungen liefen ins Leere, solange politische Vorgaben die operative Arbeit der Polizei einschränkten.
  • Die Fraktion sehe in der Kombination aus Überwachungsausbau durch die Union und ideologischer Einschränkung durch linke Parteien eine selbstzerstörerische Wechselwirkung zulasten der Sicherheit.

SPD

  • Die Fraktion bezeichnete das Gesetz als Jahrzehntewerk, das der Bundespolizei nach über 30 Jahren endlich eine moderne, rechtsstaatlich austarierte Grundlage verschaffe.
  • Die Fraktion hob hervor, künftig setze die Bundespolizei Sicherheitsstandards an Bahnhöfen fest, die Bahnbetreiber umzusetzen hätten – wirtschaftliche Erwägungen dürften Sicherheitsentscheidungen nicht länger bestimmen.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte, die biometrische Echtzeitüberwachung greife tief in Grundrechte ein, ohne dass ein erkennbarer Sicherheitsgewinn erkennbar werde, und schaffe für die Beamten neue Rechtsunsicherheit statt einer sicheren Rechtsgrundlage.
  • Die Fraktion bemängelte, die Kennzeichnungspflicht fehle im Gesetz, die Verlagerung von Abschiebungsaufgaben auf die Bundespolizei sei ein Irrweg, und das parlamentarische Verfahren sei mit einem 23-seitigen Änderungsantrag kurz vor Schluss unzureichend gewesen.

Die Linke

  • Die Fraktion wertete das Gesetz als autoritären Staatsumbau, der mit Staatstrojaner, biometrischer Echtzeitüberwachung und ausgeweiteten anlasslosen Kontrollen Grundrechte aushöhle.
  • Die Fraktion forderte stattdessen mehr demokratische Kontrolle der Polizei durch Kennzeichnungspflicht und automatisch aktivierte Bodycams und lehnte das Gesetz ab.

Quellen

Entschließungsantrag der AfD zu Wirtschaftspolitik abgelehnt

Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion der AfD“

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksache 21/7018

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion stellte einen Entschließungsantrag zur Wirtschaftspolitik. Der Antrag enthielt Forderungen unter anderem zur Energie- und Industriepolitik. Das Plenum stimmte über den Antrag per Handzeichen ab.

CDU/CSUdagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfDdafür

  • Die Fraktion sieht in der Rückkehr zu Atomkraft, Kohle und Deregulierung den richtigen wirtschaftspolitischen Kurs.
  • Die Fraktion kritisierte die bestehende Wirtschafts- und Energiepolitik als ursächlich für Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste.

SPDdagegen

  • Die Fraktion hielt dem Antrag vor, als Hauptquelle die Newsseite eines Goldhändlers zu nutzen, und bezweifelte dessen seriöses Fundament.
  • Die Fraktion argumentierte, Spitzenverbände der Wirtschaft und Ökonomen hätten die AfD als Standortrisiko identifiziert, und lehnte den Antrag ab.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Fraktion kritisierte, dass das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) für ein halbes Jahr eingestellt wurde, während die Regierung über Innovationen rede.
  • Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz vorzulegen, um rund 400.000 gefährdete Arbeitsplätze zu sichern.

Die Linkedagegen

  • Die Fraktion wertete die Forderungen des Antrags – mehr Kohle, mehr Atom, weniger Klimaschutz – als rückwärtsgewandt und bezeichnete dies als „Museumsführer".
  • Die Fraktion sprach sich stattdessen für staatliche Investitionen in Industrie, erneuerbare Energien und Infrastruktur aus, mit Verweis auf Beispiele wie Spanien, Südkorea und Japan.

Quellen

Gebäudeenergiegesetz: Entschließung und AfD-Entschließungsantrag

Bundestag, 10. Juli 2026
Handzeichen · Ergebnisübersicht, 2 Vorlagen

Staat & Demokratie

Worum ging es?

Beide Vorlagen gehören zur Beratung des Gebäudeenergiegesetzes (Drucksachen 21/6278, 21/6565). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte neben dem Gesetzentwurf eine Entschließung empfohlen; die AfD legte dazu einen eigenen Entschließungsantrag vor. Der Bundestag holte beide Abstimmungen nach, während die namentliche Schlussabstimmung über das Gesetz ausgezählt wurde. Diese Übersicht dokumentiert die beiden nachgeholten Abstimmungen. Die gemeinsame Aussprache wird im unten verlinkten Hauptbeitrag zusammengefasst.


1. Entschließung des Wirtschaftsausschusses zum Gebäudeenergiegesetz

Amtlich: „Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Drucksache 21/7009, Buchstabe b (Entschließung)“ · Drucksache 21/7009

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Entschließungsantrag der AfD zum Gebäudeenergiegesetz

Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 21/7071“ · Drucksache 21/7071

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen

Die Linke: abweichende Angaben im Protokoll und in der schriftlichen Erklärung; siehe Quellenhinweis.


Hinweis zum Quellenwiderspruch

Bei Drucksache 21/7071 nennt die Ergebnisverkündung auf Seite 11190 für Die Linke eine Enthaltung. In Anlage 6 auf Seite 11246 wird dagegen im Namen der Fraktion Ablehnung erklärt. Wir zeigen deshalb für diese Fraktion keine eindeutige Stimmrichtung an. Das Ergebnis der Vorlage – abgelehnt – bleibt davon unberührt.

Quellen

Mehr

Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Debatte im Bundestag

Amtlich: „Angekündigte Verschärfungen bei Krankschreibungen – Mehr Gesundheitsschutz, kein Misstrauen“

Bundestag, 10. Juli 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen · Aussprache

GesundheitSoziales

Worum ging es?

Der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD hatte beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen. Bündnis 90/Die Grünen hatten die Aktuelle Stunde beantragt, um diese Maßnahme zu debattieren. Im Mittelpunkt standen die möglichen Auswirkungen auf die Arztpraxen, die Frage nach einem Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie ein Vergleich mit Regelungen anderer europäischer Länder.

CDU/CSU

  • Die Fraktion sieht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung als Rückkehr zu einer verlässlichen Normalregel, da die telefonische Krankschreibung eine pandemiebedingte Ausnahme gewesen sei.
  • Sie verweist darauf, dass in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Schweden und Italien bereits strengere Regelungen gelten, und wertet die geplante Maßnahme daher nicht als arbeitsrechtliche Härte.

AfD

  • Die Fraktion hält die Pflicht zur physischen Krankschreibung ab dem ersten Tag für eine Fehlentscheidung, da sie zu 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakten führe und das ohnehin belastete Gesundheitssystem weiter überlasten werde.
  • Sie sieht in dem Vorhaben Ausdruck einer staatlichen Misstrauenskultur gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und spricht sich stattdessen für Vertrauen und Bürokratieabbau aus.
  • Die Fraktion weist darauf hin, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag verlangen könnten, und bewertet den Koalitionsbeschluss deshalb als überflüssige Showpolitik.

SPD

  • Die Fraktion sieht die Maßnahme kritisch und befürchtet, dass vollere Arztpraxen zu mehr Ansteckungen und letztlich zu mehr Krankheitstagen führen könnten, anstatt die Krankenstände zu senken.
  • Sie hebt hervor, dass es der SPD im Koalitionsausschuss gelungen sei, die von Arbeitgeberverbänden geforderten unbezahlten Karenztage zu verhindern, und hält an der Möglichkeit fest, die Regelung im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren.
  • Die Fraktion betont, dass Tarifverträge auch künftig abweichende Regelungen erlauben und starke Gewerkschaften bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen könnten.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion ist überzeugt, dass die Attestpflicht ab dem ersten Tag zu mehr statt zu weniger Krankentagen führen werde, weil Arztpraxen verstopft und Erkrankte nicht mehr ausreichend auskuriert würden.
  • Sie kritisiert, dass Personen mit periodisch auftretenden Erkrankungen wie Migräne oder Endometriose besonders belastet würden und von Ärzten vorsorglich länger krankgeschrieben werden dürften.
  • Die Fraktion sieht in dem Beschluss ein Zeichen von Misstrauen gegenüber Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Hausärztinnen und Hausärzten und fordert die Koalition auf, die Maßnahme zurückzunehmen.

Die Linke

  • Die Fraktion argumentiert, wer über Krankschreibungen spreche, ohne Arbeitsbedingungen wie Personalmangel und Arbeitsverdichtung zu thematisieren, suche Schuldige statt Ursachen zu bekämpfen.
  • Sie sieht in der Attestpflicht ab dem ersten Tag eine Verschärfung der Zwei-Klassen-Medizin, da Kassenpatienten ohne Zugang zu schnellen Privatterminen besonders belastet würden.
  • Die Fraktion bewertet die Debatte als Klassenfrage und ruft zu Sozialprotesten auf, verbunden mit der Forderung nach Tarifbindung, kürzeren Arbeitszeiten und einem schützenden statt kontrollierenden Sozialstaat.

Quellen

Tempolimit 130 km/h auf Autobahnen: Gesetzentwurf abgelehnt

Amtlich: „Einführung eines allgemeinen Straßen-Tempolimits von 130 km/h“

Bundestag, 9. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5319, 21/6734

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 137 Ja · 467 Nein · 0 Enthaltungen

VerkehrEnergie & Klima

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingebracht, der ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen eingeführt hätte. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Verkehrsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

CDU/CSU0 Ja · 207 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Ein Tempolimit sei in dem Moment überflüssig, in dem das letzte Auto CO₂-neutral fahre — für die Übergangszeit den Menschen die Eigenverantwortung zu nehmen, sei pure Ideologie.
  • Hohe Spritpreise disziplinierten Autofahrerinnen und Autofahrer bereits von selbst; einen zusätzlichen Markteingriff halte die Fraktion für nicht gerechtfertigt.
  • Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen an Unfallschwerpunkten und bei Wetterbedingungen seien sinnvoll, ein generelles Limit jedoch nicht.

AfD0 Ja · 142 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Ein Tempolimit erzwinge den Autofahrerinnen und Autofahrern ohne sachlichen Grund Verbote auf und behindere Verkehrsfluss sowie Wohlstand.
  • Die CO₂-Ersparnis durch ein 130-km/h-Limit sei nur marginal und im Vergleich zu weltweiten Emissionen irrelevant.
  • Die Durchschnittsgeschwindigkeit auf unbeschränkten Autobahnabschnitten liege ohnehin bei 130 km/h; 95 Prozent der Unfälle ereigneten sich unter 100 km/h, meist nicht auf Autobahnen.

SPD0 Ja · 116 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Ein Tempolimit sei zwar eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme und stehe im SPD-Programm; im Koalitionsvertrag sei jedoch vereinbart worden, in dieser Legislaturperiode keines einzuführen.
  • Deshalb stimme die Fraktion gegen den Gesetzentwurf, arbeite aber an neuen Mehrheiten für Klimaschutz und eine resiliente Verkehrsinfrastruktur.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Ein Tempolimit sei eine wirksame Klimaschutzmaßnahme, die sofort beschlossen werden könne, um die Erhitzung und damit hitzebedingten Schäden an der Infrastruktur zu begrenzen.
  • Wer die Menschen im Land und den Klimaschutz ernst nehme, müsse Verantwortung übernehmen — das Ignorieren von über 4 300 Hitzetoten in einer Woche sei verantwortungslos.

Die Linke57 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion forderte Klimaschutz „radikal und sozial" sowie Investitionen in klimafreundliche Mobilität.

Fraktionslose1 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen


Quellen

Entschließungsantrag der Grünen zum antragslosen Kindergeld

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 2 Vorlagen

Soziales

Worum ging es?

Der Entschließungsantrag forderte, beim Vollzug des antragslosen Kindergeldverfahrens eine proaktive Prüfung durch die beteiligten Instanzen sicherzustellen und die Rechtssicherheit beim Datenaustausch zu wahren. Zudem verwies er darauf, dass jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, und knüpfte daran Forderungen im Zusammenhang mit der Einführung des antragslosen Verfahrens. Über 2 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Entschließungsantrag der Grünen zum antragslosen Kindergeld

Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 21/6992“ · Drucksache 21/6992

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD · Enthalten: AfD

2. AfD-Gesetzentwurf zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen

Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kindergeldrechtlicher Regelungen“ · Drucksache 21/6003

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion begrüßte das antragslose Kindergeld als weiteren Schritt zur Entbürokratisierung und sah darin einen echten Servicegewinn für junge Familien.
  • Die AfD-Forderung zur Kürzung von ins Ausland gezahltem Kindergeld sei rechtswidrig; der EuGH habe dies festgestellt, und Gerichtsurteile infrage zu stellen lege die Axt ans Grundgesetz.

AfD

  • Die Fraktion begrüßte den bürokratischen Abbau für inländische Fälle, kritisierte aber, dass der Wegfall des Unterschriftenerfordernisses Strafverfolgungslücken beim Kindergeldmissbrauch schaffe.
  • Das Gesetz sei irreführend betitelt, da weiterhin 60 Prozent der Familien Anträge stellen müssten; zudem blende die Koalition die Frage des ins Ausland gezahlten Kindergeldes aus.

SPD

  • Die Fraktion verteidigte das antragslose Kindergeld als Versprechen an Familien, dass der Staat ihnen vertraue und sie entlaste, und nannte es einen ersten Schritt zu weitergehender Vereinfachung.
  • Ausländische Arbeitnehmer zahlten rund 100 Milliarden Euro Sozialversicherungsbeiträge jährlich; die AfD erzähle nur die halbe Geschichte, indem sie deren wirtschaftlichen Beitrag verschweige.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte, die Koalition mache Alleinerziehende durch aktuelle Kürzungen wieder schlechter, obwohl diese zuvor über Koalitionsvertragsversprechen erfreut gewesen seien.

Die Linke

  • Die Fraktion sah das antragslose Kindergeld als prinzipiell begrüßenswert, aber angesichts laufender Sozialkürzungen als unzureichende Entlastung; echte Erleichterung erfordere u. a. höheres Elterngeld und kostenlose Betreuung.
  • Die IBAN-Regelung berge die Gefahr, Mütter nach einer Trennung zu benachteiligen, da die Aktenlage oft die IBAN des Ehemannes ausweise.

Quellen

EU-Industrieemissionsrichtlinie ins deutsche Recht überführen

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“

Bundestag, 9. Juli 2026
Aufstehen · Drucksachen 21/4786, 21/6988

✅ Angenommen per Aufstehen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf vor, um die novellierte EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Betroffen sind rund 13 000 Industrieanlagen in Deutschland aus Bereichen wie Chemie, Nahrungsmittel, Abfallverbrennung und Textilindustrie. Das Gesetz regelt Umweltanforderungen an den Anlagenbetrieb, Genehmigungsverfahren sowie Berichtspflichten und Bußgelder.

CDU/CSUdafür

  • Die Fraktion betonte, die Richtlinie eins zu eins ohne nationale Verschärfungen (kein Gold-Plating) umzusetzen und dabei jeden europäischen Spielraum zur Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu nutzen.
  • Die Fraktion räumte ein, die Umsetzung lieber auf den geplanten EU-Umwelt-Omnibus verschoben zu haben, sah sich jedoch durch die verbindliche Umsetzungsfrist der Kommission zum Handeln gezwungen.

AfDdagegen

  • Die Fraktion sah in dem Gesetz ein Bürokratiemonster, das Industriestandorte mit verpflichtenden Umweltmanagementsystemen, strengeren Grenzwerten und neuen Berichtspflichten mitten in einer schweren Industriekrise belaste.
  • Die Fraktion machte geltend, dass umsatzbasierte Bußgelder von bis zu 3 Prozent eingeführt würden, ohne dass die Kostenfolgen für Investitionen hinreichend geprüft worden seien.

SPDdafür

  • Die Fraktion hob hervor, die Richtlinie klar und rechtssicher eins zu eins umzusetzen, um Planungssicherheit für die Industrie zu schaffen und zugleich hohe europäische Umweltstandards einzuhalten.
  • Die Fraktion betonte, dass Verfahrensvereinfachungen beim Gewässerschutz das Schutzniveau nicht absenken, sondern Verfahren klarer und effizienter gestalten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Fraktion kritisierte, dass vorgesehene Transformationspläne und Umweltmanagementsysteme für einen Großteil der Anlagen nicht in nationales Recht übernommen werden und damit ausgerechnet ökologisch investierende Unternehmen benachteiligt würden.
  • Die Fraktion bewertete die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und den weitgehenden Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung für viele Anlagen als undemokratisch und umweltschädlich.

Die Linkedagegen

  • Die Fraktion begrüßte zwar, dass Anlagenbetreiber erstmals aktiv auf bessere Umweltbilanzen verpflichtet werden und Bußgelder mit echter Lenkungswirkung eingeführt werden, lehnte das Gesetz jedoch ab.
  • Die Fraktion kritisierte, dass die Koalition die Gelegenheit nutze, die Umweltverträglichkeitsprüfung weiter abzuschwächen und Mitwirkungsrechte von Öffentlichkeit und Umweltverbänden zu beschneiden – ohne inhaltlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Richtlinie.

Quellen

AfD: 3 Vorlagen ohne Aussprache abgestimmt

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen · Sammelübersicht

Wirtschaft & FinanzenVerkehrEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Antrag auf Drucksache 21/6351 fordert, die Zulassung von Simson-Kleinkrafträdern zu erleichtern, die ursprünglich für den Export bestimmt waren und in der DDR keine allgemeine Betriebserlaubnis für den inländischen Betrieb erhielten. In einer Sitzung standen 3 Vorlagen von AfD zur Abstimmung, über die ohne erneute Aussprache per Handzeichen entschieden wurde. Debattiert wurden die Vorlagen bereits bei ihrer Überweisung (siehe unten).


1. Regenbogenbeflaggung bei der Deutschen Bahn AG

Amtlich: „Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen“ · Drucksachen 21/6331, 21/6880

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Erleichterter Export von Simson-Kleinkrafträdern

Amtlich: „Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern“ · Drucksachen 21/6351, 21/6986

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

3. Erhalt günstiger Mobilität mit Verbrennerfahrzeugen

Amtlich: „Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten“ · Drucksachen 21/7002, 21/6349

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Aus der Debatte vom 11. Juni 2026 (zu Nr. 2, 3)

CDU/CSU

  • Die Fraktion erkennt Simson-Mopeds als Teil der deutschen Technikgeschichte an, hält die bestehenden Regelungen einschließlich der Möglichkeit einer Einzelbetriebserlaubnis jedoch für ausreichend.
  • Der Antrag wird als nicht umsetzbar abgelehnt, da eine Lösung alle historischen Fahrzeuge einbeziehen müsste und der Antrag Probleme dramatisiere, ohne überzeugende Lösungen zu liefern.

AfD

  • Die Fraktion betont die kulturelle und emotionale Bedeutung der Simson für Ostdeutschland als erstes motorisiertes Fahrzeug vieler Jugendlicher und Symbol für Mobilität im ländlichen Raum.
  • Sie fordert eine generelle Geschwindigkeitsfreigabe für alle Mopeds bis 60 km/h nach dem Gleichheitsgrundsatz und eine Erleichterung der Zulassung für exportierte Simson-Modelle.

SPD

  • Die Fraktion weist darauf hin, dass die betroffenen Reimporte aus Ungarn sicherheitstechnische Mängel aufwiesen, etwa fehlende Fußrasten für den Sozius und eine unzureichende Lichtanlage.
  • Die AfD wird als nicht authentisch ostdeutsche Vertreterin bezeichnet, da 87 Prozent ihrer Fraktion keine Ostdeutschen seien und ähnliche Anträge in allen ostdeutschen Landesparlamenten gescheitert seien.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion hebt hervor, dass die Nachfahren der jüdischen Gründerfamilie Simson jede Verbindung mit der AfD als abstoßend und als Beleidigung ihrer Geschichte empfinden.
  • Der Antrag wird als politischer Kulturkampf bewertet, der aus einem ostdeutschen Kulturgut einen Konflikt konstruiere, anstatt echte Probleme zu lösen.

Die Linke

  • Die Fraktion betont die jüdische Familiengeschichte hinter dem Namen Simson und wirft der AfD vor, diesen Namen gegen den ausdrücklichen Willen der Familie zu vereinnahmen.
  • Als praktische Alternative schlägt die Fraktion eine Verwaltungsvorschrift vor, die Einzelprüfungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt bei Simson-Mopeds überflüssig machen würde, ohne den Einigungsvertrag neu schreiben zu müssen.

Quellen

Bundestag nimmt Stellung in Verfassungsgerichtsverfahren 2 BvQ 47/26

Amtlich: „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvQ 47/26“

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen · Drucksache 21/6989
Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

✅ Angenommen (Handzeichen)

JustizStaat & Demokratie

Worum ging es?

Über die Vorlage wurde ohne Aussprache per Handzeichen abgestimmt. Angenommen.


Quellen

Überweisungsstreit: Welcher Ausschuss prüft den ÖRR-Enquete-Antrag?

Amtlich: »Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission „Zukunft der Medienordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"«

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksache 21/6929

❌ Überweisungsvorschlag AfD (Federführung: Ausschuss für Kultur und Medien) abgelehnt per Handzeichen

Staat & DemokratieDigitales

Worum ging es?

Die AfD beantragte die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Zukunft der Medienordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Strittig war, welchem Ausschuss die Federführung bei der Überweisung des Antrags zukommen soll: Die AfD wünschte den Ausschuss für Kultur und Medien, CDU/CSU und SPD hingegen den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der Bundestag stimmte über beide Vorschläge getrennt ab.

CDU/CSUdafür (eigener Vorschlag) / dagegen (AfD-Vorschlag)

  • Die Fraktion argumentierte, der Bund sei für viele der im Antrag genannten Bereiche – öffentlich-rechtliche Medien, Medienaufsicht, Rundfunkstaatsverträge – kompetenzrechtlich gar nicht zuständig, weshalb eine Enquete-Kommission des Bundestags in diesem Bereich ins Leere laufe.
  • Die Fraktion warf der AfD vor, mit dem Antrag nicht konstruktive Reformen anzustreben, sondern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk delegitimieren zu wollen, und bezeichnete Aussagen der AfD zu Mahnverfahren und Rundfunkbeiträgen als sachlich falsch.

AfDdafür (eigener Vorschlag) / dagegen (CDU/CSU & SPD-Vorschlag)

  • Die Fraktion begründete ihren Antrag damit, dass sich die Medienlandschaft tiefgreifend verändert habe und geprüft werden müsse, ob Medienordnung und öffentlich-rechtlicher Rundfunk noch den heutigen Anforderungen entsprechen.
  • Die Fraktion kritisierte, Landesmedienanstalten würden mittels KI-Software anlasslos das Netz überwachen und Daten an Sicherheitsbehörden weitergeben, während der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach ihrer Einschätzung einseitigen Haltungsjournalismus betreibe.

SPDdafür (eigener Vorschlag) / dagegen (AfD-Vorschlag)

  • Die Fraktion sah hinter dem Antrag das Ziel, die bestehende Medienordnung zu demontieren, und betonte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde angesichts fragmentierter digitaler Öffentlichkeit wichtiger, nicht überflüssiger.
  • Die Fraktion hielt der AfD vor, unter dem Anschein von Reformwillen tatsächlich weniger unabhängigen Journalismus und weniger öffentliche Gegenmacht durch Medien anzustreben.

Bündnis 90/Die Grünendafür (CDU/CSU & SPD-Vorschlag)

  • Die Fraktion sprach sich für eine Digitalabgabe auf Werbeumsätze aus, um unabhängige Medien zu finanzieren, und warb für den Aufbau eines offenen, dezentralen Social Web als Alternative zu großen Tech-Plattformen.

Die Linkedafür (CDU/CSU & SPD-Vorschlag)

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Gesetz zur Stromversorgungssicherheit und neuen Kraftwerkskapazitäten

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 7 Vorlagen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Das Gesetz sieht vor, durch staatlich ausgeschriebene Kapazitätsmechanismen neue steuerbare Kraftwerkskapazitäten von rund 10 Gigawatt zu schaffen, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden sollen. Eine regionale Verteilungsregel soll dabei sicherstellen, dass mindestens ein Drittel der Kapazitäten im Norden entsteht, bevor ein Bonus für den netztechnischen Süden greift. Über 7 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Gesetz zur Stromversorgungssicherheit und neuen Kraftwerkskapazitäten

Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ · Drucksachen 21/6279, 21/6563

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Entschließung zu Stromversorgungssicherheit und neuen Kapazitäten

Amtlich: „Entschließung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zur Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/6998“ · Drucksache 21/6998

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

3. Entschließungsantrag Grüne zu Kapazitätsmarkt und Versorgungssicherheit

Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 21/6999“ · Drucksache 21/6999

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke

4. Grünen-Antrag: Kapazitätsausschreibungen ohne fossile Bindung

Amtlich: „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ · Drucksache 21/6369

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke

5. Linke-Antrag: Energieversorgung bezahlbar, erneuerbar und dezentral

Amtlich: „Energieversorgung sichern – Bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ · Drucksache 21/6360

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen

6. AfD-Antrag: Strompreise für Unternehmen senken

Amtlich: „Strompreise für alle Unternehmen in Deutschland senken“ · Drucksachen 21/6998, 21/5493

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

7. AfD-Antrag: Weniger Gaskraftwerke durch Rückkehr zur Kernenergie

Amtlich: „Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern“ · Drucksachen 21/5617, 21/4460

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion sehe im Gesetz eine notwendige Antwort auf den prognostizierten Bedarf von bis zu 36 GW gesicherter Leistung bis 2035 und auf Dunkelflauten.

AfD

  • Die Fraktion machte die Bundesregierung und ihre Vorgänger für politisch verursachte Rekordstrompreise von rund 37 Cent je Kilowattstunde verantwortlich.

SPD

  • Die Fraktion begrüßte das Gesetz als klares Signal, dass Deutschland Industrie- und Wirtschaftsstandort bleibe und Versorgungsengpässe vermieden würden.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte, das Gesetz lasse offen, wer die entstehenden Kosten trage, und sei damit nicht seriös gegenfinanziert.

Die Linke

  • Die Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab, weil er vorrangig auf neue Gaskraftwerke setze, Stromspeicher und Flexibilisierung unzureichend nutze und großen Energiekonzernen bevorzugten Zugang verschaffe.

Quellen

Antrag zu Gaseinsparung und Unabhängigkeit von Gasimporten

Amtlich: „Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/6007, 21/6526
Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Energie & KlimaWirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

Der Antrag (Drucksache 21/6007) von Bündnis 90/Die Grünen fordert Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung des Gasverbrauchs und zum Vorantreiben der Gasunabhängigkeit Deutschlands, unter anderem durch eine Halbierung des Gasverbrauchs bis 2035. Der Antrag steht im Zusammenhang mit einer Debatte über das von der Bundesregierung geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dessen 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe ersetzen und eine sogenannte Biotreppe für neue Gas- und Ölheizungen einführen soll. Eingebracht von Bündnis 90/Die Grünen; abgelehnt. Die Schlussabstimmung erfolgte ohne erneute Aussprache; debattiert wurde die Vorlage bei der Überweisung am 21. Mai 2026 (80. Sitzung).


Aus der Debatte vom 21. Mai 2026

CDU/CSU

  • Die Koalition verteidigt das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz als technologieoffenen Ansatz, der Eigentümern die Wahl der Heiztechnologie überlässt und durch eine schrittweise Biogasquote (Biotreppe) Klimaschutzziele erreichen soll.
  • Das bisherige Heizungsgesetz der Vorgängerregierung habe Verunsicherung erzeugt, den Wärmepumpenabsatz einbrechen lassen und die Klimaziele verfehlt; die Koalition sehe im neuen Gesetz den richtigen Korrekturweg.

AfD

  • Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz sei durch die Biotreppe und steigende CO2-Abgaben in der Praxis ein verkappter Heizungszwang, da Öl und Gas dadurch für viele Menschen unbezahlbar würden.
  • Der Staat solle sich grundsätzlich aus Heizungsentscheidungen heraushalten; Bürger sollten frei wählen können, ohne ideologische Vorgaben oder Preisdeckel.

SPD

  • Die SPD hält das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für einen pragmatischen Weg, der Klimaschutzziele wahrt, Mieterschutz durch eine hälftige Aufteilung von Kosten zwischen Mietern und Vermietern verbessert und eine verlässliche Förderung klimafreundlicher Heizungen sicherstellt.
  • Die SPD betont, dass eine Evaluation im Jahr 2030 vorgesehen ist und bei Verfehlung der Klimaschutzziele nachgesteuert werden soll; das Gesetz sei kein Freifahrtschein für den fossilen Status quo.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion fordert, das Gebäudemodernisierungsgesetz zu stoppen, da es die wirksame 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe abschaffe, neue fossile Abhängigkeiten schaffe und Mieter durch steigende Heizkosten in eine Kostenfalle treibe.
  • Stattdessen sollte das bestehende Gebäudeenergiegesetz beibehalten, eine Gasunabhängigkeitsstrategie verfolgt und eine Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen eingeführt werden.

Die Linke

  • Die Fraktion fordert einen Heizkostendeckel auf Höhe der Energiekosten einer effizienten Wärmepumpe, da Mieterinnen und Mieter keine Wahl bei der Heizungsart haben, aber die vollen Mehrkosten fossiler Brennstoffe tragen müssen.
  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz bremse Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit; 20 Jahre vor dem Ziel der Klimaneutralität noch fossile Heizungen einzubauen und damit ein Signal zu setzen, sei falsch.

Quellen

Kindergeld künftig ohne Antrag nach der Geburt

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“

Bundestag, 9. Juli 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/5874, 21/6979

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)

SozialesDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Kindergeld künftig ohne Antrag ausgezahlt wird. Ab März 2027 soll dies zunächst bei der Geburt des zweiten Kindes gelten, etwa ein halbes Jahr später auch beim ersten Kind. Das antragslose Verfahren ist auf Inlandsfälle beschränkt, in denen das Kind einen inländischen Wohnsitz hat und mindestens ein Elternteil im Inland erwerbstätig ist.

CDU/CSUdafür

  • Die Fraktion sieht das Gesetz als Teil einer Reihe konkreter Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen und hält das Once-Only-Prinzip für einen modernen Staatsansatz.
  • Die Fraktion betont, der jährliche Zeitaufwand für Eltern sinke um 200 000 Stunden, was mehr Zeit für Familien bedeute.

AfDenthalten

  • Die Fraktion kritisiert, dass durch den Wegfall des unterschriebenen Antrags Beweislücken bei der Strafverfolgung von Kindergeldmissbrauch entstünden.
  • Die Fraktion bemängelt, dass das Gesetz entgegen seinem Titel nur rund 40 Prozent der Kindergeldfälle antragslos abwickle und damit die Öffentlichkeit täusche.

SPDdafür

  • Die Fraktion argumentiert, ein moderner Sozialstaat solle Leistungen automatisch auszahlen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger dafür Anträge stellen müssen.
  • Die Fraktion hebt hervor, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 100 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen leisteten und ihr Anspruch auf Kindergeld gerechtfertigt sei.

Bündnis 90/Die Grünendafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkeenthalten

  • Die Fraktion begrüßt das Prinzip antragsloser Verfahren grundsätzlich, hält die Beantragung des Kindergeldes jedoch nicht für die aufwendigste bürokratische Hürde für Eltern.
  • Die Fraktion sieht ein Risiko für Mütter nach einer Trennung, da das Kindergeld an den Elternteil mit der bekannten IBAN fließe, was bei unklarer Aktenlage nachteilig sein könne.

Quellen

Debatte zur Lage der deutschen Automobilindustrie

Amtlich: „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – Erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“

Bundestag, 9. Juli 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU und SPD · Aussprache

Wirtschaft & FinanzenEnergie & KlimaSoziales

Worum ging es?

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD hatten eine Aktuelle Stunde zur Lage der deutschen Automobilindustrie beantragt. Anlass waren unter anderem Berichte über geplante Stellenstreichungen und mögliche Werksschließungen bei Volkswagen sowie Gewinnwarnungen anderer Hersteller. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, zur Zukunft des Verbrennungsmotors, zur CO₂-Flottenregulierung und zur Sicherung von Beschäftigung in der Transformation.

CDU/CSU

  • Die Fraktion sieht die Automobilindustrie als zentralen Pfeiler der deutschen Wirtschaft und bekennt sich zum Erhalt der Produktionsstandorte, betont jedoch, dass sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern müssen.
  • Sie spricht sich für einen Antriebsmix aus Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen und hocheffizienten Verbrennern aus und lehnt eine rein elektrisch ausgerichtete Flottenregulierung als ideologischen Alleingang ab.

AfD

  • Die Fraktion sieht die Politik der Regierungskoalitionen als wesentliche Ursache der Krise und fordert die vollständige Abschaffung des Verbrennerverbots sowie der CO₂-Flottengrenzwerte.
  • Sie kritisiert, dass Elektromobilitätspolitik und Energiewende ein Konjunkturprogramm für China darstellten, da Schlüsselkomponenten wie Batteriezellen überwiegend aus China bezogen würden.
  • Die Fraktion fordert darüber hinaus die Senkung von Unternehmenssteuern, Lohnnebenkosten und Energiesteuern sowie eine Flexibilisierung des Arbeitsmarkts.

SPD

  • Die Fraktion benennt als Hauptursachen der Krise die Absatzschwäche in China, die US-Zollpolitik sowie deutlich gesunkene Zulassungszahlen gegenüber dem Vor-Corona-Niveau.
  • Sie bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt der VW-Standorte Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm und spricht sich dafür aus, notwendige Reformen im Rahmen der Sozialpartnerschaft und ohne Massenentlassungen umzusetzen.
  • Die Fraktion verweist auf bereits beschlossene Maßnahmen der Koalition wie E-Auto-Kaufprämie, Kfz-Steuerbefreiung und Anpassungen der 2035er-Regelung und fordert zudem eine gesamteuropäische Batteriezellenstrategie sowie wirksamen EU-Handelsschutz.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion sieht den elektrischen Antrieb als den maßgeblichen Markttrend und verweist auf gestiegene Verkaufszahlen bei Elektroautos als Beleg dafür, dass die Ausrichtung auf diese Technologie wirtschaftlich richtig sei.
  • Sie kritisiert die E-Auto-Förderung der Bundesregierung als zu wenig auf europäische und deutsche Hersteller ausgerichtet und fordert eine Kurskorrektur hin zu „Made in EU"-Kriterien bei der Kaufprämie.
  • Die Fraktion fordert außerdem, dass die Bundesregierung den EU-Handelsschutz gegenüber China aktiv unterstützt, anstatt gemeinsam mit der chinesischen Regierung gegen Entscheidungen der EU-Kommission vorzugehen.

Die Linke

  • Die Fraktion stellt die Beschäftigten in den Mittelpunkt und kritisiert, dass diese wiederholt die Folgen von Managementfehlern und politischen Versäumnissen getragen hätten, zuletzt durch den Abbau von 35 000 Stellen im VW-Tarifkompromiss 2024.
  • Sie hält fest, dass Volkswagen trotz der Krisenmeldungen weiterhin Gewinne erwirtschafte und in den vergangenen drei Jahren rund 20 Milliarden Euro an Aktionäre ausgeschüttet habe, und sieht deshalb nicht einen Mangel an Geld, sondern an Investitionsbereitschaft als Problem.
  • Die Fraktion spricht sich gegen jede Schwächung des VW-Gesetzes und der Mitbestimmung aus und fordert, öffentliche Fördergelder an Standortsicherung, Tarifbindung und Beschäftigungssicherung zu knüpfen.

Quellen

Ukraine-Unterstützung: Antrag auf mehr Militär- und Humanhilfe abgelehnt

Amtlich: „Zusätzliche militärische und humanitäre Stärkung der Ukraine“

Bundestag, 8. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/6912

❌ Antrag abgelehnt: 79 Ja · 510 Nein · 1 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen forderte eine Ausweitung der deutschen Unterstützung für die Ukraine. Konkret verlangte er unter anderem die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern, zusätzliche Abfangmunition sowie den Aufbau einer internationalen Patriot-Koalition. Daneben enthielt der Antrag humanitäre und politische Forderungen, darunter Schritte zur europäischen Integration der Ukraine.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion erkannte berechtigte Anliegen im Antrag, wies aber zurück, dass Deutschland erheblichen Nachholbedarf habe — das Gegenteil sei der Fall.
  • Deutschland sei bereits größter Unterstützer der Ukraine; die Bundesregierung übernehme Führungsverantwortung bei Luftverteidigung, Finanzhilfen und europäischer Koordinierung.
  • Ob und wann Taurus geliefert werde, sei Teil der Taktik — diese Entscheidung brauche keinen Antrag der Grünen.

AfD0 Ja · 140 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion verwies auf eine Anklageschrift des Generalbundesanwalts, die ukrainischen staatlichen Stellen eine Beteiligung an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines zuschreibe, und lehnte weitere Hilfen vor diesem Hintergrund ab.
  • Mehr Offensivkraft führe auf der Gegenseite zu Anpassung und Gegenreaktion; kluge Politik müsse die Eigendynamik des Schlachtfelds verhindern, nicht befeuern.
  • Die Ukraine dürfe weder der NATO noch der EU beitreten; nur ein von Großmächten garantierter bündnisfreier Status sichere dauerhaft Frieden in Europa.

SPD0 Ja · 115 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Fraktion teilte die Beschreibung des Leids ausdrücklich, lehnte den Antrag jedoch ab, weil die Bundesregierung die darin erhobenen Forderungen bereits umsetze.
  • Ein gerechter Friede entstehe nicht durch Nachgeben gegenüber dem Aggressor, sondern wenn Russland erkenne, dass es den Krieg nicht gewinnen könne.

Bündnis 90/Die Grünen78 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion betonte, keine der 29 ballistischen Raketen eines jüngsten Angriffs sei abgefangen worden — nicht wegen fehlenden Verteidigungswillens, sondern wegen Munitionsknappheit.
  • Statt immer nur Pfeile abzufangen, müsse die Ukraine befähigt werden, russische Abschussorte und Munitionslager zu bekämpfen — dafür seien Taurus-Marschflugkörper nötig.

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion benannte Russland als Aggressor, kritisierte aber, dass alle 20 Forderungen des Antrags militärisch ausgerichtet seien und keine auf Diplomatie oder Verhandlungen abziele.
  • Echte Solidarität bedeute, alles dafür zu tun, dass verhandelt werde; zudem müssten ukrainische wie russische Kriegsdienstverweigerer Schutz erhalten.

Fraktionslose1 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

250 Jahre USA – Debatte im Bundestag über die transatlantische Partnerschaft

Amtlich: „250 Jahre USA – Freiheit, Demokratie und Verantwortung“

Bundestag, 8. Juli 2026
Vereinbarte Debatte · Aussprache

AußenpolitikStaat & Demokratie

Worum ging es?

Anlässlich des 250. Jahrestages der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 2026 debattierte der Bundestag über die Geschichte der USA und ihre Bedeutung für Deutschland. Im Mittelpunkt standen die deutsch-amerikanische Freundschaft, die Rolle der USA bei Befreiung, Wiederaufbau und Wiedervereinigung Deutschlands sowie die aktuellen Herausforderungen für die transatlantische Partnerschaft. Die Fraktionen nahmen dabei unterschiedliche Perspektiven auf Geschichte und Gegenwart der USA ein.

CDU/CSU

  • Die Fraktion würdigte die Staatsgründung der USA als historisch einmaligen Akt, der eine bis heute ungebrochene demokratische Verfassungslinie begründet habe.
  • Sie betonte die Dankbarkeit gegenüber den USA für die Befreiung vom Nationalsozialismus, den Marshallplan und die Unterstützung der deutschen Wiedervereinigung.
  • Die Fraktion äußerte Zuversicht in die Erneuerungskraft der USA und sprach sich dafür aus, Amerika einen Vertrauensvorschuss zurückzugeben, statt es abzuschreiben.

AfD

  • Die Fraktion sprach sich für ein Bündnis mit den USA auf Basis nationaler Interessen und gemeinsamer kultureller Wurzeln aus, nicht auf Basis einer globalen Befreiungsmission.
  • Sie stellte die bewusste Steuerung der Einwanderung als Grundlage des amerikanischen Erfolgsmodells dar und bezeichnete Trumps Einwanderungspolitik als Fortsetzung dieser Tradition.
  • Die Fraktion zog eine Parallele zwischen der MAGA-Bewegung und der AfD als Kräfte, die nationale Interessen gegenüber einer globalen Agenda betonten, und berief sich auf den Grundsatz demokratischer Legitimität aus der Unabhängigkeitserklärung.

SPD

  • Die Fraktion bezeichnete die transatlantische Partnerschaft als einen der wichtigsten Erfolge der Nachkriegsgeschichte und sprach den USA Dankbarkeit für Befreiung, Marshallplan und Unterstützung der Wiedervereinigung aus.
  • Sie stellte fest, dass die transatlantische Partnerschaft größer sei als einzelne Präsidenten oder politische Mehrheiten, und rief dazu auf, sie zu bewahren.
  • Die Fraktion sprach sich gegen stumpfen Antiamerikanismus ebenso aus wie gegen unterwürfige Anbiederei an die US-Regierung und betonte die Bedeutung einer engagierten amerikanischen Zivilgesellschaft.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion betonte, dass die Geschichte der USA von Beginn an widersprüchlich gewesen sei – mit dem Versprechen universeller Freiheit einerseits und Sklaverei, Vertreibung und systemischem Rassismus andererseits.
  • Sie kritisierte, dass die Bundesregierung bei Drohungen Trumps gegenüber EU-Partnern wie Spanien zu wenig Solidarität zeige, und forderte ein geeintes Europa, das mit einer Stimme spreche.
  • Die Fraktion plädierte dafür, transatlantische Beziehungen nicht auf Regierungen zu reduzieren, sondern auf Parlamente, Kommunen und Zivilgesellschaft zu stützen.

Die Linke

  • Die Fraktion sah die Ideale der Unabhängigkeitserklärung heute weniger durch staatliche Feiern als durch zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen aktuelle Repressionen verkörpert.
  • Sie beschrieb die US-Geschichte als von Beginn an ambivalent: Das Versprechen universeller Menschenrechte habe neben Sklaverei, Vertreibung indigener Völker und dem politischen Ausschluss von Frauen bestanden.
  • Die Fraktion forderte, dass Europa angesichts eines zunehmend gegen Europa gerichteten US-Machtanspruchs seinen eigenen Weg gehen müsse, und verwies auf progressive kommunalpolitische Ansätze als Orientierung.

Quellen

Mutmaßliche Angriffe auf Journalisten beim AfD-Parteitag in Erfurt

Amtlich: „Mutmaßliche Angriffe gegen Journalisten in Erfurt am vergangenen Wochenende“

Bundestag, 8. Juli 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion AfD · Aussprache

Innere SicherheitStaat & Demokratie

Worum ging es?

Beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt sollen am vorangegangenen Wochenende Journalisten der Medien „Junge Freiheit" und „Apollo News" körperlich angegriffen worden sein. Die AfD-Fraktion beantragte eine Aktuelle Stunde, um die Vorfälle und die öffentliche Reaktion darauf zu debattieren. Im Mittelpunkt standen die Fragen nach dem Umgang mit Pressefreiheit und politischer Gewalt sowie der Umstand, dass auch linksextremistische Gruppen zu Aktionen gegen den Parteitag aufgerufen hatten.

CDU/CSU

  • Die Fraktion stellt fest, dass bei linksextremistisch motivierten Gewaltdelikten der stärkste Zuwachs aller Phänomenbereiche zu verzeichnen sei, und sieht in der Reaktion auf die Erfurter Vorfälle ein Beispiel dafür, dass linke und rechte Gewalt unterschiedlich bewertet würden.
  • Die Fraktion verurteilt die Drohungen des Bündnisses „widersetzen" gegen Parteien ausdrücklich und erklärt, sich davon nicht einschüchtern zu lassen.
  • Die Fraktion fordert einen gesellschaftlichen Schulterschluss gegen jede Form politischer Gewalt — unabhängig davon, ob sie von links, rechts oder islamistischer Seite komme.

AfD

  • Die Fraktion sieht in den Angriffen auf die Journalisten eine dokumentierte linksextreme Gewalttat und kritisiert, dass Medien und Politik darauf kaum reagiert hätten, während vergleichbare Vorfälle mit anderen Opfern nach ihrer Einschätzung weit größere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren würden.
  • Die Fraktion wirft anderen Fraktionen und Teilen der Medien eine Täter-Opfer-Umkehr vor und sieht darin ein grundsätzliches Problem für die Demokratie.
  • Die Fraktion wertet das öffentliche Auftreten des Bündnisses „widersetzen" — einschließlich dort geäußerter Drohungen gegen CDU und BSW — als inakzeptabel und fordert eine klare Verurteilung durch alle Fraktionen.

SPD

  • Die Fraktion verurteilt Gewalt gegen Medienvertreter ohne jede Einschränkung als inakzeptabel und unzulässig — unabhängig davon, welchem Medium die Betroffenen angehören.
  • Die Fraktion hält der AfD vor, selbst doppelte Standards anzulegen, indem sie einerseits Pressefreiheit einfordere, andererseits aber bestimmte Journalisten als unerwünscht bezeichne und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wolle.
  • Die Fraktion weist die Rahmung der AfD zurück, wonach ein linksextremer Ausnahmezustand drohe, und sieht die größere demokratische Gefahr im Erstarken rechtsextremer Kräfte in Parlamenten.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion verurteilt die Gewalt gegen die Journalisten ausdrücklich und bezeichnet Pressefreiheit als unverhandelbares Grundrecht.
  • Die Fraktion betont, dass es in Erfurt nicht zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen gekommen sei, und hebt hervor, dass die Demonstrationen überwiegend von Menschen geprägt gewesen seien, die friedlich für demokratische Werte eingetreten seien.
  • Die Fraktion sieht in der AfD eine Partei, die Meinungsfreiheit, Unabhängigkeit der Justiz und demokratische Institutionen gefährde, und erklärt, die anderen demokratischen Fraktionen würden die Politik der AfD gemeinsam zurückweisen.

Die Linke

  • Die Fraktion verurteilt die Angriffe auf die Journalisten und erklärt, Pressefreiheit gelte auch für Medien mit Positionen weit rechts außen.
  • Die Fraktion hält der AfD vor, durch Bezeichnungen wie „Lügenpresse" und Aussagen einzelner Mitglieder über unliebsame Journalisten selbst zur Feindseligkeit gegenüber Medienvertreter:innen beizutragen.
  • Die Fraktion erklärt ihre Beteiligung an den Blockaden gegen den Parteitag als demokratische Verantwortung und bezeichnet die AfD als parlamentarischen Arm des rechten Terrors in Deutschland.

Quellen

Abstimmung: Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten

Bundestag, 26. Juni 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 3 Vorlagen

VerkehrWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Gesetz ändert knapp 20 bestehende Gesetze, um Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturprojekten zu verkürzen. Dazu werden Doppelprüfungen abgebaut, digitale Verfahren ausgeweitet und eine Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeführt. Für Brückensanierungen und bestimmte Wasserstraßen wird ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt; bei Natureingriffen können Ausgleichspflichten künftig auch durch Geldzahlungen erfüllt werden. Über 3 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Abstimmung: Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten

Amtlich: „Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ · Drucksachen 21/4099, 21/4301, 21/6703

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Abstimmung: Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten

Amtlich: „Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ · Drucksachen 21/4099, 21/4301, 21/6701, 21/6702, 21/4458

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

3. Beschlussempfehlung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Amtlich: „Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses zum Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ · Drucksache 21/6704

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion bezeichnete das Infrastruktur-Zukunftsgesetz als „Modernisierungsmeisterstück" und sah darin ein notwendiges Paket zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung.
  • Naturschutzstandards seien nicht gesenkt worden; Ersatzgelder flössen zum Umweltminister und kämen der Aufwertung betroffener Naturräume zugute.

AfD

  • Die Fraktion sah die Deutsche Bahn in einem katastrophalen Zustand und bezeichnete den Grünen-Antrag zur Bahnpolitik als wirkungslose Augenwischerei.
  • Als echte Lösung forderte die Fraktion den Bau eines autonomen Fernverkehrsnetzes auf Transrapid-Basis statt des bestehenden ICE-Systems.

SPD

  • Die Fraktion wertete das Gesetz als eines der größten Modernisierungspakete für Planung und Genehmigung der letzten Jahre mit Änderungen in fast 20 Gesetzen.
  • Beschleunigung bedeute nicht weniger Umweltstandards oder Rechtsstaat; Verfahren würden lediglich klarer, schlanker und schneller gestaltet.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte, die Koalition schaffe mit dem Gesetz die reale Ausgleichspflicht für Natureingriffe faktisch ab und wälze die Verantwortung auf die Allgemeinheit ab.
  • Das versprochene „Natürliche-Infrastruktur-Gesetz" als Gegengewicht sei ein Phantom ohne wirksame Hebel, das bislang nicht einmal das Kabinett erreicht habe.

Quellen

Rentenkommission legt Empfehlungen zur Alterssicherung vor

Amtlich: „Empfehlungen der Rentenkommission – Für ein Rentensystem, das wirklich sozial gerecht ist“

Bundestag, 26. Juni 2026
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion Die Linke · Aussprache

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Altersvorsorgekommission hat Empfehlungen zur Reform des Rentensystems vorgelegt. Der Bericht schlägt unter anderem eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, eine Ausweitung des Versichertenkreises sowie Änderungen beim Renteneintrittsalter vor. Die Fraktionen diskutierten, ob die Empfehlungen sozial ausgewogen sind und wie die Reform finanziert werden soll.


CDU/CSU

  • Die Fraktion begrüßt die Kommissionsempfehlungen als ausgewogenes Gesamtkonzept und betont, dass die gesetzliche Rente das Fundament der Alterssicherung bleibe.
  • Die vorgeschlagene Kapitalrente nach schwedischem Vorbild sei kein Privatisierungsschritt, sondern ein kollektives Element innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, das auch Menschen mit niedrigen Einkommen zugutekommen solle.

AfD

  • Die Fraktion sieht in der Kommissionsempfehlung, eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als politische Zielgröße anzusetzen, eine Bestätigung ihrer seit Längerem vertretenen rentenpolitischen Forderungen.
  • Sie unterstützt grundsätzlich die Einführung individueller Kapitalkonten, eine Ausweitung des Versichertenkreises und höhere Freibeträge in der Grundsicherung, lehnt aber einen Zwang zum Aktiensparen ab und fordert stattdessen steuerliche Förderung auf freiwilliger Basis.
  • Zusätzliche Beitragspunkte für die Kapitaldeckung bewertet die Fraktion als konjunkturschädlich; notwendige Mittel müssten durch Einsparungen an anderer Stelle gewonnen werden.

SPD

  • Die Fraktion lobt die Arbeit der Kommission und betont, dass die Rentenversicherung finanziell deutlich stabiler sei, als oft behauptet werde – der Beitragssatz von 18,6 Prozent sei historisch niedrig.
  • Sie unterstützt den Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sowie den schrittweisen Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung nach österreichischem Vorbild.
  • Kritisch sieht die Fraktion den geplanten Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren; sie fordert Schutzrenten, Bestandsschutz und Übergangsfristen für diejenigen, die gesundheitlich nicht länger arbeiten können.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion begrüßt Teile der Empfehlungen ausdrücklich, darunter die Einbeziehung von Abgeordneten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Abschaffung der Minijobs.
  • Sie kritisiert, dass die drohende Welle der Altersarmut in den Kommissionsvorschlägen zu wenig adressiert werde, und sieht in der nicht mehr garantierten Sicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent einen Verlust an Verlässlichkeit für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen.
  • Die Fraktion hält den geplanten Entzug von Bundesmitteln aus der Rentenversicherung für unvereinbar mit der Empfehlung, gesamtgesellschaftliche Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, und verweist auf fehlende Beiträge aus hohen Erbschaften als alternative Finanzierungsquelle.

Die Linke

  • Die Fraktion bewertet die Kommissionsempfehlungen als faktische Rentenkürzung und lehnt eine Abhängigkeit der Altersvorsorge vom Kapitalmarkt grundsätzlich ab.
  • Sie fordert stattdessen eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen – Beschäftigte, Selbstständige, Abgeordnete, Ministerinnen und Minister sowie Beamte – und spricht sich für eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenze sowie einen Deckel für hohe Rentenansprüche aus.

Quellen

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastruktur beschleunigen

Amtlich: „Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“

Bundestag, 26. Juni 2026
Aufstehen · Drucksachen 21/4099, 21/4301, 21/6701

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung)

VerkehrWirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ändert rund 20 Gesetze mit dem Ziel, Planung, Genehmigung und Bau von Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. Es führt u. a. eine allgemeine Stichtagsregelung im Verwaltungsverfahrensgesetz ein, stärkt den Ersatzneubau maroder Brücken und weitet das überragende öffentliche Interesse auf bestimmte Vorhaben aus. Zudem ermöglicht es Ersatzgeldzahlungen als Alternative zur direkten Realkompensation bei Eingriffen in die Natur.

CDU/CSUdafür

  • Die Koalition sieht das Gesetz als umfassendes Modernisierungspaket: Doppelprüfungen werden abgebaut, Verfahren digitalisiert und vereinfacht.
  • Naturschutzstandards würden nicht gesenkt, sondern nur bestehende Ausnahmemöglichkeiten genutzt; Ersatzgelder flössen zum Umweltminister für Aufwertungen in betroffenen Naturräumen.

AfDdagegen

  • Die AfD brachte einen eigenen Änderungsantrag ein, der abgelehnt wurde; im Plenum warb sie stattdessen für Magnetbahntechnologie als Alternative zu neuen konventionellen Trassen.

SPDdafür

  • Zu lange Verfahren und Doppelzuständigkeiten verursachten wirtschaftliche Schäden; das Gesetz schaffe klarere, schlankere Prozesse ohne Absenkung von Umweltstandards oder Rechtsschutz.
  • Eine neue Stichtagsregelung beende Endlosschleifen bei Planungsverfahren, und marode Brücken erhielten künftig überragendes öffentliches Interesse.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die seit 50 Jahren geltende Realkompensationspflicht im Bundesnaturschutzgesetz werde faktisch abgeschafft, weil Natureingriffe künftig per Geldzahlung abgegolten werden können.
  • Die inflationäre Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses führe dazu, dass die Natur strukturell das Nachsehen habe, ohne dass adäquate Ausgleichsstrukturen bereitstünden.

Die Linkedagegen

(keine eigene Wortmeldung in der Debatte)


Quellen

Antrag Grüne: Vielfalt, Freiheit und Sicherheit stärken

Bundestag, 26. Juni 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 3 Vorlagen

Innere SicherheitSoziales

Worum ging es?

Der Antrag der Grünen fordert von der Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen vor Diskriminierung und Gewalt, zur Sicherstellung ihrer Versammlungsfreiheit etwa bei CSD-Veranstaltungen sowie zur Unterstützung queerer Familien, unter anderem durch Reformen im Abstammungsrecht und die Weiterführung des Aktionsplans „Queer leben". Über 3 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Antrag Grüne: Vielfalt, Freiheit und Sicherheit stärken

Amtlich: „Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten“ · Drucksache 21/6654

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD

2. Ausschussempfehlung: Antrag gegen queerfeindliche Hasskriminalität ablehnen

Amtlich: „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen beenden“ · Drucksachen 21/6416, 21/580

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD

3. Ausschussempfehlung: Antrag zum Schutz von Christopher-Street-Days ablehnen

Amtlich: „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ · Drucksachen 21/4973, 21/2575

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion begrüße ausdrücklich die Verurteilung von Diskriminierung und Gewalt aufgrund sexueller Orientierung und bekenne sich zur Versammlungsfreiheit auf CSD-Veranstaltungen.
  • Freiheit bedeute, Unterschiede zu akzeptieren und die Gleichwertigkeit jedes Einzelnen anzuerkennen; die Sicherheitskoalition werde Angriffe auf die Versammlungsfreiheit nicht hinnehmen.

AfD

  • Die Fraktion betonte, der Staat müsse öffentliche Versammlungen schützen, warf Grünen und Linken jedoch vor, queere Menschen als Werkzeug zur Durchsetzung politischer Transformationsagenden zu benutzen.
  • Die Fraktion kritisierte CSD-Veranstaltungen als sexualisierte Veranstaltungen, bei denen Kinder zugegen seien, und forderte mehr Aufmerksamkeit für islamistisch motivierte Angriffe auf Homosexuelle.

SPD

  • Die Fraktion forderte eine Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes sowie Reformen im Abstammungsrecht zum Schutz queerer Familien und des Kindeswohls.
  • Die Fraktion warf der AfD vor, queere Menschen nur als Vorwand zu nutzen, um gegen Muslime Stimmung zu machen, statt tatsächlich für deren Schutz einzutreten.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion unterstützte die Forderungen nach umfassendem Schutz queerer Menschen und wandte sich gegen Angriffe auf CSD-Veranstaltungen.

Die Linke

  • Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, trans-, inter- und nichtbinäre Menschen bei medizinischer Versorgung nicht zu benachteiligen und das Selbstbestimmungsgesetz nicht zu sabotieren.
  • Die Fraktion erklärte, die queere Community lasse sich von Angriffen von rechts nicht einschüchtern, und verwies auf die Budapest Pride als Zeichen erfolgreichen Widerstands.

Quellen

Letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes vor der Libanonküste

Amtlich: „Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL)“

Bundestag, 25. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5778, 21/6417

✅ 511 Ja · ❌ 67 Nein · 4 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zur letztmaligen Verlängerung der deutschen Beteiligung an der UN-Mission UNIFIL im Libanon ab. Die Bundeswehr ist seit 2006 mit Marineeinheiten an der Überwachung des Seeraums vor der libanesischen Küste beteiligt. Mit der Zustimmung soll ein geordneter Abzug ermöglicht werden; eine dauerhafte Fortführung ist nicht vorgesehen.

CDU/CSU202 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Ein ungeordneter Abbruch würde ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für die ohnehin fragile Region schaffen.
  • Die libanesischen Seestreitkräfte konnten durch die Ausbildungsleistung der Bundeswehr mehr Eigenverantwortung übernehmen.
  • Internationales Engagement müsse künftig an klare politische Ziele und überprüfbare Fortschritte geknüpft bleiben.

AfD117 Ja · 7 Nein · 3 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Die Mission habe ihre Kernziele verfehlt: Waffenschmuggel wurde nicht unterbunden, die Hisbollah nicht entwaffnet.
  • Die Fraktion stimmt der letztmaligen Verlängerung zu, lehnt aber eine etwaige EU-Folgemission als Fortsetzung einer gescheiterten Strategie ab.
  • Statt weiterer Auslandseinsätze solle die Bundeswehr auf ihren Verfassungsauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung konzentriert werden.

SPD112 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Verlängerung sei ein Kompromiss zwischen Fürsorgepflicht gegenüber den Soldatinnen und Soldaten und der Verantwortung gegenüber Partnern.
  • Das Mandat werde so früh wie möglich, aber so spät wie nötig beendet, um einen geordneten Abzug zu gewährleisten.
  • Das Ende von UNIFIL dürfe nicht das Ende des deutschen Engagements im Libanon bedeuten.

Bündnis 90/Die Grünen78 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 6 n.a.

  • UNIFIL ende nicht, weil ihr Auftrag erfüllt sei, sondern weil der politische Druck für ihren Erhalt gefehlt habe.
  • Israel müsse die fortdauernde Besetzung libanesischen Territoriums beenden; wer den Einfluss der Hisbollah zurückdrängen wolle, müsse den libanesischen Staat stärken, nicht schwächen.

Die Linke0 Ja · 60 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Im Schlepptau des israelischen Vormarschens in den Südlibanon halte die Bundeswehrpräsenz der Netanjahu-Regierung militärisch den Rücken frei.
  • Der Waffenschmuggel erreiche seinen Bestimmungsort über den Landweg — die seegestützte Präsenz habe daran nichts geändert.
  • Der Einsatz müsse daher sofort beendet werden.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gedenken an Flucht und Vertreibung der Deutschen vor 80 Jahren

Amtlich: „Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren – Aussöhnung und europäische Verständigung voranbringen“

Bundestag, 25. Juni 2026
Vereinbarte Debatte · Aussprache

AußenpolitikStaat & Demokratie

Worum ging es?

Anlässlich des 80. Jahrestages der Hauptvertreibungsphase der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg debattierte der Bundestag über das Gedenken an Flucht und Vertreibung von rund 14 bis 15 Millionen Deutschen aus den Ostgebieten. Im Mittelpunkt standen die historische Einordnung der Ereignisse im Kontext der nationalsozialistischen Verbrechen, die Frage einer angemessenen Erinnerungskultur sowie die europäische Aussöhnung mit den Nachbarländern. Diskutiert wurde auch die institutionelle Ausrichtung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung.


CDU/CSU

  • Die Fraktion betont, dass Flucht und Vertreibung der Deutschen einen wichtigen Teil der deutschen Identität darstellen und weiter im Gedächtnis gehalten werden müssen, ohne dabei in Revanchismus oder Revisionismus zu verfallen.
  • Die Fraktion hebt hervor, dass die Vertreibung trotz ihres Zusammenhangs mit den NS-Verbrechen menschenrechts- und völkerrechtswidrig war und keine Rechtfertigung findet.

AfD

  • Die Fraktion bezeichnet die Vertreibung als die größte ethnische Säuberung und Zwangsmigration der Geschichte und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das nicht mit deutschen Kriegsverbrechen aufgerechnet werden dürfe, aber auch nicht vergessen werden solle.
  • Die Fraktion kritisiert, dass das Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung deutsches Leid durch Einbettung in aktuelle Migrationsgeschichten relativiere, anstatt es eigenständig darzustellen.
  • Die Fraktion mahnt, dass die Bundesregierung bei Reparationsforderungen aus Polen auch die Entrechtung, Enteignung und Ermordung deutscher Heimatvertriebener thematisieren müsse.

SPD

  • Die Fraktion sieht in der Gegenwart erstmals die Möglichkeit, das Schicksal der deutschen Vertriebenen ohne ideologische Aufladung anzuerkennen und zugleich den Kontext der NS-Verbrechen klar zu benennen.
  • Die Fraktion würdigt, dass Nachbarländer wie Polen, Tschechien und Ungarn heute offen über ihre Mitverantwortung an der Vertreibung der Deutschen sprechen, und sieht darin eine Geste der Aussöhnung.
  • Die Fraktion zieht aus dem historischen Schicksal der vertriebenen Deutschen die Schlussfolgerung, dass Ethnonationalismus und ethnisch homogene Räume als politische Konzepte der Vergangenheit angehören müssen.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion betont, dass die Erinnerung an das Leid der Vertriebenen zwingend im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Verbrechen und vorangegangenen Vertreibungen betrachtet werden müsse, ohne Leid gegeneinander aufzurechnen.
  • Die Fraktion wertet den erstmaligen Sudetendeutschen Tag auf tschechischem Boden als historisches Zeichen der Verständigung, weist aber darauf hin, dass die Aussöhnung fragil bleibt und über Jahrzehnte aufgebaut werden musste.
  • Die Fraktion warnt vor einer Reform der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, die die europäische Einordnung schwäche und zu einer nationalen Verengung der Erinnerungskultur führe.

Die Linke

  • Die Fraktion stellt das Gedenken an Flucht und Vertreibung in den Zusammenhang des deutschen Vernichtungskriegs als unmittelbarer Ursache und fordert, das Erinnern nicht an nationalen Grenzen enden zu lassen.
  • Die Fraktion kritisiert, dass das neue EU-Asylsystem und die aktuelle Bundesregierung das historische Schutzversprechen der Genfer Flüchtlingskonvention unterliefen und rechtswidrige Zurückweisungen an Grenzen stattfänden.
  • Die Fraktion fordert legale und sichere Fluchtwege, die Wiedereinführung des Familiennachzugs sowie ein Ende des Sterbens im Mittelmeer und sieht darin die praktische Konsequenz aus dem historischen Gedenken.

Quellen

Bundestag debattiert über Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende

Amtlich: „Organspende“

Bundestag, 25. Juni 2026
Vereinbarte Debatte · Aussprache

Gesundheit

Worum ging es?

Der Bundestag debattierte über die Frage, ob Deutschland eine Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen soll. Nach geltendem Recht müssen Menschen aktiv zustimmen, um Organspender zu werden. Bei der Widerspruchsregelung würde jede Person als Spenderin oder Spender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprochen hat. Hintergrund ist die anhaltend geringe Zahl von Organspenden in Deutschland bei gleichzeitig über 8 000 Menschen auf der Warteliste.


CDU/CSU

  • Ein Teil der Fraktion befürwortet die Widerspruchsregelung und sieht sie als notwendigen Schritt, da bisherige Maßnahmen die Lücke zwischen Spendebereitschaft und tatsächlicher Dokumentation nicht geschlossen haben.
  • Ein anderer Teil der Fraktion lehnt die Widerspruchsregelung ab und argumentiert, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden; stattdessen seien konsequentere Umsetzung bestehender Maßnahmen, moderne Aufklärungskampagnen und Verbesserungen in Krankenhausstrukturen vorrangig.

AfD

  • Die Fraktion lehnt die Widerspruchsregelung ab und sieht darin einen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit, die nach ihrer Auffassung auch über den Tod hinaus gilt.
  • Die Fraktion verweist darauf, dass Spaniens hohe Spenderzahlen nicht auf die Widerspruchsregelung, sondern auf den Aufbau einer spezialisierten Organisationsstruktur in den Kliniken zurückzuführen seien.

SPD

  • Ein Teil der Fraktion befürwortet die Widerspruchsregelung als notwendigen Paradigmenwechsel, da bisherige Maßnahmen nicht ausgereicht haben und Deutschland im europäischen Vergleich zu den Ländern mit den niedrigsten Spenderzahlen gehöre.
  • Die Fraktion hebt hervor, dass Deutschland Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung empfange, selbst aber keine vergleichbaren Voraussetzungen schaffe, was sie als gesundheitspolitisch und ethisch nicht überzeugend bewertet.
  • Ein anderer Teil der Fraktion spricht sich gegen die Widerspruchsregelung aus und betont, dass das Prinzip „Schweigen gilt als Zustimmung" dem Rechtswesen und der Medizinethik fremd sei und vulnerable Personengruppen besonders benachteilige.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Ein Teil der Fraktion unterstützt die Widerspruchsregelung und argumentiert, sie entlaste Angehörige von der Entscheidungslast und passe zur Tatsache, dass über 80 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstehe.
  • Ein anderer Teil der Fraktion lehnt die Widerspruchsregelung ab und verweist auf fehlende belastbare Evidenz für deren Wirksamkeit sowie auf eine Metaanalyse des Max-Planck-Instituts; entscheidend seien bessere Klinikstrukturen und die Möglichkeit von Organspenden nach dem Herztod.
  • Beide Seiten der Fraktion betonen, dass Schweigen keine Zustimmung sei und ein ausdrückliches Ja Voraussetzung für eine Organspende bleiben müsse beziehungsweise dass das Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden müsse.

Die Linke

  • Die Fraktion befürwortet grundsätzlich die Widerspruchsregelung, sieht aber das Kernproblem in der Lücke zwischen grundsätzlicher Spendebereitschaft und tatsächlicher Dokumentation, die auf mangelhafte Strukturen und nicht umgesetzte Parlamentsbeschlüsse zurückzuführen sei.
  • Die Fraktion betont, dass neben einer gesetzlichen Regelung Investitionen in Personal, freigestellte Transplantationsbeauftragte und dauerhaft gut besetzte Intensivstationen notwendig seien.
  • Die Fraktion weist darauf hin, dass eine gesellschaftlich breitere Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben und Organspende die Selbstbestimmung stärke und zu mehr Klarheit im medizinischen Alltag führe.

Quellen

Reform des Patientenrechtegesetzes: Antrag der Grünen

Amtlich: „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag: Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken“

Bundestag, 25. Juni 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/5386, 21/3796
Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD · Enthalten: AfD, Die Linke

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

GesundheitJustiz

Worum ging es?

Über die Vorlage wurde ohne Aussprache per Handzeichen abgestimmt. Eingebracht von Bündnis 90/Die Grünen; abgelehnt.


Quellen

Mineralölkonzerne: Antrag auf Gewinnmargen-Deckel

Amtlich: „Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“

Bundestag, 25. Juni 2026
Handzeichen · Drucksache 21/6465

❌ Antrag abgelehnt per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Die Fraktion Die Linke beantragte eine gesetzliche Begrenzung der Gewinnmargen der Mineralölkonzerne. Konkret gefordert wurden eine dauerhafte Preis- und Kostenkontrolle entlang der gesamten Lieferkette sowie eine Übergewinnsteuer. Hintergrund sind gestiegene Kraftstoffpreise infolge von geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten, die nach Einschätzung der Fraktion zu Übergewinnen der Branche geführt haben.


CDU/CSUdagegen

  • Die Fraktion sprach sich für Marktwirtschaft aus und lehnte staatliche Preisdeckel als planwirtschaftlich ab.
  • Stattdessen verwies sie auf den Tankrabatt und verschärfte Wettbewerbsregeln als zielgerichtete Antwort auf den Preisanstieg.

AfDdagegen

  • Die Fraktion bewertete staatliche Gewinndeckel als marktwirtschaftsfeindlich und verfassungsrechtlich problematisch.
  • Sie sah in den Anträgen den Versuch, Sozialismus und staatliche Kontrolle über Unternehmen einzuführen.

SPDdagegen

  • Die Fraktion teilte die Problemdiagnose zu möglichen Übergewinnen, hielt die vorgeschlagenen Instrumente aber für zu weitreichend und unzureichend ausgearbeitet.
  • Sie verwies auf bereits beschlossene Maßnahmen zur Markttransparenz und das Kartellrecht sowie auf laufende Diskussionen über eine europäische Lösung.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Fraktion stimmte gegen den Antrag der Linken, brachte jedoch einen eigenen Antrag ein, der eine rechtssicher ausgestaltete Übergewinnsteuer für oligopolistische Märkte in Krisenzeiten vorsieht.

Die Linkedafür

  • Die Fraktion verwies auf geschätzte Übergewinne der Mineralölkonzerne von bis zu 2,4 Milliarden Euro und kritisierte, der Tankrabatt habe stattdessen Konzerngewinne subventioniert.
  • Als Vorbild nannte sie mehrere EU-Länder, die Gewinnmargendeckel bereits EU-rechtskonform eingeführt haben.

Quellen

AfD: 3 Vorlagen ohne Aussprache abgestimmt

Bundestag, 25. Juni 2026
Handzeichen · Sammelübersicht

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der AfD (Drucksache 21/6332) sieht vor, die Energie- und Stromsteuersätze flächendeckend auf das europäische Mindestmaß abzusenken, und zwar für alle Verbrauchergruppen – sowohl private Haushalte als auch Unternehmen. In einer Sitzung standen 3 Vorlagen von AfD zur Abstimmung, über die ohne Aussprache per Handzeichen entschieden wurde.


1. Gesetzentwurf zur Senkung der Energie- und Stromsteuer

Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz)“ · Drucksachen 21/6679, 21/6332

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Gesetzentwurf zur dauerhaften Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme

Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz)“ · Drucksachen 21/6679, 21/6333

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

3. Gesetzentwurf zur Abschaffung des CO₂-Emissionshandels

Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO₂-Preis-Abschaffungsgesetz)“ · Drucksachen 21/6694, 21/6334

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Quellen

Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Bundestag, 12. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4081, 21/4264, 21/6393

✅ 297 Ja · ❌ 130 Nein · 134 Enthaltungen

MigrationJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beriet den Regierungsentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Das Gesetz sieht vor, dass Ausländerbehörden künftig prüfen, ob eine Vaterschaftsanerkennung allein der Umgehung des Aufenthaltsrechts dient. Gleichzeitig lag ein Alternativentwurf der AfD-Fraktion vor, der die Beweislast vollständig beim Anerkennenden verortet. Namentlich abgestimmt wurde nur über die Artikel 1 bis 6 und 10 bis 12 des Regierungsentwurfs in der Ausschussfassung. Den Gesetzentwurf insgesamt nahm der Bundestag in der Schlussabstimmung durch Aufstehen an: CDU/CSU und SPD dafür, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, die AfD enthielt sich.

CDU/CSU193 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Das Gesetz gebe Ausländerbehörden endlich Instrumente gegen ein „perfides, lukratives Geschäftsmodell", mit dem Sozialkassen geplündert werden sollen.
  • Das Gesetz stelle keine echten Familien unter Generalverdacht, sondern greife nur bei konkretem Aufenthaltsgefälle und fehlender gelebter Beziehung.
  • Wer am Verfahren nicht mitwirke, solle künftig keine Zustimmung erhalten können.

AfD0 Ja · 0 Nein · 133 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Der Regierungsentwurf sei ein „hyperbürokratischer, fehleranfälliger Weg"; der eigene Entwurf lege die Beweislast beim Anerkennenden und sei einfacher.
  • Da der Regierungsentwurf die Lage aus Sicht der AfD immerhin etwas verbessere, enthalte man sich statt Nein zu stimmen.

SPD104 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen seien ein reales Problem, das der Gesetzgeber nicht ignorieren dürfe.
  • Im parlamentarischen Verfahren sei der Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt worden, u. a. durch Ausnahmen für Personen mit Beschäftigungsduldung und Absenkung der Melderegisterfrist.
  • Die Genehmigungsfiktion — Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Behörde vier Monate untätig bleibt — mache das Gesetz besser als den Status quo.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 78 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Das Gesetz schaffe ein Sonderfamilienrecht für ausländische und binationale Familien und verlagere die Vaterfrage aus dem Familien- ins Aufenthaltsrecht.
  • Für jährlich rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle würden 65 000 zusätzliche Prüfverfahren durchgeführt — das sei nicht verhältnismäßig.
  • Vermutungstatbestände wie fehlende gemeinsame Sprache oder Mindestdauer des Zusammenlebens erfassten viele legale Familienkonstellationen.

Die Linke0 Ja · 51 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das Gesetz sei diskriminierend, breche die UN-Kinderrechtskonvention und sei verfassungswidrig.
  • Für 73 Fälle im Jahr würden 65 000 Verwaltungsverfahren eingeführt, wodurch Zehntausende Kinder bei Geburt ohne rechtlichen Vater blieben.
  • Letzte Änderungen seien ohne Anhörung und Debatte durchgesetzt worden; das Asylgesetz kollidiere bis Oktober mit EU-Recht.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

AfD-Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanerkennung abgelehnt

Amtlich: „Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften“

Bundestag, 12. Juni 2026
Handzeichen · Drucksachen 21/4264, 21/6393

❌ Abgelehnt per Handzeichen

MigrationJustiz

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften eingebracht. Der Innenausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/6393, den Gesetzentwurf abzulehnen. Über den Entwurf wurde in zweiter Beratung per Handzeichen abgestimmt.

CDU/CSUdagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPDdagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Behörden sollen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen prüfen

Amtlich: „Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“

Bundestag, 12. Juni 2026
Aufstehen · Drucksachen 21/6393, 21/4081

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung: CDU/CSU, SPD dafür; Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke dagegen; AfD enthalten)

MigrationJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Ausländerbehörden künftig prüfen, ob eine Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich erfolgt, um damit einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Betroffen sind unverheiratete Paare mit sogenanntem Aufenthaltsgefälle, also wenn ein Elternteil deutsche Staatsangehörigkeit oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und der andere Teil ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist. Liegen bestimmte Ausnahmetatbestände nicht vor, muss die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung zustimmen; bleibt eine Entscheidung aus, gilt nach vier Monaten eine Genehmigungsfiktion. Auf Antrag der Grünen stimmte der Bundestag in zweiter Beratung getrennt ab: über Artikel 7 (Energiewirtschaftsgesetz) sowie Artikel 8 und 9 (KRITIS-Dachgesetz, BSI-Gesetz) per Handzeichen, über die übrigen Teile (Artikel 1 bis 6 und 10 bis 12) namentlich mit 297 Ja, 130 Nein und 134 Enthaltungen: https://plenarwatch.de/p/gesetzentwurf-zur-verhinderung-missbraeuchlicher-anerkennung-2026-06-12/

CDU/CSUdafür

  • Scheinvaterschaften seien ein kriminelles Geschäftsmodell, das den Sozialstaat belaste und nun durch Einbindung der Ausländerbehörden von Anfang an unterbunden werde.
  • Der erfasste Personenkreis sei klar abgegrenzt; von einem Generalverdacht könne keine Rede sein, da eindeutige Missbrauchsindikatoren wie fehlende gemeinsame Sprache oder Mehrfachanerkennungen zugrunde lägen.

AfDenthalten

  • Der Regierungsentwurf gehe nicht weit genug, weil die Beweislast weiterhin beim Staat liege; der eigene Entwurf sehe vor, die Beweislast auf den Anerkennenden umzukehren, erforderlichenfalls per DNA-Test.
  • Scheinvaterschaften seien nur ein Symptom unkontrollierter Masseneinwanderung; solange dieses Grundproblem nicht gelöst werde, ändere sich strukturell nichts.

SPDdafür

  • Das Gesetz sei besser als die geltende Rechtslage, weil es erstmals eine Genehmigungsfiktion einführe und damit sicherstelle, dass Verfahren nicht auf unbestimmte Zeit offen blieben.
  • Der betroffene Personenkreis umfasse rechnerisch lediglich 0,2 Prozent aller Menschen mit Migrationsgeschichte; der Vorwurf eines Generalverdachts sei daher nicht haltbar.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Für jährlich rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle würden 65 000 zusätzliche Prüfverfahren ausgelöst, was in keinem verhältnismäßigen Verhältnis stehe.
  • Das Gesetz schaffe ein Sonderfamilienrecht für binationale Familien und verlagere die Frage der Vaterschaft aus dem Familien- in das Aufenthaltsrecht, was verfassungs- und familienrechtliche Bedenken aufwerfe.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz stelle Zehntausende binationale Familien pauschal unter Generalverdacht und verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
  • Für 73 belegte Fälle im Jahr würden 65 000 Verwaltungsverfahren zusätzlich geschaffen, was überlastete Ausländerbehörden weiter belaste und Kinder ohne rechtlichen Vater zurücklasse.

Quellen

CO2-Obergrenzen bis 2040: Verordnung angenommen

Amtlich: „Jahresemissions-gesamtmengen-Verordnung 2031-2040“

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5069, 21/5428 Nr. 2, 21/6124

✅ 303 Ja · ❌ 188 Nein · 74 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Verordnung der Bundesregierung überführt die im Klimaschutzgesetz festgelegten prozentualen Minderungsziele in absolute Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040. Sie legt fest, dass die jährliche Gesamtmenge von 409 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2031 auf 150 Millionen Tonnen im Jahr 2040 sinken soll. Der Umweltausschuss empfahl, der Verordnung zuzustimmen; abgestimmt wurde über diese Beschlussempfehlung.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Verordnung rechne lediglich prozentuale in absolute Werte um und setze das Klimaschutzgesetz um — keine Verschärfung, keine Aufweichung.
  • Ein europäischer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr ab 2028 helfe beim CO2-Sparen und nütze der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Wirtschaft, Soziales sowie Umwelt- und Klimaschutz müssten vernünftig miteinander verbunden werden.

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Verordnung vernichte die Wettbewerbsfähigkeit des Landes und mache das Leben der Bürger unbezahlbar.
  • Die CO2-Bepreisung von Fahren und Wohnen belaste die Bürger.
  • Eine Reduktion von 409 auf 150 Millionen Tonnen sei sinnlos, solange die größten Emittenten weiter ausstießen.

SPD107 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Klimaschutz und wirtschaftliche Stärke dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
  • Frühe klare Rahmenbedingungen ermöglichten Investitionen und Innovationen und sicherten Arbeitsplätze.
  • Die Verordnung sei ein Baustein für wirksamen, wirtschaftlich tragfähigen und sozialen Klimaschutz.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 74 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Das bloße Hin- und Herschieben von Zahlen sei Klimaschutzsimulation statt echter Emissionsminderung.
  • Parallel werde die Energiewende ausgebremst und über die staatseigene SEFE auf langfristige Gasimporte gesetzt.
  • Gefordert wurden eine reale Senkung der CO2-Emissionen und der Öl- und Gasimporte.

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Umrechnung sei viel Theater bei wenig Inhalt und verschlechtere die Vergleichbarkeit der Ziele.
  • Der Kurs der Bundesregierung verfehle absehbar die Vorgaben des Pariser Abkommens.
  • Gefordert wurde ein radikal sozialer Klimaschutz statt Rechenspielchen.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz in Kosovo (KFOR)

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5513, 21/6054

✅ 382 Ja · ❌ 192 Nein · 2 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) ab. Das Mandat betrifft den seit 1999 laufenden, längsten ununterbrochenen Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der Antrag der Bundesregierung sieht die Weiterführung der deutschen Beteiligung mit rund 300 Soldatinnen und Soldaten vor. Die jährlichen Kosten wurden im Debattenverlauf mit rund 35 Millionen Euro beziffert.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Spannungen zwischen Kosovo und Serbien bestünden weiter, im Norden des Landes habe es in den letzten Monaten wiederholt Zwischenfälle gegeben, und das Eskalationspotenzial sei nach wie vor vorhanden.
  • Der Westbalkan liege keine zwei Flugstunden entfernt und mitten in Europa; Konflikte in der Nachbarschaft blieben selten dort, wo sie entstünden, wie der Krieg in der Ukraine gezeigt habe.

AfD0 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Nach mehr als einem Vierteljahrhundert fehle es an besonderen Evaluierungsmechanismen; das Kosovo gelte weithin als Failed State ohne flächendeckend funktionierende Infrastruktur.
  • Die Bundesregierung lasse sich von der kosovarischen Führung vor den Karren spannen, obwohl diese NATO-Mitgliedstaaten wie Nordmazedonien und Montenegro wiederholt provoziert habe.

SPD108 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die jüngsten Parlamentswahlen im Kosovo hätten gezeigt, dass das Land politisch tief gespalten bleibe und die Regierungsbildung schwierig sei; die innenpolitische Krise drohe sich fortzusetzen.
  • Die Umsetzung des Normalisierungsabkommens von Ohrid komme kaum voran, und die paramilitärischen Angriffe im Nordkosovo 2023 seien bis heute nicht ausreichend strafrechtlich aufgearbeitet worden.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Kurz vor Neujahr 2023 sei eine scheinbar harmlose Straßensperre in Mitrovica im Nachgang als militärisch-taktisch geplant identifiziert worden, mit seitlich freigelegten, mit Sprengfallen gespickten Gängen — ein Beleg dafür, dass die Gefahr im Kosovo weiterhin von außen drohe.
  • Der Überfall auf das Kloster Banjska durch serbische Paramilitärs unter Führung von Radoičić zeige, mit welchen perfiden Mitteln in der Region operiert werde; Radoičić sei in Serbien bis heute auf freiem Fuß.
  • Die Grünen forderten zusätzlich, dass sich die Bundesregierung dafür einsetze, dass die Republik Kosovo in den Europarat aufgenommen werde, da damit vielen Menschen geholfen wäre.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 1 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Ursachen des Konflikts seien nach mehr als 25 Jahren nicht überwunden; die Erfahrungen dieser Zeit zeigten, dass militärische Interventionen einen dauerhaften Frieden nicht schaffen könnten.
  • Frieden brauche soziale Gerechtigkeit, demokratische Teilhabe und Versöhnung zwischen den Gesellschaften — zivilgesellschaftliche Initiativen, unabhängige Medien und grenzüberschreitende Begegnungen leisteten mehr für Verständigung als militärische Präsenz.
  • Die Bundesregierung solle stattdessen einen multilateralen Friedensprozess für den Westbalkan unter Einbeziehung der OSZE, der Vereinten Nationen und zivilgesellschaftlicher Akteure fördern sowie konkrete Schritte zur Normalisierung der Beziehungen auf Grundlage von Völkerrecht und Minderheitenschutz einleiten.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea)

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5512, 21/6052

✅ 386 Ja · ❌ 193 Nein · 3 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Verlängerung des Mandats zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUFOR Althea in Bosnien und Herzegowina ab. Die Mission ist seit 2004 aktiv und dient der Stabilisierung des Landes nach dem Bosnien-Krieg und dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Deutschland betreibt im Rahmen des Einsatzes zwei Verbindungs- und Beobachtungsposten (LOT-Häuser) und stellt die CIMIC-Führungsrolle für NATO und EU.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Mission sei ein Stabilitätsanker, der die Voraussetzungen dafür schaffe, dass politische Konflikte friedlich ausgetragen und Reformprozesse nicht durch Instabilität gefährdet werden könnten.
  • Die Verlängerung des Mandats sende ein klares Signal: Deutschland stehe an der Seite der Menschen in Bosnien und Herzegowina, erwarte aber von allen Beteiligten, dass notwendige Reformen entschlossen umgesetzt und Einzelinteressen hintenangestellt werden.

AfD0 Ja · 135 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Nach über 20 Jahren fehlten messbare Erfolge und eine Exitstrategie; das Mandat werde nicht verlängert, weil es nachweislich erfolgreich wäre, sondern schlicht weil es immer verlängert worden sei.
  • Die einsatzbedingten Zusatzkosten seien von 11,6 auf 16,1 Millionen Euro gestiegen, während politischer Stillstand, Reformstau und Status quo fortbestünden.

SPD107 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Mission schaffe Vertrauen und Zuversicht bei den Menschen vor Ort und binde das Land sicherheitspolitisch enger in Europa ein.
  • Abspaltungsbestrebungen der Republika Srpska und die Blockadehaltung nationalistischer Akteure untergrüben die staatliche Integrität; wer in dieser Situation den deutschen Rückzug fordere, gefährde europäische und deutsche Interessen.
  • EUFOR Althea sei in ein Gesamtbild aus Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und EU-Beitrittsprozess einzuordnen; wenn Europa auf dem Westbalkan nicht präsent sei, seien es andere.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Bundeswehr leiste in den LOT-Häusern hervorragende Arbeit: tägliche Lagebilder, Patrouillen und direkter Kontakt mit der Bevölkerung schüfen ein Gesamtgefühl der Präsenz im Land.
  • Die Angriffe Milorad Dodiks auf den Gesamtstaat richteten sich gegen den Friedensvertrag von Dayton; diese nationalistischen Handlungen dürften nicht hingenommen werden.
  • Mit Blick auf die Wahlen im Oktober müsse die internationale Gemeinschaft darauf achten, dass die Friedensordnung von Dayton gewahrt bleibe und extremistische Kräfte im Blick behalten werden.

Die Linke0 Ja · 57 Nein · 1 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Mission EUFOR Althea sichere den beklagenswerten Istzustand eines tief gespaltenen, dysfunktionalen Staates nur militärisch ab, ohne eine wirkliche Perspektive für das Land zu eröffnen.
  • Das Amt des Hohen Repräsentanten habe eine Fremdbestimmung zementiert, die einem internationalen Protektorat gleiche und dem Prinzip der Staatensouveränität widerspreche.
  • Statt militärischer Absicherung brauche es den Aufbau multiethnischer Sicherheitskräfte, mehr Mittel für Traumabewältigung und Friedensbildung sowie Entwicklungsinvestitionen und Bildungschancen für die Bevölkerung.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

BAföG-Reform: Antrag der Grünen im Bundestag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur BAföG-Reform“

Bundestag, 11. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5130, 21/2234

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

442 Ja · 141 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

BildungSoziales

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (21/5130), den Antrag (21/2234) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, das BAföG zu reformieren und zu stärken sowie die Studienstarthilfe auszuweiten. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung empfahl, den Antrag abzulehnen. Über diese Beschlussempfehlung wurde namentlich abgestimmt.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion lehnte die Anträge ab, weil die darin enthaltenen Forderungen die finanziellen Spielräume des Landes überschritten — nicht weil das Ziel falsch sei.
  • Die Fraktion warf den Grünen vor, versäumt zu haben, in ihrer eigenen Regierungszeit zu handeln, und verwies auf eigene laufende Maßnahmen wie Frühe Hilfen und Sprachförderung.

AfD137 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah die Ursache schlechter Bildungsergebnisse in ungeregelter Migration und lehnte die Anträge als Symptombekämpfung ab.
  • Die Fraktion forderte stattdessen die Wiedereinführung von Leistungsstandards sowie eine „Bildungspflicht" anstelle bloßer Schulpflicht.

SPD107 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion bekannte sich ausdrücklich zu einer BAföG-Erhöhung, erklärte aber, diese innerhalb der Koalition selbst umzusetzen und keine Nachhilfe der Grünen zu benötigen.
  • Die Fraktion kritisierte, der Antrag der Grünen benenne keine Finanzierung und rechne die Kosten nicht einmal aus — das sei der Unterschied zwischen Oppositions- und Regierungsarbeit.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion verwies auf UNICEF-Daten und beklagte, dass Bildungschancen in Deutschland vom Geldbeutel der Eltern abhingen — jeder dritte Studierende lebe bereits in Armut.
  • Die Fraktion warf der Regierung vor, statt zu handeln Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss, Kinder- und Jugendhilfe sowie BAföG in den Raum zu stellen.

Die Linke0 Ja · 61 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion stimmte den BAföG-Anträgen zu, kritisierte aber, dass selbst die Grünen kein existenzsicherndes BAföG forderten und den Darlehensteil nicht streichen wollten.
  • Die Fraktion sah die soziale Vererbung von Bildungschancen als gebrochenes Versprechen bürgerlicher wie sozialdemokratischer Politik und forderte armutsfeste Sätze.

Fraktionslose2 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

EU-Haushalt und Westbalkan-Erweiterung: Entschließungsantrag der Linken

Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 21/6382“

Bundestag, 11. Juni 2026
Handzeichen · Drucksache 21/6382

❌ Abgelehnt per Handzeichen

AußenpolitikWirtschaft & FinanzenSoziales

Worum ging es?

Die Linke brachte einen Entschließungsantrag zur EU-Politik ein, der sich auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 und die EU-Erweiterung um den Westbalkan bezog. Im Mittelpunkt stand die Kritik an geplanten Kürzungen bei Sozial- und Strukturfonds sowie an einer zunehmenden Zentralisierung der EU-Mittel weg von den Bundesländern. Der Antrag forderte mehr Finanzmittel durch stärkere Besteuerung von Vermögen und Technologiekonzernen.

CDU/CSUdagegen

  • Die Fraktion betonte, Europa brauche eine Renaissance seiner Idee und gemeinsames Handeln, statt nationaler Alleingänge oder einfacher Antworten wie Umverteilung.
  • Die Fraktion wertete die Forderung nach stärkerer Besteuerung der Reichen als Augenwischerei, die nicht zu einem echten wirtschaftlichen Aufschwung führe.

AfDdagegen

(keine Wortmeldung zum Thema EU-Haushalt/Westbalkan-Antrag der Linken im Ausschnitt)

SPDdagegen

  • Die Fraktion unterstrich, dass EU-Erweiterung eine strategische Frage für Frieden und Stabilität sei und keine rein technische, und sprach sich klar für den Westbalkan-Beitritt aus.
  • Die Fraktion betonte den gegenseitigen Nutzen einer engeren Integration der Westbalkan-Staaten für Deutschland und die Region.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(keine Wortmeldung zum Entschließungsantrag der Linken im Ausschnitt)

Die Linkedafür

  • Die Fraktion kritisierte geplante Kürzungen der EU-Sozial- und Strukturfonds um 20 bis 30 Prozent als „Kahlschlag", der Kommunen und soziale Einrichtungen gefährde.
  • Die Fraktion warnte vor einer Entmachtung der Bundesländer durch die Zentralisierung der EU-Mittel hin zu Kommission und Regierungschefs.

Quellen

BAföG-Reform: Grüne fordern höhere Sätze und weniger Bürokratie

Amtlich: „BAföG stärken und Studienstarthilfe ausweiten – Junge Menschen in der Krise entlasten“

Bundestag, 11. Juni 2026
Handzeichen · Drucksache 21/5780

❌ Antrag abgelehnt per Handzeichen

BildungSoziales

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte, das BAföG zu stärken und die Studienstarthilfe auszuweiten. Der Antrag sah unter anderem eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale abhängig vom Wohnort, eine Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre sowie zusätzliche Flexibilitätssemester vor. Ziel war eine existenzsichernde Förderung mit weniger Bürokratie und automatischer Auszahlung.


CDU/CSUdagegen

  • Die BAföG-Sätze seien nicht gekürzt worden; diskutiert werde lediglich, ob eine zusätzliche Anhebung in der aktuellen Haushaltslage finanzierbar sei.
  • Bis zu 70 Prozent der Anspruchsberechtigten stellten gar keinen Antrag, weil sie irrtümlich glaubten, keinen Anspruch zu haben – das sei ein Bürokratie- und Informationsproblem, kein Finanzierungsproblem.

AfDdagegen

  • Der Antrag sei ein „Rundum-sorglos-Paket für linke Langzeitstudenten"; wer ein günstiges Studium suche, könne auch an Hochschulen in weniger teuren Städten studieren.
  • Deutschland brauche vor allem Facharbeiter und Auszubildende; das BAföG solle Aufstiegsleiter sein, keine soziale Hängematte.

SPDdagegen

  • Eine BAföG-Reform werde kommen: höhere Sätze, breiterer Zugang und weniger Bürokratie durch schnellere digitale Verfahren seien das Ziel der Koalition.
  • Jede Reform müsse die Finanzierung mitdenken; Forderungskataloge allein reichten nicht aus.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Koalition habe 250 Millionen Euro im BAföG-Haushalt gekürzt und das Geld für andere Zwecke verwendet; Investitionen in Studierende würden so blockiert.
  • Der Antrag ziele auf ein existenzsicherndes BAföG ohne überbordende Formularpflichten und mit automatischer Auszahlung.

Die Linkedafür

(keine Wortmeldung im vorliegenden Ausschnitt)


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Arzneimittelversorgung

Bundestag, 22. Mai 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2553, 21/3829, 21/6076

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

440 Ja · 126 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Gesundheit

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/6076), den Antrag (21/2553) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Bundestag stimmte über den Antrag der AfD-Fraktion ab, die eine flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen wollte. Im Rahmen desselben Tagesordnungspunkts beriet das Parlament auch über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung sowie einen Antrag der Linken zur Stärkung der Apotheken. Über den AfD-Antrag wurde namentlich abgestimmt; er wurde mehrheitlich abgelehnt.

CDU/CSU191 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Apothekenreform stärke pharmazeutische Dienstleistungen, führe das Once-Only-Prinzip ein und entlaste Familien durch den Wegfall bürokratischer Anforderungen bei der Vergütungsabrechnung.
  • Die Nullretaxierung aus formellen Gründen sei abgeschafft und Skonti für Apotheken wieder eingeführt worden; das Packungsfixum werde schrittweise auf 9,50 Euro angehoben.

AfD0 Ja · 125 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Vergütung der Apotheken sei in 24 Jahren nur einmalig um 3,5 Prozent angepasst worden, während die Inflation im gleichen Zeitraum 60 Prozent betragen habe; die AfD fordere eine Anhebung aller Vergütungen um 25 Prozent mit jährlicher Inflationsanpassung.
  • Das Regierungsgesetz löse keines der bestehenden Probleme, sondern schaffe neue Bürokratie, etwa durch Dokumentationspflichten bei gestaffelten Fixumssätzen, und wirke als Brandbeschleuniger beim Apothekensterben.

SPD111 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Reform stärke die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheken durch verbesserte Nacht- und Notdienstvergütung, Aufhebung des Skontiverbots und Erhöhung des Fixums.
  • Die Abschaffung der Nullretaxierung bei Formfehlern stelle sicher, dass korrekt versorgende Apotheken nicht die gesamten Kosten tragen müssten.
  • Neue Handlungsspielräume bei Impfungen, Blutabnahmen und pharmazeutischen Dienstleistungen stärkten Apotheken als moderne Heilberufler und entlasteten überlastete Arztpraxen.

Bündnis 90/Die Grünen81 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Das Gesetz verursache 2,3 bis 2,7 Milliarden Euro Mehrkosten durch das Fixum sowie rund 2 Milliarden Euro durch das Verbot von Rabattverträgen für Antikörpertherapien, ohne Gegenfinanzierung – zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern.
  • Von der Fixumserhöhung profitierten vor allem große Versandapotheken ohne zusätzliche Leistung, mit bis zu 7 Millionen Euro je Versandapotheke, während kleine Vor-Ort-Apotheken nicht zielgerichtet entlastet würden.
  • Das Gesetz sei im parlamentarischen Verfahren schlechter geworden und unehrlich, da es die Sozialversicherungen in einer ohnehin defizitären Lage mit 4 Milliarden Euro zusätzlich belaste.

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die im Koalitionsvertrag versprochene Fixumserhöhung komme nur stückweise, während gleichzeitig das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Zwangsrabatte der Apotheken an die Krankenkassen erhöhe – ein Hin- und Hergeschiebe ohne reale Verbesserung.
  • Der Versandhandel werde nicht eingehegt, sondern durch die Fixumserhöhung sogar begünstigt, während Vor-Ort-Apotheken weiter unter Druck stünden und keine wohnortnahe Notversorgung sicherstellen könnten.
  • Das Gesetz sei in wenigen Tagen ohne ausreichende Vorbereitung auf die Tagesordnung gesetzt worden; noch in den Ausschussberatungen hätten Tischvorlagen zur Fehlerkorrektur nachgereicht werden müssen.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

LEADER-Programm: Grünen-Antrag zur EU-Finanzplanung abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU“

Bundestag, 8. Mai 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4762, 21/5649

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

417 Ja · 73 Nein · 53 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (21/5649), den Antrag (21/4762) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, dass der Bundestag gegenüber der Bundesregierung eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für 2028 bis 2034 abgibt. Der Antrag zielte darauf ab, das LEADER-Programm zur Förderung ländlicher Regionen in der nächsten Förderperiode zu sichern. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl die Ablehnung des Antrags.

CDU/CSU194 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Das LEADER-Programm sei ein bewährtes Instrument zur Stärkung des ländlichen Raums, das die Bundesregierung bereits aktiv unterstütze.
  • Die von den Grünen geforderten Umschichtungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik gefährdeten den wirtschaftlichen Spielraum landwirtschaftlicher Betriebe.
  • Gemeinsame EU-Schulden und neue Eigenmittel ohne haushaltspolitische Vernunft lehne die Fraktion klar ab.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der EU-Haushalt von über 2 Billionen Euro stelle ein enormes Risiko für die nationalen Haushalte dar; die Anträge forderten weitere milliardenschwere Maßnahmen ohne seriöse Folgenabschätzung.
  • Dekarbonisierung führe zwangsläufig zur Deindustrialisierung; der Wettbewerbsfähigkeitsfonds setze diesen Kurs fort.
  • Das LEADER-Programm weise laut EU-Rechnungshof erhebliche Defizite auf: komplexe Verwaltungsstrukturen, fehlende Qualitätskriterien und kaum nachweisbaren Mehrwert.

SPD97 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Das LEADER-Programm sei eine langjährige Erfolgsgeschichte, an der festgehalten werden müsse; intensive Gespräche zu seiner Sicherung liefen bereits.
  • Das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen" müsse bei der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik maßgeblich bleiben.
  • Was momentan nicht gebraucht werde, seien Forderungen nach Mehrausgaben oder neuen staatlichen Einnahmen, sondern Kompromisse innerhalb der EU.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 72 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsfonds habe großes Potenzial und solle durch gezielte Förderung für Dekarbonisierung, Schlüsseltechnologien und Klimaschutz gestärkt werden.
  • Steuergelder in der Agrarpolitik müssten in öffentliche Leistungen wie Tierwohl, Klima- und Naturschutz sowie eine vielfältige Landwirtschaft fließen.
  • LEADER mache einen realen Unterschied vor Ort und werde von Landkreistag, Gemeindebund, Bauern- und Handwerksverbänden sowie Kirchen klar befürwortet.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 53 Enthaltungen · 11 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

enthalten

  • Der Kommissionsansatz bedeute weniger Geld für Soziales und Regionalpolitik; Fördermittel im sozialen Bereich drohten um ein Drittel gekürzt zu werden.
  • Es brauche ein stark finanziertes Budget für Soziales und regionale Förderung, mehr demokratische Kontrolle und keine Entmachtung der Bundesländer durch zentrale EU-Steuerung.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Übergewinnsteuer

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5326, 21/5546

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

449 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/5546), den Antrag (21/5326) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die AfD-Fraktion hatte beantragt, von der Einführung einer Übergewinnsteuer abzusehen und stattdessen durch gezielte Maßnahmen auf die hohen Kraftstoffpreise zu reagieren. Der Antrag stand im Zusammenhang mit einem Paket von Beratungen zu Energiepreisen und Entlastungsmaßnahmen, darunter das 2. Energiesteuersenkungsgesetz der Koalition. Der Finanzausschuss hatte eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion betonte, die Koalition handle mit der Energiesteuersenkung „schnell und zielgenau" und in „Partnerschaft mit Unternehmen und Arbeitgebern und nicht als Vollkaskostaat".
  • Sie erklärte, nur bei exogenen Marktverwerfungen wie dem aktuellen Ölpreisschock sei staatliches Eingreifen vertretbar; man greife dabei bewusst nicht in die Preisbildung ein, sondern reduziere gezielt den steuerlich induzierten Kostenblock.

AfD0 Ja · 135 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion bezeichnete eine Übergewinnsteuer als unredlich, da Unternehmen wie Shell ihren Gewinn ohnehin im Ausland versteuerten, und fragte, warum BioNTech trotz staatlicher Mittel in der Coronakrise nicht mit einer Übergewinnsteuer belegt worden sei.
  • Die Fraktion sprach sich stattdessen für eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum, die Abschaffung der CO2-Bepreisung sowie eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuer auf Mineralöl aus.

SPD113 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion erklärte, die Senkung der Energiesteuer um 17 Cent wirke dämpfend auf die Inflation und helfe Pendlern sowie Unternehmen; eine Übergewinnsteuer werde von der SPD weiterhin angestrebt, sei aber in der Koalition nicht durchsetzbar.
  • Sie rechnete vor, dass die AfD-Vorschläge — Umsatzsteuerabsenkung, CO2-Abschaffung und Pendlerpauschalen-Erhöhung — Mindereinnahmen von mindestens 55 Milliarden Euro bedeuteten und damit die Gegenfinanzierung nicht gesichert sei.

Bündnis 90/Die Grünen77 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion kritisierte, der Tankrabatt befeuere laut dem Gesetzentwurf selbst den Verbrauch fossiler Brennstoffe und treibe Deutschland tiefer in die Abhängigkeit von Öl und Gas, statt auf Elektrifizierung zu setzen.
  • Sie warf der Bundesregierung vor, in einer Zeit, in der andere Länder den Ausbau erneuerbarer Energien forcierten, mit dem Tankrabatt Glaubwürdigkeit in der internationalen Klimapolitik zu verspielen.

Die Linke57 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion bezeichnete den Tankrabatt als „sehr wenig" und kritisierte, die Energiesteuersenkung dürfte teils bei den Mineralölunternehmen landen, ohne die Kartellstruktur der Ölmultis zu brechen.
  • Sie erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe die Abschöpfung von Stromübergewinnen bestätigt, weshalb eine nationale Übergewinnsteuer rechtssicher sei und ohne Zeitverzug eingebracht werden müsse.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Entlastung berufstätiger Pendler

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2363, 21/5546

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

448 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Wirtschaft & FinanzenVerkehrEnergie & Klima

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/5546), den Antrag (21/2363) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die AfD-Fraktion hatte beantragt, berufstätige Pendler gezielt zu entlasten, insbesondere durch eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 50 Cent je gefahrenem Kilometer. Der Antrag war Teil eines Debattenblocks, der sich mit steigenden Kraftstoffpreisen infolge geopolitischer Spannungen im Nahen Osten befasste. Parallel beriet der Bundestag über das von CDU/CSU und SPD eingebrachte 2. Energiesteuersenkungsgesetz, das eine temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um 17 Cent vorsieht.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Koalition entscheide sich bewusst für die Absenkung der Energiesteuer um 17 Cent je Liter, weil diese Maßnahme schnell, bürokratiearm und zielgenau bei Pendlern, Handwerkern, Pflegediensten und Familien im ländlichen Raum ankomme.
  • Der Tankrabatt mindere die Inflationsrate direkt um etwa 0,4 Prozentpunkte und verhindere unliebsame Zweitrundeneffekte.

AfD0 Ja · 135 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Pendlerpauschale sei seit 2001 real um 18 Prozent gesunken, während die Inflation um über 59 Prozent gestiegen sei; ein durchschnittlicher Pendler mit 25 Kilometern Arbeitsweg bleibe arbeitstäglich auf 12,50 Euro sitzen.
  • Der temporäre Tankrabatt von 17 Cent für zwei Monate sei lediglich ein „Notpflästerchen" ohne dauerhafte Wirkung; notwendig seien stattdessen eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 50 Cent, die Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum sowie die Abschaffung der CO2-Bepreisung.

SPD112 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Senkung der Energiesteuer um 17 Cent entlaste die Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt um 1,6 Milliarden Euro und helfe zugleich Unternehmen wie Speditionen, die direkt von hohen Mineralölpreisen betroffen seien.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass der Tankrabatt in den ersten zwei Monaten nahezu zu 100 Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden sei; das neu verschärfte Kartellrecht solle ein erneutes Versickern in Margen der Mineralölkonzerne verhindern.

Bündnis 90/Die Grünen77 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Tankrabatt befeuere laut dem Gesetzestext selbst den Verbrauch fossiler Brennstoffe, obwohl die Krise in der Straße von Hormus andauere und sich die Abhängigkeit von Öl und Gas als strukturelles Problem erweise.
  • Statt den vorhandenen Direktzahlungsmechanismus zu nutzen, der eine treffsichere Entlastung in Stadt und Land ermögliche, wähle die Koalition ein sozial unausgewogenes Instrument, von dem Mineralölkonzerne profitieren könnten.

Die Linke57 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Mineralölkonzerne trieben seit dem Irankrieg täglich weit mehr als 20 Millionen Euro an krisenbedingten Übergewinnen ein; 90 Prozent der Deutschen rechneten laut Politbarometer damit, dass die Energiesteuerentlastung nicht vollständig weitergegeben werde.
  • Die Linke fordere stattdessen ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle, finanziert durch eine Übergewinnsteuer, deren Rechtssicherheit das Bundesverfassungsgericht bei der Abschöpfung von Stromübergewinnen bestätigt habe.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung der Stromsteuer

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5320, 21/5546

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 270 Ja · 310 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften eingebracht. Der Gesetzentwurf sah unter anderem eine Senkung der Stromsteuer vor. Der Finanzausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Entwurf wurde im Kontext einer breiteren Debatte über Energiepreisbelastungen und Entlastungsmaßnahmen infolge der Lage im Nahen Osten beraten.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Koalition habe sich bewusst für eine Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel entschieden, da in der aktuellen Situation die Strompreise nicht gestiegen seien.
  • Ein Tankrabatt sei schnell, bürokratiearm und zielgenau, da er unmittelbar bei Pendlern, Handwerkern, Pflegediensten und Familien im ländlichen Raum ankomme.
  • Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sei bereits gesenkt worden; an einer weiteren Absenkung für alle wolle man weiterarbeiten.

AfD136 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Die AfD-Forderung, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, werde mittlerweile auch von den Grünen erkannt; man unterstütze diesen Antrag, da man ihn selbst bereits mehrfach eingebracht habe.
  • Kurzfristige Maßnahmen könnten helfen, ersetzten aber keine strukturellen Antworten; gefordert seien unter anderem die Abschaffung der CO2-Bepreisung und eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum.
  • Die aktuelle Krise müsse Anlass sein, grundlegende Fehlentwicklungen anzugehen, wozu auch die Rückkehr zur Kernenergie zähle.

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Strompreise seien in der momentanen Situation nicht gestiegen, weshalb eine Stromsteuersenkung nicht an der richtigen Stelle helfe.
  • Die Koalition handle schnell und zielgenau mit der Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe, die dämpfend auf die Inflation wirke und Arbeitsplätze sichere.
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hätten bestätigt, dass der Tankrabatt in den ersten zwei Monaten nahezu zu hundert Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden sei.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Der eigene Gesetzentwurf ziele darauf ab, die Stromsteuer zu senken, Strom für alle günstig zu machen und zukunftssichere Alternativen beim Heizen und bei der Mobilität zu fördern.
  • Der Tankrabatt der Koalition sei sozial unausgewogen und befeuere laut dem Gesetz selbst den Verbrauch fossiler Brennstoffe; ein Direktzahlungsmechanismus kombiniert mit einem reduzierten Deutschlandticket wäre treffsicherer.
  • Die volle Konzentration müsse auf die Elektrifizierung des Landes gerichtet werden; die Nachfrage nach Solarmodulen und Wärmepumpen sei um 30 Prozent gestiegen.

Die Linke57 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Energiesteuersenkung sei ein Strohfeuer für zwei Monate, nicht zielgenau und nicht ausreichend; 90 Prozent der Deutschen erwarteten laut Politbarometer, dass Mineralölkonzerne sich weiter bedienten.
  • Notwendig seien stattdessen ein Krisenenergiegeld von 150 Euro für alle, finanziert durch eine Übergewinnsteuer, sowie eine echte Preisaufsicht statt eines Kartellamts, das mit seiner Rolle fremdele.
  • Das Fremdbesitzverbot für Steuerberatungskanzleien, das die Koalition verschärft habe, sei eine von der Linken seit Längerem geforderte Maßnahme.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetzentwurf zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Bundestag, 24. April 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/5321, 21/5546, 21/5547

✅ 451 Ja · ❌ 134 Nein · 1 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Gesetz senkt die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für zwei Monate um 17 Cent je Liter (Tankrabatt) — als Reaktion auf hohe Rohölpreise im Zuge der Lage im Nahen Osten. Zusätzlich enthalten: eine freiwillige steuer- und abgabefreie Arbeitgeberprämie von bis zu 1.000 Euro, auszahlbar bis zum 30. Juni 2027.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Absenkung um 17 Cent je Liter wirke schnell, sei bürokratiearm und erreiche zielgenau Pendler, Handwerker, Pflegedienste, Spediteure und Familien im ländlichen Raum.
  • Die Maßnahme mindere die Inflationsrate direkt um etwa 0,4 Prozentpunkte und verhindere Zweitrundeneffekte.
  • Das verschärfte Kartellrecht mit Beweislastumkehr zwinge Mineralölunternehmen, auffällige Preisbewegungen zu begründen, sodass der Tankrabatt nicht in Margen versickern könne.

AfD136 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Die AfD stimme zu, kritisiere aber, dass die Maßnahme nur zwei Monate gelte und keine dauerhafte Energiepolitik darstelle.
  • Gefordert werde eine Anhebung der Pendlerpauschale auf 50 Cent je Kilometer und eine Absenkung der Energiesteuer auf das europäische Minimum.
  • Die CO2-Bepreisung solle vollständig abgeschafft werden; nötig seien strukturelle Reformen einschließlich einer Rückkehr zur Kernenergie.

SPD113 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Senkung helfe Verbrauchern und Unternehmen wie Speditionen, die direkt von hohen Mineralölpreisen betroffen seien, und wirke dämpfend auf die Inflation.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass der Tankrabatt in den ersten zwei Monaten nahezu zu 100 Prozent an die Verbraucher weitergegeben worden sei.
  • Die Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro schaffe zusätzlichen Spielraum in Tarifrunden.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Im Gesetzentwurf stehe selbst, dass der Tankrabatt den Verbrauch fossilen Brennstoffs erhöhe — die Maßnahme befeuere damit die Abhängigkeit von Öl und Gas.
  • Der Tankrabatt sei sozial unausgewogen; ein Direktzahlungsmechanismus mit reduziertem Deutschlandticket würde treffsicherer entlasten.
  • Statt in fossile Lösungen zu investieren, müsse die Stromsteuer gesenkt und die Elektrifizierung vorangetrieben werden.

Die Linke0 Ja · 57 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Energiesteuersenkung sei ein Strohfeuer; 90 Prozent der Deutschen erwarteten laut Politbarometer, dass sich die Mineralölkonzerne weiter bedienten.
  • Nötig sei stattdessen ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle, finanziert durch eine Übergewinnsteuer (verfassungsrechtlich beim Strom bereits bestätigt).
  • Die steuerfreie Entlastungsprämie ändere nichts Grundlegendes, da Arbeitgeber sie freiwillig zahlten.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Altersvorsorgereformgesetz – Abschaffung der Riester-Rente, Einführung des Altersvorsorgedepots

Bundestag, 27. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/4088, 21/4996, 21/4997

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite und dritte Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung der Fraktion Die Linke und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und AfD)

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung löst die bisherige Riester-Rente durch ein neues System der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ab. Kernstück ist das sogenannte Altersvorsorgedepot, das renditeorientierte Produkte wie ETF-Sparpläne ermöglicht und starre 100-Prozent-Garantien abschafft. Erstmals werden auch Selbstständige in die staatliche Förderung einbezogen. Das Gesetz sieht zudem ein öffentlich verwaltetes Standarddepot mit einem Kostendeckel von 1 Prozent jährlicher Effektivkosten vor.

CDU/CSUdafür

  • Die Riester-Rente war zu komplex, zu teuer und zu renditeschwach; das neue Altersvorsorgedepot behebt diese strukturellen Konstruktionsfehler.
  • Das öffentlich verwaltete Standarddepot schafft Wettbewerb und dient als Kostenmaßstab für private Anbieter, ohne diesen Wettbewerbsvorteile zu gewähren.
  • Die Einbeziehung von Selbstständigen und verbesserte Zulagen für Geringverdiener und Familien mit Kindern stärken die Breite der Förderung.

AfDenthalten

  • Einzelne Forderungen der AfD wie der Zugang für Selbstständige und eine erhöhte Kinderzulage wurden aufgegriffen, was ausdrücklich begrüßt wird.
  • Der Kostendeckel von 1 Prozent wird als zu hoch kritisiert; private ETF-Sparpläne seien bereits für unter 0,2 Prozent erhältlich.
  • Das öffentlich verwaltete Standardprodukt wird als risikobehaftet abgelehnt, da politische Interessen die Rendite- und Sicherheitsziele der Anleger verdrängen könnten.

SPDdafür

  • Das neue Altersvorsorgedepot beseitigt die einseitige Fixierung auf starre Garantien und eröffnet breiten Bevölkerungsschichten die Teilhabe am Kapitalmarkt.
  • Das öffentlich verwaltete Standarddepot ist ein historischer Meilenstein, der erstmals einen Benchmark für Kosten und Rendite aller Anbieter setzt.
  • Die Förderung wurde gezielt verbessert: Bereits ab 25 Euro Einzahlung gibt es die volle Kinderzulage; Kleinstsparer erhalten 50 Cent Zulage pro gespartem Euro.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Einführung eines öffentlich verwalteten Standardprodukts wird begrüßt, da Grüne dies seit Jahren fordern; das Gesetz stellt insoweit eine Verbesserung gegenüber dem Riester-System dar.
  • Es fehlt ein automatisches Opt-out-Modell, das gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener automatisch einbeziehen würde; die Förderung allein reiche als Anreiz nicht aus.
  • Das Standardprodukt wird nicht für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet, wodurch eine wichtige Chance für kleine und mittlere Unternehmen verpasst wird.

Die Linkedagegen

  • Die private Altersvorsorge sei gescheitert; der einzige Weg zu einer guten Absicherung für alle sei eine gestärkte gesetzliche Rente.
  • Das Gesetz sichere weder Erwerbsminderung noch Todesfall ab und verlagere das Altersvorsorgerisiko vollständig ins Private.
  • Die beitragsproportionale Förderung ohne Einkommensbezug begünstige Besserverdienende, während Menschen mit kleinen Einkommen und echter Altersarmutsgefahr kaum profitierten.

Quellen

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3204, 21/4981

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung)

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 zu Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Binnenmarktnotfall um. Im Artikel 3 wird zugleich der Schwellenwert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach dem SGB VII neu geregelt: In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten wird ein Sicherheitsbeauftragter bei besonderer Gefährdung bestellt, ansonsten erst ab 50 Beschäftigten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl die Annahme. Die Fraktion Die Linke beantragte eine getrennte Abstimmung und eine namentliche Abstimmung über Artikel 3. Artikel 3 wurde namentlich mit 430 gegen 132 Stimmen angenommen. Die übrigen Teile nahm der Bundestag in zweiter Beratung einstimmig per Handzeichen an; in der Schlussabstimmung stimmten Union, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, Die Linke dagegen. Danach gab die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu Protokoll: „dass unser Votum Ablehnung lautet“. Zur namentlichen Abstimmung über Artikel 3: https://plenarwatch.de/p/sicherheitsbeauftragte-sgb7-2026-04-25/

CDU/CSUdafür

  • Betriebe unter 50 Beschäftigten machten bis zu 95 Prozent der Wirtschaft in Deutschland aus; die Schwellenwert-Änderung sei ein wichtiges Signal an Handwerk und Mittelstand.
  • Die Anhörung habe gezeigt, dass Sicherheitsbeauftragte nicht als Kostenfaktor, sondern als Hilfe im Arbeitsschutz wirksam werden müssten.

AfDdafür

  • Die EU-Vorgaben müssten immer wieder abgenickt werden; die Umsetzung sei aber sinnvoll und richtig.
  • § 6 Absatz 2 des Gesetzes schreibe vor, dass anzubringende Hinweise in deutscher Sprache abzufassen seien — das sei lebensnah.

SPDdafür

  • Sicherheitsbeauftragte nähmen eine wichtige Funktion wahr und sähen oft früh, wo es hake.
  • In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten werde ein Sicherheitsbeauftragter weiterhin bei besonderer Gefährdung bestellt; man gehe mit Bedacht vor.

Bündnis 90/Die Grünendafür (Schlussabstimmung; Erklärung nach § 31 GO: Ablehnung)

(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)

Die Linkedagegen

(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; die Linke beantragte getrennte und namentliche Abstimmung über Artikel 3.)


Quellen

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (IVSG)

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2999, 21/3507, 21/4983

✅ Angenommen per Handzeichen

VerkehrDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verpflichtet Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen, relevante Verkehrs- und Mobilitätsdaten digital und einheitlich über den Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen. Ziel sind bessere Echtzeitinformationen, Transparenz und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsdienste. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem der Personenfernverkehr von der Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten ausgenommen. Der Verkehrsausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Es gehe um mehr Sicherheit; Falschfahrer, Straßenglätte oder Sperrungen könnten in Echtzeit in Routenplaner übernommen werden.
  • Informationen zu Ladesäulen, Carsharing und barrierefreien Verkehrsmitteln kämen bei den Nutzerinnen und Nutzern an.
  • Die verpflichtende Registrierung werde schlank umgesetzt; Know-how und Geschäftsinformationen der Datenanbieter blieben geschützt.

AfDenthalten

  • Durch die Datenweitergabe könnten Herausforderer profitable Standorte abgreifen; Pioniere, die in der Fläche investierten, gerieten unter Druck.
  • Den Kommunen würden Zusatzkosten aufgedrückt, ohne dass der Bund einen Kostenzuschuss leiste.
  • Es fehlten Anreize zur Steigerung der Datenqualität, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Kostengerechtigkeit.

SPDdafür

  • Die Pflicht zur Bereitstellung gelte nur für bereits digital und maschinenlesbar vorliegende Daten; keine neuen bürokratischen Hürden für analoge Daten.
  • Reiseinformationsdienste müssten Daten vollständig und neutral weitergeben; „Höchstbietende"-Modelle wie bei Booking seien nicht Anspruch moderner Mobilität.
  • Eigenerklärungen könnten digital eingereicht und nur bei Änderungen aktualisiert werden.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Der ursprüngliche Entwurf sei hochgradig problematisch gewesen; ein von der Fraktion beauftragtes Rechtsgutachten habe Teile für grundgesetzwidrig gehalten.
  • Einzelne Unionsabgeordnete seien auf die Kritik eingegangen; problematische Stellen seien gelöst worden, deshalb werde zugestimmt.
  • Der Fokus liege zu stark auf der Straße; Bahn und andere Mobilitätsformen blieben zurück.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz zementiere den Status quo; bestehende Datenlücken blieben bestehen, es gebe keine Sanktionen und Qualitätsstandards.
  • Beim Fernverkehr ziehe sich das Gesetz zurück; die Bahn bleibe außen vor, Fernbusanbieter behielten ihre Datenhoheit.
  • Gebraucht werde eine gemeinwohlorientierte digitale Infrastruktur, nicht neue Registrierungs- und Lizenzhürden.

Quellen

Überkreuz-Lebendnierenspende: Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes angenommen

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3619, 21/4991

✅ Angenommen per Aufstehen

GesundheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung novelliert das Transplantationsgesetz, um die Überkreuz-Lebendnierenspende in Deutschland rechtlich zu ermöglichen. Damit können inkompatible Spender-Empfänger-Paare künftig miteinander vernetzt werden, um immunologisch oder medizinisch passende Organe zu finden. Zusätzlich wird die anonyme nicht gerichtete Nierenspende eingeführt und der Schutz der Spenderinnen und Spender durch verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und bundeseinheitliche Verfahren für Lebendspende-Kommissionen gestärkt.

CDU/CSUdafür

  • Rund 8 500 Menschen warteten allein 2024 auf eine Spenderniere, viele davon mit jahrelanger Dialyse und fortschreitender Gesundheitsverschlechterung.
  • Die Einführung der Überkreuz-Lebendspende und die Erweiterung des Begriffs der Inkompatibilität von „immunologisch" auf „medizinisch" vergrößern den Pool an geeigneten Spenderpaarungen erheblich.
  • Das Gesetz stärkt den Spenderschutz durch verpflichtende psychosoziale Beratung, enge Begleitung und transparente, bundeseinheitliche Verfahren der Lebendspende-Kommissionen.

AfDenthalten

  • Die Überkreuz-Lebendspende ist eine im Ausland bewährte Lösung, für die auch in Deutschland eine Rechtsgrundlage und Kostenübernahme durch Krankenkassen geschaffen werden muss.
  • Der Gesetzentwurf berücksichtigt weder die Erfahrungswerte anderer Länder noch von Betroffenen vorgebrachte Bedenken und sieht auf Seite 81 einen Start des Programms erst drei Jahre nach Inkrafttreten vor.
  • Das Gesetz enthält keine ausreichende psychosoziale Nachsorge und führt zu zusätzlichem Bürokratieaufwand, während der eigene AfD-Antrag schlanker und näher an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen sei.

SPDdafür

  • Rund 6 400 Menschen warten aktuell auf eine Spenderniere, für viele dauert das Warten bis zu acht Jahre und endet für manche tödlich.
  • Die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende und der anonymen nicht gerichteten Nierenspende schaffen neue Therapieoptionen für Menschen, die bislang kaum eine Chance hatten.
  • Gleichzeitig werden mit verpflichtenden psychosozialen Beratungen und klaren Strukturen für Vermittlung und Organisation die Rechte der Spenderinnen und Spender gesichert.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Überkreuz-Lebendspende kann Leid mindern und Leben retten und stellt einen wichtigen Schritt für schwer kranke Menschen dar.
  • Das Gesetz bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, weil kein einziger Änderungsantrag der Grünen — darunter die Ausweitung der psychosozialen Beratung auf Empfängerinnen und Empfänger und ein bundesweites Lebendspenderegister — eingearbeitet wurde.
  • Die Streichung des Merkmals „Geschlecht" aus der Dokumentation ist ausdrücklich falsch, da Frauen häufiger spenden und Männer häufiger empfangen; wer solche Ungleichheiten nicht erfasst, kann sie auch nicht abbauen.

Die Linkedagegen

  • Der Gesetzentwurf verschiebt die Verantwortung vom Staat auf die Betroffenen — auf Menschen in einer Extremsituation, deren Entscheidung zur Organspende nicht wirklich frei sei.
  • Die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips (Vorrang der postmortalen Spende) ist besonders kritisch, da sie das gesamte Risiko auf den gesunden spendenden Menschen verlagert.
  • Positiv bewertet Die Linke das Ermöglichen von Überkreuz- und Ringspenden, lehnt aber die geplante anonyme Spende ab, da internationale Studien keinen signifikanten Anstieg verfügbarer Organe belegen.

Quellen

Artikel 3: Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte steigt von 20 auf 50

Bundestag, 26. März 2026
Namentliche Abstimmung über Artikel 3 · Drucksachen 21/3204, 21/4981
Gesetz insgesamt: in der Schlussabstimmung per Aufstehen angenommen, CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen dafür, Die Linke dagegen.

✅ Artikel 3: 430 Ja · ❌ 132 Nein · 0 Enthaltungen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das EU-Durchführungsgesetz zu Notfallverfahren bei Gasgeräten und Schutzausrüstungen (PSA) änderte in Artikel 3 auch das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Auf Antrag der Linken stimmte der Bundestag über diesen Artikel getrennt und namentlich ab; die Zahlen oben gelten nur für Artikel 3. Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Beschäftigten statt ab 20. Für Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten gilt die Pflicht nur noch bei besonderen Gefährdungslagen. Die übrigen Teile nahm der Bundestag in zweiter Beratung einstimmig per Handzeichen an. In der Schlussabstimmung über das Gesetz insgesamt stimmten die Grünen zu; danach gab die Fraktion eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu Protokoll: „dass unser Votum Ablehnung lautet“.

CDU/CSU191 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Die Anhebung des Schwellenwerts sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft bildeten
  • Man setze auf eine risikobasierte Bestellung — die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gelte weiter uneingeschränkt für alle Betriebe
  • Guter Arbeitsschutz und wirtschaftliche Vernunft seien keine Gegensätze, sondern bedingten einander

AfD128 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Man stimme dem Gesetz trotz aller Kritik an der Vorgehensweise zu, weil Wirtschaft und Bürger diese Erleichterung in der Krise brauchten
  • Die „Salamitaktik", Änderungen im SGB VII in ein Gesetz über Heizthermen einzuschmuggeln, sei eines Rechtsstaats unwürdig und erschwere die Kontrolle
  • Die Gesetzespflicht, eine Bescheinigung „in deutscher Sprache" abzufassen, sei ein „kleines Novum" — fast aus Versehen lebensnah

SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Als Sozialdemokraten kämpfe man für gute Arbeit — und das heiße immer auch für wirksamen Arbeitsschutz
  • Man erhöhe den Schwellenwert mit Bedacht; bei besonderer Gefährdung werde weiter ein Sicherheitsbeauftragter bestellt
  • Die Unfallversicherungsträger hätten zudem die Möglichkeit, bei besonderer Gefahrensituation vor Ort gezielt Anweisungen zu erteilen

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(Schlussabstimmung: zugestimmt; danach Erklärung nach § 31 GO, Votum Ablehnung)

  • Arbeitsschutz sei kein Randthema, sondern Grundvoraussetzung für gute Arbeitsbedingungen — mit dem Gesetz werde die Arbeitssituation für viele Beschäftigte unsicherer
  • Die Abläufe in den Betrieben würden nicht einfacher; die Arbeit verschwinde nicht, sondern werde nur verlagert
  • Statt echtem Bürokratieabbau setze die Koalition auf symbolische Punkte und senke soziale und ökologische Standards

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Arbeitsschutz werde unter einem harmlosen Titel den sogenannten Bürokratieabbau-Opfern zugeschlagen — das dürfe nicht widerspruchslos geschehen
  • Gerade in kleinen Betrieben, wo Unfallzahlen besonders hoch seien, werde der Arbeitsschutz ausgerechnet abgeschafft
  • Verbände, Berufsgenossenschaften, Feuerwehren und Gewerkschaften hätten sich klar gegen die Änderung positioniert — auch die Unternehmen seien nicht gefragt worden

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Ablehnung eines Antrags zu Energiepreisschocks durch den Irankrieg

Bundestag, 26. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/4984 (Beschlussempfehlung)

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

445 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4984), den Antrag (21/4750) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion der AfD hatte beantragt, die im Kontext des Irankriegs gestiegenen Energiepreise ernst zu nehmen und Unternehmen sowie Verbraucher nachhaltig und dauerhaft zu entlasten. Parallel beriet der Bundestag ein von CDU/CSU und SPD eingebrachtes Kraftstoffmaßnahmenpaket, das Änderungen am Wettbewerbsrecht sowie eine Begrenzung von Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich vorsah. Der AfD-Antrag wurde im Rahmen derselben Ausschuss-Beschlussempfehlung behandelt und abgelehnt.


CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Koalition handele mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket, das Wettbewerb stärke, Missbrauchsaufsicht verschärfe und durch eine Beweislastumkehr die Mineralölkonzerne verpflichte, Preissteigerungen zu begründen.
  • Steuersenkungen und direkte Tankrabatte seien abzulehnen, weil beim letzten Tankrabatt 70 Prozent der Mittel in die Kassen der Konzerne geflossen seien und kein Cent beim Verbraucher ankam.
  • Entlastungen müssten zielgenau sein, die Zeit der Gießkanne sei vorbei; der Staat dürfe in der Krise nicht von steigenden Einnahmen profitieren, und nachfragebereingte Mehreinnahmen seien an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.

AfD0 Ja · 137 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Das beschlossene Paket senke den Spritpreis um keinen einzigen Cent; weder die Verschärfung des Kartellrechts noch die Einmal-am-Tag-Regel hätten einen spürbaren Effekt auf die Kraftstoffpreise.
  • Die einzig wirksame Maßnahme seien Steuersenkungen: Rund 60 Prozent des Spritpreises bestünden aus Steuern und Abgaben; eine AfD-Regierung werde die CO2-Steuer streichen und Energiesteuern auf ein Minimum senken.
  • Der Staat saniere sich auf Kosten der Autofahrer und Unternehmer; der Finanzminister kassiere monatlich 200 Millionen Euro Mehreinnahmen über die Mehrwertsteuer und sei damit einer der Hauptprofiteure der Krise.

SPD107 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Einmal-am-Tag-Regel schaffe Preistransparenz und ermögliche informierte Kaufentscheidungen; zusammen mit der Beweislastumkehr verpflichte sie Mineralölkonzerne zur nachvollziehbaren Erklärung von Preissteigerungen.
  • Das Paket sei ein erster Schritt; weitere Maßnahmen seien nötig, darunter eine Übergewinnsteuer, denn Mineralölkonzerne dürften sich in Krisen nicht bereichern.
  • Steuersenkungen würden nicht zu niedrigeren Preisen führen, weil Konzerne und Großhändler das hohe Preisniveau dann einfach beibehielten und die Entlastung nicht an die Verbraucher weitergäben.

Bündnis 90/Die Grünen80 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Gesetzentwurf enthalte nichts grundlegend Falsches, adressiere aber nicht den Ernst der Lage; die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer historischen Wirtschaftskrise auszuweiten, auf die das Paket keine ausreichende Antwort gebe.
  • Gefordert wurden stattdessen die Abschöpfung von Übergewinnen der Öl- und Gaskonzerne, Transparenz bei Lebensmittelpreisen, eine Stromsteuersenkung sowie günstigeres E-Auto-Leasing als Maßnahmen, die gleichzeitig Preise senkten und eine erneuerbare Perspektive aufzeigten.
  • Der Feldzug gegen erneuerbare Energien und der Wille, die Energieversorgung weiter auf fossile Träger zu stützen, seien in der aktuellen Lage kontraproduktiv; die Märkte signalisierten bereits, dass Erneuerbare, Batterietechnik und Energiespeicher die sicheren Zukunftstechnologien seien.

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Notwendig sei sofort eine Übergewinnsteuer, denn Mineralölkonzerne erzielten täglich 21 Millionen Euro an Zusatzgewinnen; ein bestehendes EU-Gesetz aus dem Jahr 2022 habe Übergewinne rechtssicher definiert und könne mit höherem Steuersatz reaktiviert werden.
  • Die Menschen bräuchten keine Tankstellenanzeige-Regime, sondern ein Energiekrisengeld von 150 Euro für alle, gegenfinanziert durch eine Übergewinnsteuer.
  • Auch die Düngemittelfrage für die Landwirtschaft müsse dringend adressiert werden, da der erhöhte Kraftstoffpreis die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu Lebensmittelpreisen belaste.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

geteilt


Quellen

Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/4744, 21/4984

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf reagiert auf die aktuelle Energie- und Spritpreiskrise. Er begrenzt Preiserhöhungsmöglichkeiten auf den Kraftstoffmärkten und stärkt das Bundeskartellamt als Wettbewerbshüter. Die AfD-Fraktion hatte eine Teilung der Abstimmung beantragt, der von Union und SPD widersprochen wurde. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Tankrabatt 2022 habe 3 Milliarden Euro gekostet, bei den Verbrauchern sei wenig angekommen; dasselbe zeige sich aktuell in Italien und Österreich.
  • Eine Übergewinnsteuer sei schwer umsetzbar; Konzerne könnten sie auf Verbraucher und Mittelstand umwälzen.
  • Mit Preiserhöhungsbegrenzung und gestärktem Kartellamt werde ein freier und fairer Markt geschützt.

AfDdagegen

  • Steuersenkungen seien notwendig; 2022 habe man gezeigt, dass Kraftstoffpreissenkungen an die Menschen durchgereicht werden könnten.
  • Deutschland habe kein eigenes Öl- und Gasunternehmen mehr; deutsche Raffinerien seien in US-Hand, das sei Ausverkauf deutscher Interessen.
  • Gefordert werden Reaktivierung der Kernkraftwerke, Fortbetrieb der Kohlekraftwerke und eine interessengeleitete Energiepolitik.

SPDdafür

  • Das Maßnahmenpaket sei ein Signal des Bundestages an das Bundeswirtschaftsministerium, in welche Richtung es gehen solle.

Bündnis 90/Die Grünendafür

(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)

Die Linkedagegen

  • Die Bundesregierung mache die dümmstmögliche Energiepolitik; Ministerin Reiche trete beim Frackingvorantreiben und Atomausbau auf.
  • Übergewinne entstünden, wenn Gewinne nach Kosten und Steuern im Schnitt über 20 Prozent der Vorjahre lägen; eine Übergewinnsteuer könne ein Krisengeld und das 9-Euro-Ticket finanzieren.
  • Geplante Kürzungen bei der Solarförderung bedrohten rund 50.000 Arbeitsplätze.

Quellen

Ablehnung eines Antrags zur Reform der Einbürgerungspolitik

Bundestag, 25. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4466, 21/4792

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

439 Ja · 135 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

MigrationInnere Sicherheit

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/4792), den Antrag (21/4466) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion der AfD beantragte eine Reform der Einbürgerungspolitik unter dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik". Kern des Antrags war die Wiederanhebung der Einbürgerungsfrist von fünf auf acht Jahre, womit eine Änderung durch das Staatsangehörigkeitsrecht der vorherigen Bundesregierung rückgängig gemacht werden sollte. Der Innenausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung, den Antrag abzulehnen.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion betonte, gut integrierte Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund leisteten einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft und sollten bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erhalten.
  • Die Regierungskoalition arbeite bereits an einer Begrenzung irregulärer Migration durch Grenzkontrollen, erhöhte Abschiebetätigkeit und europäische Reformen, weshalb es keiner weitergehenden Änderung der Einbürgerungsfristen bedürfe.
  • Die AfD blende in ihrem Antrag Integrationsanstrengungen der Eingewanderten, demografische Erfordernisse für den Arbeitsmarkt und die bereits geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes vollständig aus.

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion argumentierte, die Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf fünf Jahre durch die vorherige Bundesregierung sei eine „Schadregelung" gewesen, die das bewährte frühere Einbürgerungsrecht untergrabe.
  • Der vorliegende Antrag beschränke sich bewusst auf die Wiederherstellung der Achtjahresfrist und greife damit einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags auf, den die Union nun im Parlament zu bestätigen Gelegenheit habe.
  • Die Fraktion warf CDU/CSU vor, durch die Ablehnung eigener Parteitagsbeschlüsse im Ausschuss parteipolitisches Ressentiment über das Wohl Deutschlands zu stellen.

SPD103 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion verwies darauf, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei und wer die gesetzlichen Voraussetzungen — gemeinsame Sprache, Sicherung des Lebensunterhalts, Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes — erfülle, einen klaren Pfad zur Staatsbürgerschaft haben solle.
  • Die bestehende Einbürgerung nach fünf Jahren sei ein guter und breit getragener Kompromiss, den es gemeinsam zu verteidigen gelte; die AfD hingegen wolle anerkannten Geflüchteten die Möglichkeit verwehren, Teil der Gesellschaft zu werden.
  • Die Fraktion kritisierte, ein früherer AfD-Antrag habe sogar die Abschaffung der Anspruchseinbürgerung gefordert, was bedeute, dass trotz Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen kein verbindlicher Pfad zu gleichen Rechten bestehen solle.

Bündnis 90/Die Grünen78 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion bezeichnete die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in der vorigen Legislaturperiode als entscheidenden Fortschritt, da die Verkürzung der Einbürgerungsfristen und die Ermöglichung der Mehrstaatigkeit auch einem Auseinanderfallen von Wohn- und Wahlbevölkerung entgegenwirkten.
  • Eingebürgerte Fachkräfte blieben nachweislich häufiger in Deutschland, was angesichts hoher Mobilität auf dem Arbeitsmarkt wirtschaftlich eine Win-win-Situation darstelle; Syrerinnen und Syrer hätten überdurchschnittlich früh die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt und seien zu einer zentralen Säule des Arbeitsmarkts geworden.
  • Die Fraktion wies politische Ressentiments gegenüber Syrerinnen und Syrern sowie Abschiebungsdebatten entschieden zurück und rief dazu auf, den Antrag gemeinsam abzulehnen.

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion schilderte am Beispiel einer türkischstämmigen Großmutter, der die Einbürgerung trotz jahrzehntelangem Leben und Arbeiten in Deutschland verwehrt geblieben sei, was eine restriktive Einbürgerungspolitik für Menschen bedeute, die längst ihren Platz im Land gefunden hätten.
  • Die AfD hetze gegen migrantische Nachbarinnen und Nachbarn und wolle, dass Menschen noch länger warten müssten, bevor sie an demokratischen Entscheidungen teilhaben dürften.
  • Die Fraktion betonte, dass Einbürgerung eine Frage von Gerechtigkeit und Respekt gegenüber hart arbeitenden Menschen sei, die das Land am Laufen hielten, und lehnte den Antrag ab.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

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Quellen

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Bundestag, 19. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3737, 21/4815

✅ Angenommen per Handzeichen

JustizDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beendet das bisherige Nebeneinander von digitalen Anträgen und papiergebundenen Vollstreckungstiteln. Vollstreckbare Ausfertigungen können künftig elektronisch übermittelt werden, statt als Papierdokument per Post. Außerdem werden Kreditinstitute verpflichtet, ein elektronisches Justizpostfach vorzuhalten, was vor allem Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beschleunigt.

CDU/CSUdafür

  • Der ständige Wechsel zwischen digitalen Anträgen und Papiertiteln kostet Fachkräfte wertvolle Arbeitszeit und erzeugt unnötige Fehlerquellen, was mit diesem Gesetz beendet wird.
  • Der Änderungsantrag zur Einbeziehung der Kreditinstitute ist ein entscheidender Hebel, da über 90 Prozent der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken eingehen.
  • Weitere Schritte sollen schnell folgen, insbesondere eine zentrale digitale Vollstreckungsdatenbank noch in dieser Wahlperiode.

AfDdafür

  • Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt, weil er Medienbrüche abbaut und die Zwangsvollstreckung beschleunigt; der Kern des Entwurfs wurde bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeitet.
  • Kritisiert wird, dass keine vollständige Pflicht zum Papierverzicht besteht und Ausnahmen für ältere Beteiligte und Anwälte bestehen bleiben.
  • Die fehlende Fälschungssicherheit und die nur „mittelfristig" angekündigte zentrale Datenbank werden als unzureichend angesehen.

SPDdafür

  • Das hybride System aus digitalen Aufträgen und papiergebundenen Titeln ist bürokratisch und fehleranfällig; der Gesetzentwurf schließt diese Lücke.
  • Allein bei Gerichtsvollziehern werden durch den Wegfall manueller Zuordnung jährlich über 76 000 Arbeitsstunden eingespart.
  • Die Ausweitung der digitalen Kommunikationspflicht auf Inkassounternehmen und alle Kreditinstitute sorgt dafür, dass professionelle Akteure für die Justiz digital erreichbar sind.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz ist richtig, notwendig und überfällig; die täglichen Lastwagenladungen an Papier zwischen Justiz und Banken gehören beendet.
  • Beim Rückstand Deutschlands gegenüber anderen EU-Staaten, etwa bei Fluggastklagen, zeigt sich, wie dringend vollständig digitalisierte Prozesse gebraucht werden.
  • Videoverhandlungen und KI-gestützte Massenverfahren müssen als nächste Schritte konsequent und schnell eingeführt werden.

Die Linkedagegen

  • Gläubiger dürfen mit unbeglaubigten Kopien arbeiten, während überschuldete Menschen eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen – das verschärft das Machtgefälle zwischen Arm und Reich.
  • Fehler im System oder nicht erfasste Teilzahlungen können sofort zu erneuter Vollstreckung führen, wobei Schuldner alles selbst darlegen und beweisen müssen.
  • Transparenz und Schutz vor Missbrauch wurden beim Entwurf nicht mitgedacht; ohne entsprechende Regelungen lehnt die Fraktion das Gesetz ab.

Quellen

Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Bundestag, 6. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3193, 21/4524

✅ Angenommen per Handzeichen

BildungSoziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab 1. August 2026 auch in den Schulferien absichern. Dazu sollen Angebote anerkannter Träger der Jugendarbeit herangezogen werden dürfen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung gelte ab 1. August 2026; in den Ferien entscheide sich, ob das Versprechen trage.
  • Viele Ehrenamtliche in Fußballcamps oder Pfadfinder-Zeltlagern mit Jugendleiter-Card seien keine Notlösung.
  • Ziel sei Pragmatismus statt mehr Bürokratie; Rechtssicherheit und Versicherungsschutz für Übungsleiter seien zu stärken.

AfDenthalten

  • Das System sei überfordert; zunächst sollten Schulen saniert und Unterrichtsausfall angegangen werden.
  • Das Gesetz diene als „strategischer Hebel", Eltern in dauerhafte Vollzeiterwerbstätigkeit zu drängen.
  • Da viele Eltern arbeiten müssten, werde der Entwurf weder abgelehnt noch zugestimmt.

SPDdafür

  • Ganztagsangebote in den Ferien seien keine Zusatzleistung, sondern Investitionen in die Zukunft.
  • Auf der kommunalen Ebene sei ein Kraftakt geleistet worden, damit der Rechtsanspruch gelinge.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Kinder- und Jugendarbeit folge einer anderen Logik — offen, selbstbestimmt, freiwillig — und eigne sich nicht als reines Auffangbecken für Betreuungslücken.
  • Ein Entschließungsantrag fordere bundesweite Qualitätsstandards, Fachkräftegewinnung und finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten.
  • Nach der Anhörung sei der Entwurf nicht erkennbar nachgebessert worden.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz sei ein Sparprogramm auf dem Rücken von Kindern, Eltern und Fachkräften.
  • Ohne klare Qualitätsvorgaben drohe ein Flickenteppich unkoordinierter Freizeitmaßnahmen.
  • Jugendtrainerausbildungen ersetzten kein pädagogisches Fachpersonal.

Quellen

Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Bundestag, 5. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3510, 21/4497

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Richtlinien OGAW II und AIFMD II um. Die Kreditvergabemöglichkeiten alternativer Investmentfonds (AIF) werden auf 175 Prozent des Kapitals für offene und 300 Prozent für geschlossene Fonds auf Anbieterebene begrenzt. Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten. Der Finanzausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Fonds seien ein zentraler Baustein der Finanzarchitektur für Kreditvergabe, Infrastrukturfinanzierung und Transformation.
  • Mit dem Gesetz werde ein verlässlicher Ordnungsrahmen geschaffen und gleichzeitig Spielraum für Investitionen belassen; Risiken wie Illiquidität und höhere Leverage würden adressiert.
  • Zusammen mit Standortfördergesetz und BRUBEG entstehe ein Gesamtpaket zur Stärkung des Finanzstandorts.

AfDdagegen

  • Das Gesetz setze nur EU-Richtlinien um und gehöre zur überbordenden EU-Finanzmarktregulierung.
  • Private-Debt-Fonds seien lizenzlose Schattenbanken, die mittelständischen Banken Konkurrenz machten; 450 Milliarden Euro Volumen bei kreditgehebelten AIF seien systemisch riskant.
  • Echte Risikobegrenzung liege nicht vor; das Gesetz sei politische Symbolik.

SPDdafür

  • Die Reform der privaten Altersvorsorge sei der nächste Schritt; Fonds sollten gute Renditen und langfristiges Kapital für Innovationen bringen.
  • Liquidität sei der Engpass im Krisenfall; offene Fonds müssten zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Es gebe gemeinsame Ziele, mehr Bewegung in die Geldflüsse zu bringen; man habe konstruktiv beraten.

Die Linkedagegen

(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)


Quellen

Grundsicherung (Bürgergeld-Reform)

Bundestag, 5. März 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3541, 21/4087, 21/4522

✅ 320 Ja · ❌ 268 Nein · 2 Enthaltungen

Soziales

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen „Grundsicherung". Das Gesetz tritt ab Juli 2026 schrittweise in Kraft. Kernpunkte: verschärfte Mitwirkungspflichten, härtere Sanktionen (bis zu vollständiger Streichung bei Arbeitsverweigerung), Wegfall der einjährigen Karenzzeit beim Schonvermögen und Vermittlungsvorrang vor Weiterbildung. Der Leistungsbetrag bleibt unverändert.

CDU/CSU206 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Der Sozialstaat sei an einigen Stellen nicht mehr gerecht — deshalb werde das Bürgergeld abgeschafft und das Prinzip „Fordern und Fördern" gestärkt
  • Weiterbildung bleibe wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache — der Vermittlungsvorrang müsse wieder gelten
  • Europäische Freizügigkeit sei als Zuwanderung in den Arbeitsmarkt gedacht gewesen, nicht in die Sozialsysteme

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Koalition sei nicht entschlossen genug vorgegangen und mache gleichzeitig zu komplexe, bürokratische Vorgaben
  • Gute Ansätze liefen so wieder ins Leere — die Last für den Steuerzahler ändere sich kaum
  • Sozialleistungsmissbrauch müsse im Vorfeld verhindert statt erst hinterher geahndet werden

SPD113 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Reform sei kein Systemwechsel, sondern ein Nachschärfen — insbesondere bei der Integration in Arbeit
  • Man bestrafe Menschen nicht pauschal: Wer mitmache, für den ändere sich nichts — 97 Prozent der Betroffenen seien von Sanktionsverschärfungen gar nicht betroffen
  • Man stehe an der Seite derer, die Hilfe benötigten — erwarte aber auch Einsatz, Ehrlichkeit und Verantwortung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 80 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Koalition stelle die Schwächsten an den Pranger und führe unmenschliche Sanktionen ein
  • Man solle die Perspektive armutsbetroffener Menschen einnehmen — dann würde man so ein Gesetz nicht beschließen
  • Es handele sich nicht um Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Sanktionen brächten keine stabile Beschäftigung — die Koalition setze auf Angst statt auf Vertrauen
  • Es werde eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor aufgebaut
  • Das sei der falsche Weg — der Staat solle in Menschen investieren, nicht sie bestrafen

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Kensington-Vertrag)

Bundestag, 5. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3945, 21/4520

✅ Angenommen per Handzeichen

AußenpolitikVerteidigung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ratifiziert den Kensington-Vertrag vom 17. Juli 2025, den ersten deutsch-britischen Freundschaftsvertrag seit dem Zweiten Weltkrieg. Er umfasst fünf Kernbereiche: Sicherheits- und Verteidigungszusammenarbeit (u.a. Trinity-House-Abkommen), Wirtschaft/Wissenschaft/Technologie, innere Sicherheit und Migration, Klima und Energie sowie Austausch zwischen den Menschen einschließlich visafreiem Schüleraustausch. Der Auswärtige Ausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Kensington-Vertrag sei ein Freundschaftsvertrag von historischer Tragweite, ein Puzzleteil in der europäischen Geschichte der Aussöhnung nach Élysée-Vertrag und Polen-Vertrag.
  • Die Zusammenarbeit der Deutschen Marine mit der Royal Navy solle intensiviert werden, etwa beim Schutz von Unterwasserinfrastruktur.
  • Der britische Beitritt zum Übereinkommen über Rüstungsausfuhrkontrollen stärke Europa als leistungsfähigen Standort der Verteidigungsindustrie.

AfDdagegen

  • Eine vertiefte Zusammenarbeit werde grundsätzlich unterstützt, insbesondere in der Verteidigungspolitik, aber nicht in der vorliegenden Form.
  • Die Briten seien bei der Bekämpfung illegaler Migration voraus; das Thema sei im Vertrag zu schmal adressiert.
  • Viele Ansätze, etwa bei Rüstungsprojekten und nuklearer Abschreckung, seien nicht zu Ende gedacht; stattdessen dominierten Klima- und ideologische Themen.

SPDdafür

  • Der Vertrag trage eine sozialdemokratische Handschrift; die Bande zwischen Scholz und Starmer hätten den Boden bereitet.
  • Ein deutsch-britisches Jugendwerk analog zum deutsch-französischen sei wünschenswert, nachdem der Schüleraustausch seit dem Brexit um 80 Prozent eingebrochen sei.
  • Die Hoffnung auf eine Rückkehr Großbritanniens in die EU bleibe bestehen.

Bündnis 90/Die Grünendafür

(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; nur Zwischenrufe der Fraktion.)

Die Linkeenthalten

  • Ein Freundschaftsvertrag zweier Demokratien sei ein starkes Zeichen gegen Autokraten wie Trump und Putin.
  • Gemeinsame Migrationsabwehr verbinde Menschen nicht, sondern trenne sie; die Erleichterung von Rüstungsexporten sei zu kritisieren.
  • Die bilaterale Klausel, jede strategische Bedrohung des Partners als eigene zu betrachten, wirke wie „entgrenzte Nibelungentreue".

Quellen

GEAS-Anpassungsgesetz (EU-Asylreform)

Bundestag, 27. Februar 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1848, 21/2460, 21/4321

✅ 309 Ja · ❌ 260 Nein · 2 Enthaltungen

MigrationAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht. Kernpunkte: verbindliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, einheitliche Registrierungs- und Zuständigkeitsregeln als Dublin-Nachfolge, Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Aufnahmeeinrichtungen, Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten sowie ein europäischer Solidaritätsmechanismus. Die Regelungen werden Mitte 2026 EU-weit anwendbar.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die GEAS-Reform sei ein echter gemeinsamer Erfolg — sie schaffe endlich verbindliche Zuständigkeitsregeln, klare Fristen und bessere Vollzugsinstrumente
  • Das bisherige Dublin-System sei in der Praxis dysfunktional gewesen; nun werde Sekundärmigration unterbunden und Dublin wieder funktionsfähig
  • Wer sich einer Überstellung entziehe oder nicht kooperiere, dürfe nicht so behandelt werden wie ein anerkannter Flüchtling

AfD0 Ja · 128 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Das GEAS sei „too little, too late" — es werde an dem Problem einer unkontrollierten Zuwanderung durch faktisch offene Grenzen nichts ändern
  • Der vorgelegte Entwurf hole zwar das Beste aus dem GEAS heraus, das Gesamtpaket bleibe jedoch unzureichend
  • Nötig sei ein weitgehender Stopp jeder weiteren Zuwanderung und ein exterritoriales Verfahren für Ankömmlinge aus sicheren Drittländern

SPD106 Ja · 1 Nein · 2 Enthaltungen · 11 n.a.

  • GEAS setze hohe menschenrechtliche Standards, die man jetzt gemeinsam umsetze — damit werde das Recht auf Asyl in Europa gestärkt
  • Man habe im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen für Kinder und Familien erzielt, darunter besseren Gesundheitszugang und Regelbeschulung nach zwei Monaten
  • Der neue Solidaritätsmechanismus bringe mehr Ordnung und zugleich mehr Humanität — genau das brauche Europa in schwierigen Zeiten

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 83 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die Bundesregierung habe jeden Ermessensspielraum maximal schlecht genutzt und noch mehr Härte in das Gesetz hineingebracht
  • In Sekundärmigrationszentren würden Schutzsuchende de facto weggesperrt, mit Ausgangssperren und Inhaftierung Minderjähriger „zu ihrem Wohl"
  • Man schieße weit über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus und beschränke zudem den Zugang zu Integrationskursen — das schade Kommunen und Geflüchteten

Die Linke0 Ja · 48 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Statt Ordnung bringe die Reform Chaos, Leid und Rechtlosigkeit — das individuelle Recht auf Asyl werde ausgehöhlt
  • Menschen auf der Flucht würden in geschlossenen Zentren isoliert, der Rechtsschutz werde drastisch verkürzt
  • Es brauche stattdessen legale Fluchtwege und ein Ende der Gewalt an den EU-Außengrenzen, nicht neue Lager

Quellen

Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3055, 21/4318

✅ Angenommen per Handzeichen

Staat & DemokratieDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erweitert die registerbasierte Erprobung für den Zensus 2031 auf die Bereiche Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand. Prozessdaten der Finanzbehörden sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit sollen getestet werden, um Haushaltsbefragungen zu reduzieren. Die steuerliche Identifikationsnummer dient laut Entwurf ausschließlich der technischen Verknüpfung und wird nach Fristen gelöscht. Der Innenausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Zensus 2031 solle so weit wie möglich registerbasiert durchgeführt werden; das sei effizienter, kostengünstiger und mit deutlich weniger Befragungen verbunden.
  • Der Entwurf stehe für das Once-Only-Prinzip, Bürokratieabbau und wissenschaftliche Qualität.
  • Hilfsmerkmale würden frühestmöglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und fristgerecht gelöscht.

AfDdafür

  • Der Staat solle Bürger nicht ständig neu befragen, wenn er die Daten längst habe; das sei im Sinne der Alternative für Deutschland.
  • Die Zusammenführung sensibelster Datenbestände verlange höchste Datenschutzsensibilität und parlamentarische Kontrolle.
  • Es bestehe die Sorge, dass das Gesetz Grundlage für stärkere Zugriffe der Finanzämter und Sozialkassen auf Bürger mit Vermögen und Einkommen sein könnte.

SPDdafür

(Redebeitrag der Fraktion zu Protokoll gegeben.)

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

(Redebeitrag der Fraktion zu Protokoll gegeben.)

Die Linkedagegen

(Redebeitrag der Fraktion zu Protokoll gegeben.)


Quellen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3511, 21/4329

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stärkt den Vollzug im Kampf gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) und setzt EU-Vorgaben um. Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette sollen klarer geregelt werden; Händler, Importeure und Fachbetriebe tragen die Verantwortung, Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht zusätzlich belastet. Bei Verstößen soll ein befristetes Handelsverbot verhängt werden können. Der Umweltausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

(Redebeitrag zu Protokoll gegeben.)

AfDdagegen

  • Die Ausschussfassung mache es der Bundesrepublik zur Aufgabe, Transitverkehr auf illegale F-Gase zu prüfen; das sei unpraktikabel.
  • 30 bis 40 Prozent der F-Gase auf dem EU-Markt seien illegal; statt Durchsetzung im Inland brauche es ein restriktives Zollregime gegen systematische Wettbewerbsverzerrung etwa durch Billigimporte aus Fernost.
  • Rechtsdurchsetzung dürfe nicht nur auf dem Papier stattfinden; Symbolpolitik gefährde Lebensmittel-, Pharma- und Rechenzentrumsbetriebe.

SPDdafür

  • Mit der Novelle werde der Vollzug gestärkt, Lücken gegen illegalen F-Gas-Handel geschlossen und die Lieferkette klarer geregelt.
  • Auf Wunsch der Länder sei eingefügt worden, dass Qualitätsbescheinigungen für Labore mit Nebenbestimmungen versehen werden dürfen.
  • Bei Verstößen dienten befristete Handelsverbote als Notfallschalter, um größere Schäden zu verhindern.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Industrie weiche teils auf andere F-Gase aus, die in der Atmosphäre Trifluoracetat bildeten und ins Grundwasser gelangten.
  • Das Gesetz erlaube, für ohne Genehmigung verkaufte Kühlmittel nachträglich eine Quotengenehmigung zu besorgen — das sei wie eine Fahrkarte erst nach der Kontrolle.
  • Es fehlten gescheite Strafen für jene, die illegal F-Gase in die Atmosphäre entließen.

Die Linkeenthalten

  • Die Bundesregierung mache aus eng begrenzten EU-Ausnahmen für militärische Notwendigkeiten eine dauerhafte Ausnahme für Rüstungsindustrie und Bundespolizei.
  • Es existierten längst klimafreundliche Alternativen, auf die Katastrophenschutz und zivile Seenotrettung ohnehin umstellen müssten.
  • Umwelt- und Klimaschutz werde grundsätzlich den Profiten von Unternehmen untergeordnet.

Quellen

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen Deutschland und Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2963, 21/3917

✅ Angenommen per Handzeichen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt ein bilaterales Abkommen mit Österreich in Kraft, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Luftbedrohungen regelt. Deutsche und österreichische militärische Luftfahrzeuge dürfen verdächtige zivile Luftfahrzeuge gegenseitig begleiten, identifizieren und zur Kursänderung oder Landung auffordern; Waffeneinsatz im Luftraum des jeweils anderen Staates bleibt ausgeschlossen. Der Verteidigungsausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Das Abkommen schließe die letzte Lücke im Alpendreieck; mit allen anderen Nachbarn bestünden solche Regelungen bereits.
  • Die Führung der Operation verbleibe beim Aufnahmestaat; die Souveränität beider Staaten bleibe gewahrt.
  • Sicherheitsrisiken hielten sich nicht an Staatsgrenzen; klare Kooperationsmechanismen könnten im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen.

AfDdafür

  • Das Abkommen sei ein längst fälliger Schritt; Österreich habe ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz schon 2019 umgesetzt.
  • Es gebe jährlich über 1.000 Vorkommnisse mit Drohnen über militärischen Einrichtungen, Flughäfen und kritischer Infrastruktur.
  • Gefordert werden Investitionen in Anti-Drohnen-Technologie, zentrale Drohnenabwehrzentren und eine Harmonisierung zwischen innerer und äußerer Sicherheit.

SPDdafür

(Redebeiträge der Fraktion zu Protokoll gegeben.)

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Abkommen sei ein guter Schritt gegen hybride Kriegsführung; man müsse unterscheiden können zwischen harmlosen Quadrocoptern und gezielter Spionage.
  • Sicherheit entstehe durch Kooperation, nicht durch Abschottung; die Bedrohungen hielten sich nicht an Grenzen.
  • Die Bundesregierung hätte zusätzlich eine bundeseinheitliche Zuständigkeit für die Bundespolizei und klare Meldewege regeln sollen.

Die Linkedagegen

(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)


Quellen

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2997, 21/3487, 21/4323

✅ Angenommen per Handzeichen

Justiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 zur Vaterschaftsanfechtung um. Karlsruhe hatte die bisherige Regelung, wonach die Anfechtung bei bestehender sozialfamiliärer Beziehung zum rechtlichen Vater ausgeschlossen war, für verfassungswidrig erklärt. Dem leiblichen Vater wird damit ein Anfechtungsrecht eingeräumt, flankiert von Anerkennungssperren und Verfahrensregeln. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Neuregelung dürfe nicht zu einem Wettlauf um die Vaterschaft führen; das Kindeswohl sei oberste Richtschnur.
  • Drei Prinzipien seien leitend: Stärkung des Kindeswohls, Rechtssicherheit durch Anerkennungssperre und geordnete Verfahren mit klaren Zustimmungsregeln.
  • Durch einen Änderungsantrag der Koalition sei der Entwurf weiter verbessert worden; ein ausgewogener Rechtsrahmen respektiere bestehende familiäre Bindungen.

AfDenthalten

  • Das Festhalten am Zwei-Eltern-Prinzip und die Absage an die Mehrelternschaft seien richtig und gut.
  • Zahlreiche Kritikpunkte aus der Ausschussanhörung seien nur zum Bruchteil berücksichtigt worden; das sei kritikwürdig.
  • Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht werde der Entwurf nicht blockiert, aber auch nicht zugestimmt.

SPDdafür

(Redebeitrag der Fraktion zu Protokoll gegeben.)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz schieße über das Urteil hinaus; eine einmalige Anfechtungsmöglichkeit hätte ausgereicht.
  • Die Möglichkeit der mehrfachen Anfechtung belaste Kinder ohne Not.
  • Die Chance, das Abstammungsrecht grundsätzlich zu reformieren und Regenbogenfamilien einzubeziehen, werde versäumt.

Die Linkeenthalten

  • Der Entwurf stelle Interessen des leiblichen Vaters vor jene von Mutter und Kind und öffne Missbrauch durch gewalttätige Ex-Partner.
  • Ein Mann, der gegen Mutter oder Kind gewalttätig war, dürfe kein Anfechtungsrecht haben.
  • Die Möglichkeit der Mehrelternschaft bleibe ausgeschlossen; queere Lebensrealitäten blieben unbeachtet.

Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes — Drohnenabwehr und Flughafenschutz

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3252, 21/3506, 21/4322

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitVerkehr

Worum ging es?

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes schafft einen modernen Rechtsrahmen für die Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge. Es erweitert die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland im Rahmen der Amtshilfe bei besonders schweren Unglücksfällen und erlaubt Soldaten, Drohnen notfalls abzuschießen. Außerdem wird das unbefugte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens als neuer Straftatbestand eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Drohnenbedrohung über kritischer Infrastruktur, Flughäfen und militärischen Einrichtungen erfordert entschlossenes staatliches Handeln mit klaren Befugnissen.
  • Das Gesetz gibt Sicherheitsbehörden und Bundeswehr einen zusammenhängenden, zeitgemäßen Rechtsrahmen und ermöglicht enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Streitkräften.
  • Das vorsätzliche Eindringen in den Sicherheitsbereich eines Flughafens wird erstmals strafrechtlich sanktioniert, was dem Schutz des Luftverkehrs vor Störungen wie Klimaaktivistenblockaden dient.

AfDdafür

  • Die Gefahr für den Luftverkehr durch Drohnen ist real und wurde zu lange unterschätzt; das Gesetz schließt eine überfällige Lücke in der öffentlichen Sicherheit.
  • Der zentrale Begriff des „besonders schweren Unglücksfalls" ist zu unscharf: Es fehlen präzise, rechtssichere Kriterien dafür, wann Soldaten im Inland Waffen einsetzen dürfen.
  • Die AfD stimmt dennoch zu, verbindet das aber mit der klaren Erwartung einer umfassenden, strategisch durchdachten Sicherheitsarchitektur statt weiteren Stückwerks.

SPDdafür

  • Drohnen waren lange eine unterschätzte Gefahr; die Koalition hat mit der neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei und dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum bereits gehandelt.
  • Die Bundeswehr verfügt über Detektions- und Interventionstechniken aus anderen Bedrohungslagen; es ist richtig, diese Fähigkeiten im Rahmen der Amtshilfe bereitzustellen.
  • Auch Betreiber kritischer Infrastruktur sind in der Pflicht, eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen; die Entschließung fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Betreibern Lösungen zu erarbeiten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz gibt der Bundeswehr im Inland lediglich einen Prüfauftrag statt klarer Ermächtigungen; die Polizei bleibt vor Ort mit wenigen Minuten Reaktionszeit ohne ausreichende rechtliche Grundlage zum schnellen Handeln.
  • Der Entschließungsantrag schiebt die Verantwortung für den Schutz kritischer Infrastruktur an die Bundesregierung ab, anstatt klare Zuständigkeiten gesetzlich zu regeln.
  • Der neue Straftatbestand zum Eindringen in Flughäfen ist bloße Symbolpolitik, da das Eindringen bereits durch Hausfriedensbruch und seit 1922 bestehende Spezialvorschriften des Luftsicherheitsstrafrechts erfasst ist.

Die Linkedagegen

  • Die Verlagerung der Entscheidungskompetenz für den Luftwaffeneinsatz im Inland vom Innenministerium auf den Verteidigungsminister ist kein Detail, sondern ein verfassungsrechtlich bedenklicher Paradigmenwechsel.
  • Das Grundgesetz erlaubt Bundeswehramtshilfe nur als Ultima Ratio bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen; Drohnenspionage und Flughafenstörungen sind klassische Polizeilagen, keine Ausnahmefälle.
  • Ein Drohnenabschuss beseitigt die Gefahr in vielen Szenarien nicht, kann sie sogar verschärfen — etwa wenn die Drohne gefährliche Stoffe transportiert; eine Risikoanalyse und klare Verhältnismäßigkeitsprüfung fehlen.

Quellen

Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz)

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2506, 21/3203, 21/4326

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Wasserstoff erhält in vielen Rechtsbereichen ein überragendes öffentliches Interesse, Genehmigungsverfahren sollen verkürzt und Planungen gebündelt werden. Neben grünem Wasserstoff werden auch andere Produktionsformen einschließlich CO2-Abscheidung einbezogen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Wasserstoff sei der fehlende Baustein für Stahl, Chemie, Schwerlastverkehr und Luftfahrt; das Gesetz schaffe Planungssicherheit.
  • Im parlamentarischen Verfahren sei Technologieoffenheit nachgeschärft worden; die Farbe des Wasserstoffs sei beim Infrastrukturaufbau nicht relevant.
  • Die Kosten der Wasserstoffproduktion seien heute zwei- bis vierfach höher als Erdgas; Beschleunigung und vereinfachte Verfahren seien der richtige Weg.

AfDdagegen

  • Das Wasserstoffziel von 10 Gigawatt bis 2030 werde verfehlt; bisher seien nur 0,2 Gigawatt installiert.
  • Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass grüner Wasserstoff selbst unter besten Bedingungen doppelt so teuer sei wie Erdgas inklusive CO2-Bepreisung.
  • Die Strategie laufe auf dauerhafte Quersubventionen der energieintensiven Industrie hinaus.

SPDdafür

  • Versorgungssicherheit und Investitionssicherheit seien das Ziel; Wasserstoff solle als Abwägungsbelang gesetzlich festgeschrieben werden.
  • Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure und Strompreiskompensation nach 2029 müssten gesichert werden.
  • Beim RFNBO brauche es einen Systemwechsel; auch die CO2-Abscheidung habe ihren Platz in bestehenden industriellen Anlagen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Mit der Zulassung von blauem Wasserstoff und CO2-Verpressung werde der Gasindustrie ein weiteres Geschenk gemacht.
  • Die Elektrolyseur-Ausbauziele seien ersatzlos gestrichen; es fehlten Ankerkunden bei der Kraftwerksstrategie.
  • Investitionen sollten in Erneuerbare, Speicher und eine grüne Wasserstoffinfrastruktur fließen, nicht in fossile Abhängigkeiten.

Die Linkedagegen

  • Die klare EU-Definition von grünem Wasserstoff werde aufgelöst; das Ausbauziel von 10 Gigawatt Elektrolyseuren sei gestrichen.
  • Blauer Wasserstoff aus fossilem Erdgas mit CCS unter der Nordsee sei ein Irrsinn.
  • Sinnvoller wären Quoten für grünen Stahl im Automobilsektor und bei der Bahn sowie die Nutzung abgeregelten Stroms aus Erneuerbaren für Elektrolyse.

Quellen

Bundestariftreuegesetz: Tariftreuepflicht bei öffentlichen Bundesaufträgen

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1941, 21/4325

✅ Angenommen per Handzeichen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag beriet in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Rechtsverordnung festschreibt. Lieferleistungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen; Aufträge der Bundeswehr sind bis 2032 ausgenommen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/4325 die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1941 in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bei Bundesaufträgen, sodass der Lohn der Beschäftigten nicht mehr das entscheidende Kriterium für den Zuschlag ist.
  • Lieferleistungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, um kaum beherrschbare Haftungs- und Nachweispflichten vor allem für den Mittelstand zu vermeiden.
  • Der Erlass der Rechtsverordnung erfolgt künftig nur im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, was die wirtschaftspolitische Balance stärkt und ein einseitiges Übergewicht verhindert.

AfDdagegen

  • Das Gesetz ist kein Tariftreuegesetz, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz, das Unternehmen zwingt, staatlich ausgewählte Arbeitsbedingungen einzuhalten, auch wenn sie einen besser passenden Haustarifvertrag haben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden durch Nachweis-, Prüf- und Kontrollpflichten sowie durch das Haftungsrisiko der Nachunternehmerhaftung erheblich belastet und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Das Gesetz schafft mehr Bürokratie und neue Prüfstellen, ohne die Tarifbindung tatsächlich zu erhöhen, wie die Erfahrungen mit Landestarifregelungen zeigen.

SPDdafür

  • Das Gesetz setzt den Grundsatz durch, dass wer öffentliche Aufträge bekommt, seine Beschäftigten nicht schlechter bezahlen darf als die Konkurrenz, die bereits nach Tarifvertrag zahlt.
  • Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Schnitt 11 Prozent weniger und arbeiten länger; das macht rund 2.900 Euro weniger pro Jahr aus, die das Gesetz für viele Menschen verbessern wird.
  • Der Zeitpunkt ist richtig, da der Bund Milliarden aus dem Sondervermögen in die Infrastruktur investiert und dieses Geld auch die Arbeit der bauenden und ausführenden Menschen besser machen soll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Tarifautonomie und flächendeckende Tarifverträge sind die Basis für gute Arbeit und fairen Wettbewerb; Unternehmen, die Löhne drücken, dürfen bei öffentlichen Ausschreibungen keine Vorteile mehr haben.
  • Das vorliegende Gesetz ist im Vergleich zum früheren Ampel-Entwurf an vielen Stellen löchrig: Der Schwellenwert wurde von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben, Lieferleistungen und Bundeswehraufträge sind ausgenommen, sodass am Ende weniger als die Hälfte des Auftragsvolumens erfasst wird.
  • Gerade in Zeiten heftiger Angriffe auf Arbeitnehmerrechte muss eine starke Tarifbindung hochgehalten werden, weil sie Kaufkraft, Binnennachfrage und gute Arbeitsbedingungen sichert.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz ist grundsätzlich richtig, weil öffentliches Geld nicht für Lohndumping verwendet werden darf; die Linke hat ein solches Gesetz lange gefordert.
  • Der Anwendungsbereich ist jedoch zu löchrig: Lieferleistungen, Bundeswehraufträge und Aufträge unter 50.000 Euro sind ausgenommen, sodass mehr als die Hälfte der Bundesaufträge nicht erfasst wird.
  • Subunternehmer und Leiharbeit sind von den Nachweispflichten ausgenommen, obwohl genau über diese Bereiche Lohndumping systematisch organisiert wird.

Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (E-Evidence)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3192, 21/3903, 21/3904

✅ Angenommen per Handzeichen

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die E-Evidence-Richtlinie und -Verordnung der EU in nationales Recht um. Strafverfolgungsbehörden können damit direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anfordern. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl die Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung schaffe ein rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept zur Terrorismusbekämpfung und grenzüberschreitenden Beweismittelsicherung.
  • Das Instrument sei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden; im Einzelfall gelte der Richtervorbehalt und weitere Unterrichtungspflichten.
  • Zusammen mit dem Eurojust-Gesetz entstehe ein europäisch vernetzter Rechtsrahmen für die Strafverfolgung.

AfDdagegen

(Keine zusammenhängende Rede zum E-Evidence-Gesetz im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)

SPDdafür

  • Strafbarkeitslücken würden geschlossen, etwa bei Vorbereitungshandlungen mit Fahrzeug oder Messer und beim Unterstützungsversuch terroristischer Vereinigungen.
  • Die Vorverlagerung der Strafbarkeit solle Terror schon im Ansatz verhindern.
  • Bei Polizei und Justiz fehle Personal; die Länder sollten den zweiten Pakt für den Rechtsstaat annehmen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Koalition habe die Kritik der Sachverständigenanhörung ignoriert und überzogene Strafbarkeiten nicht gestrichen.
  • Beim Eurojust-Gesetz habe man die Hausaufgaben ohne Anhörung erledigt; beim E-Evidence-Paket seien nötige Nachbesserungen unterblieben.
  • Gegen transnationale Repressionen helfe eine Gesamtstrategie, nicht nur eine neue Strafbarkeit nach § 87a StGB.

Die Linkedagegen

  • Private Kommunikationsdaten würden damit auch Mitgliedstaaten wie Ungarn leichter ausgehändigt, die Spionagesoftware gegen Journalisten und Opposition einsetzten.
  • Das Gesetz werde Menschen als Terroristen dastehen lassen, weil sie Müllsäcke oder Gummibänder gekauft hätten.
  • In Bayern würden nach ähnlicher Logik Klimaaktivisten überwacht wie Neonazis; die Regelungen könnten später von einem AfD-Justizministerium genutzt werden.

Quellen

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3058, 21/3897

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt das EU-Bankenpaket mit CRR- und CRD-Vorgaben um und soll zugleich Bürokratie im Bankensektor abbauen. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Anforderungen für kleinere Banken, ein einheitlicher Rahmen für Drittstaaten-Zweigstellen, Ausnahmen für Förder- und Bürgschaftsbanken sowie höhere Schwellenwerte bei der Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse. Der Finanzausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die CRR- und CRD-Vorgaben würden ohne nationales „obendrauf" sachgerecht umgesetzt; für Förder- und Bürgschaftsbanken sei eine Ausnahme erreicht worden.
  • Ein zentraler Grundsatz sei Verhältnismäßigkeit: kleinere Banken erhielten vereinfachte ESG-Risikopläne, längere Fristen und qualitative Ansätze.
  • Die höheren Schwellenwerte für die Offenlegung entlasteten nicht nur Banken, sondern auch Mittelstandskunden.

AfDdagegen

  • Das Gesetz sei keine Bürokratieentlastung, sondern blähe die EU-Regulierung weiter auf und schade deutschen Banken im Wettbewerb mit US-Banken.
  • Die Frauenquote sei überflüssig, da bereits im Deutschen Corporate Governance Kodex geregelt.
  • Beim Restrukturierungsfonds-Gesetzentwurf der Grünen fehle der Betriebsausgabenabzug nach § 4 Absatz 4 EStG.

SPDdafür

  • Das BRUBEG sei ein substanzieller Beitrag zum Bürokratieabbau im Bankensektor und Teil eines Reformpakets mit Standortfördergesetz und Fondsrisikobegrenzungsgesetz.
  • Europa könne durch Unsicherheit in den USA zum sicheren Hafen für Kapital werden; dafür brauche es mehr europäische Integration des Finanzsektors.
  • Die Änderungsanträge hätten die Regelungen insbesondere für kleine Institute verbessert.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, ähnlich wie beim Standortfördergesetz.
  • Die Integration von Umwelt- und Klimarisiken ins Risikomanagement sei wichtig; bis 2030 könnten in Europa bis zu 5 Prozent des BIP durch Dürren und Überschwemmungen in Gefahr sein.
  • Der BaFin-Präsident habe sich für eine quantitative Erhebung der Risiken ausgesprochen, damit sie gut gesteuert werden könnten.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz entfessele den Finanzmarkt weiter, statt die Lehren aus der Finanzkrise umzusetzen.
  • Ein wettbewerbsfähiger Bankensektor mache keine Rendite auf Kosten der Gesellschaft und zahle lieber Bürgerinnen und Bürgern anständige Zinsen als Aktionären Dividenden.
  • Gefordert werde stattdessen ein Ausbau öffentlicher Förderbanken für eine zukunftsfähige und solidarische Finanzpolitik.

Quellen

Streichung des Straftatbestands Politikerbeleidigung (§ 188 StGB)

Bundestag, 29. Januar 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/652, 21/3901

❌ Antrag abgelehnt: 133 Ja · 440 Nein · 0 Enthaltungen

JustizStaat & Demokratie

Worum ging es?

Die AfD beantragte die Abschaffung von § 188 StGB, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter verschärfte Strafe stellt. Die Begründung: Bürger dürften mächtige Politiker nicht aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr kritisieren können — das gefährde die Demokratie. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 195 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Der besondere Schutz von Amtsträgern und politischen Persönlichkeiten sei notwendig, damit diese ihr Amt ohne Einschüchterung ausüben könnten
  • § 188 schütze nicht Politiker als Privatpersonen, sondern die demokratische Funktion des politischen Lebens
  • Meinungsfreiheit ende dort, wo sie zur gezielten Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens werde

AfD133 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürften, gerate die Demokratie selbst in Gefahr
  • § 188 schaffe eine Zweiklassengesellschaft vor dem Gesetz — Politiker genössen mehr Schutz als normale Bürger
  • Die Streichung des Paragrafen stärke die Meinungsfreiheit und stelle die Gleichheit vor dem Gesetz wieder her

SPD0 Ja · 113 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Der besondere Schutz politischer Akteure sei eine notwendige Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie
  • Ohne § 188 würde gezielten Verleumdungskampagnen gegen Politiker Tür und Tor geöffnet — das schwäche, nicht stärke die Demokratie
  • Meinungsfreiheit bedeute das Recht auf Kritik, nicht das Recht auf Verleumdung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 73 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Der Antrag der AfD sei ein durchsichtiger Versuch, strafbare Hetze gegen Politiker zu legalisieren
  • § 188 schütze keine Privilegierten, sondern sichere die Handlungsfähigkeit demokratisch gewählter Vertreter
  • Angesichts wachsender Bedrohungen gegen Politiker sei der Schutz eher aus- als abzubauen

Die Linke0 Ja · 58 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Der § 188 schütze vor gezielten Desinformationskampagnen und Verleumdungen, die das politische Leben vergifteten
  • Gleichzeitig: Der Paragraf dürfe nicht dazu genutzt werden, legitime politische Kritik zu kriminalisieren — seine Anwendung müsse eng begrenzt bleiben
  • Der AfD-Antrag gehe jedoch in die falsche Richtung — Abschaffung sei keine Lösung

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz gegen den Islamischen Staat

Bundestag, 29. Januar 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3206, 21/3627

✅ 389 Ja · 187 Nein · 1 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag verlängerte das Mandat für bis zu 500 Bundeswehrsoldaten im Irak um ein weiteres Jahr. Die Soldaten bilden irakische Streit- und Sicherheitskräfte aus und übernehmen Aufgaben wie Lufttransport, Aufklärung und Lagebilderstellung im Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI). Der IS ist territorial weitgehend besiegt, dehnt seine Aktivitäten aber wieder auf urbane Gebiete aus. Die einsatzbedingten Zusatzkosten: ca. 109 Millionen Euro.

CDU/CSU198 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die internationale Präsenz im Irak bleibe unverzichtbar, da der IS trotz territorialer Niederlage weiter aktiv sei und sich dezentraler aufstelle
  • Der Irak bitte Deutschland und die Nato ausdrücklich um Fortsetzung des Einsatzes — das sei die völkerrechtliche Grundlage
  • Eine Beendigung des Mandats wäre ein falsches Signal und gefährde die Stabilität der Region

AfD0 Ja · 131 Nein · 1 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Der IS-Einsatz sei in seiner jetzigen Form nicht zielführend — ein Ende sei nicht absehbar und die Kosten liefen weiter
  • Deutschland solle sich auf die Verteidigung des eigenen Territoriums und Europas konzentrieren, statt in weiteren Auslandseinsätzen gebunden zu bleiben
  • Die Bundesregierung lege keinen klaren Ausstiegsplan vor — das sei politisch verantwortungslos

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Territorial sei der IS weitgehend besiegt, aber das Wiedererstarken müsse verhindert werden — dafür bleibe der Ausbildungseinsatz notwendig
  • Die Bundeswehr helfe dabei, dass der Irak langfristig selbst für seine Sicherheit sorgen könne — das sei der richtige Ansatz
  • Der Einsatz habe eine klare Rechtsgrundlage durch UN-Sicherheitsratsresolutionen und die Zustimmung der irakischen Regierung

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Der IS bleibe eine reale Bedrohung — ein Abzug jetzt wäre verfrüht und gefährde den Wiederaufbau stabiler staatlicher Strukturen im Irak
  • Die internationale Gemeinschaft trage Verantwortung für die Stabilität einer Region, die durch frühere Interventionen destabilisiert worden sei
  • Der Ausbildungseinsatz sei dem direkten Kampfeinsatz vorzuziehen — er stärke lokale Kapazitäten nachhaltig

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Bundeswehreinsätze im Ausland lösten keine politischen Probleme, sondern verlängerten Konflikte
  • Deutschland solle seine Ressourcen in diplomatische Lösungen und humanitäre Hilfe investieren, statt Militär zu entsenden
  • Die Verlängerung des Mandats ohne klare Exitstrategie sei abzulehnen

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

(Fraktionslose bilden keine gemeinsame Fraktion; hier stehen ihre Einzelstimmen.)


Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2510, 21/3906

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 in nationales Recht um und schafft ein KRITIS-Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur vor Sabotage und physischen Angriffen. Vorgesehen sind verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards, ein dynamisches Meldeverfahren und eine gemeinsame Meldestelle bei BBK und BSI. Der Innenausschuss empfahl die Annahme in der Ausschussfassung sowie eine begleitende Entschließung.

CDU/CSUdafür

  • Mit dem KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Umsetzungsgesetz entstehe erstmals ein bundesweit einheitliches Schutzkonzept.
  • Ein Rahmengesetz werde vorbereitet, das den bisherigen Informationsvorrang beende — Transparenz nur dort, wo sie Sicherheit nicht gefährde.
  • Der Brandanschlag vom 3. Januar 2026 auf das Berliner Stromnetz zeige, wie real die Bedrohung sei.

AfDdafür

  • Eine weitere gesetzgeberische Untätigkeit hätte schlimmere Folgen als die Verschiebung dieses unvollkommenen Gesetzes.
  • Eine erste Evaluation sei schon in zwei statt in fünf Jahren vorgesehen; deshalb werde zugestimmt.
  • Die Trennung der Zuständigkeit zwischen BSI für digitale und BBK für physische Angriffe sei bürokratisches Melde-Pingpong; Finanzierung, etwa für Krankenhäuser, sei offen.

SPDdafür

  • Die gemeinsame Meldestelle schaffe ein Gesamtlagebild und ermögliche Warnungen vor Mustern und Wiederholungsangriffen.
  • Der Koalitionsausschuss werde schnell Transparenzpflichten für KRITIS-Betreiber reduzieren; künftig gelte „Resilienz vor Transparenz".
  • Die AfD versuche in Bund, Ländern und Kommunen, Details kritischer Infrastruktur transparent zu machen, ohne erkennbares parlamentarisches Ziel.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; nur Zwischenrufe.)

Die Linkedagegen

(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)


Quellen

EU-Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden — Gesetz angenommen

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2996, 21/3488, 21/3634

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt eine EU-Richtlinie um, die den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten regelt. Er richtet das Bundeskriminalamt als zentrale Kontaktstelle ein, ermöglicht Direktverkehr zwischen nationalen Behörden und ihren ausländischen Partnern sowie sogenannte Spontanübermittlungen. Ziel ist eine schnellere und verlässlichere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz schafft klare Wege für Polizei, Zoll- und Finanzbehörden und erleichtert Ermittlungen sowie Strafverfolgung erheblich.
  • Eine RAF-Terroristin darf nicht von Journalisten gefunden werden müssen, weil Behörden die Hände gebunden sind — effektive Instrumente wie Gesichtserkennung und Informationsaustausch sind notwendig.
  • Kriminalität im 21. Jahrhundert macht nicht an Ländergrenzen halt; Polizei und Strafverfolgungsbehörden müssen eng und nach klaren Regeln mit europäischen Partnern zusammenarbeiten.

AfDdagegen

  • Das Gesetz schafft einen präventiven Dauerstrom von Verdachtsdaten ohne konkreten Tatverdacht und ohne vorherige richterliche Entscheidung, was einen Paradigmenwechsel weg vom anlassbezogenen Datenaustausch bedeutet.
  • Statt klarer Löschpflichten werden nur Prüffristen eingeführt, sodass Daten, der Verdacht und der Makel bestehen bleiben.
  • Nationale Datenschutzstandards und der Richtervorbehalt werden auf europäische Mindestvorgaben reduziert, was die Souveränität und Grundrechte der Bürger gefährdet.

SPDdafür

  • Wer diesen Gesetzentwurf ablehnt, lehnt nicht Europa ab, sondern moderne Polizeiarbeit — internationale Kriminalität lässt sich nicht national bekämpfen.
  • In grenzüberschreitenden Verfahren — etwa mit Tatverdächtigen in einem Bundesland, Konten in Litauen, Briefkastenfirmen in Zypern und Servern in den Niederlanden — brauchen Ermittler schnellen Datenzugriff, klare Zuständigkeiten und rechtssicheren Informationsaustausch.
  • Das Gesetz stärkt die Ermittlerinnen und Ermittler, die Verfahren führen, Haftbefehle beantragen und Beweise sichern — nicht irgendeine Institution in Brüssel.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Hochprofessionelle kriminelle Netzwerke handeln grenzüberschreitend mit Waffen, Menschen und Drogen und sind schneller, vernetzter und oft besser organisiert als nationale Zuständigkeiten — wer sie bekämpfen will, muss europäisch denken und handeln.
  • Die EU-Richtlinie stärkt die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden, schafft klare Verfahren und wahrt zugleich rechtsstaatliche Standards und Verhältnismäßigkeit.
  • Die AfD-Forderung, internationale Terroristen und Organisierte Kriminalität mit Kleinstaaterei zu bekämpfen, verkennt die sicherheitspolitische Realität, da sich Kriminelle nicht für Grenzen interessieren.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz ermöglicht die Weitergabe personenbezogener Daten, wenn sie für den Empfängerstaat „relevant sein könnten" — ein unkonkreter Maßstab, der nicht zu den strengen Anforderungen an polizeiliche Datenverarbeitung passt.
  • Künftig sollen Mutmaßungen allein ausreichen, um Daten weiterzugeben, die dann bis zu einem halben Jahr gespeichert und auf weitere Speicherung geprüft werden können.
  • Personenbezogene Daten auf Basis einer Mutmaßung dauerhaft abzulegen und weiterzuleiten, ist ein Angriff auf Bürgerrechte und den Datenschutz.

Quellen

Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (Außenwirtschaftsgesetz-Novelle)

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2508, 21/3205, 21/3637

✅ Angenommen per Handzeichen

AußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine EU-Richtlinie aus 2024 in nationales Recht umgesetzt, die EU-weit Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Sanktionsverstößen als Straftaten schafft. Zudem wird eine neue Treuhandform nach dem Außenwirtschaftsgesetz geschaffen, relevant etwa für die Raffinerien Schwedt, Ingolstadt und Karlsruhe. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Novelle diene der europäischen Harmonisierung der Sanktionsregeln; deutscher Mittelstand brauche verlässliche und umsetzbare Regeln.
  • Mit den neuen Treuhand-Instrumenten solle Rechtssicherheit und betriebswirtschaftliche Handlungsfähigkeit für Raffineriestandorte geschaffen werden.
  • Mitarbeiter in Banken sollten trotz Abschaffung der 48-Stunden-Schonfrist keine Sorgen vor Strafverfahren haben müssen.

AfDdagegen

  • Die Strafverschärfung ersetze keine Außenpolitik; die Sanktionen kosteten Deutschland jährlich Milliarden an Wertschöpfung.
  • Drittländer wie Türkei, Georgien oder Kasachstan profitierten von der Umgehung; Russland liefere inzwischen mehr Gas nach China als nach Europa.
  • Strafbewehrung der Jedermannspflicht und Strafen bei leichten Verstößen beim Dual-Use-Export seien unverhältnismäßig.

SPDdafür

  • Die Richtlinie werde eins zu eins umgesetzt; Sanktionen seien nur wirksam, wenn sie EU-weit einheitlich durchgesetzt würden.
  • Überwiegend nur vorsätzliche Verstöße seien strafbar; Leichtfertigkeit sei nur in eng begrenzten Fällen strafbewehrt.
  • Die neue Treuhandform sei notwendig, um PCK Schwedt und andere Raffineriestandorte und deren Beschäftigte abzusichern.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Verschärfung und Vereinheitlichung der Sanktionsregeln sei ausdrücklich zu begrüßen.
  • Die unbefristete Treuhandverwaltung sei ein harter Eingriff und sei im Ausschuss kaum beraten worden.
  • Statt Treuhand wäre eine Enteignung von Rosneft der bessere Weg, um Rechtssicherheit für Beschäftigte und Standorte zu schaffen.

Die Linkeenthalten

  • Harmonisierung und Verschärfung der Durchsetzung seien zu begrüßen, auch wenn nicht jede Sanktion im Einzelnen befürwortet werde.
  • Ermittlungs- und Justizbehörden fehlten technische und personelle Kapazitäten; es fehle Fachpersonal für Wirtschaftskriminalität.
  • Das Gesetz sei ein Papiertiger; die Bundesregierung verantworte die Nichtdurchsetzung von Wirtschafts- und Sanktionsrecht in der Praxis.

Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3292, 21/3632

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf verschiebt den Stichtag für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027. Mit der Fristverlängerung soll Zeit für eine grundsätzliche Reform des Gesetzes gewonnen werden. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Kennzeichnung müsse praktikabel sein; die Möglichkeit eines Downgradings helfe gegen Lebensmittelverschwendung.
  • Eine nur für heimische Produkte geltende Kennzeichnung schaffe Wettbewerbsverzerrungen; es brauche faire Regeln.
  • Man wolle realistische Übergangsfristen und weniger Bürokratie für Tierhalter und Betriebe.

AfDenthalten

  • Das Gesetz sei ein Bürokratiemonster und treibe Bauern in den Ruin, während Billigimporte unangetastet blieben.
  • Die Verschiebung sei kein Plan, sondern ein weiterer Aufschub; das System sei nicht handhabbar.
  • Statt Fristverlängerung brauche es die Abschaffung des Gesetzes und Schutz vor unfairen Importen.

SPDdafür

  • Eine Rückabwicklung wäre ein fatales Signal und würde weniger Transparenz bedeuten.
  • Ab 1. Juli 2027 solle auch die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden, um Transparenz an allen Orten des Konsums zu schaffen.
  • Die Verschiebung sei Voraussetzung dafür, dass das Gesetz funktioniere und dauerhaft Bestand habe.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung sei das absolute Minimum; freiwillige Produktangaben reichten nicht.
  • Die Regierung mache Druck, die Kennzeichnung weiter zu verschieben, statt bei der Umsetzung voranzugehen.
  • Eine Schriftgröße von 1,2 Millimetern habe mit Lesbarkeit nichts zu tun; das Gesetz sei bürokratiearm.

Die Linkedafür

  • Wiederholte Verschiebungen signalisierten Unzuverlässigkeit und schafften Unsicherheit.
  • Wenn die Kennzeichnung nur einen Bruchteil der Lebensrealität abbilde, sei sie ein Feigenblatt.
  • Manche Haltungsbedingungen wie „Stall+Platz“ mit 1,1 Quadratmetern für ein Mastschwein gehörten verboten, nicht nur gekennzeichnet.

Quellen

Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr angenommen

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1931, 21/3635

✅ Angenommen per Handzeichen

Verteidigung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr soll Beschaffungsverfahren für die Streitkräfte vereinfachen und beschleunigen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/3635, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1931 in der Ausschussfassung anzunehmen. Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung angenommen.

CDU/CSUdafür

  • Die Bereichsausnahme der Schuldenbremse wird als Erleichterung und als Gamechanger für Investitionen in die Sicherheit bezeichnet.
  • Rechtssicherheit sei Voraussetzung, damit auch schnellere und einfachere Beschaffungsmaßnahmen verlässlich umgesetzt werden können.
  • Es bestehe großes Vertrauen in den Verteidigungsminister und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in eine gute Umsetzung in der Praxis.

AfDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPDdafür

  • Rechtssicherheit sei Grundlage, damit die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich greifen könnten.
  • Als Abgeordnete seien man den Bürgerinnen, Bürgern und Steuerzahlern verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Geld schuldig.
  • Das Gesetz sei ein guter Tag für die Beschaffung, für die Bundeswehr und für die Sicherheit Deutschlands und Europas.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Verbraucherverträge: Widerrufsbutton & Dark-Patterns-Verbot

Bundestag, 19. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/3345

✅ 306 Ja · ❌ 242 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenDigitalesJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss die Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts. Kernpunkte: verpflichtender elektronischer Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge, Verbot manipulativer „Dark Patterns" direkt im Zivilrecht, Begrenzung des „ewigen Widerrufsrechts" bei Versicherungen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage sowie Anpassungen im Behandlungsvertragsrecht nach EuGH-Urteil.

CDU/CSU191 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Man setze die EU-Richtlinie eins zu eins um — ohne Gold-Plating und mit Augenmaß für den mündigen Verbraucher
  • Der verpflichtende Widerrufsbutton schaffe klare, praktikable Widerrufsregeln; irreführende „klimaneutral"-Werbung ohne Nachweis werde untersagt
  • Das ewige Widerrufsrecht bei Versicherungen habe zu unangemessenen Ergebnissen geführt — Verbraucherschutz brauche auch Rechtssicherheit nach ein oder zwei Jahren

AfD0 Ja · 123 Nein · 0 Enthaltungen · 28 n.a.

  • Die EmpCo-Richtlinie sei ein weiteres Beispiel für die Regelungswut der EU-Bürokratie, die neue Bürokratien erfinde statt Probleme zu lösen
  • Der elektronische Widerrufsbutton sei ein bürokratischer und ineffizienter Holzweg — der Sachverständige Grünhoff habe im Ausschuss auf Fehleranfälligkeit hingewiesen
  • Murks werde nicht besser, wenn er von der EU ausgedacht sei; Aufgabe der Koalition wäre gewesen, diesen Murks zu verhindern statt umzusetzen

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Man stärke den fairen und transparenten Umgang mit Verbrauchern — erfundene Nachhaltigkeitssiegel werde es nicht mehr geben
  • Besonders wichtig sei das konsequente Vorgehen gegen Dark Patterns; man fordere die Bundesregierung zudem zu einem umfassenden Verbot auf EU-Ebene auf
  • Der Widerrufsbutton mache online geschlossene Verträge transparent, schnell und ohne Hürden widerrufbar

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Der Widerrufsbutton sei ein grüner Erfolg — aber das Paket bleibe unvollständig, etwa bei untergeschobenen Telefon- und Haustürgeschäften
  • Bei falscher Widerrufsbelehrung solle das Widerrufsrecht weiterhin unbegrenzt greifen, um unseriöse Unternehmen in die Pflicht zu nehmen
  • Eine 14-tägige Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften sei zu kurz — dreißig Tage wären angemessen, um Druck und Scham auszugleichen

Die Linke0 Ja · 42 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Der lang geforderte Widerrufsbutton komme endlich — und die Koalition habe Dark Patterns im Onlinehandel zu Recht verboten
  • Bei Rechtsverstößen fehle jedoch ein wirksamer Schadensersatzanspruch — ohne Verbandsklagen mit echtem Anspruch bleibe das Gesetz zahnlos
  • Die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts bei Versicherungen schwäche den Verbraucherschutz spürbar — das sei nicht hinnehmbar

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Erbschaftsteuer-Privilegien bei Betriebsvermögen: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung der Streichung von Erbschaftsteuer-Privilegien“

Bundestag, 19. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2691, 21/627

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

507 Ja · 47 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Wirtschaft & FinanzenSoziales

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2691), den Antrag (21/627) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion Die Linke hatte beantragt, Steuerprivilegien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für sehr große Erbschaften zu streichen. Im Kern geht es um die sogenannte Verschonungsregelung für Betriebsvermögen, die es ermöglicht, dass Erben großer Unternehmen auf Antrag hin keine oder kaum Erbschaftsteuer zahlen. Der Finanzausschuss empfahl, den Antrag abzulehnen — dem folgte das Plenum.


CDU/CSU193 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion betonte, die Verschonung von Betriebsvermögen sei grundsätzlich notwendig, da das Kapital in Maschinen und Anlagen gebunden und nicht liquidierbar sei.
  • Sie warnte, eine höhere Besteuerung gefährde Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätze, insbesondere im Mittelstand und ländlichen Raum.
  • Änderungsbedarf sehe die Fraktion bei der Bewertung von Unternehmensanteilen sowie bei seit über 15 Jahren nicht angepassten Freibeträgen.

AfD124 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 27 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion vertrat, gerecht sei allein die Besteuerung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; Vermögen, das bereits aus versteuertem Einkommen stamme, dürfe nicht erneut belastet werden.
  • Als Beleg verwies die Fraktion auf Schweden, wo die Abschaffung der Erbschaftsteuer 2005 zu längerer Lebensdauer von Familienbetrieben und stärkeren Neuinvestitionen geführt habe.
  • Den Begriff „Gerechtigkeitslücken" bezeichnete die Fraktion als politischen Kampfbegriff; steuerliche Sonderregelungen schafften Freiheit und seien ihrerseits gerecht.

SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion teilte die Einschätzung, dass bestehende Privilegien kritisch zu hinterfragen seien; sie verwies darauf, dass in über 100 Fällen Erbschaften von über 20 Milliarden Euro faktisch ohne Steuerertrag geblieben seien.
  • Den Antrag der Linken lehnte die Fraktion ab, da er die Komplexität von Betriebsvermögen nicht ausreichend berücksichtige und Betriebe gefährden könne.
  • Eine Reform solle sorgfältig, verfassungssicher und wirtschaftlich tragfähig sein; die Koalition wolle das Thema nach einem erwarteten Bundesverfassungsgerichtsurteil angehen.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion benannte konkrete Regelungen als reformbedürftig, etwa die erweiterte Grundstückskürzung aus den 1930er-Jahren sowie die Möglichkeit, bis zu 300 Wohnungen steuerfrei zu erben.
  • Sie sprach sich für Stundungsmodelle aus, die den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Besteuerung ermöglichen könnten.
  • Den eigenen Antrag lehnte die Fraktion nicht ab, stimmte jedoch gegen den Antrag der Linken, da sie eine sorgfältigere, datengestützte Reform für notwendig hielt.

Die Linke0 Ja · 46 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion verwies darauf, dass der effektive Steuersatz bei Erbschaften über 20 Millionen Euro mit rund 3 Prozent weit unter dem bei kleinen Erbschaften liege — bei großen Firmenerbschaften sei 2023 sogar ein Satz von 0,1 Prozent angefallen.
  • Sie argumentierte, die Verschonungsbedarfsprüfung ermögliche es Großerben, sich als bedürftig einzustufen; auch auf Kinder unter 14 Jahren seien in zehn Jahren 50 Milliarden Euro Betriebsvermögen steuerfrei übertragen worden.
  • OECD, IWF und der Sachverständigenrat hätten die Bundesregierung aufgefordert, diese Schlupflöcher zu schließen.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag


Quellen

Standortfördergesetz (StoFöG) — Zweite und dritte Beratung

Bundestag, 19. Dezember 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/2507, 21/3065, 21/3343

✅ Angenommen per Handzeichen/Aufstehen — CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD dafür · AfD, Die Linke dagegen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Standortfördergesetz soll private Investitionen in Deutschland fördern und den Finanzstandort stärken. Es verbessert Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups, erleichtert Investmentfonds die Beteiligung an Venture-Capital- und Infrastrukturprojekten und baut steuerrechtliche Hürden ab, die bislang das Zusammenfinden von Kapitalsammelstellen und Investitionsprojekten verhinderten. Ergänzt wird es durch den geplanten Deutschlandfonds, der öffentliches und privates Kapital bündeln soll.


CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz setzt das richtige Signal, indem es Investitionshemmnisse abbaut und Rahmenbedingungen für Wachstum schafft.
  • Start-ups und Scale-ups erhalten besseren Zugang zu Kapital — sie sind die Hidden Champions und DAX-Unternehmen von morgen.
  • Das Potenzialwachstum Deutschlands liegt laut Sachverständigenrat bei nur noch 0,3 Prozent; entschlossenes Handeln wie dieses Gesetz ist notwendig, um weiteren Rückgang zu verhindern.

AfDdagegen

  • Das Gesetz betreibe sozialistische Lenkungspolitik statt marktwirtschaftlicher Freiheit und könne nicht mit Instrumenten wie dem Inflation Reduction Act mithalten.
  • Die Fokussierung auf Erneuerbare Energien und Infrastruktur gehe am eigentlichen Investitionsbedarf vorbei; selbst Vorstände großer Energiekonzerne hielten die Ausbauziele für Fehlinvestitionen.
  • Sinnvolle Vorschläge wie die Abschaffung der Wegzugsteuer und ein Modell verrechenbarer Anfangsverluste nach kanadischem Vorbild seien nicht aufgegriffen worden.

SPDdafür

  • Das Gesetz reißt eine unsichtbare steuerrechtliche Wand ein, die Versicherungen und Pensionsfonds bislang daran hinderte, in Windkraft, Solarparks, Stromnetze und Venture-Capital-Fonds zu investieren.
  • Privates Kapital — fast 90 Prozent aller Investitionen — soll dorthin fließen, wo es den größten Nutzen stiftet: Zukunftsinfrastruktur, erneuerbare Energien und Zukunftsunternehmen.
  • Nicht zu investieren bedeute, heutige Herausforderungen zu Problemen von morgen zu machen und sie an die nächste Generation weiterzugeben.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz ist gut, weil es u. a. den Mindeststreubesitz auf 10 Prozent herabsetzt und den Wegfall der Mindestbestehensdauer des Emittenten ermöglicht — das erleichtert Börsengänge für wachsende Start-ups.
  • In China steht fünfmal so viel Venture-Capital zur Verfügung wie in Deutschland (gemessen am BIP); das Gesetz ist ein erster richtiger Schritt, reicht aber noch nicht.
  • Trotz Zustimmung wurde ein Entschließungsantrag eingereicht, der die Bundesregierung auffordert, Mängel im Investmentsteuergesetz zu beheben und die Förderung zielgerichteter auszugestalten.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz nütze vor allem der Finanzlobby und den Reichsten im Land; es enthalte steuerliche Vorteile für aggressive Finanzinvestoren und schaffe Sonderregelungen, die dem Gemeinwohl nicht dienten.
  • Private Finanzinvestoren investierten nur dort, wo kurzfristig hohe Renditen warten — das stehe im Widerspruch zum langfristigen, strategischen Investitionsbedarf der Wirtschaft.
  • Das Problem sei nicht fehlendes Geld, sondern die politische Entscheidung, wofür es eingesetzt werde; das Bundesfinanzministerium habe selbst bestätigt, dass der Bankensektor bereits über eine komfortable Eigenmittelausstattung verfüge.

Quellen

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz modernisiert: Digitale Fortbildung per App

Bundestag, 18. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1862, 21/2456, 21/3353

✅ Angenommen per Handzeichen

VerkehrBildung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Ziel ist es, die Pflichtfortbildung für Lkw- und Busfahrer (35 Stunden alle fünf Jahre) zu modernisieren: Künftig sollen die Stunden auch digital per App — synchron oder asynchron — absolviert werden können. Außerdem werden Regelungen zur Erfassung und Verarbeitung der entsprechenden Daten eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Pflichtfortbildung für Berufskraftfahrer störe bisher die Betriebsabläufe und belaste Disponenten, weil die Fahrer körperlich anwesend sein müssen, ohne dass es eine Abschlussprüfung gibt.
  • Digitale Fortbildung per App sei ein erster, notwendiger Schritt zu einer modernen und flexiblen Fahrerausbildung, der Speditionen und Fahrern gleichermaßen nutze.
  • Als nächste Schritte seien weitere Reformen geplant, darunter günstigere Grundausbildungskosten, mehr Lkw-Parkplätze und bessere Sanitäranlagen an Autobahnrastplätzen.

AfDenthalten

  • Das Gesetz führe E-Learning ein, obwohl Präsenzunterricht dem Fernunterricht aus Erfahrung überlegen sei; der versprochene Bürokratieabbau werde nicht eingelöst, stattdessen steige der Verwaltungsaufwand für Unternehmen.
  • Die Koalition habe das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz der Ampelregierung inhaltlich kopiert, obwohl CDU/CSU dieses in der Opposition noch scharf kritisiert hatte — ein „Argumentetausch" ohne echten Politikwechsel.
  • Die Lösung des Fachkräftemangels durch Anwerbung ausländischer Fahrer gehe am eigentlichen Problem vorbei; stattdessen sollten Arbeitslose qualifiziert werden.

SPDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes

Bundestag, 18. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2475, 21/3352

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Aufstehen (Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenGesundheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz und das Tiergesundheitsrechtliche Bußgeldgesetz. Kernpunkt ist die rückwirkende Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes für Geflügel im Seuchenfall von 50 auf 110 Euro, rückwirkend zum 1. Oktober 2025. Daneben werden EU-rechtliche Vorgaben zu Tierarzneimitteln, Diagnostika und Impfstoffen umgesetzt sowie Bürokratie abgebaut.

CDU/CSUdafür

  • Die Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes auf 110 Euro ist für betroffene Geflügelhalterinnen und -halter im Seuchenfall existenziell, da 50 Euro die tatsächlichen Tierwerte nicht abdecken und private Versicherungsmöglichkeiten fehlen.
  • Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Oktober angesetzt, um das aktuelle Seuchengeschehen abzusichern.
  • Mit dem Gesetz werden EU-Recht eins zu eins umgesetzt und Bürokratie abgebaut; der Koalitionsvertrag wird weiter umgesetzt.

AfDdagegen

  • Die drei gleichzeitig behandelten Gesetzentwürfe seien inhaltlich zu verschieden für eine gemeinsame 20-Minuten-Debatte und würden damit nicht die nötige individuelle Aufmerksamkeit erhalten.
  • Die Gesetzentwürfe stellten reine Symbolpolitik dar, täuschten Handlungsfähigkeit vor und packten die wahren Herausforderungen für Landwirtinnen und Landwirte nicht an.
  • Die Vorhaben setzten Überregulierung aus Brüssel um, schufen neue Bürokratie und zusätzliche Belastungen für deutsche Bauernfamilien.

SPDdafür

  • Tiergesundheit ist die Grundlage für Tierwohl und menschliche Gesundheit; EU-weit einheitliche und stringente Regeln für Tierarzneimittel, Diagnostika und den Umgang mit Tierseuchen seien das Ziel.
  • Die rückwirkende Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes auf 110 Euro sichere das wirtschaftliche Überleben betroffener Betriebe.
  • Alle Gesetzgebungsvorhaben stünden unter der Prämisse des Bürokratieabbaus; auf EU-Vorgaben werde nichts aufgesattelt.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Tiere seien fühlende Lebewesen mit dem Recht auf artgerechte Verhaltensweisen; diesen Schutzanspruch müsse Gesetzgebung konsequent berücksichtigen.
  • Die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nehme Landwirtinnen und Landwirten, die mehr für Tierwohl leisteten, die Chance, diesen Mehrwert sichtbar zu machen und dafür entlohnt zu werden.
  • Bürgerinnen und Bürger wollten Klarheit und Transparenz über Haltungsbedingungen; der Aufschub widerspreche diesem gesellschaftlichen Anspruch.

Die Linkeenthalten

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes

Bundestag, 18. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2373, 21/3121

✅ Angenommen per Handzeichen (und Schlussabstimmung per Aufstehen)

Innere SicherheitAußenpolitik

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung passt das deutsche Europol-Gesetz an die 2022 in Kraft getretene EU-Europol-Verordnung an. Er erweitert den Kreis der Behörden, die Daten an Europol übermitteln oder auf Europol-Daten zugreifen dürfen – darunter Landespolizeien, Bundespolizei, Zoll sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung. Erstmals wird auch der volle Zugriff auf Informationen für gemeinsame operative Analysen ermöglicht.

CDU/CSUdafür

  • Terrorismus, Menschenhandel, Cyberkriminalität und organisierte Kriminalität machten Europol zum Herzstück der europäischen Sicherheitsarchitektur.
  • Das Gesetz passe die innerstaatlichen Zuständigkeiten der Behörden an die EU-Verordnung an und ermögliche eine wirksamere Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
  • Die Koalition strebe eine echte europäische Sicherheitsunion an und wolle Ermittlungsbehörden mit notwendigen Befugnissen ausstatten.

AfDdagegen

  • Das Gesetz öffne Europol massiven Zugriff auf polizeiliche Informationen zahlreicher Behörden, die direkt, umfassend und dauerhaft Daten liefern sollen.
  • Auch Personen ohne Tatverdacht könnten in internationale Datenanalysen geraten – ohne ihr Wissen, ohne klaren Verdacht und ohne wirksame Rechtsmittel.
  • Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für Polizeidienststellen sei von der Bundesregierung selbst nicht absehbar und belaste die Polizeiarbeit vor Ort.

SPDdafür

  • Organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberangriffe und Geldwäsche operierten längst grenzüberschreitend; Deutschland könne diese Bedrohung nicht alleine bewältigen.
  • Europol sei keine EU-Zentralpolizei, sondern eine hochprofessionelle Analyse-, Koordinierungs- und Unterstützungseinheit der nationalen Polizeien.
  • Wer Europol schwäche, schwäche die nationalen Polizeien und liefere Kriminellen einen Standortvorteil.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Europol sei eine wichtige Institution zur Zusammenführung von Informationen, Mustererkennung und Ermittlungskoordination – auch gegen Terrorismus und Organisierte Kriminalität.
  • Mehr Daten dürften jedoch nicht automatisch weniger Kontrolle bedeuten; bei Speicherfristen, KI-Einsatz und parlamentarischer Kontrolle bestehe bei Europol erheblicher Handlungsbedarf.
  • Die Tragweite der neuen Befugnisse sei kaum zu überblicken; das Umsetzungsgesetz beseitige die bestehenden rechtsstaatlichen Defizite nicht.

Die Linkedagegen

  • Europol habe in der Vergangenheit rechtswidrig massenhaft Daten gesammelt; diese Praxis sei durch die Europol-Verordnung lediglich nachträglich legalisiert worden.
  • Das Gesetz speise Europols bereits riesigen Datenbestand durch immer mehr Behörden weiter, während der Abfluss von Daten zunehmend ohne Kontrolle erfolge.
  • Auch personenbezogene Daten von Menschen ohne Tatverdacht – etwa Zeugen oder Opfer – würden bei Europol gespeichert; Datenschutz sei dort zweitrangig.

Quellen

Wahlprüfung: BSW-Einsprüche zur Bundestagswahl zurückgewiesen

Amtlich: „Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl“

Bundestag, 18. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/3100

✅ 426 Ja · ❌ 129 Nein · 1 Enthaltung

Worum ging es?

Das BSW hatte nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 Einsprüche eingelegt. Die Partei erzielte laut amtlichem Endergebnis 4,981 Prozent der Zweitstimmen und verfehlte die 5-Prozent-Hürde um 9.529 Stimmen. Die Einsprüche zielten auf eine bundesweite Neuauszählung, unter anderem mit dem Argument, BSW-Stimmen seien vereinzelt fälschlich der Partei Bündnis Deutschland zugerechnet worden. Der Wahlprüfungsausschuss empfahl, die Einsprüche zurückzuweisen.

CDU/CSU195 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion betonte, die umfangreiche Prüfung habe keinen einzigen mandatsrelevanten Wahlfehler ergeben — von rund 95.109 Wahlbezirken seien lediglich etwa 20 konkret vorgetragen worden, davon keiner bestätigt.
  • Statistische Hochrechnungen und Vermutungen seien kein ausreichender Grund für eine Neuauszählung; das Bundesverfassungsgericht verlange konkrete, substanziierte Hinweise.
  • Den Vorwurf einer Verzögerung des Verfahrens wies die Fraktion zurück: Das BSW selbst habe den Einspruch erst kurz vor Fristablauf und Schriftsätze noch Ende Oktober eingereicht.

AfD0 Ja · 129 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Die Fraktion sah die Einsprüche als nicht ausreichend aufgeklärt an und forderte eine Nachzählung, da offengeblieben sei, ob BSW-Stimmen systematisch fehlerhaft der Partei Bündnis Deutschland zugeordnet worden seien.
  • Das Bundesverfassungsgericht habe selbst festgestellt, eine effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl sei unabdingbar; die Ablehnung schiebe die Frage auf Jahre zu Karlsruhe und lasse die Legitimität der Regierungsmehrheit in der Schwebe.

SPD113 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion erklärte, alle vom BSW vorgetragenen Behauptungen zu Zählfehlern seien im Detail von den Landeswahlleitungen entkräftet worden; eine Neuauszählung ins Blaue hinein sei ohne konkrete Anhaltspunkte rechtlich nicht möglich.
  • Unbelegte Zweifel und populistische Unterstellungen zerstörten Vertrauen in die Demokratie; die Fraktion betonte, Wahlprüfung sei ein streng rechtlich geregeltes Verfahren, kein politisches Instrument.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion hob hervor, der Ausschuss habe auf Grundlage konkreter Sachverhalte und der Stellungnahmen aller Landeswahlleitungen entschieden — wie in früheren Fällen, in denen bei tatsächlich festgestellten Fehlern (Berlin 2021) auch eine Wahlwiederholung empfohlen worden sei.
  • Im Fall BSW seien die vorgetragenen Einzelfälle bei näherer Prüfung widerlegt worden; die knappe Verfehlung der 5-Prozent-Hürde für sich allein begründe keinen Anspruch auf Nachzählung.

Die Linke45 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Fraktion verwies darauf, dass alle 16 Landeswahlleitungen nach eingehender Prüfung keine Wahlfehler festgestellt hätten — darunter allein die nordrhein-westfälische Stellungnahme mit rund 1.000 Seiten.
  • Die AfD sei im Vagen geblieben und habe keine konkreten Belege für Unregelmäßigkeiten geliefert; das sei keine redliche Politik.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Russische Atomgeschäfte in Lingen stoppen (Grünen-Antrag)

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/354

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

454 Ja · 130 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Energie & KlimaInnere SicherheitAußenpolitik

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3103), den Antrag (21/354) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Grünen forderten, dem Unternehmen Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen die Produktion von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart zu untersagen, solange eine Beteiligung der Rosatom-Tochter Tvel nicht ausgeschlossen werden kann. Zudem sollten EU-Importe russischer Kernbrennstoffe verboten werden. Der Antrag wurde abgelehnt.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Genehmigungsfrage für die Produktionserweiterung in Lingen liege bei den zuständigen Behörden — parlamentarische Vorabfestlegungen seien hier nicht der richtige Weg
  • Energiesicherheit und Versorgung europäischer Reaktoren müssten in die Abwägung einbezogen werden
  • Sanktionen gegen den russischen Nuklearsektor seien Sache europäischer Koordination, nicht nationaler Einzelmaßnahmen

AfD132 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Antrag mische sich in laufende Genehmigungsverfahren ein und setze ideologische Ziele über Rechtssicherheit
  • Russland aus der nuklearen Lieferkette auszusperren ohne europäische Koordination schwäche die Versorgungssicherheit Deutschlands und seiner Nachbarn
  • Ein vollständiger Ausstieg aus nuklearer Wertschöpfung sei für Deutschland der falsche Weg

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Sicherheitsrisiken durch russische Beteiligungen in der deutschen Atomindustrie seien ernstzunehmen und müssten geprüft werden
  • Die Frage sei aber über das Genehmigungsverfahren zu klären — ein parlamentarischer Vorab-Stopp schaffe keine Rechtssicherheit
  • EU-Sanktionen gegen den russischen Nuklearsektor seien im Rahmen europäischer Koordination anzustreben

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Mitarbeiter russischer Staatskonzerne dürften keinen Zugang zu sicherheitsrelevanter nuklearer Infrastruktur in Deutschland erhalten — Spionage- und Sabotagerisiken seien real
  • Es sei nicht hinnehmbar, dass Deutschland nach dem Atomausstieg weiterhin Brennelemente für überalterte sowjetische Reaktoren produziere
  • EU-Importe russischer Kernbrennstoffe müssten schnellstmöglich verboten und der Ausstieg aus der nuklearen Wertschöpfungskette gesetzlich vollendet werden

Die Linke0 Ja · 53 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Russische Staatsbeteiligung an Anlagen in Deutschland sei sicherheitspolitisch unvertretbar — da sei dem Antrag zuzustimmen
  • Allerdings: Der Weg heraus aus fossilen und nuklearen Abhängigkeiten führe über erneuerbare Energien, nicht über neue Nukleargeschäfte mit westlichen Konzernen
  • Die Bundesregierung handele zu zögerlich bei der Entkopplung von russischer Energieinfrastruktur

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

(Fraktionslose bilden keine gemeinsame Fraktion; hier stehen ihre Einzelstimmen.)


Quellen

Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung – Pflichtanwalt in Abschiebehaft abgeschafft

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/780, 21/3079

✅ Angenommen per Handzeichen

Migration

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ermächtigt die Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung – ohne Zustimmung des Bundesrates – zu bestimmen. Damit sollen Asylverfahren für Staatsangehörige mit sehr geringen Anerkennungsquoten beschleunigt werden. Gleichzeitig schafft das Gesetz die verpflichtende Beiordnung eines Anwalts in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam ab. Ergänzend werden eine zehnjährige Einbürgerungssperre bei Täuschung im Einbürgerungsverfahren sowie eine Schließung gesetzlicher Lücken bei Schleusungen in Richtung Großbritannien eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sei überfällig, da bisherige Regelungen im Bundesrat jahrelang blockiert worden seien.
  • Wer wirklich Verfolgung fürchten müsse, könne auch weiterhin Schutz beantragen; die Einzelfallprüfung bleibe bestehen.
  • Der verpflichtende Pflichtanwalt in Abschiebehaft habe in der Praxis nicht zur Erleichterung von Rückführungen beigetragen; Justizminister der Länder hätten dessen Abschaffung empfohlen.

AfDdafür

  • Die AfD stimme zu, halte die Maßnahmen aber für zu zaghaft; grundlegendere Reformen des Asyl- und EU-Primärrechts seien nötig.
  • Die unkontrollierte Zuwanderung destabilisiere die Gesellschaft und belaste den Sozialstaat; die bisherigen Abschiebezahlen seien viel zu niedrig.
  • Die Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene für eine fundamentale Reform des Asylrechts einsetzen, nicht nur an Sekundärregeln herumdoktern.

SPDdafür

  • Humanität und Ordnung seien keine Gegensätze; ein funktionierendes Asylsystem müsse Schutz gewähren, wo er geboten sei, und schnell entscheiden, wo er es nicht sei.
  • Die Abschaffung des Pflichtanwalts folge der Empfehlung der Justizminister der Länder; anwaltliche Hilfe bleibe weiterhin möglich, wenn die Rechtslage schwierig sei.
  • Das Gesetz mache den Staat handlungsfähiger, ohne den Kern des Asylrechts anzutasten; wer Verfolgung begründen könne, erhalte nach wie vor Schutz.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung ohne Bundesratsbeteiligung verstoße gegen den Parlamentsvorbehalt und die Wesentlichkeitstheorie des Grundgesetzes und sei verfassungswidrig.
  • Die angestrebten Länder wie Marokko und Tunesien seien nicht sicher; dort würden Menschen systematisch verfolgt, auch queere Menschen und Demokratieaktivisten.
  • Die Abschaffung des Pflichtanwalts sei rechtsstaatlich unvertretbar, da bis zur Hälfte der Abschiebehaftanordnungen rechtswidrig seien und Betroffene so keinen wirksamen Schutz mehr hätten.

Die Linkedagegen

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Verordnung verschiebe Entscheidungsgewalt vom Parlament zur Regierung und schaffe ein Asylverfahren zweiter Klasse.
  • Das Streichen des Pflichtanwalts entziehe Menschen in Abschiebehaft entscheidenden Rechtsschutz, obwohl jede zweite solche Inhaftierung rechtswidrig sei.
  • Das Gesetz löse kein einziges Problem, baue keine Wohnung und stelle keine Lehrkraft ein – es erzeuge lediglich Bilder von Härte auf dem Rücken der Schutzlosen.

Quellen

Ablehnung eines Antrags zu eingefrorenem russischem Staatsvermögen

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/572, 21/3084

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

454 Ja · 77 Nein · 53 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

AußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3084), den Antrag (21/572) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, dass die Bundesregierung darauf hinwirkt, eingefrorene russische Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung zu stellen. Der Finanzausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Im Mittelpunkt der Debatte standen die völkerrechtliche Zulässigkeit einer vollständigen Übertragung sowie die Frage, ob eine europäische oder eine G7-weite Lösung vorzuziehen sei.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die CDU/CSU teilt das Ziel, Russland für den Angriffskrieg finanziell haftbar zu machen, und unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für ein Reparationsdarlehen als rechtssichere EU-Lösung.
  • Der Antrag der Grünen priorisiere falsch: Militärische Handlungsfähigkeit und Schutz kritischer Infrastruktur müssten an erster Stelle stehen, bevor über umfassenden Wiederaufbau gesprochen werde.
  • Eine sofortige G7-weite Gesamtlösung, wie im Antrag gefordert, sei politisch und rechtlich komplex und könnte die laufenden EU-Bestrebungen sogar erschweren.

AfD132 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Nach geltendem Völkerrecht seien Staatsvermögen im Ausland besonders geschützt; eine vollumfängliche Konfiskation kenne keinen Präzedenzfall und stelle einen Bruch mit den Prinzipien des internationalen Rechts dar.
  • Die wirtschaftlichen Risiken seien erheblich: Euroclear habe gewarnt, eine solche Maßnahme gefährde die Stabilität der europäischen Finanzmärkte und erhöhe die Kreditkosten für alle Mitgliedstaaten.
  • Russland könnte mit Gegensanktionen reagieren und in Russland investierte deutsche Unternehmen enteignen; zudem müsse Deutschland gute Beziehungen zu seinem dauerhaften Nachbarn Russland im Blick behalten.

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Zielrichtung des Antrags sei absolut richtig, doch die geforderte vollumfängliche Übertragung der Vermögen sei völkerrechtlich mindestens ungeklärt und damit problematisch.
  • Der EU-Kommissionsvorschlag eines Reparationsdarlehens ermögliche die Nutzung der Assets, komme aber keiner direkten Enteignung gleich und berücksichtige die Staatenimmunität.
  • Belgien trage als Sitzstaat von Euroclear ein enormes Haftungsrisiko; eine Entscheidung im Sinne des Grünen-Antrags riskiere, dass Belgien blockiere und der gesamte EU-Kompromiss scheitere.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Nach 1 381 Tagen Angriffskrieg lägen Putins Kriegsmilliarden noch immer sicher auf europäischen Konten; sie müssten für den Schutz der ukrainischen Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
  • Der Antrag stütze ausdrücklich den Kurs des Bundeskanzlers und solle ihm Rückenwind für die schwierigen Verhandlungen auf EU-Ebene geben.
  • Russisches Vermögen in Europa dürfe nicht geschützter sein als die Menschen in der Ukraine; die AfD schütze mit ihrer Haltung russische Oligarchen mehr als die eigene Heimat.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 53 Enthaltungen · 11 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

enthalten

  • Das Einfrieren des russischen Staatsvermögens sei vollkommen richtig gewesen; daneben müssten aber auch Vermögenswerte russischer Oligarchen systematisch erfasst und eingefroren werden.
  • Offen sei nach wie vor, welche Institution die Vermögenswerte wann und zu welchen Konditionen ausschütten solle; ein gemeinsames europäisches Vorgehen fehle bislang.
  • Der Antrag fordere Schritte, die juristisch ungeklärt und politisch schwer umsetzbar seien; deshalb enthalte sich die Fraktion.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

(Fraktionslose bilden keine gemeinsame Fraktion; hier stehen ihre Einzelstimmen.)


Quellen

Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/780, 21/3079

✅ 455 Ja · 130 Nein · 3 Enthaltungen

MigrationJustizStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Bundestag ermächtigte die Bundesregierung, Staaten für den europarechtlichen Flüchtlingsschutz per Rechtsverordnung als „sichere Herkunftsstaaten" einzustufen — ohne Zustimmungspflicht des Bundesrats. Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden beschleunigt. Zugleich wurde der gesetzliche Anspruch auf einen Rechtsbeistand bei Abschiebehaft gestrichen. Für Art. 16a GG (Asylberechtigung) bleibt das bisherige Gesetzgebungsverfahren bestehen.

CDU/CSU205 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Die zügige Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten beschleunige Asylverfahren und signalisiere, dass Anträge aus diesen Ländern regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg hätten
  • Deutschland werde dadurch als Zielland für asylfremde Antragsteller weniger attraktiv — das habe in der Vergangenheit zu deutlichen Rückgängen geführt
  • Der individuelle Anspruch auf Einzelfallprüfung bleibe unberührt — das Gesetz sei verfassungskonform

AfD133 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, reiche aber bei weitem nicht aus
  • Echte Migrationsbegrenzung erfordere konsequente Zurückweisungen an der Grenze und nicht nur beschleunigte Verfahren
  • Solange Abschiebungen nicht konsequent vollzogen würden, ändere auch ein schnelleres Verfahren nichts am Grundproblem

SPD117 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Beschleunigte Verfahren für Menschen aus sicheren Ländern seien ordnungspolitisch sinnvoll und entlasteten das Asylsystem
  • Der Individualanspruch auf Prüfung des Einzelfalls bleibe gewahrt — das Gesetz sei rechtsstaatlich einwandfrei
  • Die Streichung des Pflichtrechtsbeistands bei Abschiebehaft sei eine notwendige Vereinfachung, keine Rechtsverletzung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 75 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Das Gesetz höhle den Flüchtlingsschutz systematisch aus — Rechtsverordnungen ohne Bundesratszustimmung umgingen demokratische Kontrolle
  • Die Streichung des Rechtsbeistands bei Abschiebehaft sei ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
  • Schnellere Verfahren dürften nicht auf Kosten fairer Prüfung gehen — Abschiebung von Menschen in unsichere Situationen sei rechtswidrig

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Das Gesetz diene dazu, Menschen möglichst schnell abzuschieben, statt ihren Schutzanspruch ernsthaft zu prüfen
  • Die Abschaffung des Anwaltsrechts bei Abschiebehaft sei ein Angriff auf elementare Rechtsstaatlichkeit
  • Kein Herkunftsland sei pauschal sicher — Einzelfallprüfung müsse Vorrang haben

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

(Fraktionslose bilden keine gemeinsame Fraktion; hier stehen ihre Einzelstimmen.)


Quellen

Stabilisierung des Rentenniveaus und Kindererziehungszeiten

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/1929

✅ 318 Ja · 225 Nein · 53 Enthaltungen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent gehalten. Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden angeglichen (Mütterrente III). Aktivrente und Betriebsrente sind eigenständige, gemeinsam beratene Gesetzesvorlagen.

CDU/CSU198 Ja · 7 Nein · 2 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent sichere das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Weiterbildung und Betriebsrente würden als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gestärkt — das Aktivrentengesetz setze Anreize für länger Arbeitende
  • Die Kanzlermehrheit zeige, dass die Koalition trotz interner Diskussionen handlungsfähig sei

AfD0 Ja · 141 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Das Rentensystem sei nicht mehr finanzierbar, wenn es nicht grundlegend reformiert werde — die Haltelinie löse das Strukturproblem nicht
  • Das Gesetz öffne einen „Weg in sozialistische Armut" — die SPD wolle keine Reformen und könne keine Reformen
  • Die CDU/CSU nehme in Kauf, das Gesetz ohne sichere Kanzlermehrheit zu beschließen — das sei politisch unverantwortlich

SPD120 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.

  • Das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren sei ein sozialstaatliches Versprechen, das erneuert werde — über alle Altersgruppen hinweg unterstützten das 70 Prozent der Bevölkerung
  • Es sei wichtig, dass Menschen im Alter ihren Lebensstandard halten könnten — dafür brauche es eine verlässliche gesetzliche Rente
  • Verbesserungen bei der Betriebsrente seien die wichtigste Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Das Rentenpaket greife strukturell zu kurz — ohne Kapitaldeckung und breitere Beitragsbasis sei die Finanzierung langfristig nicht gesichert
  • Das Aktivrentengesetz setze zwar Anreize, löse aber nicht die demografische Herausforderung
  • Die Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sei richtig, komme aber zu spät und zu begrenzt

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 50 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Sanktionen im Sozialstaat seien der falsche Weg — Menschen bräuchten Vertrauen, nicht Druck
  • Das Rentenniveau müsse dauerhaft auf 53 Prozent angehoben werden, nicht nur auf 48 Prozent stabilisiert
  • Große Einkommen und Vermögen müssten stärker zur Rentenfinanzierung herangezogen werden — das Paket finanziere sich auf Kosten zukünftiger Generationen

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.

(Fraktionslose bilden keine gemeinsame Fraktion; hier stehen ihre Einzelstimmen.)


Hinweis zu den Zahlenquellen

Die amtliche Einzelstimmen-Datei ergibt 318 Ja, 225 Nein und 53 Enthaltungen. Im gedruckten endgültigen Ergebnis stehen dagegen 318 Ja, 224 Nein und 53 Enthaltungen. Die hier gezeigten Gesamt- und Fraktionszahlen folgen der verlinkten Einzelstimmen-Datei; die Abweichung zwischen den amtlichen Quellen ist nicht aufgelöst.

Quellen

Rentenpaket: Stabilisierung des Rentenniveaus und Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/1929, 21/3112, 21/3113

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung)

Soziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu halten und die Kindererziehungszeiten anzugleichen (Mütterrente III). Aktivrenten- und Betriebsrentengesetz sind eigenständige Vorlagen, die in derselben Aussprache beraten wurden. Dieser Beitrag dokumentiert die zweite Beratung per Handzeichen; die namentliche Schlussabstimmung folgte gesondert.

CDU/CSUdafür

  • Das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten schützt alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, und schafft Verlässlichkeit für künftige Generationen.
  • Die Aktivrente ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter, freiwillig weiterzuarbeiten und dabei einen steuerlichen Anreiz zu nutzen – ein Paradigmenwechsel hin zu positivem Arbeitsanreiz.
  • Die einzusetzende Rentenkommission soll bereits im zweiten Quartal 2026 Ergebnisse für die notwendigen Reformen nach 2031 vorlegen.

AfDdagegen

  • Die Fraktion kritisiere erhebliche zusätzliche Kosten des Rentenpakets und halte die Finanzierung für nicht tragfähig.
  • Das Rentensystem brauche grundlegende Strukturreformen, keine weitere Kommission, die Probleme auf die lange Bank schiebe – die Methode, Expertengremien einzusetzen und deren Ergebnisse zu ignorieren, habe sich seit Jahrzehnten bewährt und die Rentenkasse belastet.
  • Einer isolierten Abstimmung über die Mütterrente hätte die AfD zugestimmt; das Gesamtpaket in dieser Form sei jedoch abzulehnen.

SPDdafür

  • Die Rente sei eine Versicherungsleistung, kein Geschenk – wer ein Leben lang eingezahlt habe, dürfe im Alter nicht im Stich gelassen werden.
  • Die Stabilisierung des Rentenniveaus sei ein Wahlversprechen und ein Sozialstaatsversprechen, das laut Umfragen über alle Altersgruppen hinweg auf breite Zustimmung stoße.
  • Das Ziel dürfe nicht sein, die Rente durch weiteres Absenken zu „retten" – zusätzlich sorge die Aktivrente dafür, dass Fachkräfte freiwillig länger arbeiten können, während die Sozialbeiträge weiterlaufen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Rentenpaket stabilisiere das Rentenniveau nur für sechs Jahre bis 2031, ohne eine dauerhafte Lösung zu schaffen – die junge Generation werde damit im Stich gelassen.
  • Notwendig seien grundlegende Reformen: eine Ausweitung des Kreises der Beitragszahlenden, eine Reform des Rentenübergangs sowie eine Garantierente gegen Altersarmut.
  • Die steigende Beitragsbelastung für die junge Generation und für Unternehmen werde durch das Paket nicht adressiert; der Reformwille der Koalition ende dort, wo es ans eigene Portemonnaie gehe.

Die Linkeenthalten

  • Die Linke halte das Rentenniveau von 48 Prozent für unzureichend – erforderlich seien 53 Prozent sowie eine solidarische Mindestrente –, eine Ablehnung des Pakets würde die Lage der 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner jedoch unmittelbar verschlechtern.
  • Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots im Rahmen der Aktivrente stelle Arbeitgeberinteressen über den Schutz älterer Beschäftigter und werde daher entschieden abgelehnt.
  • Die Enthaltung sei verantwortungsvolles Handeln, um ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu verhindern, solange keine bessere Mehrheit für weitergehende Reformen erreichbar sei.

Quellen

Modernisierung des Wehrdienstes

Bundestag, 5. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1853, 21/2581

✅ 323 Ja · 272 Nein · 1 Enthaltungen

Verteidigung

Worum ging es?

Der Bundestag beschloss ein neues Wehrdienst-Modell: Alle 18-jährigen Männer müssen einen Fragebogen ausfüllen und sich mustern lassen, für Frauen ist es freiwillig. Der eigentliche Dienst bleibt freiwillig mit 2.600 Euro Mindestbruttolohn. Falls ein Aufwuchskorridor nicht erreicht wird, kann der Bundestag in einem eigenen Gesetz eine Bedarfswehrpflicht einführen.

CDU/CSU206 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Die neue Bedrohung durch Russland erfordere eine grundlegende Reaktion — Deutschland müsse wieder verteidigungsfähig werden
  • Freiwilligkeit allein reiche nicht mehr aus; der Fragebogen und die Musterung schafften die Grundlage für einen Aufwuchs der Streitkräfte
  • Die Möglichkeit einer Bedarfswehrpflicht sei eine notwendige Rückfallposition, über die der Bundestag zu entscheiden habe

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Regierung packe das Personalproblem der Bundeswehr nicht bei der Wurzel an, sondern versuche es erneut mit mehr Geld
  • Dies sei eine Fortsetzung der Merkel-Politik — die Bundeswehr brauche keine Soldaten wegen des Soldes, sondern aus Überzeugung
  • Gebraucht werde der Verteidiger aus innerer Überzeugung, nicht der Söldner

SPD117 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Es gehe nicht darum, junge Menschen als Kanonenfutter zu schicken, sondern darum, sich verteidigen zu können, um es nicht zu müssen
  • Mehr Attraktivität durch höheren Sold und Führerschein-Zuschüsse seien der richtige Weg, Freiwillige zu gewinnen
  • Der Bundestag behalte das Heft des Handelns — eine Bedarfswehrpflicht werde nur eingeführt, wenn der Bundestag es selbst beschließe

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 1 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion habe die Zeitenwende und die Schuldenbremsen-Ausnahme für Verteidigung mitgetragen, könne dem Gesetz aber dennoch nicht zustimmen
  • Es fehle eine Antwort auf den Bedarf beim Zivilschutz — ein Fragebogen nur für 18-jährige Männer greife zu kurz
  • Es brauche eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement und die Einbeziehung aller Generationen und Geschlechter

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Eine Rückkehr zur Wehrpflicht oder zur Bedarfswehrpflicht sei abzulehnen — deshalb habe die Fraktion beantragt, die Wehrpflicht aus Artikel 12a Grundgesetz zu streichen
  • Der Zwang zum Ausfüllen eines Fragebogens und zur Musterung sei keine Freiwilligkeit, sondern staatlicher Druck
  • Junge Menschen sollten über ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung informiert werden und es nutzen

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

(Fraktionslose bilden keine gemeinsame Fraktion; hier stehen ihre Einzelstimmen.)


Quellen

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/3076, 21/1853, 21/2581

✅ Angenommen per Handzeichen

Verteidigung

Worum ging es?

Der Bundestag hat in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Wehrdienstes abgestimmt. Der Verteidigungsausschuss empfahl unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/3076, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1853 und 21/2581 in der Ausschussfassung anzunehmen. Im Anschluss folgte eine namentliche Abstimmung zur dritten Beratung und Schlussabstimmung.

Koalitionsfraktionendafür

(Keine Wortmeldungen aus dem vorliegenden Ausschnitt)

Übrige Fraktionendagegen

(Keine Wortmeldungen aus dem vorliegenden Ausschnitt)


Quellen

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

Bundestag, 4. Dezember 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/2509, 21/2964, 21/3111

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zur Bankenregulierung in deutsches Recht um. Es betrifft Bankengruppen mit sogenannten Daisy-Chain-Strukturen, also Konzerne mit mehrstufigen Beteiligungsketten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Verlustpuffer sollen künftig klar und sachgerecht auf die einzelnen Konzernteile verteilt werden, um Doppelzählungen und unverhältnismäßige Belastungen einzelner Tochtergesellschaften zu vermeiden. Ziel ist es, im Krisenfall eine geordnete Bankenabwicklung zu ermöglichen, ohne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist notwendig, um ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, da die Frist zur Umsetzung bereits am 13. November 2024 abgelaufen war.
  • Das Gesetz fügt neue Regelungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ein und schafft Rechtssicherheit, ohne Banken zusätzlich zu belasten.
  • Finanzkrisen machen nicht an Grenzen halt; gemeinsame EU-Regularien und der Binnenmarkt schützen Deutschland, das besonders stark von offenen Märkten profitiert.

AfDdagegen

  • Die Richtlinienumsetzung stelle lediglich eine Vorschriftenänderung dar, die Teil einer überzogenen EU-Bankenregulierung sei, die Geschäftstätigkeit durch Bürokratie ohne greifbaren Nutzen ausbremse.
  • Der europäische Abwicklungsmechanismus sei ein rein theoretisches Konstrukt, das sich in Deutschland bisher nie bewährt habe; im Ernstfall hafte letztlich doch der Steuerzahler, wie das Beispiel der HSH Nordbank zeige.
  • Statt zentralisierter EU-Bankenaufsicht brauche es lokal starke, national beaufsichtigte Banken mit den drei deutschen Säulen sowie einen Rückbau übermäßiger Regulierung zugunsten unternehmerischer Freiheit.

SPDdafür

  • Das Gesetz stellt sicher, dass auch Banken mit komplexen Konzernstrukturen ausreichende Eigenpuffer vorhalten müssen, sodass Verluste durch Eigentümer und Gläubiger getragen werden, nicht durch die Allgemeinheit.
  • Die EU-Richtlinie wird eins zu eins ohne Gold-Plating umgesetzt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, um kleinere und mittlere Institute nicht unnötig zu belasten.
  • Das Gesetz stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darin, dass die Lehren aus der Finanzkrise 2008 gezogen wurden und Verluste nicht erneut sozialisiert werden.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Regelung verhindert, dass Eigenmittel innerhalb von Konzernstrukturen doppelt gezählt oder einzelne Tochterunternehmen übermäßig belastet werden, was sachgerecht und verhältnismäßig sei.
  • Kleinere Institute bleiben weiterhin von den verschärften Anforderungen ausgenommen, was als angemessen bewertet wird.
  • Die wichtigste Lehre aus der Finanzkrise bleibe: Nie wieder Steuergeld für Bankenrettungen; das Gesetz stärke den Abwicklungsrahmen und nehme Eigentümer und Gläubiger stärker in die Haftung.

Quellen

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/2672, 21/2966, 21/3109, 21/3110

✅ Angenommen per Aufstehen

VerkehrEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verlängert die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sollen längstens bis Ende 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit bleiben. Die Steuerbefreiung greift automatisch bei der Zulassung, ohne Antrag oder Formular. Die erwarteten Steuermindereinnahmen belaufen sich auf rund 1 Milliarde Euro.

CDU/CSUdafür

  • Die Verlängerung schafft Verlässlichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die Industrie und den Mittelstand und setzt einen Anreiz für den Markthochlauf der Elektromobilität.
  • Die Steuermindereinnahmen von rund 1 Milliarde Euro seien als gezielte Investition in industrielle Wettbewerbsfähigkeit und hochwertige Arbeitsplätze zu verantworten.
  • CDU/CSU stehe für Technologieoffenheit: Neben Elektromobilität sollen auch Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe und Hybridtechnologien künftig eine Rolle spielen.

AfDdagegen

  • Seit über 14 Jahren seien CO2-Einsparungen durch E-Autos nicht nachvollziehbar belegt worden; statt Nachweise zu erbringen, werde die Steuerbefreiung für weitere fünf Jahre verlängert.
  • Die Gesamtbilanz von Elektroautos müsse Rohstoffabbau, Batterieherstellung, Recycling sowie die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung einbeziehen – dies bleibe unberücksichtigt.
  • Die AfD fordert Steuergerechtigkeit durch einheitliche Besteuerung aller Antriebsarten nach Gewicht und Leistung statt einer selektiven Begünstigung.

SPDdafür

  • Die Verlängerung gebe Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, die nötige Planungssicherheit beim Umstieg auf ein E-Auto.
  • E-Autos machten Deutschland unabhängiger, da weniger fossile Energien importiert werden müssten.
  • Die Steuerbefreiung wirke direkt, ohne Antrag und ohne Bürokratie, und sei durch ihre Befristung bis 2035 haushaltspolitisch verantwortungsvoll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung entspreche einer eigenen Forderung der Fraktion und sei ein wichtiges Symbol für die Verkehrswende.
  • Die Diskussion über ein mögliches europäisches Verbrenner-Aus erzeuge Verunsicherung bei Unternehmen, die ihre Investitionsentscheidungen bereits auf die geltenden Rahmenbedingungen ausgerichtet hätten.
  • Darüber hinaus regt die Fraktion eine weitergehende Reform der Kfz-Steuer hin zu einem Bonus-Malus-System an, das CO2-Ausstoß stärker bepreist.

Die Linkeenthalten

  • Die Steuerbefreiung begünstige Halter teurer Elektrofahrzeuge stärker als Eigentümer günstigerer Modelle und sei damit sozialökologisch nicht durchdacht.
  • Die Linke fordert stattdessen einen Systemwechsel: gezielte Förderung von E-Mobilität etwa für Pflegedienst-Flotten sowie eine Extrasteuer für große, schwere Verbrenner.
  • Notwendig seien zudem Investitionen in den ÖPNV und Radverkehr sowie eine Entlastung städtischer Straßen von zu vielen und zu großen Fahrzeugen.

Quellen

Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Bundestag, 4. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1926, 21/3106, 21/3107

✅ Angenommen per Handzeichen

SozialesJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beriet den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG). Das Gesetz weitet Sicherheitsüberprüfungen auf den KRITIS-Sektor aus und ermöglicht künftig systematische Recherchen in sozialen Netzwerken und auf öffentlich zugänglichen Internetplattformen. Neu eingeführt werden erweiterte Anzeigepflichten für sicherheitsüberprüfte Personen, eine Fiktionsregelung zur Beschleunigung der Beihilfebearbeitung für Bundesbeamte sowie beamtenrechtliche Änderungen zur Fürsorgepflicht des Staates.

CDU/CSUdafür

  • Spionage und Sabotage durch fremde Mächte erfordern, dass KRITIS-Betreiber auf sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können.
  • Die Ausweitung der Netzrecherche auf alle Überprüfungsarten und die Erweiterung der Anzeigepflichten helfen, Manipulationen und Erpressbarkeit durch fremde Mächte zu erkennen.
  • Die neue Fiktionsregelung bei der Beihilfebearbeitung sorgt dafür, dass Polizistinnen, Soldaten und Bundesbeamte ihre Auslagen für medizinische Versorgung zügig erstattet bekommen.

AfDdagegen

  • Das Gesetz ermächtigt Prüfbehörden, Recherchen auf allen öffentlich zugänglichen Internetplattformen einschließlich sozialer Netzwerke durchzuführen, ohne die Drei-Sphären-Theorie des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen.
  • Menschen in sicherheitsrelevanten Bereichen können vom Staat mindestens dieselben Menschenrechtsstandards erwarten wie Tatverdächtige in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
  • Die ausgeweiteten Anzeigepflichten — einschließlich Insolvenzen, Zwangsvollstreckungen und Ermittlungsverfahren im Ausland sowie für Partner — schaffen nach Ansicht der Fraktion ein dauerhaftes Misstrauensregister.

SPDdafür

  • Verfassungsfeinde oder Akteure im Sinne Moskaus dürfen keine sicherheitssensiblen Aufgaben übernehmen; das Gesetz stellt sicher, dass dies auch in Zukunft so bleibt.
  • Die Möglichkeit, in sozialen Medien nach möglichen verfassungsfeindlichen Positionen zu suchen, entlastet die Behörden bei Überprüfungen.
  • Die Fiktionsregelung für die Beihilfebearbeitung mit einer vierjährigen Befristung und einer Widerrufsregelung sichert Fairness und Transparenz für die Betroffenen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Sicherheitsüberprüfungen sind ein wichtiges Instrument, um den Rechtsstaat und die Gesellschaft vor Verfassungsfeinden und Spionen zu verteidigen; die systematische Auswertung öffentlicher Social-Media-Profile ist ein wichtiger Baustein.
  • Besonders riskant ist die Ausweitung des Zeitraums, in dem Personen ohne Sicherheitsüberprüfung an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig sein können, auf bis zu acht Wochen.
  • Statt an dieser Stelle Abstriche zu machen, hätte die Koalition die Ressourcen stärken, Personal aufstocken und Verfahren digitalisieren sollen; die Verfahrensdigitalisierung bis Anfang 2030 ist deutlich zu spät.

Die Linkedagegen

  • Die beabsichtigten Regelungen führen dazu, dass Menschen mit internationalem Hintergrund kaum mehr eine Chance haben, eine Sicherheitsüberprüfung zu bestehen, da Kontakte von Angehörigen in Staaten auf der Staatenliste zum Problem erklärt werden.
  • Das Gesetz gibt freie Bahn für etwa 100 000 zusätzliche Internetrecherchen und lässt biometrische Bilder der sicherheitsüberprüften Person und ihrer Angehörigen in Bilderdatenbanken einfließen, was die Privatsphäre weiter schleift.
  • Die Abschaffung der Sicherheitsüberprüfung bei der Einstellung von Soldaten begleitet die Verschärfungen und wird als widersprüchlich bewertet.

Quellen

Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1846, 21/2580, 21/3073

✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung) / Aufstehen (3. Beratung)

VerteidigungInnere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung reformiert den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durch ein erstmals eigenständiges integriertes Gesetz mit erweiterten Befugnissen gegen Spionage, Sabotage, Extremismus und Cyberangriffe. Zudem werden die Kompetenzen der Feldjäger ausgeweitet, das Sicherheitsüberprüfungsverfahren für Bundeswehrangehörige modernisiert und beschleunigt sowie Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten für fremde Mächte ohne zeitliche Befristung genehmigungspflichtig gemacht.

CDU/CSUdafür

  • Für den MAD wird erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen, was Rechtssicherheit und Transparenz erhöht und von Sachverständigen gelobt wurde.
  • Die Befugnisse der Feldjäger wurden im parlamentarischen Prozess erweitert: u. a. Identitätsfeststellungen, Festhalten verdächtiger Personen, Beschlagnahme von Gegenständen wie Drohnen sowie eigenverantwortliche Sicherung militärischer Konvois.
  • Die Reform der Sicherheitsüberprüfungen beschleunigt das Verfahren und baut den bestehenden Rückstau ab, ohne das Schutzniveau zu senken.

AfDdagegen

  • Die erweiterten MAD-Befugnisse seien in einem politischen Klima bedenklich, in dem legitime Regierungs- und Machtkritik als Extremismus dargestellt werde.
  • Konkret kritisiert wird die Befugnis des MAD, nachrichtendienstliche Erkenntnisse an Vermieter, Arbeitgeber und Hausbanken weiterzugeben, was anhand eines Fallbeispiels aus Hessen als schwerwiegender Grundrechtseingriff dargestellt wird.
  • Die Nachrichtendienste bräuchten keine neuen Befugnisse, sondern Reformen; solange Fehlverhalten wie im geschilderten Fall möglich sei, werde das Gesetz abgelehnt.

SPDdafür

  • Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mache eine konsequente Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands notwendig; das Gesetz sei ein zentraler Baustein der Zeitenwende.
  • Der MAD erhält eine klare, transparente Rechtsgrundlage, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, während die richterliche Kontrolle durch zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln gestärkt wird.
  • Die Abschaffung der bisherigen Zehnjahresfrist für Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten für fremde Mächte schließt eine sicherheitsrelevante Lücke, die laut Presseberichten bereits ausgenutzt worden sei.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Anpassung des MAD-Gesetzes an neue Herausforderungen wie die Brigade in Litauen sei grundsätzlich richtig und längst überfällig gewesen.
  • Bei § 52 des MAD-Gesetzes bestehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des unzureichenden Schutzes von Grundrechten im Spannungs- und Verteidigungsfall, die trotz Anhörung nicht behoben wurden.
  • Die Aufhebung der Zehnjahresfrist für ehemalige Soldatinnen und Soldaten wird ausdrücklich begrüßt; gleichzeitig kritisiert die Fraktion das Fehlen von Reformen bei anderen Sicherheitsgesetzen als unverantwortlich.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz rüste den MAD zu einer operativen Eingriffsbehörde auf, die tief in die Privatsphäre eindringen dürfe, teils ohne ausreichende richterliche Kontrolle.
  • Zentrale Regelungen würden in parlamentarisch unkontrollierbare Dienstvorschriften ausgelagert; zudem drohten durch die Auslandsbefugnisse des MAD Doppelstrukturen mit dem BND, die Effizienz und Kontrolle schwächten.
  • Grundlegende Sicherheitsdefizite wie struktureller Rechtsextremismus in der Bundeswehr würden von der Bundesregierung nicht anerkannt, während Eingriffsrechte massiv ausgebaut werden.

Quellen

CO2-Bepreisung abschaffen (AfD-Antrag)

Bundestag, 4. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/227

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

444 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3108), den Antrag (21/227) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die AfD forderte die sofortige Abschaffung der CO2-Bepreisung auf Heizöl und Gas sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Außerdem sollten alle EU-Klimaregulierungen wie der Green Deal und der CO2-Grenzausgleich unverzüglich gestoppt werden. Der Antrag wurde abgelehnt.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Eine vollständige Abschaffung der CO2-Bepreisung sei nicht Teil des Koalitionsvertrags — das GEG solle technologieoffener, nicht gestrichen werden
  • Klimapolitik müsse wirtschaftlich tragbar bleiben, aber der Ordnungsrahmen für Energieeffizienz bleibe notwendig
  • Eine sofortige Abschaffung aller EU-Klimaregulierungen sei unrealistisch und schade deutschen Exportinteressen

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die CO2-Bepreisung sei ein verstecktes „Heizungsgesetz durch die Hintertür" — sie mache Öl- und Gasheizungen unbezahlbar
  • Nicht die Technologie solle bestimmen, wie Menschen heizten, sondern die freie Entscheidung der Bürger
  • Der EU-Green Deal und alle damit verbundenen Regulierungen seien sofort und ersatzlos zu beenden

SPD111 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die CO2-Bepreisung sei ein marktwirtschaftliches Instrument zur Lenkung von Investitionen in saubere Energien
  • Eine Abschaffung würde langfristige Planungssicherheit für Haushalte und Unternehmen zerstören
  • Klimaschutz und bezahlbares Heizen ließen sich verbinden — durch Förderung, nicht durch Abschaffung von Lenkungspreisen

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die CO2-Bepreisung sei das effektivste Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen — ihre Abschaffung sei klimapolitisch fahrlässig
  • Der Antrag zeige, dass die AfD keinen ernsthaften Plan für die Energiewende habe
  • Deutschland gefährde damit seine internationalen Klimaverpflichtungen und die Wettbewerbsfähigkeit grüner Industrien

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die CO2-Bepreisung belaste vor allem einkommensschwache Haushalte — das Problem sei aber die soziale Ausgestaltung, nicht das Instrument selbst
  • Die Lösung sei ein Energiegeld für alle, das die Mehrbelastung ausgleiche — nicht die ersatzlose Streichung
  • Der AfD-Antrag biete keine Alternative für Menschen, die sich das Heizen nicht leisten könnten

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

(keine eigene Wortmeldung)


Hinweis zu den Zahlenquellen

Die amtliche Einzelstimmen-Datei ergibt 444 Ja und 138 Nein. Im gedruckten endgültigen Ergebnis auf Seite 5567 stehen dagegen 442 Ja und 138 Nein. Die hier gezeigten Gesamt- und Fraktionszahlen folgen der verlinkten Einzelstimmen-Datei; die Abweichung zwischen den amtlichen Quellen ist nicht aufgelöst.

Quellen

Neue Steuer auf Luxusflüge und Erstklasstickets: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Antrag zur Klimapolitik“

Bundestag, 4. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/3035

❌ Antrag abgelehnt: 134 Ja · 451 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte eine stärkere steuerliche Belastung von Privatjets und Flügen in der Businessclass sowie der ersten Klasse. Ziel war es, den Luftverkehr als besonders emissionsintensiven Sektor stärker an den Klimaschutzkosten zu beteiligen. Über den Antrag wurde namentlich abgestimmt.

CDU/CSU0 Ja · 199 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion lehnte neue Steuern und Steuererhöhungen als Gift für den Wirtschaftsstandort Deutschland ab.
  • Stattdessen wolle die schwarz-rote Koalition die Luftverkehrsteuer senken, um den Luftfahrtstandort Deutschland zu stärken und Flugverbindungen zu sichern.
  • Die Fraktion betonte, starke Wirtschaft und Klimaschutz seien kein Widerspruch; ein europäischer Emissionshandel für Gebäude und Verkehr ab 2028 werde aktiv unterstützt.

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion bestritt, dass menschliches CO₂ das Klima maßgeblich beeinflusse, und bezeichnete die CO₂-Bepreisung als Verteuerung des Lebens.
  • Sie warf den Grünen Doppelmoral vor, da Fraktionsvertreter zur Weltklimakonferenz nach Brasilien geflogen seien und damit selbst erhebliche Emissionen verursacht hätten.
  • Die Fraktion sprach sich für günstige Energie aus und lehnte die Anträge nach eigener Aussage aus Überzeugung ab.

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion lehnte die Anträge nicht wegen falscher Ziele ab, sondern weil sie zentrale soziale Fragen offenließen und den Weg nicht mitdächten.
  • Sie verwies auf einen in Arbeit befindlichen Klimasozialplan sowie eine E-Mobilitätsförderung für kleine und mittlere Einkommen als eigenen Ansatz.
  • Klimaschutz gewinne nur, wenn er fair bleibe und Menschen mit geringen Einkommen nicht zusätzlich belaste.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion sah im Verursacherprinzip die Grundlage: Wer besonders viel emittiere, solle einen angemessenen Anteil zahlen.
  • Die Bundesregierung handele widersprüchlich, indem sie gleichzeitig die Luftverkehrsteuer senke und den Preis für das Deutschlandticket erhöhe.
  • Die Fraktion kritisierte, die Bundesregierung rolle fossilen Konzernen und Superreichen den roten Teppich aus, anstatt gerechte Klimapolitik zu betreiben.

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion unterstützte eine stärkere Besteuerung von Premiumtickets als eigene Forderung, wollte Privatjets darüber hinaus vollständig verbieten.
  • Sie kritisierte, weder die aktuelle noch die Vorgängerregierung hätten einen glaubwürdigen Plan vorgelegt, den innerdeutschen Flugverkehr auf einen Reduktionspfad zu bringen.
  • CO₂-Einnahmen müssten vollständig an Haushalte zurückfließen; Klimaschutz, der faktisch nur für Wohlhabende funktioniere, sei eine Sackgasse.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/1928, 21/3101

✅ Angenommen per Aufstehen (zweite und dritte Beratung)

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Geothermieprojekte werden bis 2045 in das „überragende öffentliche Interesse" gestellt, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Planungssicherheit zu schaffen. Zudem werden Verfahren im Berg- und Wasserrecht gestrafft, Speicher und Geothermieanlagen im Außenbereich baurechtlich privilegiert und Regelungen zur finanziellen Absicherung möglicher Bergschäden eingeführt. Ein begleitender Entschließungsantrag befasst sich u. a. mit dem Potenzial der Abwasserwärme.

CDU/CSUdafür

  • Geothermie ist eine grundlastfähige erneuerbare „Heimatenergiequelle", unabhängig von Tageszeit und Wetter, die Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele stärkt.
  • Das Gesetz schafft durch die Verzahnung von Wasser- und Bergrecht sowie Fristverkürzungen Planungssicherheit und beschleunigt Verfahren spürbar.
  • Die Regelung zur finanziellen Absicherung von Bergschäden – etwa durch Haftpflichtversicherung oder Bergschadensausfallkasse – sowie die bestehende Bergschadensvermutung schützen Bürgerinnen und Bürger im Schadensfall.

AfDdagegen

  • Geothermie habe in der Vergangenheit nachweislich Schäden verursacht – von Grundwasserverunreinigungen über Erdbeben bis hin zu beschädigten Häusern – und sei für das dicht besiedelte Deutschland ungeeignet.
  • Das Gesetz verzichte auf verpflichtende Mindestversicherungssummen und eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr und lasse Bürger mit den Risiken allein.
  • Statt auf verlässliche Kernenergie zu setzen, würden hier mit dem Sondervermögen Milliarden in eine riskante und teure Technologie gepumpt.

SPDdafür

  • Geothermie biete eine dauerhaft verfügbare, klimaneutrale Wärmequelle und stärke die Versorgungssicherheit; die Bergschadensvermutung erleichtere Betroffenen bereits heute die Durchsetzung ihrer Rechte.
  • Mit dem überragenden öffentlichen Interesse, Fristverkürzungen und Digitalisierung werden bewährte Beschleunigungsinstrumente konsequent auf die Geothermie angewandt.
  • Speicher und Geothermieanlagen werden baurechtlich im Außenbereich privilegiert, dabei aber mit klaren Flächengrenzen und kommunaler Einbindung umsichtig umgesetzt.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz enthalte nur kosmetische Änderungen bei der Geothermie und nutze das Vorhaben gleichzeitig, um in anderen Bereichen zurückzurudern – etwa durch eine Verschiebung der Klimaziele für Wärmenetze um fünf Jahre und die Streichung der E-Kerosinquote.
  • Der Trinkwasserschutz müsse klar und unmissverständlich im Gesetz verankert werden, ebenso eine saubere Trennung zwischen hydrothermaler Geothermie und petrothermaler Geothermie mit Fracking-ähnlichen Methoden.
  • Für leistungsfähige Wärmenetze und den Geothermieausbau fehle ausreichende Förderung, obwohl das Sondervermögen bereitstehe.

Die Linkedagegen

  • Geothermie habe ein enormes Potenzial von rund 300 Terawattstunden jährlich, doch das Gesetz enthalte keine konkreten Ausbauziele und sei damit ungenügend.
  • Statt Finanzierungen und Förderprogramme bereitzustellen, die Städten und Gemeinden die hohen Anfangsinvestitionen ermöglichen, würden lediglich Planungsverfahren bevorzugt und Beteiligungsrechte eingeschränkt.
  • Bohrungen in Trinkwasserschutzgebieten sollten nach dem Vorsorgeprinzip ausgeschlossen werden; auch der fehlende Ausschluss petrothermaler Geothermie mit Fracking-ähnlichen Methoden sei ein schweres Versäumnis.

Quellen

Steueränderungsgesetz 2025

Bundestag, 4. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 · Beschlussempfehlung: 21/3104 · Finanzbericht: 21/3105
Koalitionsfraktionen dafür · Bündnis 90/Die Grünen und AfD dagegen · Die Linke enthalten

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Das Steueränderungsgesetz 2025 enthält eine Reihe steuerlicher Änderungen. Kernpunkte sind die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent, die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie die Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen. Hinzu kommen die steuerlich gesonderte Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen, die Anerkennung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck und die Steuerbefreiung für Prämien olympischer und paralympischer Athletinnen und Athleten.


CDU/CSUdafür

  • Die Absenkung der Gastromehrwertsteuer sichere Arbeitsplätze in einer personalintensiven Branche unter hohem Kostendruck und erhalte gastronomische Angebote besonders im ländlichen Raum.
  • Die Anhebung der Entfernungspauschale entlaste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit langen Arbeitswegen; der progressive Einkommensteuertarif erkläre, warum höhere Einkommen dabei eine höhere absolute Entlastung erhielten.
  • Die Erhöhung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sowie Bürokratieabbau im Vereinsrecht seien konkrete Anerkennung für das Ehrenamt als Rückgrat der Gesellschaft.

AfDdagegen

  • Die Absenkung der Gastromehrwertsteuer werde durch den Ausschluss von Getränken unnötig kompliziert; ein einheitlicher Satz von 7 Prozent ohne Ausnahmen wäre der bessere Schritt gewesen.
  • Die Pendlerpauschale von 38 Cent je Kilometer sei laut Sachverständigen nicht kostendeckend; die AfD fordere stattdessen 50 Cent sowie die Abschaffung der CO2-Steuer als strukturelle Ursache hoher Fahrtkosten.
  • Die steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen bedeute 160 Millionen Euro Steuerausfall zugunsten von Organisationen, die sich nach AfD-Ansicht politisch gegen die Partei positionieren; die gleichzeitige Verdoppelung der steuerlich geförderten Parteispenden sei ein „schamloser Griff in die Staatskasse".

SPDdafür

  • Die Senkung der Gastromehrwertsteuer helfe kleinen und mittleren Betrieben, die unsere Stadtteile prägten, und sichere Arbeitsplätze gerade für Menschen mit schwierigem Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Die Anhebung der Entfernungspauschale sei eine spürbare Entlastung für Menschen, die täglich lange Wege zur Arbeit zurücklegten.
  • Die steuerliche Besserstellung von Gewerkschaftsbeiträgen stärke Mitbestimmung, Tarifbindung und damit die Demokratie im Land.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Mehrwertsteuerabsenkung für die Gastronomie koste Bund und Länder rund 4 Milliarden Euro jährlich, ohne dass ein positiver Wirtschaftsimpuls zu erwarten sei; der IWF habe ausdrücklich vor solchen sektorspezifischen Ermäßigungen gewarnt.
  • Die Anhebung der Entfernungspauschale begünstige vor allem Hochverdiener mit langen Pendelstrecken; eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1 500 Euro hätte deutlich mehr Menschen entlastet.
  • Die Koalition versäume es, Gewerbesteuer-Schlupflöcher zu schließen und die kommunale Finanzkrise zu adressieren, obwohl dies im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei.

Die Linkeenthalten

  • Die Kosten des Gesetzes gingen zur Hälfte zulasten von Ländern und Kommunen, denen das Wasser bereits bis zum Hals stehe, was dem im Koalitionsvertrag zugesagten Konnexitätsprinzip widerspreche.
  • Sowohl die Gastromehrwertsteuer als auch die Entfernungspauschale kämen unteren Einkommensgruppen kaum zugute, während Gutverdiener am stärksten profitierten.
  • Notwendig sei stattdessen eine Steuerpolitik, die Riesenerbschaften angemessen besteuere, die Vermögensteuer wieder einsetze und ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeldsystem einführe.

Quellen

Antrag für Visa für Afghanen mit Aufnahmezusage

Bundestag, 3. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/3031

❌ Antrag abgelehnt: 130 Ja · 441 Nein · 0 Enthaltungen

MigrationAußenpolitik

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte mit ihrem Antrag, dass die Bundesregierung Visa für alle afghanischen Staatsangehörigen erteilt, die eine Aufnahmezusage erhalten haben, und bestehende Gerichtsentscheidungen dazu umsetzt. Im Mittelpunkt standen rund 2.000 Personen, die sich zum Zeitpunkt der Debatte in Pakistan aufhielten und auf ihre Einreise nach Deutschland warteten. Parallel dazu empfahl der Innenausschuss, einen inhaltlich verwandten früheren Antrag der Grünen (Drucksache 21/1542) abzulehnen, was ebenfalls beschlossen wurde.

CDU/CSU0 Ja · 195 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Koalition halte rechtlich verbindliche Aufnahmezusagen nach § 23 Aufenthaltsgesetz ein; das Visumsverfahren diene dabei der Sicherheits- und Identitätsprüfung, die erst in diesem Stadium erfolge.
  • Das Bundesaufnahmeprogramm, das nicht Ortskräften, sondern von NGOs ausgewählten Personen zugutekam, sei zu Recht beendet worden; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe einen solchen Stopp bereits im August 2025 für zulässig erklärt.
  • Freiwillige Aufnahmen über verbindliche Zusagen hinaus werde es nicht mehr geben; wer die Bundesregierung dafür kritisiere, dass sie Personen ohne Rechtsanspruch dennoch finanzielle Unterstützung anbiete, zeige, welch Geistes Kind er sei.

AfD0 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Deutschland sei als souveräner Staat berechtigt zu entscheiden, wer ins Land komme; dieses Recht leite sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab und stehe über jeder Aufnahmezusage der Vorgängerregierung.
  • Die Kriminalstatistik weise seit 2015 über 108.000 schwere Straftaten durch afghanische Tatverdächtige aus; wer unter diesen Umständen die Aufnahme weiter vorantreibe, handle gegen die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung.
  • Das Ortskräfteverfahren sei ein „organisierter Etikettenschwindel", bei dem NGOs die Auswahl kontrollierten; zudem stehe der Vorwurf im Raum, dass im Auswärtigen Amt Visa trotz gefälschter Papiere ausgestellt worden seien.

SPD0 Ja · 110 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die rund 2.000 noch wartenden Personen in Pakistan hätten deutsche, keine pakistanischen Aufnahmezusagen erhalten; dieses Versprechen müsse eingehalten werden.
  • Es gehe nicht um Zahlen, sondern um Menschen, um Schicksale und um die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt.
  • Das Angebot der Bundesregierung, Personen Geld dafür zu zahlen, nicht auszureisen, sei zynisch und unwürdig, weil das Geld an der afghanischen Grenze ohnehin abgenommen werde.

Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Menschen mit Aufnahmezusage seien bereits sicherheitsüberprüft; dennoch würden Gerichte die Bundesregierung durch Zwangsgelder zur Einhaltung ihrer eigenen Zusagen zwingen müssen.
  • Innenminister Dobrindt habe im Innenausschuss zugesichert, Ortskräfte würden aufgenommen, und wenige Tage später 78 Ortskräften und ihren Angehörigen die Zusage entzogen.
  • Zu Weihnachten drohten 650 Schutzsuchenden die Abschiebung aus Pakistan zurück nach Afghanistan; die evangelische Kirche unterstütze mit Kollektengeldern die Betroffenen dabei, ihr Recht einzuklagen.

Die Linke53 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Alle Aufnahmezusagen seien erteilt worden, während die SPD regierte; wer Menschen aufgefordert habe, Afghanistan zu verlassen, müsse sich nun auch um sie kümmern.
  • Es sei willkürlich, zwischen den verschiedenen Aufnahmeprogrammen zu unterscheiden, da Frauenrechtsaktivistinnen, Journalisten und Richter gleichermaßen gefährdet seien, unabhängig davon, auf welcher Liste sie stünden.
  • Dass manche Betroffenen mittlerweile vor dem Bundesverfassungsgericht klagen müssten und die evangelische Kirche sie dabei mit 100.000 Euro aus Kollekten unterstütze, zeige das Versagen der Bundesregierung.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Haushaltsgesetz 2026

Bundestag, 28. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2062, 21/2063

✅ 322 Ja · ❌ 252 Nein · 0 Enthaltungen

Wirtschaft & FinanzenStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Bundestag hat in dritter Beratung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2026 abgestimmt. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses auf Drucksachen 21/2062 und 21/2063, den Entwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Zuvor waren Änderungsanträge der AfD sowie von Bündnis 90/Die Grünen in der zweiten Beratung abgelehnt worden.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 130 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Die Fraktion erklärte, der wirtschaftliche Abschwung sei „einer mit Ansage" gewesen und von der AfD seit Jahren vorhergesagt worden.
  • Sie warf den übrigen Fraktionen vor, auf Warnungen nicht reagiert zu haben, und bezeichnete entsprechende Erklärungsversuche als „Augenwischerei".
  • Sie schilderte, aus dem eigenen Umfeld die Frage erhalten zu haben, warum das Parlament die Lage nicht begreife und nichts unternehme.

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 68 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Haushalt 2026: Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung

Bundestag, 26. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2014, 21/2061

✅ 324 Ja · ❌ 274 Nein · 0 Enthaltungen

VerteidigungWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag hat über den Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung) in der Ausschussfassung abgestimmt. Der Verteidigungshaushalt 2026 umfasst rund 108 Milliarden Euro, davon 39 Milliarden Euro aus der Bereichsausnahme von der Schuldenbremse und 26 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Vorgesehen sind u. a. Mittel für Rüstungsbeschaffung, Munition, Infrastruktur, Personal sowie die Unterstützung der Ukraine in Höhe von 11,5 Milliarden Euro.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Deutschland reagiere nicht mehr nur, sondern agiere: Der Haushalt sende ein klares Signal an Bündnispartner und schaffe mit der Bereichsausnahme Planungssicherheit und Glaubwürdigkeit.
  • Investitionen in persönliche Schutzausrüstung, Munitionsbestände, Infrastruktur sowie den Cyber Innovation Hub seien notwendig, um die Bundeswehr technologisch und strukturell fit zu machen.

AfD0 Ja · 141 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Mehr als jeder zweite Euro der Verteidigungsausgaben werde durch Schulden finanziert; die entstehende Tilgungslast werde Deutschland bis 2036 nahezu handlungsunfähig machen.
  • Das Beschaffungssystem sei aus der Zeit gefallen: Trotz Rekordausgaben seien weniger Luftabwehrsysteme einsatzbereit als vor der Zeitenwende, und Projekte wie die F126 oder der Digitalfunk gerieten zu Milliardengräbern.

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

  • Mit dem Haushalt erhalte die Bundeswehr Zahlungs-, Ausstattungs- und Fähigkeitssicherheit; Deutschland erfülle seinen Bündnisbeitrag und stärke die eigene Wehrhaftigkeit gegenüber Russlands Angriffskrieg.
  • Investitionen in Munitionsbestände, gepanzerte Fahrzeuge, Cyber- und Informationsraum sowie den freiwilligen Wehrdienst seien notwendig, weil Diplomatie militärischen Rückhalt und Abschreckung brauche.
  • Die Reform der Schuldenregeln für Verteidigung sei entscheidend gewesen, damit Deutschland seiner sicherheitspolitischen Bündnisverantwortung gerecht werden und gleichzeitig in Bildung und Infrastruktur investieren könne.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 78 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Eine nationale Fähigkeitsplanung liege fünf Monate nach den Entscheidungen in Den Haag noch immer nicht vor; ohne diese Grundlage sei dem Haushalt nicht zuzustimmen.
  • Beim Digitalfunk der Landstreitkräfte — rund 11 Milliarden Euro teuer — gebe es keinerlei Entwarnung: Der Zeitplan sei völlig unklar, und das Projekt schwäche derzeit die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr.
  • Die Bereichsausnahme dürfe keine Ewigkeitsgarantie haben; mittelfristig müsse Verteidigung wieder aus dem Kernhaushalt finanziert werden, denn Verteidigungsfähigkeit setze auch eine stabile Gesellschaft und geordnete Staatsfinanzen voraus.

Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Dem „Whatever it takes"-Etat für Verteidigung stehe ein Sozialkahlschlag gegenüber: Die 83 Milliarden Euro des Kernhaushalts entsprächen zusammen den Ausgaben für Forschung, Wohnen, Bildung, Familie, Gesundheit und Wirtschaft.
  • Der Bundesrechnungshof habe festgestellt, dass aus „Whatever it takes" nicht „Geld spielt keine Rolle" werden dürfe — die Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld werde verletzt.
  • Der parlamentarische Staatssekretär habe den Bundestag bei einer Routineanfrage zur Zahl verbündeter NATO-Streitkräfte in Deutschland nachweislich belogen; antiparlamentarisches Verhalten müsse Konsequenzen haben.

Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Bundestag, 14. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1505, 21/2073, 21/2146 Nr. 1.12, 21/2778, 21/2779

✅ Angenommen per Handzeichen (2. + 3. Beratung)

JustizDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz führt die elektronische Präsenzbeurkundung im deutschen Notariat ein. Notarielle Urkunden sollen künftig direkt digital erstellt werden, indem Beteiligte ihre Unterschrift auf einem digitalen Unterschriftenpad leisten und der Notar eine qualifizierte elektronische Signatur erteilt. Der bisherige „Medienbruch" — digitale Vorbereitung, Ausdruck, analoge Unterschrift, erneutes Einscannen — soll damit entfallen. Zudem werden Regelungen zum Umgang mit ausländischen Urkunden und zur elektronischen Zustellung getroffen.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz beseitige unnötige Ineffizienz: Ausdrucken, Unterschreiben und erneutes Einscannen koste Zeit, Nerven und Ressourcen.
  • Die Bundesnotarkammer bezeichne das Gesetz als „Meilenstein in der Digitalisierung" und habe die Änderung ausdrücklich eingefordert.
  • Einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 22,9 Millionen Euro in der Verwaltung stünden jährliche Entlastungen von 5,6 Millionen Euro gegenüber.

AfDdagegen

  • Die Wahl zwischen digitaler und körperlicher Urkunde treffe nach dem Gesetzentwurf der Notar, nicht die Beteiligten — ein Wahlrecht der Bürger bestehe ausdrücklich nicht.
  • Wenn Notare das analoge Angebot nach und nach einstellten, werde der Bürger absehbar keine Wahl mehr haben, auch wenn die Papierform formal noch erlaubt sei.
  • Da der Staat die notarielle Beurkundung für viele Vorgänge zwingend vorschreibe, müsse er auch sicherstellen, dass Bürger beim Notar selbst zwischen körperlicher und elektronischer Urkunde wählen könnten.

SPDdafür

  • Das Gesetz ermögliche es, bislang papiergebundene notarielle Urkunden in die digitale Gegenwart zu überführen und Medienbrüche zu verhindern.
  • Notarielle Urkunden könnten künftig qualifiziert elektronisch signiert und direkt digital an Behörden übermittelt werden, etwa bei Vorkaufsrechtsmitteilungen bei Grundstücksgeschäften.
  • Auch der Umgang mit ausländischen Urkunden werde modernisiert: Konsularbeamte könnten die Echtheit künftig elektronisch attestieren.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz verfestige mit dem Unterschriftenpad eine technische Insellösung ohne konkretes Enddatum, anstatt an bestehende Technologien wie den digitalen Personalausweis oder die EU-Wallet anzuknüpfen.
  • In der Anhörung zum Vorgängerentwurf sei von Experten festgestellt worden, das Gesetz sei in vielen Aspekten technisch bereits veraltet, bevor es überhaupt in Kraft trete.
  • Es wäre zumindest richtig gewesen, die Übergangstechnologie zeitlich zu befristen, um eine Perspektive zur vollständigen Digitalisierung klar zu eröffnen — wie es in anderen Bereichen, etwa im Zahlungsverkehr, Standard sei.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz enthalte viel zu Software-Abläufen, aber zu wenig zu den Menschen, deren Daten betroffen seien — Fragen zu Zugriff, Speicherdauer und Haftung blieben offen.
  • Ein „angemessen sicher" reiche nicht aus, wenn es um Häuser, Erbschaften und die wichtigsten Entscheidungen im Leben gehe.
  • Nicht jeder Mensch habe guten Zugang zum digitalen Raum; eine sozial gerechte Digitalisierung dürfe niemanden ausschließen oder stärker benachteiligen.

Quellen

Geoschutzreformgesetz: Schutz geografischer Angaben reformiert

Bundestag, 14. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1510, 21/1936, 21/2146 Nr. 1.7, 21/2758

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt EU-Vorgaben zum Schutz geografischer Angaben um und erweitert diesen Schutz erstmals auch auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Bisher geschützte Produkte wie Schwarzwälder Schinken oder Spreewaldgurken bleiben weiterhin geschützt; neu hinzu kommen etwa Solinger Messer oder Meissner Porzellan. Das Gesetz führt zudem eine neue Rechtsform der Erzeugervereinigung ein und schafft durch eine Verordnungsermächtigung die Grundlage, auch Nichtmitglieder von Schutzgemeinschaften an deren Finanzierung zu beteiligen.

CDU/CSUdafür

  • Geografische Angaben stehen für Qualität, Tradition und Herkunft; das Gesetz schließt bisherige Schutzlücken und erweitert den Schutz auf handwerkliche und industrielle Produkte.
  • Die Reform stärkt die Schutzgemeinschaften im Weinbau, indem künftig auch Nichtmitglieder, die von der Arbeit der Gemeinschaften profitieren, zur Finanzierung beitragen müssen.
  • Das Gesetz erfüllt europäische Vorgaben und sichert deutschen Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt.

AfDdagegen

  • Die unterschiedliche Behandlung landwirtschaftlicher und handwerklich-industrieller Erzeugnisse führt zu zwei unnötigen Antragsbehörden und damit zu vermeidbarer Bürokratisierung.
  • Die neu eingeführte behördliche Marktüberwachung auch im digitalen Handel sei nicht notwendig, da bisherige marken- und wettbewerbsrechtliche Instrumente bereits einen wirksamen Schutz gewährleistet hätten.
  • Geografische Herkunftsangaben sollten für alle Erzeugnisse wie echte geistige Eigentumsrechte ausgestaltet und die Rechtsdurchsetzung im zivilrechtlichen und registerrechtlichen Bereich belassen werden.

SPDdafür

  • Das Gesetz modernisiert den Geoschutz durch ein Phasenmodell und erweitert ihn auf industriell-handwerkliche Produkte, was Europa im Zusammenspiel mit nationaler Gesetzgebung einzigartige Traditionen stärkt.
  • Mit der Verordnungsermächtigung wird die Finanzierung der Schutzgemeinschaften auf solide Füße gestellt, sodass auch Nichtmitglieder zur Finanzierung beitragen können.
  • Für die krisengeplagte Weinbranche sendet das Gesetz das wichtige Signal, dass der Ernst der Lage erkannt wurde und die Arbeitsfähigkeit der Schutzgemeinschaften dauerhaft gesichert werden soll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Reform ermöglicht es, geografische Angaben auch im industriellen Bereich europaweit einheitlich zu schützen, was regionale Wertschöpfung und Traditionen stärkt.
  • Es wird bedauert, dass die Anerkennung von Erzeugervereinigungen nicht ins Gesetz selbst aufgenommen wurde, sondern dem Verordnungsweg überlassen bleibt.
  • Die Marktüberwachung verbleibt bei mindestens 16 Länderbehörden ohne einheitliche Standards; eine zentrale Bundesbehörde, wie vom Bundesrat gefordert, wäre vorzugswürdig gewesen.

Die Linkedagegen

  • Die im Gesetz festgeschriebenen Kürzel „g.U." und „g.g.A." seien für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den ersten Blick verständlich und schufen Verwirrung statt Transparenz.
  • Die Kontrolle der Herkunftsangaben verbleibe ohne zentrale Koordinierung bei den Ländern, was weder gerecht noch effizient sei und Missbrauch begünstige.
  • Das Gesetz schütze im Ergebnis eher Unternehmensinteressen als Verbraucherinnen und Verbraucher.

Quellen

Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1849, 21/2466, 21/2669 Nr. 23, 21/2777

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung: CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen dafür; Die Linke dagegen)

Justiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von 5 000 auf 10 000 Euro an – erstmals seit der Festsetzung im Jahr 1993. Zugleich werden bestimmte Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen, um sowohl die Amtsgerichte in der Fläche zu stärken als auch die Spezialisierung der Landgerichte auszubauen. Darüber hinaus werden Berufungs- und Beschwerdewertgrenzen sowie weitere prozessuale Regelungen angepasst. Auf Antrag der AfD stimmte der Bundestag in zweiter Beratung getrennt per Handzeichen über Artikel 1 (Gerichtsverfassungsgesetz) und die übrigen Regelungen ab; bei den übrigen Regelungen enthielt sich die AfD.

CDU/CSUdafür

  • Der Zuständigkeitsstreitwert sei seit über 30 Jahren nicht angepasst worden und daher inflationsbedingt dringend zu erhöhen.
  • Die Stärkung der Amtsgerichte sichere eine ortsnahe, bürgernahe und barrierefreie Justiz, auch für Menschen in ländlichen Regionen mit weiten Wegen zum nächsten Landgericht.
  • Das Gesetz sei ein erster wichtiger Schritt; weitere Reformen des Zivilprozessrechts, etwa eine umfassende ZPO-Reform, seien bereits geplant.

AfDdafür

  • Die Erhöhung des Streitwerts und die Stärkung der Amtsgerichte werden grundsätzlich begrüßt, weil dadurch der ländliche Raum und rechtsuchende Bürger mit kurzen Wegen gestärkt würden.
  • Die geplante Spezialisierung werde so nicht funktionieren, wie die Anhörung gezeigt habe; die Einrichtung von Fachkammern erfordere Investitionen in Schulungen, Personal und IT-Systeme.
  • Die Ausbildung von Richtern für neue Fachkammern dauere 12 bis 18 Monate; eine realistische Umsetzungsdauer von fünf bis zehn Jahren werde im Gesetz nicht berücksichtigt.

SPDdafür

  • Der Zuständigkeitsstreitwert von 5 000 Euro sei ein Relikt aus D-Mark-Zeiten; die allgemeine Inflation seit 1993 betrage rund 70 Prozent, während der Streitwert um null Prozent angepasst worden sei.
  • Die Anhebung sowie die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Streitigkeiten an die Amtsgerichte – etwa nachbarrechtlicher Streitigkeiten mit Ortskenntnis – stärkten die Amtsgerichte.
  • Das Gesetz entspreche einem ausdrücklichen Wunsch der Länder und sei ein notwendiger erster Schritt vor der geplanten großen ZPO-Reform.

Bündnis 90/Die Grünendafür

(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)

Die Linkedagegen

  • Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10 000 Euro bedeute, dass Menschen bis zu dieser Grenze ohne zwingenden anwaltlichen Beistand gegen große Unternehmen, Versicherungen oder Anwaltskanzleien antreten müssten – ein strukturelles Machtgefälle zulasten der Schwächeren.
  • Durch die Erhöhung des Streitwerts landeten viele bau- und architektenrechtliche Verfahren künftig automatisch bei den Amtsgerichten, obwohl dort die über Jahre aufgebaute Expertise der spezialisierten Baukammern an Landgerichten fehle.
  • Ohne Anwalt seien für Betroffene – etwa von digitaler Gewalt – komplexe Verfahrensregeln kaum zu bewältigen; das Kostenrisiko schrecke ab und schwäche letztlich diejenigen, die Recht am nötigsten bräuchten.

Quellen

Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780, 21/2781

✅ Angenommen per Handzeichen (2. + 3. Lesung)

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft die Grundlage für ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, das zunächst an ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden soll. Klagen auf Zahlung bis zu 10.000 Euro sollen künftig vollständig digital – von der Einreichung über die Verhandlung bis zur Entscheidung – auf einer bundeseinheitlichen Plattform geführt werden können. Das Gesetz sieht Evaluierungszyklen nach zwei, vier und acht Jahren vor und enthält eine Absenkung der Verfahrensgebühr für das Onlineverfahren.

CDU/CSUdafür

  • Das Onlineverfahren ist ein Paradigmenwechsel im Rechtssystem und ermöglicht einen vollständig digital geführten Zivilprozess.
  • Eine Evaluierung bereits nach zwei Jahren in dieser Legislaturperiode war der Fraktion besonders wichtig, um frühzeitig zu prüfen, ob Kommunikationsplattform und Strukturierungsregeln funktionieren.
  • Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle von bis zu 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte bis 2030 könne sich Deutschland Reformverzögerungen nicht leisten.

AfDdagegen

  • Die standardisierte Eingabemaske berge die Gefahr, dass individuelle Falldetails verloren gehen und das Grundrecht auf rechtliches Gehör damit eingeschränkt werde.
  • Die Regelung zur mündlichen Verhandlung sei irreführend: Obwohl der Gesetzentwurf dem Wortlaut nach einen Verhandlungstermin bei Antrag vorsehe, ermögliche ein Verweis auf eine EU-Verordnung dem Gericht, diesen Antrag abzulehnen.
  • Beklagte, die gegen ihren Willen in einen Prozess gezogen werden, könnten sich das Verfahren nie aussuchen und würden so in ein neuartiges Verfahren mit eingeschränkten Rechten gezwungen.

SPDdafür

  • Das Gesetz ermögliche Bürgerinnen und Bürgern einen nutzerfreundlichen, barrierefreien und einfachen Zugang zur Justiz für Zahlungsklagen.
  • Als Reallabor mit Evaluierungszyklen werde genau beobachtet, ob etwa die Waffengleichheit zwischen Kläger- und Beklagtenseite gewährleistet sei.
  • Die Absenkung der Verfahrensgebühr für das Onlineverfahren setze einen Anreiz zur Nutzung des neuen Formats.

Bündnis 90/Die Grünendafür

(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente überliefert)

Die Linkedagegen

  • Der Gesetzentwurf sei zu stark technikorientiert und zu wenig sozial gedacht; Menschen ohne Internetzugang oder digitale Routine drohten vom Zugang zum Recht ausgeschlossen zu werden.
  • Freiwilligkeit des Onlineverfahrens sei nur dann echte Freiwilligkeit, wenn analoge Alternativen gleichwertig erhalten blieben – dies sei im Gesetz nicht garantiert.
  • Datenschutz, IT-Sicherheit und Verfahrensfairness in der Erprobungsphase seien ungeklärt; Reallabore dürften kein rechtsfreier Raum sein.

Quellen

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1852, 21/2461, 21/2669 Nr. 18, 21/2775

✅ Angenommen per Aufstehen

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Verlängerung der Fristen für die verbindliche Einführung der elektronischen Akte in der Justiz um ein Jahr vor. Darüber hinaus enthält er Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern, einschließlich der Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschern, sowie Änderungen des Stiftungsregisterrechts.

CDU/CSUdafür

  • Die bundesweite Geltung der E-Akte wird als wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Justiz bewertet, auch wenn die verpflichtende Einführung um ein Jahr verschoben wird.
  • Aus der Praxis stammende Rückmeldungen werden als Grundlage für die Verschiebung angeführt; künftig werden bundeseinheitliche statt föderaler Einzellösungen gefordert.
  • Erprobungs- und Experimentierklauseln werden als Instrument empfohlen, um Erfahrungen zu sammeln, bevor neue Regelungen bundesweit ausgerollt werden.

AfDdagegen

  • Die bloße Verschiebung der verbindlichen Fristen wird als unzureichend bewertet, weil eine ehrliche Analyse der Ursachen für das bisherige Scheitern ausbleibe.
  • Es wird kritisiert, dass die Reform trotz eines Beschlusses vor acht Jahren vielfach noch immer nicht umgesetzt ist, ohne dass Gründe wie fehlendes Geld, fehlender Umsetzungswille oder andere Faktoren aufgeklärt wurden.
  • Die vorgesehene Fristverlängerung werde nicht die letzte sein; auch die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat könne daran nichts ändern, weil dieser im aktuellen Kontext kaum rechtzeitig wirken könne.

SPDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedafür

  • Das Zögern über Jahre statt zielgerichteter Unterstützung wird als eigentliche Ursache der Umsetzungsprobleme benannt.
  • Gefordert werden verbindliche technische Mindeststandards, verlässliche Ausstattung und ausreichend Personal in den Gerichten sowie ein gemeinsames Investitions- und Modernisierungsprogramm von Bund und Ländern.
  • Zur Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschern in das Gerichtsdolmetschergesetz werden Nachbesserungen verlangt, insbesondere die Anerkennung translationswissenschaftlicher Abschlüsse mit nachgewiesener Praxis als Zugangsvoraussetzung.

Quellen

Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam und EU–Singapur

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1897, 21/1898

✅ Angenommen per Aufstehen (beide Gesetzentwürfe)

Wirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag hat in zweiter Beratung und Schlussabstimmung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beschlossen: das Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 21/1897) sowie das Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 21/1898). Beide Abkommen zielen auf den Schutz gegenseitiger Investitionen ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte die Annahme beider Gesetzentwürfe empfohlen (Beschlussempfehlung Drucksache 21/2757).

CDU/CSUdafür

  • Investitionsschutzabkommen dieser Art werden als Baustein einer strategischen Handelspolitik gesehen, die Sicherheit durch Handel und Sicherheit im Handel verbindet.
  • Deutschland als Handelsnation müsse strategischen und einseitigen Abhängigkeiten durch mehr Handel mit mehr unterschiedlichen Partnern begegnen.
  • Die Handelspolitik verbinde deutsche Interessen mit den Stärken und Bedürfnissen der Partnerländer und diene so einem ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Ansatz.

AfDdafür

  • Freier Austausch von Waren und Dienstleistungen sei eine der wichtigsten Grundlagen des deutschen wirtschaftlichen Erfolgs und habe seit Gründung der Bundesrepublik Millionen gutbezahlter Arbeitsplätze geschaffen.
  • Sinkende Zölle senkten Importpreise, stärkten die Exportwirtschaft und führten zu mehr Wachstum für alle Beteiligten; Geld verbleibe bei Bürgern und Betrieben statt beim Staat.
  • Freihandel stärke Souveränität: Eine exportorientierte Nation wie Deutschland bleibe nur dann unabhängig, wenn sie ihre Absatzmärkte diversifiziere.

SPDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünenenthalten (Vietnam) / dagegen (Singapur)

  • Mehr Handelsabkommen seien grundsätzlich notwendig angesichts der Weltlage, doch müssten sie der Wirtschaft wirklich nutzen.
  • Die vorliegenden Abkommen seien traditionelle, überkommene Investitionsschutzabkommen, die Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit erzeugten statt Klarheit zu schaffen.
  • Ausländische Unternehmen könnten den deutschen Staat vor nicht-öffentlichen Investitionsschutzgerichten verklagen, was zu Unklarheit darüber führe, ob Urteile solcher Gerichte oder das Grundgesetz gelte.

Die Linkedagegen (beide Abkommen)

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt) ~~~ Keine Wortmeldung im Plenum; Rede zu Protokoll gegeben.


Quellen

EnWG-Novelle: Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146, 21/2793, 21/2794

✅ Angenommen per Handzeichen (Aufstehen in der Schlussabstimmung)

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Bundestag beriet einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts. Die Novelle setzt EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz um, regelt unter anderem Energy Sharing, Smart-Meter-Ausbau, Absicherungsstrategien gegen Strompreisschwankungen sowie Übergangsregelungen für Kundenanlagen und Biomethananlagen. Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem Änderungen zu Energiespeichern, Eigenverbrauch bei Netzengpässen und der Außenbereichsprivilegierung für Speicher ergänzt.

CDU/CSUdafür

  • Energiespeicher werden dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet und im Außenbereich privilegiert, um Planungsverfahren zu erleichtern.
  • Der geschützte Eigenverbrauch bei PV-Anlagen soll auch bei Netzabriegelungen so weit wie möglich gewahrt bleiben.
  • Energy Sharing ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energien innerhalb eines Netzgebietes und stärkt regionale Wertschöpfung.

AfDdagegen

  • Das Gesetz gehe auf einen Entwurf aus der Ampel-Zeit zurück und setze die als verfehlt bewertete Energiepolitik fort.
  • Sachverständige hätten in der öffentlichen Anhörung massive Kritik geäußert, unter anderem wegen fehlenden Bürokratieabbaus und überschießender Umsetzung europäischer Vorgaben.
  • Die Pflicht zum beschleunigten Smart-Meter-Einbau stelle einen abgelehnten Eingriff ins Eigentum dar; statt Symptombekämpfung bei Strompreisschwankungen sei ein energiepolitischer Neustart mit grundlastfähiger Stromerzeugung nötig.

SPDdafür

  • Die Novelle setzt Energy Sharing um und erleichtert die Weitergabe erneuerbarer Energie an Letztverbraucher, auch für kommunale Kleinstunternehmen und Energiegenossenschaften.
  • Im parlamentarischen Verfahren wurde eine Außenbereichsprivilegierung für Speicher im Baugesetzbuch verankert sowie klargestellt, dass Abriegelungen von PV-Anlagen nur als Ultima Ratio erfolgen dürfen.
  • Übergangsfristen für Biomethananlagen und Kundenanlagen sowie Erleichterungen beim bidirektionalen Laden und bei der Wärmeplanung wurden ergänzt.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Umsetzung der EU-Vorgaben sei sinnvoll, doch die eigentlichen Herausforderungen der Energiewende würden mit der Novelle nicht angegangen.
  • Beim Smart-Meter-Roll-out, der bei nur 3 Prozent liege, reagiere die Koalition mit Abwarten statt mit konkreten Maßnahmen in dieser Novelle.
  • Die Koalition kündige zwar schnelle Vorschläge an, verschiebe Lösungen aber laut Entschließung auf das nächste Jahr, obwohl Lösungen bereits ausgearbeitet vorlägen.

Die Linkeenthalten

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Änderung des Tierarzneimittel- und des Apothekengesetzes

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1938, 21/2668

✅ 238 Ja · ❌ 120 Nein · 28 Enthaltungen

GesundheitWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt europäische Vorgaben im Tiergesundheitsrecht um. Er verschiebt das Meldedatum für den Antibiotikaeinsatz bei Hunden und Katzen auf 2029, vereinfacht Mitteilungspflichten bei der Antibiotikagabe von halbjährlich auf jährlich und lockert das Versandverbot für Tierarzneimittel, die für nicht lebensmittelliefernde Tiere bestimmt sind. Damit werden zugleich Änderungen am Tierarzneimittelgesetz und am Apothekengesetz vorgenommen.

CDU/CSU151 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 57 n.a.

  • Der Gesetzentwurf wird genutzt, um EU-Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig Bürokratie in der Landwirtschaft spürbar abzubauen.
  • Das von der Vorgängerregierung einseitig vorgezogene Meldedatum für den Antibiotikaeinsatz wird auf das Jahr 2029 verschoben, um die Brüsseler Vorgaben eins zu eins umzusetzen.
  • Das Gesetz ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen.

AfD0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 72 n.a.

  • Das Gesetz wird als Bürokratiemonster bezeichnet, das trotz gegenteiliger Versprechen zusätzliche Bürokratie schaffe.
  • Zusagen des zuständigen EU-Kommissars, keine übermäßige neue Bürokratie entstehen zu lassen, werden als nicht verlässlich eingestuft.
  • Die Fraktion spricht sich grundsätzlich für mehr Eigenverantwortung, Subsidiarität und die Bewahrung kleiner Betriebe und des Mittelstands aus und lehnt die Umsetzung der EU-Verordnung ab.

SPD86 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 34 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 41 Nein · 0 Enthaltungen · 44 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 28 Enthaltungen · 36 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1863, 21/2472, 21/2669, 21/2754, 21/2755

✅ 309 Ja · ❌ 0 Nein · 238 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 vor. Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds und soll vollständig an Haushalte, Gewerbe- und Industriekunden weitergegeben werden. Im bundesweiten Durchschnitt würden die Netzentgelte für Haushalte um rund 17 Prozent, für Gewerbekunden um rund 21 Prozent und für Industriekunden um rund 25 Prozent sinken.

CDU/CSU198 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Wirtschaft brauche niedrigere Energiekosten; mit dem Zuschuss werde eine zusätzliche Entlastung für das Jahr 2026 geschaffen.
  • Die Netzentgelte für durchschnittliche Industriekunden sänken von knapp 6,7 auf 2,8 Cent je Kilowattstunde, was Sicherheit für Arbeitsplätze und den Standort Deutschland bedeute.
  • Man habe gemeinsam mit der SPD eine Regelung gefunden, die die Balance zwischen Transparenz und bürokratischem Aufwand halte.

AfD0 Ja · 0 Nein · 121 Enthaltungen · 30 n.a.

  • Die Verwendung von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Netzentgeltentlastung sei der Grund, dass die AfD nicht dagegen stimme.
  • Das Geld im Klimafonds sei jedoch Steuergeld, das zuerst eingetrieben und dann als Entlastung ausgegeben werde; eine geringere Schröpfung sei keine echte Entlastung.
  • Die einmalige Rückzahlung könne nur ein erster Schritt sein; nötig sei ein fundamentaler Richtungswandel hin zu einem marktwirtschaftlichen Kraftwerkspark und der Abschaffung von CO2-Abgaben.

SPD111 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Strompreise seien im Vergleich mit anderen Ländern weiterhin zu hoch, und die Lage insbesondere in der Industrie sei ernst; daher sei es richtig zu handeln.
  • Neben der Abschaffung der Gasspeicherumlage und der Senkung der Stromsteuer sei die Senkung der Netzentgelte ein weiterer Schritt der Koalition zur Entlastung.
  • Das beste Mittel für eine langfristig bezahlbare Energieversorgung sei und bleibe der Ausbau der erneuerbaren Energien; alles andere wäre Illusion.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 73 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Es sei richtig und gut, dass es einen Zuschuss zu den Netzentgelten gebe, aber die Ausgestaltung sei das Problem: Ein Jahr sei für Unternehmen zu kurz, um Planungssicherheit zu schaffen.
  • Die Netzentgeltentlastung verteile sich ungleich über das Land; eine Offshore-Netzumlage würde eine gleichmäßigere Entlastung für alle ermöglichen.
  • Beim Kohleausstieg sei es bemerkenswert, dass die AfD gegen die Entschädigungen für die LEAG sei; dieses Geld gehöre den Beschäftigten in der Lausitz und diene der Arbeitssicherung.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 43 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Der Zuschuss für ein Jahr sei besser als nichts, reiche aber nicht aus; darüber hinaus gebe es nur Ankündigungen, etwa zur angekündigten Strompreissenkung für alle.
  • Eine finanziell nachhaltige Lösung bestünde darin, den Staat stärker am Eigenkapital der Netzbetreiber zu beteiligen, um Finanzierungskosten zu senken und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärker zu berücksichtigen.
  • Gebraucht werde eine langfristige und faire Lösung für die Verbraucher, für den Klimaschutz und für eine stabile Netzinfrastruktur.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Änderungsantrag zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669, 21/2753, 21/2756

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 244 Ja · 313 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Der Änderungsantrag zielte darauf ab, die Stromsteuer nicht nur für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft, sondern für alle Unternehmen und privaten Haushalte auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sah bereits Entlastungen für energieintensive Unternehmen sowie Modernisierungen im Bereich E-Mobilität und dezentrale Energieerzeugung vor.

CDU/CSU0 Ja · 199 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion betonte, das Gesetz entlaste gezielt bis zu 600 000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft um rund 2,8 Milliarden Euro jährlich.
  • Sie erklärte, verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeute, zunächst dort anzusetzen, wo Wertschöpfung entstehe, und verwies darauf, dass eine breitere Entlastung wünschenswert gewesen wäre, aber nicht finanzierbar sei.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte, die Bundesregierung ziere sich, mutig für Bürger und Wirtschaft zu handeln, und forderte eine Stromsteuersenkung für alle — bis hin zur vollständigen Abschaffung der Steuer.
  • Sie bemängelte, die bürokratische Abwicklung der Steuerentlastung koste allein 47 Millionen Euro und sei damit zu teuer.

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion hob hervor, das Gesetz schaffe Planungssicherheit und Entlastung für die Wirtschaft und sei ein starkes Signal für den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb.
  • Sie erläuterte, die Abschaffung der Anlagenverklammerung bringe mehr Rechtssicherheit für dezentrale Stromerzeugung, unter anderem beim Mieterstrommodell.
  • Als weiteren Fortschritt nannte die Fraktion die Klarstellung, dass Biomasse, Klär- und Deponiegas uneingeschränkt als erneuerbare Energien gelten, sowie die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden von Elektrofahrzeugen.

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion begrüßte die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden und beim Speichern, kritisierte aber, dass die Stromsteuersenkung nur ein Siebtel der rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland und keine einzige Familie entlaste.
  • Sie illustrierte den ihrer Ansicht nach verbleibenden Bürokratieirrsinn am Beispiel einer Bäckerei, bei der in der Backstube der reduzierte Stromsteuersatz gelte, im Café vorne jedoch nicht.
  • Die Fraktion legte einen Änderungsantrag vor, der eine Stromsteuersenkung für alle Unternehmen und Haushalte um mindestens 100 Euro vorsehe, und forderte CDU/CSU und SPD zur Zustimmung auf.

Die Linke43 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Die Fraktion warf der Koalition vor, trotz angekündigtem Bürokratieabbau mit dem Gesetz einen „Haufen neuer Bürokratie" zu schaffen, etwa durch Formularaufwand für Bäcker und Fleischer beim Thekenverkauf.
  • Sie kritisierte, das gesamte Dienstleistungsgewerbe — darunter Autowerkstätten, Frisiersalons, Hafenanlagen und Logistiker — gehe bei der Entlastung leer aus.
  • Die Fraktion kündigte an, für den Änderungsantrag der Grünen zu stimmen, da private Haushalte weiterhin rund ein Viertel mehr als vor dem Ukrainekrieg für Strom zahlten.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksache 21/2719

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenAußenpolitik

Worum ging es?

Der Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD fordert die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China. Die Kommission soll Abhängigkeiten in Wertschöpfungsketten und bei kritischen Rohstoffen identifizieren, chinesische Investitionen in kritische Infrastruktur analysieren und konkrete Handlungsoptionen erarbeiten. Grundlage ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte Prinzip des De-Risking statt De-Coupling.

CDU/CSUdafür

  • Die Kommission soll Abhängigkeiten in Lieferketten und bei kritischen Rohstoffen identifizieren und legislative sowie exekutive Handlungsvorschläge erarbeiten.
  • Deutschland dürfe nicht einseitig strategisch abhängig sein bei Rohstoffen, seltenen Erden oder Mikrochips, da dies das Land verwundbar mache.
  • Ein solches Gremium sei keine Absage an Marktwirtschaft oder Handel, sondern diene dazu, Souveränität aus eigener Stärke zu schaffen.

AfDdafür

  • China sei mittlerweile Deutschlands wichtigster Handelspartner nach Volumen; ein Rückzug wäre verheerend, doch dürfe man sich in keine Abhängigkeiten begeben.
  • Es brauche das Prinzip der Reziprozität: Kooperationen und Investitionen dürften nur erfolgen, wenn Deutschland im gleichen Maße Marktzugang erhalte.
  • Die Kommission müsse klare Instrumente erarbeiten, um deutsche Unternehmen vor Übernahmen zu schützen, die nicht im nationalen Interesse liegen; eine stärkere parlamentarische Anbindung wäre jedoch wünschenswert.

SPDdafür

  • China nutze Rohstoff- und Wertschöpfungsketten konsequent zur Wahrung eigener Interessen, wie zuletzt im Zollstreit mit den USA gezeigt.
  • Die Kommission solle China-spezifische Risiken identifizieren, Bewusstsein schaffen und von anderen Ländern lernen; dabei müsse auch die Stimme der Beschäftigten Gehör finden.
  • Das Thema dürfe mit der Gründung der Kommission nicht ad acta gelegt werden; es brauche konsequente Weiterarbeit.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Regierung reagiere auf bekannte Abhängigkeiten lediglich mit einem weiteren Arbeitskreis, statt konsequent zu handeln; das Wissen sei längst vorhanden.
  • Es brauche eine Chinapolitik aus einem Guss mit härterer Gangart gegenüber unfairem Wettbewerb, etwa bei der Öffnung staatlicher Auftragsvergabe auf Gegenseitigkeit.
  • Auch eine Kommission nehme der Regierung nicht ab, eine eigene Strategie zu entwickeln und hinter den deutschen Unternehmen zu stehen.

Die Linkeenthalten

  • Deutschland und die EU sollten auf Entspannung der Beziehungen zu China hinwirken und vielversprechende Kooperationen in Zukunftstechnologien zum gegenseitigen Nutzen vertiefen.
  • Eine Sonderkommission für ein bestimmtes Land habe es so noch nicht gegeben; ob das in der ohnehin angespannten Lage das richtige Signal sei, bezweifle die Fraktion.
  • Unfairen Handelspraktiken müsse selbstbewusst entgegnet werden, doch seien vertrauensbildende Offenlegungsmechanismen und diplomatische Entspannung der richtige Weg.

Quellen

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer „Sea Guardian"

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2069, 21/2650

✅ 387 Ja · ❌ 169 Nein · 3 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN ab. Die Operation ist seit 2016 im Mittelmeer aktiv und umfasst Seeraumüberwachung, Lagebildaustausch sowie die Bekämpfung von Waffenschmuggel und Terrorismus. Deutschland kann im Rahmen des Mandats bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten einsetzen. Die Kosten des Mandats wurden mit 0,8 Millionen Euro angegeben.

CDU/CSU201 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt könne Deutschland nicht davon profitieren, dass andere den freien Seehandel garantieren, ohne selbst einen Beitrag zu leisten.
  • Sea Guardian leiste einen Beitrag gegen Waffenschmuggel und terroristische Bedrohungen, schütze kritische Infrastruktur und sichere internationale Seewege, die auch für die Energieversorgung unabdingbar seien.
  • Da die NATO-Partner bei der Sicherung der Ost- und Nordflanke auf Deutschland bauten, erwarteten sie umgekehrt auch Unterstützung bei der Sicherung der Südflanke.

AfD0 Ja · 126 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

  • Es habe so gut wie keine messbaren Ergebnisse der Operation in den letzten Jahren gegeben, weshalb eine Verlängerung nicht zu rechtfertigen sei.
  • Sea Guardian sei im Kern nichts anderes als eine reine Kooperationsplattform, bei der Bundeswehrschiffe lediglich beim Eintritt ins Mittelmeer kurzzeitig angemeldet würden.
  • Die bisherige Praxis, im Mittelmeer aufgegriffene Migranten nach Europa zu bringen, mache die an Sea Guardian beteiligten Streitkräfte zum unfreiwilligen Unterstützer irregulärer Migration.

SPD113 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Sea Guardian trage seit 2016 dazu bei, das Mittelmeer sicherer zu machen, schütze die südliche Grenze des NATO-Bündnisgebiets und bewahre Europa vor dem Übergreifen von Instabilität und Organisierter Kriminalität.
  • Die Mission sei Ausdruck einer modernen Sicherheitsarchitektur, die auf Kooperation, Prävention und Partnerschaft setze und Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie der integrierten Sicherheit verwirkliche.
  • Die Sicherheit Deutschlands beginne nicht erst an den Grenzen, sondern auf See; gerade in einer Zeit zunehmender internationaler Krisen brauche es Verlässlichkeit und Bündnistreue.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Ohne das durch Sea Guardian erstellte Lagebild wäre die NATO auf dem Mittelmeer nahezu blind; die Operation ermögliche es, verdächtige Schiffe zu identifizieren und im Ernstfall zu beschlagnahmen.
  • Sea Guardian sei gelebte Bündnissolidarität: Deutschland zeige Flagge im Mittelmeer, während Frankreich bei der Seeraumüberwachung in der Ostsee aktiv sei.
  • Im August sei das Seenotrettungsschiff „Ocean Viking" von der libyschen Küstenwache beschossen worden, wobei ein der NATO unterstelltes Schiff den Notruf unbeantwortet gelassen habe; dieser Vorfall müsse aufgeklärt und jede Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache beendet werden.

Die Linke0 Ja · 42 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Trotz zahlreicher Überwachungsoperationen — Irini, Sea Guardian, Frontex, Satelliten, Drohnen — seien allein in diesem Jahr über 1.500 Tote und Vermisste im Mittelmeer gemeldet worden; das sei kein Zufall, sondern politisch gewollt.
  • Die von der NATO gesammelten Daten über Schiffsbewegungen landeten bei Frontex und den Küstenwachen und dienten dazu, Menschen auf der Flucht systematisch abzuwehren.
  • Sea Guardian diene der Kontrolle des Mittelmeerraums und der Abschottung Europas; mit den eingesetzten Schiffen ließen sich stattdessen unzählige Menschenleben retten.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehreinsatz im Mittelmeer „Eunavfor Med Irini"

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2068, 21/2648, 21/2649

✅ 313 Ja · ❌ 182 Nein · 69 Enthaltungen

VerteidigungAußenpolitikMigration

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI ab. Die Mission hat den Auftrag, das UN-Waffenembargo gegen Libyen auf See durchzusetzen sowie Schleusernetzwerke zu bekämpfen. Deutschland beteiligt sich derzeit mit Personal im Hauptquartier in Rom sowie mit Luftaufklärung; die Mandatsobergrenze liegt bei 300 Soldatinnen und Soldaten mit einem Kostenrahmen von rund 21,7 Millionen Euro bis Ende 2026.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Mission sei Ausdruck des Willens der EU, an der Südflanke Europas Verantwortung zu übernehmen, und leiste trotz der Schwächen des Waffenembargos im Bereich Lageaufklärung wichtige Arbeit.
  • Der Rückzug aus der Mission würde Russland und seinem Afrika-Korps ermöglichen, entstehende Lücken in der Region zu füllen, wie es nach dem Abzug aus Mali und dem Sahel geschehen sei.
  • Die Mission stehe beispielhaft für den vernetzten Ansatz europäischer Sicherheitspolitik, bei dem diplomatische, entwicklungspolitische und militärische Mittel ineinandergreifen.

AfD0 Ja · 128 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Die bisherige Bilanz der Mission sei mit nur drei festgestellten Verstößen gegen das Waffenembargo bei über 20 000 abgefragten Schiffen wirkungslos; laut Bundesregierung seien dabei keine Waffen beschlagnahmt worden.
  • Das Mandat enthalte entwicklungs- und außenpolitische Aufträge wie die Förderung von Gemeinden entlang von Migrationsrouten, was nach Auffassung der Fraktion organisierte Schlepperei decke statt sie zu bekämpfen.
  • Aufgegriffene Migranten würden nicht nach Afrika zurückgebracht, sondern nach Europa verteilt; die Mission sei daher kein Instrument zur Grenzsicherung, sondern Teil eines Schleppernetzes.

SPD113 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die SPD unterstütze den Antrag, weil Verantwortung unteilbar sei; wer europäische Friedenspolitik mit Neinstimmen gestalten wolle, solle sich fragen, wem das nütze.
  • Die Ablehnung durch die AfD öffne faktisch die Tür für Russland, sein Afrika-Korps in der Region einzusetzen.
  • Das Parlament trage eine Fürsorgepflicht gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, die im Namen des Bundestages einen verantwortlichen und gefährlichen Job leisteten.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 9 Nein · 67 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Ampelregierung habe bewusst die Unterstützung der libyschen Küstenwache aus dem Mandat gestrichen, weil diese für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werde; die neue Bundesregierung schreibe diese Unterstützung nun wieder in den Mandatstext.
  • Die Vereinten Nationen hätten in ihrer Überprüfungsmission festgestellt, dass die europäische Unterstützung für die libysche Küstenwache die Begehung von Verbrechen begünstigt habe.
  • Mit der Enthaltung mache die Fraktion deutlich, dass der Kernauftrag — die Durchsetzung des Waffenembargos — wichtig sei, eine deutsche Beteiligung an Ausbildung und Ausstattung der libyschen Küstenwache aber nicht akzeptiert werde.

Die Linke0 Ja · 45 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Seit Beginn der Operation seien über 20 000 Schiffe abgefragt und rund 800 kontrolliert worden, doch nur drei Schiffe mit Waffenverstößen gefunden worden — eine mehr als miserable Quote für über 20 Millionen Euro im Jahr.
  • Irini kooperiere mit der libyschen Küstenwache, die Geflüchtete abfange und in Lager zurückbringe, in denen versklavt, gefoltert und vergewaltigt werde, während zivile Seenotretter blockiert und kriminalisiert würden.
  • Die Fraktion sieht in der Mandatsverlängerung keine Antwort auf die mehr als 30 000 Toten und Vermissten im Mittelmeer der vergangenen zehn Jahre, sondern eine Fortsetzung von Abschottung unter vorgeschobenen Zielen.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Schwarzarbeit: Zoll-Kontrollen werden digitalisiert

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung“

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1930, 21/2670

✅ 322 Ja · ❌ 50 Nein · 207 Enthaltungen

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf modernisiert und digitalisiert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Kontrollen sollen künftig risikobasiert erfolgen, mit Datenabgleich zwischen Behörden. Friseur-, Kosmetikgewerbe und plattformbasierte Lieferdienste werden als Schwerpunktbranchen aufgenommen, das handwerkliche Fleischerhandwerk wird herausgenommen. Abgestimmt wurde über die Ausschussfassung.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz stärke das Handwerk und sorge für fairen Wettbewerb, indem für Meisterbetrieb und Barbershop dieselben Regeln gälten.
  • Friseur- und Kosmetikgewerbe würden auf Wunsch des Handwerks zur Schwerpunktbranche; ehrliche Betriebe erfüllten die Pflichten ohnehin schon.
  • Handwerkliche Fleischereien zählten künftig nicht mehr als Schwerpunktbranche, was rund 95 Prozent der Betriebe entlaste.

AfD1 Ja · 2 Nein · 128 Enthaltungen · 20 n.a.

  • Der Entwurf setze auf mehr Staat, Kontrolle und Regulierung und ignoriere, dass Schattenwirtschaft auch Reaktion auf zu hohe Abgaben und zu komplexe Vorschriften sei.
  • Die bisherige Regelung habe oft die Falschen getroffen und Betriebe unter Generalverdacht gestellt, die korrekt arbeiteten.
  • Der Schwerpunkt der Fraktion lag auf der aus ihrer Sicht unzureichenden Aufarbeitung von Cum-Cum und Cum-Ex.

SPD117 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Schwarzarbeit sei Wirtschaftskriminalität; das Gesetz gebe dem Zoll digitale Verfahren und stärkere Ermittlungsbefugnisse.
  • Künftig zähle nicht die Anzahl der Kontrollen, sondern deren Qualität durch einen risikobasierten Ansatz und moderne Datenanalyse.
  • Man reagiere gezielt auf Brennpunkte wie Barbershops, Nagelstudios und Lieferdienste und entlaste, wo kein erhöhtes Risiko bestehe.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 77 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der risikobasierte Grundgedanke und der Datenaustausch zwischen Behörden seien richtig.
  • Die Ausnahme für handwerkliche Fleischereien schaffe eine Lücke, die die Skandalfleischindustrie zur Ausbeutung von Billiglöhnern ausnutzen werde.
  • Positiv seien die Einstufung der Lieferdienste als Risikobranche und längere Aufbewahrungsfristen bei Cum-Cum; man fordere die Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie.

Die Linke0 Ja · 48 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Das Gesetz ziele vor allem auf Steuereinnahmen und Wettbewerbsbedingungen statt auf den Schutz der Betroffenen.
  • Branchen wie Fleischerei und Landwirtschaft, wo Gewerkschaften Ausbeutung sähen, würden ausgenommen.
  • Betroffene litten unter Täter-Opfer-Umkehr; Ausgebeutete müssten bedingungslos geschützt, Ausbeuter bestraft werden.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

NIS-2-Umsetzungsgesetz: Cybersicherheit für Staat und Wirtschaft

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1501, 21/2072, 21/2146 Nr. 1.11, 21/2782, 21/2783

✅ Angenommen per Aufstehen

DigitalesInnere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht um und regelt wesentliche Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung. Er verpflichtet besonders wichtige Einrichtungen zu Risikoanalysen, Notfallplänen und Verschlüsselungslösungen und stärkt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem wird ein Chief Information Security Officer (CISO) des Bundes im BSI verankert und der Bundesverwaltung die Möglichkeit gegeben, kritische Komponenten von Anbietern aus sicherheitsgefährdenden Staaten zu untersagen.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie schließt eine jahrelange Verzögerung aus der Ampel-Zeit und stärkt die Cybersicherheit in Deutschland.
  • Mit dem CISO Bund als Vizepräsidentenstelle im BSI und der Einbeziehung der gesamten Bundesverwaltung setzt der Staat ein Vorbildsignal gegenüber der Wirtschaft.
  • Der Mechanismus zur Untersagung kritischer Komponenten wurde im Einvernehmen mit betroffenen Ministerien und unter Anhörung der Wirtschaft gestaltet.

AfDdafür

  • Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist längst überfällig, da die Frist zum Schutz kritischer Infrastrukturen bereits im Oktober 2024 abgelaufen war.
  • Der Gesetzentwurf erreicht einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheitsstandards und dem Schutz vor Überbürokratisierung, auch für kleinere Unternehmen.
  • Die Erweiterung der BSI-Unterstützung auf Fälle von Ausländerextremismus gegen auswärtige Belange Deutschlands wurde als wichtiger Punkt begrüßt.

SPDdafür

  • Deutschland gehört zu den am häufigsten durch staatliche Akteure attackierten Ländern weltweit; das Gesetz stärkt die digitale Souveränität durch den Fokus auf europäische Komponenten in kritischer Infrastruktur.
  • Die Einbeziehung der gesamten Bundesverwaltung ist sowohl eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der Wirtschaft als auch eine zentrale Sicherheitsfrage.
  • Die Möglichkeit, kritische Komponenten von Anbietern aus autoritären Staaten zu verbieten, erhöht die Resilienz der kritischen Infrastruktur.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Der ursprüngliche Regierungsentwurf erhielt in der Anhörung einhellig vernichtende Kritik aller Sachverständigen; die Verbesserungen durch die Koalition werden anerkannt, reichen aber nicht aus.
  • Das Gesetz enthält kein verantwortungsvolles, transparentes und vom Bundesverfassungsgericht gefordertes IT-Schwachstellenmanagement, was die Sicherheit des Landes schwächt und das Vorhaben auf verfassungsrechtlich unsicheres Terrain stellt.
  • NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz werden nicht kohärent aufeinander abgestimmt, was den Betreibern kritischer Infrastrukturen Schaden entstehen lässt.

Die Linkeenthalten

  • Die Regelungen orientieren sich an Beschäftigten- und Umsatzzahlen statt an der tatsächlichen Kritikalität oder Absicherungswürdigkeit eines Systems.
  • Kommunen wurden ohne rechtliche Notwendigkeit aus dem Gesetz ausgenommen, obwohl Cyberangriffe auf kommunale IT-Dienstleister bereits Millionen von Menschen betroffen haben.
  • Das BSI darf nicht als Helfershelfer für Sicherheitsbehörden fungieren, die Schwachstellen bewusst offenhalten; ein tagesaktuelles IT-Lagebild und ein echtes Schwachstellenmanagement fehlen.

Quellen

Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/575, 21/1725

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 128 Ja · 432 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaStaat & Demokratie

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion legte einen Gesetzentwurf vor, der Artikel 143h des Grundgesetzes neu fassen sollte. Kern der Änderung: Das „überragende öffentliche Interesse" sollte nicht länger für erneuerbare Energien gelten, sondern für eine stabile, wetterunabhängige und kostengünstige Energieversorgung. Gleichzeitig sollte der Verfassungsauftrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a GG) faktisch entkernt werden.

CDU/CSU0 Ja · 200 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der Entwurf sei kein Zukunftskonzept, sondern ein „Abbruchkommando", das sämtliche Investitionsgrundlagen und Planungssicherheit für Wirtschaft, Handwerk und Kommunen zerstören würde.
  • Die AfD wolle den Staat fesseln und seine Handlungsfähigkeit einschränken; das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass der Staat die Pflicht habe, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen.
  • Ein Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen und dem Kyoto-Protokoll würde Deutschland aus der internationalen Gemeinschaft katapultieren und die exportabhängige Wirtschaft in Rechtsunsicherheit stürzen.

AfD128 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

  • Die Grundgesetzänderung solle klarstellen, dass das überragende öffentliche Interesse der sicheren, stabilen und bezahlbaren Energieversorgung gilt – nicht ideologischen CO2-Zielen.
  • Die bisherige Energiepolitik habe Deutschland die höchsten Energiepreise der Welt beschert, Unternehmen zur Abwanderung getrieben und Arbeitsplätze vernichtet; eine AfD-Regierung werde diesen Kurs umkehren.
  • Das Kyoto-Protokoll und das Pariser Abkommen sollen gekündigt, alle zentralen Klimagesetze aufgehoben und Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen sowie neu gebaut werden.

SPD0 Ja · 109 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Rückabwicklung der erneuerbaren Energien würde Deutschland in den Ruin treiben; Kommunen auf dem Land profitierten von erneuerbarer Energie, und deren Abbau würde ihnen finanzielle Mittel für Kitas, Sport und Kultur entziehen.
  • Kernenergie sei nicht günstig, nicht resilient und mangels Endlager nicht verantwortbar; Atomkraftwerke könnten in Krisen angegriffen werden und seien zudem nicht versicherbar.
  • Klimaschutz aufzugeben bedeute, Zukunft, Sicherheit und internationale Glaubwürdigkeit aufzugeben und kommenden Generationen ein Erbe aus Konflikten und Katastrophen zu hinterlassen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 74 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die AfD ignoriere den eindeutigen Stand der Klimaforschung und diskreditiere das Bundesverfassungsgericht; ihre behaupteten „Entlastungen" beruhten auf dem Wegsehen bei Klimarisiken und Folgekosten.
  • Die im Gesetzentwurf enthaltene These, gefährliche klimatische Änderungen durch CO2 seien „praktisch auszuschließen", diene fossilen Konzernen, die jahrzehntelang Erkenntnisse über den Klimawandel unter Verschluss gehalten hätten.
  • Die AfD verspreche Wirtschaft und Freiheit, wolle das Land aber an fossile Konzerne verschachern und in Abhängigkeit führen.

Die Linke0 Ja · 47 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Sonne und Wind stünden kostenfrei und unbegrenzt zur Verfügung; die Geschichte von billigem Atomstrom und teuren Erneuerbaren sei Unsinn, denn kein Atomkraftwerk rechne sich ökonomisch – ein Zitat des früheren Siemens-Chefs Kaeser.
  • Die Rückbaukosten für Atomkraftwerke betrügen eine Milliarde Euro pro Anlagenblock, ohne die Endlagerung des Atommülls einzurechnen; AKWs seien zudem störanfällig und nicht versicherbar.
  • Klimaschutz sei Umweltschutz: Die größte Gefahr für Wälder, Arten und Ernten sei der Klimawandel, nicht das Windrad; bis 2050 drohten allein in Deutschland Klimaschäden von 900 Milliarden Euro.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Gesetzentwurf zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/576, 21/1725

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 131 Ja · 443 Nein · 0 Enthaltungen

Energie & KlimaAußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Die AfD-Fraktion brachte den Entwurf eines „Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes" ein, das zentrale Klimaschutzgesetze aufheben sollte, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Gebäudeenergiegesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Zudem sollten das Kyoto-Protokoll und das Pariser Klimaabkommen gekündigt werden. Betreiber von Wind-, Photovoltaik- und weiteren Erneuerbaren-Anlagen hätten ihre Anlagen auf eigene Kosten stilllegen und rückbauen müssen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Ablehnung des Entwurfs.

CDU/CSU0 Ja · 204 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Der Gesetzentwurf fordere die vollständige Rückabwicklung der erneuerbaren Energien und würde 200 Gigawatt installierte Leistung gefährden, was als wirtschaftlicher Irrsinn im Widerspruch zur von der AfD behaupteten Versorgungssicherheit stehe.
  • Die Begründung des Gesetzentwurfs stütze sich auf Zweifel an der wissenschaftlichen Evidenz zum Klimawandel; die herrschende Lehrmeinung sei jedoch eindeutig, und das vollständige Ignorieren des Problems sei schlechtes Risikomanagement.
  • Der Austritt aus multilateralen Klimaverträgen würde Deutschland aus der Weltgemeinschaft katapultieren und die internationale Verlässlichkeit des Landes beschädigen, während die Koalition stattdessen auf einen klugen Energiemix aus Erneuerbaren, Speichern und weiteren Technologien setze.

AfD131 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 20 n.a.

  • Die bisherige Klimaschutzgesetzgebung habe mit den höchsten Energiepreisen der Welt und einer instabilen Energieversorgung die deutsche Wirtschaft zerstört und Unternehmen zur Abwanderung oder in die Insolvenz getrieben.
  • Allein durch die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke erzeuge Deutschland 15 Millionen Tonnen CO2 jährlich mehr; hätte man alle 17 deutschen Kernkraftwerke weiterlaufen lassen und neue gebaut, wären die Klimaziele ohne CO2-Steuer und ohne den Rückbau bestehender Infrastruktur erreichbar gewesen.
  • Die vorliegenden Gesetzentwürfe seien der erste Schritt zur Rückabwicklung der Energiewende, zur Abschaffung der CO2-Steuer und zur Wiederinbetriebnahme von Kernkraftwerken, sobald die AfD Regierungsverantwortung trage.

SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Der Gesetzentwurf sei kein Sanierungskonzept, sondern ein Versuch der Rückabwicklung, der Deutschland in den wirtschaftlichen Ruin treibe, da er unter anderem den Rückbau intakter Windkraftanlagen fordere und damit Kommunen, Genossenschaften und Landwirte schädige, die von regionaler Stromerzeugung profitierten.
  • Kernenergie sei weder günstig noch resilient: Atomstrom koste 40 bis 60 Cent pro Kilowattstunde, die Endlagerung sei nicht gewährleistet, und Kernkraftwerke könnten in Krisen angegriffen werden.
  • Der Austritt aus dem Pariser Klimaabkommen und die beabsichtigte Außerkraftsetzung von EU-Recht seien ein Deindustrialisierungsprogramm, das für die exportabhängige Wirtschaft totale Rechtsunsicherheit bedeute.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die AfD ignoriere und diskreditiere den eindeutigen Stand der Klimaforschung sowie das Bundesverfassungsgericht; ihre angeblichen Entlastungen lebten vom Wegsehen bei Klimarisiken und Folgekosten etwa bei Dürren, Hitzestress und Hochwasser.
  • Im Gesetzentwurf stehe, durch CO2-Ausstoß verursachte gefährliche Klimaänderungen seien „praktisch auszuschließen" und lägen vor allem an kosmisch verursachter Wolkenbildung; das Mutterinstitut des klimapolitischen Ideengebers der AfD, das Institut EIKE, sei jahrelang von Exxon Mobil finanziert worden.
  • Der Gesetzentwurf wolle die Bürgerinnen und Bürger für dumm verkaufen, damit andere Milliarden verdienen könnten, und mache die AfD zum willfährigen Diener fossiler Lobbyisten, die Deutschland in die Abhängigkeit von fossilen Konzernen führen würden.

Die Linke0 Ja · 46 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Kein Klimaschutz sei viel teurer als Klimaschutz: Bis 2050 drohten allein in Deutschland Klimaschäden von 900 Milliarden Euro laut einer Studie der Bundesregierung, und Extremwetter kosteten europäische Volkswirtschaften laut EZB und Universität Mannheim bis 2029 schätzungsweise 126 Milliarden Euro.
  • Die Geschichte von billigem Atomstrom und teuren Erneuerbaren sei Unsinn: Rückbaukosten für Atomkraftwerke betrügen eine Milliarde Euro pro Anlagenblock ohne Endlagerkosten, und der frühere Siemens-Chef Kaeser habe festgestellt, dass sich kein Kernkraftwerk der Welt ökonomisch rechne.
  • Die AfD entdecke den Naturschutz nur dann, wenn es um die Verhinderung von Windrädern gehe, während sie ihn bei Autobahnen, Kohleabbau und Flughäfen für lästig halte; der Braunkohletagebau Garzweiler II umfasse 4 800 Hektar, ein einzelnes Windrad verbrauche 0,5 bis 1 Hektar.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung)

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Er zielt auf eine Verbesserung der Sammelquoten für Altgeräte und Batterien sowie auf die Anpassung von Informationspflichten für den Handel ab. Unter anderem wird durch das sogenannte Thekenmodell die Rückgabe von Elektrogeräten — darunter Einweg-E-Zigaretten — dort ermöglicht, wo sie auch verkauft werden.

CDU/CSUdafür

  • Brände auf Recyclinganlagen, wie ein konkreter Großbrand in Pirmasens, zeigen die Dringlichkeit des Handelns; das Gesetz adressiere diese Gefahr.
  • Das Thekenmodell reduziere Gefahren bei Wertstoffhöfen und verbessere die Erreichbarkeit von Rückgabestellen.
  • Die europäischen Sammelquoten müssten realistisch sein; die Fraktion setzt sich für eine Überarbeitung der WEEE-Richtlinie auf EU-Ebene ein.

AfDdagegen

  • Das Gesetz sei lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber kein echter Fortschritt — eher unnötige Arbeitsbeschaffung.
  • Statt Vorschriften und Sanktionen seien innovative Industriepartnerschaften und digitale Rückverfolgung durch Hersteller der richtige Weg.
  • Die dreijährige Glättung bei Sammelquoten sei überholt; stattdessen seien jährliche Quoten sowie marktwirtschaftliche Anreize wie eine reduzierte Mehrwertsteuer auf reparierte Produkte sinnvoller.

SPDdafür

(keine eigene Wortmeldung in der Debatte — nur Abstimmungsrichtung protokolliert)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(keine eigene Wortmeldung in der Debatte — nur Abstimmungsrichtung protokolliert)

Die Linkedagegen

(keine eigene Wortmeldung in der Debatte — nur Abstimmungsrichtung protokolliert)


Quellen

Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1890, 21/2303

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Agrarstatistikgesetz sowie das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Kernziel ist der Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe, indem bereits bei Behörden vorliegende Verwaltungsdaten künftig systematisch genutzt werden, anstatt Betriebe erneut direkt zu befragen. Zudem wird das Gesetz an geändertes EU-Recht angepasst.

CDU/CSUdafür

  • Jede Maßnahme zur finanziellen oder bürokratischen Entlastung der Landwirte sei richtig und wichtig, unabhängig von ihrer Größe.
  • Durch die Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten müssten bis zu 80 000 Betriebe nicht mehr direkt befragt werden.
  • Das Gesetz stehe für konkrete, wirksame Hilfen statt für Schaufensterpolitik.

AfDdafür

  • Die verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten sowie der Wegfall bestimmter Erhebungsmodule seien positive Ansätze.
  • Die tatsächliche Entlastung bleibe mit rund 10 Euro pro Betrieb jedoch symbolisch und komme im Alltag nicht spürbar an.
  • Auch ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sei zustimmungsfähig; strukturelle Digitalisierung und konsequente Vermeidung von Mehrfacherhebungen seien aber notwendig.

SPDdafür

(Rede zu Protokoll gegeben, keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Anpassungen am Agrarstatistikgesetz seien sinnvoll und sparten Landwirtschaft und Verwaltung rund 1 Million Euro jährlich.
  • Das Gesetz hätte bereits im Vorjahr beschlossen werden können; das Scheitern damals habe unnötige Bürokratiekosten verursacht.
  • CDU/CSU und AfD seien nach dem Ampel-Bruch nicht bereit gewesen, das Gesetz noch gemeinsam mit Grünen und SPD zu verabschieden.

Die Linkedagegen

(Rede zu Protokoll gegeben, keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)


Quellen

SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/1858, 21/2453, 21/2634, 21/2638

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung): CDU/CSU, SPD dafür — Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD dagegen

Soziales

Worum ging es?

Das SGB VI-Anpassungsgesetz ist ein Omnibusgesetz mit Regelungen aus verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherung. Es führt u. a. ein personenzentriertes Fallmanagement bei der beruflichen Rehabilitation ein, verstetigt Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen für ausländische Berufsabschlüsse und verlängert die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage. Zudem werden Sozialleistungen künftig nur noch per Banküberweisung statt per Barauszahlung ausgezahlt.

CDU/CSUdafür

  • Das Fallmanagement bei der Rehabilitation wurde von der Fraktion in der letzten Wahlperiode aus der Opposition heraus vorangetrieben, im Koalitionsvertrag verankert und wird nun umgesetzt.
  • Die Ausweitung der Saisonarbeit von 70 auf 90 Tage sei ein zentrales Koalitionsversprechen, das mit diesem Gesetz eingelöst werde.
  • Die Umstellung auf Banküberweisung bei Sozialleistungen folge der Realität, da Banken Barauszahlungen nicht mehr anbieten; nur wenige hundert Fälle seien betroffen.

AfDdagegen

  • Die Ausweitung auf 90 Tage sei nicht ausreichend; die Fraktion fordert 115 Tage, um die gesamte Erntesaison von Mai bis Oktober abzudecken.
  • Der Gesetzentwurf sei insgesamt typisch für eine Regierung, die nur Brotkrümel verteile statt grundlegende Missstände zu beheben.
  • Überzogene Standards und der Mindestlohn schadeten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft.

SPDdafür

  • Das Gesetz baue Hürden auf dem Weg in Arbeit ab und bessere Stolperfallen im Sozialstaat aus.
  • Das Fallmanagement ermögliche eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung bei der Rückkehr ins Berufsleben.
  • Die Koalition aus CDU/CSU und SPD sei als Arbeitskoalition angetreten und arbeite mit diesem Gesetz daran, den Sozialstaat reibungslos funktionsfähig zu halten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 90 Tage sei die falsche Richtung; Saisonarbeitskräfte bräuchten vom ersten Tag an vollständigen Krankenversicherungsschutz.
  • Das Fallmanagement in der Rehabilitation beziehe die medizinische Reha nicht ein und werde nicht evaluiert — das Gesetz bleibe hier unvollständig.
  • Die Streichung der Möglichkeit zur Barauszahlung von Sozialleistungen gehe an der Lebenswirklichkeit von Obdachlosen und anderen betroffenen Menschen vorbei.

Die Linkedagegen

  • Die Ausweitung auf 90 Tage ohne Sozialversicherungsschutz entspreche rund 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit — das sei keine Wertschätzung für harte Arbeit.
  • Das Gesetz legalisiere in einzelnen Fällen den bisher verbotenen Direktabzug der Miete vom Lohn und ermögliche so im Extremfall die Umgehung des Mindestlohns.
  • Den Sozialversicherungen entgingen durch die Regelung zur Saisonarbeit rund 150 Millionen Euro im Jahr.

Quellen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC-8-Umsetzungsgesetz)

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1937, 21/2622, 21/2623

✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung) und Schlussabstimmung (3. Beratung)

Wirtschaft & FinanzenDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie DAC 8 in nationales Recht um. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Kryptodienstleister Transaktionsdaten ihrer Kunden an die zuständigen Steuerbehörden melden. Diese Daten werden anschließend im Rahmen eines internationalen Informationsaustauschs mit anderen Staaten geteilt. Das Gesetz erweitert zudem bestehende Meldepflichten für Finanzkonten auf E-Geld und digitales Zentralbankgeld.

CDU/CSUdafür

  • Die Meldepflichten schaffen steuerliche Transparenz im Kryptomarkt, ähnlich wie es bei klassischen Kapitalanlagen durch Banken bereits der Fall ist.
  • Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen habe bei der Auswertung eines ersten Krypto-Datenpakets bereits einen hohen einstelligen Millionenbetrag festgestellt — ein Beleg für die Notwendigkeit des Gesetzes.
  • Deutschland solle bei internationalen Standards Taktgeber sein; derzeit beteiligten sich 67 OECD-Staaten am gemeinsamen Rahmenwerk, was noch nicht ausreiche.

AfDdagegen

  • Der Staat wolle am Kryptomarkt mitverdienen, ohne selbst zur Innovation beigetragen zu haben — dies sei grundsätzlich abzulehnen.
  • Die Meldepflichten für private Transaktionen stellten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die finanzielle Freiheit der Bürger dar.
  • Der Deutsche Bundestag werde durch die zwingende Umsetzung von EU-Richtlinien zum bloßen Verwaltungsarm der EU-Kommission degradiert.

SPDdafür

  • Klassische Finanzprodukte unterlägen bereits klarer Regulierung und Besteuerung — eine Gleichbehandlung von Kryptowährungen sei ein Gebot der Steuerfairness.
  • Ab 2026 melden Kryptodienstleister Daten automatisch an die Steuerbehörden; für Nutzer sei das Verfahren einfach, da nur einmalig eine Abfrage persönlicher Daten erforderlich sei.
  • Das Gesetz sei Teil einer globalen OECD-Initiative mit 68 beteiligten Staaten — ein wichtiger Schritt zur weltweit einheitlichen Steuerpolitik.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Umsetzung von DAC 8 schaffe Transparenz in einem Bereich, der zu lange ein digitales Schattenreich gewesen sei.
  • Die bestehende steuerfreie Haltefrist sorge für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit: Kryptogewinne von einer Million Euro nach 366 Tagen seien steuerfrei, während Pflegefachkräfte und Aktiensparer voll besteuert würden.
  • Die sogenannte Kryptolücke koste den Staat Milliarden und müsse beendet werden; die Grünen hätten einen Entschließungsantrag zur Abschaffung dieser Sonderregel eingebracht.

Die Linkedafür

  • Lediglich 3 Prozent der 7 Millionen Kryptonutzenden kämen aktuell ihrer Steuerpflicht nach — momentan zahlten nur die Ehrlichen Steuern.
  • Es sei vollkommen richtig, gemeinsam mit den europäischen Staaten strukturiert gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
  • Die steuerfreie Haltefrist für Kryptowerte sei eine Sonderregelung, die abgeschafft gehöre; der eigene Entschließungsantrag schlage vor, die Auswirkungen der Haltefrist zu prüfen und sie entweder zu streichen oder Kryptowerte als Währung zu definieren.

Quellen

Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

Bundestag, 6. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1508, 21/1905, 21/2602

✅ 428 Ja · ❌ 131 Nein · 0 Enthaltungen

GesundheitAußenpolitik

Worum ging es?

Der Bundestag beriet in zweiter Lesung und Schlussabstimmung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005. Die Änderungen betreffen unter anderem eine neue Warnstufe für pandemische Notfälle, verstärkte Zusammenarbeit der Vertragsstaaten mit der WHO, schnellere Meldung von Krankheitsausbrüchen sowie den Ausbau sogenannter Kernkapazitäten wie Labordiagnostik. Der Ausschuss für Gesundheit empfahl in seiner Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs.

CDU/CSU194 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das Gesetz ziehe die richtigen Schlussfolgerungen aus der Coronapandemie: Die Einführung einer Warnstufe für den pandemischen Notfall, schnelleres Erkennen von Infektionsentwicklungen und der Ausbau von Kernkapazitäten seien „gebotene, kluge Instrumente".
  • Die WHO könne nur Empfehlungen geben und habe keine Exekutivgewalt; nationale Parlamente und Regierungen blieben jederzeit verantwortlich für die Umsetzung — eine Abgabe nationaler Souveränität finde nicht statt.
  • Auch die von der AfD benannten Gutachter seien sich in der Anhörung einig gewesen, dass die IGV ein gutes Werkzeug seien.

AfD0 Ja · 130 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.

  • Die WHO sei keine unabhängige Institution, sondern spendenabhängig; laut ihrer Homepage stammten Ende 2023 rund 76 Prozent der Finanzierung aus zweckgebundenen Spenden, unter anderem von der Bill & Melinda Gates Foundation und GAVI.
  • Die neuen IGV verpflichteten zu Maßnahmen gegen „Fehl- und Desinformation" und enthielten geheime Verträge mit der Tech-Branche, die zu Löschregeln bei Plattformen geführt hätten — ein Angriff auf Artikel 5 des Grundgesetzes.
  • Gewählte Parlamentarier erhielten ihr Mandat vom Wähler und nicht von der WHO; die Verantwortung dürfe nicht an internationale Organisationen abgegeben werden.

SPD111 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Viren machten an Grenzen nicht halt; wer nach der Coronapandemie mit Tausenden Toten in Deutschland nicht gelernt habe, dass internationale Zusammenarbeit nötig sei, dem sei nicht zu helfen.
  • Die IGV ließen Grundrechtseinschränkungen weiterhin allein durch den Deutschen Bundestag entscheiden; die Empfehlungen der WHO seien und blieben immer nur ein nicht verbindlicher Rat.
  • In der Anhörung mit Expertinnen und Experten sei klar geworden, dass gegenseitige Solidarität und kein „Grenzen zu!" die richtige Antwort auf globale Gesundheitsrisiken sei.

Bündnis 90/Die Grünen71 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Die neuen Regeln ermöglichten bessere und schnellere internationale Zusammenarbeit und schützten damit Leben; alle Expertinnen und Experten — auch die von der AfD benannten — hätten in der Anhörung bestätigt, dass Deutschlands Souveränität vollständig gewahrt bleibe.
  • Viren, Strahlung und Pandemien hielten an keinen Grenzen; das zeige sich aktuell bei der Vogelgrippe, weshalb es den One-Health-Ansatz brauche.
  • Wer die WHO schwäche, gefährde Menschenleben international und in Deutschland; Trumps Austritt aus der WHO habe bereits verheerende Folgen gezeigt.

Die Linke51 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Weiterentwicklung der IGV sei ein entscheidender Schritt für Pandemieprävention und solidarische Zusammenarbeit; Gerechtigkeit und Solidarität seien nun ausdrücklich als Grundsätze verankert.
  • Wenn ein Virus ungebremst auf der Welt zirkuliere, betreffe das alle — in Lagos, Lima und Ludwigshafen.
  • Notwendig sei ein gerechter Zugang zu Impfstoffen, Schutzmaterialien und Arzneimitteln für alle Länder, nicht nur für jene, die es sich leisten könnten.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16 · Beschlussempfehlung 21/2594
CDU/CSU und SPD dafür · AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete dagegen

✅ Angenommen per Aufstehen (Dritte Beratung / Schlussabstimmung)

Energie & Klima

Worum ging es?

Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes — neu: Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz — schafft erstmals einen bundesweiten Rechtsrahmen für die großmaßstäbliche Abscheidung, den leitungsgebundenen Transport und die dauerhafte Speicherung von CO₂. Die Speicherung wird in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (deutsche Nordsee) sowie im Festlandsockel ermöglicht. Für eine Onshore-Speicherung erhalten Bundesländer eine Opt-in-Option. CO₂-Infrastruktur wird als überragendes öffentliches Interesse eingestuft, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.


CDU/CSUdafür

  • CCS ermögliche es Industrien mit schwer vermeidbaren Emissionen — etwa Zement, Kalk, Chemie — Klimaschutzvorgaben zu erfüllen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Das Gesetz sei ein Ermöglichungsgesetz, das Technologien nicht gegeneinander ausspiele, sondern multimodale Transportwege und ein überragendes öffentliches Interesse für CCS festlege.
  • Länder wie Norwegen, die Niederlande und Dänemark belegten, dass CCS erfolgreich und risikoarm funktioniere; Deutschland hole damit einen langen Rückstand auf.

AfDdagegen

  • CO₂ sei kein Schadstoff, sondern das „Gas des Lebens"; die CO₂-Steuer schneide der deutschen Wirtschaft bereits die Pulsadern auf, CCS sei ein weiterer Kostentreiber.
  • Abscheidung, Transport und Speicherung erforderten fossile Stromerzeugung und seien auf nicht existierende Infrastruktur angewiesen, während Asien 600 neue Kohlekraftwerke plane.
  • Die Maßnahmen machten Deutschland nicht zum Klimaretter, sondern zum Totengräber der deutschen Industrie.

SPDdafür

  • Das Gesetz sei eine klimapolitische und industriepolitische Notwendigkeit, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze dort zu sichern, wo eine Dekarbonisierung ohne Abscheidung technisch kaum möglich sei.
  • Trinkwasserschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung seien im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft worden; Meeresschutzgebiete blieben mit einer 8-Kilometer-Schutzzone ausgenommen.
  • CCS müsse als Sowohl-als-auch neben natürlichen Senken gedacht werden, da letztere allein den erforderlichen Umfang nicht leisten könnten und teils selbst zur Emissionsquelle würden.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • CCS an Gaskraftwerken sei teuer und sinnlos — eine Einschätzung, die sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit der Sachverständigen im Ausschuss geteilt hätten.
  • Die Fraktion befürchtet Lock-in-Effekte: Der Aufbau von CCS-Infrastruktur verzögere den Hochlauf von grünem Wasserstoff und verhindere den konsequenten Umstieg auf erneuerbare Energien.
  • Priorität müsse die Vermeidung von CO₂ haben, etwa durch verbindliche Klimaschutzrahmenbedingungen und grünen Stahl in der öffentlichen Beschaffung.

Die Linkedagegen

  • CCS sei eine seit über 20 Jahren von Öl- und Gaskonzernen propagierte Scheinlösung, die den Ausstieg aus fossiler Energie verzögere.
  • Scheinbar unvermeidliche Restemissionen könnten durch Kreislaufwirtschaft, verbessertes Recycling und neue Verfahren in der Zementherstellung schrittweise reduziert werden.
  • Allein die Wiedervernässung trockengelegter Moore könnte 30 der jährlich rund 50 Millionen Tonnen CO₂ aus sogenannten unvermeidbaren Emissionen aufnehmen — ohne neue Milliardeninvestitionen in Leitungsnetze.

Quellen

Medizinische Versorgung von Ausländern: AfD-Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern“

Bundestag, 6. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1750, 21/2603

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

434 Ja · 126 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/2603), den Antrag (21/1750) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die AfD beantragte, die medizinischen Leistungen für nicht erwerbstätige Ausländer auf eine Notfallversorgung zu begrenzen und sich dabei am dänischen Modell zu orientieren. Vorgesehen war eine Reduzierung auf akute Notfallbehandlungen sowie die Streichung von Leistungen etwa für chronische Krankheiten, Zahnbehandlungen, Schwangerschaftsvorsorge, Impfungen und Psychotherapien, soweit keine behördliche Einzelfallgenehmigung vorliegt. Der Antrag wurde abgelehnt.

CDU/CSU194 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Akut- und Notfallversorgung sowie alles medizinisch Notwendige müsse jeder Mensch bekommen, unabhängig von der Herkunft.
  • Eine Streichung von Impfungen, Versorgung chronischer und psychischer Erkrankungen sowie Schwangerschaftsvorsorge sei unmenschlich und unvernünftig.
  • Entlastung des Gesundheitssystems gelinge durch Steuerung und Begrenzung der Migration, nicht durch das beantragte Vorgehen.

AfD0 Ja · 126 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Ausländer, die nichts ins Sozialsystem eingezahlt hätten, sollten medizinische Leistungen wie weltweit üblich selbst tragen.
  • Die Versorgung solle nach dänischem Vorbild auf Notfallversorgung, Schmerzlinderung und nicht aufschiebbare Behandlungen begrenzt werden.
  • Ziel seien die Reduzierung falscher Migrationsanreize, die Entlastung des Gesundheitssystems und mehr Gerechtigkeit gegenüber Beitragszahlern.

SPD113 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Antrag sei ein Angriff auf die Menschenwürde und der Versuch, Menschen in Not gegeneinander auszuspielen.
  • Das Bundesverfassungsgericht habe 2012 festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei.
  • Auch ausländische Staatsbürger hätten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das eine medizinische Versorgung einschließe.

Bündnis 90/Die Grünen73 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Antrag sei verfassungs-, völker- und unionsrechtswidrig und verstoße gegen die Menschenwürde sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Das Vorenthalten von Impfungen und der Behandlung von Infektionskrankheiten gefährde die öffentliche Gesundheit der gesamten Bevölkerung.
  • Statt vermeintlicher Einsparungen drohe das Gegenteil; nötig sei eine hohe Impfquote zum Schutz aller.

Die Linke53 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Ein bloßes verfassungsrechtliches Minimum der Versorgung gebe es nicht; das Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstand sei ein Menschenrecht.
  • Der Antrag sei rassistisch und reihe sich in Spaltungsversuche ein, die auch die Versorgung der hier länger Lebenden gefährdeten.
  • Geflüchteten werde der Zugang schon jetzt erschwert; gefordert sei ein guter Zugang für alle, etwa mit Sprachmittlung.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag


Quellen

Abstimmung: Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen · Drucksache 21/2589

✅ Angenommen per Handzeichen

Staat & Demokratie

Worum ging es?

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung legte eine Beschlussempfehlung zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse vor. Eine Aussprache fand zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt. Der Ausschuss empfahl, die Genehmigung zu erteilen.

CDU/CSUdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfDenthalten

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt) (Eine Stimme dagegen, restliche Fraktion enthielt sich)

SPDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünendafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Mietpreisbremse: Gesetzentwurf der Linken abgelehnt

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Bekämpfung überhöhter Mieten“

Bundestag, 6. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/134, 21/2168

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 131 Ja · 440 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Die Fraktion Die Linke legte einen Gesetzentwurf vor, der Regelungen zur Bekämpfung überhöhter Mieten verschärfen soll. Der Entwurf wurde in zweiter Beratung abgestimmt; da er abgelehnt wurde, entfiel nach der Geschäftsordnung die weitere Beratung.

CDU/CSU0 Ja · 196 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 128 Nein · 0 Enthaltungen · 23 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD0 Ja · 116 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke55 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes — Abschaffung der Gasspeicherumlage

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1496, 21/2078, 21/2597

✅ Angenommen per Aufstehen (3. Beratung)

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Die Kosten für die Speicherbewirtschaftung übernimmt künftig der Bund; ein bestehendes Defizit auf dem Umlagekonto wird einmalig ausgeglichen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Gaslieferanten werden verpflichtet, die Weitergabe der Entlastung an Kundinnen und Kunden auf der Rechnung auszuweisen.

CDU/CSUdafür

  • Die Umlage war ein notwendiges Kriseninstrument nach dem Ausfall russischer Gaslieferungen 2022, dürfe aber keine Dauermaßnahme bleiben.
  • Die Abschaffung entlaste Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe spürbar und schaffe Haushaltsklarheit und Transparenz.
  • Nachgeschärfte Regelungen zu Transparenz, Kontrolle der Trading Hub Europe und Ausschluss von Gewinnen sicherten Rechtssicherheit und Verbraucherrechte.

AfDdagegen

  • Die Entlastung von der Umlage sei zwar richtig, doch die Finanzierung über den KTF sei ein „Taschenspielertrick" auf Kosten der Steuerzahler ohne ausreichende Kontrolle.
  • Im Gesetzentwurf würden im letzten Moment Entschädigungsregelungen für den Kohleausstieg eingefügt, was die ideologische Ausrichtung der Energiepolitik belege.
  • Die Energiepolitik der Bundesregierung führe zur Deindustrialisierung, steigender Arbeitslosigkeit und sinkenden Kommunaleinnahmen.

SPDdafür

(keine eigene Wortmeldung in der Debatte)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die 3,4 Milliarden Euro aus dem KTF fehlten für Investitionen in Klimaschutz und Transformation, etwa für Gebäudesanierung oder Wärmepumpen.
  • Das Vorgaukeln dauerhaft günstigen Gases führe Verbraucherinnen und Verbraucher in die Kostenfalle und zementiere fossile Abhängigkeit.
  • Mit demselben Betrag hätten alle rund 60 000 Kitas in Deutschland mit einer Wärmepumpe ausgestattet werden können.

Die Linkeenthalten

  • Die Abschaffung der Umlage senke den Gaspreis und entlaste Haushalte und Betriebe — das werde ausdrücklich begrüßt.
  • Die Finanzierung aus dem KTF widerspreche dem Zweck des Fonds, da das Geld für erneuerbare Energien, Gebäudesanierung und kommunale Nahwärme benötigt werde.
  • Der Ausgleich des Umlagekonto-Defizits solle aus dem Kernhaushalt erfolgen; zudem fordere die Fraktion die sofortige Auszahlung des Klimageldes und eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß.

Quellen

Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Bundestag, 5. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1933, 21/2249

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung richtet sich gegen Geldautomatensprengungen und organisierte Sprengstoffkriminalität. Er führt einen neuen Qualifikationstatbestand im Strafgesetzbuch ein, der Sprengungen mit Diebstahlsabsicht mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bedroht. Daneben werden Strafschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Taten im Sprengstoffgesetz eingeführt, eine Versuchsstrafbarkeit für den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff geschaffen sowie die Telekommunikationsüberwachung als Ermittlungsinstrument bei einschlägiger Bandenkriminalität ermöglicht.

CDU/CSUdafür

  • Die Gesamtschäden durch Geldautomatensprengungen bewegen sich im deutlichen dreistelligen Millionenbereich und gefährden auch das Sicherheitsgefühl der Menschen, besonders im ländlichen Raum.
  • Durch den neuen Qualifikationstatbestand und Strafschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Taten werden Strafbarkeitslücken geschlossen und ein klares Signal gegen Organisierte Kriminalität gesetzt.
  • Die Aufnahme der Taten in den TKÜ-Katalog gibt Ermittlungsbehörden notwendige Werkzeuge, um kriminelle Banden, die sich über digitale Telekommunikationsmittel verabreden, aufzuklären.

AfDdafür

  • Geldautomatensprengungen sind kein Randphänomen mehr, sondern ein Symbol für den fortschreitenden innenpolitischen Kontrollverlust; der Staat ist hier zum Handeln verpflichtet.
  • Die Anpassung der Mindeststrafen im StGB, die Versuchsstrafbarkeit im Sprengstoffgesetz und die Einordnung banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität als TKÜ-fähige Delikte sind richtig und überfällig.
  • Das Gesetz löse das Grundproblem jedoch nicht allein; es brauche zusätzlich verbindliche technische Sicherheitsstandards, länderübergreifende Fahndungsgruppen und eine konsequente Anwendung der beschlossenen Strafrahmen.

SPDdafür

  • Geldautomatensprengungen sind gemeingefährliche Straftaten, die Unbeteiligte, Einsatzkräfte und das Wohnumfeld erheblich gefährden und das Sicherheitsgefühl in betroffenen Stadtteilen nachhaltig erschüttern.
  • Der neue Qualifikationstatbestand, die Versuchsstrafbarkeit und die Strafschärfungen für bandenmäßige Taten bestrafen die Taten angemessen und stärken die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz.
  • Die Erweiterung der Strafprozessordnung um die Telekommunikationsüberwachung bei gewerbs- oder bandenmäßiger Sprengstoffkriminalität ermöglicht es, Täternetzwerke frühzeitig aufzudecken, wobei richterliche Kontrolle die Verhältnismäßigkeit sicherstelle.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Der Rückgang der Geldautomatensprengungen sei bereits auf Aufrüstung der Banken und erfolgreiche Ermittlungsarbeit zurückzuführen; höhere Strafandrohungen schrecken Kriminelle nicht ab.
  • Das Gesetz gehe nicht dagegen vor, dass Sprengstoff in die falschen Hände gelange; wer es mit Sicherheit ernst meine, müsse den Zugang zu Sprengstoff strenger regeln und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Kontrollen ausweiten.
  • Statt sich auf dieses Gesetz zu beschränken, brauche es ein verschärftes Sprengstoffrecht, stärkeres Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität und eine Verschärfung des Waffengesetzes.

Die Linkeenthalten

  • Härtere Strafen schrecken nicht ab und verhindern keine Straftaten; nicht die Strafhöhe, sondern die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, wirke präventiv.
  • Das Vorbild Niederlande zeige, dass Prävention — Sicherung der Automaten, Reduzierung von Bargeldbeständen, Zusammenarbeit zwischen Banken und Polizei — die Zahl der Sprengungen gesenkt habe, nicht ein neues Strafrecht.
  • Der Gesetzentwurf schaffe symbolisches Strafrecht, weite die Telekommunikationsüberwachung und die Versuchsstrafbarkeit aus und schränke Grundrechte ein, ohne an den Ursachen der Kriminalität anzusetzen.

Quellen

NOOTS-Staatsvertrag: Rechtliche Grundlage für digitalen Datenaustausch in der Verwaltung

Bundestag, 16. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/538, 21/894, 21/1628 Nr. 9, 21/2192

✅ Angenommen per Handzeichen

DigitalesStaat & Demokratie

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf betrifft die Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag, der zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern geschlossen wurde. Das Nationale Once-Only-Technical-System soll die technische und rechtliche Grundlage schaffen, damit Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsdaten sicher und automatisiert austauschen können. Ziel ist die Umsetzung des sogenannten Once-Only-Prinzips, wonach Bürgerinnen und Bürger ihre Daten nur einmal gegenüber dem Staat angeben müssen.

CDU/CSUdafür

  • Der NOOTS-Staatsvertrag schafft die technische und rechtliche Basis für die Registermodernisierung und die Verknüpfung von Bund, Ländern und Kommunen.
  • Die Umsetzung erfordere verbindliche Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen sowie eine klare Governance-Struktur mit Standards und Interoperabilität.
  • Die EUDI-Wallet solle als Brücken- und Ergänzungstechnologie dienen, um bereits ab Ende 2026 in die praktische Umsetzung zu kommen.

AfDdafür

  • Der NOOTS-Staatsvertrag sei die zweitbeste Lösung; die bessere wäre eine Anpassung von Artikel 91c des Grundgesetzes gewesen, für die die AfD ihre Zustimmung signalisierte.
  • Das föderale System mit drei Ebenen berge das Risiko mangelnder Durchgängigkeit, da Kommunen im Staatsvertrag nicht als Vertragspartei eingebunden seien.
  • Der Staatsvertrag sei dennoch besser als keine Lösung, weshalb die AfD zustimme.

SPDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünendafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedagegen

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Taser für die Bundespolizei: Erstes Gesetz zur Änderung des UZwG

Bundestag, 16. Oktober 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1502, 21/1868, 21/2146 Nr. 1.2, 21/2252

✅ Angenommen per Aufstehen (Dritte Beratung/Schlussabstimmung)

Innere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Bundespolizei flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), sogenannten Tasern, auszustatten. Das Gesetz ändert das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dem Entwurf war eine fünfjährige Erprobungsphase vorausgegangen. Der Innenausschuss empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs.

CDU/CSUdafür

  • Die Einführung des Tasers sei ein wichtiger Schritt für eine zeitgemäße Ausstattung der Bundespolizei.
  • In fast 90 Prozent der Erprobungsfälle habe bereits die Androhung des Einsatzes zur Deeskalation gereicht, ohne dass eine Auslösung erforderlich gewesen sei.
  • Der Taser stärke den Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten und ermögliche eine effektive und angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen.

AfDdafür

  • Die AfD begrüße die Einführung des Tasers ausdrücklich und sehe darin ein Ergebnis ihres eigenen politischen Drucks seit der 19. Wahlperiode.
  • Auf mittlere Distanz könnten Störer schnell außer Gefecht gesetzt werden; zudem wirke das Gerät der Hemmung entgegen, die Schusswaffe einzusetzen.
  • Der Taser sei jedoch kein Allheilmittel und keine Lösung für das grundlegende Problem, das die Fraktion in der Migrationspolitik und offenen Grenzen sieht.

SPDdafür

(Keine Wortmeldung in der Debatte — Reden wurden zu Protokoll gegeben)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede wurde zu Protokoll gegeben)

Die Linkedagegen

(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede wurde zu Protokoll gegeben)


Quellen

Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Bundestag, 16. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1507, 21/2071, 21/2146 Nr. 1.10, 21/2256

✅ Angenommen per Handzeichen (Aufstehen in der Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenSoziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die ab Januar 2027 geltende EU-Maschinenverordnung in nationales Recht um und passt maschinenrechtliche Vorschriften entsprechend an. Zugleich wird die seit 2019 befristete Nachunternehmerhaftung im Paketboten-Schutz-Gesetz entfristet. Die Haftungsregelung verpflichtet Auftraggeber dafür einzustehen, dass ihre Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

CDU/CSUdafür

  • Die EU-Maschinenverordnung soll möglichst bürokratiearm umgesetzt werden, um nationale Verlässlichkeit zu schaffen, ohne Maschinenbauer mit Papierbergen zu belasten.
  • Die Nachunternehmerhaftung hat sich bewährt, weil sie seit 2019 dazu beigetragen hat, dass mehr Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und mehr Arbeitnehmer ordentlich beschäftigt werden.
  • Neben der vorbeugenden Wirkung des Gesetzes brauche es aber auch Kontrolle und Durchsetzung, damit ehrliche Unternehmen geschützt und Betrüger spürbare Konsequenzen ziehen.

AfDdagegen

  • Die EU-Maschinenverordnung und ihre nationale Umsetzung engen den Spielraum für KI-Systeme und KI-Forschung durch übermäßigen Regulierungswahn ein.
  • Andere Länder wie die USA und China erproben bereits autonomes Fahren und Drohnenlieferungen, während Europa sich mit Verordnungstexten beschäftige statt Technologieoffenheit zu praktizieren.
  • Die Bundesregierung stelle Bürokratie ins Zentrum statt der Bedürfnisse der Bevölkerung, wodurch Regulierung schneller wachse als Innovation.

SPDdafür

  • Die Nachunternehmerhaftung ist eine sinnvolle Regelung, weil sie große Unternehmen daran hindert, sich durch Subunternehmerketten aus der Verantwortung zu ziehen.
  • Seit 2019 steige die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Paketbranche, was die Wirksamkeit der Regelung belege.
  • Mit der Entfristung sollen sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auch dauerhaft verbessern.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes ist richtig, weil die Einigung von 2019 zu einer höheren Sozialversicherungsquote in der Branche geführt hat.
  • Darüber hinaus brauche es ab einer Paketgrenze von 20 Kilogramm eine gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Personen-Zustellung, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
  • Bürokratieabbau dürfe nicht zur Chiffre für den Abbau sozialer und ökologischer Schutzstandards werden; außerdem müsse die Bundesnetzagentur personell ausreichend ausgestattet sein, um ihre Kontrollfunktion wahrnehmen zu können.

Die Linkedafür

  • Die Entfristung der Nachunternehmerhaftung wird begrüßt, löse aber die strukturellen Probleme in der Branche noch nicht.
  • Es brauche eine verbindliche 20-Kilogramm-Grenze im Postgesetz sowie ein Verbot von Subunternehmerketten nach dem Vorbild der Fleischindustrie, weil der Mindestlohn systematisch unterlaufen werde.
  • Paketboten müssten direkt bei den Paketdiensten angestellt werden; große Paketdienstleister dürften nicht länger aus ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Recht und Gesetz entlassen werden.

Quellen

Bundeswehr im Südsudan: UNMISS-Mandat verlängert

Amtlich: »Bundeswehreinsatz im Südsudan „Unmiss“«

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1371, 21/2117

✅ 494 Ja · ❌ 72 Nein · 4 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag entschied über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission UNMISS im Südsudan. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor; aktuell sind 14 Soldaten und 6 Polizisten beteiligt. Die Mission soll die Zivilbevölkerung schützen, das Friedensabkommen begleiten und die Stabilisierung des Landes unterstützen.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion verwies auf die humanitäre Notlage: rund 9 Millionen Menschen seien auf Hilfe angewiesen, es drohten Bürgerkrieg, Cholera und Hungersnöte.
  • Der Einsatz diene humanitärer Verantwortung wie auch deutschen und europäischen Interessen, etwa der Stabilität der Region.
  • Die Soldatinnen und Soldaten schafften die Voraussetzung dafür, dass humanitäre Mittel die Menschen erreichten.

AfD117 Ja · 18 Nein · 3 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte ein jährliches Verlängern „ohne Ziel, ohne Plan, ohne Bilanz" und forderte klare Erfolgskriterien und eine Exitstrategie.
  • Man stimme dem Mandat zu, weil man eine Eindämmung von Gewalt, die Bekämpfung von Fluchtursachen und humanitären Zugang für machbar halte.
  • Einzelne humanitäre Projekte, etwa zu „geschlechtergerechter KI", seien aus ihrer Sicht ideologisch und fehlinvestiert.

SPD108 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion beschrieb den Südsudan als einen der fragilsten Staaten; drei Viertel der Bevölkerung seien auf humanitäre Hilfe angewiesen.
  • Ohne Stabilität gebe es keine humanitäre Hilfe und keine Entwicklungszusammenarbeit; der integrierte Ansatz verknüpfe beides.
  • Sie warnte, dass humanitäre Prinzipien wie Neutralität und Unparteilichkeit zunehmend unter Druck gerieten, und warb für eine Stärkung der UN.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion verwies auf UN-Berichte zur Protection of Civilians, wonach UNMISS jährlich Hunderttausenden Menschen Schutz biete.
  • Der deutsche Beitrag sei klein, aber sinnvoll; die Verlängerung sei klug und richtig.
  • Sie appellierte, Kürzungen bei humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zurückzunehmen.

Die Linke0 Ja · 53 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

  • Die Fraktion lehnte das Mandat ab: Deutsche Soldaten hätten in anderen Ländern nichts zu suchen.
  • Sinnvolle Elemente wie humanitäre Unterstützung und zivile Konfliktbearbeitung seien auch ohne Militär möglich und müssten priorisiert werden.
  • Sie forderte stattdessen eine massive Aufstockung der humanitären Hilfe und kritisierte Kürzungen im entsprechenden Etat.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Verbrenner-Verbot: AfD-Antrag zur Rücknahme abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur Rücknahme des Verbrenner-Verbots“

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/225, 21/476

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

433 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/476), den Antrag (21/225) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben" forderte, das ab 2035 geltende Zulassungsverbot für CO2-ausstoßende Pkw zurückzunehmen. Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ab, den Antrag abzulehnen. Die Mehrheit lehnte den Antrag ab.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Man stehe für Technologieoffenheit und mehr Vertrauen in die Innovationskraft der Unternehmen; es brauche kein explizites Verbot, sondern den Verweis auf CO2-arme Antriebe.
  • Ein Zusammenhang zwischen einem Verbot in zehn Jahren und heutigen Zulassungszahlen sei nicht herstellbar.
  • Dem Antrag gehe es nicht um die Sache, sondern um das Schlechtreden der E-Mobilität.

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Das Verbrennerverbot beschleunige die Deindustrialisierung und gefährde Wohlstand und Arbeitsplätze.
  • Die CO2-Flottengrenzwerte seien technisch nicht realisierbar und kämen einem verkappten Berufsverbot für die Autoindustrie gleich.
  • Man fordere die sofortige Abschaffung des Verbots und setze auf Markt, Technologieoffenheit und Innovation statt staatlicher Verbote.

SPD109 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Es gebe kein Verbrennerverbot; bestehende Fahrzeuge dürften weiter genutzt, verkauft und repariert werden, ab 2035 gelte ein Zulassungsverbot für CO2-Fahrzeuge.
  • Die Regelung sei technologieoffen, auch klimaneutral betriebene Verbrenner und E-Fuels-Fahrzeuge blieben zulässig.
  • Leittechnologie bleibe die E-Mobilität; die Klimaschutzvorgaben würden eingehalten.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Lage der Branche sei ernst, doch der Markt habe sich längst Richtung Elektromobilität entschieden.
  • Der Antrag sei ein Rückwärtsgang und ein ideologisches Festklammern an der Vergangenheit.
  • Die Branche brauche Planungssicherheit, Förderung des E-Hochlaufs und Investitionen in Batterien und Ladesäulen.

Die Linke52 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Schuld an der Lage sei nicht der Motor, sondern kurzfristige Gewinnmaximierung und ein fehlender industriepolitischer Kurs.
  • Wer sich weigere, in neue Technologien zu investieren, befördere selbst die Deindustrialisierung.
  • Nötig seien Planungssicherheit, öffentliche Investitionen, Mitbestimmung und ein staatlicher Transformationsfonds von 20 Milliarden Euro jährlich.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag


Quellen

Bundeswehr-Mandat im Roten Meer verlängert

Amtlich: »Bundeswehreinsatz im Roten Meer „Eunavfor Aspides“«

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1372, 21/2119

✅ 435 Ja · ❌ 69 Nein · 77 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über die Fortsetzung der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES ab. Die Mission soll die Freiheit der Seeschifffahrt im Roten Meer und am Horn von Afrika sichern und reagiert auf Angriffe der Huthi-Miliz auf zivile Handelsschiffe. Vorgesehen ist eine Mandatsobergrenze von bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten.

CDU/CSU203 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Über das Rote Meer laufe ein erheblicher Teil des Welthandels; der Schutz der Seewege sichere Wohlstand, wirtschaftliche Stabilität und Energiesicherheit.
  • Der Einsatz stärke Deutschlands Verlässlichkeit im europäischen und transatlantischen Bündnis und fuße auf dem Bekenntnis zum Völkerrecht.
  • Die Mission sei rechtlich solide und sicherheitspolitisch notwendig; Dank gelte den eingesetzten Soldatinnen und Soldaten.

AfD122 Ja · 15 Nein · 2 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Das Rote Meer sei eine der wichtigsten Handelsrouten; ein Stocken treffe Deutschland unmittelbar bei Versorgung, Preisen und Sicherheit.
  • Das Mandat sei zu zurückhaltend; ein robusteres Vorgehen wie die US-Mission Prosperity Guardian sorge für glaubhaftere Abschreckung.
  • Der Einsatz liege im deutschen Interesse; Dank gelte den Soldaten, weshalb die Fraktion der Verlängerung zustimme.

SPD110 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Es handle sich um eine defensive Mission zum Schutz von Handels- und Seewegen, eingebettet in die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
  • Die Sicherung der Handelswege diene nicht nur dem eigenen Interesse, sondern einer Ordnung, die die Stärke des Rechts statt das Recht des Stärkeren durchsetze.
  • Aus der Fürsorgepflicht heraus müssten den entsandten Soldatinnen und Soldaten die bestmöglichen Ressourcen bereitgestellt werden.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 73 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Das Ziel, Schiffe wieder durch den Suezkanal statt um Afrika fahren zu lassen, sei über die Mandatslaufzeit nicht erreicht worden.
  • Die mögliche erneute Einmeldung einer Fregatte bedeute ein hohes Risiko für Leib und Leben bei fraglicher militärischer Wirkung.
  • Die Aufklärung solle weitergehen; die Enthaltung sei keine Absage, das Mandat müsse aber neu zugeschnitten werden.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Angriffe der Huthi-Miliz würden verurteilt, stellten aber keinen bewaffneten Angriff im Sinne der UN-Charta dar; ein UN-Mandat fehle.
  • Der Einsatz habe nichts mehr mit dem grundgesetzlichen Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung zu tun, sondern setze Handelsinteressen militärisch durch.
  • Der Einsatz wirke konfliktverschärfend; gefordert wird eine Rückkehr zum Verteidigungsauftrag und zur Kultur militärischer Zurückhaltung.

Quellen

Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Bundestag, 9. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1493, 21/1940, 21/2090, 21/2091
CDU/CSU und SPD dafür · alle übrigen Fraktionen enthalten

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Schlussabstimmung per Aufstehen

GesundheitBildung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen ein. Bisher existieren 27 verschiedene Helfer- und Assistenzausbildungen mit unterschiedlichen Inhalten und Abschlüssen je nach Bundesland. Das Gesetz schafft ein einheitliches Berufsbild, eine geregelte Ausbildungsvergütung, klare Kompetenzstrukturen sowie eine Anschlussfähigkeit an die Pflegefachkraftausbildung und ein späteres Studium. Zudem werden Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen bundeseinheitlich geregelt.

CDU/CSUdafür

  • Die Vereinheitlichung der bislang 27 verschiedenen Landesverordnungen schafft Transparenz, Rechtssicherheit und bundesweite Mobilität für Auszubildende und Einrichtungen.
  • Die Durchlässigkeit des Gesetzes ermöglicht Aufstieg von der Assistenzkraft über die Pflegefachkraft bis hin zum Studium und macht den Beruf attraktiver.
  • Die modifizierte Modellklausel erlaubt es Bundesländern, neue Ausbildungsstrukturen zu erproben, etwa durch Einbeziehung von Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung.

AfDenthalten

  • Die Vereinheitlichung von 27 Ausbildungsverordnungen wird als positiver Schritt anerkannt.
  • Das Gesetz gehe jedoch nicht an die eigentlichen Ursachen des Pflegenotstandes heran, wie unattraktive Arbeitsbedingungen, Schichtdienst und schlechte Bezahlung.
  • Es bestehe die Gefahr, dass bereits ausgebildetes Personal durch die neue Regelung als schlechter qualifiziert wahrgenommen werde.

SPDdafür

  • Der bisherige „Ausbildungsflickenteppich" werde beendet, und eine verpflichtende Ausbildungsvergütung werde eingeführt.
  • Die generalistische Ausbildung mit Anschlussfähigkeit bis zum Studium schaffe ein attraktives und durchlässiges Pflegeausbildungssystem.
  • Die bundeseinheitliche Regelung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stärke die Personalgewinnung, da das Pflegesystem auf engagierte Mitarbeitende aus dem Ausland angewiesen sei.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, hätte jedoch in zentralen Punkten nachgebessert werden müssen, etwa bei klaren Kriterien zur Anerkennung von Berufserfahrung und bei der Sprachförderung als Teil der Ausbildung.
  • Ausbildungskosten dürften nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, da deren Eigenanteile bereits heute zu hoch seien.
  • Das Gesetzgebungsverfahren habe nicht die nötige Sorgfalt gezeigt: Die öffentliche Anhörung fand am Montag statt, die Abstimmung bereits drei Tage später.

Die Linkeenthalten

  • Eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten reiche nicht aus; für Qualität und Gerechtigkeit gegenüber den Auszubildenden sei eine 24-monatige Ausbildung notwendig.
  • Die Ausbildung brauche eine starke duale Struktur mit fairer Vergütung, Verbot von Schulgeld und verbindlichen Standards für mindestens 30 Prozent Praxisanleitung.
  • Sprachförderung für Auszubildende mit Migrationsgeschichte müsse Teil der Ausbildung während der Arbeitszeit sein, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Quellen

Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes — Abschaffung der Turboeinbürgerung

Bundestag, 8. Oktober 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26, 21/1634

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung)

Migration

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf schafft die sogenannte Turboeinbürgerung ersatzlos ab — also die mit der Reform des Vorjahres eingeführte Möglichkeit, bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen eingebürgert zu werden. Die allgemeine Einbürgerungsfrist von fünf Jahren sowie die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeit bleiben bestehen. Der Innenausschuss empfahl Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Die Turboeinbürgerung habe ein falsches Signal gesendet und zur gesellschaftlichen Spaltung beigetragen, da sie einen Pullfaktor für illegale Migration dargestellt habe.
  • Das Staatsangehörigkeitsrecht sei kein Fachkräfteeinwanderungsgesetz; die Einbürgerung solle am Ende eines Integrationsprozesses stehen, nicht an seinem Anfang.
  • Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibe bestehen, solle aber die Ausnahme bilden und nicht zur Regel werden; eine persönliche Vorsprache im Einbürgerungsverfahren solle künftig wieder stärker eingefordert werden.

AfDdafür

  • Die Abschaffung der Dreijahresmöglichkeit sei lediglich eine kosmetische Korrektur, da Anspruchseinbürgerung nach fünf Jahren und generelle Hinnahme des Doppelpasses weiter bestehen blieben.
  • Staatsbürgerschaft dürfe kein Automatismus sein, sondern müsse Ausdruck staatlicher Souveränität bleiben und ein tiefes Bekenntnis zur geschichtlichen und kulturellen Herkunft des Landes verlangen.
  • Zeiten rechtswidrigen Aufenthalts würden weiterhin angerechnet, und es würden Menschen eingebürgert, die dauerhaft Transferleistungen bezögen oder Extremismus verbreiteten — das untergrabe Vertrauen in den Rechtsstaat.

SPDdafür

  • Die Dreijahresmöglichkeit sei in der Praxis kaum genutzt worden — in Brandenburg ein Fall, in Niedersachsen vier, in Baden-Württemberg sechzehn — und damit nicht der zentrale Hebel der Reform.
  • Das entscheidende Ergebnis der Koalition sei die Bestätigung der doppelten Staatsangehörigkeit, die einen langen politischen Konflikt befriedet habe.
  • Menschen, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten, sollten nach fünf Jahren Teil der Gesellschaft werden können, ohne auf ihre alten Wurzeln verzichten zu müssen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die privilegierte Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen habe es bereits unter unionsgeführten Bundesregierungen gegeben; ihre Abschaffung sei eine falsche und kurzsichtige Entscheidung.
  • Studien belegten, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit die wirtschaftliche, soziale und politische Teilhabe von Zugewanderten stärke und bessere Chancen am Arbeitsmarkt sowie höhere Einkommen ermögliche.
  • Die rückwärtsgewandte Politik schade der Integration und dem Standort Deutschland und sende ein falsches Signal in die Welt.

Die Linkedagegen

  • Einbürgerung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen; alle, die fünf Jahre im Land lebten, sollten auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.
  • Menschen wie die exemplarisch geschilderte Gastarbeiterkind-Generation hätten Jahrzehnte für dieses Land gearbeitet und könnten trotzdem nicht an der Demokratie teilhaben, weil Behörden überlastet und Digitalisierung unzureichend seien.
  • CDU/CSU und SPD machten mit ihrer Migrationspolitik den Hass der AfD salonfähig, anstatt ihm entgegenzuwirken.

Quellen

Bundeshaushalt 2025: Etat in zweiter Lesung angenommen

Amtlich: „Haushaltsgesetz 2025“

Bundestag, 18. September 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1061, 21/1062

✅ 324 Ja · ❌ 268 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte in zweiter Beratung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025 ab. Der Haushaltsausschuss hatte auf den Drucksachen 21/1061 und 21/1062 empfohlen, den Entwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Eine Aussprache war in dieser Beratung nicht vorgesehen.

CDU/CSU205 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 133 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD118 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke0 Ja · 59 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz: Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Bundestag, 11. September 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/570, 21/1150, 21/1587, 21/1588
Hinweis: Die Fraktionsangaben stammen aus der zweiten Beratung; zur Schlussabstimmung nennt das Protokoll keine Fraktionen.

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Aufstehen (Schlussabstimmung)

Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batt-EU-AnpG) beraten und verabschiedet. Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Batterien und setzt europäisches Recht in nationales Recht um. Begleitend wurde eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen sowie ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz setzt die EU-Verordnung praxisnah um, ohne über europäische Vorgaben hinauszugehen – kein deutsches Gold-Plating.
  • Mit der Einführung einer Altbatteriekommission werden Wirtschaft, Kommunen, Umweltverbände und Gesellschaft gleichberechtigt einbezogen.
  • Eine Übergangsfrist sichert die gewohnte Batterieabgabe in Wertstoffhöfen und schützt Kommunen vor übermäßiger Belastung; ein mögliches Pfandsystem solle hingegen mit mehr Zeit und Augenmaß eingeführt werden.

AfDdagegen

  • Die Batterieverordnung schaffe ungezügelte Bürokratie mit Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Sammelquoten.
  • Durch die erweiterte Herstellerverantwortung ohne ausreichende Mitsprache werde ein Marktumfeld geschaffen, das vor allem kleine Unternehmen belaste und Oligopolstrukturen begünstige.
  • Der Gesetzentwurf biete Unternehmen eine Entscheidungsvorlage, Produktion ins Ausland zu verlagern; die Abhängigkeit von asiatischen Herstellern bei Batterierohstoffen werde dadurch nicht verringert.

SPDdafür

  • Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für nachhaltige Produktion, Nutzung und Entsorgung von Batterien und geht damit einen wichtigen Schritt.
  • Kommunen und Wertstoffhöfe erhalten eine Übergangsfrist, um sich auf die Rücknahme neuer Batterietypen wie E-Scooter- und E-Bike-Akkus einzustellen.
  • Die begleitende Entschließung adressiert das dringende Problem der durch Lithium-Ionen-Akkus verursachten Brände in Entsorgungsanlagen und schlägt unter anderem die Prüfung einer Pfandpflicht vor.

Bündnis 90/Die Grünendagegen (Gesetzentwurf); dafür (eigener Entschließungsantrag, Drucksache 21/1588)

  • Die EU-Batterieverordnung war ein Riesenerfolg für ökologische Batterietechnologie, der vorliegende Gesetzentwurf gehe jedoch an einigen Stellen nicht weit genug.
  • Ein verbindliches Pfandsystem sei notwendig, um Batterien in den Kreislauf zurückzuführen; der bloße Prüfauftrag der Koalition reiche nicht aus, da das Umweltbundesamt bereits ein fertiges Gutachten vorgelegt habe.
  • Es brauche konsequente Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten in Rohstoffabbauregionen sowie eine Stärkung der Wiederverwendung und Austauschbarkeit von Batterien.

Die Linkedagegen (Gesetzentwurf); enthalten (Entschließungsantrag Grüne)

  • Das Gesetz öffne der Oligopolbildung Tür und Tor: Wenige große Konzerne kontrollierten dann den Markt, während Gewinne verschwänden und Risiken wie Brände und Entsorgungskosten verblieben.
  • Die Rückführungsquote von Gerätealtbatterien liege bei nur 53,8 Prozent, weit unter dem EU-Ziel; bei Lithium-Ionen-Batterien sogar unter 30 Prozent – genau jenen, die täglich bis zu 30 Brände in Recyclinganlagen verursachten.
  • Statt Oligopole zu stärken, brauche es öffentliche Verantwortung und ein generelles Pfandrecht auf Batterien als wirksames Instrument zur Rückführung und Ressourcenschonung.

Quellen

Rückbaustopp für abgeschaltete Atomkraftwerke: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zum Rückbau abgeschalteter AKW“

Bundestag, 11. September 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/220, 21/386

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

449 Ja · 131 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/386), den Antrag (21/220) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Die AfD-Fraktion forderte ein sofortiges Moratorium für den Rückbau bereits abgeschalteter deutscher Kernkraftwerke. Ziel des Antrags war, den laufenden Rückbau zu stoppen, damit die Anlagen erhalten bleiben und perspektivisch wieder ans Netz gehen könnten. Über die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, den Antrag abzulehnen, wurde namentlich abgestimmt.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Aus heutiger Sicht sei der Atomausstieg ein Fehler gewesen, doch einen realistischen Weg zurück gebe es nicht mehr.
  • Der Antrag sei rückwärtsgewandt; statt um Rückbau zu streiten, solle man Infrastruktur und Know-how der Standorte für Innovation nutzen.
  • Der Bund dürfe Standortkommunen, denen Einnahmen wegfallen und bei denen Zwischenlager bleiben, nicht alleinlassen.

AfD0 Ja · 131 Nein · 0 Enthaltungen · 20 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Funktionierende, sichere Kraftwerke würden mutwillig zerstört; ein sofortiges Rückbau-Moratorium solle das stoppen.
  • Erneuerbare seien teuer, wetterabhängig und unzuverlässig; nötig sei stattdessen planbarer, preiswerter Kernkraftstrom.
  • Abgeschaltete Reaktoren könnten wieder ans Netz, während andere Länder weltweit auf Kernkraft setzten.

SPD114 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Betriebsgenehmigungen seien erloschen, Personal und alte Bauteile fehlten; selbst Betreiber wie RWE und EnBW hielten einen Rückbaustopp für unmöglich.
  • Atomkraft sei die teuerste Form der Stromerzeugung, während Wind und Sonne für wenige Cent lieferten.
  • Seit Abschaltung der letzten Reaktoren 2023 habe es keinen Blackout gegeben; das Netz zähle weiter zu den zuverlässigsten der Welt.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Atomausstieg sei richtig und erfolgreich gewesen; die Stromausfallzeiten je Anschluss hätten sich seit der Abschaltung etwa halbiert.
  • Atomkraft sei zu teuer, finanziell zu riskant und für Klimaziele ohnehin zu spät.
  • Konzentrieren solle man sich auf die noch ungelösten Fragen der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle statt auf neue atomare Risiken.

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Der Antrag stütze sich auf Lobby-nahe Studien; unabhängige Analysen von Fraunhofer, Agora und DIW kämen zu anderen Ergebnissen.
  • Ein vollständiges Erneuerbare-Energien-System sei technisch machbar, wirtschaftlich günstiger und sicherer.
  • Die Behauptung, Atomenergie garantiere Versorgungssicherheit, halte dem europäischen Alltag nicht stand.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag


Quellen

Corona-Untersuchungsausschuss der AfD: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses“

Bundestag, 10. Juli 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/562, 21/573, 21/805

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

450 Ja · 146 Nein · 1 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/805), den Antrag (21/573) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Abgestimmt wurde über den Antrag der AfD-Fraktion, einen 1. Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Coronapandemie einzusetzen (Drucksache 21/573). Parallel lag der Antrag von CDU/CSU und SPD vor, stattdessen eine Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Coronapandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ einzurichten. Der Geschäftsordnungsausschuss empfahl, die Enquete-Kommission anzunehmen und den Untersuchungsausschuss-Antrag abzulehnen.

CDU/CSU200 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Eine Enquete-Kommission sei der richtige Weg, um nach vorn zu schauen und Lehren für künftige Pandemien zu ziehen, statt Parteienstreit zu führen.
  • Ein Untersuchungsausschuss sei ein Kampfinstrument und tauge nicht zur sachlichen Aufklärung, sondern vertiefe die gesellschaftliche Spaltung.
  • Politische Fehlerkultur heiße, Fehler zu analysieren und in funktionierende Systeme zu überführen; dafür sei die Enquete-Kommission geeignet.

AfD0 Ja · 145 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Es brauche kein zweites Gremium, sondern einen Untersuchungsausschuss; eine Enquete-Kommission reiche für eine schonungslose Aufarbeitung nicht aus.
  • Verantwortliche müssten identifiziert und Konsequenzen, auch strafrechtliche, gezogen werden, bevor Ansprüche verjähren.
  • Die Maskenbeschaffung um den früheren Gesundheitsminister Spahn sei Vetternwirtschaft und müsse aufgeklärt werden.

SPD112 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Enquete-Kommission solle prüfen, was gut und was schlecht gelaufen sei; es gehe nicht um Schuldzuweisung, sondern darum, aus der Pandemie zu lernen.
  • Zwei Jahre nach dem Ende der pandemischen Lage sei der Zeitpunkt, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und Lehren zu ziehen.

Bündnis 90/Die Grünen83 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Pandemie müsse parlamentarisch aufgearbeitet werden; man habe sich gemeinsam auf eine Enquete-Kommission verständigen können.
  • Ein Untersuchungsausschuss bleibe für die Aufklärung der Maskenbeschaffung um den früheren Gesundheitsminister Spahn richtig; die Enquete ersetze diese Aufklärung nicht.

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Aufarbeitung der Pandemie über eine Enquete-Kommission werde unterstützt; ein eigener Antrag dazu sei bereits früher vorgeschlagen worden.
  • Der AfD-Antrag sei unzureichend und decke gerade den Punkt der Maskenbeschaffung um Spahn nicht ab; ein Untersuchungsausschuss zu Spahn werde dennoch angestrebt.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag


Quellen

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III (Omnibusgesetz)

Bundestag, 10. Juli 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/568, 21/797

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzt Teile der europäischen Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) um. Er enthält Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Baugesetzbuch. Ziel ist die Beschleunigung von Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie an Land. Zudem soll ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der RED III-Richtlinie war bereits überfällig; ein EU-Vertragsverletzungsverfahren galt es abzuwenden.
  • Ein Webfehler der Vorgängerregierung bei der Berücksichtigung militärischer und luftverkehrlicher Belange bei Änderungsgenehmigungen wird korrigiert.
  • Nach Erreichen der Flächenziele soll sich der Windenergieausbau auf ausgewiesene Gebiete konzentrieren, um einen unkontrollierten Wildwuchs zu verhindern.

AfDdagegen

  • Deutschland erfülle die EU-Vorgabe von 42,5 Prozent erneuerbarer Energien bereits heute mit rund 60 Prozent; ein weiteres Beschleunigungsgesetz sei daher unnötig.
  • Das Gesetz höhle den Rechtsstaat aus, trete den Föderalismus mit Füßen und entmündige Bundesländer und Kommunen.
  • Negative Strompreise nähmen stetig zu; statt weiterer Windkraft brauche Deutschland mehr Grundlastenergie, etwa Kernenergie.

SPDdafür

  • Der Bund setze sich mit diesem Gesetz nicht über den Föderalismus hinweg; Kommunen und Länder behielten ihre eigene Entscheidungshoheit beim Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen würden nicht ausgesetzt, sondern durch ein Screening auf Basis bestehender Strategischer Umweltprüfungen ersetzt; Behörden prüften dasselbe wie zuvor, nur schneller.
  • Zahlreiche Projekte hätten auf den Lückenschluss für einfachere Genehmigungen in Beschleunigungsgebieten gewartet; die Koalition halte damit Wort.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die extreme Kurzfristigkeit des Verfahrens habe es Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie der Branche kaum erlaubt, alle Auswirkungen der Änderungen zu prüfen.
  • Unklare Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf führten zu Verunsicherung bei Planungs- und Genehmigungsbehörden und brächten damit keine echte Beschleunigung.
  • Standards beim Arten-, Natur- und Gewässerschutz würden geschliffen, etwa bei UVP und Artenschutzprüfungen sowie bei Natura-2000-Gebieten.

Die Linkedagegen

  • Sämtliche Sachverständigen der Anhörung hätten den Gesetzentwurf als nicht zielführend bezeichnet, da er neue Rechtsunsicherheiten schaffe.
  • Der Entwurf berge das Risiko, den Windkraftausbau in Gebieten außerhalb der Beschleunigungsgebiete auszubremsen.
  • Statt Umwelt- und Artenschutzstandards zu schleifen, brauche es mehr Personal, bundesweit einheitliche Standards, Digitalisierung und mehr Bürgerbeteiligung durch Genossenschaften und kommunalen Ausbau.

Quellen

Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt

Amtlich: „Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“

Bundestag, 27. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/321, 21/634, 21/635

✅ 444 Ja · ❌ 133 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf setzt den Nachzug von Angehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre aus. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen ohne Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Angaben der Bundesregierung kommen dadurch rund 12 000 Personen pro Jahr weniger nach Deutschland. Für Härtefälle ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen; nach zwei Jahren soll die Maßnahme evaluiert werden.

CDU/CSU202 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Belastbarkeit von Sozialsystemen, Bildung, Betreuung und Wohnungsmarkt habe Grenzen, weshalb der Zuzug gesteuert und begrenzt werden müsse.
  • Der Familiennachzug wirke als „Pulleffekt" und befördere das Geschäftsmodell krimineller Schlepperbanden, das mit dem Gesetz beendet werde.
  • Die kommunalen Spitzenverbände sähen die Kommunen bei Unterbringung, Versorgung und Integration weiterhin am Limit.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.

  • Die Aussetzung sei ein richtiger, aber viel zu kleiner Schritt; 12 000 Nachzügler bei rund 250 000 Asylanträgen jährlich seien ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • Es gebe kein Grundrecht auf Familiennachzug; die Einräumung des Nachzugsrechts sei eine freiwillige politische Geste gewesen, die revidierbar sei.
  • Wohnungsmärkte, Kita- und Schulplätze seien überlastet, das Asylsystem laufe weiter aus dem Ruder.

SPD117 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Das Thema habe sich die SPD nicht ausgesucht, sei aber Teil des Koalitionskompromisses; entscheidend sei das Gesamtwerk der Regierung.
  • Wer bereits einen Termin zur Visumserteilung oder ein Visum habe, sei von der Aussetzung nicht betroffen.
  • Im Mittelpunkt stünden die Härtefälle — besonders kleine Kinder, Kranke und beeinträchtigte Personen — denen ein effektiver Zugang zum Verfahren gesichert werden müsse.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 80 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Das Gesetz bedeute Leid für Tausende getrennte Kinder und Ehepartner und sei ein integrationspolitischer Irrweg, da Familienzusammenführung ein Schlüssel für Integration sei.
  • Familiennachzug werde als Pullfaktor dämonisiert; statt dieser Logik zu folgen, brauche es pragmatisches Handeln und Unterstützung der Kommunen.
  • Die SPD gebe eigene Errungenschaften preis, ohne zu kämpfen, etwa bei Zurückweisungen an der Grenze und der Härtefallregelung.

Die Linke0 Ja · 51 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Der Familiennachzug sei eine der letzten legalen Möglichkeiten, Schutz zu finden; seine Sperrung zwinge Familien auf gefährlichere Fluchtrouten.
  • 12 000 Personen pro Jahr entsprächen bei rund 11 000 Kommunen im Schnitt einer Person je Kommune; verantwortlich für überlastete Kommunen sei die Sparpolitik.
  • Die Härtefallregelung über § 22 Aufenthaltsgesetz helfe in der Praxis kaum jemandem und sei nach dem EGMR menschenrechtswidrig.

Quellen

Abstimmung: Grünen-Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Flächenbedarfe der Eisenbahn)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/335, 21/642

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Verkehr

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Änderungen am Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie weiteren Gesetzen vor, um die Flächenbedarfe der Eisenbahn zu spezifizieren. Hintergrund ist die seit 2023 geltende Verschärfung des Freistellungsverfahrens für nicht mehr genutzte Bahnflächen. Der Entwurf zielte darauf ab, Bahnflächen umfassender zu schützen – auch für Wachstum durch Verlagerung auf die Schiene, Güterverkehr und Netzkapazitäten. Parallel lag ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vor, über den namentlich abgestimmt wurde.

CDU/CSUdagegen

  • Der Grünen-Entwurf schaffe neue Bürokratie und vermische Infrastrukturziele mit Flächenrecht.
  • Er bleibe in vielen Punkten unkonkret und würde Entscheidungsbehörden sowie Kommunen überfordern.
  • Der eigene Koalitionsentwurf biete eine ausgewogenere Lösung mit klarer Prüfkaskade und mehr Rechtssicherheit.

AfDdagegen

  • Das Einschreiben fester Verkehrsanteile der Bahn für das Jahr 2040 als Planziele entspreche sozialistischer Planwirtschaft.
  • Richtig wäre es gewesen, auf die Formulierung des „überragenden öffentlichen Interesses" ganz zu verzichten, damit verschiedene Bedürfnisse gegeneinander abgewogen werden können.
  • Bis zur Eröffnung von Stuttgart 21 Ende 2026 sollten erst Lösungen gefunden werden, die sowohl Wohnbebauung als auch störungsfreien Eisenbahnbetrieb berücksichtigen.

SPDdagegen

(Keine Wortmeldung in der Debatte; Rede zu Protokoll gegeben)

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • In der Vergangenheit seien zu viele Bahnflächen entwidmet worden, sodass der Bahnverkehr nicht mehr wachsen könne; der eigene Entwurf schütze Flächen besser und konsequenter.
  • Der Koalitionsentwurf sei zu kurz gesprungen, weil er sich nahezu ausschließlich auf potenzielle Streckenreaktivierungen fokussiere und Flächen für Güterverkehr und Netzausbau vernachlässige.
  • Eine beantragte Fachanhörung zum Vergleich beider Gesetzentwürfe sei von der Koalition abgelehnt worden, was eine gründliche Prüfung verhindert habe.

Die Linkeenthalten

  • Die Änderung des AEG von 2023 habe zu Recht das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck gesichert; das jetzt wieder aufzugeben sei ein Kniefall vor der Immobilienlobby.
  • Wohnraum werde durch dieses Gesetz nicht günstiger; es diene den Interessen der Wohnbaumafia auf Kosten von Klimaschutz und Mietern.
  • Für bezahlbaren Wohnraum brauche es einen bundesweiten Mietendeckel, nicht die Entwidmung von Bahnflächen.

Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/219, 21/638

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)

Staat & DemokratieJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht kleinere Anpassungen am Kulturgutschutzgesetz von 2016 vor, das den illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen und den Schutz von Kulturgütern anderer Länder sicherstellen soll. Konkrete Änderungen betreffen unter anderem Fristen, Wertgrenzen und Nachweispflichten sowie die Festlegung einer nationalen zuständigen Behörde. Zusätzlich werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt und einem Petitum des Bundesrates zu Artenschutzregelungen gefolgt. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen einem bereits in der vorangegangenen Wahlperiode erarbeiteten, jedoch der Diskontinuität anheimgefallenen Gesetzentwurf.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz erfüllt in der Anwendung grundsätzlich seine Aufgabe, Kulturgutschutz durch Regeln sicherzustellen, und funktioniert an vielen Stellen gut.
  • Die vorgesehenen Anpassungen bei Fristen, Wertgrenzen und Nachweispflichten haben in Kunsthandel, Museen und beim Zoll breite positive Resonanz erfahren.
  • Die Festlegung einer nationalen Behörde stellt einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar; die Artenschutzregelungen sind auf andere Weise bereits geregelt.

AfDenthalten

  • Der Schutz wertvoller Kulturgüter mit herausragender Bedeutung für das eigene Volk und die Nation wird vollumfänglich geteilt.
  • Die Novellierung erhöhe den Druck auf verkaufswillige Privateigentümer, da der Verkauf verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ohne Einigung faktisch unmöglich gemacht werde, während der Staat das Eigentum entwertet, ohne direkt einzugreifen.
  • Das Kulturgutschutzgesetz stehe im Schatten postkolonialer Weltanschauungen, die Restitutionen befördern, ohne dabei alle historischen Zusammenhänge gleichgewichtig zu beleuchten.

SPDdafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünendafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linkedafür

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)


Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Schlussabstimmung)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/328, 21/556

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht vor, das Inkrafttreten zweier Ökoregelungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes um zwölf Monate zu verschieben. Betroffen sind eine Regelung zur Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie eine Regelung zur Verteilung von Biodiversitätsflächen in Betrieben. Die freiwerdenden Mittel sollen stattdessen flächenbezogen ausgezahlt werden. Bündnis 90/Die Grünen hatte zudem einen Entschließungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde.

CDU/CSUdafür

  • Die beiden Ökoregelungen seien überhastet und ohne ausreichende Praxistauglichkeit in das Gesetz aufgenommen worden und verursachten unnötigen bürokratischen Aufwand.
  • Die Verschiebung sei nötig, um Planungssicherheit für Betriebe zu schaffen und den Bundesländern Zeit für die Vorbereitung der Umsetzung zu geben.
  • Änderungen an der GAP gegen Ende der Förderperiode, die hohen Bürokratie- und Programmieraufwand verursachen und viele Landwirte mehr Geld kosten als bringen, seien der Sache nicht dienlich.

AfDdagegen

  • Die Verschiebung schaffe keine echte Planungssicherheit, da sie nur für ein Jahr gelte und die Förderperiode bis 2027 laufe.
  • Weidetierhalter hätten sich bereits auf die Einführung der Ökoregelungen eingestellt; ein kurzfristiges Zurückrudern schade der Planbarkeit.
  • Landwirte benötigten einen langen Planungshorizont und kein kurzfristiges politisches Handeln ohne langfristige Perspektive.

SPDdafür

(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede zu Protokoll gegeben)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die bisherigen Ökoregelungen hätten Landwirte fördern sollen, die Kühe auf die Weide lassen oder Ökosysteme vernetzen; die Verschiebung nehme diesen Betrieben die finanzielle Grundlage.
  • Die Umverteilung auf Flächenbasis begünstige vor allem Großbetriebe, während kleinere Betriebe mit Tierschutz- und Naturschutzleistungen weniger erhielten.
  • Die Koalition folge einem Muster, bei dem Vergünstigungen systematisch größeren Akteuren zugutekämen, nicht kleineren.

Die Linkedagegen

  • Die Verschiebung der Ökoregelungen sei ein Rückschlag für eine ökologische Landwirtschaft und entziehe jenen Betrieben die Grundlage, die extensiv und nachhaltig wirtschaften wollen.
  • Die Koalition bleibe die Antwort schuldig, was konkret an den Regelungen nachgebessert werden müsse, um eine Verschiebung zu rechtfertigen.
  • Die Agrarpolitik der Regierung diene den Interessen von Konzernen und Großbetrieben statt dem Gemeinwohl und dem Schutz der Lebensgrundlagen.

Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (Zweite Beratung)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/328, 21/556

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, das Inkrafttreten zweier Ökoregelungen im Rahmen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes um zwölf Monate zu verschieben. Betroffen sind die Förderung der Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie die Förderung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben. Das durch die Verschiebung freiwerdende Restgeld soll stattdessen flächenbezogen ausgezahlt werden. Zusätzlich lag ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung vor, der abgelehnt wurde.

CDU/CSUdafür

  • Die beiden Ökoregelungen seien überhastet und ohne Praxistauglichkeit in das Gesetz aufgenommen worden, was einen hohen bürokratischen Aufwand verursache.
  • Die Verschiebung schaffe Planungssicherheit für Betriebe und gebe den Länderverwaltungen die nötige Zeit zur Vorbereitung, deren Bedenken bisher ignoriert worden seien.
  • Änderungen bei der GAP sollten im Einklang mit den Bundesländern erfolgen; die vorherigen Regelungen seien auch von SPD-geführten Ländern abgelehnt worden.

AfDdagegen

  • Die Verschiebung löse das grundlegende Problem nicht, da die Förderperiode bis 2027 laufe und in einem Jahr dieselbe Diskussion erneut drohe.
  • Die GAP sei bereits ein unübersichtlicher Flickenteppich, und das Vorgehen der Koalition biete den Landwirten keinen ausreichenden Planungshorizont.
  • Landwirten sei mit einer kurzfristigen Verschiebung nicht geholfen; sie bräuchten grundlegende Entbürokratisierung statt wiederholter Aufschieberei.

SPDdafür

(Redebeitrag ging zu Protokoll — keine mündlichen Argumente im Ausschnitt dokumentiert)

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das freiwerdende Geld von rund 29 Millionen Euro solle nun flächenbezogen statt an Landwirte mit konkreten Tierschutz- und Naturschutzleistungen ausgezahlt werden.
  • Wer mit Ja stimme, verteile den Betrag auf die Fläche, was pro Hektar etwa 1,80 Euro ergebe und vor allem Großbetriebe begünstige.
  • Das Vorgehen passe zu einem Muster, bei dem Entlastungen und Förderungen bevorzugt größeren Betrieben und Konzernen zugutekämen.

Die Linkedagegen

  • Die Verschiebung sei ein Rückschlag für eine ökologische Landwirtschaft und entziehe denjenigen die Grundlage, die extensive Weidehaltung und kleinflächige Strukturen betreiben wollten.
  • Die Koalition bleibe die Antwort schuldig, was konkret an den Ökoregelungen nachgebessert werden müsse, um eine Verschiebung zu rechtfertigen.
  • Die Agrarpolitik der Regierung diene den Interessen von Konzernen und Großbetrieben statt dem Gemeinwohl und dem Schutz natürlicher Lebensgrundlagen.

Quellen

Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/327, 21/555
CDU/CSU und SPD dafür — alle übrigen Fraktionen dagegen

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Aufstehen (dritte Beratung)

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf ändert das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Er sieht unter anderem verlängerte Übergangsfristen vor. Der zuständige Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat empfahl die Annahme des Entwurfs sowie eine begleitende Entschließung.

CDU/CSUdafür

(Redebeitrag zu Protokoll gegeben — keine mündlichen Argumente dokumentiert)

AfDdagegen

  • Das Gesetz baue auf einem gescheiterten Fundament auf und verwalte ein Bürokratiemonster weiter, statt es abzuschaffen.
  • Die bürokratischen Vorgaben gälten nur für heimische Produkte, während ausländische Importe ohne vergleichbare Hürden auf den Markt drängten.
  • Die Kennzeichnung sage nichts über tatsächliches Tierwohl aus und schaffe bei heimischen Bauern nur Zusatzkosten.

SPDdafür

  • Eine staatliche, von der Wirtschaft unabhängige Tierhaltungskennzeichnung werde von Verbraucherseite, Landwirtschaft, Verarbeitern und dem Lebensmittelhandel eingefordert.
  • Gute Haltungsbedingungen seien nicht nur gesellschaftlicher Wunsch, sondern auch den Tieren gegenüber geboten.
  • Die Haltungskennzeichnung sei integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts zum Umbau der Tierhaltung und Teil der Empfehlungen der Zukunftskommission, des Wissenschaftlichen Beirats und der Borchert-Kommission.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz werde ohne öffentliche Anhörung und im Schnellverfahren durchs Parlament gebracht, was ein misserables Verfahren sei.
  • Die Frage der nachhaltigen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung sei weiterhin nicht gelöst; eine Umlage oder Modifikation der Mehrwertsteuer wäre statt Haushaltsmitteln nötig.
  • Die Bevorzugung der Tierhaltung gegenüber Obst- und Gemüseproduktion im Haushalt sei nicht fair gegenüber Menschen, die mehr pflanzliche Ernährung wünschten.

Die Linkedagegen

(Redebeitrag zu Protokoll gegeben — keine mündlichen Argumente dokumentiert)


Quellen

Anpassung des BKA-Gesetzes (Informationsverbund & Kontaktpersonen)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/324, 21/325, 21/633

✅ Angenommen per Handzeichen (Zweite & Dritte Beratung)

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Zwei Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD passen das Bundeskriminalamtgesetz an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 an. Das Gericht hatte zentrale Befugnisse des BKA beanstandet. Die Änderungen betreffen die Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund sowie die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen zur Terrorismusabwehr. Per Änderungsantrag wurde zudem eine Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen in das Verfahren aufgenommen.

CDU/CSUdafür

  • Die Anpassungen setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und erhalten die Handlungsfähigkeit der Polizei im Alltag.
  • Der polizeiliche Informationsverbund muss länderübergreifend funktionieren, damit Erkenntnisse aus einem Bundesland auch anderen Behörden zugänglich sind.
  • Die Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen schließt eine gefährliche Lücke im Waffenrecht, ohne der geplanten umfassenden Waffenrechts-Evaluierung vorzugreifen.

AfDdafür

  • Die Anpassung des BKA-Gesetzes an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich richtig, da ein handlungsfähiger Staat Grundpfeiler jeder Nation ist.
  • Kritisiert wird die schleichende Ausweitung staatlicher Befugnisse im Bereich der präventiven Überwachung, da die Grenzen zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und Geheimdiensttätigkeit zunehmend verschwimmen.
  • Die waffenrechtliche Änderung hätte nach Ansicht der AfD in einem eigenen Verfahren behandelt werden müssen; das Hinzufügen per Omnibus-Änderungsantrag entzieht dem Plenum die Möglichkeit ausführlicher Debatte.

SPDdafür

  • Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht den Kern der Regelungen beanstandet, sondern lediglich einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung, die nun behoben werden.
  • Der ambitionierte Zeitplan war durch eine ursprünglich Ende Juli 2025 ablaufende Frist des Gerichts begründet; die Fristverlängerung bis März 2026 erreichte den Ausschuss erst nach Abschluss aller Terminplanungen.
  • Bei den Druckluftwaffen besteht dringender Handlungsbedarf, da Geschosse trotz einer Energie unter 7,5 Joule Schutzwesten durchschlagen können.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Speichervoraussetzungen im neuen § 30a BKA-Gesetz sind unzureichend, weil andere Maßstäbe angelegt werden als bei vergleichbaren Datenspeicherungsregelungen im selben Gesetz.
  • Die Ausweitung auf Daten von Tatverdächtigen, gegen die noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, geht über das verfassungsgerichtlich Geforderte hinaus und wird nicht begründet.
  • Anstatt das BKA-Gesetz erneut nur punktuell nachzubessern, brauche es eine grundlegende Reform, die Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Sicherheitsanforderungen vernünftig ausbalanciert.

Die Linkedagegen

  • Mehrere Sachverständige sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben rechtliche Ungenauigkeiten, Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten in den Entwürfen bemängelt.
  • Freisprüche oder Einstellungen von Ermittlungsverfahren haben keinen gesetzlich verankerten Einfluss auf die Speicherdauer personenbezogener Daten; Tatverdächtige und Beschuldigte werden hinsichtlich der Fristen gleichgestellt.
  • Die zweijährige Speicherdauer personenbezogener Daten von Kindern sei unverhältnismäßig; zudem überlasse der Gesetzgeber dem BKA selbst die Konkretisierung der Prüf- und Löschvorgaben.

Quellen

Änderung des AEG: Regeln zur Freigabe ungenutzter Bahnflächen

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Umnutzung von Bahngrundstücken“

Bundestag, 26. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/326, 21/642

✅ 305 Ja · ❌ 172 Nein · 67 Enthaltungen

Worum ging es?

Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz, um das Verfahren zur Freistellung nicht mehr genutzter Bahngrundstücke für andere Zwecke neu zu regeln. Eine Freistellung soll künftig möglich sein, wenn kein tatsächlicher oder perspektivischer Verkehrsbedarf an einer Strecke besteht und keine Streckenreaktivierung gefährdet wird. Gleichzeitig sollen Flächen mit möglichem künftigem Bahnbedarf geschützt bleiben.

CDU/CSU193 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Die Fraktion sah in dem Gesetz eine notwendige Korrektur der 2023 eingeführten Verschärfung des Freistellungsverfahrens, die Wohnbau- und Infrastrukturprojekte in über 170 Kommunen blockiert habe.
  • Die neue Prüfkaskade schaffe Rechtsklarheit für Antragsteller und Behörden und schlage eine ausgewogene Brücke zwischen Schieneninteressen und kommunaler Entwicklung.
  • Den Gesetzentwurf der Grünen bewertete die Fraktion als bürokratisch, unkonkret und geeignet, Entscheidungsbehörden sowie Kommunen zu überfordern.

AfD0 Ja · 120 Nein · 0 Enthaltungen · 31 n.a.

  • Die Fraktion hielt die Reparatur für ungenügend: Der Koalitionsentwurf beseitige zwar einige Mängel, lasse aber den Grundfehler des „überragenden öffentlichen Interesses" bestehen, das viele Flächen weiterhin sperren werde.
  • Richtig wäre es aus Sicht der Fraktion gewesen, auf die Formulierung des überragenden öffentlichen Interesses ganz zu verzichten, damit verschiedene Nutzungsbedürfnisse offen gegeneinander abgewogen werden könnten.
  • Zudem mahnte die Fraktion mit Blick auf Stuttgart 21, die Eröffnung des neuen Hauptbahnhofs Ende 2026 abzuwarten, bevor über die Entwidmung von Flächen entschieden werde.

SPD112 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 66 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Die Fraktion erkannte zwar an, dass Entwidmungen dort ermöglicht werden sollten, wo langfristig kein Schienenverkehrsbedarf erkennbar sei, kritisierte aber, der Koalitionsentwurf springe zu kurz, weil er sich nahezu ausschließlich auf potenzielle Streckenreaktivierungen konzentriere.
  • Für Flächen, die für Kapazitätswachstum, Güterverkehrsverlagerung und Netzentlastung benötigt würden, biete der Koalitionsentwurf keinen ausreichenden Schutz; der eigene Gesetzentwurf schütze Bahnflächen besser und konsequenter.
  • Den Verzicht auf eine Fachanhörung, um beide Gesetzentwürfe in Qualität und Wirkung zu vergleichen, bewertete die Fraktion als bedauerlich.

Die Linke0 Ja · 52 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion sah in dem Gesetz ein Nachgeben gegenüber der Immobilienlobby und ein Aufgeben des erst in der letzten Wahlperiode verankerten überragenden öffentlichen Interesses am Bahnbetrieb.
  • Bezahlbaren Wohnraum schaffe das Gesetz nicht; dafür brauche es einen Mietendeckel, nicht die Freigabe von Bahnflächen.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehr-Einsatz im Libanon (UNIFIL) verlängert

Amtlich: „Bundeswehreinsatz im Libanon (UNIFIL)“

Bundestag, 26. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/229, 21/442

✅ 390 Ja · ❌ 179 Nein · 2 Enthaltungen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der UN-Mission „United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL). Deutschland ist dort vor allem auf See vor der libanesischen Küste sowie in Stabsfunktionen eingesetzt; Aufgabe ist unter anderem die Unterbindung von Waffenschmuggel und die Ausbildung der libanesischen Marine. Aktuell ist die Fregatte „Brandenburg" mit über 200 Soldatinnen und Soldaten beteiligt.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Nach dem Sturz des Assad-Regimes ergebe sich ein „Fenster der Gelegenheit", den libanesischen Staat zu stärken und die Hisbollah zurückzudrängen.
  • Deutschland nehme eine Vertrauensstellung zwischen Libanon und Israel ein; UNIFIL diene auch dem Kontakt zwischen beiden Seiten.
  • Jeder Beitrag zur Stärkung der offiziellen libanesischen Streitkräfte sei zugleich ein Beitrag zur Schwächung der Hisbollah.

AfD0 Ja · 127 Nein · 0 Enthaltungen · 24 n.a.

  • Oberste Priorität sei der Schutz der Soldaten; sie würden in eine immer gefährlichere Umgebung geschickt, ohne dass der Mehrwert dies rechtfertige.
  • Die Mission habe ihr Ziel nicht erreicht: Die Region sei nicht stabiler geworden, der Waffenschmuggel nicht nachhaltig unterbunden.
  • Es fehle eine Exitstrategie; die Kräfte sollten dort konzentriert werden, wo sie einen sichtbaren Beitrag leisteten.

SPD114 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Marine leiste seit 2006 einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung einer der gefährlichsten Regionen der Welt.
  • UNIFIL zeige, dass internationale Zusammenarbeit und multilaterale Lösungen funktionieren könnten.
  • Völker- und Menschenrechte müssten unabhängig von politischer Opportunität für alle gelten.

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 4 n.a.

  • UNIFIL stelle in der angespannten Lage einen der wenigen Kommunikationskanäle zwischen Hisbollah und Israel bereit und gewinne so an Bedeutung.
  • Kritisiert wurde, dass die umfassende Mandatsevaluation ersatzlos gestrichen werden solle; das Parlament solle dies von der Regierung einfordern.
  • Bemängelt wurde zudem die fehlende Sondersitzung der Ausschüsse angesichts der Lage im Nahen Osten.

Die Linke0 Ja · 52 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Nach 19 Jahren Einsatz sei die Lage im Libanon nicht militärisch zu lösen und das Ziel, den Waffenschmuggel zu unterbinden, nicht erreicht.
  • Es fehle eine selbstkritische Aufarbeitung; man spreche von Symbolpolitik, da Konfliktursachen nicht adressiert würden.
  • Kritisiert wurden parallele Waffenexporte in die Region als Widerspruch zum erklärten Einsatzziel.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

TKG-Änderungsgesetz 2025: Netzausbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/319, 21/639

✅ Angenommen per Aufstehen

Digitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ändert das Telekommunikationsgesetz (TKG) an 33 Stellen. Die zentrale Neuerung: Der Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen wird bis zum 31. Dezember 2030 zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren für den Netzausbau zu beschleunigen und eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G bis 2030 zu erreichen.

CDU/CSUdafür

  • Der Ausbau digitaler Netze soll wie bereits Verkehrs- und Energieinfrastruktur zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden, damit Genehmigungsverfahren schneller abgeschlossen werden können.
  • Deutschland liegt beim Glasfaserausbau mit 77 Prozent Netzabdeckung unterhalb des EU-Durchschnitts von 82 Prozent; das Gesetz soll den laufenden Aufholprozess beschleunigen.
  • Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Planungssicherheit; das Gesetz soll auch gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum fördern.

AfDdafür

  • 32 der 33 Änderungen betreffen lediglich veränderte Ministeriumsbezeichnungen; diesen stimmt die AfD vorbehaltlos zu.
  • Die zentrale Erweiterung von § 1 Absatz 1 TKG enthält nach Einschätzung der AfD keine echten Vorrangregelungen gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern und erfasst den Bau neuer Mobilfunkmasten nicht.
  • Die Befristung des überragenden öffentlichen Interesses bis 2030 wird als verfehlt angesehen, da Digitalisierung nicht mit einem Datum endet; dennoch stimmt die AfD zu, weil der Entwurf zumindest eine gewisse Chance bietet.

SPDdafür

  • Digitale Infrastruktur ist ein Grundpfeiler moderner Daseinsvorsorge und gehört wie Wasser, Strom und Straßen zur staatlichen Pflichtversorgung für alle Menschen.
  • Die rechtliche Klarstellung des überragenden öffentlichen Interesses hat im Energiesektor bereits zu spürbar beschleunigten Verfahren geführt; dasselbe Prinzip soll nun auf digitale Netze übertragen werden.
  • Das Gesetz gibt ein starkes Signal an den Markt und ist das erste Digitalgesetz des neuen Bundestages, weitere Beschleunigungsmaßnahmen sollen folgen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Koalition beschränkt sich auf drei Worte – „überragendes öffentliches Interesse" –, ohne eine verbindliche Evaluierung vorzusehen, ob die Maßnahme messbar Fortschritt bringt.
  • Wichtige Perspektiven fehlen: ein Konzept gegen den strategischen Doppelausbau, der kleinere Anbieter aus dem Markt drängt, sowie ein wirksamer Verbraucherschutz für Internetkunden.
  • Umwelt- und Denkmalschutz dürfen beim beschleunigten Netzausbau nicht auf der Strecke bleiben; weitere konkrete Beschleunigungsmaßnahmen sind nicht enthalten.

Die Linkedagegen

  • Die versprochene Beschleunigung schafft nach Einschätzung der Linken vor allem eine Überholspur für Telekommunikationskonzerne ohne Schutz für Beschäftigte.
  • Auf Glasfaserbaustellen arbeiten Menschen in mehrgliedrigen Subunternehmerketten ohne Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung oder Versicherungsschutz; das Gesetz enthält kein Wort dazu.
  • Die Linke hat einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, der u. a. eine Begrenzung der Subunternehmerketten auf maximal zwei Ebenen und eine Generalunternehmerhaftung fordert.

Quellen

KFOR im Kosovo: Bundeswehr-Mandat verlängert

Amtlich: „Bundeswehreinsatz in Kosovo“

Bundestag, 26. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/230, 21/444

✅ 391 Ja · ❌ 189 Nein · 2 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) ab. Das Mandat sollte um ein weiteres Jahr verlängert werden. Deutschland beteiligt sich seit 1999 an dem Einsatz. Über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses wurde namentlich abgestimmt.

CDU/CSU196 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

  • Die Fraktion bezeichnete den seit 1999 laufenden Einsatz als Erfolgsgeschichte, der zur Sicherung der öffentlichen Ordnung im Kosovo beitrage.
  • Es gehe um Deutschlands Glaubwürdigkeit als Stabilitätsfaktor und um die Erfüllung von Bündnisverpflichtungen in der unmittelbaren Nachbarschaft.
  • KFOR halte den Raum offen, in dem Verständigung zwischen den Akteuren möglich bleibe; deshalb müsse das Mandat verlängert werden.

AfD0 Ja · 132 Nein · 0 Enthaltungen · 19 n.a.

  • Die Fraktion lehnte das Mandat ab und sieht den Einsatz als seit 26 Jahren andauernde Belastung mit einer Mehrbelastung von rund 39 Millionen Euro.
  • Sie zweifelte die Notwendigkeit an und verwies auf bestehende Polizeistrukturen und EULEX vor Ort.
  • Statt der Bundeswehr solle die EU mit eigenen Kräften für Sicherheit sorgen und Deutschland als diplomatischer Mittler auftreten.

SPD114 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Die Fraktion sah die Bundeswehr als Beitrag zu Sicherheit und öffentlicher Ordnung sowie zum Aufbau einer multiethnischen Sicherheitsstruktur.
  • Die Lage im Nordkosovo sei seit 2022 angespannt; KFOR werde von beiden Bevölkerungsgruppen als stabilisierender Faktor anerkannt.
  • Mit der Verlängerung stehe Deutschland zu seinen internationalen Zusagen und übernehme gemeinsam mit Partnern Verantwortung.

Bündnis 90/Die Grünen80 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Die Fraktion unterstützte die Fortsetzung und bezeichnete KFOR angesichts der angespannten Lage als Stabilitätsanker im westlichen Balkan.
  • Sie forderte zugleich eine politische Strategie, einen klaren Zeitplan und den Willen, militärische Präsenz eines Tages überflüssig zu machen.
  • Konflikte ließen sich am Ende nur politisch lösen; die durch die Soldaten gewonnene Zeit müsse dafür auch genutzt werden.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die Fraktion forderte die Beendigung des Einsatzes, der zu einer militärischen Dauerlösung ohne Perspektive verkommen sei.
  • Der Einsatz sei teuer und wirkungslos; statt in Kasernen solle in Arbeitsplätze, Schulen, Krankenhäuser und Friedensprojekte investiert werden.
  • Sie warf der Bundesregierung vor, von Dialog zu sprechen, tatsächliche Fortschritte aber zu blockieren.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Bundeswehr bleibt im EU-Einsatz in Bosnien (Eufor Althea)

Amtlich: „Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea)“

Bundestag, 25. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/228, 21/443

✅ 386 Ja · ❌ 187 Nein · 4 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über einen Antrag der Bundesregierung ab, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Grundlage war die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses; der Haushaltsausschuss berichtete gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Die Beteiligung wurde mit Mehrheit verlängert.

CDU/CSU192 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 133 Nein · 1 Enthaltungen · 17 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD114 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 5 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen79 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 4 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

Rückkehr zu Nord Stream ausschließen: Grünen-Antrag abgelehnt

Amtlich: „Antrag gegen weitere Nutzung von Nord-Stream-Pipelines“

Bundestag, 25. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/224, 21/468

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

443 Ja · 85 Nein · 55 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/468), den Antrag (21/224) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen forderte, die Sicherheit zu stärken, Energieabhängigkeiten durch erneuerbare Energien zu verringern und eine Rückkehr zu den Nord-Stream-Pipelines auszuschließen.

CDU/CSU195 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Nord Stream 2 habe keine Zukunft, das habe auch der Bundeskanzler deutlich gemacht.
  • Russisches Vermögen für die Ukraine sei denkbar, wenn es mit dem Völkerrecht vereinbar und die Risiken tragbar seien; einen Alleingang lehne man ab.
  • Russische Energieimporte würden bis 2027 entlang des REPowerEU-Fahrplans schrittweise beendet, nicht über Schlagzeilen, sondern über Speicher- und Netzstrategie.

AfD134 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Eingefrorenes russisches Staatsvermögen an die Ukraine zu geben, sei Diebstahl an einem souveränen Staat, mit dem man nicht im Krieg sei.
  • Mit dem Geld solle stattdessen Nord Stream repariert und wieder in Betrieb genommen werden, um günstige Energie zu sichern.
  • Der Anschlag auf die Pipeline müsse aufgeklärt werden; die Schließung gefährde Energiesicherheit und treibe die Preise.

SPD114 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Nord Stream sei tot; Russland müsse als Aggressor politisch, völkerstrafrechtlich und finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
  • Eine weitergehende Nutzung der Vermögenswerte sei nur abgestimmt mit EU- und G7-Partnern und rechtlich einwandfrei möglich, da das Völkergewohnheitsrecht staatliche Immunität schütze.
  • Der Mehrwert des Antrags liege darin, die Thematik voranzutreiben; die Klärung müsse aber schnell gehen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 82 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Der EU-Vorschlag zum Ausstieg aus russischem Gas und Öl brauche eine Mehrheit; der „Zombiepipeline" Nord Stream 2 müsse das Gas abgedreht werden.
  • Russland müsse zahlen; das eingefrorene russische Vermögen solle völkerrechtskonform vollständig für die Ukraine genutzt werden.
  • Jetzt stünden die Entscheidungen beim Europäischen Rat an; es brauche Handeln statt markiger Sprüche.

Die Linke0 Ja · 1 Nein · 55 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

enthalten

  • Entscheidend bleibe, den Ausbau der Erneuerbaren konsequent fortzusetzen; Nord Stream 2 brauche niemand mehr.
  • Russland müsse für die Kriegsschäden zur Rechenschaft gezogen werden, doch eine solche Regelung sollte nicht einseitig erfolgen, sondern Teil eines anerkannten Friedensvertrags oder einer Rechtsprechung sein.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag


Quellen