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Abstimmung: Grünen-Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Flächenbedarfe der Eisenbahn)

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/335, 21/642

❌ Abgelehnt per Handzeichen

Verkehr

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah Änderungen am Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie weiteren Gesetzen vor, um die Flächenbedarfe der Eisenbahn zu spezifizieren. Hintergrund ist die seit 2023 geltende Verschärfung des Freistellungsverfahrens für nicht mehr genutzte Bahnflächen. Der Entwurf zielte darauf ab, Bahnflächen umfassender zu schützen – auch für Wachstum durch Verlagerung auf die Schiene, Güterverkehr und Netzkapazitäten. Parallel lag ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vor, über den namentlich abgestimmt wurde.

CDU/CSUdagegen

  • Der Grünen-Entwurf schaffe neue Bürokratie und vermische Infrastrukturziele mit Flächenrecht.
  • Er bleibe in vielen Punkten unkonkret und würde Entscheidungsbehörden sowie Kommunen überfordern.
  • Der eigene Koalitionsentwurf biete eine ausgewogenere Lösung mit klarer Prüfkaskade und mehr Rechtssicherheit.

AfDdagegen

  • Das Einschreiben fester Verkehrsanteile der Bahn für das Jahr 2040 als Planziele entspreche sozialistischer Planwirtschaft.
  • Richtig wäre es gewesen, auf die Formulierung des „überragenden öffentlichen Interesses" ganz zu verzichten, damit verschiedene Bedürfnisse gegeneinander abgewogen werden können.
  • Bis zur Eröffnung von Stuttgart 21 Ende 2026 sollten erst Lösungen gefunden werden, die sowohl Wohnbebauung als auch störungsfreien Eisenbahnbetrieb berücksichtigen.

SPDdagegen

*(Keine Wortmeldung in der Debatte; Rede zu Protokoll gegeben)*

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • In der Vergangenheit seien zu viele Bahnflächen entwidmet worden, sodass der Bahnverkehr nicht mehr wachsen könne; der eigene Entwurf schütze Flächen besser und konsequenter.
  • Der Koalitionsentwurf sei zu kurz gesprungen, weil er sich nahezu ausschließlich auf potenzielle Streckenreaktivierungen fokussiere und Flächen für Güterverkehr und Netzausbau vernachlässige.
  • Eine beantragte Fachanhörung zum Vergleich beider Gesetzentwürfe sei von der Koalition abgelehnt worden, was eine gründliche Prüfung verhindert habe.

Die Linkeenthalten

  • Die Änderung des AEG von 2023 habe zu Recht das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetriebszweck gesichert; das jetzt wieder aufzugeben sei ein Kniefall vor der Immobilienlobby.
  • Wohnraum werde durch dieses Gesetz nicht günstiger; es diene den Interessen der Wohnbaumafia auf Kosten von Klimaschutz und Mietern.
  • Für bezahlbaren Wohnraum brauche es einen bundesweiten Mietendeckel, nicht die Entwidmung von Bahnflächen.

Quellen

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