Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes

Bundestag, 6. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1890, 21/2303

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Agrarstatistikgesetz sowie das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Kernziel ist der Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe, indem bereits bei Behörden vorliegende Verwaltungsdaten künftig systematisch genutzt werden, anstatt Betriebe erneut direkt zu befragen. Zudem wird das Gesetz an geändertes EU-Recht angepasst.

CDU/CSUdafür

  • Jede Maßnahme zur finanziellen oder bürokratischen Entlastung der Landwirte sei richtig und wichtig, unabhängig von ihrer Größe.
  • Durch die Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten müssten bis zu 80 000 Betriebe nicht mehr direkt befragt werden.
  • Das Gesetz stehe für konkrete, wirksame Hilfen statt für Schaufensterpolitik.

AfDdafür

  • Die verstärkte Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten sowie der Wegfall bestimmter Erhebungsmodule seien positive Ansätze.
  • Die tatsächliche Entlastung bleibe mit rund 10 Euro pro Betrieb jedoch symbolisch und komme im Alltag nicht spürbar an.
  • Auch ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sei zustimmungsfähig; strukturelle Digitalisierung und konsequente Vermeidung von Mehrfacherhebungen seien aber notwendig.

SPDdafür

(Rede zu Protokoll gegeben, keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Anpassungen am Agrarstatistikgesetz seien sinnvoll und sparten Landwirtschaft und Verwaltung rund 1 Million Euro jährlich.
  • Das Gesetz hätte bereits im Vorjahr beschlossen werden können; das Scheitern damals habe unnötige Bürokratiekosten verursacht.
  • CDU/CSU und AfD seien nach dem Ampel-Bruch nicht bereit gewesen, das Gesetz noch gemeinsam mit Grünen und SPD zu verabschieden.

Die Linkedagegen

(Rede zu Protokoll gegeben, keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)


Quellen

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