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Änderung des Tierarzneimittel- und des Apothekengesetzes

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1938, 21/2668

✅ 238 Ja · ❌ 120 Nein · 28 Enthaltungen

GesundheitWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt europäische Vorgaben im Tiergesundheitsrecht um. Er verschiebt das Meldedatum für den Antibiotikaeinsatz bei Hunden und Katzen auf 2029, vereinfacht Mitteilungspflichten bei der Antibiotikagabe von halbjährlich auf jährlich und lockert das Versandverbot für Tierarzneimittel, die für nicht lebensmittelliefernde Tiere bestimmt sind. Damit werden zugleich Änderungen am Tierarzneimittelgesetz und am Apothekengesetz vorgenommen.

CDU/CSU151 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 57 n.a.

  • Der Gesetzentwurf wird genutzt, um EU-Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig Bürokratie in der Landwirtschaft spürbar abzubauen.
  • Das von der Vorgängerregierung einseitig vorgezogene Meldedatum für den Antibiotikaeinsatz wird auf das Jahr 2029 verschoben, um die Brüsseler Vorgaben eins zu eins umzusetzen.
  • Das Gesetz ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen.

AfD0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 72 n.a.

  • Das Gesetz wird als Bürokratiemonster bezeichnet, das trotz gegenteiliger Versprechen zusätzliche Bürokratie schaffe.
  • Zusagen des zuständigen EU-Kommissars, keine übermäßige neue Bürokratie entstehen zu lassen, werden als nicht verlässlich eingestuft.
  • Die Fraktion spricht sich grundsätzlich für mehr Eigenverantwortung, Subsidiarität und die Bewahrung kleiner Betriebe und des Mittelstands aus und lehnt die Umsetzung der EU-Verordnung ab.

SPD86 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 34 n.a.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 41 Nein · 0 Enthaltungen · 44 n.a.

Die Linke0 Ja · 0 Nein · 28 Enthaltungen · 36 n.a.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

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