Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Aufstehen (Schlussabstimmung)
Wirtschaft & FinanzenGesundheit
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Tiergesundheitsgesetz, das Tierarzneimittelgesetz und das Tiergesundheitsrechtliche Bußgeldgesetz. Kernpunkt ist die rückwirkende Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes für Geflügel im Seuchenfall von 50 auf 110 Euro, rückwirkend zum 1. Oktober 2025. Daneben werden EU-rechtliche Vorgaben zu Tierarzneimitteln, Diagnostika und Impfstoffen umgesetzt sowie Bürokratie abgebaut.
CDU/CSUdafür
- Die Erhöhung des Entschädigungshöchstsatzes auf 110 Euro ist für betroffene Geflügelhalterinnen und -halter im Seuchenfall existenziell, da 50 Euro die tatsächlichen Tierwerte nicht abdecken und private Versicherungsmöglichkeiten fehlen.
- Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Oktober angesetzt, um das aktuelle Seuchengeschehen abzusichern.
- Mit dem Gesetz werden EU-Recht eins zu eins umgesetzt und Bürokratie abgebaut; der Koalitionsvertrag wird weiter umgesetzt.
AfDdagegen
- Die drei gleichzeitig behandelten Gesetzentwürfe seien inhaltlich zu verschieden für eine gemeinsame 20-Minuten-Debatte und würden damit nicht die nötige individuelle Aufmerksamkeit erhalten.
- Die Gesetzentwürfe stellten reine Symbolpolitik dar, täuschten Handlungsfähigkeit vor und packten die wahren Herausforderungen für Landwirtinnen und Landwirte nicht an.
- Die Vorhaben setzten Überregulierung aus Brüssel um, schufen neue Bürokratie und zusätzliche Belastungen für deutsche Bauernfamilien.
SPDdafür
- Tiergesundheit ist die Grundlage für Tierwohl und menschliche Gesundheit; EU-weit einheitliche und stringente Regeln für Tierarzneimittel, Diagnostika und den Umgang mit Tierseuchen seien das Ziel.
- Die rückwirkende Anhebung des Entschädigungshöchstsatzes auf 110 Euro sichere das wirtschaftliche Überleben betroffener Betriebe.
- Alle Gesetzgebungsvorhaben stünden unter der Prämisse des Bürokratieabbaus; auf EU-Vorgaben werde nichts aufgesattelt.
Bündnis 90/Die Grünenenthalten
- Tiere seien fühlende Lebewesen mit dem Recht auf artgerechte Verhaltensweisen; diesen Schutzanspruch müsse Gesetzgebung konsequent berücksichtigen.
- Die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nehme Landwirtinnen und Landwirten, die mehr für Tierwohl leisteten, die Chance, diesen Mehrwert sichtbar zu machen und dafür entlohnt zu werden.
- Bürgerinnen und Bürger wollten Klarheit und Transparenz über Haltungsbedingungen; der Aufschub widerspreche diesem gesellschaftlichen Anspruch.
Die Linkeenthalten