Änderungsantrag zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz
❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 244 Ja · 313 Nein · 0 Enthaltungen
Worum ging es?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Der Änderungsantrag zielte darauf ab, die Stromsteuer nicht nur für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft, sondern für alle Unternehmen und privaten Haushalte auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung sah bereits Entlastungen für energieintensive Unternehmen sowie Modernisierungen im Bereich E-Mobilität und dezentrale Energieerzeugung vor.
CDU/CSU0 Ja · 199 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
- Die Fraktion betonte, das Gesetz entlaste gezielt bis zu 600 000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft um rund 2,8 Milliarden Euro jährlich.
- Sie erklärte, verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeute, zunächst dort anzusetzen, wo Wertschöpfung entstehe, und verwies darauf, dass eine breitere Entlastung wünschenswert gewesen wäre, aber nicht finanzierbar sei.
AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.
- Die Fraktion kritisierte, die Bundesregierung ziere sich, mutig für Bürger und Wirtschaft zu handeln, und forderte eine Stromsteuersenkung für alle — bis hin zur vollständigen Abschaffung der Steuer.
- Sie bemängelte, die bürokratische Abwicklung der Steuerentlastung koste allein 47 Millionen Euro und sei damit zu teuer.
SPD0 Ja · 114 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.
- Die Fraktion hob hervor, das Gesetz schaffe Planungssicherheit und Entlastung für die Wirtschaft und sei ein starkes Signal für den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb.
- Sie erläuterte, die Abschaffung der Anlagenverklammerung bringe mehr Rechtssicherheit für dezentrale Stromerzeugung, unter anderem beim Mieterstrommodell.
- Als weiteren Fortschritt nannte die Fraktion die Klarstellung, dass Biomasse, Klär- und Deponiegas uneingeschränkt als erneuerbare Energien gelten, sowie die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden von Elektrofahrzeugen.
Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
- Die Fraktion begrüßte die Erleichterungen beim bidirektionalen Laden und beim Speichern, kritisierte aber, dass die Stromsteuersenkung nur ein Siebtel der rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland und keine einzige Familie entlaste.
- Sie illustrierte den ihrer Ansicht nach verbleibenden Bürokratieirrsinn am Beispiel einer Bäckerei, bei der in der Backstube der reduzierte Stromsteuersatz gelte, im Café vorne jedoch nicht.
- Die Fraktion legte einen Änderungsantrag vor, der eine Stromsteuersenkung für alle Unternehmen und Haushalte um mindestens 100 Euro vorsehe, und forderte CDU/CSU und SPD zur Zustimmung auf.
Die Linke43 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.
- Die Fraktion warf der Koalition vor, trotz angekündigtem Bürokratieabbau mit dem Gesetz einen „Haufen neuer Bürokratie" zu schaffen, etwa durch Formularaufwand für Bäcker und Fleischer beim Thekenverkauf.
- Sie kritisierte, das gesamte Dienstleistungsgewerbe — darunter Autowerkstätten, Frisiersalons, Hafenanlagen und Logistiker — gehe bei der Entlastung leer aus.
- Die Fraktion kündigte an, für den Änderungsantrag der Grünen zu stimmen, da private Haushalte weiterhin rund ein Viertel mehr als vor dem Ukrainekrieg für Strom zahlten.
Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.
Quellen
- Abstimmung: (keine Abstimmungs-URL bekannt)
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21040.pdf