Anpassung des BKA-Gesetzes (Informationsverbund & Kontaktpersonen)
✅ Angenommen per Handzeichen (Zweite & Dritte Beratung)
Innere SicherheitJustiz
Worum ging es?
Zwei Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD passen das Bundeskriminalamtgesetz an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2024 an. Das Gericht hatte zentrale Befugnisse des BKA beanstandet. Die Änderungen betreffen die Speicherung von Beschuldigtendaten im polizeilichen Informationsverbund sowie die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen zur Terrorismusabwehr. Per Änderungsantrag wurde zudem eine Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen in das Verfahren aufgenommen.
CDU/CSUdafür
- Die Anpassungen setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und erhalten die Handlungsfähigkeit der Polizei im Alltag.
- Der polizeiliche Informationsverbund muss länderübergreifend funktionieren, damit Erkenntnisse aus einem Bundesland auch anderen Behörden zugänglich sind.
- Die Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen schließt eine gefährliche Lücke im Waffenrecht, ohne der geplanten umfassenden Waffenrechts-Evaluierung vorzugreifen.
AfDdafür
- Die Anpassung des BKA-Gesetzes an die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich richtig, da ein handlungsfähiger Staat Grundpfeiler jeder Nation ist.
- Kritisiert wird die schleichende Ausweitung staatlicher Befugnisse im Bereich der präventiven Überwachung, da die Grenzen zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und Geheimdiensttätigkeit zunehmend verschwimmen.
- Die waffenrechtliche Änderung hätte nach Ansicht der AfD in einem eigenen Verfahren behandelt werden müssen; das Hinzufügen per Omnibus-Änderungsantrag entzieht dem Plenum die Möglichkeit ausführlicher Debatte.
SPDdafür
- Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht den Kern der Regelungen beanstandet, sondern lediglich einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung, die nun behoben werden.
- Der ambitionierte Zeitplan war durch eine ursprünglich Ende Juli 2025 ablaufende Frist des Gerichts begründet; die Fristverlängerung bis März 2026 erreichte den Ausschuss erst nach Abschluss aller Terminplanungen.
- Bei den Druckluftwaffen besteht dringender Handlungsbedarf, da Geschosse trotz einer Energie unter 7,5 Joule Schutzwesten durchschlagen können.
Bündnis 90/Die Grünendagegen
- Die Speichervoraussetzungen im neuen § 30a BKA-Gesetz sind unzureichend, weil andere Maßstäbe angelegt werden als bei vergleichbaren Datenspeicherungsregelungen im selben Gesetz.
- Die Ausweitung auf Daten von Tatverdächtigen, gegen die noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, geht über das verfassungsgerichtlich Geforderte hinaus und wird nicht begründet.
- Anstatt das BKA-Gesetz erneut nur punktuell nachzubessern, brauche es eine grundlegende Reform, die Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Sicherheitsanforderungen vernünftig ausbalanciert.
Die Linkedagegen
- Mehrere Sachverständige sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben rechtliche Ungenauigkeiten, Widersprüche und Unverhältnismäßigkeiten in den Entwürfen bemängelt.
- Freisprüche oder Einstellungen von Ermittlungsverfahren haben keinen gesetzlich verankerten Einfluss auf die Speicherdauer personenbezogener Daten; Tatverdächtige und Beschuldigte werden hinsichtlich der Fristen gleichgestellt.
- Die zweijährige Speicherdauer personenbezogener Daten von Kindern sei unverhältnismäßig; zudem überlasse der Gesetzgeber dem BKA selbst die Konkretisierung der Prüf- und Löschvorgaben.