Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz: Umsetzung der EU-Batterieverordnung
✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung & Schlussabstimmung)
Energie & KlimaWirtschaft & Finanzen
Worum ging es?
Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batt-EU-AnpG) beraten und verabschiedet. Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Batterien und setzt europäisches Recht in nationales Recht um. Begleitend wurde eine Entschließung der Koalitionsfraktionen angenommen sowie ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt.
CDU/CSUdafür
- Das Gesetz setzt die EU-Verordnung praxisnah um, ohne über europäische Vorgaben hinauszugehen – kein deutsches Gold-Plating.
- Mit der Einführung einer Altbatteriekommission werden Wirtschaft, Kommunen, Umweltverbände und Gesellschaft gleichberechtigt einbezogen.
- Eine Übergangsfrist sichert die gewohnte Batterieabgabe in Wertstoffhöfen und schützt Kommunen vor übermäßiger Belastung; ein mögliches Pfandsystem solle hingegen mit mehr Zeit und Augenmaß eingeführt werden.
AfDdagegen
- Die Batterieverordnung schaffe ungezügelte Bürokratie mit Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Sammelquoten.
- Durch die erweiterte Herstellerverantwortung ohne ausreichende Mitsprache werde ein Marktumfeld geschaffen, das vor allem kleine Unternehmen belaste und Oligopolstrukturen begünstige.
- Der Gesetzentwurf biete Unternehmen eine Entscheidungsvorlage, Produktion ins Ausland zu verlagern; die Abhängigkeit von asiatischen Herstellern bei Batterierohstoffen werde dadurch nicht verringert.
SPDdafür
- Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für nachhaltige Produktion, Nutzung und Entsorgung von Batterien und geht damit einen wichtigen Schritt.
- Kommunen und Wertstoffhöfe erhalten eine Übergangsfrist, um sich auf die Rücknahme neuer Batterietypen wie E-Scooter- und E-Bike-Akkus einzustellen.
- Die begleitende Entschließung adressiert das dringende Problem der durch Lithium-Ionen-Akkus verursachten Brände in Entsorgungsanlagen und schlägt unter anderem die Prüfung einer Pfandpflicht vor.
Bündnis 90/Die Grünendagegen (Gesetzentwurf); dafür (eigener Entschließungsantrag, Drucksache 21/1588)
- Die EU-Batterieverordnung war ein Riesenerfolg für ökologische Batterietechnologie, der vorliegende Gesetzentwurf gehe jedoch an einigen Stellen nicht weit genug.
- Ein verbindliches Pfandsystem sei notwendig, um Batterien in den Kreislauf zurückzuführen; der bloße Prüfauftrag der Koalition reiche nicht aus, da das Umweltbundesamt bereits ein fertiges Gutachten vorgelegt habe.
- Es brauche konsequente Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten in Rohstoffabbauregionen sowie eine Stärkung der Wiederverwendung und Austauschbarkeit von Batterien.
Die Linkedagegen (Gesetzentwurf); enthalten (Entschließungsantrag Grüne)
- Das Gesetz öffne der Oligopolbildung Tür und Tor: Wenige große Konzerne kontrollierten dann den Markt, während Gewinne verschwänden und Risiken wie Brände und Entsorgungskosten verblieben.
- Die Rückführungsquote von Gerätealtbatterien liege bei nur 53,8 Prozent, weit unter dem EU-Ziel; bei Lithium-Ionen-Batterien sogar unter 30 Prozent – genau jenen, die täglich bis zu 30 Brände in Recyclinganlagen verursachten.
- Statt Oligopole zu stärken, brauche es öffentliche Verantwortung und ein generelles Pfandrecht auf Batterien als wirksames Instrument zur Rückführung und Ressourcenschonung.