Erste Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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VerkehrBildung
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Im Kern soll die Pflichtfortbildung für Lkw- und Busfahrer modernisiert werden: Künftig sollen die vorgeschriebenen 35 Stunden im Fünfjahreszeitraum auch digital per App sowie synchron oder asynchron als Onlinefernunterricht absolviert werden können. Zudem werden Regelungen zur Erfassung und Verarbeitung der entsprechenden Daten eingeführt.
CDU/CSUunklar
- In Deutschland müssen 580 000 Berufskraftfahrer alle fünf Jahre 35 Fortbildungsstunden nachweisen, was jährlich 4 Millionen Ausfallstunden in den Betrieben verursacht.
- Die bisherige Regelung störe Betriebsabläufe, erschwere die Fahrerdisposition und sei ein wiederkehrender Streitpunkt bei der Vergütung der Stunden.
- Mit dem Gesetzentwurf solle ein erster Schritt hin zu einer modernen und flexiblen Fahrerfortbildung gegangen werden, der Speditionen und Fahrern gleichermaßen nütze.
AfDdagegen
- Der Redner der AfD äußerte Kritik an der Einführung von E-Learning, da Präsenzunterricht dem Fernunterricht aus seiner Erfahrung als Ausbilder in der Erwachsenenbildung in vielerlei Hinsicht überlegen sei.
- Das Gesetz bringe neuen Regelungsbedarf für Datenerfassung und -verarbeitung mit sich, was den Bürokratieaufwand erhöhe.
SPDunklar
Bündnis 90/Die Grünenunklar
Die Linkeunklar