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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/328, 21/556

✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht vor, das Inkrafttreten zweier Ökoregelungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes um zwölf Monate zu verschieben. Betroffen sind eine Regelung zur Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie eine Regelung zur Verteilung von Biodiversitätsflächen in Betrieben. Die freiwerdenden Mittel sollen stattdessen flächenbezogen ausgezahlt werden. Bündnis 90/Die Grünen hatte zudem einen Entschließungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde.

CDU/CSUdafür

  • Die beiden Ökoregelungen seien überhastet und ohne ausreichende Praxistauglichkeit in das Gesetz aufgenommen worden und verursachten unnötigen bürokratischen Aufwand.
  • Die Verschiebung sei nötig, um Planungssicherheit für Betriebe zu schaffen und den Bundesländern Zeit für die Vorbereitung der Umsetzung zu geben.
  • Änderungen an der GAP gegen Ende der Förderperiode, die hohen Bürokratie- und Programmieraufwand verursachen und viele Landwirte mehr Geld kosten als bringen, seien der Sache nicht dienlich.

AfDdagegen

  • Die Verschiebung schaffe keine echte Planungssicherheit, da sie nur für ein Jahr gelte und die Förderperiode bis 2027 laufe.
  • Weidetierhalter hätten sich bereits auf die Einführung der Ökoregelungen eingestellt; ein kurzfristiges Zurückrudern schade der Planbarkeit.
  • Landwirte benötigten einen langen Planungshorizont und kein kurzfristiges politisches Handeln ohne langfristige Perspektive.

SPDdafür

*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede zu Protokoll gegeben)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die bisherigen Ökoregelungen hätten Landwirte fördern sollen, die Kühe auf die Weide lassen oder Ökosysteme vernetzen; die Verschiebung nehme diesen Betrieben die finanzielle Grundlage.
  • Die Umverteilung auf Flächenbasis begünstige vor allem Großbetriebe, während kleinere Betriebe mit Tierschutz- und Naturschutzleistungen weniger erhielten.
  • Die Koalition folge einem Muster, bei dem Vergünstigungen systematisch größeren Akteuren zugutekämen, nicht kleineren.

Die Linkedagegen

  • Die Verschiebung der Ökoregelungen sei ein Rückschlag für eine ökologische Landwirtschaft und entziehe jenen Betrieben die Grundlage, die extensiv und nachhaltig wirtschaften wollen.
  • Die Koalition bleibe die Antwort schuldig, was konkret an den Regelungen nachgebessert werden müsse, um eine Verschiebung zu rechtfertigen.
  • Die Agrarpolitik der Regierung diene den Interessen von Konzernen und Großbetrieben statt dem Gemeinwohl und dem Schutz der Lebensgrundlagen.

Quellen

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