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Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

Bundestag, 26. Juni 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/328, 21/556

✅ Angenommen per Handzeichen

Wirtschaft & FinanzenEnergie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, das Inkrafttreten zweier Ökoregelungen im Rahmen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes um zwölf Monate zu verschieben. Betroffen sind die Förderung der Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben sowie die Förderung von Biodiversitätsflächen in den Betrieben. Das durch die Verschiebung freiwerdende Restgeld soll stattdessen flächenbezogen ausgezahlt werden. Zusätzlich lag ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung vor, der abgelehnt wurde.

CDU/CSUdafür

  • Die beiden Ökoregelungen seien überhastet und ohne Praxistauglichkeit in das Gesetz aufgenommen worden, was einen hohen bürokratischen Aufwand verursache.
  • Die Verschiebung schaffe Planungssicherheit für Betriebe und gebe den Länderverwaltungen die nötige Zeit zur Vorbereitung, deren Bedenken bisher ignoriert worden seien.
  • Änderungen bei der GAP sollten im Einklang mit den Bundesländern erfolgen; die vorherigen Regelungen seien auch von SPD-geführten Ländern abgelehnt worden.

AfDdagegen

  • Die Verschiebung löse das grundlegende Problem nicht, da die Förderperiode bis 2027 laufe und in einem Jahr dieselbe Diskussion erneut drohe.
  • Die GAP sei bereits ein unübersichtlicher Flickenteppich, und das Vorgehen der Koalition biete den Landwirten keinen ausreichenden Planungshorizont.
  • Landwirten sei mit einer kurzfristigen Verschiebung nicht geholfen; sie bräuchten grundlegende Entbürokratisierung statt wiederholter Aufschieberei.

SPDdafür

*(Redebeitrag ging zu Protokoll — keine mündlichen Argumente im Ausschnitt dokumentiert)*

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das freiwerdende Geld von rund 29 Millionen Euro solle nun flächenbezogen statt an Landwirte mit konkreten Tierschutz- und Naturschutzleistungen ausgezahlt werden.
  • Wer mit Ja stimme, verteile den Betrag auf die Fläche, was pro Hektar etwa 1,80 Euro ergebe und vor allem Großbetriebe begünstige.
  • Das Vorgehen passe zu einem Muster, bei dem Entlastungen und Förderungen bevorzugt größeren Betrieben und Konzernen zugutekämen.

Die Linkedagegen

  • Die Verschiebung sei ein Rückschlag für eine ökologische Landwirtschaft und entziehe denjenigen die Grundlage, die extensive Weidehaltung und kleinflächige Strukturen betreiben wollten.
  • Die Koalition bleibe die Antwort schuldig, was konkret an den Ökoregelungen nachgebessert werden müsse, um eine Verschiebung zu rechtfertigen.
  • Die Agrarpolitik der Regierung diene den Interessen von Konzernen und Großbetrieben statt dem Gemeinwohl und dem Schutz natürlicher Lebensgrundlagen.

Quellen

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