Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht kleinere Anpassungen am Kulturgutschutzgesetz von 2016 vor, das den illegalen Handel mit Kulturgütern bekämpfen und den Schutz von Kulturgütern anderer Länder sicherstellen soll. Konkrete Änderungen betreffen unter anderem Fristen, Wertgrenzen und Nachweispflichten sowie die Festlegung einer nationalen zuständigen Behörde. Zusätzlich werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt und einem Petitum des Bundesrates zu Artenschutzregelungen gefolgt. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen einem bereits in der vorangegangenen Wahlperiode erarbeiteten, jedoch der Diskontinuität anheimgefallenen Gesetzentwurf.
CDU/CSUdafür
- Das Gesetz erfüllt in der Anwendung grundsätzlich seine Aufgabe, Kulturgutschutz durch Regeln sicherzustellen, und funktioniert an vielen Stellen gut.
- Die vorgesehenen Anpassungen bei Fristen, Wertgrenzen und Nachweispflichten haben in Kunsthandel, Museen und beim Zoll breite positive Resonanz erfahren.
- Die Festlegung einer nationalen Behörde stellt einen Beitrag zum Bürokratieabbau dar; die Artenschutzregelungen sind auf andere Weise bereits geregelt.
AfDenthalten
- Der Schutz wertvoller Kulturgüter mit herausragender Bedeutung für das eigene Volk und die Nation wird vollumfänglich geteilt.
- Die Novellierung erhöhe den Druck auf verkaufswillige Privateigentümer, da der Verkauf verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ohne Einigung faktisch unmöglich gemacht werde, während der Staat das Eigentum entwertet, ohne direkt einzugreifen.
- Das Kulturgutschutzgesetz stehe im Schatten postkolonialer Weltanschauungen, die Restitutionen befördern, ohne dabei alle historischen Zusammenhänge gleichgewichtig zu beleuchten.
SPDdafür
Bündnis 90/Die Grünendafür
Die Linkedafür