Fondsrisikobegrenzungsgesetz
✅ Angenommen per Handzeichen
Wirtschaft & Finanzen
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Richtlinien OGAW II und AIFMD II um. Die Kreditvergabemöglichkeiten alternativer Investmentfonds (AIF) werden auf 175 Prozent des Kapitals für offene und 300 Prozent für geschlossene Fonds auf Anbieterebene begrenzt. Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten. Der Finanzausschuss empfahl die Annahme.
CDU/CSUdafür
- Fonds seien ein zentraler Baustein der Finanzarchitektur für Kreditvergabe, Infrastrukturfinanzierung und Transformation.
- Mit dem Gesetz werde ein verlässlicher Ordnungsrahmen geschaffen und gleichzeitig Spielraum für Investitionen belassen; Risiken wie Illiquidität und höhere Leverage würden adressiert.
- Zusammen mit Standortfördergesetz und BRUBEG entstehe ein Gesamtpaket zur Stärkung des Finanzstandorts.
AfDdagegen
- Das Gesetz setze nur EU-Richtlinien um und gehöre zur überbordenden EU-Finanzmarktregulierung.
- Private-Debt-Fonds seien lizenzlose Schattenbanken, die mittelständischen Banken Konkurrenz machten; 450 Milliarden Euro Volumen bei kreditgehebelten AIF seien systemisch riskant.
- Echte Risikobegrenzung liege nicht vor; das Gesetz sei politische Symbolik.
SPDdafür
- Die Reform der privaten Altersvorsorge sei der nächste Schritt; Fonds sollten gute Renditen und langfristiges Kapital für Innovationen bringen.
- Liquidität sei der Engpass im Krisenfall; offene Fonds müssten zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten.
Bündnis 90/Die Grünenenthalten
- Es gebe gemeinsame Ziele, mehr Bewegung in die Geldflüsse zu bringen; man habe konstruktiv beraten.
Die Linkedagegen
*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*