Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
✅ Angenommen per Handzeichen
Energie & Klima
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stärkt den Vollzug im Kampf gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) und setzt EU-Vorgaben um. Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette sollen klarer geregelt werden; Händler, Importeure und Fachbetriebe tragen die Verantwortung, Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht zusätzlich belastet. Bei Verstößen soll ein befristetes Handelsverbot verhängt werden können. Der Umweltausschuss empfahl die Annahme.
CDU/CSUdafür
*(Redebeitrag von Alexander Engelhard zu Protokoll gegeben.)*
AfDdagegen
- Die Ausschussfassung mache die Bundesrepublik zur Aufgabe, Transitverkehr auf illegale F-Gase zu prüfen; das sei unpraktikabel.
- 30 bis 40 Prozent der F-Gase auf dem EU-Markt seien illegal; statt Durchsetzung im Inland brauche es ein restriktives Zollregime gegen systematische Wettbewerbsverzerrung etwa durch Billigimporte aus Fernost.
- Rechtsdurchsetzung dürfe nicht nur auf dem Papier stattfinden; Symbolpolitik gefährde Lebensmittel-, Pharma- und Rechenzentrumsbetriebe.
SPDdafür
- Mit der Novelle werde der Vollzug gestärkt, Lücken gegen illegalen F-Gas-Handel geschlossen und die Lieferkette klarer geregelt.
- Auf Wunsch der Länder sei eingefügt worden, dass Qualitätsbescheinigungen für Labore mit Nebenbestimmungen versehen werden dürfen.
- Bei Verstößen dienten befristete Handelsverbote als Notfallschalter, um größere Schäden zu verhindern.
Bündnis 90/Die Grünendagegen
- Die Industrie weiche teils auf andere F-Gase aus, die in der Atmosphäre Trifluoracetat bildeten und ins Grundwasser gelangten.
- Das Gesetz erlaube, für ohne Genehmigung verkaufte Kühlmittel nachträglich eine Quotengenehmigung zu besorgen — das sei wie eine Fahrkarte erst nach der Kontrolle.
- Es fehlten gescheite Strafen für jene, die illegal F-Gase in die Atmosphäre entließen.
Die Linkeenthalten
- Die Bundesregierung mache aus eng begrenzten EU-Ausnahmen für militärische Notwendigkeiten eine dauerhafte Ausnahme für Rüstungsindustrie und Bundespolizei.
- Es existierten längst klimafreundliche Alternativen, auf die Katastrophenschutz und zivile Seenotrettung ohnehin umstellen müssten.
- Umwelt- und Klimaschutz werde grundsätzlich den Profiten von Unternehmen untergeordnet.