Geothermie-Beschleunigungsgesetz
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Energie & Klima
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Geothermieprojekte werden bis 2045 in das „überragende öffentliche Interesse" gestellt, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Planungssicherheit zu schaffen. Zudem werden Verfahren im Berg- und Wasserrecht gestrafft, Speicher und Geothermieanlagen im Außenbereich baurechtlich privilegiert und Regelungen zur finanziellen Absicherung möglicher Bergschäden eingeführt. Ein begleitender Entschließungsantrag befasst sich u. a. mit dem Potenzial der Abwasserwärme.
CDU/CSUdafür
- Geothermie ist eine grundlastfähige erneuerbare „Heimatenergiequelle", unabhängig von Tageszeit und Wetter, die Versorgungssicherheit und Klimaschutzziele stärkt.
- Das Gesetz schafft durch die Verzahnung von Wasser- und Bergrecht sowie Fristverkürzungen Planungssicherheit und beschleunigt Verfahren spürbar.
- Die Regelung zur finanziellen Absicherung von Bergschäden – etwa durch Haftpflichtversicherung oder Bergschadensausfallkasse – sowie die bestehende Bergschadensvermutung schützen Bürgerinnen und Bürger im Schadensfall.
AfDdagegen
- Geothermie habe in der Vergangenheit nachweislich Schäden verursacht – von Grundwasserverunreinigungen über Erdbeben bis hin zu beschädigten Häusern – und sei für das dicht besiedelte Deutschland ungeeignet.
- Das Gesetz verzichte auf verpflichtende Mindestversicherungssummen und eine gesetzlich verankerte Beweislastumkehr und lasse Bürger mit den Risiken allein.
- Statt auf verlässliche Kernenergie zu setzen, würden hier mit dem Sondervermögen Milliarden in eine riskante und teure Technologie gepumpt.
SPDdafür
- Geothermie biete eine dauerhaft verfügbare, klimaneutrale Wärmequelle und stärke die Versorgungssicherheit; die Bergschadensvermutung erleichtere Betroffenen bereits heute die Durchsetzung ihrer Rechte.
- Mit dem überragenden öffentlichen Interesse, Fristverkürzungen und Digitalisierung werden bewährte Beschleunigungsinstrumente konsequent auf die Geothermie angewandt.
- Speicher und Geothermieanlagen werden baurechtlich im Außenbereich privilegiert, dabei aber mit klaren Flächengrenzen und kommunaler Einbindung umsichtig umgesetzt.
Bündnis 90/Die Grünendagegen
- Das Gesetz enthalte nur kosmetische Änderungen bei der Geothermie und nutze das Vorhaben gleichzeitig, um in anderen Bereichen zurückzurudern – etwa durch eine Verschiebung der Klimaziele für Wärmenetze um fünf Jahre und die Streichung der E-Kerosinquote.
- Der Trinkwasserschutz müsse klar und unmissverständlich im Gesetz verankert werden, ebenso eine saubere Trennung zwischen hydrothermaler Geothermie und petrothermaler Geothermie mit Fracking-ähnlichen Methoden.
- Für leistungsfähige Wärmenetze und den Geothermieausbau fehle ausreichende Förderung, obwohl das Sondervermögen bereitstehe.
Die Linkedagegen
- Geothermie habe ein enormes Potenzial von rund 300 Terawattstunden jährlich, doch das Gesetz enthalte keine konkreten Ausbauziele und sei damit ungenügend.
- Statt Finanzierungen und Förderprogramme bereitzustellen, die Städten und Gemeinden die hohen Anfangsinvestitionen ermöglichen, würden lediglich Planungsverfahren bevorzugt und Beteiligungsrechte eingeschränkt.
- Bohrungen in Trinkwasserschutzgebieten sollten nach dem Vorsorgeprinzip ausgeschlossen werden; auch der fehlende Ausschluss petrothermaler Geothermie mit Fracking-ähnlichen Methoden sei ein schweres Versäumnis.