Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen Deutschland und Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
✅ Angenommen per Handzeichen
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringt ein bilaterales Abkommen mit Österreich in Kraft, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Luftbedrohungen regelt. Deutsche und österreichische militärische Luftfahrzeuge dürfen verdächtige zivile Luftfahrzeuge gegenseitig begleiten, identifizieren und zur Kursänderung oder Landung auffordern; Waffeneinsatz im Luftraum des jeweils anderen Staates bleibt ausgeschlossen. Der Verteidigungsausschuss empfahl die Annahme.
CDU/CSUdafür
- Das Abkommen schließe die letzte Lücke im Alpendreieck; mit allen anderen Nachbarn bestünden solche Regelungen bereits.
- Die Führung der Operation verbleibe beim Aufnahmestaat; die Souveränität beider Staaten bleibe gewahrt.
- Sicherheitsrisiken hielten sich nicht an Staatsgrenzen; klare Kooperationsmechanismen könnten im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen.
AfDdafür
- Das Abkommen sei ein längst fälliger Schritt; Österreich habe ein ähnliches Abkommen mit der Schweiz schon 2019 umgesetzt.
- Es gebe jährlich über 1.000 Vorkommnisse mit Drohnen über militärischen Einrichtungen, Flughäfen und kritischer Infrastruktur.
- Gefordert werden Investitionen in Anti-Drohnen-Technologie, zentrale Drohnenabwehrzentren und eine Harmonisierung zwischen innerer und äußerer Sicherheit.
SPDdafür
*(Redebeiträge von Christoph Schmid und Charlotte Antonia Neuhäuser zu Protokoll gegeben.)*
Bündnis 90/Die Grünendafür
- Das Abkommen sei ein guter Schritt gegen hybride Kriegsführung; man müsse unterscheiden können zwischen harmlosen Quadrocoptern und gezielter Spionage.
- Sicherheit entstehe durch Kooperation, nicht durch Abschottung; die Bedrohungen hielten sich nicht an Grenzen.
- Die Bundesregierung hätte zusätzlich eine bundeseinheitliche Zuständigkeit für die Bundespolizei und klare Meldewege regeln sollen.
Die Linkedagegen
*(Keine zusammenhängende Rede im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*