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Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Bundestag, 13. November 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1852, 21/2461, 21/2669 Nr. 18, 21/2775

✅ Angenommen per Aufstehen

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Verlängerung der Fristen für die verbindliche Einführung der elektronischen Akte in der Justiz um ein Jahr vor. Darüber hinaus enthält er Regelungen zur allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern, einschließlich der Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschern, sowie Änderungen des Stiftungsregisterrechts.

CDU/CSUdafür

  • Die bundesweite Geltung der E-Akte wird als wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Justiz bewertet, auch wenn die verpflichtende Einführung um ein Jahr verschoben wird.
  • Aus der Praxis stammende Rückmeldungen werden als Grundlage für die Verschiebung angeführt; künftig werden bundeseinheitliche statt föderaler Einzellösungen gefordert.
  • Erprobungs- und Experimentierklauseln werden als Instrument empfohlen, um Erfahrungen zu sammeln, bevor neue Regelungen bundesweit ausgerollt werden.

AfDdagegen

  • Die bloße Verschiebung der verbindlichen Fristen wird als unzureichend bewertet, weil eine ehrliche Analyse der Ursachen für das bisherige Scheitern ausbleibe.
  • Es wird kritisiert, dass die Reform trotz eines Beschlusses vor acht Jahren vielfach noch immer nicht umgesetzt ist, ohne dass Gründe wie fehlendes Geld, fehlender Umsetzungswille oder andere Faktoren aufgeklärt wurden.
  • Die vorgesehene Fristverlängerung werde nicht die letzte sein; auch die Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat könne daran nichts ändern, weil dieser im aktuellen Kontext kaum rechtzeitig wirken könne.

SPDdafür

Bündnis 90/Die Grünendagegen

Die Linkedafür

  • Das Zögern über Jahre statt zielgerichteter Unterstützung wird als eigentliche Ursache der Umsetzungsprobleme benannt.
  • Gefordert werden verbindliche technische Mindeststandards, verlässliche Ausstattung und ausreichend Personal in den Gerichten sowie ein gemeinsames Investitions- und Modernisierungsprogramm von Bund und Ländern.
  • Zur Einbeziehung von Gebärdensprachdolmetschern in das Gerichtsdolmetschergesetz werden Nachbesserungen verlangt, insbesondere die Anerkennung translationswissenschaftlicher Abschlüsse mit nachgewiesener Praxis als Zugangsvoraussetzung.

Quellen

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