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Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (Außenwirtschaftsgesetz-Novelle)

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2508, 21/3205, 21/3637

✅ Angenommen per Handzeichen

AußenpolitikWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine EU-Richtlinie aus 2024 in nationales Recht umgesetzt, die EU-weit Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Sanktionsverstößen als Straftaten schafft. Zudem wird eine neue Treuhandform nach dem Außenwirtschaftsgesetz geschaffen, relevant etwa für die Raffinerien Schwedt, Ingolstadt und Karlsruhe. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Die Novelle diene der europäischen Harmonisierung der Sanktionsregeln; deutscher Mittelstand brauche verlässliche und umsetzbare Regeln.
  • Mit den neuen Treuhand-Instrumenten solle Rechtssicherheit und betriebswirtschaftliche Handlungsfähigkeit für Raffineriestandorte geschaffen werden.
  • Mitarbeiter in Banken sollten trotz Abschaffung der 48-Stunden-Schonfrist keine Sorgen vor Strafverfahren haben müssen.

AfDdagegen

  • Die Strafverschärfung ersetze keine Außenpolitik; die Sanktionen kosteten Deutschland jährlich Milliarden an Wertschöpfung.
  • Drittländer wie Türkei, Georgien oder Kasachstan profitierten von der Umgehung; Russland liefere inzwischen mehr Gas nach China als nach Europa.
  • Strafbewehrung der Jedermannspflicht und Strafen bei leichten Verstößen beim Dual-Use-Export seien unverhältnismäßig.

SPDdafür

  • Die Richtlinie werde eins zu eins umgesetzt; Sanktionen seien nur wirksam, wenn sie EU-weit einheitlich durchgesetzt würden.
  • Überwiegend nur vorsätzliche Verstöße seien strafbar; Leichtfertigkeit sei nur in eng begrenzten Fällen strafbewehrt.
  • Die neue Treuhandform sei notwendig, um PCK Schwedt und andere Raffineriestandorte und deren Beschäftigte abzusichern.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Verschärfung und Vereinheitlichung der Sanktionsregeln sei ausdrücklich zu begrüßen.
  • Die unbefristete Treuhandverwaltung sei ein harter Eingriff und sei im Ausschuss kaum beraten worden.
  • Statt Treuhand wäre eine Enteignung von Rosneft der bessere Weg, um Rechtssicherheit für Beschäftigte und Standorte zu schaffen.

Die Linkeenthalten

  • Harmonisierung und Verschärfung der Durchsetzung seien zu begrüßen, auch wenn nicht jede Sanktion im Einzelnen befürwortet werde.
  • Ermittlungs- und Justizbehörden fehlten technische und personelle Kapazitäten; es fehle Fachpersonal für Wirtschaftskriminalität.
  • Das Gesetz sei ein Papiertiger; die Bundesregierung verantworte die Nichtdurchsetzung von Wirtschafts- und Sanktionsrecht in der Praxis.

Quellen

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