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Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3055, 21/4318

✅ Angenommen per Handzeichen

Staat & DemokratieDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung erweitert die registerbasierte Erprobung für den Zensus 2031 auf die Bereiche Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand. Prozessdaten der Finanzbehörden sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit sollen getestet werden, um Haushaltsbefragungen zu reduzieren. Die steuerliche Identifikationsnummer dient laut Entwurf ausschließlich der technischen Verknüpfung und wird nach Fristen gelöscht. Der Innenausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Der Zensus 2031 solle so weit wie möglich registerbasiert durchgeführt werden; das sei effizienter, kostengünstiger und mit deutlich weniger Befragungen verbunden.
  • Der Entwurf stehe für das Once-Only-Prinzip, Bürokratieabbau und wissenschaftliche Qualität.
  • Hilfsmerkmale würden frühestmöglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und fristgerecht gelöscht.

AfDdafür

  • Der Staat solle Bürger nicht ständig neu befragen, wenn er die Daten längst habe; das sei im Sinne der Alternative für Deutschland.
  • Die Zusammenführung sensibelster Datenbestände verlange höchste Datenschutzsensibilität und parlamentarische Kontrolle.
  • Es bestehe die Sorge, dass das Gesetz Grundlage für stärkere Zugriffe der Finanzämter und Sozialkassen auf Bürger mit Vermögen und Einkommen sein könnte.

SPDdafür

*(Redebeitrag von Johannes Schätzl zu Protokoll gegeben.)*

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

*(Redebeitrag von Lukas Benner zu Protokoll gegeben.)*

Die Linkedagegen

*(Redebeitrag von Jan Köstering zu Protokoll gegeben.)*


Quellen

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