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Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte

Bundestag, 13. November 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/1849, 21/2466, 21/2669 Nr. 23, 21/2777

✅ Angenommen per Handzeichen (Artikel 1: CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen dafür; Die Linke dagegen)

Justiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von 5 000 auf 10 000 Euro an – erstmals seit der Festsetzung im Jahr 1993. Zugleich werden bestimmte Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen, um sowohl die Amtsgerichte in der Fläche zu stärken als auch die Spezialisierung der Landgerichte auszubauen. Darüber hinaus werden Berufungs- und Beschwerdewertgrenzen sowie weitere prozessuale Regelungen angepasst.

CDU/CSUdafür

  • Der Zuständigkeitsstreitwert sei seit über 30 Jahren nicht angepasst worden und daher inflationsbedingt dringend zu erhöhen.
  • Die Stärkung der Amtsgerichte sichere eine ortsnahe, bürgernahe und barrierefreie Justiz, auch für Menschen in ländlichen Regionen mit weiten Wegen zum nächsten Landgericht.
  • Das Gesetz sei ein erster wichtiger Schritt; weitere Reformen des Zivilprozessrechts, etwa eine umfassende ZPO-Reform, seien bereits geplant.

AfDdafür (Artikel 1) / Bedenken vorgetragen

  • Die Erhöhung des Streitwerts und die Stärkung der Amtsgerichte werden grundsätzlich begrüßt, weil dadurch der ländliche Raum und rechtsuchende Bürger mit kurzen Wegen gestärkt würden.
  • Die geplante Spezialisierung werde so nicht funktionieren, wie die Anhörung gezeigt habe; die Einrichtung von Fachkammern erfordere Investitionen in Schulungen, Personal und IT-Systeme.
  • Die Ausbildung von Richtern für neue Fachkammern dauere 12 bis 18 Monate; eine realistische Umsetzungsdauer von fünf bis zehn Jahren werde im Gesetz nicht berücksichtigt.

SPDdafür

  • Der Zuständigkeitsstreitwert von 5 000 Euro sei ein Relikt aus D-Mark-Zeiten; die allgemeine Inflation seit 1993 betrage rund 70 Prozent, während der Streitwert um null Prozent angepasst worden sei.
  • Die Anhebung sowie die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Streitigkeiten an die Amtsgerichte – etwa nachbarrechtlicher Streitigkeiten mit Ortskenntnis – stärkten die Amtsgerichte.
  • Das Gesetz entspreche einem ausdrücklichen Wunsch der Länder und sei ein notwendiger erster Schritt vor der geplanten großen ZPO-Reform.

Bündnis 90/Die Grünendafür

*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)*

Die Linkedagegen

  • Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10 000 Euro bedeute, dass Menschen bis zu dieser Grenze ohne zwingenden anwaltlichen Beistand gegen große Unternehmen, Versicherungen oder Anwaltskanzleien antreten müssten – ein strukturelles Machtgefälle zulasten der Schwächeren.
  • Durch die Erhöhung des Streitwerts landeten viele bau- und architektenrechtliche Verfahren künftig automatisch bei den Amtsgerichten, obwohl dort die über Jahre aufgebaute Expertise der spezialisierten Baukammern an Landgerichten fehle.
  • Ohne Anwalt seien für Betroffene – etwa von digitaler Gewalt – komplexe Verfahrensregeln kaum zu bewältigen; das Kostenrisiko schrecke ab und schwäche letztlich diejenigen, die Recht am nötigsten bräuchten.

Quellen

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