Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte
✅ Angenommen per Handzeichen (Artikel 1: CDU/CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen dafür; Die Linke dagegen)
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hebt den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte von 5 000 auf 10 000 Euro an – erstmals seit der Festsetzung im Jahr 1993. Zugleich werden bestimmte Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amts- bzw. Landgerichten zugewiesen, um sowohl die Amtsgerichte in der Fläche zu stärken als auch die Spezialisierung der Landgerichte auszubauen. Darüber hinaus werden Berufungs- und Beschwerdewertgrenzen sowie weitere prozessuale Regelungen angepasst.
CDU/CSUdafür
- Der Zuständigkeitsstreitwert sei seit über 30 Jahren nicht angepasst worden und daher inflationsbedingt dringend zu erhöhen.
- Die Stärkung der Amtsgerichte sichere eine ortsnahe, bürgernahe und barrierefreie Justiz, auch für Menschen in ländlichen Regionen mit weiten Wegen zum nächsten Landgericht.
- Das Gesetz sei ein erster wichtiger Schritt; weitere Reformen des Zivilprozessrechts, etwa eine umfassende ZPO-Reform, seien bereits geplant.
AfDdafür (Artikel 1) / Bedenken vorgetragen
- Die Erhöhung des Streitwerts und die Stärkung der Amtsgerichte werden grundsätzlich begrüßt, weil dadurch der ländliche Raum und rechtsuchende Bürger mit kurzen Wegen gestärkt würden.
- Die geplante Spezialisierung werde so nicht funktionieren, wie die Anhörung gezeigt habe; die Einrichtung von Fachkammern erfordere Investitionen in Schulungen, Personal und IT-Systeme.
- Die Ausbildung von Richtern für neue Fachkammern dauere 12 bis 18 Monate; eine realistische Umsetzungsdauer von fünf bis zehn Jahren werde im Gesetz nicht berücksichtigt.
SPDdafür
- Der Zuständigkeitsstreitwert von 5 000 Euro sei ein Relikt aus D-Mark-Zeiten; die allgemeine Inflation seit 1993 betrage rund 70 Prozent, während der Streitwert um null Prozent angepasst worden sei.
- Die Anhebung sowie die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Streitigkeiten an die Amtsgerichte – etwa nachbarrechtlicher Streitigkeiten mit Ortskenntnis – stärkten die Amtsgerichte.
- Das Gesetz entspreche einem ausdrücklichen Wunsch der Länder und sei ein notwendiger erster Schritt vor der geplanten großen ZPO-Reform.
Bündnis 90/Die Grünendafür
*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente im Ausschnitt)*
Die Linkedagegen
- Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10 000 Euro bedeute, dass Menschen bis zu dieser Grenze ohne zwingenden anwaltlichen Beistand gegen große Unternehmen, Versicherungen oder Anwaltskanzleien antreten müssten – ein strukturelles Machtgefälle zulasten der Schwächeren.
- Durch die Erhöhung des Streitwerts landeten viele bau- und architektenrechtliche Verfahren künftig automatisch bei den Amtsgerichten, obwohl dort die über Jahre aufgebaute Expertise der spezialisierten Baukammern an Landgerichten fehle.
- Ohne Anwalt seien für Betroffene – etwa von digitaler Gewalt – komplexe Verfahrensregeln kaum zu bewältigen; das Kostenrisiko schrecke ab und schwäche letztlich diejenigen, die Recht am nötigsten bräuchten.