Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
✅ Angenommen per Handzeichen (Schlussabstimmung per Aufstehen)
Innere SicherheitJustiz
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung richtet sich gegen Geldautomatensprengungen und organisierte Sprengstoffkriminalität. Er führt einen neuen Qualifikationstatbestand im Strafgesetzbuch ein, der Sprengungen mit Diebstahlsabsicht mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren bedroht. Daneben werden Strafschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Taten im Sprengstoffgesetz eingeführt, eine Versuchsstrafbarkeit für den unerlaubten Umgang mit Sprengstoff geschaffen sowie die Telekommunikationsüberwachung als Ermittlungsinstrument bei einschlägiger Bandenkriminalität ermöglicht.
CDU/CSUdafür
- Die Gesamtschäden durch Geldautomatensprengungen bewegen sich im deutlichen dreistelligen Millionenbereich und gefährden auch das Sicherheitsgefühl der Menschen, besonders im ländlichen Raum.
- Durch den neuen Qualifikationstatbestand und Strafschärfungen für banden- und gewerbsmäßige Taten werden Strafbarkeitslücken geschlossen und ein klares Signal gegen Organisierte Kriminalität gesetzt.
- Die Aufnahme der Taten in den TKÜ-Katalog gibt Ermittlungsbehörden notwendige Werkzeuge, um kriminelle Banden, die sich über digitale Telekommunikationsmittel verabreden, aufzuklären.
AfDdafür
- Geldautomatensprengungen sind kein Randphänomen mehr, sondern ein Symbol für den fortschreitenden innenpolitischen Kontrollverlust; der Staat ist hier zum Handeln verpflichtet.
- Die Anpassung der Mindeststrafen im StGB, die Versuchsstrafbarkeit im Sprengstoffgesetz und die Einordnung banden- und gewerbsmäßiger Sprengstoffkriminalität als TKÜ-fähige Delikte sind richtig und überfällig.
- Das Gesetz löse das Grundproblem jedoch nicht allein; es brauche zusätzlich verbindliche technische Sicherheitsstandards, länderübergreifende Fahndungsgruppen und eine konsequente Anwendung der beschlossenen Strafrahmen.
SPDdafür
- Geldautomatensprengungen sind gemeingefährliche Straftaten, die Unbeteiligte, Einsatzkräfte und das Wohnumfeld erheblich gefährden und das Sicherheitsgefühl in betroffenen Stadtteilen nachhaltig erschüttern.
- Der neue Qualifikationstatbestand, die Versuchsstrafbarkeit und die Strafschärfungen für bandenmäßige Taten bestrafen die Taten angemessen und stärken die Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz.
- Die Erweiterung der Strafprozessordnung um die Telekommunikationsüberwachung bei gewerbs- oder bandenmäßiger Sprengstoffkriminalität ermöglicht es, Täternetzwerke frühzeitig aufzudecken, wobei richterliche Kontrolle die Verhältnismäßigkeit sicherstelle.
Bündnis 90/Die Grünendagegen
- Der Rückgang der Geldautomatensprengungen sei bereits auf Aufrüstung der Banken und erfolgreiche Ermittlungsarbeit zurückzuführen; höhere Strafandrohungen schrecken Kriminelle nicht ab.
- Das Gesetz gehe nicht dagegen vor, dass Sprengstoff in die falschen Hände gelange; wer es mit Sicherheit ernst meine, müsse den Zugang zu Sprengstoff strenger regeln und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie Kontrollen ausweiten.
- Statt sich auf dieses Gesetz zu beschränken, brauche es ein verschärftes Sprengstoffrecht, stärkeres Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität und eine Verschärfung des Waffengesetzes.
Die Linkeenthalten
- Härtere Strafen schrecken nicht ab und verhindern keine Straftaten; nicht die Strafhöhe, sondern die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, wirke präventiv.
- Das Vorbild Niederlande zeige, dass Prävention — Sicherung der Automaten, Reduzierung von Bargeldbeständen, Zusammenarbeit zwischen Banken und Polizei — die Zahl der Sprengungen gesenkt habe, nicht ein neues Strafrecht.
- Der Gesetzentwurf schaffe symbolisches Strafrecht, weite die Telekommunikationsüberwachung und die Versuchsstrafbarkeit aus und schränke Grundrechte ein, ohne an den Ursachen der Kriminalität anzusetzen.