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Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung

Bundestag, 9. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1493, 21/1940, 21/2090, 21/2091
CDU/CSU und SPD dafür · alle übrigen Fraktionen enthalten

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung) / Schlussabstimmung per Aufstehen

GesundheitBildung

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen ein. Bisher existieren 27 verschiedene Helfer- und Assistenzausbildungen mit unterschiedlichen Inhalten und Abschlüssen je nach Bundesland. Das Gesetz schafft ein einheitliches Berufsbild, eine geregelte Ausbildungsvergütung, klare Kompetenzstrukturen sowie eine Anschlussfähigkeit an die Pflegefachkraftausbildung und ein späteres Studium. Zudem werden Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen bundeseinheitlich geregelt.

CDU/CSUdafür

  • Die Vereinheitlichung der bislang 27 verschiedenen Landesverordnungen schafft Transparenz, Rechtssicherheit und bundesweite Mobilität für Auszubildende und Einrichtungen.
  • Die Durchlässigkeit des Gesetzes ermöglicht Aufstieg von der Assistenzkraft über die Pflegefachkraft bis hin zum Studium und macht den Beruf attraktiver.
  • Die modifizierte Modellklausel erlaubt es Bundesländern, neue Ausbildungsstrukturen zu erproben, etwa durch Einbeziehung von Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung.

AfDenthalten

  • Die Vereinheitlichung von 27 Ausbildungsverordnungen wird als positiver Schritt anerkannt.
  • Das Gesetz gehe jedoch nicht an die eigentlichen Ursachen des Pflegenotstandes heran, wie unattraktive Arbeitsbedingungen, Schichtdienst und schlechte Bezahlung.
  • Es bestehe die Gefahr, dass bereits ausgebildetes Personal durch die neue Regelung als schlechter qualifiziert wahrgenommen werde.

SPDdafür

  • Der bisherige „Ausbildungsflickenteppich" werde beendet, und eine verpflichtende Ausbildungsvergütung werde eingeführt.
  • Die generalistische Ausbildung mit Anschlussfähigkeit bis zum Studium schaffe ein attraktives und durchlässiges Pflegeausbildungssystem.
  • Die bundeseinheitliche Regelung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stärke die Personalgewinnung, da das Pflegesystem auf engagierte Mitarbeitende aus dem Ausland angewiesen sei.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Das Gesetz gehe zwar in die richtige Richtung, hätte jedoch in zentralen Punkten nachgebessert werden müssen, etwa bei klaren Kriterien zur Anerkennung von Berufserfahrung und bei der Sprachförderung als Teil der Ausbildung.
  • Ausbildungskosten dürften nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, da deren Eigenanteile bereits heute zu hoch seien.
  • Das Gesetzgebungsverfahren habe nicht die nötige Sorgfalt gezeigt: Die öffentliche Anhörung fand am Montag statt, die Abstimmung bereits drei Tage später.

Die Linkeenthalten

  • Eine Ausbildungsdauer von 18 Monaten reiche nicht aus; für Qualität und Gerechtigkeit gegenüber den Auszubildenden sei eine 24-monatige Ausbildung notwendig.
  • Die Ausbildung brauche eine starke duale Struktur mit fairer Vergütung, Verbot von Schulgeld und verbindlichen Standards für mindestens 30 Prozent Praxisanleitung.
  • Sprachförderung für Auszubildende mit Migrationsgeschichte müsse Teil der Ausbildung während der Arbeitszeit sein, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Quellen

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