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Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Bundestag, 14. November 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1505, 21/2073, 21/2146 Nr. 1.12, 21/2778, 21/2779

✅ Angenommen per Handzeichen (2. + 3. Beratung)

JustizDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz führt die elektronische Präsenzbeurkundung im deutschen Notariat ein. Notarielle Urkunden sollen künftig direkt digital erstellt werden, indem Beteiligte ihre Unterschrift auf einem digitalen Unterschriftenpad leisten und der Notar eine qualifizierte elektronische Signatur erteilt. Der bisherige „Medienbruch" — digitale Vorbereitung, Ausdruck, analoge Unterschrift, erneutes Einscannen — soll damit entfallen. Zudem werden Regelungen zum Umgang mit ausländischen Urkunden und zur elektronischen Zustellung getroffen.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz beseitige unnötige Ineffizienz: Ausdrucken, Unterschreiben und erneutes Einscannen koste Zeit, Nerven und Ressourcen.
  • Die Bundesnotarkammer bezeichne das Gesetz als „Meilenstein in der Digitalisierung" und habe die Änderung ausdrücklich eingefordert.
  • Einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 22,9 Millionen Euro in der Verwaltung stünden jährliche Entlastungen von 5,6 Millionen Euro gegenüber.

AfDdagegen

  • Die Wahl zwischen digitaler und körperlicher Urkunde treffe nach dem Gesetzentwurf der Notar, nicht die Beteiligten — ein Wahlrecht der Bürger bestehe ausdrücklich nicht.
  • Wenn Notare das analoge Angebot nach und nach einstellten, werde der Bürger absehbar keine Wahl mehr haben, auch wenn die Papierform formal noch erlaubt sei.
  • Da der Staat die notarielle Beurkundung für viele Vorgänge zwingend vorschreibe, müsse er auch sicherstellen, dass Bürger beim Notar selbst zwischen körperlicher und elektronischer Urkunde wählen könnten.

SPDdafür

  • Das Gesetz ermögliche es, bislang papiergebundene notarielle Urkunden in die digitale Gegenwart zu überführen und Medienbrüche zu verhindern.
  • Notarielle Urkunden könnten künftig qualifiziert elektronisch signiert und direkt digital an Behörden übermittelt werden, etwa bei Vorkaufsrechtsmitteilungen bei Grundstücksgeschäften.
  • Auch der Umgang mit ausländischen Urkunden werde modernisiert: Konsularbeamte könnten die Echtheit künftig elektronisch attestieren.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Das Gesetz verfestige mit dem Unterschriftenpad eine technische Insellösung ohne konkretes Enddatum, anstatt an bestehende Technologien wie den digitalen Personalausweis oder die EU-Wallet anzuknüpfen.
  • In der Anhörung zum Vorgängerentwurf sei von Experten festgestellt worden, das Gesetz sei in vielen Aspekten technisch bereits veraltet, bevor es überhaupt in Kraft trete.
  • Es wäre zumindest richtig gewesen, die Übergangstechnologie zeitlich zu befristen, um eine Perspektive zur vollständigen Digitalisierung klar zu eröffnen — wie es in anderen Bereichen, etwa im Zahlungsverkehr, Standard sei.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz enthalte viel zu Software-Abläufen, aber zu wenig zu den Menschen, deren Daten betroffen seien — Fragen zu Zugriff, Speicherdauer und Haftung blieben offen.
  • Ein „angemessen sicher" reiche nicht aus, wenn es um Häuser, Erbschaften und die wichtigsten Entscheidungen im Leben gehe.
  • Nicht jeder Mensch habe guten Zugang zum digitalen Raum; eine sozial gerechte Digitalisierung dürfe niemanden ausschließen oder stärker benachteiligen.

Quellen

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