Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
✅ Angenommen per Handzeichen (2. + 3. Lesung)
JustizDigitales
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft die Grundlage für ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, das zunächst an ausgewählten Amtsgerichten erprobt werden soll. Klagen auf Zahlung bis zu 10.000 Euro sollen künftig vollständig digital – von der Einreichung über die Verhandlung bis zur Entscheidung – auf einer bundeseinheitlichen Plattform geführt werden können. Das Gesetz sieht Evaluierungszyklen nach zwei, vier und acht Jahren vor und enthält eine Absenkung der Verfahrensgebühr für das Onlineverfahren.
CDU/CSUdafür
- Das Onlineverfahren ist ein Paradigmenwechsel im Rechtssystem und ermöglicht einen vollständig digital geführten Zivilprozess.
- Eine Evaluierung bereits nach zwei Jahren in dieser Legislaturperiode war der Fraktion besonders wichtig, um frühzeitig zu prüfen, ob Kommunikationsplattform und Strukturierungsregeln funktionieren.
- Angesichts einer bevorstehenden Pensionierungswelle von bis zu 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte bis 2030 könne sich Deutschland Reformverzögerungen nicht leisten.
AfDdagegen
- Die standardisierte Eingabemaske berge die Gefahr, dass individuelle Falldetails verloren gehen und das Grundrecht auf rechtliches Gehör damit eingeschränkt werde.
- Die Regelung zur mündlichen Verhandlung sei irreführend: Obwohl der Gesetzentwurf dem Wortlaut nach einen Verhandlungstermin bei Antrag vorsehe, ermögliche ein Verweis auf eine EU-Verordnung dem Gericht, diesen Antrag abzulehnen.
- Beklagte, die gegen ihren Willen in einen Prozess gezogen werden, könnten sich das Verfahren nie aussuchen und würden so in ein neuartiges Verfahren mit eingeschränkten Rechten gezwungen.
SPDdafür
- Das Gesetz ermögliche Bürgerinnen und Bürgern einen nutzerfreundlichen, barrierefreien und einfachen Zugang zur Justiz für Zahlungsklagen.
- Als Reallabor mit Evaluierungszyklen werde genau beobachtet, ob etwa die Waffengleichheit zwischen Kläger- und Beklagtenseite gewährleistet sei.
- Die Absenkung der Verfahrensgebühr für das Onlineverfahren setze einen Anreiz zur Nutzung des neuen Formats.
Bündnis 90/Die Grünendafür
*(Redebeitrag zu Protokoll gegeben; keine mündlichen Argumente überliefert)*
Die Linkedagegen
- Der Gesetzentwurf sei zu stark technikorientiert und zu wenig sozial gedacht; Menschen ohne Internetzugang oder digitale Routine drohten vom Zugang zum Recht ausgeschlossen zu werden.
- Freiwilligkeit des Onlineverfahrens sei nur dann echte Freiwilligkeit, wenn analoge Alternativen gleichwertig erhalten blieben – dies sei im Gesetz nicht garantiert.
- Datenschutz, IT-Sicherheit und Verfahrensfairness in der Erprobungsphase seien ungeklärt; Reallabore dürften kein rechtsfreier Raum sein.