Beta — Plenarwatch ist in aktiver Entwicklung. Feedback an kontakt@plenarwatch.de

Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes

Bundestag, 16. Oktober 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1507, 21/2071, 21/2146 Nr. 1.10, 21/2256

✅ Angenommen per Handzeichen (Aufstehen in der Schlussabstimmung)

Wirtschaft & FinanzenSoziales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die ab Januar 2027 geltende EU-Maschinenverordnung in nationales Recht um und passt maschinenrechtliche Vorschriften entsprechend an. Zugleich wird die seit 2019 befristete Nachunternehmerhaftung im Paketboten-Schutz-Gesetz entfristet. Die Haftungsregelung verpflichtet Auftraggeber dafür einzustehen, dass ihre Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

CDU/CSUdafür

  • Die EU-Maschinenverordnung soll möglichst bürokratiearm umgesetzt werden, um nationale Verlässlichkeit zu schaffen, ohne Maschinenbauer mit Papierbergen zu belasten.
  • Die Nachunternehmerhaftung hat sich bewährt, weil sie seit 2019 dazu beigetragen hat, dass mehr Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und mehr Arbeitnehmer ordentlich beschäftigt werden.
  • Neben der vorbeugenden Wirkung des Gesetzes brauche es aber auch Kontrolle und Durchsetzung, damit ehrliche Unternehmen geschützt und Betrüger spürbare Konsequenzen ziehen.

AfDdagegen

  • Die EU-Maschinenverordnung und ihre nationale Umsetzung engen den Spielraum für KI-Systeme und KI-Forschung durch übermäßigen Regulierungswahn ein.
  • Andere Länder wie die USA und China erproben bereits autonomes Fahren und Drohnenlieferungen, während Europa sich mit Verordnungstexten beschäftige statt Technologieoffenheit zu praktizieren.
  • Die Bundesregierung stelle Bürokratie ins Zentrum statt der Bedürfnisse der Bevölkerung, wodurch Regulierung schneller wachse als Innovation.

SPDdafür

  • Die Nachunternehmerhaftung ist eine sinnvolle Regelung, weil sie große Unternehmen daran hindert, sich durch Subunternehmerketten aus der Verantwortung zu ziehen.
  • Seit 2019 steige die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Paketbranche, was die Wirksamkeit der Regelung belege.
  • Mit der Entfristung sollen sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auch dauerhaft verbessern.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes ist richtig, weil die Einigung von 2019 zu einer höheren Sozialversicherungsquote in der Branche geführt hat.
  • Darüber hinaus brauche es ab einer Paketgrenze von 20 Kilogramm eine gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Personen-Zustellung, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
  • Bürokratieabbau dürfe nicht zur Chiffre für den Abbau sozialer und ökologischer Schutzstandards werden; außerdem müsse die Bundesnetzagentur personell ausreichend ausgestattet sein, um ihre Kontrollfunktion wahrnehmen zu können.

Die Linkedafür

  • Die Entfristung der Nachunternehmerhaftung wird begrüßt, löse aber die strukturellen Probleme in der Branche noch nicht.
  • Es brauche eine verbindliche 20-Kilogramm-Grenze im Postgesetz sowie ein Verbot von Subunternehmerketten nach dem Vorbild der Fleischindustrie, weil der Mindestlohn systematisch unterlaufen werde.
  • Paketboten müssten direkt bei den Paketdiensten angestellt werden; große Paketdienstleister dürften nicht länger aus ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Recht und Gesetz entlassen werden.

Quellen

← Zurück zum Feed