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Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Bundestag, 4. Dezember 2025
Aufstehen · Drucksachen 21/1846, 21/2580, 21/3073

✅ Angenommen per Handzeichen (2. Beratung) / Aufstehen (3. Beratung)

VerteidigungInnere Sicherheit

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung reformiert den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durch ein erstmals eigenständiges integriertes Gesetz mit erweiterten Befugnissen gegen Spionage, Sabotage, Extremismus und Cyberangriffe. Zudem werden die Kompetenzen der Feldjäger ausgeweitet, das Sicherheitsüberprüfungsverfahren für Bundeswehrangehörige modernisiert und beschleunigt sowie Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten für fremde Mächte ohne zeitliche Befristung genehmigungspflichtig gemacht.

CDU/CSUdafür

  • Für den MAD wird erstmals eine eigenständige gesetzliche Grundlage geschaffen, was Rechtssicherheit und Transparenz erhöht und von Sachverständigen gelobt wurde.
  • Die Befugnisse der Feldjäger wurden im parlamentarischen Prozess erweitert: u. a. Identitätsfeststellungen, Festhalten verdächtiger Personen, Beschlagnahme von Gegenständen wie Drohnen sowie eigenverantwortliche Sicherung militärischer Konvois.
  • Die Reform der Sicherheitsüberprüfungen beschleunigt das Verfahren und baut den bestehenden Rückstau ab, ohne das Schutzniveau zu senken.

AfDdagegen

  • Die erweiterten MAD-Befugnisse seien in einem politischen Klima bedenklich, in dem legitime Regierungs- und Machtkritik als Extremismus dargestellt werde.
  • Konkret kritisiert wird die Befugnis des MAD, nachrichtendienstliche Erkenntnisse an Vermieter, Arbeitgeber und Hausbanken weiterzugeben, was anhand eines Fallbeispiels aus Hessen als schwerwiegender Grundrechtseingriff dargestellt wird.
  • Die Nachrichtendienste bräuchten keine neuen Befugnisse, sondern Reformen; solange Fehlverhalten wie im geschilderten Fall möglich sei, werde das Gesetz abgelehnt.

SPDdafür

  • Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine mache eine konsequente Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands notwendig; das Gesetz sei ein zentraler Baustein der Zeitenwende.
  • Der MAD erhält eine klare, transparente Rechtsgrundlage, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, während die richterliche Kontrolle durch zentrale Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln gestärkt wird.
  • Die Abschaffung der bisherigen Zehnjahresfrist für Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten für fremde Mächte schließt eine sicherheitsrelevante Lücke, die laut Presseberichten bereits ausgenutzt worden sei.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Anpassung des MAD-Gesetzes an neue Herausforderungen wie die Brigade in Litauen sei grundsätzlich richtig und längst überfällig gewesen.
  • Bei § 52 des MAD-Gesetzes bestehen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des unzureichenden Schutzes von Grundrechten im Spannungs- und Verteidigungsfall, die trotz Anhörung nicht behoben wurden.
  • Die Aufhebung der Zehnjahresfrist für ehemalige Soldatinnen und Soldaten wird ausdrücklich begrüßt; gleichzeitig kritisiert die Fraktion das Fehlen von Reformen bei anderen Sicherheitsgesetzen als unverantwortlich.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz rüste den MAD zu einer operativen Eingriffsbehörde auf, die tief in die Privatsphäre eindringen dürfe, teils ohne ausreichende richterliche Kontrolle.
  • Zentrale Regelungen würden in parlamentarisch unkontrollierbare Dienstvorschriften ausgelagert; zudem drohten durch die Auslandsbefugnisse des MAD Doppelstrukturen mit dem BND, die Effizienz und Kontrolle schwächten.
  • Grundlegende Sicherheitsdefizite wie struktureller Rechtsextremismus in der Bundeswehr würden von der Bundesregierung nicht anerkannt, während Eingriffsrechte massiv ausgebaut werden.

Quellen

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