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Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III (Omnibusgesetz)

Bundestag, 10. Juli 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/568, 21/797

✅ Angenommen per Handzeichen

Energie & Klima

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzt Teile der europäischen Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) um. Er enthält Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Baugesetzbuch. Ziel ist die Beschleunigung von Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie an Land. Zudem soll ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung der RED III-Richtlinie war bereits überfällig; ein EU-Vertragsverletzungsverfahren galt es abzuwenden.
  • Ein Webfehler der Vorgängerregierung bei der Berücksichtigung militärischer und luftverkehrlicher Belange bei Änderungsgenehmigungen wird korrigiert.
  • Nach Erreichen der Flächenziele soll sich der Windenergieausbau auf ausgewiesene Gebiete konzentrieren, um einen unkontrollierten Wildwuchs zu verhindern.

AfDdagegen

  • Deutschland erfülle die EU-Vorgabe von 42,5 Prozent erneuerbarer Energien bereits heute mit rund 60 Prozent; ein weiteres Beschleunigungsgesetz sei daher unnötig.
  • Das Gesetz höhle den Rechtsstaat aus, trete den Föderalismus mit Füßen und entmündige Bundesländer und Kommunen.
  • Negative Strompreise nähmen stetig zu; statt weiterer Windkraft brauche Deutschland mehr Grundlastenergie, etwa Kernenergie.

SPDdafür

  • Der Bund setze sich mit diesem Gesetz nicht über den Föderalismus hinweg; Kommunen und Länder behielten ihre eigene Entscheidungshoheit beim Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen würden nicht ausgesetzt, sondern durch ein Screening auf Basis bestehender Strategischer Umweltprüfungen ersetzt; Behörden prüften dasselbe wie zuvor, nur schneller.
  • Zahlreiche Projekte hätten auf den Lückenschluss für einfachere Genehmigungen in Beschleunigungsgebieten gewartet; die Koalition halte damit Wort.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die extreme Kurzfristigkeit des Verfahrens habe es Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie der Branche kaum erlaubt, alle Auswirkungen der Änderungen zu prüfen.
  • Unklare Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf führten zu Verunsicherung bei Planungs- und Genehmigungsbehörden und brächten damit keine echte Beschleunigung.
  • Standards beim Arten-, Natur- und Gewässerschutz würden geschliffen, etwa bei UVP und Artenschutzprüfungen sowie bei Natura-2000-Gebieten.

Die Linkedagegen

  • Sämtliche Sachverständigen der Anhörung hätten den Gesetzentwurf als nicht zielführend bezeichnet, da er neue Rechtsunsicherheiten schaffe.
  • Der Entwurf berge das Risiko, den Windkraftausbau in Gebieten außerhalb der Beschleunigungsgebiete auszubremsen.
  • Statt Umwelt- und Artenschutzstandards zu schleifen, brauche es mehr Personal, bundesweit einheitliche Standards, Digitalisierung und mehr Bürgerbeteiligung durch Genossenschaften und kommunalen Ausbau.

Quellen

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