Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie RED III (Omnibusgesetz)
✅ Angenommen per Handzeichen
Energie & Klima
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzt Teile der europäischen Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) um. Er enthält Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundeswasserstraßengesetz, im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Baugesetzbuch. Ziel ist die Beschleunigung von Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie an Land. Zudem soll ein laufendes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet werden.
CDU/CSUdafür
- Die Umsetzung der RED III-Richtlinie war bereits überfällig; ein EU-Vertragsverletzungsverfahren galt es abzuwenden.
- Ein Webfehler der Vorgängerregierung bei der Berücksichtigung militärischer und luftverkehrlicher Belange bei Änderungsgenehmigungen wird korrigiert.
- Nach Erreichen der Flächenziele soll sich der Windenergieausbau auf ausgewiesene Gebiete konzentrieren, um einen unkontrollierten Wildwuchs zu verhindern.
AfDdagegen
- Deutschland erfülle die EU-Vorgabe von 42,5 Prozent erneuerbarer Energien bereits heute mit rund 60 Prozent; ein weiteres Beschleunigungsgesetz sei daher unnötig.
- Das Gesetz höhle den Rechtsstaat aus, trete den Föderalismus mit Füßen und entmündige Bundesländer und Kommunen.
- Negative Strompreise nähmen stetig zu; statt weiterer Windkraft brauche Deutschland mehr Grundlastenergie, etwa Kernenergie.
SPDdafür
- Der Bund setze sich mit diesem Gesetz nicht über den Föderalismus hinweg; Kommunen und Länder behielten ihre eigene Entscheidungshoheit beim Ausbau erneuerbarer Energien.
- Umweltverträglichkeitsprüfungen würden nicht ausgesetzt, sondern durch ein Screening auf Basis bestehender Strategischer Umweltprüfungen ersetzt; Behörden prüften dasselbe wie zuvor, nur schneller.
- Zahlreiche Projekte hätten auf den Lückenschluss für einfachere Genehmigungen in Beschleunigungsgebieten gewartet; die Koalition halte damit Wort.
Bündnis 90/Die Grünendagegen
- Die extreme Kurzfristigkeit des Verfahrens habe es Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie der Branche kaum erlaubt, alle Auswirkungen der Änderungen zu prüfen.
- Unklare Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf führten zu Verunsicherung bei Planungs- und Genehmigungsbehörden und brächten damit keine echte Beschleunigung.
- Standards beim Arten-, Natur- und Gewässerschutz würden geschliffen, etwa bei UVP und Artenschutzprüfungen sowie bei Natura-2000-Gebieten.
Die Linkedagegen
- Sämtliche Sachverständigen der Anhörung hätten den Gesetzentwurf als nicht zielführend bezeichnet, da er neue Rechtsunsicherheiten schaffe.
- Der Entwurf berge das Risiko, den Windkraftausbau in Gebieten außerhalb der Beschleunigungsgebiete auszubremsen.
- Statt Umwelt- und Artenschutzstandards zu schleifen, brauche es mehr Personal, bundesweit einheitliche Standards, Digitalisierung und mehr Bürgerbeteiligung durch Genossenschaften und kommunalen Ausbau.