Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)
✅ Angenommen per Handzeichen
Wirtschaft & Finanzen
Worum ging es?
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie zur Bankenregulierung in deutsches Recht um. Es betrifft Bankengruppen mit sogenannten Daisy-Chain-Strukturen, also Konzerne mit mehrstufigen Beteiligungsketten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Verlustpuffer sollen künftig klar und sachgerecht auf die einzelnen Konzernteile verteilt werden, um Doppelzählungen und unverhältnismäßige Belastungen einzelner Tochtergesellschaften zu vermeiden. Ziel ist es, im Krisenfall eine geordnete Bankenabwicklung zu ermöglichen, ohne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu belasten.
CDU/CSUdafür
- Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist notwendig, um ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, da die Frist zur Umsetzung bereits am 13. November 2024 abgelaufen war.
- Das Gesetz fügt neue Regelungen im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ein und schafft Rechtssicherheit, ohne Banken zusätzlich zu belasten.
- Finanzkrisen machen nicht an Grenzen halt; gemeinsame EU-Regularien und der Binnenmarkt schützen Deutschland, das besonders stark von offenen Märkten profitiert.
AfDdagegen
- Die Richtlinienumsetzung stelle lediglich eine Vorschriftenänderung dar, die Teil einer überzogenen EU-Bankenregulierung sei, die Geschäftstätigkeit durch Bürokratie ohne greifbaren Nutzen ausbremse.
- Der europäische Abwicklungsmechanismus sei ein rein theoretisches Konstrukt, das sich in Deutschland bisher nie bewährt habe; im Ernstfall hafte letztlich doch der Steuerzahler, wie das Beispiel der HSH Nordbank zeige.
- Statt zentralisierter EU-Bankenaufsicht brauche es lokal starke, national beaufsichtigte Banken mit den drei deutschen Säulen sowie einen Rückbau übermäßiger Regulierung zugunsten unternehmerischer Freiheit.
SPDdafür
- Das Gesetz stellt sicher, dass auch Banken mit komplexen Konzernstrukturen ausreichende Eigenpuffer vorhalten müssen, sodass Verluste durch Eigentümer und Gläubiger getragen werden, nicht durch die Allgemeinheit.
- Die EU-Richtlinie wird eins zu eins ohne Gold-Plating umgesetzt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, um kleinere und mittlere Institute nicht unnötig zu belasten.
- Das Gesetz stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darin, dass die Lehren aus der Finanzkrise 2008 gezogen wurden und Verluste nicht erneut sozialisiert werden.
Bündnis 90/Die Grünendafür
- Die Regelung verhindert, dass Eigenmittel innerhalb von Konzernstrukturen doppelt gezählt oder einzelne Tochterunternehmen übermäßig belastet werden, was sachgerecht und verhältnismäßig sei.
- Kleinere Institute bleiben weiterhin von den verschärften Anforderungen ausgenommen, was als angemessen bewertet wird.
- Die wichtigste Lehre aus der Finanzkrise bleibe: Nie wieder Steuergeld für Bankenrettungen; das Gesetz stärke den Abwicklungsrahmen und nehme Eigentümer und Gläubiger stärker in die Haftung.