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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (E-Evidence)

Bundestag, 29. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3192, 21/3903, 21/3904

✅ Angenommen per Handzeichen

JustizDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die E-Evidence-Richtlinie und -Verordnung der EU in nationales Recht um. Strafverfolgungsbehörden können damit direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anfordern. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl die Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Die Umsetzung schaffe ein rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept zur Terrorismusbekämpfung und grenzüberschreitenden Beweismittelsicherung.
  • Das Instrument sei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden; im Einzelfall gelte der Richtervorbehalt und weitere Unterrichtungspflichten.
  • Zusammen mit dem Eurojust-Gesetz entstehe ein europäisch vernetzter Rechtsrahmen für die Strafverfolgung.

AfDdagegen

*(Keine zusammenhängende Rede zum E-Evidence-Gesetz im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

SPDdafür

  • Strafbarkeitslücken würden geschlossen, etwa bei Vorbereitungshandlungen mit Fahrzeug oder Messer und beim Unterstützungsversuch terroristischer Vereinigungen.
  • Die Vorverlagerung der Strafbarkeit solle Terror schon im Ansatz verhindern.
  • Bei Polizei und Justiz fehle Personal; die Länder sollten den zweiten Pakt für den Rechtsstaat annehmen.

Bündnis 90/Die Grünenenthalten

  • Die Koalition habe die Kritik der Sachverständigenanhörung ignoriert und überzogene Strafbarkeiten nicht gestrichen.
  • Beim Eurojust-Gesetz habe man die Hausaufgaben ohne Anhörung erledigt; beim E-Evidence-Paket seien nötige Nachbesserungen unterblieben.
  • Gegen transnationale Repressionen helfe eine Gesamtstrategie, nicht nur eine neue Strafbarkeit nach § 87a StGB.

Die Linkedagegen

  • Private Kommunikationsdaten würden damit auch Mitgliedstaaten wie Ungarn leichter ausgehändigt, die Spionagesoftware gegen Journalisten und Opposition einsetzten.
  • Das Gesetz werde Menschen als Terroristen dastehen lassen, weil sie Müllsäcke oder Gummibänder gekauft hätten.
  • In Bayern würden nach ähnlicher Logik Klimaaktivisten überwacht wie Neonazis; die Regelungen könnten später von einem AfD-Justizministerium genutzt werden.

Quellen

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