Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (E-Evidence)
✅ Angenommen per Handzeichen
JustizDigitales
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die E-Evidence-Richtlinie und -Verordnung der EU in nationales Recht um. Strafverfolgungsbehörden können damit direkt bei Diensteanbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten digitale Teilnehmer-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anfordern. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfahl die Annahme in der Ausschussfassung.
CDU/CSUdafür
- Die Umsetzung schaffe ein rechtsstaatlich fundiertes Regelungskonzept zur Terrorismusbekämpfung und grenzüberschreitenden Beweismittelsicherung.
- Das Instrument sei an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden; im Einzelfall gelte der Richtervorbehalt und weitere Unterrichtungspflichten.
- Zusammen mit dem Eurojust-Gesetz entstehe ein europäisch vernetzter Rechtsrahmen für die Strafverfolgung.
AfDdagegen
*(Keine zusammenhängende Rede zum E-Evidence-Gesetz im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*
SPDdafür
- Strafbarkeitslücken würden geschlossen, etwa bei Vorbereitungshandlungen mit Fahrzeug oder Messer und beim Unterstützungsversuch terroristischer Vereinigungen.
- Die Vorverlagerung der Strafbarkeit solle Terror schon im Ansatz verhindern.
- Bei Polizei und Justiz fehle Personal; die Länder sollten den zweiten Pakt für den Rechtsstaat annehmen.
Bündnis 90/Die Grünenenthalten
- Die Koalition habe die Kritik der Sachverständigenanhörung ignoriert und überzogene Strafbarkeiten nicht gestrichen.
- Beim Eurojust-Gesetz habe man die Hausaufgaben ohne Anhörung erledigt; beim E-Evidence-Paket seien nötige Nachbesserungen unterblieben.
- Gegen transnationale Repressionen helfe eine Gesamtstrategie, nicht nur eine neue Strafbarkeit nach § 87a StGB.
Die Linkedagegen
- Private Kommunikationsdaten würden damit auch Mitgliedstaaten wie Ungarn leichter ausgehändigt, die Spionagesoftware gegen Journalisten und Opposition einsetzten.
- Das Gesetz werde Menschen als Terroristen dastehen lassen, weil sie Müllsäcke oder Gummibänder gekauft hätten.
- In Bayern würden nach ähnlicher Logik Klimaaktivisten überwacht wie Neonazis; die Regelungen könnten später von einem AfD-Justizministerium genutzt werden.