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Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (IVSG)

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2999, 21/3507, 21/4983

✅ Angenommen per Handzeichen

VerkehrDigitales

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verpflichtet Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen, relevante Verkehrs- und Mobilitätsdaten digital und einheitlich über den Nationalen Zugangspunkt bereitzustellen. Ziel sind bessere Echtzeitinformationen, Transparenz und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsdienste. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem der Personenfernverkehr von der Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten ausgenommen. Der Verkehrsausschuss empfahl die Annahme.

CDU/CSUdafür

  • Es gehe um mehr Sicherheit; Falschfahrer, Straßenglätte oder Sperrungen könnten in Echtzeit in Routenplaner übernommen werden.
  • Informationen zu Ladesäulen, Carsharing und barrierefreien Verkehrsmitteln kämen bei den Nutzerinnen und Nutzern an.
  • Die verpflichtende Registrierung werde schlank umgesetzt; Know-how und Geschäftsinformationen der Datenanbieter blieben geschützt.

AfDenthalten

  • Durch die Datenweitergabe könnten Herausforderer profitable Standorte abgreifen; Pioniere, die in der Fläche investierten, gerieten unter Druck.
  • Den Kommunen würden Zusatzkosten aufgedrückt, ohne dass der Bund einen Kostenzuschuss leiste.
  • Es fehlten Anreize zur Steigerung der Datenqualität, Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Kostengerechtigkeit.

SPDdafür

  • Die Pflicht zur Bereitstellung gelte nur für bereits digital und maschinenlesbar vorliegende Daten; keine neuen bürokratischen Hürden für analoge Daten.
  • Reiseinformationsdienste müssten Daten vollständig und neutral weitergeben; „Höchstbietende"-Modelle wie bei Booking seien nicht Anspruch moderner Mobilität.
  • Eigenerklärungen könnten digital eingereicht und nur bei Änderungen aktualisiert werden.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Der ursprüngliche Entwurf sei hochgradig problematisch gewesen; ein von der Fraktion beauftragtes Rechtsgutachten habe Teile für grundgesetzwidrig gehalten.
  • Einzelne Unionsabgeordnete seien auf die Kritik eingegangen; problematische Stellen seien gelöst worden, deshalb werde zugestimmt.
  • Der Fokus liege zu stark auf der Straße; Bahn und andere Mobilitätsformen blieben zurück.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz zementiere den Status quo; bestehende Datenlücken blieben bestehen, es gebe keine Sanktionen und Qualitätsstandards.
  • Beim Fernverkehr ziehe sich das Gesetz zurück; die Bahn bleibe außen vor, Fernbusanbieter behielten ihre Datenhoheit.
  • Gebraucht werde eine gemeinwohlorientierte digitale Infrastruktur, nicht neue Registrierungs- und Lizenzhürden.

Quellen

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