Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam und EU–Singapur
✅ Angenommen per Aufstehen (beide Gesetzentwürfe)
Worum ging es?
Der Bundestag hat in zweiter Beratung und Schlussabstimmung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beschlossen: das Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 21/1897) sowie das Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 21/1898). Beide Abkommen zielen auf den Schutz gegenseitiger Investitionen ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte die Annahme beider Gesetzentwürfe empfohlen (Beschlussempfehlung Drucksache 21/2757).
CDU/CSUdafür
- Investitionsschutzabkommen dieser Art werden als Baustein einer strategischen Handelspolitik gesehen, die Sicherheit durch Handel und Sicherheit im Handel verbindet.
- Deutschland als Handelsnation müsse strategischen und einseitigen Abhängigkeiten durch mehr Handel mit mehr unterschiedlichen Partnern begegnen.
- Die Handelspolitik verbinde deutsche Interessen mit den Stärken und Bedürfnissen der Partnerländer und diene so einem ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Ansatz.
AfDdafür
- Freier Austausch von Waren und Dienstleistungen sei eine der wichtigsten Grundlagen des deutschen wirtschaftlichen Erfolgs und habe seit Gründung der Bundesrepublik Millionen gutbezahlter Arbeitsplätze geschaffen.
- Sinkende Zölle senkten Importpreise, stärkten die Exportwirtschaft und führten zu mehr Wachstum für alle Beteiligten; Geld verbleibe bei Bürgern und Betrieben statt beim Staat.
- Freihandel stärke Souveränität: Eine exportorientierte Nation wie Deutschland bleibe nur dann unabhängig, wenn sie ihre Absatzmärkte diversifiziere.
SPDdafür
Bündnis 90/Die Grünendagegen (Vietnam) / enthalten (Vietnam, laut Protokoll Enthaltung) · dagegen (Singapur)
- Mehr Handelsabkommen seien grundsätzlich notwendig angesichts der Weltlage, doch müssten sie der Wirtschaft wirklich nutzen.
- Die vorliegenden Abkommen seien traditionelle, überkommene Investitionsschutzabkommen, die Rechtsunsicherheit und Rechtsunklarheit erzeugten statt Klarheit zu schaffen.
- Ausländische Unternehmen könnten den deutschen Staat vor nicht-öffentlichen Investitionsschutzgerichten verklagen, was zu Unklarheit darüber führe, ob Urteile solcher Gerichte oder das Grundgesetz gelte.
Die Linkedagegen (beide Abkommen)
~~~ *Keine Wortmeldung im Plenum; Rede zu Protokoll gegeben.*