Investitionsschutzabkommen EU–Vietnam und EU–Singapur
✅ Angenommen per Aufstehen (beide Gesetzentwürfe)
Wirtschaft & FinanzenAußenpolitik
Worum ging es?
Der Bundestag stimmte über zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zu Investitionsschutzabkommen ab: eines vom 30. Juni 2019 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits (Drucksache 21/1897) sowie eines vom 19. Oktober 2018 zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits (Drucksache 21/1898). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfahl die Annahme beider Gesetzentwürfe auf Grundlage seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/2757.
CDU/CSUdafür
- Strategische Handelspolitik diene dazu, einseitige Abhängigkeiten als wirtschaftliches Risiko zu reduzieren.
- Mehr Handel mit mehr unterschiedlichen Partnern schaffe sowohl Sicherheit durch als auch Sicherheit im Handel.
- Die Abkommen seien Teil einer Wirtschaftswende, die den Standort Deutschland stärken solle.
AfDdafür
- Sinkende Zölle senkten Importpreise, entlasteten Verbraucher und Unternehmen und förderten Investitionen sowie Produktivität.
- Freihandel stärke die Souveränität einer exportorientierten Nation durch Diversifizierung der Absatzmärkte.
- Klar definierte Verträge schafften Rechtssicherheit und begegneten Bedenken einer Umgehung nationaler Parlamente.
SPDdafür
- (Keine eigene Wortmeldung in der Debatte im vorliegenden Ausschnitt.)
Bündnis 90/Die Grünenenthalten (Vietnam) / dagegen (Singapur)
- Die vorliegenden Abkommen seien traditionelle, überkommene Investitionsschutzabkommen, die Rechtsunsicherheit statt Rechtssicherheit schüfen.
- Ausländische Unternehmen könnten auf Basis solcher Abkommen den deutschen Staat vor nicht-öffentlichen Investitionsschutzgerichten verklagen, was das Verhältnis zum Grundgesetz unklar lasse.
- Die Bundesregierung solle stattdessen moderne Handelsabkommen abschließen, wie es der Vorgängerregierung etwa im Verhältnis zum Mercosur gelungen sei.
Die Linkedagegen
- (Keine eigene Wortmeldung im vorliegenden Ausschnitt; Rede zu Protokoll gegeben.)