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Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes — Abschaffung der Turboeinbürgerung

Bundestag, 8. Oktober 2025
Handzeichen · Drucksachen 21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26, 21/1634

✅ Angenommen per Handzeichen (zweite Beratung)

Migration

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf schafft die sogenannte Turboeinbürgerung ersatzlos ab — also die mit der Reform des Vorjahres eingeführte Möglichkeit, bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen eingebürgert zu werden. Die allgemeine Einbürgerungsfrist von fünf Jahren sowie die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeit bleiben bestehen. Der Innenausschuss empfahl Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Die Turboeinbürgerung habe ein falsches Signal gesendet und zur gesellschaftlichen Spaltung beigetragen, da sie einen Pullfaktor für illegale Migration dargestellt habe.
  • Das Staatsangehörigkeitsrecht sei kein Fachkräfteeinwanderungsgesetz; die Einbürgerung solle am Ende eines Integrationsprozesses stehen, nicht an seinem Anfang.
  • Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibe bestehen, solle aber die Ausnahme bilden und nicht zur Regel werden; eine persönliche Vorsprache im Einbürgerungsverfahren solle künftig wieder stärker eingefordert werden.

AfDdafür

  • Die Abschaffung der Dreijahresmöglichkeit sei lediglich eine kosmetische Korrektur, da Anspruchseinbürgerung nach fünf Jahren und generelle Hinnahme des Doppelpasses weiter bestehen blieben.
  • Staatsbürgerschaft dürfe kein Automatismus sein, sondern müsse Ausdruck staatlicher Souveränität bleiben und ein tiefes Bekenntnis zur geschichtlichen und kulturellen Herkunft des Landes verlangen.
  • Zeiten rechtswidrigen Aufenthalts würden weiterhin angerechnet, und es würden Menschen eingebürgert, die dauerhaft Transferleistungen bezögen oder Extremismus verbreiteten — das untergrabe Vertrauen in den Rechtsstaat.

SPDdafür

  • Die Dreijahresmöglichkeit sei in der Praxis kaum genutzt worden — in Brandenburg ein Fall, in Niedersachsen vier, in Baden-Württemberg sechzehn — und damit nicht der zentrale Hebel der Reform.
  • Das entscheidende Ergebnis der Koalition sei die Bestätigung der doppelten Staatsangehörigkeit, die einen langen politischen Konflikt befriedet habe.
  • Menschen, die hier lebten, arbeiteten und Steuern zahlten, sollten nach fünf Jahren Teil der Gesellschaft werden können, ohne auf ihre alten Wurzeln verzichten zu müssen.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die privilegierte Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen habe es bereits unter unionsgeführten Bundesregierungen gegeben; ihre Abschaffung sei eine falsche und kurzsichtige Entscheidung.
  • Studien belegten, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit die wirtschaftliche, soziale und politische Teilhabe von Zugewanderten stärke und bessere Chancen am Arbeitsmarkt sowie höhere Einkommen ermögliche.
  • Die rückwärtsgewandte Politik schade der Integration und dem Standort Deutschland und sende ein falsches Signal in die Welt.

Die Linkedagegen

  • Einbürgerung dürfe nicht vom Geldbeutel abhängen; alle, die fünf Jahre im Land lebten, sollten auch ohne deutschen Pass wählen dürfen.
  • Menschen wie die exemplarisch geschilderte Gastarbeiterkind-Generation hätten Jahrzehnte für dieses Land gearbeitet und könnten trotzdem nicht an der Demokratie teilhaben, weil Behörden überlastet und Digitalisierung unzureichend seien.
  • CDU/CSU und SPD machten mit ihrer Migrationspolitik den Hass der AfD salonfähig, anstatt ihm entgegenzuwirken.

Quellen

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