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SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)

Bundestag, 6. November 2025
Aufstehen/Handzeichen · Drucksachen 21/1858, 21/2453, 21/2634, 21/2638

✅ Angenommen per Aufstehen (Schlussabstimmung): CDU/CSU, SPD dafür — Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD dagegen

Soziales

Worum ging es?

Das SGB VI-Anpassungsgesetz ist ein Omnibusgesetz mit Regelungen aus verschiedenen Bereichen der sozialen Sicherung. Es führt u. a. ein personenzentriertes Fallmanagement bei der beruflichen Rehabilitation ein, verstetigt Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen für ausländische Berufsabschlüsse und verlängert die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage. Zudem werden Sozialleistungen künftig nur noch per Banküberweisung statt per Barauszahlung ausgezahlt.

CDU/CSUdafür

  • Das Fallmanagement bei der Rehabilitation wurde von der Fraktion in der letzten Wahlperiode aus der Opposition heraus vorangetrieben, im Koalitionsvertrag verankert und wird nun umgesetzt.
  • Die Ausweitung der Saisonarbeit von 70 auf 90 Tage sei ein zentrales Koalitionsversprechen, das mit diesem Gesetz eingelöst werde.
  • Die Umstellung auf Banküberweisung bei Sozialleistungen folge der Realität, da Banken Barauszahlungen nicht mehr anbieten; nur wenige hundert Fälle seien betroffen.

AfDdagegen

  • Die Ausweitung auf 90 Tage sei nicht ausreichend; die Fraktion fordert 115 Tage, um die gesamte Erntesaison von Mai bis Oktober abzudecken.
  • Der Gesetzentwurf sei insgesamt typisch für eine Regierung, die nur Brotkrümel verteile statt grundlegende Missstände zu beheben.
  • Überzogene Standards und der Mindestlohn schadeten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft.

SPDdafür

  • Das Gesetz baue Hürden auf dem Weg in Arbeit ab und bessere Stolperfallen im Sozialstaat aus.
  • Das Fallmanagement ermögliche eine ganzheitliche Unterstützung und Betreuung bei der Rückkehr ins Berufsleben.
  • Die Koalition aus CDU/CSU und SPD sei als Arbeitskoalition angetreten und arbeite mit diesem Gesetz daran, den Sozialstaat reibungslos funktionsfähig zu halten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung von 70 auf 90 Tage sei die falsche Richtung; Saisonarbeitskräfte bräuchten vom ersten Tag an vollständigen Krankenversicherungsschutz.
  • Das Fallmanagement in der Rehabilitation beziehe die medizinische Reha nicht ein und werde nicht evaluiert — das Gesetz bleibe hier unvollständig.
  • Die Streichung der Möglichkeit zur Barauszahlung von Sozialleistungen gehe an der Lebenswirklichkeit von Obdachlosen und anderen betroffenen Menschen vorbei.

Die Linkedagegen

  • Die Ausweitung auf 90 Tage ohne Sozialversicherungsschutz entspreche rund 40 Prozent der jährlichen Arbeitszeit — das sei keine Wertschätzung für harte Arbeit.
  • Das Gesetz legalisiere in einzelnen Fällen den bisher verbotenen Direktabzug der Miete vom Lohn und ermögliche so im Extremfall die Umgehung des Mindestlohns.
  • Den Sozialversicherungen entgingen durch die Regelung zur Saisonarbeit rund 150 Millionen Euro im Jahr.

Quellen

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