Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung
✅ 455 Ja · ❌ 130 Nein · 3 Enthaltungen
MigrationJustizStaat & Demokratie
Worum ging es?
Der Bundestag ermächtigte die Bundesregierung, Staaten für den europarechtlichen Flüchtlingsschutz per Rechtsverordnung als „sichere Herkunftsstaaten" einzustufen — ohne Zustimmungspflicht des Bundesrats. Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden beschleunigt. Zugleich wurde der gesetzliche Anspruch auf einen Rechtsbeistand bei Abschiebehaft gestrichen. Für Art. 16a GG (Asylberechtigung) bleibt das bisherige Gesetzgebungsverfahren bestehen.
CDU/CSU205 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.
- Die zügige Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten beschleunige Asylverfahren und signalisiere, dass Anträge aus diesen Ländern regelmäßig keine Aussicht auf Erfolg hätten
- Deutschland werde dadurch als Zielland für asylfremde Antragsteller weniger attraktiv — das habe in der Vergangenheit zu deutlichen Rückgängen geführt
- Der individuelle Anspruch auf Einzelfallprüfung bleibe unberührt — das Gesetz sei verfassungskonform
AfD133 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 17 n.a.
- Das Gesetz gehe in die richtige Richtung, reiche aber bei weitem nicht aus
- Echte Migrationsbegrenzung erfordere konsequente Zurückweisungen an der Grenze und nicht nur beschleunigte Verfahren
- Solange Abschiebungen nicht konsequent vollzogen würden, ändere auch ein schnelleres Verfahren nichts am Grundproblem
SPD117 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 1 n.a.
- Beschleunigte Verfahren für Menschen aus sicheren Ländern seien ordnungspolitisch sinnvoll und entlasteten das Asylsystem
- Der Individualanspruch auf Prüfung des Einzelfalls bleibe gewahrt — das Gesetz sei rechtsstaatlich einwandfrei
- Die Streichung des Pflichtrechtsbeistands bei Abschiebehaft sei eine notwendige Vereinfachung, keine Rechtsverletzung
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 75 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
- Das Gesetz höhle den Flüchtlingsschutz systematisch aus — Rechtsverordnungen ohne Bundesratszustimmung umgingen demokratische Kontrolle
- Die Streichung des Rechtsbeistands bei Abschiebehaft sei ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
- Schnellere Verfahren dürften nicht auf Kosten fairer Prüfung gehen — Abschiebung von Menschen in unsichere Situationen sei rechtswidrig
Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
- Das Gesetz diene dazu, Menschen möglichst schnell abzuschieben, statt ihren Schutzanspruch ernsthaft zu prüfen
- Die Abschaffung des Anwaltsrechts bei Abschiebehaft sei ein Angriff auf elementare Rechtsstaatlichkeit
- Kein Herkunftsland sei pauschal sicher — Einzelfallprüfung müsse Vorrang haben