Taser für die Bundespolizei: Erstes Gesetz zur Änderung des UZwG
✅ Angenommen per Aufstehen (Dritte Beratung/Schlussabstimmung)
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Bundespolizei flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), sogenannten Tasern, auszustatten. Das Gesetz ändert das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dem Entwurf war eine fünfjährige Erprobungsphase vorausgegangen. Der Innenausschuss empfahl die Annahme des Gesetzentwurfs.
CDU/CSUdafür
- Die Einführung des Tasers sei ein wichtiger Schritt für eine zeitgemäße Ausstattung der Bundespolizei.
- In fast 90 Prozent der Erprobungsfälle habe bereits die Androhung des Einsatzes zur Deeskalation gereicht, ohne dass eine Auslösung erforderlich gewesen sei.
- Der Taser stärke den Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten und ermögliche eine effektive und angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen.
AfDdafür
- Die AfD begrüße die Einführung des Tasers ausdrücklich und sehe darin ein Ergebnis ihres eigenen politischen Drucks seit der 19. Wahlperiode.
- Auf mittlere Distanz könnten Störer schnell außer Gefecht gesetzt werden; zudem wirke das Gerät der Hemmung entgegen, die Schusswaffe einzusetzen.
- Der Taser sei jedoch kein Allheilmittel und keine Lösung für das grundlegende Problem, das die Fraktion in der Migrationspolitik und offenen Grenzen sieht.
SPDdafür
*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Reden wurden zu Protokoll gegeben)*
Bündnis 90/Die Grünendagegen
*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede wurde zu Protokoll gegeben)*
Die Linkedagegen
*(Keine Wortmeldung in der Debatte — Rede wurde zu Protokoll gegeben)*