Schwarzarbeit: Zoll-Kontrollen werden digitalisiert

Amtlich: Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Bundestag, 13. November 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/1930, 21/2670

✅ 322 Ja · ❌ 50 Nein · 207 Enthaltungen

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf modernisiert und digitalisiert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Kontrollen sollen künftig risikobasiert erfolgen, mit Datenabgleich zwischen Behörden. Friseur-, Kosmetikgewerbe und plattformbasierte Lieferdienste werden als Schwerpunktbranchen aufgenommen, das handwerkliche Fleischerhandwerk wird herausgenommen. Abgestimmt wurde über die Ausschussfassung.

CDU/CSU204 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz stärke das Handwerk und sorge für fairen Wettbewerb, indem für Meisterbetrieb und Barbershop dieselben Regeln gälten.
  • Friseur- und Kosmetikgewerbe würden auf Wunsch des Handwerks zur Schwerpunktbranche; ehrliche Betriebe erfüllten die Pflichten ohnehin schon.
  • Handwerkliche Fleischereien zählten künftig nicht mehr als Schwerpunktbranche, was rund 95 Prozent der Betriebe entlaste.

AfD1 Ja · 2 Nein · 128 Enthaltungen · 20 n.a.

  • Der Entwurf setze auf mehr Staat, Kontrolle und Regulierung und ignoriere, dass Schattenwirtschaft auch Reaktion auf zu hohe Abgaben und zu komplexe Vorschriften sei.
  • Die bisherige Regelung habe oft die Falschen getroffen und Betriebe unter Generalverdacht gestellt, die korrekt arbeiteten.
  • Der Schwerpunkt der Fraktion lag auf der aus ihrer Sicht unzureichenden Aufarbeitung von Cum-Cum und Cum-Ex.

SPD117 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

  • Schwarzarbeit sei Wirtschaftskriminalität; das Gesetz gebe dem Zoll digitale Verfahren und stärkere Ermittlungsbefugnisse.
  • Künftig zähle nicht die Anzahl der Kontrollen, sondern deren Qualität durch einen risikobasierten Ansatz und moderne Datenanalyse.
  • Man reagiere gezielt auf Brennpunkte wie Barbershops, Nagelstudios und Lieferdienste und entlaste, wo kein erhöhtes Risiko bestehe.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 77 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Der risikobasierte Grundgedanke und der Datenaustausch zwischen Behörden seien richtig.
  • Die Ausnahme für handwerkliche Fleischereien schaffe eine Lücke, die die Skandalfleischindustrie zur Ausbeutung von Billiglöhnern ausnutzen werde.
  • Positiv seien die Einstufung der Lieferdienste als Risikobranche und längere Aufbewahrungsfristen bei Cum-Cum; man fordere die Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie.

Die Linke0 Ja · 48 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Das Gesetz ziele vor allem auf Steuereinnahmen und Wettbewerbsbedingungen statt auf den Schutz der Betroffenen.
  • Branchen wie Fleischerei und Landwirtschaft, wo Gewerkschaften Ausbeutung sähen, würden ausgenommen.
  • Betroffene litten unter Täter-Opfer-Umkehr; Ausgebeutete müssten bedingungslos geschützt, Ausbeuter bestraft werden.

Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen