Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft

Bundestag, 12. Juni 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4081, 21/4264, 21/6393

✅ 297 Ja · ❌ 130 Nein · 134 Enthaltungen

MigrationJustiz

Worum ging es?

Der Bundestag beriet den Regierungsentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Das Gesetz sieht vor, dass Ausländerbehörden künftig prüfen, ob eine Vaterschaftsanerkennung allein der Umgehung des Aufenthaltsrechts dient. Gleichzeitig lag ein Alternativentwurf der AfD-Fraktion vor, der die Beweislast vollständig beim Anerkennenden verortet. Abgestimmt wurde namentlich über den Regierungsentwurf in der Ausschussfassung.

CDU/CSU193 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Das Gesetz gebe Ausländerbehörden endlich Instrumente gegen ein „perfides, lukratives Geschäftsmodell", mit dem Sozialkassen geplündert werden sollen.
  • Das Gesetz stelle keine echten Familien unter Generalverdacht, sondern greife nur bei konkretem Aufenthaltsgefälle und fehlender gelebter Beziehung.
  • Wer am Verfahren nicht mitwirke, solle künftig keine Zustimmung erhalten können.

AfD0 Ja · 0 Nein · 133 Enthaltungen · 17 n.a.

  • Der Regierungsentwurf sei ein „hyperbürokratischer, fehleranfälliger Weg"; der eigene Entwurf lege die Beweislast beim Anerkennenden und sei einfacher.
  • Da der Regierungsentwurf die Lage aus Sicht der AfD immerhin etwas verbessere, enthalte man sich statt Nein zu stimmen.

SPD104 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

  • Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen seien ein reales Problem, das der Gesetzgeber nicht ignorieren dürfe.
  • Im parlamentarischen Verfahren sei der Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt worden, u. a. durch Ausnahmen für Personen mit Beschäftigungsduldung und Absenkung der Melderegisterfrist.
  • Die Genehmigungsfiktion — Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Behörde vier Monate untätig bleibt — mache das Gesetz besser als den Status quo.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 78 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Das Gesetz schaffe ein Sonderfamilienrecht für ausländische und binationale Familien und verlagere die Vaterfrage aus dem Familien- ins Aufenthaltsrecht.
  • Für jährlich rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle würden 65 000 zusätzliche Prüfverfahren durchgeführt — das sei nicht verhältnismäßig.
  • Vermutungstatbestände wie fehlende gemeinsame Sprache oder Mindestdauer des Zusammenlebens erfassten viele legale Familienkonstellationen.

Die Linke0 Ja · 51 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Das Gesetz sei diskriminierend, breche die UN-Kinderrechtskonvention und sei verfassungswidrig.
  • Für 73 Fälle im Jahr würden 65 000 Verwaltungsverfahren eingeführt, wodurch Zehntausende Kinder bei Geburt ohne rechtlichen Vater blieben.
  • Letzte Änderungen seien ohne Anhörung und Debatte durchgesetzt worden; das Asylgesetz kollidiere bis Oktober mit EU-Recht.

Fraktionslose0 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen