Behörden sollen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen prüfen
Amtlich: Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
✅ Angenommen per Handzeichen (Artikel 7: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke dafür; AfD enthalten — Artikel 8 & 9: CDU/CSU, SPD, Die Linke dafür; AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthalten)
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Ausländerbehörden künftig prüfen, ob eine Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich erfolgt, um damit einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Betroffen sind unverheiratete Paare mit sogenanntem Aufenthaltsgefälle, also wenn ein Elternteil deutsche Staatsangehörigkeit oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und der andere Teil ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist. Liegen bestimmte Ausnahmetatbestände nicht vor, muss die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung zustimmen; bleibt eine Entscheidung aus, gilt nach vier Monaten eine Genehmigungsfiktion.
CDU/CSUdafür
- Scheinvaterschaften seien ein kriminelles Geschäftsmodell, das den Sozialstaat belaste und nun durch Einbindung der Ausländerbehörden von Anfang an unterbunden werde.
- Der erfasste Personenkreis sei klar abgegrenzt; von einem Generalverdacht könne keine Rede sein, da eindeutige Missbrauchsindikatoren wie fehlende gemeinsame Sprache oder Mehrfachanerkennungen zugrunde lägen.
AfDenthalten (Artikel 7) / enthalten (Artikel 8 & 9)
- Der Regierungsentwurf gehe nicht weit genug, weil die Beweislast weiterhin beim Staat liege; der eigene Entwurf sehe vor, die Beweislast auf den Anerkennenden umzukehren, erforderlichenfalls per DNA-Test.
- Scheinvaterschaften seien nur ein Symptom unkontrollierter Masseneinwanderung; solange dieses Grundproblem nicht gelöst werde, ändere sich strukturell nichts.
SPDdafür
- Das Gesetz sei besser als die geltende Rechtslage, weil es erstmals eine Genehmigungsfiktion einführe und damit sicherstelle, dass Verfahren nicht auf unbestimmte Zeit offen blieben.
- Der betroffene Personenkreis umfasse rechnerisch lediglich 0,2 Prozent aller Menschen mit Migrationsgeschichte; der Vorwurf eines Generalverdachts sei daher nicht haltbar.
Bündnis 90/Die Grünendafür (Artikel 7) / enthalten (Artikel 8 & 9)
- Für jährlich rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle würden 65 000 zusätzliche Prüfverfahren ausgelöst, was in keinem verhältnismäßigen Verhältnis stehe.
- Das Gesetz schaffe ein Sonderfamilienrecht für binationale Familien und verlagere die Frage der Vaterschaft aus dem Familien- in das Aufenthaltsrecht, was verfassungs- und familienrechtliche Bedenken aufwerfe.
Die Linkedafür (Artikel 7) / dafür (Artikel 8 & 9)
- Das Gesetz stelle Zehntausende binationale Familien pauschal unter Generalverdacht und verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
- Für 73 belegte Fälle im Jahr würden 65 000 Verwaltungsverfahren zusätzlich geschaffen, was überlastete Ausländerbehörden weiter belaste und Kinder ohne rechtlichen Vater zurücklasse.