EU-Industrieemissionsrichtlinie ins deutsche Recht überführen
Amtlich: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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Worum ging es?
Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf vor, um die novellierte EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Betroffen sind rund 13 000 Industrieanlagen in Deutschland aus Bereichen wie Chemie, Nahrungsmittel, Abfallverbrennung und Textilindustrie. Das Gesetz regelt Umweltanforderungen an den Anlagenbetrieb, Genehmigungsverfahren sowie Berichtspflichten und Bußgelder.
CDU/CSUdafür
- Die Fraktion betonte, die Richtlinie eins zu eins ohne nationale Verschärfungen (kein Gold-Plating) umzusetzen und dabei jeden europäischen Spielraum zur Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu nutzen.
- Die Fraktion räumte ein, die Umsetzung lieber auf den geplanten EU-Umwelt-Omnibus verschoben zu haben, sah sich jedoch durch die verbindliche Umsetzungsfrist der Kommission zum Handeln gezwungen.
AfDdagegen
- Die Fraktion sah in dem Gesetz ein Bürokratiemonster, das Industriestandorte mit verpflichtenden Umweltmanagementsystemen, strengeren Grenzwerten und neuen Berichtspflichten mitten in einer schweren Industriekrise belaste.
- Die Fraktion machte geltend, dass umsatzbasierte Bußgelder von bis zu 3 Prozent eingeführt würden, ohne dass die Kostenfolgen für Investitionen hinreichend geprüft worden seien.
SPDdafür
- Die Fraktion hob hervor, die Richtlinie klar und rechtssicher eins zu eins umzusetzen, um Planungssicherheit für die Industrie zu schaffen und zugleich hohe europäische Umweltstandards einzuhalten.
- Die Fraktion betonte, dass Verfahrensvereinfachungen beim Gewässerschutz das Schutzniveau nicht absenken, sondern Verfahren klarer und effizienter gestalten.
Bündnis 90/Die Grünendagegen
- Die Fraktion kritisierte, dass vorgesehene Transformationspläne und Umweltmanagementsysteme für einen Großteil der Anlagen nicht in nationales Recht übernommen werden und damit ausgerechnet ökologisch investierende Unternehmen benachteiligt würden.
- Die Fraktion bewertete die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung und den weitgehenden Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung für viele Anlagen als undemokratisch und umweltschädlich.
Die Linkedagegen
- Die Fraktion begrüßte zwar, dass Anlagenbetreiber erstmals aktiv auf bessere Umweltbilanzen verpflichtet werden und Bußgelder mit echter Lenkungswirkung eingeführt werden, lehnte das Gesetz jedoch ab.
- Die Fraktion kritisierte, dass die Koalition die Gelegenheit nutze, die Umweltverträglichkeitsprüfung weiter abzuschwächen und Mitwirkungsrechte von Öffentlichkeit und Umweltverbänden zu beschneiden – ohne inhaltlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Richtlinie.