Artikel 3: Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte steigt von 20 auf 50
✅ Artikel 3: 430 Ja · ❌ 132 Nein · 0 Enthaltungen
Worum ging es?
Das EU-Durchführungsgesetz zu Notfallverfahren bei Gasgeräten und Schutzausrüstungen (PSA) änderte in Artikel 3 auch das Siebte Buch Sozialgesetzbuch. Auf Antrag der Linken stimmte der Bundestag über diesen Artikel getrennt und namentlich ab; die Zahlen oben gelten nur für Artikel 3. Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten greift künftig erst ab 50 Beschäftigten statt ab 20. Für Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten gilt die Pflicht nur noch bei besonderen Gefährdungslagen. Die übrigen Teile nahm der Bundestag in zweiter Beratung einstimmig per Handzeichen an. In der Schlussabstimmung über das Gesetz insgesamt stimmten die Grünen zu; danach gab die Fraktion eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu Protokoll: „dass unser Votum Ablehnung lautet“.
CDU/CSU191 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 17 n.a.
- Die Anhebung des Schwellenwerts sei ein wichtiger Schritt zur Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe, die das Rückgrat der Wirtschaft bildeten
- Man setze auf eine risikobasierte Bestellung — die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gelte weiter uneingeschränkt für alle Betriebe
- Guter Arbeitsschutz und wirtschaftliche Vernunft seien keine Gegensätze, sondern bedingten einander
AfD128 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.
- Man stimme dem Gesetz trotz aller Kritik an der Vorgehensweise zu, weil Wirtschaft und Bürger diese Erleichterung in der Krise brauchten
- Die „Salamitaktik", Änderungen im SGB VII in ein Gesetz über Heizthermen einzuschmuggeln, sei eines Rechtsstaats unwürdig und erschwere die Kontrolle
- Die Gesetzespflicht, eine Bescheinigung „in deutscher Sprache" abzufassen, sei ein „kleines Novum" — fast aus Versehen lebensnah
SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
- Als Sozialdemokraten kämpfe man für gute Arbeit — und das heiße immer auch für wirksamen Arbeitsschutz
- Man erhöhe den Schwellenwert mit Bedacht; bei besonderer Gefährdung werde weiter ein Sicherheitsbeauftragter bestellt
- Die Unfallversicherungsträger hätten zudem die Möglichkeit, bei besonderer Gefahrensituation vor Ort gezielt Anweisungen zu erteilen
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
(Schlussabstimmung: zugestimmt; danach Erklärung nach § 31 GO, Votum Ablehnung)
- Arbeitsschutz sei kein Randthema, sondern Grundvoraussetzung für gute Arbeitsbedingungen — mit dem Gesetz werde die Arbeitssituation für viele Beschäftigte unsicherer
- Die Abläufe in den Betrieben würden nicht einfacher; die Arbeit verschwinde nicht, sondern werde nur verlagert
- Statt echtem Bürokratieabbau setze die Koalition auf symbolische Punkte und senke soziale und ökologische Standards
Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
- Arbeitsschutz werde unter einem harmlosen Titel den sogenannten Bürokratieabbau-Opfern zugeschlagen — das dürfe nicht widerspruchslos geschehen
- Gerade in kleinen Betrieben, wo Unfallzahlen besonders hoch seien, werde der Arbeitsschutz ausgerechnet abgeschafft
- Verbände, Berufsgenossenschaften, Feuerwehren und Gewerkschaften hätten sich klar gegen die Änderung positioniert — auch die Unternehmen seien nicht gefragt worden
Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.