Überkreuz-Lebendnierenspende: Drittes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes angenommen
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GesundheitJustiz
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung novelliert das Transplantationsgesetz, um die Überkreuz-Lebendnierenspende in Deutschland rechtlich zu ermöglichen. Damit können inkompatible Spender-Empfänger-Paare künftig miteinander vernetzt werden, um immunologisch oder medizinisch passende Organe zu finden. Zusätzlich wird die anonyme nicht gerichtete Nierenspende eingeführt und der Schutz der Spenderinnen und Spender durch verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und bundeseinheitliche Verfahren für Lebendspende-Kommissionen gestärkt.
CDU/CSUdafür
- Rund 8 500 Menschen warteten allein 2024 auf eine Spenderniere, viele davon mit jahrelanger Dialyse und fortschreitender Gesundheitsverschlechterung.
- Die Einführung der Überkreuz-Lebendspende und die Erweiterung des Begriffs der Inkompatibilität von „immunologisch" auf „medizinisch" vergrößern den Pool an geeigneten Spenderpaarungen erheblich.
- Das Gesetz stärkt den Spenderschutz durch verpflichtende psychosoziale Beratung, enge Begleitung und transparente, bundeseinheitliche Verfahren der Lebendspende-Kommissionen.
AfDenthalten
- Die Überkreuz-Lebendspende ist eine im Ausland bewährte Lösung, für die auch in Deutschland eine Rechtsgrundlage und Kostenübernahme durch Krankenkassen geschaffen werden muss.
- Der Gesetzentwurf berücksichtigt weder die Erfahrungswerte anderer Länder noch von Betroffenen vorgebrachte Bedenken und sieht auf Seite 81 einen Start des Programms erst drei Jahre nach Inkrafttreten vor.
- Das Gesetz enthält keine ausreichende psychosoziale Nachsorge und führt zu zusätzlichem Bürokratieaufwand, während der eigene AfD-Antrag schlanker und näher an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen sei.
SPDdafür
- Rund 6 400 Menschen warten aktuell auf eine Spenderniere, für viele dauert das Warten bis zu acht Jahre und endet für manche tödlich.
- Die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende und der anonymen nicht gerichteten Nierenspende schaffen neue Therapieoptionen für Menschen, die bislang kaum eine Chance hatten.
- Gleichzeitig werden mit verpflichtenden psychosozialen Beratungen und klaren Strukturen für Vermittlung und Organisation die Rechte der Spenderinnen und Spender gesichert.
Bündnis 90/Die Grünendafür
- Die Überkreuz-Lebendspende kann Leid mindern und Leben retten und stellt einen wichtigen Schritt für schwer kranke Menschen dar.
- Das Gesetz bleibt jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück, weil kein einziger Änderungsantrag der Grünen — darunter die Ausweitung der psychosozialen Beratung auf Empfängerinnen und Empfänger und ein bundesweites Lebendspenderegister — eingearbeitet wurde.
- Die Streichung des Merkmals „Geschlecht" aus der Dokumentation ist ausdrücklich falsch, da Frauen häufiger spenden und Männer häufiger empfangen; wer solche Ungleichheiten nicht erfasst, kann sie auch nicht abbauen.
Die Linkedagegen
- Der Gesetzentwurf verschiebt die Verantwortung vom Staat auf die Betroffenen — auf Menschen in einer Extremsituation, deren Entscheidung zur Organspende nicht wirklich frei sei.
- Die Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips (Vorrang der postmortalen Spende) ist besonders kritisch, da sie das gesamte Risiko auf den gesunden spendenden Menschen verlagert.
- Positiv bewertet Die Linke das Ermöglichen von Überkreuz- und Ringspenden, lehnt aber die geplante anonyme Spende ab, da internationale Studien keinen signifikanten Anstieg verfügbarer Organe belegen.