Ablehnung eines Antrags zur Arzneimittelversorgung
❌ Antrag abgelehnt: 126 Ja · 440 Nein · 0 Enthaltungen
Worum ging es?
Der Bundestag stimmte über den Antrag der AfD-Fraktion ab, die eine flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen wollte. Im Rahmen desselben Tagesordnungspunkts beriet das Parlament auch über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung sowie einen Antrag der Linken zur Stärkung der Apotheken. Über den AfD-Antrag wurde namentlich abgestimmt; er wurde mehrheitlich abgelehnt.
CDU/CSU0 Ja · 191 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.
- Die Apothekenreform stärke pharmazeutische Dienstleistungen, führe das Once-Only-Prinzip ein und entlaste Familien durch den Wegfall bürokratischer Anforderungen bei der Vergütungsabrechnung.
- Die Nullretaxierung aus formellen Gründen sei abgeschafft und Skonti für Apotheken wieder eingeführt worden; das Packungsfixum werde schrittweise auf 9,50 Euro angehoben.
AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.
- Die Vergütung der Apotheken sei in 24 Jahren nur einmalig um 3,5 Prozent angepasst worden, während die Inflation im gleichen Zeitraum 60 Prozent betragen habe; die AfD fordere eine Anhebung aller Vergütungen um 25 Prozent mit jährlicher Inflationsanpassung.
- Das Regierungsgesetz löse keines der bestehenden Probleme, sondern schaffe neue Bürokratie, etwa durch Dokumentationspflichten bei gestaffelten Fixumssätzen, und wirke als Brandbeschleuniger beim Apothekensterben.
SPD0 Ja · 111 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
- Die Reform stärke die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheken durch verbesserte Nacht- und Notdienstvergütung, Aufhebung des Skontiverbots und Erhöhung des Fixums.
- Die Abschaffung der Nullretaxierung bei Formfehlern stelle sicher, dass korrekt versorgende Apotheken nicht die gesamten Kosten tragen müssten.
- Neue Handlungsspielräume bei Impfungen, Blutabnahmen und pharmazeutischen Dienstleistungen stärkten Apotheken als moderne Heilberufler und entlasteten überlastete Arztpraxen.
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 81 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.
- Das Gesetz verursache 2,3 bis 2,7 Milliarden Euro Mehrkosten durch das Fixum sowie rund 2 Milliarden Euro durch das Verbot von Rabattverträgen für Antikörpertherapien, ohne Gegenfinanzierung – zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern.
- Von der Fixumserhöhung profitierten vor allem große Versandapotheken ohne zusätzliche Leistung, mit bis zu 7 Millionen Euro je Versandapotheke, während kleine Vor-Ort-Apotheken nicht zielgerichtet entlastet würden.
- Das Gesetz sei im parlamentarischen Verfahren schlechter geworden und unehrlich, da es die Sozialversicherungen in einer ohnehin defizitären Lage mit 4 Milliarden Euro zusätzlich belaste.
Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.
- Die im Koalitionsvertrag versprochene Fixumserhöhung komme nur stückweise, während gleichzeitig das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Zwangsrabatte der Apotheken an die Krankenkassen erhöhe – ein Hin- und Hergeschiebe ohne reale Verbesserung.
- Der Versandhandel werde nicht eingehegt, sondern durch die Fixumserhöhung sogar begünstigt, während Vor-Ort-Apotheken weiter unter Druck stünden und keine wohnortnahe Notversorgung sicherstellen könnten.
- Das Gesetz sei in wenigen Tagen ohne ausreichende Vorbereitung auf die Tagesordnung gesetzt worden; noch in den Ausschussberatungen hätten Tischvorlagen zur Fehlerkorrektur nachgereicht werden müssen.
Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.
Quellen
- Einzelergebnisse (XLSX): https://www.bundestag.de/resource/blob/1182086/20260522_1_xls.xlsx
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21081.pdf