Ablehnung eines Antrags zur Arzneimittelversorgung

Bundestag, 22. Mai 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/2553, 21/3829, 21/6076

❌ Antrag abgelehnt: 126 Ja · 440 Nein · 0 Enthaltungen

Gesundheit

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte über den Antrag der AfD-Fraktion ab, die eine flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen wollte. Im Rahmen desselben Tagesordnungspunkts beriet das Parlament auch über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz der Bundesregierung sowie einen Antrag der Linken zur Stärkung der Apotheken. Über den AfD-Antrag wurde namentlich abgestimmt; er wurde mehrheitlich abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 191 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

  • Die Apothekenreform stärke pharmazeutische Dienstleistungen, führe das Once-Only-Prinzip ein und entlaste Familien durch den Wegfall bürokratischer Anforderungen bei der Vergütungsabrechnung.
  • Die Nullretaxierung aus formellen Gründen sei abgeschafft und Skonti für Apotheken wieder eingeführt worden; das Packungsfixum werde schrittweise auf 9,50 Euro angehoben.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 25 n.a.

  • Die Vergütung der Apotheken sei in 24 Jahren nur einmalig um 3,5 Prozent angepasst worden, während die Inflation im gleichen Zeitraum 60 Prozent betragen habe; die AfD fordere eine Anhebung aller Vergütungen um 25 Prozent mit jährlicher Inflationsanpassung.
  • Das Regierungsgesetz löse keines der bestehenden Probleme, sondern schaffe neue Bürokratie, etwa durch Dokumentationspflichten bei gestaffelten Fixumssätzen, und wirke als Brandbeschleuniger beim Apothekensterben.

SPD0 Ja · 111 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Reform stärke die wirtschaftliche Grundlage der Vor-Ort-Apotheken durch verbesserte Nacht- und Notdienstvergütung, Aufhebung des Skontiverbots und Erhöhung des Fixums.
  • Die Abschaffung der Nullretaxierung bei Formfehlern stelle sicher, dass korrekt versorgende Apotheken nicht die gesamten Kosten tragen müssten.
  • Neue Handlungsspielräume bei Impfungen, Blutabnahmen und pharmazeutischen Dienstleistungen stärkten Apotheken als moderne Heilberufler und entlasteten überlastete Arztpraxen.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 81 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz verursache 2,3 bis 2,7 Milliarden Euro Mehrkosten durch das Fixum sowie rund 2 Milliarden Euro durch das Verbot von Rabattverträgen für Antikörpertherapien, ohne Gegenfinanzierung – zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern.
  • Von der Fixumserhöhung profitierten vor allem große Versandapotheken ohne zusätzliche Leistung, mit bis zu 7 Millionen Euro je Versandapotheke, während kleine Vor-Ort-Apotheken nicht zielgerichtet entlastet würden.
  • Das Gesetz sei im parlamentarischen Verfahren schlechter geworden und unehrlich, da es die Sozialversicherungen in einer ohnehin defizitären Lage mit 4 Milliarden Euro zusätzlich belaste.

Die Linke0 Ja · 56 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

  • Die im Koalitionsvertrag versprochene Fixumserhöhung komme nur stückweise, während gleichzeitig das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die Zwangsrabatte der Apotheken an die Krankenkassen erhöhe – ein Hin- und Hergeschiebe ohne reale Verbesserung.
  • Der Versandhandel werde nicht eingehegt, sondern durch die Fixumserhöhung sogar begünstigt, während Vor-Ort-Apotheken weiter unter Druck stünden und keine wohnortnahe Notversorgung sicherstellen könnten.
  • Das Gesetz sei in wenigen Tagen ohne ausreichende Vorbereitung auf die Tagesordnung gesetzt worden; noch in den Ausschussberatungen hätten Tischvorlagen zur Fehlerkorrektur nachgereicht werden müssen.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen