Verbrenner-Verbot: AfD-Antrag zur Rücknahme abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur Rücknahme des Verbrenner-Verbots“

Bundestag, 16. Oktober 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/225, 21/476

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

433 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Korrigiert am 11. September 2026: Gesamt- und Fraktionszahlen anhand der amtlichen Einzelstimmen korrigiert; fehlende Stimmen fraktionsloser Abgeordneter ergänzt, soweit betroffen. Ein Ja unterstützte die Empfehlung, den Antrag abzulehnen; diese Bedeutung wird jetzt ausdrücklich getrennt von den Rohstimmen erklärt.

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/476), den Antrag (21/225) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben" forderte, das ab 2035 geltende Zulassungsverbot für CO2-ausstoßende Pkw zurückzunehmen. Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses ab, den Antrag abzulehnen. Die Mehrheit lehnte den Antrag ab.

CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Man stehe für Technologieoffenheit und mehr Vertrauen in die Innovationskraft der Unternehmen; es brauche kein explizites Verbot, sondern den Verweis auf CO2-arme Antriebe.
  • Ein Zusammenhang zwischen einem Verbot in zehn Jahren und heutigen Zulassungszahlen sei nicht herstellbar.
  • Dem Antrag gehe es nicht um die Sache, sondern um das Schlechtreden der E-Mobilität.

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Das Verbrennerverbot beschleunige die Deindustrialisierung und gefährde Wohlstand und Arbeitsplätze.
  • Die CO2-Flottengrenzwerte seien technisch nicht realisierbar und kämen einem verkappten Berufsverbot für die Autoindustrie gleich.
  • Man fordere die sofortige Abschaffung des Verbots und setze auf Markt, Technologieoffenheit und Innovation statt staatlicher Verbote.

SPD109 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 11 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Es gebe kein Verbrennerverbot; bestehende Fahrzeuge dürften weiter genutzt, verkauft und repariert werden, ab 2035 gelte ein Zulassungsverbot für CO2-Fahrzeuge.
  • Die Regelung sei technologieoffen, auch klimaneutral betriebene Verbrenner und E-Fuels-Fahrzeuge blieben zulässig.
  • Leittechnologie bleibe die E-Mobilität; die Klimaschutzvorgaben würden eingehalten.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Lage der Branche sei ernst, doch der Markt habe sich längst Richtung Elektromobilität entschieden.
  • Der Antrag sei ein Rückwärtsgang und ein ideologisches Festklammern an der Vergangenheit.
  • Die Branche brauche Planungssicherheit, Förderung des E-Hochlaufs und Investitionen in Batterien und Ladesäulen.

Die Linke52 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Schuld an der Lage sei nicht der Motor, sondern kurzfristige Gewinnmaximierung und ein fehlender industriepolitischer Kurs.
  • Wer sich weigere, in neue Technologien zu investieren, befördere selbst die Deindustrialisierung.
  • Nötig seien Planungssicherheit, öffentliche Investitionen, Mitbestimmung und ein staatlicher Transformationsfonds von 20 Milliarden Euro jährlich.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag


Quellen

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