TKG-Änderungsgesetz 2025: Netzausbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt
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Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ändert das Telekommunikationsgesetz (TKG) an 33 Stellen. Die zentrale Neuerung: Der Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen wird bis zum 31. Dezember 2030 zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren für den Netzausbau zu beschleunigen und eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G bis 2030 zu erreichen.
CDU/CSUdafür
- Der Ausbau digitaler Netze soll wie bereits Verkehrs- und Energieinfrastruktur zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden, damit Genehmigungsverfahren schneller abgeschlossen werden können.
- Deutschland liegt beim Glasfaserausbau mit 77 Prozent Netzabdeckung unterhalb des EU-Durchschnitts von 82 Prozent; das Gesetz soll den laufenden Aufholprozess beschleunigen.
- Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Planungssicherheit; das Gesetz soll auch gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum fördern.
AfDdafür
- 32 der 33 Änderungen betreffen lediglich veränderte Ministeriumsbezeichnungen; diesen stimmt die AfD vorbehaltlos zu.
- Die zentrale Erweiterung von § 1 Absatz 1 TKG enthält nach Einschätzung der AfD keine echten Vorrangregelungen gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern und erfasst den Bau neuer Mobilfunkmasten nicht.
- Die Befristung des überragenden öffentlichen Interesses bis 2030 wird als verfehlt angesehen, da Digitalisierung nicht mit einem Datum endet; dennoch stimmt die AfD zu, weil der Entwurf zumindest eine gewisse Chance bietet.
SPDdafür
- Digitale Infrastruktur ist ein Grundpfeiler moderner Daseinsvorsorge und gehört wie Wasser, Strom und Straßen zur staatlichen Pflichtversorgung für alle Menschen.
- Die rechtliche Klarstellung des überragenden öffentlichen Interesses hat im Energiesektor bereits zu spürbar beschleunigten Verfahren geführt; dasselbe Prinzip soll nun auf digitale Netze übertragen werden.
- Das Gesetz gibt ein starkes Signal an den Markt und ist das erste Digitalgesetz des neuen Bundestages, weitere Beschleunigungsmaßnahmen sollen folgen.
Bündnis 90/Die Grünenenthalten
- Die Koalition beschränkt sich auf drei Worte – „überragendes öffentliches Interesse" –, ohne eine verbindliche Evaluierung vorzusehen, ob die Maßnahme messbar Fortschritt bringt.
- Wichtige Perspektiven fehlen: ein Konzept gegen den strategischen Doppelausbau, der kleinere Anbieter aus dem Markt drängt, sowie ein wirksamer Verbraucherschutz für Internetkunden.
- Umwelt- und Denkmalschutz dürfen beim beschleunigten Netzausbau nicht auf der Strecke bleiben; weitere konkrete Beschleunigungsmaßnahmen sind nicht enthalten.
Die Linkedagegen
- Die versprochene Beschleunigung schafft nach Einschätzung der Linken vor allem eine Überholspur für Telekommunikationskonzerne ohne Schutz für Beschäftigte.
- Auf Glasfaserbaustellen arbeiten Menschen in mehrgliedrigen Subunternehmerketten ohne Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung oder Versicherungsschutz; das Gesetz enthält kein Wort dazu.
- Die Linke hat einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, der u. a. eine Begrenzung der Subunternehmerketten auf maximal zwei Ebenen und eine Generalunternehmerhaftung fordert.