Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt

Amtlich: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Bundestag, 27. Juni 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/321, 21/634, 21/635

✅ 444 Ja · ❌ 133 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf setzt den Nachzug von Angehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre aus. Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen ohne Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Nach Angaben der Bundesregierung kommen dadurch rund 12 000 Personen pro Jahr weniger nach Deutschland. Für Härtefälle ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen; nach zwei Jahren soll die Maßnahme evaluiert werden.

CDU/CSU202 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Belastbarkeit von Sozialsystemen, Bildung, Betreuung und Wohnungsmarkt habe Grenzen, weshalb der Zuzug gesteuert und begrenzt werden müsse.
  • Der Familiennachzug wirke als „Pulleffekt" und befördere das Geschäftsmodell krimineller Schlepperbanden, das mit dem Gesetz beendet werde.
  • Die kommunalen Spitzenverbände sähen die Kommunen bei Unterbringung, Versorgung und Integration weiterhin am Limit.

AfD125 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.

  • Die Aussetzung sei ein richtiger, aber viel zu kleiner Schritt; 12 000 Nachzügler bei rund 250 000 Asylanträgen jährlich seien ein Tropfen auf den heißen Stein.
  • Es gebe kein Grundrecht auf Familiennachzug; die Einräumung des Nachzugsrechts sei eine freiwillige politische Geste gewesen, die revidierbar sei.
  • Wohnungsmärkte, Kita- und Schulplätze seien überlastet, das Asylsystem laufe weiter aus dem Ruder.

SPD117 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Das Thema habe sich die SPD nicht ausgesucht, sei aber Teil des Koalitionskompromisses; entscheidend sei das Gesamtwerk der Regierung.
  • Wer bereits einen Termin zur Visumserteilung oder ein Visum habe, sei von der Aussetzung nicht betroffen.
  • Im Mittelpunkt stünden die Härtefälle — besonders kleine Kinder, Kranke und beeinträchtigte Personen — denen ein effektiver Zugang zum Verfahren gesichert werden müsse.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 80 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

  • Das Gesetz bedeute Leid für Tausende getrennte Kinder und Ehepartner und sei ein integrationspolitischer Irrweg, da Familienzusammenführung ein Schlüssel für Integration sei.
  • Familiennachzug werde als Pullfaktor dämonisiert; statt dieser Logik zu folgen, brauche es pragmatisches Handeln und Unterstützung der Kommunen.
  • Die SPD gebe eigene Errungenschaften preis, ohne zu kämpfen, etwa bei Zurückweisungen an der Grenze und der Härtefallregelung.

Die Linke0 Ja · 51 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Der Familiennachzug sei eine der letzten legalen Möglichkeiten, Schutz zu finden; seine Sperrung zwinge Familien auf gefährlichere Fluchtrouten.
  • 12 000 Personen pro Jahr entsprächen bei rund 11 000 Kommunen im Schnitt einer Person je Kommune; verantwortlich für überlastete Kommunen sei die Sparpolitik.
  • Die Härtefallregelung über § 22 Aufenthaltsgesetz helfe in der Praxis kaum jemandem und sei nach dem EGMR menschenrechtswidrig.

Quellen