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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA

Bundestag, 26. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3204, 21/4981
Handzeichen/Aufstehen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt die EU-Verordnung 2024/2748 zu Notfallverfahren für Gasgeräte und persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Binnenmarktnotfall um. Im Artikel 3 wird zugleich der Schwellenwert für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach dem SGB VII neu geregelt: In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten wird ein Sicherheitsbeauftragter bei besonderer Gefährdung bestellt, ansonsten erst ab 50 Beschäftigten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl die Annahme. Die Fraktion Die Linke beantragte eine getrennte Abstimmung und eine namentliche Abstimmung über Artikel 3.

CDU/CSUdafür

  • Betriebe unter 50 Beschäftigten machten bis zu 95 Prozent der Wirtschaft in Deutschland aus; die Schwellenwert-Änderung sei ein wichtiges Signal an Handwerk und Mittelstand.
  • Die Anhörung habe gezeigt, dass Sicherheitsbeauftragte nicht als Kostenfaktor, sondern als Hilfe im Arbeitsschutz wirksam werden müssten.

AfDunklar

  • Die EU-Vorgaben müssten immer wieder abgenickt werden; die Umsetzung sei aber sinnvoll und richtig.
  • § 6 Absatz 2 des Gesetzes schreibe vor, dass anzubringende Hinweise in deutscher Sprache abzufassen seien — das sei lebensnah.

SPDdafür

  • Sicherheitsbeauftragte nähmen eine wichtige Funktion wahr und sähen oft früh, wo es hake.
  • In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten werde ein Sicherheitsbeauftragter weiterhin bei besonderer Gefährdung bestellt; man gehe mit Bedacht vor.

Bündnis 90/Die Grünenunklar

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

Die Linkeunklar

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert; die Linke beantragte getrennte und namentliche Abstimmung über Artikel 3.)*


Quellen