Bundestariftreuegesetz: Tariftreuepflicht bei öffentlichen Bundesaufträgen

Bundestag, 26. Februar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/1941, 21/4325

✅ Angenommen per Handzeichen

SozialesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Bundestag beriet in zweiter und dritter Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Rechtsverordnung festschreibt. Lieferleistungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen; Aufträge der Bundeswehr sind bis 2032 ausgenommen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/4325 die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1941 in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bei Bundesaufträgen, sodass der Lohn der Beschäftigten nicht mehr das entscheidende Kriterium für den Zuschlag ist.
  • Lieferleistungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, um kaum beherrschbare Haftungs- und Nachweispflichten vor allem für den Mittelstand zu vermeiden.
  • Der Erlass der Rechtsverordnung erfolgt künftig nur im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium, was die wirtschaftspolitische Balance stärkt und ein einseitiges Übergewicht verhindert.

AfDdagegen

  • Das Gesetz ist kein Tariftreuegesetz, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz, das Unternehmen zwingt, staatlich ausgewählte Arbeitsbedingungen einzuhalten, auch wenn sie einen besser passenden Haustarifvertrag haben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen werden durch Nachweis-, Prüf- und Kontrollpflichten sowie durch das Haftungsrisiko der Nachunternehmerhaftung erheblich belastet und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Das Gesetz schafft mehr Bürokratie und neue Prüfstellen, ohne die Tarifbindung tatsächlich zu erhöhen, wie die Erfahrungen mit Landestarifregelungen zeigen.

SPDdafür

  • Das Gesetz setzt den Grundsatz durch, dass wer öffentliche Aufträge bekommt, seine Beschäftigten nicht schlechter bezahlen darf als die Konkurrenz, die bereits nach Tarifvertrag zahlt.
  • Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Schnitt 11 Prozent weniger und arbeiten länger; das macht rund 2.900 Euro weniger pro Jahr aus, die das Gesetz für viele Menschen verbessern wird.
  • Der Zeitpunkt ist richtig, da der Bund Milliarden aus dem Sondervermögen in die Infrastruktur investiert und dieses Geld auch die Arbeit der bauenden und ausführenden Menschen besser machen soll.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Tarifautonomie und flächendeckende Tarifverträge sind die Basis für gute Arbeit und fairen Wettbewerb; Unternehmen, die Löhne drücken, dürfen bei öffentlichen Ausschreibungen keine Vorteile mehr haben.
  • Das vorliegende Gesetz ist im Vergleich zum früheren Ampel-Entwurf an vielen Stellen löchrig: Der Schwellenwert wurde von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben, Lieferleistungen und Bundeswehraufträge sind ausgenommen, sodass am Ende weniger als die Hälfte des Auftragsvolumens erfasst wird.
  • Gerade in Zeiten heftiger Angriffe auf Arbeitnehmerrechte muss eine starke Tarifbindung hochgehalten werden, weil sie Kaufkraft, Binnennachfrage und gute Arbeitsbedingungen sichert.

Die Linkeenthalten

  • Das Gesetz ist grundsätzlich richtig, weil öffentliches Geld nicht für Lohndumping verwendet werden darf; die Linke hat ein solches Gesetz lange gefordert.
  • Der Anwendungsbereich ist jedoch zu löchrig: Lieferleistungen, Bundeswehraufträge und Aufträge unter 50.000 Euro sind ausgenommen, sodass mehr als die Hälfte der Bundesaufträge nicht erfasst wird.
  • Subunternehmer und Leiharbeit sind von den Nachweispflichten ausgenommen, obwohl genau über diese Bereiche Lohndumping systematisch organisiert wird.

Quellen