Steuer auf Gewinne aus Immobilienverkäufen: Gesetzentwurf abgelehnt

Amtlich: „Gesetzentwurf zur Besteuerung von Immobilienverkäufen“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6637 und 21/7081 Buchstabe a

❌ Gesetzentwurf abgelehnt: 131 Ja · 446 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte darauf ab, die Besteuerung von Immobilienveräußerungen zu ändern. Der Finanzausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Entwurfs. Bündnis 90/Die Grünen verlangten namentliche Abstimmung.

CDU/CSU0 Ja · 198 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

SPD0 Ja · 112 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Bündnis 90/Die Grünen75 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

  • Die Fraktion sah in der geltenden Rechtslage eine Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen, die geschlossen werden solle.
  • Die Fraktion betonte generell, jede gesetzgeberische Entscheidung müsse an ihren Konsequenzen für künftige Generationen gemessen werden.

Die Linke54 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion kritisierte die Regierung dafür, unzureichend gegen soziale Ungleichheit und Konzentration von Reichtum vorzugehen.

Fraktionslose2 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 0 n.a.


Quellen

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