Sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung – Pflichtanwalt in Abschiebehaft abgeschafft

Bundestag, 5. Dezember 2025
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/780, 21/3079

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Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD ermächtigt die Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung – ohne Zustimmung des Bundesrates – zu bestimmen. Damit sollen Asylverfahren für Staatsangehörige mit sehr geringen Anerkennungsquoten beschleunigt werden. Gleichzeitig schafft das Gesetz die verpflichtende Beiordnung eines Anwalts in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam ab. Ergänzend werden eine zehnjährige Einbürgerungssperre bei Täuschung im Einbürgerungsverfahren sowie eine Schließung gesetzlicher Lücken bei Schleusungen in Richtung Großbritannien eingeführt.

CDU/CSUdafür

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sei überfällig, da bisherige Regelungen im Bundesrat jahrelang blockiert worden seien.
  • Wer wirklich Verfolgung fürchten müsse, könne auch weiterhin Schutz beantragen; die Einzelfallprüfung bleibe bestehen.
  • Der verpflichtende Pflichtanwalt in Abschiebehaft habe in der Praxis nicht zur Erleichterung von Rückführungen beigetragen; Justizminister der Länder hätten dessen Abschaffung empfohlen.

AfDdafür

  • Die AfD stimme zu, halte die Maßnahmen aber für zu zaghaft; grundlegendere Reformen des Asyl- und EU-Primärrechts seien nötig.
  • Die unkontrollierte Zuwanderung destabilisiere die Gesellschaft und belaste den Sozialstaat; die bisherigen Abschiebezahlen seien viel zu niedrig.
  • Die Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene für eine fundamentale Reform des Asylrechts einsetzen, nicht nur an Sekundärregeln herumdoktern.

SPDdafür

  • Humanität und Ordnung seien keine Gegensätze; ein funktionierendes Asylsystem müsse Schutz gewähren, wo er geboten sei, und schnell entscheiden, wo er es nicht sei.
  • Die Abschaffung des Pflichtanwalts folge der Empfehlung der Justizminister der Länder; anwaltliche Hilfe bleibe weiterhin möglich, wenn die Rechtslage schwierig sei.
  • Das Gesetz mache den Staat handlungsfähiger, ohne den Kern des Asylrechts anzutasten; wer Verfolgung begründen könne, erhalte nach wie vor Schutz.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung ohne Bundesratsbeteiligung verstoße gegen den Parlamentsvorbehalt und die Wesentlichkeitstheorie des Grundgesetzes und sei verfassungswidrig.
  • Die angestrebten Länder wie Marokko und Tunesien seien nicht sicher; dort würden Menschen systematisch verfolgt, auch queere Menschen und Demokratieaktivisten.
  • Die Abschaffung des Pflichtanwalts sei rechtsstaatlich unvertretbar, da bis zur Hälfte der Abschiebehaftanordnungen rechtswidrig seien und Betroffene so keinen wirksamen Schutz mehr hätten.

Die Linkedagegen

  • Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Verordnung verschiebe Entscheidungsgewalt vom Parlament zur Regierung und schaffe ein Asylverfahren zweiter Klasse.
  • Das Streichen des Pflichtanwalts entziehe Menschen in Abschiebehaft entscheidenden Rechtsschutz, obwohl jede zweite solche Inhaftierung rechtswidrig sei.
  • Das Gesetz löse kein einziges Problem, baue keine Wohnung und stelle keine Lehrkraft ein – es erzeuge lediglich Bilder von Härte auf dem Rücken der Schutzlosen.

Quellen